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Umfrage: YouTube-Nutzung im Unterricht 08.10.2015, 19:41

Teaser-Logo: YouTube-Umfrage von Lehrern

YouTube wird von Lehrer/innen als überaus sinnvolles Hilfsmittel eingestuft, die meisten Lehrer/innen haben jedoch wenig Ahnung von der rechtlichen Situation. Schuldig fühlen sich die wenigsten - für viele ist der gute Zweck (guter Unterricht mit guten Medien) wichtiger als das Einhalten der Gesetze.

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Die rechtliche Lage

Ausführliche Hinweise zur rechtlichen Lage finden Sie hier: Lehrerfreund 07.10.2015: YouTube im Unterricht - Urheberrecht für Lehrer/innen 

Die Umfrage

... wurde auf lehrerfreund.de durchgeführt und war geöffnet vom 11. bis 22. September 2015. Es beteiligten sich n = 509 Personen, und wir danken allen Teilnehmer/innen herzlichst! Eine Übersicht über die Fragen finden Sie als Screenshot hier (Bild in neuem Fenster).

Anmerkungen zur Auswertung

Die letzte Frage war eine Freitextfrage ("Möchten Sie sonst noch etwas dazu sagen?"). Die Antworten haben wir in der Auswertung dort verwendet, wo sie passend waren (z.B. beim Thema Schuldbewusstsein, Rechtskenntnis usw.).

Die Fragen bezogen sich auf YouTube - "Haben Sie schon einmal ein YouTube-Video (oder Ausschnitt) im Unterricht gezeigt?" usw. YouTube steht deonymisch für alle Video-Streaming-Plattformen (so wie Tempo für Papiertaschentücher). Wer zwar noch nie ein YouTube-Video, dafür aber ein Vimeo-Video gezeigt hat, würde wohl trotzdem "ja" antworten. Aber ob alle Teilnehmer/innen in diesem Sinne geantwortet haben, ist nicht ganz klar. Andererseits könnte eine Formulierung wie "Haben Sie schon einmal einen Video-Streaming-Dienst im Unterricht zur Vorführung von Online-Filmmaterial" für manche Teilnehmer/innen unklar sein. Deshalb haben wir einfach nach YouTube gefragt.

Die wichtigsten Ergebnisse

Die folgende Infografik können Sie gerne weiterverwenden, bitte mit Quellenangabe: Link zur Bilddatei

Infografik: YouTube-Nutzung im Unterricht, Umfrage unter Lehrern

Weiter unten finden Sie ausführlichere Darstellungen zu den einzelnen Umfragethemen.

91% der Lehrer/innen haben schon YouTube im Unterricht gezeigt

Wenn Sie mit 10 Lehrer/innen in der Kneipe sitzen, haben 9 davon wahrscheinlich schon einmal YouTube im Unterricht benutzt. Wenn die technische Infrastruktur an Schulen besser wäre, läge die Quote wohl deutlich höher.

Im Durchschnitt zeigt die Lehrer/in ungefähr einmal im Monat ein YouTube-Video im Unterricht.

Fast jede/r dritte Lehrer/in hat "nicht die geringste Ahnung" von der rechtlichen Lage, was YouTube-Nutzung in der Schule betrifft

Der Blick auf die gesamte Umfrage legt nahe, dass die überwiegende Mehrheit der Lehrer/innen sich über die rechtliche Situation ziemlich im Unklaren ist. 42% geben zwar an, sich mindestens einigermaßen auszukennen, es darf aber vermutet werden, dass die Dunkelziffer erheblich geringer ist.

Was man darf und was man nicht darf (und was man vielleicht darf): YouTube im Unterricht - Urheberrecht für Lehrer/innen 

Lehrer/innen haben kein schlechtes Gewissen, wenn sie YouTube-Filme im Unterricht zeigen

In den meisten Fällen, wo YouTube-Videos in einem Klassenzimmer gestreamt werden, dürfte eine rechtlich als bedenklich einzuschätzende Situation vorliegen. Aber die überwältigende Mehrheit der Lehrer/innen zeigt nicht die geringsten Schuldgefühle. Das hat vor allem zwei Ursachen:

1) Vielen Lehrer/innen ist nicht bewusst, dass das Streamen von YouTube-Filmen im Unterricht nicht legal sein könnte.

