Arbeitszimmer jetzt doch für alle absetzbar - nur für Lehrer nicht
Das Bundesfinanzministerium hat sich am 3. April in einem Erlass dahin gehend geäußert, dass das häusliche Arbeitszimmer durch gewisse Tricks weiterhin abgesetzt werden kann. Allerdings nicht von LehrerInnen, da "die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen" - ungeachtet der im Arbeitszimmer verbrachten Zeit.
Der Erlass mit dem Aktenzeichen IV B 2 - S 2145/07/0002 (pdf) bietet dem geknechteten Volk verschiedene Hintertüren, wie das häusliche Arbeitszimmer doch noch abgesetzt werden kann. So zum Beispiel diese:
die Abzugsbeschränkung gilt nur beim häuslichen Büro. Werden aber angemietete oder eigene Räumlichkeiten in der Nachbarschaft zur Wohnung beruflich genutzt, sind die Kosten in voller Höhe absetzbar. Das gilt selbst dann, wenn im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Job von dort aus überwiegend erledigt wird. Wird im Mehrfamilienhaus das Dachgeschoss als Arbeitszimmer genutzt, ist dies ebenfalls voll absetzbar. Denn auch das beruflich genutzte Büro unter dem Dach ist ein außerhäusliches Arbeitszimmer, das nicht von gesetzlichen Einschränkungen tangiert wird. Das gilt auch für separat angemietete Kellerräume im gleichen Haus.
valuenet.de 23.04.2007: Arbeitszimmer: Finanzamt definiert die neuen Regeln ab 2007
Letztendlich impliziert dieser Erlass, dass eigentlich jede/r das Arbeitszimmer absetzen kann.
Frecherweise sind jedoch LehrerInnen von diesen Regelungen ausgenommen. Verblüffenderweise nicht deshalb, weil sie so wenig zuhause arbeiten, sondern weil sie eben LehrerInnen sind.
Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer [sic], weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o.ä. erbracht werden (>BFH-Urteil vom 26. Februar 2003, - VI R 125/01 -, BStBl II 2004 S. 72). Deshalb sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht abziehbar, wenn die überwiegende Arbeitszeit auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet und diese Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird. [sic]
Bundesfinanziministerium: Erlass vom 03.04.2007 Az. IV B 2 - S 2145/07/0002 (pdf), S.6
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Beitrag vom 28.04.2007, 13:05 | diesen Beitrag versenden
Der vielzittierte Erlass ist NUR eine Verwaltungsanweisung. Eine Arbeitshilfe für die Finanzbeamten! Die Frage, die hinter der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers steht, ist die der qualitativen Tätigkeit. Und die dürfte nun doch in der Schule liegen.
Es sind übrigens nicht nur Lehrer davon betroffen sondern Unmengen von Berufsgruppen mehr.
Und noch etwas: wären nicht während der letzten Jahrzehnte die Spielräume des Steuerrechts auf s Ärgste strapaziert worden, hätte sich in der Verwaltung nicht die Forderung nach strengeren Regeln bis hin zum Gericht durchsetzen können.
P.S. Der Pauschbetrag von 1250 Euro gilt nur für die Ausstattung des AZ. Tisch, Bücheregal, Bücher Folien, Stifte u.ä. sind Arbeitsmittel und fallen nicht unter das Abzugsverbot!
Ach zu den Beamten noch etwas...
Wer glaubt, Beamte hätten durch den Staatsdienst nur Vorteile, der irrt sich. Pension gibt es, ja. Dafür gibt es in den Arbeitsjahren zuvor weniger Lohn. Man spart die Pension durch Lohnverzicht an. Der Staat rechnet es nur anders, weil er sonst zugeben müßte, dass er insolvent ist seit 25 Jahren!
Mal sehen, ob das klappt.
Wenn das nicht klappt: An die Öffentlichkeit gehen, damit der Fiskus wenigstens dort (und möglichst auch im deutschsprachigen Ausland) als Trauerspiel registriert wird.
Äh... man kann nur maximal so viel Steuer rausbekommen, wie man brutto-netto abgezogen bekommen hat.
Man bekommt deine Frau für einen Auftrag? 5.000 brutto? Drunter machts keinen Sinn...
