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Deputate im Vergleich

Pflichtstunden der Lehrer/innen in den Bundesländern 06.01.2017, 18:27

Lehrerin verstellt an einer Schultafel Uhren
Bild: Shutterstock (Montage)

Die Anzahl der Unterrichtsstunden, die Lehrer/innen jede Woche unterrichten müssen, unterscheidet sich je nach Bundesland - bis zu 6(!) Pflichtstunden trennen Volldeputate. Die KMK veröffentlicht jedes Jahr die Zahlen in der Übersicht - hier die aktuellen für das Schuljahr 2015/2016.

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  • (geändert: )

Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert, wenn die Kultusministerkonferenz die neuen Zahlen veröffentlicht. Aktuell finden SIe die Zahlen für das Schuljahr 2016/2017 (von der KMK veröffentlicht im August 2016).

Manchmal ändert sich etwas während des laufenden Jahres. Wenn Sie in den folgenden Ausführungen Unstimmigkeiten entdecken, informieren Sie uns doch bitte kurz: mail@@lehrerfreund.de. Danke!

Die aktuelle Übersicht über die Pflichtstundenzahl im Volldeputat finden sich für die Jahre ab 2005/2006 bei der Kultusministerkonferenz unter Schulorganisatorische Vorgaben (via Dokumentation und Statistik -> Statistik -> Schulstatistik > Schulorganisatorische Vorgaben). Die Deputatsverpflichtung für die Bundesländer wird immer kurz vor Beginn des Schuljahres veröffentlicht.

Die aktuelle Zusammenstellung bezieht sich auf das laufende Schuljahr 2016/2017 und ist hier als PDF abrufbar: Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen, Schuljahr 2016/2017 (PDF).

Die folgende Darstellung beschränkt sich auf die Schularten "Grundschule" und "Gymnasium", da diese in allen Bundesländern vorhanden sind; wer sich über die Pflichtstundenzahl in Orientierungsstufe, Hauptschule, Realschule, Förderschule, Integrierte Gesamtschule, Berufliche Schule usw. informieren möchte, sollte direkt die oben verlinkte Tabelle konsultieren.

Zahlreiche Sonderfälle, Ermäßigungen und Arbeitszeitmodelle erschweren die Vergleichbarkeit. Sonderfälle wurden in der folgenden Übersicht weggelassen (z.B. Lehrer/innen, die am Gymnasium unterrichten, aber keine Lehrbefähigung für die Oberstufe besitzen - diese unterrichten in manchen Bundesländern mehr Wochenstunden). Ebenso wurden Altersermäßigungen nicht berücksichtigt.

Altersermäßigung (auch: "Altersentlastung") gibt es in allen Bundesländern, die Modelle sind jedoch höchst unterschiedlicher Natur und unterscheiden zwischen Teilzeit und Vollzeit. Grob gesagt gibt es ungefähr ab dem 60. Lebensjahr ein bis zwei Stunden Nachlass für Vollzeitlehrer/innen. In Hessen reduziert sich die Pflichtstundenzahl schon ab dem 51. Lebensjahr; in Hessen , NRW, Sachsen, Thüringen gibt es schon ab dem 55. Lebensjahr Altersnachlässe; in einigen Bundesländern werden ab dem 60./62./63. Lebensjahr drei volle Stunden Altersermäßigung gewährt (Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Hostein).

In einigen Bundesländern richtet sich die Pflichtstundenzahl in Gymnasien nach der unterrichteten Stufe (stufenabhängige Ermäßigung, in der Tabelle mit (S) markiert). Unterschieden wird (außer in Hamburg) zwischen Sekundarstufe I und II - wer mehr Stunden in der Oberstufe unterrichtet, erhält Ermäßigung und muss insgesamt weniger unterrichten. In manchen Bundesländern gibt es mehrstufige Modelle (z.B. Sachsen: 1 / 2 Stunden Ermäßigung ab 6 / 9 Stunden Einsatz i.d. Oberstufe).

Fachspezifische Anrechnungen (z.B. bei Korrekturfächern) gibt es außerhalb des berufspraktischen Bereichs nur in Bayern.

