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Bundesverfassungsgericht kippt Kürzung der Pendlerpauschale

Seit Januar 2007 konnten Pendler/innen ihre Fahrtkosten nur noch ab dem 21. Kilometer steuerlich absetzen. Seit heute (9.12.2008) kann der Weg zum Arbeitsplatz wieder voll abgesetzt werden - auch rückwirkend für die Jahre 2007 und 2008.

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Eingetragen am 10.12.2008, 00:40 Uhr in Newsticker |

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Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gefällt: Die Kürzung der Pendlerpauschale, durch die der Staat 2.5 Milliarden Euro pro Jahr sparen wollte, ist verfassungswidrig und muss rückgängig gemacht werden. Pendler/innen können also Wegekosten von 30 Cent pro Kilometer rückwirkend (!) steuerlich geltend machen (“absetzen”). Das freut natürlich besonders die Lehrer/innen die von der Kürzung der Pendlerpauschale besonders betroffen waren, weil ihre Schulämter sie an Schulen weit weg von ihrem Wohnort einsetzen (und auf Versetzungsanträge - meist notgedrungen - mit taubem Ohr reagieren).

Die Absetzbarkeit pauschalen 30 Cent/Kilometer gilt für die Jahre 2007, 2008 und 2009; die, die wir danach gewählt haben werden, haben wieder freie Hand:

Der Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle ließ auch keinen Zweifel daran, dass eine neue Regierung nach der Bundestagswahl großen Spielraum haben wird, um das steuerliche Absetzen von Fahrtkosten zu regeln. Der Vizepräsident des Gerichts wies ausdrücklich darauf hin, «dass der Gesetzgeber aufgrund der vorliegenden Entscheidung nicht verpflichtet ist, die Pendlerpauschale in ihrer alten Reform wieder einzuführen.»

suedeutsche 09.12.2008: Analyse: Volle Pendlerpauschale bleibt vorerst

Das Urteil zeigt, wie rasch eine höchstparlamentarisch verordnete Kürzung durch das Bundesverfassungsgericht gekippt werden kann. Das mag allen, die in Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers für Lehrer/innen bereits aufgegeben haben, neue Hoffnung geben (und sie dazu veranlassen, ihr Arbeitszimmer in der nächsten Steuererklärung weiterhin unverzagt abzusetzen).

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