Politikunterricht
Interaktive Grafik: Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung (mit Arbeitsblättern)
Die wirklich gut strukturierte und anschauliche Grafik wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlicht. Wahlweise können einzelne Organe und ihre Bezüge zu anderen Verfassungsorganen angezeigt werden (z.B. Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Landesparlamente) oder alle Verflechtungstypen (x wählt y, x bildet y, x kontrolliert y). Die Grafik ist auch als PDF in Form mehrerer Blätter verfügbar und somit im Geschichts- und Politikunterricht sinnvoll verwendbar.
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Eingetragen am 25.09.2010, 17:57 Uhr in Politik-Gemeinschaftskunde |
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Die Interaktive Themengrafik ‘Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung’ der bpb (veröffentlicht 20.09.2010) veranschaulicht das Zusammenspiel der Verfassungsorgane der BRD übersichtlich und strukturiert (Direktlink zur Flash-Datei).
Durch Klick auf ein Verfassungsorgan werden die Verflechtungen eingeblendet: Wen wählt dieses Verfassungsorgan/von wem wird es gewählt? Wen kontrolliert es/von wem wird es kontrolliert? Woraus wird es gebildet/wen bildet es? Dabei können mehrere beliebige Auswahlen getroffen werden (ein zweiter Klick auf ein Verfassungsorgan entfernt die Auswahl wieder). Im Screenshot ein Beispiel nach Auswahl von “Bundesverfassungsgericht”:
Wer mangels Technik die interaktive Grafik im Unterricht nicht nutzen kann, der kann sich eine statische Aufbereitung im PDF-Format herunterladen: Arbeitsblätter zu ‘Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung (pdf). Ein Übersichtblatt zeigt sämtliche Beziehungen zwischen den einzelnen Organen:
Die anderen Blätter zeigen jeweils einen Beziehungstyp, im folgenden Beispiel “wählt”:
Die ansprechende und übersichtliche Aufbereitung unterscheidet diese Grafiken von vielen Verfassungsschaubildern in Schulbüchern. Die Möglichkeit, bestimmte Strukturen auszuwählen (und damit: andere Strukturen auszublenden) erlaubt eine Fokussierung auf einzelne Fragestellungen: Wer wählt wen? Warum wird so gewählt? Wer kontrolliert wen? Sind die Kontrollstrukturen ausreichend?
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