Pflichtstunden der Lehrer/innen 2016/2017 nach Bundesländern

Zum Vorjahr hat sich laut der KMK-Tabelle auch dieses Jahr nicht viel verändert. Die "Spitzenreiter" wurden rot (höchstes Deputat) und grün (niedrigestes Deputat) markiert. Diese Markierungen sind mit Vorsicht zu genießen, da Sonderfälle und Anrechnungen in anderen Bundesländern hinzukommen können.

 GrundschuleGymnasium
Baden-Württemberg2825
Bayern2823-27 (F)
Berlin2826
Brandenburg2725
Bremen2825-27 (S)
Hamburg27,921-26 (S)
Hessen

29

25-26 (S)
Mecklenburg-Vorpommern27,523-27 (S)(K)
Niedersachsen2823,5
Nordrhein-Westfalen2825,5
Rheinland-Pfalz27,824
Saarland28,525-26 (S)
Sachsen2824-26 (S)
Sachsen-Anhalt2725
Schleswig-Holstein2825,5
Thüringen2723-26

F = abhängig von den unterrichteten Fächern
S = abhängig von der unterrichteten Schulstufe (v.a. Einsatz i.d. Oberstufe)
K = Ermäßigung als Klassenleiter/in

Die Lehrverpflichtung in Grundschulen ist bundesweit einigermaßen einheitlich - in den meisten Bundesländern 28 Stunden, die Abweichungen nach oben/unten betragen maximal eine Stunde.

Im Gymnasium sieht es schon ganz anders aus: Hier kann eine Lehrer/in, die vornehmlich in der Sekundarstufe II unterrichtet, in Hamburg mit einem Deputat von 21 Pflichtstunden davonkommen, während sie bei gleicher Arbeit in Bayern 27 Stunden unterrichten muss. In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen oder Schleswig-Holstein sind es immerhin noch 25 bis 26 Stunden.

Letztlich ist die Diskussion darüber, wo mehr oder weniger unterrichtet wird, kaum anständig zu führen, da sich die Be- und Entlastungsmodelle nach Bundesländern zu sehr unterscheiden. Das gilt nicht nur für die Arbeitszeiten, sondern auch für die Vergütungsmodelle (siehe z. B. Lehrergehälter in Deutschland: Bundesländer-Rangliste 2015).

Veränderung in den letzten zehn Jahren

Es ist festzustellen, dass seit 2005/2006 in Grundschule und Gymnasium nur wenige Veränderungen stattgefunden haben (Tabelle der KMK: Pflichtstunden der Lehrkräfte 2005/2006 (PDF)). Dabei darf nicht übersehen werden, dass zahlreiche versteckte Deputatserhöhungen vorgenommen wurden. So müssen in einigen Bundesländern Berufseinsteiger/innen eine gewisse Anzahl von Jahren für weniger Geld arbeiten. Oder: In Bayern wurde 2013 die im Deputat verankerte Altersermäßigung (die die reguläre Altersermäßigung ergänzte) zurückgenommen.

Aufgrund der zahlreichen Sonderfälle und Veränderungen lässt sich die Entwicklung im Diagramm mehr schlecht als recht abbilden. Wir versuchen es trotzdem:

Volldeputat an Grundschulen

Diagramm: Veränderung der Pflichtstunden (Volldeputat) zwischen 2005 und 2015 - Grundschule

In Bayern erklärt sich das gesunkene Deputat in der Grundschule durch den Wegfall der Reduzierung ab dem 51./61. Lebensjahr - diese Reduzierung wurde auf alle Lehrer/innen umgelegt.

Neben dem marginalen Anstieg in Schleswig-Holstein und der Absenkung von 28 auf 27 Stunden in Brandenburg sind die Volldeputate an Grundschulen in den anderen Bundesländern zwischen 2005 und 2015 gleich geblieben.

Volldeputat an Gymnasien

Diagramm: Veränderung der Pflichtstunden (Volldeputat) zwischen 2005 und 2015 - Gymnasium

In Bayern spielt auch hier wieder der Wegfall der im Deputat verankerten Altersermäßigung eine Rolle (s.o.). Das komplizierte Modell in Hamburg (Bezahlung abhängig von Unterricht drei Schulstufen) erlaubt nur eine grobe Annäherung.