Viel Erfolg!
bei dieser Variante müßt ihr aufpassen, dass das Finanzamt nicht die nebenberufliche Tätigkeit zur Selbständigkeit dazu zählt. Dann fällt der Freibetrag für die Nebenberuflichkeit weg. Aber das AZ würde wahrscheinlich mit den vollen Kosten durchgehen.
@ leachi
Dem Gesetz nach sind aber alle Einnahmen zu berücksichtigen um das steuerpflichtige Einkommen zu ermitteln. Da gibt es keinen Spielraum. Den hats nur bei den Werbungskosten. Glück gehabt!!!
Der Tipp mit der Balda-Aktie zum daytraden war super.
Habe bisher schon zweimal im richtigen Moment gekauft und verkauft.
Bei Schwankungen von 15% - 30% verdient man sich ne goldene Nase.
Jetzt ist mir auch das Arbeitszimmer egal.
LG die Mathe-Expertin
HURRA!!!!!!!!!! KNUT!!!!: Ich kann 10 Eurp abschreiben für ein gerät, das ich für meine Arbeit brauche und von meinem Nettolohn kaufen muss. Und: Materialkosten wie Papier oder Stifte nur noch zu 50% absetzbar, denn ich reiße jedes DIN A 4-Blatt in der Mitte durch und benutze die eine Hälfte noch privat.
An......
Mein Name
Steuernummer:..........
Betrifft Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung vom...
Hiermit lege ich
Widerspruch ein gegen die die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer.
Als Begründung weise ich auf anliegende Klagen hin. Lassen Sie bitte meinen Widerspruch so lange ruhen bis über das Arbeitszimmer für Lehrer entgültig entschieden ist.
Hochachtungsvoll
zum Beitrag des Lehrerehepartners ein Kommentar: Das Argument, man müsse ein Arbeitszimmer für eventuelle Aufträge vorhalten, wird vom Finanzamt bestimmt nicht akzeptiert. Es sei denn, die eins bis zwei Aufträge pro jahr nehmen nachweisbar einen großen Zeitaufwand in Anspruch.
der Widerspruch beim Finanzamt heißt Einspruch. Deine Begründung ist etwas knapp. Richte dich mal darauf ein, dass du Post bekommst und eine ausführlichere Begündung einreichen sollst. Möglicherweise lehnen sie den Einspruch auch gleich ab. Hast du die Monatsfrist eingehalten?
@ Dr.D
warum bekommst du für Papier etc. nur die Hälfte?
gibt es Neues zum Arbeitszimmer, insbesondere Gerichtsentscheidungen?
So lange wollte ich noch warten mit der Abgabe der Steuererklärung (Arbeitszimmer wird natürlich angegeben).
Ganz mies das folgende Urteil:
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1217624/index.html?ROOT=1197412
Danke für die Motivation. Ich werde an diese fürsorgliche Haltung des Dienstherrn noch oft denken.
Wer bekommt hier eigentlich sein Büromatrial von der Schule gestellt?
Wenn du keine Folien von der Schule bekommst, ist es auch nicht vorgesehen, dass du welche im Unterricht verwendest. Alles, lass es bleiben.
Und wenn das Kopierkontigent beschränkt ist, wird halt nur noch für Klassenarbeiten u.ä. kopiert. Wo ist das Problem?
Problem liegt hier: Ich moechte gerne einen vielseitigen Unterricht machen - nicht nur "Schlagt bitte im Buch S.xy auf"...ist doch eigentliche auch im Interesse des Dienstherren, oder?!
Theo: du zahlst wirklich für jede Folie 0,10 Euro oder wieviel? Da kann ich nur den kopf schütteln. Das sind Zustände wie zum Zeitalter der Industrialisierung, als die Mitarbeiter ihre Kohle zum Heizen der Geschäftsräume von zu Hause mitbringen mussten. Das unterrichen wir als abschreckendes Beispiel und lassen uns selbst damit zur Lachnummer machen?
Auh ich will abwechslunsgreichen Unterricht, aber so nicht.
Ich kann Mister M. gut verstehen.
Schau doch mal bei lehrerkauf.de rein.
Da kaufe ich immer welche, wenn ich nicht schon wieder für die 5 Folie ins Sekretariat latschen mag.
Gruß K.
Canon Multifunktionsgerät PIXMA MX310 LEHRERKAUF: 169,00 Euro - AMAZON: 82,95 - ist doch lachhaft, Lehrer sind doch nicht blöööööd!
