Gerichtsurteil: Lehrer dürfen Schüler körperlich maßregeln
Eine Lehrerin hat einem 11-jährigen Schüler einen blauen Fleck verpasst, als sie ihn grob aus dem Klassenzimmer beförderte. Das Landgericht Berlin hat auf Straffreiheit entschieden - es habe sich um eine Ordnungsmaßnahme ohne Alternative gehandelt. Damit befürwortet das LG Berlin körperliche Gewalt als legitime pädagogische Option.
Blauer Fleck ohne rechtliche Folgen
Ein 11-jähriger Schüler störte trotz Ermahnungen der Lehrerin den Unterricht. Die Lehrerin forderte ihn auf, das Klassenzimmer zu verlassen, was der Junge nicht tat. Daraufhin packte die Lehrerin den Schüler nach dessen Aussage am Oberarm und führte (zerrte?) ihn aus dem Raum. Dabei erlitt der Schüler am Oberarm ein Hämatom (= blauer Fleck) von 2cm Durchmesser, was ungefähr der Größe eines 10-Cent-Stücks entspricht.
Die Staatsanwaltschaft sah darin den Straftatsbestand der Körperverletzung erfüllt, nicht aber das zuständige Amtsgericht. Auch in der nächsten Instanz wurde die Klage vom Landgericht Berlin abgewiesen.
Argumentationsweise der Gerichte
Das Landgericht Berlin sah in dem Verhalten der Lehrerin kein strafbares Verhalten und begründete das Urteil durch zwei Argumente:
1) Ein blauer Fleck ist noch keine Körperverletzung
Ein blauer Fleck ist nach Auffassung des Landgerichts nicht so “erheblich”, dass der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt ist.
Matthias Böhm, Rechtsanwalt, führt für die GEW Berlin aus:
Wegen der Erheblichkeit verweist das Landgericht eigentlich auf eine Selbstverständlichkeit [...]: Nicht mit jedem körperlichen Übergriff ist der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt. [...] Die Beurteilung der Erheblichkeit richtet sich nicht nach dem subjektiven Empfinden des Schülers, hebt das Gericht hervor, oder seiner Erziehungsberechtigten, sondern maßgebend ist die Sicht eines objektiven Betrachters, wobei auch die Dauer und die Intensität der störenden Beeinträchtigung eine Rolle spielen. Geringe Blutergüsse oder Ähnliches, wie beispielsweise auch ein schmerzhafter Festhaltegriff, der zu einem blauen Fleck führt, liegen unterhalb der Bagatellgrenze.
blz - Mitgliederzeitschrift der GEW Berlin 03/2010: Was ist Körperverletzung?
Eine erstaunliche Einschätzung des Landgerichts gerade in schulischem Kontext. Wenn das Zupacken am Oberarm mit geringen Blutergüssen als Folge erlaubt ist, dann sind auch kräftige Fußtritte in den Hintern oder Ohrfeigen erlaubt. Sie hinterlassen - wie die früher beliebten Tatzen - dosiert eingesetzt ebenfalls keine Spuren, schmerzen nur kurz und erfüllen damit nicht den Straftatbestand der Körperverletzung.
2) Das Verhalten der Lehrerin war gerechtfertigt
Die zweite Argumentationsrichtung des Landgerichts Berlin zielt darauf ab, dass die Lehrerin den Schüler durch ihre Aktion nicht bestrafen wollte, sondern die Ordnung im Klassenzimmer aufrecht erhalten wollte und keine Alternative hatte:
Wer als Lehrer eine Ordnungsmaßnahme durch Anfassen eines Schülers durchsetzt, nachdem dieser zuvor vergeblich verbal aufgefordert worden ist — hier ging es um die Entfernung eines Schülers aus dem Klassensaal nach dessen ungebührlichem Verhalten —, ist ebenfalls strafrechtlich nicht zu belangen, und zwar selbst dann, wenn diese Maßnahme die Erheblichkeitsschwelle überschritten hat. Es darf sich jedoch nicht um eine Strafe und damit um eine Sanktionsmaßnahme handeln, sondern um eine Maßnahme, die der Durchsetzung der Ordnung dient. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. [...] Wörtlich führt das Gericht aus: »Das Zufassen war in dieser Situation alternativlos. Die Möglichkeit, in vergleichbaren Situationen immer sofort die Polizei oder andere Mitarbeiter der Schule herbeizurufen, zöge nicht nur — soweit das Amtsgericht zutreffend — einen nicht wieder gut zu machenden Autoritätsverlust der Lehrerin nach sich. Zwangsläufig entstünde der Eindruck, die Angeschuldigte könne sich nicht einmal einem elfjährigen Schüler gegenüber durchsetzen. Ihre Stellung als Autoritätsperson würde nachteilig untergraben. Die jeweiligen Schüler und Nachahmer hätten es zudem in der Hand, den Schulbetrieb immer wieder stillzulegen und nachhaltig zu stören.«
blz - Mitgliederzeitschrift der GEW Berlin 03/2010: Was ist Körperverletzung?
