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Vorteilsannahme in der Schule

Wenn Christian Wulff Schuldirektor wäre ... 17.02.2012, 08:32

Zeitungsausschnitt 'Wolff'
Bild: Zeitungsausschnitt, mit onlinewahn.de generiert

Christian Wulff, der Bundespräsident der BRD, steht unter dem tausendfachen Verdacht der Vorteilsannahme. Was wäre, wenn Christian Wulff nicht Bundespräsident geworden wäre, sondern Direktor an einer Schule?

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  • (geändert: )

Vorbemerkung: Vorteilsannahme, Bestechlichkeit

Vorteilsannahme ist eine nach deutschem Strafrecht strafbare Handlung. Sie liegt gemäß § 331 StGB dann vor, wenn ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst Verpflichteter für sich oder für einen Dritten für die Dienstausübung einen Vorteil [...] annimmt. Wenn der Amtsträger den Vorteil als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, so liegt Bestechlichkeit (§ 332 StGB) vor.

Wikipedia: Vorteilsannahme

Lehrer/innen, die der Vorteilsannahme verdächtig sind, werden von der Justiz nicht mit Samthandschuhen angefasst. 2005 hatten zahlreiche Lehrer/innen nach einer Klassenfahrt in einen Freizeitpark von den Betreibern einen Familienpass im Wert von 250 Euro bekommen. In 219 Fällen wurde von der Oberstaatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet. Die meisten Verfahren wurden gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro eingestellt. Wer von den Betroffenen die Zahlung verweigerte, weil er/sie nichts Unrechtes getan habe, er sah sich umgehend mit einer Anklage konfrontiert.

Bundespräsident Christian Wulff wird von den Medien der Vorteilsannahme beschuldigt. Diese Vorwürfe sind sämtlich aus der Luft gegriffen und entbehren jeglichen Realitätsbezugs.

Wenn Christian Wulff Schuldirektor wäre ...

  ... könnte er den zahlreichen Verlockungen widerstehen, die das Direktorsein so bietet? Es ist davon auszugehen, er ist immerhin unser Bundespräsident, der sich bisher keiner juristisch relevanten Verfehlung schuldig gemacht hat.

Um die Versuchungen des Schuldirektors zu zeigen, wollen wir einen fiktiven Rektor namens Christoph Wolff erschaffen. Auch er steht im Kreuzfeuer unberechtigter Anschuldigungen und ist bis heute strafrechtlich nicht belangt worden.

 Christoph Wolff (Direktor am Gymnasium)
2002Christoph Wolff wird Direktor am Gymnasium Bad Sodbrennen.
2002- 2010Wolff unternimmt kostenlose private Urlaubsreisen, die von Eltern einiger Schüler bezahlt werden. Wolff weist aufkommende Vorwürfe scharf zurück, dass diese Schüler bei der Plätzevergabe bevorzugt worden seien, während andere Kinder in das 30km entfernte B.-Stechung-Gymnasium pendeln müssen.
2005, 2006Wolff telefoniert kostenlos mit dem Firmenhandy des örtlichen Installationsbetriebs, der 2006 von der Schule mit einer Komplettrenovierung der Sanitäranlagen beauftragt wird. Die Handy-Gesamtrechnung von 1.835,51 Euro erstattet Christoph Wolff nach eigenen Angaben in bar.
2007, 2008Direktor Wolff und Familie verbringen den Sommerurlaub in Mallorca auf der Finca des befreundeten Lehrers Schmitt. "Die Entscheidung, dass Schmitt 2005 nach A14 befördert und 2006 bei A15-Besoldung Mitglied der Schulleitung wurde, hat nichts mit unserer privaten Freundschaft zu tun", betonte Wolff in der "Bunt".
2008Wolff erhält von den Eltern der versetzungsgefährdeten Marianne im Februar ein zinsloses Darlehen über 500.000 Euro zur Renovierung seines Anwesens. Als sich Mitschüler im Juli darüber beschweren, dass Marianne trotz unterirdischer Leistungen versetzt wird, veröffentlicht Wolff im Lokalblatt einen Leserbrief zum Thema "Neid unter Jugendlichen wird immer schlimmer".
2008Frau und Herr Wolff verbringen ein Wochenende im Wellness-Hotel "Bairischer Hof". Die Kosten von insgesamt 950 Euro werden vom Fachgeschäft für Bürobedarf "Schreibklammer" übernommen, das nach Aussage Wolffs "die Schule immer zuverlässig und preisgünstig beliefert". Die Schüler kaufen lieber bei Frau Teufel ein, da die Schreibklammer überhöhte Preise habe.
Auf eine Anfrage des Schulamts teilt Wolff mit, dass er die Kosten sofort an die Schreibklammer zurückerstattet habe, als er erfahren habe, dass diese den Aufenthalt bezahlt hätten.
2010Der örtliche Dachdecker deckt das gesamte Dach von Wolffs Haus neu ein und baut einen neuen Schornstein mit drei Röhren für einen Pauschalbetrag von 350 Euro zzgl. MwSt. "Ich orientiere mich stets an den marktüblichen Preisen", teilt er auf die erstaunte Anfrage neidischer Nachbarn mit.
Die sind übrigens auch neidisch auf die Tochter des Dachdeckers, die mit 13 noch nicht im zweistelligen Zahlrenraum addieren kann und trotzdem den diesjährigen "Schülerpreis für naturwissenschaftliche Innovation" erhält und außerdem entgegen allen Prognosen ein weiteres Mal versetzt wird, da sie in Mathe noch eine 4 bekommt.
2010Der Sohn des Dorfmaurers erhält von Wolff in Mathe eine 2 und kann so die 5 in Deutsch ausgleichen. "Ich habe davon erst erfahren, als Herr Burcan die Arbeiten an meinem Haus abgeschlossen hatte", wird Wolff später zu Protokoll geben. Die Frage nach der Abweichung von schriftlichem Stand (5.0) und Zeugnisnote (2) begründet Wolff mit "herovrragenden mündlichen Leistungen des Schülers". 
2011, 2012Das Schulamt beendet die Nachforschungen gegen Christoph Wolff mit dem Aktenvermerk: "OStD Wolff hat sich unserer Erkenntnis nach stets untadelig verhalten und eine strikte Trennung zwischen privaten und dienstlichen Interessen eingehalten."
In Schülerkreisen munkelt man, dass Wolff und der Schulamtspräsident zusammen im Swingerclub gesehen worden seien.