In Schleswig-Holstein wurde das Deputat von 24 Stunden im Schuljahr 2005/2006 auf 25,5 bzw. auf 27 (falls kein Oberstufenunterricht) angehoben (im Diagramm wird der Mittelwert verwendet). In Niedersachsen wurde das Deputat um eine Stunde angehoben; diese Erhöhung musste wieder rückggängig gemacht werden (Urteilsspruch des Obverwaltungsgerichts Lüneburg (2015) - vielen Dank für den Hinweis an @ixsi!). Ergänzung 03/2018: Unsere Leserin M.G. weist uns darauf hin, dass an Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen im gehobenen Dienst 27,5 Stunden unterrichtet werden müssen (Quelle PDF).

Dass die Deputate in den letzten 10 Jahren bundesweit kaum Veränderungen erfahren haben, hat seinen Grund darin, dass es keine Spielräume mehr nach oben gibt. 27 Stunden Volldeputat am Gymnasium in Bayern oder 29 Stunden an Grundschulen in Hessen sind knallhart und dürften dem Gesundheits- und Bildungssystem bereits genug Kosten verursachen.

Übersicht: Alle Deputate der Lehrer/innen nach Bundesländern, 2016/2017

Die folgende Tabelle ist der KMK-Veröffentlichung Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Schuljahr 2016/2017 (PDF) entnommen - Klick aufs Bild zum Vergrößern (öffnet in neuem Fenster).

Vorschaubild: Pflichtstunden der Lehrer in den Bundesländern, Tabelle für Schuljahr 2016/2017

Zum Vergleich können Sie die Tabelle vom Vorjahr (Schuljahr 2015/2016) aus der KMK-Veröffentlichung Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen 2015/2016 (PDF) hier einsehen: Pflichtstunden 2015/2016 als Bilddatei. (Die Regelstundenzahl für Gymnasium Niedersachsen war dort nicht korrekt, s.o.).

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Kommentare

23

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  • #1

    Was der Artikel leider vergisst: Lebenshaltungskosten gegenrechnen. Und plötzlich liegt Brandenburg weit vorn, denn wer schon mal versucht hat, in Bayern oder BaWü eine Wohnung oder gar ein Haus zu mieten oder zu kaufen, der bräuchte eigentlich noch deutlich höhere Bezüge.
    Weiterhin taucht nicht auf, dass zumindest in BaWü die Kollegen seit 5 Jahren faktisch unentgeltlich sämtliche Vertretungsstunden halten (und das sind einige, weil die Schulen chronisch unterbesetzt sind!).
    Letzter Punkt: Ich kann die Sportleher nicht mehr hören. Ihr arbeitet weniger und wenn es euch in der Halle zu laut ist, nehmt Ohrenstöpsel mit. Ihr habt quasi keine Korrekturen - also bitte “den Ball flachhalten”.

