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Bundestagswahl

Bundeswahlleiter: Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2005 (19.09., 1.41) 19.09.2005, 07:20

Pressemitteilung des Bundeswahlleiters aus der Wahlnacht: Das vorläufige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2005.

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Pressemitteilung des Bundeswahlleiters Johann Hahlen, Präsident des Statistischen Bundesamtes Nr. 36 vom 19. September 2005, 1.35 Uhr; Hervorhebungen vom Lehrerfreund

 

 

 

Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2005

 


WIESBADEN/BERLIN - Der Bundeswahlleiter hat am 19. September 2005 um 1.35 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 16. Deutschen
Bundestag am 18. September 2005 bekannt gegeben.

Das vorläufige Wahlergebnis enthält nur das Ergebnis für 298 der 299 Wahlkreise:

Nachdem im Wahlkreis 160 (Dresden I) die Wahlkreisbewerberin der NPD am 7. September 2005 verstorben ist, findet dort am 2. Oktober 2005 eine
Nachwahl statt. Demzufolge musste bei der Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses offen bleiben, welche(r) Wahlkreisbewerber(in) im Wahlkreis
160 die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen erreicht hat. Daher wurden nur 298 Wahlkreisbewerber als vorläufig gewählt in das
Wahlergebnis einbezogen.

Dem vorläufigen Wahlergebnis liegen nur die Zweitstimmen zugrunde, die in den 298 Wahlkreisen abgegeben wurden, in denen die Hauptwahl
stattgefunden hat. Die Verteilung der 598 Mandate wurde daher mit dem vorläufigen Zweitstimmenergebnis aus 298 Wahlkreisen ohne den Wahlkreis
160 Dresden I vorgenommen. Das vorläufige Wahlergebnis beinhaltet deshalb – ohne Berücksichtigung angefallene Überhangmandate – 298
Wahlkreismandate und 300 Listenmandate.

Hat die Nachwahl im Wahlkreis 160 stattgefunden und ist dort ein Wahlkreisbewerber einer Partei erfolgreich, welche die Sperrklausel
überwunden hat, das heißt an der Verteilung der Listenmandate teilnimmt, wird dieses Wahlkreismandat von den Listenmandaten dieser Partei im
Freistaat Sachsen abzuziehen sein. Im vorläufigen Wahlergebnis werden deshalb die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze der Parteien
im Freistaat Sachsen mit einer besonderen Unsicherheit behaftet sein. Das kann aber auch zu einem weiteren Überhangmandat in Sachsen führen.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass sich durch das Ergebnis der Nachwahl am 2. Oktober dieses Jahres im Wahlkreis 160 Auswirkungen auf
die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze in anderen Ländern ergeben.

Danach stellt sich das vorläufige amtliche Ergebnis – ohne den Wahlkreis 160 (Dresden I) – wie folgt dar:

Bei einer Wahlbeteiligung von 77,7 Prozent (2002: 79,1 Prozent) haben die

 

 

SPD:34,3 Prozent (2002: 38,5 Prozent)
CDU:27,8 Prozent (2002: 29,5 Prozent)
CSU:7,4 Prozent (2002: 9,0 Prozent)
GRÜNE:8,1 Prozent (2002: 8,6 Prozent)
FDP:9,8 Prozent (2002: 7,4 Prozent)
Die Linke.:8,7 Prozent (2002: 4,0 Prozent)
Sonstige: 3,8 Prozent (2002: 3,0 Prozent)

 


aller Zweitstimmen erhalten. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen betrug bei der Bundestagswahl 2005 1,6 Prozent (2002: 1,2 Prozent).

Der 16. Deutsche Bundestag wird nach Paragraf 1 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes aus 598 Abgeordneten zuzüglich 15 Überhangmandaten, also aus insgesamt 613 Abgeordneten (2002: 603 Abgeordnete) bestehen.

Im 16. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen (einschließlich Überhangmandate) vertreten sein:

SPD: 222 Sitze (2002: 251)
darunter 145 Wahlkreise (2002: 171)

CDU: 179 Sitze (2002: 190)
darunter 105 Wahlkreise (2002: 82)

CSU: 46 Sitze (2002: 58)
darunter 44 Wahlkreise (2002: 43)

GRÜNE: 51 Sitze (2002: 55)
darunter 1 Wahlkreise (2002: 1)

FDP: 61 Sitze (2002: 47)
darunter - Wahlkreise (2002: 0)

Die Linke.: 54 Sitze (2002: 2)
darunter 3 Wahlkreise (2002: 2)


Die Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei kann im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/downloads/voetab3.pdf abgerufen werden.

Die Überhangmandate verteilen sich auf die Parteien nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis wie folgt:

SPD: 9 Überhangmandate (davon 1 in Hamburg, 3 in Brandenburg, 4 in Sachsen-Anhalt, 1 im Saarland)
CDU: 6 Überhangmandate (davon 3 in Sachsen, 3 in Baden-Württemberg)

Auf die übrigen Parteien entfielen keine Überhangmandate.

Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2005 für Bund, Länder und die einzelnen Wahlkreise sind im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de abrufbar und in Heft 2 zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages (Vorläufige Ergebnisse nach Wahlkreisen) des Statistischen Bundesamtes dokumentiert. Diese Veröffentlichung kann im Buchhandel oder beim SFG Servicecenter Fachverlage, Postfach 43 43, 72774 Reutlingen, Telefon: (0 70 71) 93 53 50, Telefax: (0 70 71) 93 53 35, bezogen werden.

Der Bundeswahlleiter dankt den hunderttausenden ehrenamtlichen Wahlhelfern in den Wahlvorständen ganz herzlich. Ohne die Bereitschaft so vieler Menschen, ihre privaten Bedürfnisse hinter das Interesse der staatlichen Gemeinschaft zurückzustellen, könnte eine ordnungsgemäße Wahl nicht gewährleistet werden. Dank gebührt aber auch denen, die in den Wahlämtern, in den Verwaltungen oder bei der Deutschen Post AG für einen reibungslosen Ablauf der Wahl gesorgt haben.

Bei Rückfragen bitte Telefon: (06 11)75-34 44 oder 75-48 63, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

 

 

 

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