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Spickmich

Spickmich-Klagen abgeschmettert - wurden wesentliche Rechtsgrundlagen übersehen? 14.01.2008, 11:00

Spickmich-Logo vs. Paragraphenzeichen

Sämtliche gerichtliche Klagen gegen Spickmich sind bisher abgeschmettert worden - wobei dabei offensichtlich wesentliche Rechtsgrundlagen übersehen wurden. Wir diskutieren Auszüge aus einem mehrfach erfolgreich benutzten Klageschriftsatz.

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Schon mehrmals haben Lehrer/innen gegen Spickmich geklagt - wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Allerdings sind bisher alle Klagen abgewiesen worden, mit Argumentationen wie dieser (aus dem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Köln):

Richterin Margarete Reske sah wie schon ihre Kollegen vom Kölner Oberlandesgericht im November die Benotung von Lehrern durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt. [...] Spickmich sei kein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gymnasiallehrerin, sagte auch Richterin Reske heute. Die Lehrperson werde durch die Schülerbewertung nicht an den Pranger gestellt.

Spiegel Online 09.01.2008: Spickmich vor Gericht - Lehrerbenotung bleibt legal

Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten, wir können hier aber Auszüge aus einem juristischen Schriftsatz diskutieren, mit dem in mehreren Verfügungs- und Hauptsacheverfahren am AG und LG Darmstadt die öffentliche Nennung von Namen im Internet erfolgreich weggeklagt wurde, obwohl diese Namen auf anderen Homepages genannt wurden (dort mit Erlaubnis). Es handelt sich bei den folgenden Ausführungen nicht um einen Musterschriftsatz.

Geschäftszeichen des aufgeführten Verfahrens:

Spickmich-Macher im Sprung, umgeben von Schriftsätzen

AG Darmstadt 308 C 36/04 (erste Klage in der Sache. Einfacher Schriftsatz, AG versteht nichts und lehnt Klage ab. Berufung mit Schriftsatz wie hier ergibt dann aber sofort Anerkenntnisurteil, d.h. das LG hat dem Beklagten klar gesagt, dass er verurteilt wird und es billiger für ihn wäre, im letzten Moment freiwillig nachzugeben => Anerkenntnisurteil ohne Begründung).
AG Darmstadt 312 C 197/04 (Versäumnisurteil ohne Begründung, d.h. Gegner nicht bei Gericht erschienen)
AG Darmstadt 312 C 467/04 (ausführlich begründet, bestätigt vom LG in der Berufung)
AG Darmstadt 300 C 547/05 (ausführlich begründet, LG lehnt Berufung ohne weitere Verhandlung wegen Aussichtslosigkeit ab)

Es scheint also offensichtlich, dass bei den Kölner Verfahren wesentliche Rechtsgrundlagen übersehen wurden und eine besser begründete Klage gute Erfolgsaussichten hätte.

Klage-Schriftsatz:

[Klagekopf mit Klageanträgen und den üblichen Formalien]

Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus § 32 ZPO, wonach bei unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde. Bei Persönlichkeitsverletzungen durch Presseorgane oder im Internet kann gemäß ständiger Rechtssprechung jeder Ort gewählt werden kann, wo das Presseorgan erhältlich ist oder der Text aus dem Internet abrufbar ist (KG in NJW 97, 3321).

[Bemerkung: Diese Art von Klagen ist also eine der Ausnahmefälle, wo der Betroffene einfach an seinem Heimatgericht klagen kann und nicht am Ort der Gegenpartei klagen muss.]

[Bemerkung: Dann folgt die Tatbeschreibung, also rein sachliche Darstellung mit Nachweisen (Zeugenaussagen, Kopien)  was die Beklagten wann, wo, wie gemacht haben und in Zukunft unterlassen sollen.]

[Bemerkung: Danach die Rechtsbegründung. Eine Rechtsbegründung ist nicht Pflicht des Klägers, denn an sich ist es Sache des Gerichts, selbst Rechtsgründe zu finden oder zu verneinen. In der Praxis kann es aber entscheidend sein, das Gericht durch möglichst überzeugende Rechtshinweise gleich in die richtige Richtung zu weisen.]

Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung muss das “Lindqvist” Urteil des EuGH vom 06.11.2003, C-101/01 bezüglich Auslegung der EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46 im Hinblick auf Internetpublikationen sein.

[Anmerkung: z.B. hier zu finden http://www.aufrecht.de/urteile/datenschutzrecht/lindqvist-personenbezogene-daten-auf-webseiten-eugh-urteil-vom-6-november-2003-az-c-10101.html ]

Danach ist jede Veröffentlichung von Hinweisen auf verschiedene Personen unter namentlicher, durch Angabe von Telefonnummer oder Informationen über das Arbeitsverhältnis oder Freizeitbeschäftigungen auf einer Website eine ganz oder teilweise automatisierte Datenverarbeitung für die die EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46 gilt – und die ohne ausdrückliche Einzelgenehmigung deshalb im allgemeinen unzulässig ist.

Ob die Seite nur einem begrenzten Leserkreis zugänglich ist, ob die Angaben manipulierbar sind, usw. ist rechtlich völlig unerheblich. Nach den Ausführungen des EuGH ist bereits der rein technische Vorgang des Hochladens auf eine Internetseite unzulässig. Der EuGH stellt dazu klar, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit handelt. Abwägungen im Einzelfall sind zwar erlaubt, dies ändert aber nichts daran, dass zuerst einmal ein Verbot besteht (vgl. EuGH-Urteil 6. Frage).

