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'Belastendes Büchlein'

Von wegen Flüchtigkeitsfehler: Schavan kannte die Regeln 02.02.2013, 13:15

Annette Schavan
Bild: Wikimedia Commons: Annette Schavan

Im Streit darum, ob Annette Schavan in ihrer Doktorarbeit wirklich getäuscht hat, oder ob sie - wie sie selbst sagt - nur einige Flüchtigkeitsfehler begangen hat, ist eine Art neues Beweismittel aufgetaucht: ein Heftchen mit Hinweisen zur Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten.

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Dieses Heftchen enthält die Zitierregeln des Instituts, an dem Schavan promovierte. Mitherausgeber ist der Doktorvater Schavans, Gerhard Wehle. Das heißt: Sie hat die Regeln gekannt, und diese Regeln betrafen auch das sinngemäße Wiedergeben von Inhalten, die Paraphrase - genau hier liegt ein Großteil des Vorwurfs. Die Süddeutsch zitiert hingegen wörtlich aus dem Heftchen:

"Wenn man längere Ausführungen eines Autors zusammenfassend wiedergeben will, kommt an Stelle eines wörtlichen nur ein sinngemäßes Zitat, das man in eigene Worte fassen muss, in Frage." Schavan hatte an vielen Stellen jedoch ganze Sätze fremder Autoren übernommen. Ihre jüngste Entschuldigung, sie habe nur "Flüchtigkeitsfehler" begangen, ist damit nicht haltbar.

sueddeutsche.de 02.02.2013: Plagiatsvorwurf gegen Ministerin Schavan - Belastendes Büchlein

Schavans Hang zu Integrität und Wahrheit ist nicht gerade legendär - sie hat schon an anderer Stelle gezeigt, dass sie heute gerne ihre Taten von gestern vergessen hat (Lehrerfreund 16.01.2011: Wundersame Wandlung: Schavan hat dem Föderalismus abgeschworen).

Insofern ist das Heftchen, das die Süddeutsche ausgegraben hat, der Knock-out für das "es-war-doch-nur-in-Erziehungswissenschaften-da-hat-man-das-damals-doch-gar-nicht-so-genau-gewusst"-Argument - und damit vielleicht auch für unsere Bildungsministerin.

Mehr zum neuen Heftchen-Beweismittel lesen bei der Süddeutschen: sueddeutsche.de 02.02.2013: Plagiatsvorwurf gegen Ministerin Schavan - Belastendes Büchlein

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Kommentare

1

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  • #1

    Meine Zulassungsarbeit habe ich etwa zur selben Zeit wie Frau Schavan geschrieben. Damals gab es an den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg eine zu testierende Pflichtvorlesung: “Techniken wissenschaftlichen Arbeitens”.
    Im Anhang der Zulassungsarbeit musste eidesstattlich versichert werden, dass die Arbeit selbständig verfasst und nur die angegebene und gekennzeichnete Literatur verwendet wurde.

    Es war klar, dass es nicht Aufgabe des betreuenden Professors war, die Arbeit vor der Abgabe auf vergessene Anführungszeichen zu überprüfen. Die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten wurde vorausgesetzt. Es war jedem Prüfling bewusst, dass man die Zulassungsarbeit in den Wind schreiben konnte, falls darin Textstellen gefunden wurden, die nicht korrekt gekennzeichnet waren.

    Die Versuche der Schavan-Klaqueure die Gutachter oder die damals herrschenden Gegebenheiten für schlampige Kennzeichnung verantwortlich zu machen ist unlauter, schäbig und nur dumm. Verantwortlich dafür war und ist allein Frau Schavan - niemand sonst.

    Dafür, dass sie damals in Turbozeit Studium und Doktortitel abgehakt hat, bekommt sie nun die Quittung. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

    schrieb Wolfgang Autenrieth am

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