2) Viele Lehrer/innen finden, dass gute Unterrichtsmedien wichtiger sind als die Einhaltung von Urheberrechten, deren Sinn in Frage gestellt wird.

Wie viel Lehrer/innen benutzen YouTube im Unterricht?

Die erste Frage lautete:
Haben Sie schon einmal ein YouTube-Video (oder Ausschnitt) im Unterricht gezeigt?

Diagramm: Anzahl der Lehrer, die schon mal YouTube-Videos im Unterricht gezeigt haben

Die überwiegende Mehrheit der Lehrer/innen hat schon einmal YouTube im Unterricht benutzt. Gehen wir davon aus, dass ein paar die Frage besonders genau ausgelegt haben und einen anderen Videodienst benutzt haben (z.B. Vimeo, MyVideo …), aber nicht YouTube, wird die Mehrheit derer, die Video-Streaming-Dienste im Unterricht verwenden/verwendet haben, noch überwältigender (siehe methodische Anmerkung oben).

Schauen Sie sich in der nächsten Lehrerkonferenz um. Wenn da 50 Kolleg/innen sitzen, haben 45 von ihnen schon einmal YouTube-Filme vor einer Klasse gezeigt.

Basierend auf der Antwort auf diese erste Frage verzweigte sich der Fragebogen. Wer die Frage mit "Nein" beantwortete, wurde nach den Gründen dafür befragt (n = 47), die anderen (n = 462) erhielten Fragen zur Rechtssicherheit, Schuldbewusstsein, Angst vor rechtlichen Konsequenzen und zur Häufigkeit der YouTube-Nutzung im Unterricht. Zum Schluss erhielten alle die Möglichkeit zur Freitexteingabe und wurden nach ihren Fächern gefragt.

Warum Lehrer/innen KEIN YouTube im Unterricht benutzen

Diese Frage richtete sich an die, die angaben, noch niemals ein YouTube-Video im Unterricht gezeigt zu haben. 

Warum haben Sie noch niemals ein YouTube-Video im Unterricht gezeigt?

Diagramm: Warum haben manche Lehrer noch nie YouTube im Unterricht gezeigt?

Ein Drittel hätte wohl gerne YouTube-Videos gezeigt, konnte aber nicht. Entsprechend würden wohl viele Lehrer/innen gerne mehr YouTube zeigen, wenn sie die notwendige technische Ausstattung hätten (siehe nächste Frage). Deshalb wurde hier zusätzlich angegeben:

Ich würde gerne wissen, wie man ein Filmchen von Youtube auf seinen Laptop downloaden kann, sodass man dieses dann auch ohne Internetverbindung jederzeit anschauen kann.

Ich zeige fast nie etwas, weil ich technisch nicht genug versiert bin / den technischen Aufwand scheue / zu unsicher in technischen Belangen bin.

Beneidenswert ist die Disziplin derjenigen, die aufgrund rechtlicher Unsicherheiten YouTube nicht benutzen - das sind satte 41 Prozent, was allerdings bei der geringen Anzahl der Nicht-YouTuber keine aussagekräftige Größe darstellt. Eine Umfrageperson schrieb beispielsweise:

Es ist bestimmt richtig vorsichtig zu sein, ich würde allerdings sehr gerne viel mehr mit Film im Unterricht machen ...

Auch einige Alternativen wurden genannt, z.B.

An unserer Schule holen wir "Bildmaterial" über die Kreisbildstelle.

oder

Habe oft für zu Hause Links angeboten.

Häufigkeit der Nutzung von YouTube im Unterricht

Wer angab, YouTube schon einmal im Unterricht benutzt zu haben, erhielt die folgenden Fragen:

Wie oft haben Sie im letzten Schuljahr (2014/2015) YouTube-Videos (oder -Ausschnitte) im Unterricht gezeigt?

Diagramm: Wie oft haben die Lehrer im Schuljahr 2014/2015 YouTube-Videos gezeigt?