Allgemeine Ausführungen wie dass eventuell ein irgendwie geartetes Interesse an dem Vorgang besteht, können zur Begründung nicht ausreichen. Logischerweise hat der, der so etwas macht, immer ein Interesse daran. Sonst würde er es nicht machen. Ein Verbot bedeutet mithin, dass ein ganz besonders großes Interesse bestehen muss, um das Verbot außer Kraft zu setzen.

So haben z.B. BGH und BVerfG festgestellt, dass die Nennung des Namens eines Unternehmens im Zusammenhang mit Bilanzdaten unzulässig sein kann, obwohl die Bilanz mit Namensnennung im Bundesanzeiger veröffentlicht war und natürlich ein gewisses Interesse daran besteht. Auch die Tatsache, dass die strittige Namensnennung im Rahmen von Lehrveranstaltungen an einer Universität erfolgte, begründete kein ausreichendes öffentliches Interesse. Auf Fotokopien der Bilanz muss der Name unkenntlich gemacht werden, vgl. BGH vom 8.2.1994—VI ZR 286/93 (MDR 1994, 991 = NJW 1994, 1281) und Beschluss des BVerfG vom 03.05.1994 - 1 BVR 37/94.

Ob die Namen/Daten an anderen Stellen öffentlich zugänglich sind ist ebenfalls völlig unerheblich. Die im EuGH-Fall genannten Namen waren auf zahlreichen anderen Seiten im Internet auffindbar, trotzdem sah es der EuGH als unzulässig, diese Namen ohne Genehmigung auf einer weiteren Homepage zu nennen. Abgesehen davon sind in Schweden, die Vorlage an den EuGH kam aus Schweden, fast alle Namen öffentlich auffindbar. Sogar alle Steuererklärungen sind mit Namen öffentlich.

Die entsprechende EU-Richtlinie ist offensichtlich bisher unzureichend in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere die Ausnahme des deutschen Datenschutzrechtes bezüglich „“Daten aus allgemein zugänglichen Quellen” scheint unvereinbar mit der EU-Richtlinie 95/46 die zwingend eine Einwilligung vorsieht (Artikel 7a “Die betroffene Person hat ohne jeden Zweifel ihre Einwilligung gegeben” ).
Die Ausnahme in Artikel 8e bezieht sich nur auf die „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ gemäß Artikel 8.

Der EuGH sagt in seiner Entscheidung, dass die nationalen Umsetzungen der Richtlinie keinesfalls das Schutzniveau der Richtlinie unterschreiten dürfen. Mithin dürfte die deutsche Ausnahme bezüglich Daten aus allgemein zugänglichen Quellen einen Verstoß gegen die Richtlinie darstellen. Insofern wird üblicherweise die Richtlinie direkt angewendet oder auf das EuGH-Urteil verwiesen. Alternativ müsste dem EuGH die Frage vorlegt werden, ob das deutsche Datenschutzgesetz mit der EU-Richtlinie vereinbar ist.

Die Einbeziehung des Internets in die rechtliche Sonderbehandlung von „automatisierter Datenverarbeitung“ liegt u.a. darin begründet, dass im Internet wie bei automatisierter Datenverarbeitung üblich, sowohl das Auffinden von Informationen mittels automatischer Suchtechniken (Suchmaschinen) als auch das Kopieren und Verbreiten wesentlich einfacher ist als z.B. bei herkömmlichen Akten. Genau dieses potenziell gefährliche, einfache Auffinden, Kopieren und Verbreiten ist beim Internet gegeben. Während die meisten Namensnennungen in normalen Druckmedien bald weitgehend unbemerkt untergehen bleibt im Internet dagegen praktisch jede einmal getätigte Äußerung auf fast ewig archiviert und auffindbar. Bei jeder Eingabe des Namens des Klägers in eine Internet-Suchmaschine erscheinen deshalb fast alle jemals dort im Zusammenhang mit seinem Namen gemachten Bemerkungen, egal wie absurd sie sind. Und ein paar Mausklicke reichen zum Kopieren und nahezu unbegrenztem Weiterverbreiten.

Das BVerfG hat insbesondere in seinem „Volkszählungsurteil“ vom 15.12.1983 (1 BvR 209/83; NJW 84, 419; BVerfGE 65, 1 ff.) durch richterliche Rechtsfortbildung aus den Artikeln 1 (1) und 2 (2) GG das sogenannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung als schützenswertes Rechtsgut auch im Sinne des § 823 BGB entwickelt. Danach sind personenbezogene Daten kein frei zugängliches Informationsmaterial und jeder Zugriff ist eine begründungsbedürftige Ausnahme (“Verbot mit Erlaubnisvorbehalt” ). Personenbezogene Daten sind alle Informationen, mittels derer man den Bezug zu einer konkreten Person herstellen kann. Hierzu gehören auch Daten die öffentlich oder einem größeren Personenkreis zugänglich sind, wie die Telefonnummer oder das Kfz-Kennzeichen. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um private Daten handelt.