    schrieb Mark am

  • #2

    Die Stundentabelle ist ein “Wunschtraum”.
    Wenn man das Arbeitszeitmodell als Grundlage nimmt, also 46,57 Stunden pro Woche, davon die A-Zeit für Vollzeitkräfte von 3,8 Stunden abzieht, kommt man auf eine Stundenzahl von 42,77 Stunden pro Woche. Bei einer Faktorisierung von 1,3 oder 1,4 erhält man eine Unterrichtsstundenverpflichtung von 32,9 bzw. 30,55 Unterrichtsstunden.
    Selbst wenn man evtl. eine F-Zeit von 2 Stunden berücksichtigen würde, müsste man mit 40,77 Stunden rechnen - bei einer hohen Faktorisierung von 1,4 bleiben immer noch 29,12 Unterrichtsstunden pro Woche übrig.
    Hier in Hamburg ist eine maximale Unterrichtsstundenanzahl von 29 Stunden vorgesehen, aber es gibt ansich keine gesetzlich bestimmt Obergrenze - zumindest ist mir dies nicht bekannt.
    Wenn man also kein Klassenlehrer ist, sondern “normaler” Fachlehrer, und evtl. kein Amt oder Ähnliches inne hat, müsste man theoretisch also bei einer Faktorisierung von 1,3 insgesamt 32,9 Stunden unterrichten bzw. bei einer Faktorisierung von 1,4 sind es 30,55 Unterrichtsstunden/Woche. In der “schlauen” Tabelle steht bei “Förderschule” eine maximale Unterrichtsstundenanzahl von 26,9 Stunden - ein Wunschtraum.
    Ich bin kein Klassenlehrer, arbeite in einer Schule für geistig- und mehrfach behinderte Kinder. Da es keine Förderschule für lernbehinderte und verhaltensgestörte Kinder mehr gibt, landen auch einige dieser Schüler in unserer Schule. Davon sind 80% Migranten und unsere Schülerschaft kommt aus 14 veschiedenen Ländern mit entsprechend unterschiedlichsten sprachlichen Voraussetzungen - von den Behinderungen jetzt mal abgesehen.
    Ich habe eine Unterrichtsverpflichtung von 29 Unterrichtsstunden.
    Ein physisch und psychisch sehr anstrengernder Job und es wundert mich nicht, dass es immer mehr Krankheitsfälle gibt.
    Die teilweise euphorischen Medienberichte über z.B. 30% weniger Sonderschülern sind wirklich lachhaft, denn wenn es keine “Sonderschulen” für lern- und verhaltensgestörte Schüler mehr gibt, werden diese auch nicht mehr in der Statistik erfasst.
    Hinzu kommt, dass ein Lehrer heutzutage viel mehr Bürokratie erledigen muss (seitenlange Diagnostik, seitenlange Förderpläne, endlose teamsitzungen und Konferenzen) und die eigentliche pädagogische Arbeit rückt immer mehr in den Hintergrund. Die Vorgaben der Behörde lähmen und es wird immer schwerer den Beruf auch als “Berufung” zu sehen und nicht als “Job”.
    Für mich war mein Beruf immer “Berufung”, aber es fällt auch mir immer schwerer meinen Beruf, auch so auszuübern, wie ich ihn ausübern möchte.
    Ich wäre wirklich dankbar, wenn die Altersentlastung in Hamburg nicht erst ab dem 60.Lebensjahr greift, sonden wie in anderen Bundesländern früher.
    Diese “Schreibtisch”-Kollegen, die alles entscheiden sollten wirklich mal eine längere Zeit in den verschiedenen Schulen selber unterrichten und nicht nur “mal eben” zu Besuch kommen.

     

    schrieb Birgit am

  • #3

    Die Pflichtstundenzahlen in Schleswig-Holstein für die Bereiche SEK 1 &2 sind seit Einführung der Gemeinschaftsschulen für alle 27! Je nach Einsatz gibt es für Sek. 2 Nachlässe.
    Eure Tabelle ist leider falsch!
    Dafür verdienen wir in SH wenig. Doppelt doof.

    schrieb Gerd am

  • #4

    Hier stimme ich zu: ich bin Gymnasiallehrerin in Hamburg. Ich unterrichte im ersten Halbjahr 28, im zweiten Halbjahr 30 Stunden (Sport, Geschichte und fachfremd PGW auch in IVKs). Hinzu kommen 2 feste Stunden in meinem Stundenplan Mittagsaufsichten. Ich bekomme also im 2. Schulhalbjahr einen Stundenplan mit festen 32 Stunden. Dazu kommen oft zwei Vertretungsstunden in der Woche und im Durchschnitt eine Konferenz.

    schrieb Antonia am

  • #5

    Die gut bezahlten Kollegen (A13 und höher) haben es in NRW mit 25,5h ja echt gut, wir Werkstattlehrer haben 30h mit A9 und meistens auch noch die Problemschüler. 1 Schlägerei/Woche ist im Unterricht fast schon normal.

    schrieb Ingo am

  • #6

    Naja, die SPD mit “linker Politik” gleichzusetzen, mag historisch stimmen, ist aktuell aber mehr als fragwürdig. (Nur weil es noch mehr rechts davon gibt, ist es auch nicht unbedingt links, maximal linker ;) )

    BTW: In Berlin sind verbeamtete(!) Lehrkräfte verpflichtet, kostenfrei 1-3 Stunden Mehrarbeit im Monat zu leisten. Die volle Stelle mit 26/28 kann also ohne Probleme zu einigen Stunden mehr “aufgestockt” werden. Für den Rest hat man Anrecht auf Ausgleich oder wenigstens Auszahlung, wobei monatsweise gerechnet wird.
    Angestellte Lehrkräfte dürfen nicht zu unbezahlter Mehrarbeit eingeteilt werden.

