219 Lehrer/innen: Ermittlung wegen Vorteilsannahme
In Nordrhein-Westfalen wird gegen 219 Lehrer/innen ermittelt, die bei der Klassenfahrt in den Freizeitpark Familienpässe angenommen hatten. Nach Abschluss des Freizeitparkbesuchs wurden ihnen die Bonuskarten in die Hand gedrückt - wohl gemerkt: DANACH.
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Eingetragen am 29.01.2005, 21:46 Uhr in Nachrichten |
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Das erinnert fatal an die Skandale des aktuellen politischen Tagesgeschehens - Tatbestand “Vorteilsannahme”.
Die 219 betroffenen Lehrpersonen besuchten mit Klassen den Bottroper Freizeitpark “Movie Park Germany”. Zur Verabschiedung bekamen die Lehrpersonen einen Umschlag, in dem sich neben hübschen Werbematerialien ein Familienpass befand, mit denen ein Jahr lang alle Freizeitparks der Betreiberfirma besucht werden können (Wert: 250 Euro).
“Wir haben 219 Verfahren eingeleitet”, bestätigte Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer. In zwei Drittel der Fälle sei das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro eingestellt worden. Zahlreiche Lehrer hätten den Familienpass auch in den Müll geworfen. “In Einzelfällen wurde Anklage erhoben”, sagte Kassenböhmer weiter. “Diese Betroffenen sind der Meinung, nichts Unrechtes getan zu haben.” Sollte es zu einer Verurteilung wegen Vorteilsannahme im Amt kommen, droht eine Geld-, im Extremfall sogar eine Haftstrafe von drei Jahren.
Es stellt sich die Frage, ob hier ein Unrechtsbewusstsein wirklich notwendig ist. Natürlich ist es etwas anrüchig, wenn man nach dem Besuch eines Freizeitparks als Lehrer/in eine Dauerkarte in die Hand gedrückt bekommt. Für das intuitive Unrechtsbewusstsein dürfte hier der Unterschied "danach" und "davor" relevant sein. "Danach" spricht eigentlich für "nicht schuldig". Aus juristischer Sicht kann das natürlich ganz anders aussehen. Und: Ganz klar, dass ein weiterer Besuch des "Movie Park Germany" dadurch für die Lehrer/innen an Attraktivität gewinnt.
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