Der den Fall für die GEW interpretierende Anwalt findet diese Argumentationsweise “rechtlich interessant”. Und das ist sie deshalb, weil sie die Grenze zur Alternativlosigkeit aufweicht. “Keine Alternative” zu körperlichen Maßnahmen hat man dann, wenn die eigene Gesundheit durch das Gegenüber bedroht ist - dann spricht man von einer Situation der Notwehr. Das LG Berlin befürwortet mit seiner Begründung Gewalt auch außerhalb von Notwehrsituationen. Unklar ist, ab wann es keine Alternativen mehr gibt. Wenn der Schüler den Klassenraum nicht verlässt? Wenn er seine Hausaufgaben nicht gemacht hat? Wenn er einen anderen Schüler schlägt?
Gewalt als pädagogische Option
Das Urteil ruft höchst unterschiedliche Reaktionen hervor. So kommentiert “Frau Freitag” in ihrem Blog “Na, wie war’s in der Schule”:
Es kann doch nicht angehen, dass uns die Schüler ständig mit Anzeigen drohen. “Das dürfen Sie nicht!” höre ich fast täglich. [...] Sie wissen immer ganz genau, wann wir uns im rechtlichen Niemandsland befinden, aber sie prügeln, beleidigen und stören ständig. Nie halten sie ich an irgendwelche Regeln. Schulordnung, Klassenregeln, Gesetze – gilt für sie alles nicht. Sie stehen unerlaubterweise, schwänzend vor dem Schulgebäude und rauchen. Das erfüllt mindestens drei Regelwidrigkeiten (unerlaubtes Verlassen des Schulgebäudes, Fernbleiben vom Unterricht und Genuß von Tabak trotz Minderjährigkeit) und wenn ich sie darauf anspreche kriege ich im besten Fall noch eine beleidgigende Unverschämtheit entgegen geschmettert.
Aber wehe ich fasse ihre Tasche an, weil sie sich weigern den Raum zu verlassen, nachdem ich sie mehrfach dazu aufgefordert habe: “Das dürfen Sie nicht!” “Ich mach’ Anzeige.” Schiebe ich sie sanft mit der flachen Hand nach draußen: “Ich mach’ Anzeige wegen Körperverletzung!”
Aber jetzt wird alles anders. Zur Durchsetzung der Ordnung darf ich den Schüler auch anfassen.
[...]
Wichtig ist nur, dass er mit seiner blöden Anzeigen nichts erreicht hat. Und das gibt uns allen Hoffnung auf Gerechtigkeit! Oder zumindest Verhälnismäßigkeit. Wo k0mmen wir denn hin, wenn die Schüler die Unberüherbaren und wir für sie der letzte Dreck sind. Damit ist jetzt Schluß!!!
Ab morgen wird richtig zugepackt. Rechtlich abgesichert bin ich ja.
Na, wie war’s in der Schule 08.03.2010: ‘Nicht jede körperliche Berührung ist ein Straftatbestand’
Da hat sie Recht - sofern sie der abartigen Argumentation des Landgerichts Berlin folgen will. Doch wo ist das Ende? Wenn Frau Freitag morgen damit beginnt, in ihren (wer das Blog kennt, weiß: wirklich schwierigen) Klassen die Ordnung gewaltsam herzustellen, wird ihr “Zupacken” nichts weiter erzeugen als Aggression und noch mehr Gewalt. Autorität wird sie dadurch - wie das LG impliziert - keine gewinnen.