Erst letztlich hat das BVerfG das Verbot des Buches „Esra“ bestätigt, weil die frühere Lebensgefährtin des Autors trotz verändertem Namens erkennbar war. Das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen hat Vorrang. (Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 )

Der vom BVerfG geprägte Begriff der „informellen bzw. informationellen Selbstbestimmung“ ergäbe keinen Sinn, wenn der Betreffende sich mit einer einmal gegebenen Genehmigung zur Nennung seines Namens auf ewig und unwiderruflich festgelegt hätte. Im Gegenteil, es besagt, dass er jedes Mal neu entscheiden kann. Der Betroffene darf willkürlich vorgehen. Er darf ohne Begründung dem einem etwas erlauben, was er dem anderen nicht erlaubt. BVerfGE 85, S. 22 “Es steht dem Gekränkten frei, gegen einzelne Schädiger vorzugehen und andere zu verschonen. Die Motive seiner Auswahl spielen dabei keine Rolle”.

Häufig wird auch übersehen, dass frühere öffentliche Namensnennungen unzulässig waren bzw. wurden nachdem die Genehmigung zurückgezogen wurde. Auch nach dem veralteten deutschen Datenschutzgesetz können mit „allgemein zugänglichen Quellen“ natürlich nur rechtmäßig zulässige Quellen und nicht unzulässige Quellen gemeint sein. Ansonsten würden einmal in die Welt gesetzte bzw. gegangene Irrtümer, Rechtsverstöße und dergleichen zu unbegrenzter Wiederholung berechtigen. Mit Ausführungen wie „was einmal im Internet war ist immer auffindbar“ wird übersehen,  dass sich Klagen auf Unterlassung auf die Zukunft beziehen. Was früher aus irgendwelchen Gründen mal passiert ist, ist unerheblich. In der Zukunft darf nur wiederholt werden, was rechtmassig ist.
Kammergericht Berlin 28.04.1987, AZ: 9 U 1052/87:
Die Nennung und Darstellung einer Person in einer Druckschrift und die dann damit erfolgte Mitteilung von Umständen über sie an die Öffentlichkeit ist ohne ihre Einwilligung grundsätzlich eine widerrechtliche Verletzung ihres durch GG Art 2 geschützten Persönlichkeitsrechtes. Dieses jedermann schützende Recht beinhaltet auch, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der mitzuteilende Umstand den Tatsachen entspricht.

Der einzelne muss Einschränkungen seines Rechts auf Informationelle Selbstbestimmung nur hinnehmen, wenn und soweit diese von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 65,1; BVerfGE 78,77).

In der Praxis bedeutet dies, dass die Nennung des Namens einer Person ohne deren Einwilligung dann zulässig ist, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht, vgl. OLG Brandenburg NJW 1999, 3342. Dies ist z.B. dann der Fall wenn bei Personen der Zeitgeschichte oder im Zuge der „Verdachtberichterstattung“ bei schweren Straftaten oder bei der Veröffentlichung von ärztlichen Notfalldienstplänen der Informationsbedarf der Öffentlichkeit überwiegt und die berichteten Fakten sorgfältig recherchiert sind (BGH 07.12.99 - VI ZR 51/99).
Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung:
BGH, NJW 1991, 1532;
BGH NJW 2000, 1036;
KG NJW 1989, 397;
Löffler, Presserecht, 4. Aufl. § 6 LPG, Rdnr. 194 ff;
LG Göttingen vom 24.06.2004/6 U 36-04;
OLG Braunschweig vom 28.10.2004, 2 U 95-04;
OLG Celle vom 22.07.2003, 16 U 25/03 (Namensnennung eines dringend Tatverdächtigen);
Pressekodex Ziffer 8.1.

Auch gerichtliche Entscheidungen dürfen in der Regel nur in anonymisierter Form veröffentlicht werden, obwohl Gerichtsverhandlungen öffentlich und die Namen z.B. Besuchern der Verhandlung bekannt sind, vgl. BVerwG, NJW 1988, 1746; NJW 1997, 2694 (2695); BPatGE 32, 172 (173); OLG München, OLGZ 1984, 477 (482); OLG Celle, NJW 1990, 2570 (2571); OVG Bremen, NJW 1989, 926 (928).

Bezüglich Namensnennung besteht mithin ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Es ist deshalb in jedem Einzelfall zu begründen, warum die Namensnennung gerade hier zulässig sein sollte.


Diskussion

Es liegt nahe, die obigen Ausführungen auf einen möglichen Lehrerzeugnisfall zu beziehen. Denn sind die obigen Ausführungen korrekt, könnte sich Spickmich nur dadurch rechtfertigen, das gerade bei LehrerInnen ein besonderer Nutzen der Bewertung vorliegt.

Ein besonderer Nutzen der öffentlichen „Lehrerbewertung“ ist jedoch nicht ersichtlich. Im Gegensatz z.B. zum Universitätsbesuch haben Schüler/Eltern bei der Schulauswahl in der Praxis weit geringere Wahlmöglichkeiten. Und diese sind noch geringer bei der Auswahl einzelner Lehrer oder gar Kombinationen mehrere Lehrer (die im übrigen jederzeit ausgetauscht werden können).
Als Hauptzweck einer derartigen Internet-Lehrerbewertung bleibt mithin, eine Basis für Klatsch oder Befriedigung von Frustrationen zu bieten. Auch wenn man das als durchaus nachvollziehbaren Wert ansieht, so darf es doch nicht auf Kosten der Rechte anderer gehen. Und wenn es, wie im vorliegendem Fall, zudem als Grundlage einer Gewerbetätigkeit dient, so darf auch die Frage nach der Vereinbarkeit mit den sogenannten guten Sitten gestellt werden.

