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Strikter als Bayern und Baden-Württemberg

Facebook-Verbot in Rheinland-Pfalz 23.10.2013, 22:56

Facebook: Like-Verbot

Das 'Facebook-Verbot' in Rheinland-Pfalz untersagt die Facebook-Freundschaft zwischen Lehrer/innen und Schüler/innen. Außerdem darf Facebook nicht als Ersatz für eine Lehr-Lernplattform genutzt werden. Die wichtigsten Passagen des Datenschutzbeauftragten von RP im Originalwortlaut, außerdem ein knackiger Lehrerfreund-Kommentar.

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Im Juli 2013 hatte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (der Kürze halber im Folgenden: LFDDUDIRP) bekannt gegeben, dass er die 

Auffassung des baden-württembergischen Kultusministeriums [teile], dass die Nutzung von Facebook für schulische Zwecke durch Lehrerinnen und Lehrer datenschutzwidrig [sei ...]

Nach dem derzeitigen Informationsstand werden die Hinweise des Ministeriums zur Facebook-Nutzung zu Beginn des neuen Schuljahres allen Schulen zur Verfügung stehen.

Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Keine Facebook-Nutzung durch Schulen (Pressemitteilung vom 24. Juli 2013)

Und da sind sie, die Hinweise:

Kurzfassung - Merkblatt: Lehrkräfte und Soziale Netzwerke (z.B. facebook)

Die relevante Passage ist diese:

Schülerinnen und Schüler stehen in einem besonderen Obhutsverhältnis zu Ihnen als Lehrkraft. Ein verantwortungsvoller und vertrauensvoller Umgang mit Nähe und Distanz [Fußnote zum entsprechenden Paragrafen im RP-Schulgesetz] ist möglicherweise nicht mehr gegeben, wenn auf facebook miteinander „befreundete“ Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler gegenseitigen Einblick in die privaten Darstellungen, Postings und Fotos der jeweils anderen Mitglieder erhalten. Auch wird beim Chatten schnell in eine formlose Sprache gewechselt und Distanz abgebaut. Zudem bestehen datenschutzrechtliche Bedenken.
Deshalb kommen facebook-„Freundschaften“ mit Ihren Schülerinnen und Schülern nicht in Betracht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte ebenfalls keine schulische Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern über facebook stattfinden. Insbesondere wird von der Nutzung i. S. einer Lernplattform abgeraten. (Eine mögliche Alternative stellt die auf Moodle basierende Lernplattform „Lernen online“ dar, s. http://lernenonline.bildung-rp.de.)

Deshalb ist facebook auch nicht für unterrichtliche Zwecke einzusetzen.

Datenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz: Merkblatt Lehrkräfte und Soziale Netzwerke (PDF)

Lange Fassung - Baustein 2.7. im Handbuch Schule.Medien.Recht.

Im PDF sind hier die Seiten 28-29 relevant. Hier ist zu lesen:

1. facebook als Lernplattform
Im schulischen Alltag besteht für Lehrkräfte nicht selten das Erfordernis, mit Schülerinnen und Schülern auch nach dem Präsenzunterricht noch in schulischen Angelegenheiten zu kommunizieren. Wenn diese Kommunikation unmittelbaren Unterrichtsbezug hat, steht rheinland-pfälzischen Schulen mit dem Landesmoodle hierfür eine eigene kostenlose Lernplattform zur Verfügung [siehe hierzu den auch nach 5 Jahren immer noch aktuellen Lehrerfreund-Beitrag Alle reden über Moodle - und keiner benutzt es]. Die Vorteile dieser Plattform liegen u. a. darin, dass eine Trennung zwischen dienstlichen und privaten Inhalten möglich ist und die Datensicherheit durch die Verwendung von landeseigenen Servern sichergestellt ist. Würde eine Schule gleichwohl facebook als Lernplattform nutzen, wäre dies datenschutzrechtlich aus folgenden Gründen unzulässig:

  • Verstoß gegen den in den schulrechtlichen Bestimmungen verankerten Grundsatz der Erforderlichkeit, da der facebook-Einsatz für Unterrichtzwecke nicht zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule erforderlich ist;
  • Verstoß gegen die Bestimmungen zum technisch-organisatorischen Datenschutz, da die Datensicherheit bei einer Datenverarbeitung in den USA nicht sichergestellt werden kann;
  • Verstoß gegen die Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung;
  • Verstoß gegen die Bestimmungen des TMG.