Viele Gerichte urteilen übrigens ganz anders. Im Juli 2009 wurde in Süddeutschland ein Lehrer für einen leichteren Fall relativ heftig gemaßregelt (Lehrerfreund 10.07.2009: Warum Lehrer Schüler nicht berühren sollten). Natürlich stellt sich bei all diesen Fällen die schwere Frage, ob die Anzeige gerechtfertig ist - war die Lehrerin im aktuellen Fall tatsächlich verantwortlich für das Hämatom?
Doch das steht auf einem anderen Blatt. Das Urteil des LG Berlin bezieht sich auf die Gewaltanwendung und legt nahe, dass körperliche Gewalt unterhalb der “Erheblichkeitsschwelle” für Lehrer/innen grundsätzlich eine Option darstellt. Dabei ist das pädagogische Prinzip ein gänzlich anderes, das dem LG Berlin offensichtlich gewaltig fremd ist: “Gutta cavat lapidem, non vi sed saepe cadendo.” (Ovid)
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Beitrag vom 12.03.2010, 18:51 | diesen Beitrag versenden
Schulen sollten, wie in den USA und anderen Ländern üblich, einen eigenen Sicherheitsdienst erhalten, der mit solchen Problemfällen umgehen kann. Das wäre wenigsten ehrlich und würde alle Lehrkräfte aus der Schusslinie nehmen.
Das Ignorieren des Problems der gewalttätigen und störenden Schüler und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Unterricht ist auch ein Grund für das Abschneiden von Deutschland bei PISA und Co.
Den Direktor rufen zu müssen, wäre unverhältnismäßig. Überhaupt: Was mache ich in der Zwischenzeit mit den anderen Schülern? Stichwort Aufsichtspflicht.
Eine Ohrfeige wegen nicht gemachter Hausaufgaben dagegen ist nicht ok, weil das Mittel nicht verhältnismäßig zum Vergehen gewählt wäre.
Wenn ein Kind tatsächlich den Hausfrieden stört, und die Lehrkraft dies mit pädagogischen Mitteln nicht beenden kann, muss selbstverständlich ein dritter hinzugezogen werden, notfalls auch die Polizei. Warum soll es bei Kindern andere Regeln geben nur weil eine Lehrkraft dem Kind körperlich Überlegen ist als bei Erwachsenen.
Was würde die Gesellschaft gewinnen wenn wir solche Dreistgkeiten, wie Die dieses Schülers, für gut heissen würden. Einen Lehrer anzuzeigen wegen eines 10 Centmünzen großen Flecken auf dem Arm, von dem nicht einmal bewiesen ist das er mit dem Anfassen durch die Lehrkraft in Zusammenhang steht, ist absolut unterste Schublade wenn dem ,,Anfassen" im Vorfeld noch ein Fehlverhalten des Schülers und eine eindeutige Missachtung einer Anweisung der Lehrkraft vorausging. Die Eltern sollten mindestens die Kosten des Verfahrens tragen, und eigentlich auch noch alle Zeit, Kosten und Mühen, die der Lehrkraft durch den Prozess entstanden sind, als Schadensersatz wieder gut machen.
Wo kommen wir eigentlich hin, wenn wir uns, gesetzeskonform, von Kindern die Ihre Grenzen austesten an der Nase herumführen lassen müssen.
Was lernen die Kinder, wenn eine Lehrkkraft die Polizei holen muss dachdem ein Kind den Unterricht stört und der Anweisung Diesen zu verlassen nicht Folge leistet:
Nachdem die Polizei das Kind aus dem Klassenzimmer entfernt und Dieses in der nächsten Pause von seinem Erlebnis mit der Polizei berichtet werden alle erfahren das die Polizei letztlich auch nichts machen kann ausser Ihm vor die Tür zu setzen. Das regt natürlich neue Fanthasien bei Kindern die schon immer einmal gerne etwas haben wollten, aber kein Geld hatten dieses zu kaufen. Nach einer realistischen Risiko/Nutzen Abwägung wird dann ein kleveres Kind zu dem Schluss kommen, das man es mal probieren könnte. Wenn die Rechnung dieser Kinder aufgeht ist es schlimm genug. Wenn Sie aber erwischt werden lernen Sie noch mehr fürs Leben. Z.B. das die Polizei wieder nichts machen kann und eigentlich nach dieser Straftat nicht wirklich etwas passiert vor dem man Respekt haben müsste. Wenn das sich dann wieder in der Schule herumspricht werden vieleicht speziell veranlagte Kinder auf den Gedanken kommen mal so richtig die Sau rauszulassen und z.B. einer Rentnerin so richtig übel mitzuspielen. Was dabei im Bezug auf Bestrafbarkeit dieser Kinder herauskommen könnte wurde kürzlich in den Medien prophezeit.