Dabei ist auch zu beachten, dass Lehrer nicht selbst Leistungsanbieter sondern nur Mitarbeiter sind. Der Vergleich mit der Bewertung der Leistungen von Unternehmen geht deshalb fehl. Letzteres mag zulässig sein. Es liegt aber auf der Hand, dass es in der Regel nicht zulässig ist, im Internet die Leistung einzelner, namentlich genannte Mitarbeiter eines Unternehmens zu bewerten.

Im übrigen ist der vorliegende Lehrerfall durchaus etwa dem vom EuGH entschiedenem Fall aus einer schwedischen Kirchengemeinde vergleichbar. Warum sollten Lehrer geringerem Schutz unterliegen als Mitarbeiter einer Kirchengemeinde? Eine öffentliche „Benotung“ nach persönlichen Eigenschaften wie Menschlichkeit, Einfühlvermögen, Vertrauen geht wäre im Kirchenfall sogar eher angebracht, zumal die „potentiellen Kunden“ in diesem Fall ja tatsächlich ihren Ansprechpartner in der Kirchengemeinde auswählen können.

Zudem stellt sich die Frage, warum „Lehrerzeugnisse“ mit Namensnennung im Internet zulässig sein sollten, Schülerzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Führungszeugnisse, etc. aber nicht. In all den letzteren Fällen wäre der Nutzen für z.B. arbeitskräftesuchende Unternehmen doch offensichtlich mindestens ebenso groß wie der Nutzen von „Lehrerzeugnissen“ für Schüler/Lehrer. Ebenso könnte man begründen, dass es für Schüler/Eltern nützlich wäre zu erfahren, ob “vorbestrafte Sittenstrolche” in der Nachbarschaft wohnen.

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Kommentare

18

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  • #1

    Lieber teacher,

    Ihre Meinung, die ich über weite Strecken teile, ist leider nicht so häufig anzutreffen unter Lehrern. In meinem Kollegenumfeld kommt noch vorauseilender Gehorsam hinzu, den man der Obrigkeit, beginnend bei der Schulleitung, entgegenbringt, wenn es um (u.a.) die Demontage der Autonomie von Lehrerpersönlichkeiten geht, die man seit Jahren als Bildungsreformen verkauft.
    Es stimmt schon: Wer sich nicht dem mühevollen Prozess unterzieht, sich seine (noch) gesetzlich verankerten Rechte wie Methodenfreiheit oder Zuständigkeit (= Kompetenz im Wortsinne!) für den eigenen Unterricht täglich neu zu erkämpfen, der wird früher oder später vor dem Spiegel die Augen niederschlagen müssen. Leider kenne ich viele Lehrer, die schon vergessen haben, wie sie aussehen. Für mich gehört dazu auch, dass ich mich gegen Menschen wehre, die meine berufliche Tätigkeit, von der sie kaum einen blassen Schimmer haben, feige, eben anonym beurteilen wollen. Genau wie jene, die ihnen die Plattform dafür bieten. Wie gesagt, ich bin schon sehr empfänglich für die Rückkopplung über das, was ich leiste. Die will ich mir auch, gepaart mit einem gehörigen Schuss Selbstreflexion, bewahren. SPICKMICH stört mich nur dabei.

    PS: Zur erwähnten ZDF-Sendung “Feindbild Lehrer” siehe hier (hoffentlich darf ich hier Links posten???): http://www.zdf.de/ZDFforum/foren/sendungen/nachtstudio/F443/msg1877523.php

    schrieb Netz Mann am

  • #2

    Liebe Forums-Interessenten – auf meinen groben Klotz Euern groben Keil!
    Stellt Euch vor, ich wurde in Spickmich immer besser bewertet, obwohl ich schon ein Grufti bin. Ich bin für Schüler-Feedback und hole es mir ab und werde dafür von Anderen schief angesehen. Für manche Schüler bin ich schon zu sehr der Kumpeltyp. In meinem ersten Berufsleben habe ich Leute gekündigt und eingestellt. Ich habe Qualitätsmanagement im Bildungsbereich von der Pike auf gelernt. Am besten könnte ich mich noch mit den Bertelsmännern von der Stiftung verstehen, die machen jedenfalls Bildung. Die anderen würden mich aber dafür rausschmeissen.