Vorauseilender Gehorsam (selbstständige "Abrundung" entsprechend Neuregelungen) werden bestraft!
Also aufpassen - nichts verschenken.
(S. auch http://www.akademie.de o.ä. Steuerfachseiten)
Zum Material:
Ein Ba-Wü-Kollege (Realschullehrer) hat auf ein Arbeitszimmer in der Schule geklagt, wegen Benachteiligung gegenüber anderen Beamten.
Hierin hat er zwar verloren, aber das Gericht hat geurteilt, dass
SÄMTLICHES MATERIAL BIS HIN ZUM LETZTEN BLEISTIFT UND ZUR LETZTEN FOLIE KOSTENLOS DURCH DEN ARBEITGEBER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN MÜSSEN.
(Quelle: GEW-Zeitschrift)
Wenn endlich alle Lehrer an einem Strick ziehen würden und sich nicht beim Schulleiter oder -Träger als Liebkind aufspielen oder in alter Dienstgeflissenheit üben würden, könnte dieser Grundsatz innerhalb von 1-2 Jahren problemlos überall durchgesetzt werden.
Selber habe ich immer noch Diskussionen, weil ich Serienausdrucke am (für uns kostenlosen) PC-Drucker mache statt am (kostenpflichtigen) Kopierer.
Völlig legal, aber nach Meinung meiner Kollegen nicht legitim, weil es Schulleitung oder Schulkonferenz (wer auch immer) anders beschlossen habe.
Wann endet endlich diese stupide Obrigkeitshörigkeit?
Und warum denn nicht direkt den Gerichten hörig sein?
Dann sag doch mal an ströhli, wie heißt das geschäft, wo und wie teuer sind die folien da?
Bin gespannt!
Gruß
M.
Also: Schleichwerbung. Kostet das nächste Mal Gebühren (vgl. sixtus.net: Rechnung is raus!).
Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen und das Thema an anderer Stelle fortzuführen.
http://www.pearl.de - Hier kosten 100 sehr gute Folien 12,90 Euro - Versandkosten sind niedrig, Bankeinzug ist möglich.
ebay - Hier 100 Folien per Sofortkauf für 7,95 Euro + 4,50 Euro Versand, also noch billiger
amazon.de - Hier verschiedene Anbieter ab 11 Euro...
Wobei ist natürlich für ECHTE Spartipps hier immer dankbar bin.
Vorschlag: Warum nicht mal eine Datenbank für Lehrerschnäppchen hier eröffnen? Bin bereit, alle Einträge auf echte Sparmöglichkeiten hin zu überprüfen!
also ich muss sagen: Die Folien können bei Händler XY noch so günstig sein: Ich kaufe sie doch nicht privat?
Manchmal wundere ich mich wie du** Lehrer sind, dass sie sich das gefallen lassen. Welcher andere Arbeitnehmer im ÖD würde das? Kaufen Polizisten ihre Munition auch selbst? Auch diese haben natürlich mit Restriktionen bei der Sachausstattung zu knabbern. Aber dass ein Polizist den Dienstwagen auf Privatrechnung betankt oder ein Richter kein Arbeitszimmer bei Gericht hat oder der Mitarbeiter im Stat. Landesamt seine Stifte und Papier privat beim Schreibwarenladen kauft habe ich noch nie gehört. Das würden diese sich wahrscheinlich auch nicht bieten lassen.
Warum sind Lehrer so, dass sie sich immer über den Tisch ziehen lassen?
Auch, weil zumeist die Schulträger und die Arbeitgeber unterschiedlich sind (Kommune Schulträger und Land Brötchengeber), so dass divide et impera hervorragend funktioniert - nur hier eben in anderer Richtung.
Aber gerade dies gäbe den Lehrern Kraft, da sie gegen den Schulträger aktiv werden könnten bezüglich Kostenübernahmen von Material, Ausstattung etc., ohne dass zugleich der Arbeitgeber angegriffen werden muss.
Das politische Selbstverständnis der Lehrer ist allerdings nicht so, dass dies in die Visionen der meisten Lehrer gehören würde. Und auch hier: Wären Lehrer keine Beamte mit (zu) weitreichenden Privilegien, wären sie vielleicht mehr zu mittelfristig wirtschaftlichem Denken gezwungen.
(Anm.: Ich bin selber Lehrer!)
>>Warum sind Lehrer so, dass sie sich immer über >>den Tisch ziehen lassen?