Ähnlich unbescholten wie unser Christoph Wolff ist auch Christian Wulff. Hier eine auszugsweise Liste der nicht haltbaren Vorwürfe, die in letzter Zeit von den Medien auf unseren Bundespräsidenten geschleudert wurden (unvollständig):

JahrChristian Wulff (Bundespräsident)
2003-2010Wulff unternimmt kostenlose private Urlaubsreisen, bei denen er Gast von befreundeten Unternehmern ist. (Link)
2005, 2006Wulff telefoniert mit dem Firmenhandy des Filmunternehmers David Groenewold für 931 Euro. Wulff habe das Geld an Groenewold überwiesen (Link).
2007, 2008Urlaube auf Sylt, beide von Groenewold bezahlt. Wulff habe Groenewold das Geld bar zurückgegeben (Link).
Wulff unterstützt Groenewolds Filmbetrieb (Link).  
2008Wulff nimmt ein privates, zinsgünstiges Darlehen über 500.000 Euro bei der Unternehmerfrau Edith Geerkens auf. Böse Zungen behaupten, es handle sich um ein Geschenk von Egon Geerkens in Bezug auf das Amt des Ministerpräsidenten.
2008David Groenewold bezahlt beim Oktoberfest einen Aufschlag für eine Suite im "Bayerischen Hof" (400 Euro). Wulff habe den Betrag rückerstattet. (Link)
2010Wulff löst den Geerkens-Kredit bei der BW-Bank ab und erhält einen außerordentlich günstigen Zinssatz.
2010Marmeladen-Konzern Zentis bezahlt Wulff, seiner Frau und seinen Bodyguards einen schönen Abend beim Deutschen Filmball 2010 + Übernachtung im Hotel. (Link)
2010Wulff least bei VW einen Skoda zu "Aufsichtsratkonditionen", berichtet der Spiegel.
2011Ehepaar Wulff erhält nach Medienberichten einen Audi Q3 zu "ungewöhnlichen Bedingungen". Als Ministerpräsident saß Wulff im Aufsichtsrat von Volkswagen (Audi gehört zu Volkswagen). (Link

Fazit

Es ist offensichtlich, dass sich auch unsere fiktive Gestalt, Direktor Christoph Wolff, keiner Verfehlung schuldig gemacht hat.

Wir können davon ausgehen, dass Christian Wulff, wenn er denn nicht Bundespräsident sondern Schuldirektor geworden wäre, sich so verhalten hätte wie Christoph Wulff. Und auch in diesem Falle hätte er mit den Anschuldigungen neidischer Mitmenschen und inkompetenter Schulamtsmitarbeiter zu kämpfen gehabt.

Kurz: Die Welt ist einfach ungerecht. Damit müssen wir uns abfinden - ob wir Direktor sind oder Bundespräsident.

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Kommentare

25

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  • #1

    Muss hier mal eines klarstellen: KEIN Lehrer MUSS überhaupt eine Klassenfahrt durchführen oder an einer teilnehmen. Sowas kann man ablehnen oder gar nicht erst in die Wege leiten. Es darf einem nur nichts ausmachen, wenn man unter den Eltern (und leider teilweise auch bei den Kollegen) als Buhmann und Oberlangweiler dasteht.
    Es gibt 1000 Gründe, KEINE Klassenfahrt zu machen.
    Ich mache sicher keine mehr! Auch keine Abschlussfahrt. -Und ich stehe dazu!

    schrieb Joanne am

  • #2

    Sehr geehrter Herr Rachow,

    abgesehen von ihrer nicht tolerablen Polemik täuschen sie fundiertes Wissen vor oder ersetzen es durch unzulässige Verallgemeinerungen.
    In Mecklenburg- Vorpommern hat man sehr wohl versucht, die Lehrer zur Übernahme sämtlicher Kosten einer Schulfahrt zu zwingen. Nu r durch mutige Klagen von Kollegen konnte dem ein Ende bereitet werden. Bei Studienfahrten in der Oberstufe zum Beispiel müssen die Kollegen jetzt gewährleisten, dass die Reiseanbieter ihnen entsprechende Freiplätze zur Verfügung stellen. Die meisten Reiseanbieter haben darauf längst reagiert.

    schrieb Kogge am

  • #3

    Lange Rede, kurzer Sinn:

    Kein Lehrer kann gezwungen werden, auf eigene Kosten an Ausflügen oder Fahrten teilzunehmen.