    Trotzdem vielen Dank für die vielen Rückmeldungen, die ich sehr interessant finde. Mich hat die kleine, nächtliche Talkrunde im ZDF vor ein paar Tagen über die LehrerInnen als Sitzenbleiber, unerwartet bestätigt. Ich stehe dafür, dass von Lehrern und Lehrerinnen nie die pädagogische Debatte mit Nachdruck geführt wurde, ausser vielleicht in den 70er Jahren. Da bin ich mit der GEW einer Meinung. Auch darin, dass diese Bestrebungen von der Ministerialbürokratie als verlängerter Arm der politisch organisierten Status-Quo-Erhalter ausgetreten wurde, auch mit Hilfe des Dienstrechtes. Nur dass wir heute mehr Angestellte - im Prekariat - haben als damals und PISA.
    Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass viele Vorschläge, die derzeit im Landtag von NRW unter der Überschrift „Qualitätssicherung“ laufen, die Sie sich auch durchlesen können, wenn Sie auf das NRW-Portal der Landesregierung gehen, auf eine Stärkung der Schulleitung hinauslaufen. Diese soll zum Führen der Lehrerschaft die erforderlichen dienstrechtlichen Kompetenzen erhalten. Schloss Salem lässt grüßen. Ich kenne diese Art der Führung – Ich da oben – Du da unten. Der Ansatz aus Salem meint aber etwas Anderes als die Kompetenz qua Amt, analog zu der bekannten Karikatur Wächters „Der König will kegeln!“ .
    Von der anderen Flanke gibt die Parteipolitik die Lehrerschaft zum Abschuss frei: Da mag Niedersachsen Pate stehen. Vielleicht auch die Richter am OLG Köln, aber die sind unabhängig. Im Landtag von NRW läuft der Antrag der Grünen darauf hinaus, nachzulesen wie oben, dass die Kommunen in schulisch-pädagogische Belange hineinregieren können und zwar mit der politisch organisierten Elternschaft. Der Lehrerschaft soll insgesamt die Deutungshoheit in pädagogischen Entscheidungen, in methodischer und didaktischer Hinsicht genommen werden. Das heisst praktisch: Sie als LehrerIn bekommen Besuch von Eltern in den Unterricht, den Sie als Lehrkraft verantwortlich gegenüber der Schülerschaft und Ihrem Arbeitgeber bestreiten. Anschliessend läuft das Werturteil dieses – ggf. freiwilligen, unverbindlichen - Elternbesuchers – man nennt das bei den Calvinisten Visitation - an die kommunalen Elterngremien, dort wird etwas über Sie beschlossen und kommt mit diesem Segen der Gemeinde an den Schulleiter und der wird es an die Lehrkraft weiterreichen – mit allen Konsequenzen. Und die Schulleitung ist wertneutral? Keinesfalls, Sie ist Spielball politischer Kraftfelder in der Gemeinde, wo es auch um ihren Kopf und Geld geht sowie ihren Stellenplan, dann reden wir mal über die schulische Personalpolitik, wenn Sie wollen!
    Toll, damit sind wir nahe an der politischen Kontrolle von Unterricht, wo willkürlich-diffuse und unprofessionelle Maßstäbe gelten, ausser einer Art von Lynchjustiz.
    Deshalb: Wenn die Lehrerschaft weiterhin den Mund hält, wird das ihre Berufsinhalte und berufliche Position grundsätzlich verändern. Ja, man muss cool sein, sein Fähnlein nach dem Wind hängen, so eine Art Kremel-Bewusstsein entwickeln, und sich weiterhin einreden, dass man das selber auch will, sich mit dieser totalen Fremdbestimmung und Unterwerfung identifizieren. Lehrer sind also offensichtlich Leute mit der Persönlichkeitseigenschaft der absoluten Biegsamkeit. Nein, die Perspektive ist marxistisch. Alle bekommen gute Noten und gleiche Chancen, die Lehrerschaft besteht nur aus Gut-Menschen, ist Erzieher im eigentlichen Sinne und bester Animateur, um die Kleinen bei Laune zu halten, aber niemals und nimmer Knechte der sozialen Selektierung und des dreigliedrigen Schulsystems. Amen?

    schrieb Teacher am

  • #3

    Ja, es scheint wirklich so zu sein, dass die lieben Lehrer es noch nicht einmal hier akzeptieren können, wenn Leute anderer Meinung sind als sie.Nur dass sie hier nicht im förmlichen Ton verweilen (wogegen ja nichts einzuwenden ist), sondern mal so richtig die Sau rauslassen, während ihre Kritiker höflich bleiben,obwohl sie aus der-von Lehrern stets als “unerzogen” und “ungehörig” verdammten-Gesellschaftsschicht stammen,nämlich der “heutigen Jugend”.Sie selbst (die Lehrer) meinen, sie hätten einen Erziehungsauftrag und müssten uns Manieren beibringen-wobei natürlich von Lehrerseite stets die eigene Untadeligkeit hochgehalten wird.ABER DANN GENAU DIE BEGRIFFE,DIE MAN UNS,DER JUGEND,ZUSCHREIBT, SELBST VERWENDEN!!!!ALS LEHRER BEKLAGT MAN SICH JA ÜBER DEN SPRACHVEFALL BEI JUGENDLICHEN,ABER DANN SELBST (idiotische) BEGRIFFE WIE “ROFL” UND “LOL” VERWENDEN! WENN DAS MAL NICHT EIN WUNDERSCHÖNER FALL VON DOPPELMORAL IST!
    Ich gebe zu, wir Schüler treiben viele fast zur Verzweiflung,aber dennoch:

    [...] - von der Redaktion wegen Vulgärsprache entfernt

    schrieb E.Völker am

  • #4

    Danke, teacher und Peter, für die ehrlichen Worte und ***ausdrücklich*** auch für die klare Wortwahl. Das haben manche so wohl noch nicht erlebt - und schreien prompt nach mehr Manierlichkeit, bei DIESEM Thema - LOLROFL!!!

