Steuer
Pendlerpauschale - Tipps für die (rückwirkende) Steuererklärung 14.12.2008, 20:31
Ab sofort können (auch rückwirkend) Fahrten zur Arbeit vollständig mit 30 Cent/km steuerlich abgesetzt werden ("Pendlerpauschale", auch "Entfernungspauschale" - wir berichteten). Einen Haufen Tipps zum konkreten Verhalten bezüglich der Einkommenssteuererklärung bei steuerrat24.de.
Die Site steuerrat24 bietet nach eigenen Aussagen auf mehr als 4.000 Seiten eine Menge Tipps rund um Steuern, Einkommenserklärung usw. (kommerziell). Ob die Tipps insgesamt gut und sinnvoll sind, können wir nicht beurteilen.
In einem kostenlosen Bereich finden sich umfangreiche Ausführungen zum neuen Status Quo nach der Wiedereinführung der vollumfänglichen Pendlerpauschale. Es gibt dort u.a. einen kurzen Übersichtstext zur Pendlerpauschale und konkrete Tipps zum steuerlichen Verhalten (unter Punkt 4 “Was bedeutet das Urteil für Pendler?”). Dabei wird neben dem richtigen Verhalten bezüglich der Steuererklärung 2008 und 2009 auch die Steuererklärung 2007 besprochen:
1. Sie haben die geltende Rechtslage akzeptiert und die Kürzung um die ersten 20 Entfernungskilometer hingenommen. Dann war im Steuerbescheid 2007 ein Vorläufigkeitsvermerk gemäß § 165 AO enthalten, der den Bescheid in diesem Punkt “offen” hielt. Und deshalb bekommen Sie nun automatisch eine Steuererstattung auf die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer.
2. Sie haben die Kürzung der Entfernungspauschale nicht hingenommen, Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und gleichzeitig “Aussetzung der Vollziehung” beantragt. Daraufhin wurde bei Ihnen die Entfernungspauschale ab dem 1. Kilometer berücksichtigt und ebenfalls im Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk gemäß § 165 AO aufgenommen. Sie brauchen nun die für die ersten 20 Entfernungskilometer bereits erhaltene Steuererstattung nicht zurückzuzahlen, und der Steuerbescheid wird automatisch bestandskräftig.
Dort wird auch erklärt, dass man in Fall 1 “Erstattungszinsen” in Höhe von 0,5%/Monat erhält.
Die Infos sind für Pendler in jedem Fall interessant. Hoffen wir, dass die besprochene Seite steuerrat24.de: Bundesverfassungsgericht: Beschneidung der Entfernungspauschale ist verfassungswidrig! nicht in Kürze in den kostenpflichtigen Status übergeht.
gefunden bei Lehrerrundmail.de 11.12.2008: Infos zur Pendlerpauschale