    Wer bei viel zu geringen Fahrtkostenerstattungen auf die Kosten ganz oder teilweise verzichtet, tut dies freiwillig und zwar insofern, als dass außer einer wie auch immer gearteten “moralischen Verpflichtung” dazu kein Zwang besteht.

    Der von Landesregierungen (in meinem Fall: NRW) stets angemahnte pädagogische Wert solcher Fahrten wird durch die nun schon seit Jahrzehnten bestehenden viel zu geringe Fahrtkostenpraxis kontakariert.

    GEW und (soweit ich weiß) VBE raten daher, konsequent NICHT auf die VOLLE ERSTATTUNG der Fahrtkosten zu verzichten.

    Ein durchgehender Ausfall von Fahrten könnte ja vielleicht zu einem Umdenken führen.

    P.S.: Bin allerdings auch inkonsequent - gehe im April auf “große Fahrt” mit den 10ern. Und freu mich drauf. Wobei ich solche Fahrten persönlich eigentlich nicht dolle finde. Versteh einer Lehrer ... (oder vielleicht bloß mich) ...

    schrieb Nimmermehr am

  • #4

    Sehr geehrte Frau Klein,
    ich bin ganz Ihrer Meinung, dass Klassenfahrten möglichst preiswert gehalten werden müssen. Wenn die Kosten für die Lehrer vom Land übernommen werden,- wie das ja sein sollte,- betrifft das den Geldbeutel der Eltern in keiner Weise. Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie die Lehrer daran erinnern, dass Eltern häufig für mehr als ein Kind bei Fahrten aufkommen. Man muss bei der Planung den Geldbeutel der Eltern immer im Auge behalten. Aus diesem Grunde habe ich z.B. bei meiner letzten politischen Studienfahrt nach Berlin ein billigeres Übernachtungsangebot gewählt als früher. Dies hat für mich bedeutet in einem durchgelegenen Bett zu nächtigen, was zu erhebliche Gelenkschmerzen geführt hat.Aber die Eltern sparten 40 € ! So hat die Fahrt 180 € anstatt 220 € gekostet.

    schrieb Astrid am

  • #5

    Sehr geehrte Damen und Herren Lehrer,

    als Mutter von drei schulpflichtigen Kindern wünsche ich mir sehr, dass Klassenfahrten, die 300 und mehr Euro kosten NICHT mehr stattfinden.
    > Astrid: Ihr Mann scheint eine beneidenswert gute Position in der freien Wirtschaft zu haben! Herzlichen Glückwunsch! Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich selbst trotz Hochschulstudium lange nicht so gut bezahlt werde wie mittlerweile viele meiner studierten Freunde,und Bekannten.
    Als Mutter darf ich sogar diese teuren Klassenfahrten gleich drei Mal (drei Kinder, siehe oben) finanzieren.
    Bitte, liebe Lehrer, behaltet auch den Geldbeutel der Eltern im Auge. Nicht jeder ist auch gleich so arm, dass er Ausgleichstöpfe in Anspruch nehmen will, stöhnt aber trotzdem unter der finanziellen Last der Klassenfahrten.

    schrieb Christin Klein am

  • #6

    @Peter Rachow

    Ihr Beitrag tat nichts zur Sache, sondern war ausschließlich darauf ausgerichtet, negative Emotionen zu schüren. Offensichtlich fühlt sich der Rest der Klasse dadurch in der Diskussion gestört.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #7

    Sehr geehrter Moderator,

    ich möchte mich ebenfalls bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie so nachhaltig offenlegen, wie es in dem von Ihnen betriebenen Forum um die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG bestellt ist. Ich stelle mir gerade vor, welch überaus erbärmliche Figur ein Lehrer in einer Klassendiskussion machen würde, der zu einem Schüler sagt: “Sei still, Du willst ja nur provozieren,”

    Ja, so stelle ich mir die Erziehung zur Entwicklung der Fähigkeit junger Menschen vor, offen, tolerant und begründet an Meinungsbildungsprozessen teilzunehmen.

    schrieb Peter Rachow am

  • #8

    Ich sagte, dass für die beiden Begleitpersonen durchaus Kosten von 1000 Euro entstehen können. In unserem Bundesland dürften bei Referendaren, die an einer Klassenfahrt teilnehmen, keine Kosten entstehen. Ist wohl klar, wie man das aufteilt.
    Das gilt genauso wenn Lehrerinnen mitfahren, die alleinerziehend sind und drei Kinder haben.
    Bei Google: site:www.bllv.de und der Phrase “Du musst nach Hause fahren!” findet man problemlos das Urteil.
    Ein Schüler kaufte sich in Italien eine Soft-Air-Pistole und schoss damit auf das Auto der Hoteldirektorin.
    Nach deutschem Waffenrecht hätte der Schüler die Waffe nicht erwerben dürfen, in Italien war das allerdings möglich. Dass
    hier italienisches Recht anzuwenden ist, kann ich noch verstehen!

