Geld für Hartz-IV-Kinder
Hartz-IV-Kinder bekommen Klassenfahrten bezahlt 14.11.2008, 11:35
Das Bundessozialgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Kinder von Hartz-IV-Empfängern die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe von den Kommunen erstattet bekommen.
Während in den 80ern Klassenfahrten zu maximal 200km weit entfernten Zielen führten, man aus Kostengründen in einer Jugendherberge außerhalb der Stadt weilte und die Zeit mit Referaten oder dem Absingen lustiger Lieder verbrachte, kennen die meisten Lehrpersonen und Klassen heute kein Maß mehr. Viele Klassen fliegen mal rasch eine Woche nach London; auch wenn der Billigflieger für den Flug nur 70 Euro kassiert, kommt unter dem Strich (inkl. Verpflegung, Eintritte, Unterkunft ...) dann doch schnell eine Summe von über 500 Euro heraus.
Die beiden Kinder sollten an Klassenfahrten nach Florenz und Brandenburg teilnehmen und beantragten die Übernahme der Kosten in Höhe von 719 Euro und von 285 Euro. Davon wollte die Arge nur einen Teil bezahlen, weil die Kostenübernahme für Schülerfahrten nach einem Rundschreiben der Senatsverwaltung auf 400 Euro für Auslandsfahrten und 180 Euro für Fahrten nach Brandenburg begrenzt seien.
Höchstgrenzen für die Kosten von Klassenfahrten festzulegen, erlaube aber das Sozialgesetzbuch II nicht, befand hingegen das Gericht. Schließlich habe der Gesetzgeber im Sozialhilferecht deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Klassenfahrten zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung in voller Höhe zu tragen seien.
bildungsklick 14.11.2008: Hartz-IV: Klassenfahrten werden gezahlt
Aktenzeichen des Urteils: B 14 AS 36/07 R
gefunden bei TeachersNews 14.11.2008: Kommunen müssen Hartz-IV-Kindern Klassenfahrt bezahlen