    Entsprechende Tipps gibt der Personalrat, die jeweilige Gewerkschaft, ein Fachanwalt oder das Internet ;) (Siehe http://www.gew-berlin.de/4615.php )

    schrieb Dingens am

  • #7

    Ja - ganz oben im Artikel findet sich die Erklärung:

    Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert, wenn die Kultusministerkonferenz die neuen Zahlen veröffentlicht. Aktuell finden SIe die Zahlen für das Schuljahr 2015/2016 (von der KMK veröffentlicht im August 2015).

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #8

    Ein Artikel vom 26.10.2015 mit Kommentaren seit dem 28.5.2013?

    schrieb Ein Verwirrter am

  • #9

    Bei uns hier in Berlin ist die Berechnung - die uns natürlich eh in die Spitzengruppe positioniert - insofern ein Witz, da Frau Scheeres 2 Stunden Vertretung in ihre Kalkulation eingerechnet hat. Man unterrichtet also nicht 28 sondern 30 Stunden/Woche! Und diese scheinheilige Ausbeutung von links ist auch noch offiziell legitimiert!

    schrieb linkerberlinerschulpolitikskeptischgegenübersteher am

  • #10

    Nicolooo,
    auf den ersten Blick stehen die niedersächsischen Lehrer gut da. Allerdings gibt es in anderen Bundesländern (je unterschiedliche) Anrechnungen (= weniger Unterricht) für Klassenleitung, Prüfungskurse, Präsenzen, PC-Betreuung, Referendars-/Praktikantenbegleitung, Migrationsquote etc.
    Insofern kannst Du gern protestieren, aber bitte nicht wegen so toller Bedingungen der NDS-Lehrer im Vergleich zu anderen Bundesländern.

    schrieb Vanessa Schmidt am

  • #11

    Die Hamburger Zahlen stimmen nicht. Laut AZV sind in der Grundschule 31 Stunden zu leisten!

    Ich kann Karin nur zustimmen. Die Hamburger Zahlen stimmen nicht oder sind “geschönt” bzw. führen bestimmte Zeitkontingente nicht auf. Nach einem Schulwechsel sehen meine Zahlen als Gymnasiallehrer für das kommende Schuljahr folgendermaßen aus:
    Insgesamt habe ich laut Hamburger Lehrerarbeitszeitmodell nur 38 Wochen zu arbeiten. In diesem Wochen beträgt meine Arbeitszeit 46,57 Zeitstunden pro Woche (=WAZ). Von meiner Gesamtarbeitszeit wird ein Zeitkontingent für allgemeine Aufgaben (A-Zeit) abgezogen:
    + Konferenzen etc. 1,8 WAZ
    + Aufsichten 1,0 WAZ
    + Vertretung 1,0 WAZ

    Weiterhin werden für besondere Aufgaben Funktionszeiten (F-Zeiten) angerechnet. Da ich neu an meiner Schule bin und noch keine Funktion wie etwa eine Fachleitung inne habe, erhalte ich hier nur 0,25 WAZ.

    So verbleiben für meinen Unterricht 42,5 WAZ (=U-Zeiten). Wie viele Unterrichtsstunden dies ergibt, hängt nun von den Zeitfaktoren ab, die für das jeweilige Fach in der zu unterrichtenden Jahrgangsstufe vergeben werden. In meinem Fall führt dies zu folgendem Ergebnis:
    + Deutschunterricht in den Jahrgangsstufen 6, 8, 11, 12: 16 Unterrichtsstunden bzw. 27,6 WAZ
    + Philosophieunterricht in den Jahrgangsstufen 7, 8, 9, 10, 11: 10 Unterrichtsstunden bzw. 14,8 WAZ

    Summa summarum unterrichte ich als Gymnasiallehrer in Hamburg 26 Wochenstunden und muss zusätzlich eine Stunde Vertretungsunterricht pro Woche geben, womit ich auf insgesamt 27 Stunden Wochenarbeitszeit komme.