Für die folgenden Überlegungen und Berechnungen gehen wir von ~40 Schulwochen mit ~20 Stunden Unterricht pro Woche (Teilzeitkräfte berücksichtigt, Volldeputate liegen höher) aus, das sind pro Jahr ungefähr 800 Stunden Unterricht. Außerdem beziehen wir als Populationswert die 47 Umfrageteilnehmer/innen mit ein, die in Frage 1 angaben, noch niemals ein YouTube-Video im Unterricht gezeigt zu haben.
Die Daten sind Richtwerte aus der Erinnerung der Lehrer/innen, deshalb müssen die Berechnungen zwangsläufig ungenau ausfallen.

Zwei von drei Lehrer/innen benutzen YouTube höchstens fünf Mal pro Jahr, das ist einmal alle acht Schulwochen (oder: eine von 160 Unterrichtsstunden).

Rechnen wir einmal über den Daumen aus, wie oft insgesamt zu YouTube gegriffen wurde: 196 Lehrer/innen haben ~3,5x YouTube gezeigt, 118 Lehrer/innen haben ~8x YouTube gezeigt usw. Wir kommen auf eine Quote von stark 10 Mal pro Lehrer/in pro Schuljahr. Wir können also sagen: Die Durchschnittslehrer/in zeigt 10 Mal pro Jahr ein YouTube-Video im Unterricht, hochgerechnet auf Schulwochen: einmal pro Monat (oder: eine von 80 Unterrichtsstunden).

Diese Zahlen sind recht niedrig, wenn man bedenkt, wie viele Juwelen für den Unterricht YouTube beherbergt - historische Dokumentationen, aktuelle Nachrichten und Analysen, wissenschaftliche Sendungen und Animationen, Interviews, fremdsprachliche Produktionen usw. Der Grund für die niedrige Nutzungsfrequenz ist wahrscheinlich weniger im Gesetzesbewusstsein der Lehrer/innen zu suchen (s.u.) als in der mangelnden technischen Ausstattung an vielen Schulen. Wer hat schon einen laufenden Rechner + Beamer + Internetzugang im Klassenzimmer oder eine alternative Infrastruktur (Tablet + Beamer o.ä.). Bei der ICILS-Studie 2013 war Deutschland das weltweite Schlusslicht, was IT-Ausstattung betrifft (!).

Power-User, die YouTube mehrmals pro Woche im Unterricht benutzen

Werfen wir noch einen Blick auf die "Power-User", die YouTube im vergangenen Schuljahr mehr als 50 Mal benutzt haben. Jemand aus dieser Kategorie schreibt:

Ich unterrichte Musik und nutze Youtube extrem viel sowohl für Klassik als auch für Pop. Ich dachte, wenn ich live streame (und die Videos nicht speichere), sei das erlaubt. Daher habe ich mir Internet in meine Unterrichtsräume legen lassen.

YouTube als unglaublich nützliches Hilfsmittel auf der einen, völlige Rechtsunsicherheit auf der anderen Seite. Eine weiterer Umfrageteilnehmer/in mit mehr als 50 Nutzungen pro Jahr hingegen pfeift auf die Gesetze:

Die Frage ist unter welcher Lizenz die Videos stehen!
Und ehrlich ist mir das egal. Ich sauge das was ich brauch auf Festplatte. Ich bilde Menschen aus und fort - engstirnig wer da an Rechtsverletzungen denkt!

Rechtliche Informiertheit

Kennen Sie die rechtliche Situation, was das Zeigen von YouTube-Videos im Unterricht betrifft?

Diagramm: Angabe von Lehrern über rechtliche Kenntnis »YouTube im Unterricht«

Knapp die Hälfte der Umfragteilnehmer/innen gaben an, sich mit der rechtlichen Situation zumindest einigermaßen auszukennen. Da die rechtliche Situation alles andere als klar ist, liegt hier ein überraschend hoher Wert vor.

Wer allerdings die "5" angekreuzt hatte, wollte möglicherweise die Mitte treffen (bekannt als Tendenz zur Mitte), zumal auch die "5" im Volksglauben die Hälfte von "10" darstellt (aber eben nicht auf einer Skala von 1 bis 10). Damit würde bei psychostatistischer Auswertung der Prozentsatz derjeniger, die glauben, sich mit der rechtlichen Lage zumindest einigermaßen auszukennen, auf 29% sinken.

