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Schulordnung

Gerichtsurteil: Eltern dürfen in der Schule keine Umfragen durchführen 05.02.2009, 12:37

Die Mutter eines Schülers hat unter den Eltern der Klasse eigenmächtig eine Umfrage durchgeführt, in der der schwache Unterricht der Französischlehrerin thematisiert wurde. Die Lehrerin hat die Mutter verklagt und nun vor Gericht Recht bekommen - allerdings nur, weil gegen die "Vorschriften der gymnasialen Schulordnung" verstoßen worden sei.

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Die Mutter gab ihrem Kind Briefumschläge mit, die die anderen Eltern erhalten und ausfüllen sollten. 16 Eltern beteiligten sich und beklagten den Unterricht der Französischlehrerin, woraufhin die Schulklasse an einen Kollegen weitergereicht wurde. Die Lehrerin sah sich in Ihrer beruflichen und privaten Persönlichkeit eingeschränkt und klagte gerichtlich gegen die “Rädelsführerin”.

Das Gericht gab der Lehrerin Recht - allerdings nur wegen der Missachtung der Schulordnung: “Grundsätzlich müsse nämlich der Schulleiter über die Zulässigkeit von Erhebungen entscheiden, die normalerweise einem pädagogischen oder wissenschaftlichen Interesse dienten.” (Nürnberger Zeitung 29.01.2009). Die kollektive Kritik müsse die Lehrerin grundsätzlich hinnehmen, da sie nur die berufliche Sphäre betroffen sei. Die Richterin betonte, dass das Urteil in einer weiteren Instanz anders ausfallen könne.

Auf Empfehlung der Richterin hin haben sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt. Beide Seiten wollten sich nicht auf einen drohenden Rechtsstreit einlassen, der möglicherweise Jahre dauern würde.

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