    Wie wäre es, wenn wir trotzdem zu kurz gekommene Schüler und lehrerverachtende Richter ignorierten und zum Thema zurückkehrten, nämlich der Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Klageabweisung und damit der Frage nach der Rechtmäßigkeit der öffentlichen Verunglimpfung von namentlich benannten Lehrern durch anonym bleibende, voyeuristisch veranlagte Halbwüchsige, die in ihrer Maß- und Respektlosigkeit auch noch durch die Justiz bestärkt werden?

    Sind Bestrebungen von den betroffenen oder anderen Lehrern bekannt, gegen die Abweisung der Klage Widerspruch einzulegen bzw. erneut zu klagen?

    Ich denke, die einleitenden Gedanken in diesem Thread bergen handfestes Argumente, die ein Anwalt mit entsprechendem Biss gut verwenden könnte. Persönlich bin ich zwar (noch) nicht betroffen, da bisher nicht auf SPICKMICH bewertet, aber das mag sich ändern. Dabei juckt mich nicht, dass Schüler mich bewerten dürfen, sondern eben die richterlich protegierte Feigheit, die sie dabei an den Tag legen dürfen. Kein Sportsgeist, kein Gefühl für Fairplay wird den Bälgern mehr abverlangt, sie dürfen ja nun mit amtlicher Bescheinigung hinterhältig und unaufrichtig agieren, das ist der eigentliche Jammer. Und sage niemand, die urteilsbegründenden Richter wüssten nicht, dass sie mit solchen Sprüchen die Erziehungsarbeit aller Lehrer torpedieren. Von denen haben doch viele selbst noch eine Rechnung offen aus eigenen Schultagen ...

    Ach ja, und wem Bestrebeungen bekannt sind, den Göttern der Justiz auch so einen SPICKMICH-Olymp zu errichten, wie ihn Heiner Nolten anregt, dem wäre ich für entsprechende Hinweise oder URLs sehr dankbar.

    schrieb Netz Mann am

  • #5

    Ich stimme E.Völker zu und ärgere mich mit über die zunehmende Zahl der selbsternannten Oberlehrer, die hier
    a, die einzig wahre Erkenntnis zu JEDEM Thema haben
    b, mindestens drei Folgebeiträge lang über einen Tippfehler schreiben können
    c, gleichzeitig noch glauben, andere Besucher dieser Seite belehren zu müssen.

    Ich dachte, der Terror-Oberlehrer aus dem Mittelalter ist ausgestorben - aber hier scheint er ein Rückzugsgebiet gefunden zu haben.

    Oder darf man eher vom ängstlichen Frustlehrer ausgehen, der Angst hat vor jeder lebhaften Klasse, der unbeliebt ist und im Lehrerzimmer ob seiner besserwisserischen Art gemieden wird - aber hier anonym die große Nummer vom Stapel lassen kann?

    Tippen Sie mit - und gewinnen Sie eine Pause, die genügt, um eine halbe Tasse Kaffee ungestört trinken zu können…

    (Ich bin zwar hiermit auch ein schlechtes Beispiel, aber es ist wohl bei solchen Zeitgenossen üblich, den eigenen Selbstdarstellungsdrang nicht mehr dem aktuellen Thema zu unterwerfen - daher wäre doch die Seite gefrusteter-meckerfreund.de mal eine Idee, um hier wieder zum konstruktiven Meinungsaustausch zurückzufinden!)

    schrieb kummerkasten am

  • #6

    An Teacher: Es ist wirklich herrlich, zu sehen, dass auch Lehrer nicht unfehlbar sind.Uns Schülern schlechtes Benehmen vorwerfen, aber selbst hier über Schüler,Kolegen und Eltern lästern.Und da wundern Sie sich, dass wir die einzige Möglichkeit,Kritik zu äußern, beim Schopf ergreifen? Sie in ihrer “Vorbildfunktion” sollten wahrlich bessere Manieren an den Tag legen.

    schrieb E.Völker am

  • #7

    ... und es sind genau Leute wie Sie, lieber mambo, die dafür sorgen, dass ich bereits als Junglehrer keine Lust mehr habe mich auf solche Diskussionen einzulassen.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass wir es so unglaublich gut haben, gehen sie 3,5 Jahre an die Hochschule und dann…. herzlich willkommen bei uns faulen Säcken, die nichts tun als faul auf ihrem Allerwertesten zu sitzen und die den ganzen Tag ihre fetten Bezüge zum Fenster raus werfen.

    Danke, dass es Sie gibt, mambo, sonst würde ich vor lauter Langeweile gar nicht mehr wissen was tun. Am Ende würde ich vielleicht sogar noch was für die Schule tun. Um Himmels Willen….

    schrieb Peter am

  • #8

    danke, lieber teacher, für diesen vorzüglichen kommentar.
    da sehen wir alle doch schon klarer:

    Zitat: “Spickmich ist vergleichbar mit dem, was man in einem anderem Kontext auch als “nützliche Idioten” bezeichnet, ein nützliches Instrument für die Parteipolitik, von dem eigenen Politikversagen abzulenken und die Neiddebatte für die Dumpfbacken führen zu können - dem Elternwunsch zwecks Wiederwahl nachzukommen - damit diese ihre Kinder dort kostenlos abladen können, was die grösste Geringschätzung genießt. Schickt die Blagen dort hin, wo sie hergekommen sind. Die sollen ihre Bälger selber erziehen, denn für die Zeugung waren sie intelligent genug.”