Höchst interessant sind die äußeren Pole. Satte 28,6 Prozent gaben an, überhaupt keine Ahnung von der rechtlichen Lage zu besitzen, während nur 6,1 Prozent glauben, sich "sehr gut" auszukennen.

»juristisch wasserfest«

In einigen wenigen Antworten wurde gleich eine juristische Einschätzung der Lage abgegeben, z.B.

Dei Frage, ob man z.B. einen Spielfilm auf DVD im Unterricht zeigen darf ist hochkomplex und alles andere als juristisch höchstrichterlich geklärt. Es geht hierbei zentral um die Frage der "Öffentlichkeit". Einige Urteile sehen in einem normalen Unterricht noch keine Öffentlichkeit, andere sehr wohl, wieder andere sehen in zusammengelegten Klassen (z.B. Reli ) keine abgeschlossene Gruppe mehr und damit keine private Vorführung.

Ich hoffe sehr, dass Sie diese hochkomplexe Materie auch juristisch wasserfest aufbereiten.

Und ganz erhlich: Ich habe schon mehrere Zusammenfassungen gelsen, die allesamt stimmten, aber eben doch nicht stimmten, weil es letztlich auf das erkennende Gericht ankommt, im Zweifel also in welchem Oberlandesgerichtsbezirk man unterrichtet.

Ich finde die Ausrichtung der Fragen etwas einseitig, da ein Unterschiede zwischen einem Livestream und einem heruntergeladenen Video besteht...

Vergessen Sie nicht die Frage des (illegalen - aber aufgrund von Schulnetzwerken teilweise notwendigen) Downloads von Youtube-Videos!

»… keine Gedanken gemacht«

Viele derjenigen, die angaben, sich mit der rechtlichen Lage überhaupt nicht auszukennen, sind in ihrer Freitextantwort ehrlich überrascht darüber, dass es hier ein rechtliches Problem geben könnte, z.B.

Ich habe mir bis soeben gar keine Gedanken gemacht. Ich google jetzt gleich mal zur Rechtslage! Danke für den Denkanstoß!

ich habe keine idee warum es verboten sein soll, im unterricht ein youtube video zu zeigen

... so naiv-doof, wie es klingen mag, aber es war mir bisher wirklich nicht bewusst, dass es rechtlich problematisch sein könnte, ein You Tube-Video im Unterricht einfach so vorzuführen...

Dass es nicht legal sein könnte??! würde mich sehr interessieren;  wäre ich aber nie drauf gekommen!

All diese Zitate kamen von Umfrageteilnehmer/innen, die bei der Frage nach der Rechtskenntnis eine 10 (also völlige rechtliche Unkenntnis) angaben.

Was man darf und was man nicht darf (und was man vielleicht darf): YouTube im Unterricht - Urheberrecht für Lehrer/innen 

Schuldbewusstsein

Hatten Sie zu dem Zeitpunkt, als Sie das Video zeigten, ein SCHULDBEWUSSTSEIN, weil Sie möglicherweise einen Rechtsverstoß begangen haben?

Diagramm: Wie viele Lehrer fühlen sich schuldig, wenn sie im Unterricht ein YouTube-Video zeigen?

Ein Blick aufs Diagramm zeigt: Das Schuldbewusstsein hält sich wirklich in Grenzen, man könnte sogar sagen: Ein Großteil der Lehrer/innen hat keinerlei Schuldgefühle beim Zeigen von YouTube-Videos im Unterricht.

Vergleichen wir dieses Ergebnis nun mit der vorigen Frage (Kenntnis der juristischen Lage), so zeigt sich eine sehr geringe positive Korrelation von 0.23. Das bestätigt auch ein grober Blick auf die Daten: Die Gruppe derer, die glauben, über die rechtliche Lage gut Bescheid zu wissen, fühlt sich prozentual nicht schuldiger als diejenigen, die keine Ahnung von der Rechtelage haben. Kurz: Es gibt so gut wie kein Schuldbewusstsein bei Lehrer/innen, wenn sie YouTube-Videos im Unterricht zeigen.