    Die Lehrkräfte versuchten, die beiden Schulleiter zu erreichen, als dies nicht gelang, schickten sie den Schüler nach Hause. Die Eltern hatten zuvor eingewilligt, dass Schüler bei grobem Fehlverhalten nach Hause geschickt werden können.
    Die Eltern wollten
    a) die Kosten der Klassenfahrt erstattet haben
    b) selbstverständlich auch die Bahnfahrt nach Hause
    c) stellten einen Strafantrag wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht (bei der Rückreise).

    Leider sieht man, wenn man das Urteil liest, nicht, wie das Straf- bzw. Disziplinarverfahren gegen die beiden Lehrkräfte ausgegangen ist.
    Herr Fernsehmoderator sagt einmal in seiner Sendung bei der 100 Euro-Frage: “So, in Chemie waren sie schlecht?” Und weiter: “Juristen waren doch in allen Fächern schlecht!”. Und ich sage, viele Juristen haben mit der Schule etwas aufzuarbeiten. Sonst würden sie solche und ähnliche Fälle überhaupt nicht annehmen, weil die Gebühren hierfür lausig sind. Wir hatten bereits mehrere Fälle, die vor dem Verwaltungsgericht landeten.
    Es war immer nur ärgerlich. Unnötige Arbeit und der Prozess dann ein Elfmeter aufs leere Tor.

    Jedem Lehrer zu unterstellen, dass er seinen Beruf verfehlt habe,
    der heute nicht mehr bereit ist, sich diesen Herausforderungen zu stellen, ist eine Frechheit

    a) werden die Schüler immer unselbständiger
    b) wird der Alkoholkonsum anlässlich dieser Veranstaltungen immer höher
    c) werden die Eltern immer uneinsichtiger.
    Wer das Urteil liest, denkt sich, vielleicht haben die Lehrkräfte etwas vorschnell gehandelt. Man weiß aber nicht, was vorher schon alles vorgefallen ist.
    Gruß
    Hugo

    schrieb Hugo Schuster am

  • #9

    @claus.fischer,
    anscheinend ist mir eine Kommentar entgangen, der jetzt schon gelöscht ist. Vermutlich habe ich nichts versäumt. Danke für Ihre Reaktion.

    schrieb Astrid am

  • #10

    @claus.fischer

    Sie haben Recht, der letzte Beitrag (ehemals #15) diente wirklich ausschließlich der Provokation. Deshalb ist er jetzt gelöscht.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #11

    @Astrid
    Der veralbert uns doch, wo er nur kann. Stellt sich dumm und verdreht die Aussagen, bitte an die Administratoren, beendet den Thread, das ist doch nur noch peinlich!
    Gruß
    Claus

    schrieb claus.fischer am

  • #12

    Sehr geehrter Herr Rachow,
    ich stimme Ihnen zu, dass ich das eigentliche Thema der Diskussion nicht behandelt habe,- dessen war ich mir durchaus bewusst. Sie müssen sich also gar nicht der Erkenntnis rühmen, dass ich allgemein über den Lehrerberuf geschrieben habe. Ich wollte Ihnen auf Ihren unglaublichen Beitrag antworten, der einige der Voruteile gegen den Lehrer beinhaltet und auch nichts mit dem Thema zu tun hatte, und den ich hier noch einmal zitiere:
    “seien Sie meines aufrichtigen Mitgefühls versichert. Sie können sich nicht einmal eine Bahnfahrkarte kaufen um mit Ihren Schülern eine Exkursion durchzuführen? Bringen Sie 5 Euro bereits an den Rand des wirtschaftlichen Ruins? Müssen Sie am Ende unter der Brücke schlafen, nur weil bestimmte finanzielle Belastungen in Zusammenhang mit Ihrer Dienstausübung Sie unter das Existenzminimum drücken? Das wäre wahrlich ein Skandal, der unbedingt öffentlich angeprangert gehört! Ich denke, wir sollten die Massenbewegung “Solidarität für Hugo!””
    Nach 39 Jahren im Lehrerberuf habe ich mit meinen Schülern die wenigsten Probleme gehabt.Deswegen bin ich auch in diesem Beruf geblieben. Mein Mann arbeitet in der freien Wirtschaft,- ich kenne also durchaus auch die Unsicherheiten,- allerdings werden in der freien Wirtschaft auch Leistungen honoriert,-finanziell oder durch Aufstieg.  Derartiges fehlt in der Schule! Man kann sich engagieren oder nicht,- verdienen tut man dasselbe! Wenn man auf Klassenfahrt geht, hört man, man mache schon wieder Ferien,- wo der Lehrer doch sowieso zu viele Ferien hätte! Außerdem wissen die Eltern in unserem Beruf genauso Bescheid wie wir, die wir ausgeblidet sind,- schließlich war ja jeder mal in der Schule.
    Wenn Sie meinen, das Gehalt sei überdurchnittlich,- finde ich das erstaunlich für ein abgeschlossenes Hochschulstudium.Genau wie mein Vorredner “Schulfreund” schreibt, gibt es natürlich auf beiden Seiten Vor- und Nachteile. Als Frau war es bisher möglich im Lehrerberuf Familie und Beruf gut miteinander zu verbinden. Das ändert sich jetzt auch. Allerdings kann ich die Flugmeilen, die mein Mann beruflich sammelt, verbrauchen! Auf seinen Dienstreisen muss er kein Bier selbst bezahlen. Und sein Einkommen ist bedeutend höher als das eines Lehrers! Wenn nach einer Besprechung am Abend noch auf Kosten der Firma etwas getrunken wird, dann ist das eigentlich auch privat und macht Spaß, also auch ein Lehrer könnte auf einer Dienstreise Spaß haben dürfen!  Es geht folglich nicht darum, ob ein Lehrer sich die Eintrittskarte ins Theater leisten kann, sondern, dass es sich um eine Dienstreise handelt. Das haben die Vorredner auch schon geschrieben. Dass es im Schulgesetz eine Grenze von 15 € gibt, ist nachgerade unglaublich! Wie schon “Schülerfreund” geschrieben hat, bleiben die Lehrer sowieso bei Klassenfahrten immer auf einem Teil der Kosten sitzen. Ich habe ca. 30 Klassenfahrten hinter mir und dabei habe ich immer einen Teil selbst finanzieren müssen,- das fand ich überhaupt nicht in Ordnung,- aber ich habe es getan,- weil es für die Schüler immer eine wichtige Erfahrung war, und weil ich es gerne getan habe!