2. facebook-Freundschaften zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern

[...] Wenn eine Lehrkraft ebenfalls über einen eigenen privaten facebook-Account verfügt, stellt sich die Frage, ob sie sich mit Schülerinnen und Schülern im Sinne der facebook-Terminologie „befreunden“ darf.
Das Meinungsbild reicht von einer „facebook-Pflicht“ für Lehrkräfte bis hin zu einem Verbot von facebook- Freundschaften zwischen Lehrkräften und Schüle- rinnen und Schülern. Vermittelnde Positionen lassen unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. dem Anlegen eines Zweitprofils oder der Bildung von geschlossenen Benutzergruppen, facebook-Kontakte zu (mehr dazu im Abschnitt „Links“).

Aus datenschutzrechtlicher Sicht hätte eine solche facebook-Freundschaft zur Folge, dass Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler wechselseitig Einblick in die jeweils anderen Profile und die dort hinterlegten Daten und Fotos erhalten. Sie könnten erfahren, wer, wann und auf welcher Webseite den Like-Button betätigt hat, welche Nachricht auf einer „befreundeten“ Pinnwand gepostet wurde und was sonst noch aus dem realen Leben bei facebook preisgegeben wird. Über die „benutzerdefinierten Freundeslisten“ kann man zwar die Zugriffsmöglichkeiten der facebook-Freunde in Bezug auf das eigene Profil einschränken; dies ist aber mit einem gewissen Aufwand verbunden und dürfte schon aus Bequemlichkeit kaum genutzt werden (siehe hierzu unter „Links“ das „Modul Freundeslisten“ von Klicksafe [klicksafe.de]).

In datenschutzrechtlicher Hinsicht sind facebook-Freundschaften zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern aber auch deshalb problematisch, weil man nicht immer davon ausgehen kann, dass eine Schülerin oder ein Schüler wirklich freiwillig entscheidet, ob sie oder er eine „Freundschaftsanfrage“ einer Lehrkraft akzeptiert. Ein Akzeptieren der Anfrage könnte mit der Befürchtung einhergehen, ansonsten schulische Nachteile zu erleiden.

Bei Freundschaftsanfragen durch Schülerinnen und Schüler besteht umgekehrt für die Lehrkraft das Problem der Ungleichbehandlung und die Gefahr, dass die gebotene Trennung zwischen schulischen und privaten Angelegenheiten (Distanzgebot) unterlaufen wird (§ § 1 Abs. 5, 25 Abs. 3 Schulgesetz). Etwas anderes kann lediglich in den Fällen gelten, in denen eine Lehrkraft Schülerinnen und Schüler aus ihrem privaten Umfeld kennt – weil diese beispielsweise mit ihr verwandt, benachbart oder im gleichen Verein sind – und diese Schülerinnen und Schüler nicht unterrichtet.

Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die facebook-Nutzung durch Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler überhaupt erst zu einer facebook-Mitgliedschaft veranlasst, an facebook bindet oder den Entschluss, das Angebot von facebook nicht mehr zu nutzen, erschwert. Ganz abgesehen davon ist es mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht zu vereinbaren, wenn im schulischen Bereich Netzwerke zum Einsatz kommen, die mit den Daten von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen und eine Quasi-Monopolstellung eines privaten Unternehmens zumindest indirekt unterstützt wird.