     

    schrieb gruebler am

  • #12

    @ Nicolooo
    Erstmal find ich klasse, wenn SchülerInnen politisch aktiv werden!
    Bevor Ihr unkritisch die Vergleichstabelle als Argument nehmt und Euren LehrerInnen (in Niedersachsen) vorhaltet, müsstet Ihr noch das “Kleingedruckte” berücksichtigen; in anderen Bundsländern sind bei den Pflichtstunden auch Klassenleitung, Oberstufenkurse, bestimmte “Intensivfächer”, Präsenzzeiten für Spontanvertretungen etc. mit dabei, höhere Gehälter (und evtl. Weihnachtsgeld…) erleichtern das Reduzieren der Stunden etc.
    Die meisten KollegInnen wollen übrigens gern auf Klassenfahrten und sehen den Sinn und Gewinn; es gibt aber kaum Alternativen, die zusätzliche Ausbeutung (1 Unterrichtsstunde, also ca. 2 Zeitstunden/Woche) zu verhindern oder auszugleichen.

    schrieb Zupf aus Nds am

  • #13

    @ Nicolooo Msn: zur Niedersachsenproblematik:

    Ca. 25 Deputatsstunden sind wirklich richtig viel. Ich bin mit einer “Teilzeitstelle” in BW schon ziemlich ausgelastet (17 Std). Ich will bestimmt nicht jammern, aber wenn mein Chef mich fragt, ob ich auf eine Klassenfahrt mitkomme, zeige ich ihm meinen Kalender und die Sache ist gegessen (aktuell wegen Abivorbereitung).

    Man sollte sich bewusst machen, welch ein Aufwand eine freiwillige Leistung wie eine Klassenfahrt ist.
    1. Wie viele Arbeitnehmer wären bereit, ihrem Unternehmen mal eine ganze Woche (24 Stunden) zur Verfügung zu stehen - und das freiwillig ohne Extra-Cash - die enorme Verantwortung mal beiseitegelassen.
    Die Lehrer gönnen’s euch aber, und haben sicher immer versucht, es irgendwie möglich zu machen…
    2. Mehr Unterrichtsverantwortung bedeutet weniger Zeit für Extraveranstaltungen. Es wird also automatisch durch ein höheres Deputat schwieriger, eine Klassenfahrt zu organisieren. Der Lehrer hat ja nicht nur eine Klasse, sondern viele…
    3. Lehrer dürfen nicht streiken. Wollen sie auch nicht! Keiner will, dass die Zensuren der Schüler leiden… Auf eine Klassenfahrt verzichten zu müssen, ist sicher unschön, mehr aber auch nicht. So wie ich das sehe, ist es das einzige Mittel, was sie aktuell haben!

    Ich verstehe, wenn euch die Sache ärgert. Bleibt aber mal entspannt und zeigt euch solidarisch. Vielleicht klappt’s ja doch. Und wenn nicht: Ihr kommt jetzt in ein Alter, in dem ihr auch mal selbst was organisieren könnt! Als ich noch Schülerin war, war ich mit meiner Klasse in den Ferien zelten - und zwar ohne Lehrer oder auch nur Lehrerbeteiligung… Auf alle Fälle viel Glück!

    schrieb Schlump am

  • #14

    Wir in NRW müssen an Realschulen 28 Stunden unterrichten und verdienen mit A12-Besoldung erheblich weniger als Studienräte an den Gymnasien. Wir müssen zwar keine Oberstufen-Klausuren korrigieren, dafür aber mindestens drei Korrekturen pro Fach ableisten mit jeweils drei Arbeiten pro Halbjahr. Außerdem “dürfen” wir integrativ arbeiten, ohne eine Fortbildung oder eine Zuzahlung zu bekommen. Für die meisten meiner Kollegen (und mich) ist das nicht leistbar. Es gibt so viele Teilzeitkräfte, dass unser Lehrerzimmer aus allen Nähten platzt und der Lärm in den Pausen nicht mehr erträglich ist. Viele Lehrer verbringen die Pause inzwischen im Klassenraum.

