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Urheberrecht

Auf dieser Seite sind 20 Artikel aufgelistet, die zum Schlagwort »Urheberrecht« passen. Eine Übersicht über alle 413 Schlagworte finden Sie in der Stichwortwolke. Wenn Sie nach etwas Bestimmten suchen, ist Ihnen das strukturierte Inhaltsverzeichnis eine große Hilfe.
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Urheberrecht20 Beiträge

Cloud, USB-Stick, E-Mail

Eigene Dateien zwischen Schule und Zuhause synchronisieren

Als Lehrer/in haben Sie mindestens zwei Arbeitsplätze: den heimischen Schreibtisch und die Schule. Um Ihre Daten (Arbeitsblätter, Notenlisten etc.) zwischen beiden Orten aktuell zu halten, gibt es mehrere Möglichkeiten: Cloud-Dienste, E-Mail oder USB-Stick/externe Festplatte. Hier finden Sie Pro und Kontra hinsichtlich Datenschutz- und Urheberrecht, technischer Anforderung und Praxistauglichkeit.

Zuhause + Schule: Dateien (Office-Symbole) werden synchronisiert
Bild: OpenClipart-Vectors/Pixabay (Montage) [CC0 (Public Domain)]

Medien

Umfrage: YouTube-Nutzung im Unterricht

YouTube wird von Lehrer/innen als überaus sinnvolles Hilfsmittel eingestuft, die meisten Lehrer/innen haben jedoch wenig Ahnung von der rechtlichen Situation. Schuldig fühlen sich die wenigsten - für viele ist der gute Zweck (guter Unterricht mit guten Medien) wichtiger als das Einhalten der Gesetze.

Teaser-Logo: YouTube-Umfrage von Lehrern

Der Trick: Per Mail oder USB-Stick einen Materialpool simulieren

Eingescannte Unterrichtsmaterialien legal an Schüler/innen verteilen

Lehrer/innen dürfen neuerdings Unterrichtsmaterialien einscannen, das Verteilen an Schüler/innen ist aber nur eingeschränkt möglich. Wir zeigen, wie Sie die Gesetzeslage möglichst kraftvoll ausnutzen können, um Ihre Materialien an die Schüler/innen zu bringen. Die Lösung lautet: exzessive Nutzung von E-Mail oder USB-Sticks.

USB-Sticks
Bild: pixabay / EsaRiutta [CC0 (Public Domain)]
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Neuer Urheberrechtsvertrag mit Schulbuchverlagen

Endlich: Lehrer/innen dürfen Unterrichtsmaterialien einscannen

Der große Hammer zu Nikolaus 2012: Lehrer/innen dürfen ab sofort Unterrichtsmaterialien digitalisieren (d.h. auch: einscannen) und so für den Unterricht verwenden. Die Scans dürfen auch gespeichert werden. Das ist der Kniefall der Kultusministerien und Schulbuchverlage vor der durch den Schultrojaner aufgebrachten Öffentlichkeit.

Scanner
Bild: TeroVesalainen / pixabay [CC0 (Public Domain)]

Kein Grund zur Freude

Schultrojaner kommt nicht

Wegen massiver Imageschäden haben Politik und Schulbuchverlage das Unternehmen 'Scansoftware' (aka 'Schultrojaner') abgeblasen. Es gibt keinen Grund zur Freude: Die Pfründen für die nächste Runde wurden schon vergeben.

Schultrojaner vor dem Aus
Bild: Pixabay [CC0 (Public Domain)]
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