Diese Bedenken können auch durch das Anlegen eines Zweit-Accounts, benutzerdefinierte Freundeslisten oder die Bildung einer geschlossenen Benutzergruppe nicht ausgeräumt werden.

Ergebnis: Aufgrund der genannten datenschutzrechtlichen Bedenken gegenüber facebook ist grundsätzlich von einer Vernetzung zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern auf facebook abzusehen.

Baustein 2.7: Datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Verwendung von Facebook im Schulbereich (PDF), Seite 28f

Kommentar

Die Vorgaben in Rheinland-Pfalz sind die bislang striktesten - strikter als in Bayern oder Baden-Württemberg, wo es ein dienstliches Facebook-Verbot für Lehrer/innen gibt, Freundschaften mit Schüler/innen aber erlaubt sind (Übersicht über die Lehrer-Facebook-Verbote der Bundesländer: Süddeutsche 22.10.2013: Bundesländer wollen kein totales Facebook-Verbot für Lehrer).

Nun gibt es natürlich einige Punkte, die man mit Recht ganz anders sehen kann. Vor allem das Thema "Distanz" ist höchst zweifelhaft. Jetzt, wo es die noch nie dagewesene Möglichkeit gibt, mit Schüler/innen bzw. mit Lehrer/innen unkompliziert über Klassenzimmermauern und Gongs hinaus zu kommunizieren, soll man bewusst Distanz schaffen? Das riecht nach ziemlich verstaubten pädagogischen Vorstellungen.

Darüber hinaus dürfte Vielen eine solche "Bevormundung" durch die Ministerien (Zitat Lehrergewerkschaft VBE für Rheinland-Pfalz) intuitiv lächerlich scheinen - was ist denn schon dabei, wenn man ein paar Schüler/innen in der Freundesliste hat und ab und zu schreibt, dass man für den Klassenausflug doch bitte die Regenjacke nicht vergessen soll?

Grundsätzlich ist das Anliegen der Behörden jedoch gutzuheißen. Schließlich geht es nicht (nur) irgendwelchen Apparatschiks darum, sich juristisch abzusichern. Die Schüler/innen sollen geschützt werden - nicht nur in datenschutzrechtlicher Hinsicht, sondern auch vor eigenartigen Dynamiken, die in der Beziehung zur Lehrer/in entstehen können. Dabei steht nicht im Vordergrund, ob man auf Facebook Nacktfotos aus dem letzten Suff teilt, sondern eher Fragen der emotionalen Distanz oder der Gleichbehandlung - dieser Schüler ist mein "Freund", jener nicht. Das klingt nicht gut.

Außerdem: Das Facebook-Verbot hat explizit NICHT gesetzlichen Status. Somit bleiben für Lehrer/innen gewisse Spielräume, die sie im eigenen Ermessen ausfüllen können. Die oben zitierten Argumente sind bei der persönlichen Entscheidung definitiv hilfreich.

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Kommentare

12

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  • #1

    Bei Kommunikation (nicht als Lernplattform) gilt nun mal, dass man die Zielgruppe dort abholen muss, wo sie gerade steht - und das ist nun mal nicht Moodle, sondern zur Zeit Facebook.
    Datenschutz hat dank NSA-Affäre ja durchaus seine Berechtigung, wird hier aber benutzt um sich der Realität zu verweigern. Was glauben die Verantwortlichen eigentlich, welche Geheimnisse auf Facebook gepostet werden?
    Auf der einen Seite wird viel Geld für die Förderung von Medienkompetenz ausgegeben, auf der anderen Seite die praktische Anwendung verboten – ein kompletter Widerspruch.
    Und noch was: welche Lehrer bringen denn unser Bildungssystem voran? Die, die um 13 Uhr den Löffel fallen lassen und den privaten Kontakt zu Schülern verweigern oder die, die auch ihre Freizeit einbringen um Schüleranfragen zu beantworten?
    Wenn man die oben genannten Vorschriften ernst nimmt, müssten auch folgende Kommunikationsmedien verboten werden: E-Mail (Server befinden sich häufig in USA), Telefonate (werden von NSA abgehört), außerschulische Veranstaltungen wie Theaterbesuche, Klassenfahrten u.ä. (Preisgabe persönlicher Infos, Schüler erhalten unterschiedliche Aufmerksamkeit und fühlen sich event. benachteiligt), Schulwebsites mit Bildern von Schülern und Lehrer und und und.
    Also, erst mal selbst einen Account anlegen und Erfahrung sammeln, dann nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entscheiden, wäre wie immer sinnvoller gewesen.