    schrieb Dagmar am

  • #15

    Dass die SportlehrerInnen sich gleich viel vor- und nachbereiten wie die SprachlehrerInnen glauben aber auch nur erstere. Fragen Sie mal die SchülerInnen!

    schrieb Ann am

  • #16

    Hey, ich habe eine Frage.
    Ich wohne in Niedersachsen und gehe auf ein Gymnasium (10.Klasse). Heute wurden wir darüber informiert, dass die Lehrer jetzt wahrscheinlich 24,5 Pflichtstunden haben werden. Da dies für die Lehrer eine große Belastung darstellt, haben sie sich entschlossen, zukünftige Klassenfahrten zu streichen, um dem Ministerium somit zu verdeutlichen, dass sie diese Entscheidung nicht akzeptieren wollen.
    Natürlich waren wir als Schüler empört über diese Entscheidung, konnten aber den Ärger der Lehrer nachvollziehen bis wir auf diese Seite gestoßen sind und erfahren haben, dass in anderen Bundesländern die Lehrer (viel)mehr Pflichtstunden haben.
    Was können wir nun tun? Einen Streik als Schüler (mit den Lehrern)? Unsere Vorschläge müssen noch ausgeweitet werden.
    Danke für weitere Vorschläge eurerseits.
    P.S. Die Empörung der Schüler (besonders die aus meiner Klasse) ist mittlerweile so groß, dass brutale Vorschläge und Proteste keine Seltenheit sind.

    schrieb Nicolooo Msn am

  • #17

    zu Andrea:
    Das hört sich so an, als müsste sich ein Lehrer mit Korrekturfächern nachmittags nicht erholen.
    Damit die Schüler arbeiten, ist vom Lehrer doch auch in jeder Minute absolute Konzentration und Konsequenz sowie eine sehr gute Vorbereitung gefragt.
    Alle Lehrer sind geschafft nach einem vollen Vormittag, nicht nur die Sportlehrer!
    Insofern fäne ich es tatsächlich gerecht, wenn Korrekturzeiten und auch Klassenlehreraufgaben im Debutat eine Berücksichtigung finden würden°!!!!!

    schrieb Katrin am

  • #18

    Also dieser Vergleich zwischen Korrekturfächern und “Turnlehrern” finde ich vermessen und zeugt von purer Ahnungslosigkeit. Leute, die so argumentieren, sollten sich mal einen Vormittag mit Grund- oder Unterstufenschülern un die Sporthalle stellen. Man braucht dann zwar den Nachmittag nicht für Korrekturen, aber zur Erholung.

    schrieb Andrea am

  • #19

    Müssen Deutsch- und Turnlehrer in den jeweiligen Bundesländern gleich viel unterrrichten?
    In Österreich gibt es da noch Unterschiede (was allerdings geändert werden soll): Lehrer an Gymnasien, die zwei Korrekturfächer unterrichten, kommen auf ca. 19 Stunden - je nachdem, wieviele Abschlussklassen sie haben. Turnlehrer auf ca. 23.
    Wie jemand mit zwei Korrekturfächern 30 Stunden unterrichten, vorbereiten UND korrigieren soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    schrieb Ann am

  • #20

    In der Tabelle der Kultusministerkonferenz sind für das Schuljahr 2012/2013 genau 27,9 Stunden angegeben. Das wäre dann schon eine heftige Abweichung.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #21

    Die Hamburger Zahlen stimmen nicht. Laut AZV sind in der Grundschule 31 Stunden zu leisten!

    schrieb Karin am

  • #22

    Berufsbildende Schulen in BaWü ist wie Gymnasium bzw. Sek. II. Wobei das eigentlich ungerecht ist. Ein Gymnasium führt pro Jahrgang 2 oder 3 Klassen zum Abitur. An einer berufsbildenden Schule mit z. B. Berufsschule und Berufskolleg gibt es jedes Jahr Hunderte (!) von Abgängern mit den entsprechenden Abschlussprüfungen. Da wird von Anfang Mai bis Mitte Juli fast durchgehend immer irgendwo geprüft.

    schrieb Michael am

  • #23

    Wie sieht es denn bei Realschulen und Berufsschhulen aus? Würde mich mal interessieren…

    schrieb Eine Fragende am

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