Die Schule ist, Ja zum lernen da.
Wir müssen nur verdammt aufpassen was die Kinder für Lehren aus der Anwendung von Gesetzen ziehen. Was sollen Eltern, die Ihren Kinder vermittelt haben,, sei fleisig und lerne und du wirst es im Leben zu etwas bringen" sagen, wenn diese feststellen müssen das die Methode ,,sei provokant und mache was du willst ohne Dich an Regeln zu halten" die vorerst erfolgversprechendere Methode zu sein scheint.
http://ac.ht/lc/?p=1536
Ich habe sie nicht angezeigt. Meine Mutter auch nicht ,denn ich habe ihr davon nichts erzählt.
Hätte ich erzählt, dass meine Lehrerin mir auf die Finger gehaun hat, hätte sie zuerst nach dem Grund gefragt. Tja und dann hätte ich mein Fehlverhalten zugeben müssen, was wiederum eine Standpauke meiner Mutter zur Folge gehabt hätte.
aber meine Mutter hätte die Lehrerin nicht angezeigt. Sie hätte zu mir gesagt § Hast es ja verdient, benimm dich nächstes mal halt besser".
Was ich damit sagen will ist, das Desinteresse des Elternhauses. Da wird nicht nach dem Warum gefragt! "Ah, mein armes Kind ist geschlagen worden - Anzeigen -sofort"
"Der Kleine wollte doch nur Spass machen, wegen so einer Lapalie..."
Da gibt es keine Standpauke mehr wegen dem Fehlverhalten des Kindes.
Und zu Hause benehmen sich die "Kleinen" wahrscheinlich genauso.
Wir waren alle keine Engel als Schüler, aber wir hatten Respekt und sind den Anweisungen der Lehrer und Lehrerinnen gefolgt Und denen der Eltern auch. So etwas hätten wir zu Hause nie erzählt, denn dann hätte man ja seine eigene Schuld, sein eigenes Fehlverhalten zugeben müssen.
Das war übrigens das erste und einzigste Mal, dass meine Lehrerin so etwas gemacht hatte.
Weder bei mir, noch bei meinen Mitschülern war so etwas in Zukunft notwendig.
Also, etwas mehr Interesse der Eltern, etwas Erziehung zu Respekt und wir würden diese Diskussion nicht führen.
Manchmal ist es leider auch so das Eltern dümmer sind als Ihre Kinder und noch schlechter erkennen was dumm ist. So wohl geschehen bei den Eltern dieses Jungen die die Anzeige wahrscheinlich auf den Weg gebracht haben nachdem der Sprössling zu Hause seine Version der Geschichte von sich gegeben hatte.
2. Das wirkliche Problem sind die Eltern, die solche Vorfälle zur Anzeige bringen. Sie sollten einer Lehrerin, die den Mut aufbringt, alle anderen (nicht sich selbst!) vor einem Störer zu schützen, für die Zivilcourage danken. Deswegen hat das Gericht hier Hausverstand walten lassen, denke ich.
Als Reaktion hat er - gerichtet an die Schulleitung und zur Kenntnis an andere Gremien in der Schule - um ein entsprechendes klares Vorgehenskonzept (Ordnungsmaßnahmen, etc.) gebeten.
Folge: Der Empfang des Schreibens wurde durch die Schulleitung nie direkt quittiert, sondern erst indirekt anlässlich des Vorladungstermins beim Schulrat.
Quintessenz: Dem Lehrer wurde durch den Schulrat aufgetragen, ein "Konzept über methodische Reaktionsmöglichkeiten durch ihn selber" schriftlich zu verfassen, mit anschließendem Gespräch (wieder beim Schulrat) sowie Unterrichtsbesuch durch denselben.