    schrieb Astrid am

  • #13

    Leute, lasst Euch nicht veralbern ...
    Hier ist ein Jurastudent am Werk, der Euch ein bisschen foppen will. Viele schaffen es ein Leben lang nicht, ihre persönlichen Erfahrungen mit der Schule aufzuarbeiten.

    Es gibt da ein anderes nettes Urteil: “Ein Schüler schießt in Italien mit einem Gewehr auf das Auto des Hoteldirektors ...”
    Es sind Juristen, die solche Urteile zuwege bringen, die mich dazu gebracht haben, keine weiteren Klassenfahrten durchzuführen.
    Daraus abzuleiten, man sei allgemein im Beruf frustriert usw. ist völlig abwegig.


    Ich würde mich einmal informieren, was heute die billigste einwöchige Klassenfahrt (z. B. mit der Bahn kostet). Wenn dann noch Einzelzimmerzuschläge für die Lehrer anfallen, dann ist man jetzt bereits an der 500-Euro-Grenze, macht bei zwei Personen eben knapp 1000 Euro.

     

    schrieb Hugo Schuster am

  • #14

    Was Sie machen, ist unlauter.
    Einerseits stellen Sie Ihre persönlichen Erfahrungen als allgemeine hin und andererseits stellen Sie in Abrede, dass es z.B. cholerische Vorgesetzte auch an Schulen gibt. Ich hätte da ein Paradebeispiel im Angebot.

    Wenn man mal recht emotionslos alles gegenüberstellen würde, käme wahrscheinlich ein recht ausgeglichenes Bild heraus.

    Ich kenne nämlich niemanden, der in der freien Wirtschaft, nicht alles bezahlt bekäme, was er für den Beruf ausgibt.

    Was mich nervt, ist dieses “In der freien Wirtschaft ist das alles so grausam und furchtbar” Das ist einfach genauso unwahr, wie die Darstellung, dass wir Lehrer nur leiden würden.
    Und immer damit kommen, dass der/die Betreffende in dem Job falsch sei, ist einfach verdammt kurz gesprungen.

    schrieb Schülerfreund am

  • #15

    Der Movie-World-Fall interressiert mich. Tatsächlich habe ich bisher z.B. immer, wenn ich mit meinen Schülern ins Phantasialand gegangen bin, die Freikarte für mich benutzt und so selber keinen Eintritt bezahlt. Ich fand immer, dass ich schon genug Kosten hätte, da ich keine andere Kosten hätte geltend machen können.

    Ist das jetzt Vorteilsnahme oder Vermeidung eines Nachteils?

    Ich weiß nicht, wie das an anderen Schulen geregelt ist, aber bei uns gibt es einen Pool, aus dem jeder Lehrer, dem Kosten entstanden sind, ein Teil davon erstattet gekämmt. Das ist immer nur ein Teil der Kosten und nie alles.
    Ich bin bestimmt nicht kleinlich, aber ich möchte nicht zusammenrechnen, wie viel da so im Laufe eines Jahres anfällt. Unterrichtsgänge, Exkursionen etc. läppern sich. Es kommen ja auch noch unzählige Geodreiecke, Bleistifte und andere Sachen zusammen.
    Natürlich mache ich gerne mit meinen Schülern Ausflüge, mir aber deswegen auch abzuverlangen, dass ich das alles selbst bezahle, ist unfair. Sobald Übernachtungen hinzukommen, wird es auch noch richtig anstrengend, denn an Feierabend und erholsamen Schlaf ist mit Teenies nicht zu denken.
    Es kann doch nicht heißen, dass der, der sein Geld nicht wieder in seine Arbeit reinvestieren will, sich einen neuen Job suchen soll, weil er die vermeintlich falsche Einstellung hat.