    schrieb Martin Weicker am

  • #2

    @fred:
    Ich warte auch noch auf Argumente.

    schrieb rwadel am

  • #3

    @ Fred   Argumente? Nein! Bitte beantworte doch bitte die Frage, woher das Wissen stammt, dass FB-Freundschaften zu Schülern (und anderen Menschen) mit einem lockeren Verhältnis gleich zu setzen sind und warum du diese Ansicht vertrittst.

    schrieb abohn am

  • #4

    @abohn
    @rwadel:
    Aha. Ich fasse mal zusammen: Wenn ich meine Abiturienten duze, sich das Schüler-Lehrer-Vergältnis allgemein gewandelt hat und weil wir im 21. Jahrhundert leben sind FB-“Freundschaften” automatisch in Ordnung.

    Das können doch nicht allen ernstes Ihre besten Argumente sein.

    schrieb Fred am

  • #5

    @fred:
    Wir leben im 21. Jahrhundert - nicht mehr im 19.

    schrieb rwadel am

  • #6

    @ Fred, woraus schließt du, dass FB - Freundschaften ein “lockeres Verhältnis” beinhalten? Jeder 12-jährige weiß, dass der Begriff “Freund” auf FB eine andere Bedeutung hat als bei Opa, wenn der von seinen “Skatfreunden” spricht.
    Und, ja, das Lehrer-Schüler-Verhältnis wandelte sich in den letzten Jahren. Begonnen hat das wohl, als der Lehrer die Knute aus der Hand legte ... Es soll sogar Schulen geben, wo die Abiturienten sich von den Lehrern duzen lassen ;-)

    schrieb abohn am

  • #7

    Ich finde es ehrlich gesagt _unfassbar_, dass Kollegen eine Facebook-Freundschaft mit Schülern und das entsprechende Kommunizieren auf diesem Kanal für angemessen (ja sogar für pädagogisch fortschrittlich) halten.

    Sicher… auch ich habe mal Schüler, zu denen ich NACH ihrer Zeit an unserer Schule ein eher lockeres Verhältnis aufbaue (das heißt, nachdem sie unsere Schule schon länger verlassen haben). Jegliche solche “Freundschaft” (und sei sie auch noch so oberflächlich definiert wie bei FB) halte ich jedoch in einem Schüler-Lehrer-Verhältnis für _völlig_ fehl am Platze.

    Dass andere Kolleginnen und Kollegen dies anders sehen, verursacht bei mir allenfalls verständnisloses Kopfschütteln. Eine wohlwollende Ausnahme würde ich allenfalls bei Referendaren machen, die ohnehin manchmal zwischen den Stühlen stehen. Und auch da würde ich auf Nachfrage von FB-Freundschaften abraten.