»Nicht legal, aber legitim.«

Zahlreiche Umfragteilnehmer/innen merkten an, dass sie die Gesetzeslage nicht interessiert - und zwar deshalb, weil die Qualität des Unterrichts Vorrang vor rechtlichen Bedenken haben. Das ist vom juristischen Standpunkt aus gesehen natürlich Quatsch, vom pädagogisch-didaktischen jedoch ziemlich einleuchtend. Einige Beispielantworten:

Nicht legal, aber legitim. Diesen Satz sage ich den SchülerInnen vor der Vorführung. Sie haben Verständnis.

Urheberrecht steht gutem Unterricht im Weg.

Einen Film oder einen Filmausschnitt im Unterricht zeigen, hat für mich immer nur didaktische Gründe. Darum finde ich die Sache nicht so schlimm. Eine Fremdsprache lernt man mit Strategien, die authentische sprachliche Situationen anbieten. 

Youtube beispiele haben die anschaulichkeit und qualität des unterrichts gehoben

Ohne Videos kein moderner Unterricht - oder nicht? ;-)

Ich betrachte den Unterricht in meiner Klasse als urheberrechtlichen Privatraum, in dem ich wie zuhause Filme schauen kann.

Youtube bietet großartige Möglichkeiten, Informationen und Dokumentationen im Sinne der Bildung eines kritischen Bewusstseins zu fördern.

YouTube-Nutzung im Unterricht ist fuer Fremdsprachen sehr sehr effizient

Die Kurzfilme auf youtube sind für die Jahrgänge 5-8 sehr sehr motivierend und bereichern den Unterricht allemal. In Religion singen wir Lieder mit den Texten dazu und das macht den Schülern allemal Spaß.
(((((Dass es nicht legal sein könnte??! würde mich sehr interessieren;  wäre ich aber nie drauf gekommen!)))))

Teilweise wird der didaktische Nutzen von YouTube dann doch etwas überbewertet:

Mehr als bei YouTube kann man selten lernen.

Manche Lehrer/innen interpretieren die Situation ganz im Sinne eines Bildungsprimats, es entstehen juristisch nicht ganz astreine, aber aus dem pädagogisch-didaktischen Blickwinkel durchaus nachvollziehbare Theorien, z.B.:

Ich darf als Privatperson jederzeit ein YouTube-Video zuhause ansehen. Warum daraus ein Rechtsverstoß werden soll, wenn ich zu pädagogischen Zwecken (z. B. um meinen Schülerinnen einen Aspekt des britischen Alltags zu verdeutlichen im Rahmen der interkulturellen Erziehung) dasselbe Video (bzw. einen Ausschnitt daraus) im Klassenzimmer abspiele (ohne damit einen finanziellen Gewinn zu erzielen, vor einem überschaubaren Publikum, nämlich der geschlossenen Gruppe einer Schulklasse), erschließt sich mir nicht.
Es war schon in Zeiten des Leitmediums "Fernsehen" so, dass man privat aufgenommene Sendungen *eigentlich* nicht im Unterricht vorführen durfte - ich habe mich nicht darum gekümmert, weil ich nicht im entferntesten einsehe, was daran unrechtmäßig sein soll.

youtube ist frei zugänglich. Die Plattform bietet ein Angebot in allen Bereichen: Musik, Doku, Film. Ein großes mediales Gedächtnis. Die Nutzung von youtube bedient die Schülerwelt und macht Inhalte so für sie relevant. Dennoch müssen Beiträge ausgesucht, zuvor gesichtet und hinterher besprochen werden. Ich lasse auch Schüler youtube nutzen, sehe so, was sie interessiert und kann deren Mediennutzung kritisch begleiten - eigentlich Aufgabe der Eltern. Nein, ich habe definitiv kein schlechtes Gewissen, wenn ich youtube im Unterricht nutze.

Und dann gibt es natürlich welche, die rechtliche Ansprüche der Urheber rundweg ablehnen:

Youtube ist frei zugänglich - viele laden dort spezifisch für Schulunterricht geeignetes Material hoch - Geld wird damit direkt nicht direkt verdient.
Wo also soll das Problem liegen ???

Die rechtlichen Regelungen zur Nutzung von digitalen Inhalten sind eine Farce.