Die Story sorgte bei mehreren KollegInnen (die alle solch oder ähnlich umögliche Unterrichtssituationen kennen), die den Vorgang mitbekommen hatten, für Ratlosigkeit, Mutlosigkeit bis hin zu Empörung.
Für mich ist die Sache klar: Hier werden Fürsorgepflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Mitarbeitern offensichtlich sträflichst missachtet!
Hier lief doch auf mehreren Ebenen etwas schief.
1. Das Kind sollte doch eigentlich so erzogen sein, dass es den Anweisungen des Lehrers Folge leistet.
2. Ein "Zufassen" durch den Lehrkörper sollte doch nie alternativlos sein, auch wenn es vom LG Berlin so gesehen wird. Diese Sichtweise erscheint mir engstirnig.
3. Die Eltern hätten darauf verzichten können, die Lehrerin gleich vor Gericht zu ziehen und vorher ein Gespräch mit ihr führen sollen.
Aber weil alles nie so einfach ist, möchte ich hier festhalten:
1. Dass Erziehungsarbeit aus dem Elternhaus in die Schule verlagert wird ist zu einem (vielleicht auch immer größer werdenden Teil) nun mal so. Leider werden die Lehramtsstudenten auf diese zusätzliche Aufgabe aber nicht ausreichend vorbereitet. Vermutlich gibt es auch zu wenige Sozialarbeiter/Psychologenstellen in Schulen, die für solche Situationen eigens ausgebildet wurden. Damit kommen wir zu Punkt zwei.
2. Wenn eine Lehrerin alles, was sie in ihrem Studium und ihrer Laufbahn als Lehrerin an Konfliktlösungsstrategien aufgebracht hat und nichts geholfen hat, keine unterstützenden Kräfte im Haus sind, sie daher als ultima ratio auf ein "Zupacken" zurückgreift, so ist das verständlich, sofern das Prüfen der Alternativen durch die Lehrerin aufrichtig und ehrlich geschehen ist; diese Redlichkeit unterstelle ihr der Lehrerin selbstverständlich.
Als "engstirnig" bezeichne ich damit nicht sie selbst(!), sondern die Haltung derer, die in der Aussage des LG Berlin ("Das Zufassen war in dieser Situation alternativlos") einen Freibrief zum tatkräftigen Verteidigen des Respekts der Lehrperson sehen und nach diesem Vorfall nicht mehr daran glauben, dass es eine Alternative zum Zupacken im Unterricht geben MUSS.
3. Ob die Eltern des Kindes tatsächlich ohne Umwege vor Gericht gezogen sind, oder ob sie vorher mit der Lehrerin ein Gespräch gesucht hatten, ist den Ausführungen nicht zu entnehmen. Es drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass bei den Eltern des Kindes kein Verständnis für die Schwierigkeiten des Lehrerberufs im Allgemeinen und auch keines für die freigesprochene Lehrerin und ihre vermutlich schwierige Klasse im Speziellen vorhanden ist. Wodurch dieser bedauerliche Umstand zustande kommt, ist an dieser Stelle erst einmal unerheblich. Man kann aber behaupten, dass sich ein gutes, respektvolles Verhältnis zwischen Lehrperson und Eltern günstiger ausgewirkt hätte.
Fazit:
Aufgrund diverser Missstände musste eine Lehrerin zu einem pädagogisch äußerst fragwürdigen Mittel greifen. Das LG Berlin will verhindern, dass eine einzelne Person für eine gesamtgesellschaftliche Schieflage verantwortlich gemacht wird, was auch bei mir erst einmal einen guten Eindruck gemacht hat. Daher bescheinigt es das Verhalten der Lehrerin als alternativlos und spricht sie frei. Dies eröffnet nun zwei Problemfelder:
1. Das Bezeichnen des Verhaltens als tatsächlich alternativlos ist brandgefährlich. Es bekräftigt jene, denen es schon länger in den Fingern juckt und es erweckt den Eindruck, dass man sich nun mit dieser "Tatsache" abfinden müsse. Dabei gilt vielmehr, dass die Ursachen für die Alternativlosikgeit gefunden werden müssen und dass natürlich für wirkliche, nachhaltige Alternativen gesorgt werden muss.