Weil Lehrer und Lehrinnen häufig in folgende Kategorien fallen:
"Gutmenschen": "Die Welt kann doch gar nicht so schlecht sein, dass sie die Lehrer andauernd verar..."
"Schlechtes Gewissen Habende": "Da gibt's (irgendwo, und sei es in Ruanda) Menschen, die haben noch weniger, warum sich also wegen der paar (hundert, tausend) Euro aufregen?"
"Satte Alt-68er": "Wir haben früher gekämpft (damit wir jetzt in unserem Haus im Grünen mit Zweit- und Drittwagen leben können). Jetzt seid ihr dran."
"Nebenjobber": "Geld interessiert mich nicht so, mein Ehepartner (häufig der Mann) verdient genug für uns beide."
"Karrierefetischisten": "Wenn ich das Maul aufmache, kriege ich (in zwanzig Jahren, denn dann wäre ich statistisch dran) kein A14."
"Alt-Statistiker": "Lehrer verdienden doch mehr als der Durchschnitt.. (Mein Tipp: Mal aktuelle Tabellen für akademische Berufe holen!)"
"Waldorfpädagogen": "Es geht doch um die Kinder, nicht ums Geld."
Manchmal beneide ich die Ärzte, die Piloten, die Lokführer, die ..., da ist nicht jeder auf einem anderen Selbstverwirklichungstrip.
VG Karlsruhe, 28.02.80
Az. 3K 1901/07
Kein Anspruch für Lehrkräfte auf Bereitstellung eines Arbeitszimmers in der Schule
Zwar noch nicht rechtskräftig, aber das ist absehbar.
Da bleibt uns nur noch die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu fordern: Schreibtisch und Bücherregal. Bei Zuweisung eines Arbeitsplatzes kann man ihn vom Arbeitsschutz überprüfen lassen...
Unser Dienstherr ist wirklich ein besonderer.
Habe Einspruch eingelegt mit der Bitte, die höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten...
ich hatte gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt mit Bitte um Ruhen des Verfahrens. Das ist nun über 4 Wochen her. Keine Reaktion bisher. Kommt da überhaupt etwas? Muss da nich ein "Einspruch angenommen" oder "Einspruch abgelehtn" oder irgendwas kommen???
Übrigens habe ich mir die Abgabe des Schreibvens natürlich quittieren lassen.
Ich möchte mir nicht ausmalen was passieren würde wenn ich eine Klassenarbeit nach 4 Wochen immer noch nicht fertig habe ..
war bei mir genauso. Habe beim Finanzamt angerufen und nachgefragt: Mein Einspruch liege vor, es erfolgt keine Bestätigung, da es sich um ein Masenverfahren handelt. Ich muss mir keine Gedanken machen, da mein Antrag vorliegt.
Grüße
Theo
Ja, es gab einen Stau, ich schau mal in den PC... ah, ist HEUTE fertig geworden. Heute hatte ich tatsächlich meine Abrechnung im Briefkasten. Na, Zufälle gibt, da denkt man natürlich nicht weiter drüber nach, was ;o)
Verdacht: Höhere Rückzahlungen behalten wir erst mal noch ne Zeit zurück, bis der Bürger meckert... ist ja nur ein Verdacht, Herr Schäuble...
Ich habe das erst jetzt gelesen und denke, viele machen da einen Fehler wenn z.B. geschrieben wird, dass man "mit seinem gesamten Krempel in die Schule .. ziehen" soll. Wieso? Ist der Arbeitgeber nicht auch verpflichtet, einem die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die man zur Erledigung der Arbeit benötigt? Welcher Ing. in der freien Wirtschaft schafft sich schon aus beruflichen Gründen einen PC (auch Lapptop) an? Das und anderes ist Aufgabe des Schulträgers!
Also, den Schulleiter, den Schulträger fragen, wo den nun der notwendige Arbeitsplatz steht. Eine Liste mit notwendigen Arbeitsmitteln übergeben, die angeschafft werden müssen (Literatur, Schreibzeug, Taschenrechner, Papier, PC mit Drucker etc.) Termin setzen (ab nächsten 1.), dann aber auch 38,5 Std. pro Woche in der Schule anwesend sein und jeden Tag nachfragen, wo der Arbeitsplatz denn nun sei. Steht kein Arbeitsplatz zur Verfügung, sich in irgendeinen Raum setzen und sich beschäftigen.