    @Rachow,
    Hugo Schuster hat nicht davon gesprochen, dass es eine unzumutbare Belastung ist. Es ist aber eine Belastung und Arbeit und hat mit Urlaub nichts zu tun. Es ist eben keine Spaß-Veranstaltung für den Lehrer, selbst wenn man es im Sinne der Schüler gern macht.

    Verkürzt wird uns immer gesagt: Du musst das mit Freuden machen und kannst das nur dadurch beweisen, indem du auch mit Freuden auf eine Erstattung verzichtest.

    Ich für meinen Teil überlege mir gerade tatsächlich, ob ich noch Klassenfahrten mache, wenn ich einerseits auch noch alles selbst bezahlen muss und keinen Ausgleich bekomme und andererseits wird mir langsam, die Verantwortung zu heiß. Ich muss nur daran denken, dass mir ein paar Wochen nach der letzten Klassenfahrt eine Schülerin erzählte, dass sie froh sei, nicht schwanger zu sein. Sie hätte mit xy geschlafen. Da hab ich wohl eklatant meine Aufsichtspflicht verletzt, denn davon habe ich NICHTS mitbekommen… und müsste am Ende noch Alimente für das Baby zahlen.

    schrieb Schülerfreund am

  • #16

    Wenn ich als Lehrer eine Eintrittskarte bezahlen muss, habe ich aber auch sicher ein Recht darauf, mir den Film oder die Aufführung anzusehen.
    Nicht so wie meine Frau, die nach 10 Minuten Aufführung mit einer kreidebleichen Schülerin den Saal verlassen musste und dann zwei Stunden mit dem kotzenden Mädchen auf der Theatertoilette verbracht hat.
    AufsichtsPFLICHT besteht nämlich trotzdem!

    schrieb Mario am

  • #17

    Sehr geehrte Frau Astrid,

    mit einer gewissen Erheiterung komme ich zu der Erkenntnis, dass auch Ihnen es nicht gelingt, das Thema “Vorteilsnahme im Amt” sachlich und ohne unnötige Selbstoffenbarung der eigenen Frustration im Lehrerberuf zu diskutieren. Das Wehklagen der meistens verbeamteten Lehrer über ihre angeblich so desolate berufliche Situation nimmt dabei (wie in Ihrem Falle) mitunter nachgerade groteske Züge an und verlässt natürlich die ursprünglich angestoßene strafrechtliche Diskussion über den §331 StGB, um die es hier ursprünglich ging, sehr schnell.

    Kehren wir also zu Ihren Ausführungen zurück und sprechen über Lehrer, also eine Personengruppe, die im gesamtgesellschaftlichen Kontext gesehen ein überdurchschnittliches Einkommen erzielt, eine maximierte Arbeitsplatzsicherheit ihr Eigen nennt und darüber hinaus auch von ihrer gesamten Rechtsstellung her wesentlich besser positioniert ist als die Angestellten der sog. “freien Wirtschaft”, auf die sie aber gerne, vermutlich aus Unkenntnis der realen Situation, verweisen. Ich war, vermutlich im Gegensatz zu Ihnen, mehrere Jahre an qualifizierter Stelle in einem Unternehmen tätig und kenne diese Seite daher recht gut.

    Die Realität, zumindest wie ich sie erleben durfte, sieht kurz gefasst so aus: Unbezahlte Überstunden sind die Regel. Dies aber für ein Gehalt von ca. 3/5 meiner jetzigen Lehrerbesoldung. Hinzu kommt eine permanente Arbeitsplatzunsicherheit wegen allfälliger Umstrukturierungsmaßnahmen, erheblichem Kostendruck und ständige Effizienz- und Qualitätskontrolle gibt es natürlich inklusive. Und gelegentlich hat man auch einen cholerischen Vorgesetzten, der die Arbeit zu einem ganz besonderen “Vergnügen” macht.

    Insgesamt frage ich mich, um zum Schluss zu kommen, wirklich, warum Menschen wie Sie, denen die Gesamtsituation des Lehrerberufes offenkundig derartiges Unbehagen bereitet und die anderen Menschen sogar davon abraten, diesen Beruf zu ergreifen, überhaupt ihren Dienst überhaupt weiter ausüben. Es soll meines Wissens nach noch andere Tätigkeitsfelder geben, das habe ich aber bereits Kollegen “Hugo” geschrieben. Sich frei zu entscheiden und eine neue Lebensplanung in Angriff zu nehmen kann auch eine Herausforderung sein. Kein Mensch MUSS Lehrer werden, sein oder bleiben. Ich persönlich würde jedenfalls einem Beruf, der mir keine Freude bringt, nicht weiter nachgehen. Ich empfände das als Zumutung für mich und besonders meine Schüler.

    schrieb Peter Rachow am

  • #18

    Die Kommentare von Herrn Herrn Rachow und Mister M zeigen, wer inzwischen von den Männern noch bereit ist Lehrer zu werden,- diejenigen, die glauben sie könnten mit den Schülern Ferien machen auf Klassenfahrt. Wer seinen Beruf ernst nimmt, weiß, dass Klassenfahrten sehr anstrengend sind und es das Mindeste ist, dass der Arbeitgeber wenigstens die Kosten übernimmt! In jedem Betrieb und im öffentlichen Dienst erhalten Angestellte, die der Position eines Lehrers gleichgestellt sind, Tagegeld und eine entprechende Unterkunft. Lehrer müssen damit rechnen, nicht einmal ein Einzelzimmer zu erhalten!
    Die mangelnde Werschätzung unseres Arbeitgebers und der Gesellschaft hat mich dazu veranlasst, meinen Kindern vom Lehrerberuf abzuraten. Auch ich werde in einem zweiten Leben sicher nicht mehr Lehrer!

    schrieb Astrid am

  • #19

    Lieber Herr Hugo,

    Ihre Frage ob ich wirklich Lehrer bin, ist in diesem Zusammenhang vollkommen unerheblich, da unsachlich. Wir wollten uns besser mit den Fakten beschäftigen.