    in dem kontext lässt sich schule natürlich auch gestalten, ohne schüler (die “bälger der dumpfbacken”)!
    lehrer, die “nützlichen idioten”,  unter sich, bei einem beamtensold von 40% über dem internationalen durchschnitt!  für was eigentlich? würden sie für diese Ungleichbehandlung gegenüber anderen Berufen lieber die straße fegen oder im leistungszentrum schlange stehen? 💋

    schrieb mamabo von schultid am

  • #9

    An unserer Schule finden am Jahresende ausführliche Schülerbefragungen an. Sie erhalten zu einzelnen Lehrkräften mehrseitige Unterlagen, per Kreuzchen können dann Beurteilungen zu vielen Kriterien abgegeben werden.
    Tolle Sache, die Ergebnisse können natürlich dabei helfen, sich selbst besser einzuschätzen - sicher lässt sich auch der eine oder andere Punkt finden, an dem man dann zusätzlich arbeiten könnte.
    Leider nur ein Problem… diese Unterlagen verschwinden im Qualitätsmanagement… ich glaube an die Existenz schwarzer Löcher…

    Fazit: Ein fast guter Ansatz!

    schrieb kummerkasten am

  • #10

    Hallo, liebe Damen und Herren, Freunde und Feinde, Schüler und Verweigerer!
    Lehrerinnen und Lehrer - Deppen der Nation! Auf Klassenfahrten steht ihr immer mit einem Bein im Gefängnis und trotzdem macht Ihr mit! Seid Ihr Masochisten? Nein, wir sind mit Liebe Lehrerin oder Lehrer, aber das nimmt man uns nicht ab, und darunter leiden wir, und deshalb hört man nichts von uns. Ist das beleidigtes Schweigen? Und sind die “Spickmichs” nicht doch die 10% der faulen und destruktiven, pubertierenden Säcke unter den SchülerInnen? Die Stinkstiefel, die eine Minderheit sind, und von ähnlich gelagerten Experten der Branche protegiert werden, die anders gar kein Gehör finden würden? Die PädagogInnen bejammern das alles. Ihr leidet stumm und werdet dafür öffentlich verhöhnt! Recht so!!
    Neue LehrerInnen braucht das Land - höre ich gerade nebenbei im ZDF - Aspekte. Toll! Es schmerzt! Aber leidet nur weiter - wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Wer sich von einem Bundeskanzler ohne jede öffentliche Reaktion - also z.B. Niederlegung der Arbeit, oder beamtenrechtlich möglich - mit einer Art Bummelstreik revanchiert, ohne dass man das öffentlich kundtut, oder aber: Korrekturzeiten und Abwesenheitszeiten verlängern sich; also keine justitiablen Eigentore schiesst; Schulevents finden nicht mehr statt, Kooperationsbereitschaft mit Schulleitungen nimmt ab; nicht mehr von einzelnen Eltern weich klopfen lassen und es darauf ankommen lassen! Formaler Widerstand formiert sich endlich mal von der Basis aus - dann und nur dann ändert sich was. Was fordern die in dem Aspekte-Beitrag gerade? Kontrolle in den Klassen und Abschaffen der Lehrerautonmie - der Irrsinn hat System - Sollen die wissenschaftlichen Klugscheisser mal selber in die Praxis - ich mach dann mal den Fachleiter oder besser noch - Dezernenten- Prototyp der staatlich legitmierten Einschüchterung seit über 100 Jahren!  Ja, die Leute, die nur den Beamtenstatus als Motiv für den Lehrerberuf anstreben, könnten falsch liegen. Besser wäre unterm Strich die Entstaatlichung der Schule von der Mittelalter-Inquisitions-
    Bürokratie! Dann hätte sich auch “Spickmich” überlebt. Spickmich ist ein Produkt der deutschen Verhältnisse des 19. Jahrhunderts, ein Produkt des Systems Metternich! Und damit liegen die Deutschen an letzter Stelle der relevanten Industrienationen.
    Anstatt dem Politiker-Reformblabla, soll mal Geld in die Hand genommen werden, denn ein totes Pferd kann man nicht mehr beatmen! Statt Geld nur Beschimpfungen in allen Variationen für den Berufsstand! Spickmich ist vergleichbar mit dem, was man in einem anderem Kontext auch als “nützliche Idioten” bezeichnet, ein nützliches Instrument für die Parteipolitik, von dem eigenen Politikversagen abzulenken und die Neiddebatte für die Dumpfbacken führen zu können - dem Elternwunsch zwecks Wiederwahl nachzukommen - damit diese ihre Kinder dort kostenlos abladen können, was die grösste Geringschätzung genießt. Schickt die Blagen dort hin, wo sie hergekommen sind. Die sollen ihre Bälger selber erziehen, denn für die Zeugung waren sie intelligent genug.
    Lehrerberuf - ein Berufsstand -  der sich öffentlich-freudig in den Dreck treten lässt, und dazu noch Hurra schreit. Dieser Gesetzgeber, der “Spickmich” das Spielfeld ermöglicht, schafft also die Rechtslage, über die Ihr Euch alle aufregt. Die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Berufen, also z.B. Richter und Ärzte akzeptiert Ihr doch. Ihr werdet öffentlich gar nicht wahrgenommen! Eure Stimme zählt NullKommaNull! Wie knallhart die Ärzte ihre Position durchgesetzt haben und dies sogar noch mit öffentlicher Zustimmung, obwohl dies die Krankenbeiträge erhöht, bzw. die Qualität vermindert wie in der DDR, ist doch wohl nicht bereits in Vergessenheiut geraten, oder?
    In diesem Sinne!