Spätestens, wenn Noten erteilt werden müssen, wird sich so oder so was tun. Man kann keine Noten erteilen, Aufschrei in der Presse, peinlich ?!
Und noch was, mein Schwager war Oberrat am Bauamt und hatte seine eigene (!) Sekretärin. Wenn etwas geschrieben werden musste, hat er es diktiert, geschrieben hat sie. Wo ist meine Sekretärin, die z.B. Arbeitsblätter oder Klassenarbeiten für mich schreibt und kopiert, Listen führt, Termine (z.B. mit den Eltern) vereinbart und ähnliches? Wo ist der Techniker, der Physik- Chemie- und andere Versuche vorbereitet, die Geräte auf- und abbaut und die Sammlungen in Schuss hält. Das alles sind Tätigkeiten, die Lehrern abgenommen werden sollten, dann könnte auch über eine Erhöhung der reinen Unterrichtstätigkeit nachgedacht werden.
pc_1262
P.S. Ich weiß, das wäre schwierig und ich hab hab gut reden, bin mitlerweile i.R..
Die Suche nach Möglichkeiten als Lehrer das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen, hat mich in dieses Forum "gegoogelt". Ich bin zwar nur Angehöriger, aber immerhin derjenige, der die Steuererklärung basteln darf.
Als wir vor 20 Jahren bauten (sozialer Wohnungsbau), wurde ein angemessen großes Arbeitszimmer bewilligt und natürlich von uns mitfinanziert. Im Rahmen der linearen Abschreibung wurden fortan 2% der anteiligen Herstellungskosten p.a. als AfA geltend gemacht. Die bislang nicht abgeschriebenen 60% der Herstellungskosten können wir nun wohl in den Mond schreiben.
Frage: Besitzstandswahrung, Vertrauensschutz ??
Mir stößt auch bitter auf, dass der Dienstherr einerseits mit Fragebögen und Verhaltensregeln den Lehrer zum Datenschutz verpflichtet, ihm andererseits aber die sicherste Methode, ein abgeschlossenes Arbeitszimmer, nicht zugesteht. Folgerichtig dürfte also der Lehrer keinerlei "sensible" Daten mit nach Hause nehmen, denn der Datenschutz ist ja nicht gewährleistet.
Und komme mir jetzt keiner mit Bundes- und Landesrecht!!
Ein schulisches Arbeitszimmer mag für einen Klassenlehrer in seiner Klasse (wie auch von Politikern angeregt)in vielen Schulen möglich sein. Ob so allerdings die Kriterien eines Büroarbeitsplatzes erfüllt werden können, stelle ich in Zweifel. Und!: Ein Verwaltungbeamter würde so nicht arbeiten müssen!!
Für die Fachlehrer bleibt eine Ecke im Vorbereitungsraum, das zum Großraumbüro umgebaute Lehrerzimmer oder ein Platz im Büro des Schulleiters.
Kurzum, die meisten Schulen geben es einfach nicht her!!
Viele Lehrer glauben, sie seien Beamte. In meinen Augen sind sie Landessklaven, mit denen der Dienstherr nach Gutdünken umspringt, deren Idealismus er schamlos ausnutzt.
Klassenfahrt mit 24 Stunden Dienst: ja!
Abrechnung als Dienstreise: nein! (Das Kontingent ist ja erschöpft!)
Eine Stellenbeschreibung unter der Angabe der Arbeitszeit: bloß nicht!
Arbeitszeitkonten: bestenfalls schulintern!
Gerade zur Arbeitsbelastung könnte ich noch was schreiben, aber es geht ja um das Arbeitszimmer....
Was tut man also: Mann schreibt sich in einem Forum den Frust von der Seele und Frau macht weiter. Es geht ja um die Kinder.....
ja, es ist schon eine Schande, wie hier mit den eigenen Bediensteten umgegangen wird. Und der Grund dafür: Das Geld. Es wird immer wieder gesagt, dass BRD keine Rohstoffe hat und so das Humankapital die Gegewart und Zukunft des Landes ist. Nach PISA hat man v.a. Aktivismus gesehen. Die Geldbörse wird meist nicht gezückt. Doch gute Bildung kostet. Man will alles haben, aber zum Nulltarif...und bei uns kann man vortrefflich sparen. Ich bin kurz davor nicht mehr auf Klassenfahrten zu fahren. Geld ist momentan knapp bei uns und dann einfach mal 200 Euro für so eine Fahrt ausgeben, die zwar schön ist, aber eben auch sehr anstrengend - sehe ich nicht bald nicht mehr ein! Wenn man sich weigert ändert das vielleicht was...