2. Die Frage nach der Verantwortung bleibt ungeklärt. Angenommen: das LG Berlin befindet die Lehrerin für schuldig, um weiterhin prinzipielle Gewaltfreiheit im Unterricht zu gewährleisten. Dann hätte diese möglicherweise selbst gegen ihren Schulleiter/das Bildungsministerium geklagt, weil sie im Klassenzimmer mit Problemen allein gelassen wird, die sie mit herkömmlichen Mitteln nicht selbst zu lösen vermag. Trägt dann der Schulleiter schuld, weil er keine Sozialarbeiterin/psychologin eingestellt hat? Oder das Land, weil während des Studiums nicht ausreichend über Konfliktbewältigung doziert wurde?
Man muss sich fragen, ob das LG Berlin möglicherweise nur deswegen für die Lehrerin entschieden hat, weil es genau diese bildungspolitischen Turbulenzen vermeiden wollte.
Nach meiner Meinung hätte die Lehrerin verurteilt werden müssen. Denn nun ist die Gewaltfreiheit in den Klassenzimmern nicht mehr gewährleistet.
Die Verurteilung wäre einem Skandal gleichgekommen, der die Aufmerksamkeit auf die dringend zu lösenden Missstände gelenkt hätte. Um diese sehr ungemütliche, aber möglicherweise fruchtbringendere Möglichkeit hat uns das LG Berlin nun gebracht.
Abschließend noch einmal in aller Deutlichkeit: Wenn ich hier den Freispruch kritisiere, dann nicht, weil ich die Lehrerin in ihrer persönlichen Situation für verurteilenswert befinde. Ich zweifle in keiner Weise an ihrer Integrität. Bei allem Mitgefühl ist jedoch eine vernünftige Grundsatzentscheidung zu fällen.
mfg, Johannes
aus meiner Sicht wird zu solchen Themen viel zu viel geschwallt. Fakt ist: Wer sich auf die Obrigkeit verlässt, hat schon verloren. Wir Lehrer müssen nicht alleine die schwindende Moral einer Gesellschaft retten, die diese längst aufgegeben hat. Der gesunden Menschenverstand musste dem Anwalt weichen, so will es der "Zeitgeist". Verlasst Euch nicht auf solche Urteile, so ungewöhnlich sie auch sein mögen, schöpft nicht daraus Hoffnung für eine Wende, das wäre zu früh! Nehmt das Wissen darum zu den Unterlagen, falls Ihr selber zur Zielscheibe werdet. Habt aber auch keine Angst, Schüler zu berühren, sind auch Menschen, meistens sogar ganz liebe und mit Emotionen kann man manchmal viel mehr sagen als mit pädagogischen Gesprächen. Es kommt natürlich darauf an, wie man mit den Schülern alltäglich umgeht, nur daraus kann man eine Berührung ableiten aber sie ist und bleibt menschlich. Ich möchte betonen, dass ich die Grenzen sehr wohl kenne, auch die Tabuzonen aber die mir "Anvertrauten" wie antiseptische Wesen zu sehen fällt mir schwer.
Gewaltanwendung, wie im vorliegenden Fall, würde ich trotzdem keinem Kollegen empfehlen,leicht kann die Situation entgleiten. Einmal habe ich mit der gesamten Klasse den Raum gewechselt, weil ein Sturkopf sich meiner Anweisung widersetzte. Das war eine Riesengaudi, ich habe mich auf unerwartete Weise durchgesetzt und war nicht der "Depp". Liebe Kollegen, macht Euch nicht zu demselben. Finger weg von schwierigen Schülern, das führt zu nichts. Schwierige Kinder haben schwierige Eltern und die bringen Euch vor Gericht. Dort haben wir "im Namen des Volkes" mehr verloren als gewonnen.
Ganz liebe Grüße an alle trotzdem unerschrockenen Lehrer
Der Schullehrer
"Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf."
Das kann ich voll unterschreiben. Ist mir auch so ergangen. Ich hätte meine Taten eingestehen müssen.
Ich habe ja nieeee etwas angestellt!
Meine Eltern hätten aber niemals rechtliche Schritte unternommen.
(Allerdings hat eine Lehrerin in der 4. Klasse regelmäßig den Stock benutzt. Wie ich Jahre später erfahren habe war ihr Mann Alkoholiker ... und ihr gingen zu oft die Nerven durch.)