    schrieb teacher am

  • #11

    Nein, keine Fehlleistung sondern, wie erwähnt, eine Provokation.

    schrieb Heiner Nolten am

  • #12

    Zitat: “Man sollte die Richter mal fragen, was sie von einem Portal halten würden, in welchen ehemals Angeklagte ihre Rechtssprecher öffentlich bewerten. So provokant das klingen mag, ein großer Unterschied zu “spickmich” wäre es nicht.” Sehr schöner Schüler/Lehrer-Vergleich in D: Angeklagter und Richter! Ein “freudscher Fehler” oder was?

    schrieb mamabo von schultid am

  • #13

    Man sollte die Richter mal fragen, was sie von einem Portal halten würden, in welchen ehemals Angeklagte ihre Rechtssprecher öffentlich bewerten. So provokant das klingen mag, ein großer Unterschied zu “spickmich” wäre es nicht.

    schrieb Heiner Nolten am

  • #14

    Hallo, ich würde Lehrerbewertungen sehr sinnvoll finden, wenn Sie schulintern abliefen. Es würde bei den Lehrern ein gesundes Gegengewicht schaffen, müsste / sollte auf freiwilliger Basis erfolgen, oder besser noch: von den Lehrern selbst vorgeschlagen werden. Würde wahrscheinlich eine offene, transparante Atmosphäre schaffen. Im Internet scheint mir das nicht sinnvoll. Sollte schulintern ablaufen. Wenn die Lehrer aber Verursacher einer miesen Atmosphäre in der Schule sind, könnte es notwendige Gegengewichte schaffen.  Komt also darauf an, wie die Verhälrnisse in der jeweiligen Schule sind. Ich würde übrigens auch gern Meinung hören über meine Internet-Seite: Mir hat ein Architekt eine Schrottimmobilie gebaut, 500.000 DM im Eimer, seit sechs Jahren Wasser im Keller, Risse in den Wänden usw. Er preist sich öffentlich als Heilsbringer. Er wird nun klagen, weil ich auf meiner Internetseite die ganze Misere schildere, mit Nennung seines Namens.
    Viele Grüße

    schrieb Roland Exner am

  • #15

    =>Interessieren würde mich nur, ob nicht so manche dienstl. Beurteilung tatsächlich von “spickmich”-“Evaluationen” beeinflusst wird.

    Das steht durchaus zu befürchten, und das Problem ist, dass man sich nicht dagegen wehren kann. Irgendetwas bleibt immer hängen. Was einmal dort aufgenommen wurde, bleibt erhalten und ist für praktisch jeden einsehbar, ohne dass klar ist, auf welcher Grundlage die Bewertungen abgegeben wurden.
    Und Anlässe dafür, dass Schüler ihren Frust ablassen wollen, gibt es immer wieder. (Ich persönlich bewundere Kollegen, die es schaffen, konfliktfrei durch den Schulalltag zu kommen. :))

    schrieb Corinna am

  • #16

    Für mich stellt sich die Frage, die in einem Schülerforum einfach bejaht wurde: Sind Lehrer Personen öffentlichen Interesses? Sie handeln zwar im öffentlichen Auftrag - ok - aber dann ist jeder Angestellte bei der Müllabfuhr, die Schulsekretärin oder der Postbote es auch. Macht das Sinn?
    Unterricht ist - darüber wird in keinem KM gestritten - eine nicht-öffentliche “Einrichtung” (vgl. Diskussion um das Urheberrecht). Also ist die Qualität und die Interaktion sowie die Notengebung nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Meine Schüler befürchteten teilweise, dass sich Lehrer rächen, indem sie ihrerseits die Zitate oder Noten der Schüler online stellen…das wird dann echt ziemlich absurd.
    Andererseits denke ich: Lasst die Schüler doch ihren Spaß. Ich habe mal die “spickmich”-Analog-Probe gemacht, Ergebnisse habe ich auf meinem Blog veröffentlicht. Interessieren würde mich nur, ob nicht so manche dienstl. Beurteilung tatsächlich von “spickmich”-“Evaluationen” beeinflusst wird. Man will ja innovativ sein…

    Gemeint ist dieser Beitrag: Sprechstunde 19.12.2007: Das Ende von Spickmich
    Anmerkung der Lehrerfreund-Redaktion, 17.01.2008

    schrieb Markus Märkl am

  • #17

    Der Datenschutz gilt offensichtlich nicht für Lehrer. Würden Lehrer im Internet entsprechende Schülerbewertungen veröffentlichen, könnten die betroffenen Eltern sicher sofort eine einstweilige Verfügung erwirken. Vielleicht sollte man auch mal die mit diesem Fall befassten Richter “spicken”.

    schrieb Renate am

  • #18

    Interessanter Beitrag!

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    schrieb Marcus am

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