...und dann tut man es wahrscheinlich doch, weil sonst die Kinder nicht auf Fahrt können.
Das Geld auf die Eltern umlegen? Gute Idee, aber was sagen die Eltern: Dem Lehrer auch noch die zusätzlichen Ferien bezahlen?! Unsere Kinder müssen ja auch bezahlen...Von vielen Eltern bekommt man nicht mal mehr ein Dankeschön, wenn sie ihre Kinder nach einer Klassenfahrt abholen. :(
"Das Geld auf die Eltern umlegen? Gute Idee, aber was sagen die Eltern: Dem Lehrer auch noch die zusätzlichen Ferien bezahlen?! Unsere Kinder müssen ja auch bezahlen...Von vielen Eltern bekommt man nicht mal mehr ein Dankeschön, wenn sie ihre Kinder nach einer Klassenfahrt abholen. :("
Das erste ist bei uns verboten, das zweite kann ich bestätigen. Wir sind halt nur StaatsDIENER (einige sicherlich sogar Lakaien).
Aber ich werde meine Arbeitszimmerkosten trotzdem in meiner Steuererklärung für 2009 aufführen, obwohl das zusätzliche Arbeit bedeutet.
2. Arbeitszeiten ungefähr einhalten. D.h. nicht sture 38,5-Std.-Woche, aber ein Mittel von ca. 40 Std./Woche (Achtung: Ferien berücksichtigen und auf ca. 6 Jahreswochen reduzieren; Fortbildungen gehören dabei vollständig als Arbeitszeit abgerechnet) als Richtwert einhalten.
Wenn dann die Schüler 3,4 oder 5 Wochen auf ihre Abi-Aufsätze oder Klausuren warten müssen: Dann ist es halt so. (Sollte aber doch eher selten bleiben, da die Kompensation von Überzeit auch noch in Frage kommt.)
3. Nicht fragen, wo ihr Euer Material lagern könnt, sondern ganz einfach Antrag für Antrag auf abschliessbare Schränke stellen. (Evtl. mit einer kurzen Begründung.) Ggf. auch an den Schulträger. (Dienstweg sollte euch dabei gestohlen bleiben, denn der Schulträger hält sich auch an viele Vorschriften nicht, s.o.)
Handeln statt Reden. Und Ihr werdet staunen, was das bei den Schülern für eine Wirkung hat und sich auf Euer Ansehen auswirkt, wenn Ihr mit diplomatischer Geduld aber hartnäckigster Ausdauer diesen Kurs fahrt.
Viel Glück und Erfolg!
1. Ich weigere mich auch, auf Klassenfahrt zu gehen. Mehrarbeit rund um die Uhr, die nicht bezahlt wird, und ich kann nicht mal mehr die Lehrerfreiplätze in Anspruch nehmen, die manche Organisationen anbieten, z.B. Jugendherbergen. Sie müssen auf die Schüler umgelegt werden (Anweisung vom bayr. KUMI, 2009) .
2. Man kann doch nicht anders, als Arbeitszeiten einzuhalten - die Unterrichtszeit ist ja vorgegeben. DIe Vor- und Nacharbeit zuhause lässt sich nicht in einen genauen Zeitrahmen pressen. Dazu kommen Vertretungsstunden, die erst ab der 4. Stunde angerechnet werden in Bayern. Meist kriegt man aber 3 Vertretungsstunden im Monat, sodass keine dieser Stunden bezahlt wird. Fortbildungen werden jedoch angerechnet, sofern sie von offizieller Stelle angeboten werden (das Angebot ist jedoch gering). Nimmt man an einer Fortbildung in den Ferien auf eigene Kosten teil, werden diese zwar von meiner Schulleitung anerkannt aber nicht vom Finanzamt.
3. In Bayern hat man keine Möglichkeit Abiturarbeiten oder Arbeiten aus anderen Abschlussprüfungen erst nach 5 Wochen abzugeben. Es wird ein sehr enger Zeitrahmen für die Korrekturen gesetzt. Das gilt auch für Klassenarbeiten: Schulaufgaben 2 Wochen, Extemporalen 1 Woche.