    In Ihrem ersten Kommentarbeitrag haben sie u. a moniert, dass Sie als Lehrer gezwungen seien, eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung selbst zu erwerben, die Sie mit Ihren Schülern besuchen. Dazu ist festzuhalten, dass wenn diese Eintrittskarte die Geringfügigkeitsgrenze von 15,- Euro vom Preis her nicht überschreitet, regelmäßig keine Straftat gem. §331 StGB qualifiziert ist da hier die Geringfügigkeitsgrenze greift.

    Wenn Sie dagegen eine Klassenfahrt planen und die Eintrittsgelder im Einzelfalle höher sind als diese Grenze, haben Sie die freie Wahl, ob Sie diesen Veranstaltungsort aufsuchen oder nicht. Nach den herrschenden Normen des Schulrechtes können Sie nämlich nicht gezwungen werden, durch Eigenleistung im Rahmen solcher Klassenfahrten einen finanziellen Schaden zu erleiden. Ihre Aussage, man solle die “aktuellen Urteile” lesen (wobei Aktenzeichen natürlich wie üblich fehlen) hilft insofern nicht weiter. Ich gehe allerdings davon aus, dass Sie den Fall “Movie-World” meinen, bei dem Lehrern nach der Veranstaltung seitens des Betreibers eines Kinos im verschlossenen Umschlaf Freikarten überreicht wurden. Dieser Fall ist aber auf die Gewährung eines freien Eintrittes für eine Lehrkraft nur sehr eingeschränkt anwendbar. Beim Falle “Movie-World” handelt es sich nämlich deshalb eindeutig um eine Vorteilsnahme, da dem annehmenden Lehrer dadurch außerdienstliche Vorteile entstehen, weil der Umschlag Freikarten für spätere Besuche enthielt.

    Ich würde Ihnen weiter empfehlen, die einschlägigen Rechtsregelungen Ihres jeweiligen Bundeslandes und die entsprechenden Erlasse genauer zu studieren. Dort ist exakt ausgeführt, was Sie zu tun haben, um sich nicht einer Vorteilsnahme schuldig zu machen.

    Des Weiteren ist zu konstatieren, dass die von Ihnen in Ihrem letzten Beitrag angeführten “weit über 1000 Euro” für Eigenkosten eines Lehrers natürlich aus mehreren Gründen vollkommen abwegig sind.

    Erstens steht hier die Frage im Raum, ob solche teuren Klassenfahrten überhaupt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen. Die Angemessenheit eines derartigen Kostenrahmens würde ich für eine Schulfahrt regelmäßig in Abrede stellen.

    Zweitens existiert keine Rechtsgrundlage die sie zwingen würde, einen solch hohen Betrag aus eigener Tasche zu finanzieren sondern Sie müssen die Kosten auf dem Wege der Reisekostenabrechnung von Ihrem Dienstherrn zurückfordern. Was der allerdings bei derartig exorbitanten Beträgen davon hielte, das dürfte klar sein. Es bleibt Ihnen also die Alternative eine günstigere Fahrt zu planen oder auf die Fahrt zur Gänze zu verzichten.

    Drittens erfüllt die Geltendmachung von dienstlich tatsächlich angefallenen Kosten auf dem Wege einer ordnungsgemäßen Reisekostenabrechnung eben nicht den Straftatbestand gem. §331 StGB, da dem Lehrer in diesem Falle ja kein Vorteil entsteht (wir sprechen hier immerhin noch vom Tatbestand der “Vorteilsnahme”) sondern lediglich Nachteile ausgeglichen werden.

    Und wenn Sie es wirklich als unzumutbare Belastung empfinden sollten, mit Ihren Schülern auf Klassenfahrt zu gehen, wo das nach Ihrem eigenen Bekunden ja “wahrlich kein Spaß” sei, würde ich eventuell die eigene Berufswahl noch mal überdenken. Es soll in diesem Land auch Berufe geben, bei denen man keinen Kontakt mit jungen Menschen hat.