Angst vor rechtlichen Konsequenzen

Hatten Sie zu dem Zeitpunkt, als Sie das Video zeigten, ANGST VOR MÖGLICHEN KONSEQUENZEN, weil Sie möglicherweise einen Rechtsverstoß begangen haben?

Diagramm: Angstgefühle vor Strafverfolgung bei Lehrer/innen, die YouTube-Filme im Unterricht zeigen

Hier finden wir die logische Fortsetzung der vorigen Frage: Die allermeisten fühlen sich nicht nur im Recht, sondern haben auch keine Angst vor einer möglichen Strafverfolgung. Die Ursachen für diese stoische Ruhe speisen sich aus drei Quellen:

a) Wo kein Kläger, da kein Richter

Interessanterweise wird das Thema "Strafverfolgung" in den Freitextantworten kaum explizit thematisiert - es scheint einfach nicht existent zu sein. Das hängt sicher damit zusammen, dass im Unterricht wohl kaum verdeckte Ermittler der Filmindustrie sitzen ("Wo kein Kläger, da kein Richter.").

b) Unkenntnis der Rechtslage - "Das darf man doch, also kann man mich juristisch nicht belangen"

(siehe auch oben, Frage "Rechtliche Informiertheit")

So weit ich weiss, ist das sog. streamen noch legal.

Dasjenige, was mit YouTube ausgestrahlt werden kann, dürfte keine Beschwerden von rechtswegen enthalten.

Youtube bietet extra einen Youtube-Downloader an, in dem die Nutzung bzw. das Abspielen von Youtube-Inhalten geregelt wird. Eindeutig wird die Öffentliche Nutzung untersagt. Da eine Unterrichtsstunde keine öffentliche Veranstaltung i.e.S. darstellt, fällt die Vorführung von Youtube-Filmen oder Ausschnitten nicht unter diese Regelung.

c) "Ich benutze nur YouTube-Filme, deren Nutzung erlaubt ist"

 In einigen wenigen Aussagen kommt zum Ausdruck, dass man YouTube ja auch legal benutzen könne (und, so die Schlussfolgerungzwischen den Zeilen, Strafverfolgung deshalb kein Thema sei), z.B.

Ich verwende nur Material, das für den Unterricht und eigens dafür her- und in youtube eingestellt wurde.

Sie setzen voraus, dass jeder der YouTube Angebote nutzt, sich zumindest in einer Grauzone bewegt. Wer sich auskennt, kann aber auf viele legale Angebote zurück greifen

Filme, die ich zeige, sind extra für Unterrichtszwecke erstellt. Beispielsweise Erklärvideos oder Mathesongs von DorFuchs.

Es gibt ja Videos von z. B. Unis, welche direkt für die Lehre konzipiert sind.

Manche Umfrageteilnehmer/innen gaben an, selbst Videos zu erstellen:

Zum grössten Teil waren die Filme von mir hergestellt und über youtube.com veröffentlicht, um sie den SuS und den Eltern zu zeigen.

Ich hab auch einen eigenen youtube Kanal ([…]), mit Videos zur englischen Sprache und auch ein paar Spaßvideos. Diese Videos zeige ich allerdings nicht im Unterricht, aber ich verweise die Schüler darauf.

Ich nutze meinen eigenen YouTube Kanal mit meinen eigenen, selbst produzierten Videos für den Unterricht.

Ich nutze selbsterstelte Videos, die ich auf YouTube gespeichert habe.

Teilnehmer/innen

An der Umfrage (11.-22. September 2015) beteiligten sich 509 Lehrer/innen. Als letztes baten wir um Angabe der unterrichteten Fächer (Mehrfachauswahl), woraus sich diese Verteilung ergibt:

Fächer der Umfrageteilnehmer »YouTube«

Unter "Sonstige" wurden z.B. genannt: Informatik (16), Wirtschaft (10), DaF (4), Theater, Darstellende Geometrie, Philosophie, Latein, Pflege, Körperpflege, Medien/Medienproduktion, Heizungstechnik, Holztechnik, Bautechnik, Psychotherapie in der Erwachsenenbildung, Metalltechnik, Darstellendes Spiel, berufliche Fächer, Textilarbeit, Sozialkunde, Marketing, Pädagogik, Sozialpädagogik, Literatur.

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