    schrieb Fred am

  • #8

    Bei Kommunikation (nicht als Lernplattform) gilt nun mal, dass man die Zielgruppe dort abholen muss, wo sie gerade steht - und das ist nun mal nicht Moodle, sondern zur Zeit Facebook.
    Datenschutz hat dank NSA-Affäre ja durchaus seine Berechtigung, wird hier aber benutzt um sich der Realität zu verweigern. Was glauben die Verantwortlichen eigentlich, welche Geheimnisse auf Facebook gepostet werden?
    Auf der einen Seite wird viel Geld für die Förderung von Medienkompetenz ausgegeben, auf der anderen Seite die praktische Anwendung verboten – ein kompletter Widerspruch.
    Und noch was: welche Lehrer bringen denn unser Bildungssystem voran? Die, die um 13 Uhr den Löffel fallen lassen und den privaten Kontakt zu Schülern verweigern oder die, die auch ihre Freizeit einbringen um Schüleranfragen zu beantworten?
    Wenn man die oben genannten Vorschriften ernst nimmt, müssten auch folgende Kommunikationsmedien verboten werden: E-Mail (Server befinden sich häufig in USA), Telefonate (werden von NSA abgehört), außerschulische Veranstaltungen wie Theaterbesuche, Klassenfahrten u.ä. (Preisgabe persönlicher Infos, Schüler erhalten unterschiedliche Aufmerksamkeit und fühlen sich event. benachteiligt), Schulwebsites mit Bildern von Schülern und Lehrer und und und …
    Also, erst mal selbst einen Account anlegen und Erfahrung sammeln, dann nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entscheiden, wäre wie immer sinnvoller gewesen.

    schrieb Meister am

  • #9

    Ich empfehle zu diesem Thema einfach mal folgenden Artikel aus der Zeit:
    http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2013-10/lehrer-schueler-facebook

    schrieb Andrea am

  • #10

    “Dass ich keine Schüler um Freundschaften anfrage, sondern einfach reagiere, versteht sich von selbst. Aber viele freuen sich über diese einfache Möglichkeit der Kommunikation.”

    Sehe ich genau so: Mein Prinzip ist, ich biete keine “Freundschaft” an, lehne aber auch keine ab. So kann sich niemand benachteiligt oder bevorzugt fühlen.

    schrieb Reiner Wadel am

  • #11

    Ich empfinde gerade bei meinen Schülern einen engeren (auch mal privater werdenden) Kontakt angenehm. Und sei es nur, dass eine Schülerin mit mir nach dem Unterricht noch über ein gemeinsames Interesse (Fotobearbeitung) spricht. Wir tauschen uns privat aus - das wäre eine Ungleichbehandlung. Sollte ich so etwas unterlassen?

    Ich denke,es wird zu oft im Internet verteufelt, was im realen Leben normal ist. Man sollte den Lehrern schon zutrauen, Neutralität und Objektivität (soweit möglich) zu wahren, auch wenn man mit einigen Schülern über facebook kommuniziert.

    Und wenn Schüler dadurch lernen, verantwortungsvoller mit ihren Daten und sozialen Netzwerken umzugehen, habe ich auch meinen Beitrag zur Medienerziehung erbracht.

    Dass ich keine Schüler um Freundschaften anfrage, sondern einfach reagiere, versteht sich von selbst. Aber viele freuen sich über diese einfache Möglichkeit der Kommunikation.
    Emails werden (im Zeitalter von whatsapp, chatbox undco) von einem Großteil meiner Schüler übrigens schon als altmodisch und sperrig angesehen.

    schrieb Jessica Bock am

  • #12

    Dass man Facebook nicht als Lernplattform benutzen soll oder gar als Plattform zum Austausch von Noten, schulischen Dokumenten etc, kann ich noch nachvollziehen. Schließlich kann man niemanden (Lehrer, Schüler) zwingen, sich diesem Medium anzuschließen.
    Dass darüber hinaus es aber auch verboten sein soll, private Kontakte zwischen beiden Gruppen zu pflegen halte ich für unangemessen, wenn nicht gar rechtswidrig: Es geht doch niemand etwas an, mit wem ich in sozialen Netzwerken agiere so lange ich nichts rechtswidriges tue.
    Ein bloßer Erlass eines Ministeriums greift so stark in die freie Entfaltung der Persönlichkeit und in die Meinungsfreiheit ein, dass er unmöglich rechtswirksam sein kann.

    schrieb Reiner Wadel am

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