    schrieb Peter Rachow am

  • #20

    @ Peter Rachow

    Ich gehe einmal davon aus, dass Sie ein TROLL und kein Lehrer sind, sonst würden Sie nicht so zynisch und hilflos argumentieren.
    Es geht hier nicht um 5 Euro!
    Ich habe Klassenfahrten durchgeführt, da lagen die Kosten für die beiden Begleitpersonen weit über 1000 Euro. Wenn das nicht - oder nur teilweise - erstattet wird, dann ist das nicht mehr zumutbar!
    Ich habe mich kürzlich mit einen Polizeibeamten unterhalten. Wenn der Personen nach Polen abschiebt, dann bekommt er das “Pinkelgeld” erstattet, das anfällt, wenn die Abzuschiebenden auf der Autobahn eine Raststättentoilette aufsuchen.
    Gruß
    Hugo

    schrieb Hugo Schuster am

  • #21

    Da Schulausflüge bekanntermaßen zum Privatvergnügen der Lehrkräfte zählen und man dem Staat die Übernahme der Kosten für das 5€-Ticket angesichts der hunderten Milliarden Euro für die Bankrenrettungen, Griechenlandhilfe und Afghanistan-Einsätze nicht zumuten kann, hat der Kollege Rachow natürlich 100%-tig Recht!

    schrieb Mister M. am

  • #22

    Ich finde den Kommentar von P. Rachow nicht angebracht.
    Eine Klassenfahrt ist eine Dienstreise - wer zahlt die denn in der freien Wirtschaft von seinem Gehalt (egal, wie weit das über dem Hartz-IV-Satz liegt)?!
    Für mich als Teilzeitkraft, von der man selbstverständlich auch Klassenleitung, Klassenfahrtorganisation und -begleitung erwartet (was ich auch gerne tue und gar nicht in Frage stelle), leuchtet es noch weniger ein, dass ich privates Geld ausgeben soll, um meinen Dienst zu erfüllen, wenn ich schon reichlich private Zeit investiere, die mir an anderer Stelle fehlt. Mehrere Tage hintereinander in Vollzeit Verantwortung zu haben, Tag und Nacht, erfordert eine gehörige Portion “Selbstausbeutung”, da muss man noch nicht einmal an finanzielle Aspekte denken. Manchmal wird erwartet, dass man für Zeit der Abwesenheit doch bitte für die vertretenden Kollegen Arbeitsaufträge vorbereiten möge, Korrekturen bleiben liegen, Reisekostenabrechnungen decken nicht die gesamten Kosten, und wie bei den Kolleginnen und Kollegen in der Zwischenzeit zu Hause die für den “Normalfall” geregelte Kinderbetreuung organisiert (und bezahlt) wird, ist Privatsache….
    Den Vergleich mit diensttuenden Polizisten oder Sanitätern bei Veranstaltungen finde ich gut, zeigt er doch sehr deutlich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Wobei diese “kleinen Kosten” wie Zugfahrkarte zur Exkursion, Theaterkarte etc. ja gar nicht das Problem sind, das zahlen wohl die meisten Kollegen selbstverständlich selbst.
    Aber für eine mehrtägige Klassenfahrt mit 30 pubertierenden jungen Menschen auch noch zahlen….. wen wundert’s, dass man manchmal händeringend nach einer Begleitperson suchen muss.

    schrieb Selbstausbeutung am

  • #23

    Lieber Kollege Schuster,

    seien Sie meines aufrichtigen Mitgefühls versichert. Sie können sich nicht einmal eine Bahnfahrkarte kaufen um mit Ihren Schülern eine Exkursion durchzuführen? Bringen Sie 5 Euro bereits an den Rand des wirtschaftlichen Ruins? Müssen Sie am Ende unter der Brücke schlafen, nur weil bestimmte finanzielle Belastungen in Zusammenhang mit Ihrer Dienstausübung Sie unter das Existenzminimum drücken? Das wäre wahrlich ein Skandal, der unbedingt öffentlich angeprangert gehört! Ich denke, wir sollten die Massenbewegung “Solidarität für Hugo!” gründen. Ich würde mich mit einer Spende von 10 Euro beteiligen, damit Sie von der nächsten Exkursion auch noch die S-Bahn nach Hause nehmen können und nicht per Anhalter zurück fahren müssen während Ihnen Ihre Schüler aus dem Zug heraus eine lange Nase machen.

    Und ich bin so dumm, und zahle von meinem mickrigen Monatsgehalt von etwas über 3000 Euro netto (also knapp über dem Hartz-IV-Satz) noch manchmal mein Bahnticket für den Schulausflug selber. Danke Hugo, Sie haben mir endlich die Augen geöffnet wie ich mich all die Jahre ausbeuten ließ! Danke, Danke, Danke!

    schrieb Peter Rachow am

  • #24

    Leute, das ist wirklich nicht komisch. Die Bestimmungen bezüglich der Vorteilsnahme im Amt sind zur Zeit wirklich nicht mehr zum Lachen.
    Wenn ein Polizist in einem Fußballstadion Dienst tut, dann kauft er bestimmt keine Eintrittskarte. Dasselbe gilt für zwei Mitarbeiter vom Roten Kreuz, die im Stadttheater einer Oper beiwohnen.
    Von einem Lehrer wird das aber verlangt. Eine Klassenfahrt mache ich nicht zu meinem Privatvergnügen, und ein Vergnügen ist das wahrlich nicht!!!
    Informiert Euch bitte über die aktuellen Urteile. Wenn ich mit meinen Schülern eine Exkursion mache, dann wird von mir verlangt, dass ich ebenfalls den Bus oder die Bahn bezahle wie jeder Schüler!
    Pervers!
    Hugo

    schrieb Hugo Schuster am

  • #25

    Sehr schön!

    schrieb Noch n Kaffeele am

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