4. Einen abschließbaren Schrank für meine Materialien bekäme ich sofort von meinem Chef. Nur nützt es mir wenig, das Zeug in der Schule zu lagern, wenn ich es zuhause für die Vorbereitung brauche. Ich sitze mit 2 weiteren Kollegen an einem Tisch im Lehrerzimmer - da kann man kaum ungestört arbeiten. Auch sind die Computerplätze im Lehrerzimmer zu gering bemessen - 5 Plätze für 43 Kollegen!
5. Nur noch die Arbeitsmittel verwenden, die die Schule zur Verfügung stellt? Das ist in den Fremdsprachen kaum möglich. Würde ich nicht meine eigenen Mittel kaufen, säße ich noch länger am Erstellen von Übungsaufgaben, Arbeitsblättern und Texten, die ja den Wortschatz im Lehrbuch beinhalten müssen. Da sind die Materialien zu den Lehrwerken schon eine große Arbeitserleichterung. Und die muss ich notgedrungenermaßen selbst bezahlen.
ich kann hier nur nocheinmal zusammenfassen, was bereits schon bei Einigen durchklang.
In der Steuererklärung immer!! das Arbeitszimmer mit angeben.- Wird momentan noch abgelehnt. Dahingehend haben die Urteile noch nichts bewegt! Auch wenn in der Presse etwas anderes propagiert wird!
Wenn der Bescheid dann kommt, innerhalb eines Monats Einspruch gegen Einkommenssteuer und SolZ einlegen. Es ist zwar eine Vorläufigkeit im Becsheid enthalten, die sich auf das Arbeitszimmer bezieht, aber der Einspruch sichert den größten Korrekturspielraum. Das heißt nicht mehr Geld, aber der SolZ wäre auch mit berührt. Da ist ja auch einiges im Gange. Verfahrensruhe würde ich als Einzelperson nicht beantragen. Unter Umständen rutscht man mit einer Allgemeinverfügung durch und dann ist die erneute Sachverhaltsprüfung, so wie sie der Einspruch nach dem Verfahrensrecht vorsieht, im Arsch.
Arbeitsmaterialien( Bücher, Folien, Stifte etc.) sind Arbeitsmittel und immer ohne Einschränkung absetzbar. Belege sammeln, ist klar oder?
Fortbildungen und Klassenfahrten sind ebenso Werbungskosten und müssen vom FA berücksichtigt werden.- Weiter Belege sammeln! : )
PS: Momentan ist es möglich Aussetzung der Vollziehung zu beantragen für ein nicht gewährtes Arbeitszimmer. Das heisst der Teil Steuer der aufs AZ entfällt wird dann nicht eingezogen oder mit erstattet. Ich rate davon ab, denn auch wenn es gut aussieht für das AZ, scheitert die Sache aus irgendeinem Grund ist das Geld ans FA zurückzuzahlen nebst 6% Zinsen.
Auch den Freibetrag würde ich nicht eintragen lassen. Die möglichen Nachteile wiegen in der Mehrzahl schwerer als die kurzfristigen Taler!
Liebe KollegInnen
Ich habe Verständnis für Eure Sichtweisen, schlüssig sind sie aber dennoch nicht!
Klar bedarf es viel Geduld und Prioritäten. Aber eine Macht, die willkürlich Gesetze schafft, die ihr in den (finanzpolitischen) Kram passen, funktioniert nur solange, als die Ausführungsgehilfen mitspielen.
Gegenüber Beamten ist der Staat fürsorgepflichtig, das schliesst zwingend auch SÄMTLICHE Ausstattung bzw. Schaffung der Arbeitsvoraussetzungen mit ein. Dazu gehört nun jeder Bleistift, ein Ort, der auch qualitativ der zu leistenden Arbeit entspricht, etc.
Pragmatisch lässt sich das nie vollständig umsetzen, seien wir also kompromissbereit. Was in den letzten Jahren zum Standard wurde, ist jedoch weit jenseits von Kompromiss. (Und wir dürfen uns hier an Unternehmens- und Verwaltungsinfrastrukturen in D orientieren und müssen nicht ständig Verweise auf "in britösisch Kingolesien ist es noch schlimmer" einstecken.)
