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Eintrag vom 31.01.2007 * 815 Views in 2010

Arbeitszimmer: »Dem Fiskus ein Schnippchen schlagen«?!

Im Deutschlandfunk -> Verbrauchertipp wurde heute morgen eine Sendung namens "Dem Fiskus ein Schnippchen schlagen" ausgestrahlt. Es geht dabei um Kompensationen für die steuerliche Nichtmehrabsetzbarkeit des Arbeitszimmer.

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Ein Schnippchen! Dem Fiskus! Endlich! Rache! Geld scheffeln! Anerkannt werden! Mein abgesetztes Arbeitszimmer!

Für all diejenigen, die künftig keine Ausgaben wie die Miete mehr für das heimische Büro absetzen können, gibt es aber einen Ausweg: Denn sie dürfen weiterhin die so genannten Aufwendungen für Arbeitsmittel steuerlich geltend machen. Auf diese Weise können Ausgaben für das heimische Büro, etwa für den Schreibtisch, das Bücherregal oder den Computer, doch noch bei der Steuererklärung angegeben werden.

Deutschlandfunk 31.01.2007: Dem Fiskus ein Schnippchen schlagen

.

Naja ... immerhin ... ein wirkliches Schnippchen ...

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Beitrag vom 31.01.2007, 19:11 | diesen Beitrag versenden

3 Kommentare von LehrerfreundInnen
(#1) P. Peters meinte am 11.02.2007 dazu:
" Was daran ein "Schnippchen" sein soll, ist mir schleierhaft. Denn diese Regelung gab es bisher auch.
Vielmehr steht zu befürchten, dass die Argumentation der Finanzbehörden über kurz oder lang den Umstand, dass man im steuerlichen Sinne kein Arbeitszimmer mehr hat, argumentativ dazu verwenden wird davon auszugehen, dass man auch keinen beruflich genutzten PC, keine beruflichen Telefonkosten, keine Fachliteratur etc. haben wird, da man ja kein Arbeitszimmer hat, wo man dergleichen unterbringen kann. Gerade beim PC sind die Finanzbehörden bei der Bewertung der beruflichen Anrechenbarkeit bisher schon u.a. davon ausgegangen, wo der Standort dieses PCs ist. Und wenn es kein Arbeitszimmer mehr gibt, ...
Meine große Befürchtung besteht darin, dass mit dem Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers zu Hause die Werbungskosten-Diskussion erst beginnen wird. Und gerade deshalb kann es nur heißen: Wehret den Anfängen!
(#2) Wolfgang Koberg meinte am 11.02.2007 dazu:
" LOL ich kann nur lachen! Der o.a. Tatbestand ist nicht neu und geht an dem Problem der Absetzbarkeit der Raumkosten vorbei. Ich habe einen Vordruckbrief des VBE an meinen Schulträger und die Bezirksregierung Düsseldorf gesandt - Tenor der Antworten: Lehrer brauchen kein Arbeitszimmer, d.h. korrigieren geht auch am Küchentisch! Die Forderung nach einem AZ in der Schule sei nicht zu finanzieren und auch "sachfremd"!! - Bei diesen erwarteten Antwortschreiben vergeht das Lachen dann - Frust schieben, ausgebeutet werden passt eher zur Befindlichkeit. In letzter Konsequenz ist alles nur staatliche Abzocke der Bürger - als Beamter kann man sich nicht einmal wehren. Oder weiß jemand wie??
(#3) klaus meinte am 11.02.2007 dazu:
" Wieso soll das ein Schnippchen sein?
Das war bisher schon möglich und nötig und hatte mit den Verbrauchskosten des Arbeitszimmers nichts zu tun. Die fallen vollkommen weg.In einem Einfamilienhaus mit Zinsbelastung genügten diese schon um den Höchstbetrag auszuschöpfen. Die Arbeitsmittel wurden also schon immer als Werbungskosten abgesetzt.
Gruß
Klaus

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