Aber ohne gewissen Druck (oder eben Vorenthaltung) kann es nie funktionieren. Und wenn wir das vorsichtig dosiert aber langfristig konsequent umsetzen (sowie Argumente in petto halten) kann uns kein Dienstherr deswegen in die Pfanne hauen.
Zum Thema Steuern: Hier ist die Lehrerschaft genauso unbelehrbar wie viele Politiker (großenteils ja auch Beamte): Steuerermässigung ist lediglich eine kleine Schadenbegrenzung. Letztlich müssen wir nämlich auch da noch immer 60 bis 80% der Kosten selber tragen. Und das steht gegenüber 0% in einem krassen Missverhältnis.
Hier wäre (verdammt nochmal, begreift das doch endlich!!!) etwas Betriebswirtschaft im Bildungswissen dringend nötig!
Würde schon der kleine selbständige Klitscheninhaber so rechnen wie Ihr, wären innerhalb von 1-2 Monaten SÄMTLICHE!!! Unternehmen pleite.
(Ganz nebenbei: Diese unternehmerisch vollkommen verquere "Steuererstattungsdenkweise" trägt auch dazu bei, dass Bildung auf dem freien Markt zu billig angeboten werden muss. Weil nämlich kein Mensch (auch Lehrer nicht!) eine Ahnung von Betriebswirtschaft und damit der Entstehung von Dienstleistungskosten haben. (Kann ich leider aus eigener Erfahrung als teilweise Selbstständiger Lehrer belegen. Freies Unterrichtshonorar MUSS nämlich sämtliche Kosten, d.h. Arbeitgeber-(Achtung: nicht Arbeitnehmer-)Bruttogehalt sowie Gemeinkosten (Raum inkl. Heizung/Strom, Unterrichtsmittel, Verwaltung enthalten. Wenn ich mir dann anhören muss, EUR 42.- Zeitstundenhonorar sei teuer, kann ich nur lachen!
Klar, jetzt wird die Begründung kommen: "Man kann doch Schule nicht mit Wirtschaft vergleichen".
Jein: Inhaltlich sicher nicht. Strukturell jedoch MUSS man, denn sonst reitet man sich und den ganzen Laden mittel-/langfristig in den Ruin.
Leider wird das System eben leider nicht in den Ruin getrieben, weil es von der Lehrerschaft so grandios gestützt wird. Ein Ruin hätte ja die Chance eines Neuaufbaus...
Leider doch Ruin - nur manifestiert es sich nicht unmittelbar dort, wo man es vermutet, sondern in Form von Lehrerfrust, Lehrer(Stress)Krankheit, Aggression und Desinteresse (auch von Lehrern gegenüber gewissen Schülern oder gegenüber schlechter Schulorganisation), Schlechtrederei und damit Verlust von Selbstwertgefühl/Selbstachtung, schlecht gepflegte Schulen und damit Unwohlgefühle von Schülern und Lehrern. Leider oft sehr diffus, aber umso schwerer nachträglich zu bekämpfen.
(Auch ich kann mir nicht vorstellen, in diesem Beruf alt zu werden. Schon jetzt reichen mir 50% an einer Hauptschule, ich brauche noch andere Arbeit (als Privatlehrer für sehr motivierte SchülerInnen) allein um seelisch gesund zu bleiben und so genügend Kraft in die Schule hineintragen zu können.)
nach bmf-schreiben vom 6.10.2010 ist bei einem lehrer ohne eigenen arbeitsplatz das arbeitszimmer vom finanzamt steuermindernd zu berücksichtigen.
sollte das bundesverfassungsgericht abschließend anders urteilen (wohl eher nicht wahrscheinlich), sind die gesparten steuern später nachzuzahlen.
d.h. keine ablehnung und keinen einspruch.
ja klar, steht so im BMF- Schreiben. Dennoch wird im Finanzamt die Sachlage anders beurteilt! Da geht man, wie hier schon mehrfach bemerkt wurde, vom Tätigkeitsbild des Lehrers aus und danach ist das im Klassenzimmer vor den Schülern. Und damit begnügt sich auch weiterhin das BMF. Eine andere Denkweise wird dort erst einsetzen, wenn eindeutige Urteile zum gesamten Sachverhalt gesprochen wurden.
Also keine Änderung der Verfahrensweise im Finanzamt!
Aus praktischer Erfahrung kann ich mich nur wiederholen: Einspruch einlegen; auf den Freibetrag erstmal verzichten und keine AdV beantragen!
