Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Erste Arbeitszimmerklage abgelehnt
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage eines Lehrer-Ehepaars abgelehnt, in der die steuerliche Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers gefordert wurde. Die Klage wird als Nächstes vor dem Bundesfinanzhof verhandelt.
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Eingetragen am 22.03.2009, 02:04 Uhr in Im Gespräch | Lehrerarbeitszimmer | Nachrichten |
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Bei allen Verfahren/Musterverfahren um die steuerliche Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers ist - wie im aktuellen auch - zu erwarten, dass die Klagen in den ersten Instanzen abgelehnt werden, da es sich um eine Entscheidung erheblicher finanzieller und administrativer Tragweite handelt. Eine Rückzahlung an mehrere hunderttausend Lehrer/innen würde den Staat auf einen Schlag deutlich mehr als 100 Millionen Euro kosten, vom Verwaltungsaufwand ganz zu schweigen. Aber eigentlich sollte das ja keinen Einfluss auf die Entscheidung der Gerichte haben.
In jedem Fall ist Geduld von Nöten, weiß die sueddeutsche:
Im Durchschnitt dauern die Verfahren dort 20 Monate. Allerdings: Sollte der BFH [Bundesfinanzhof] zu der Ansicht kommen, dass die Regelung verfassungswidrig ist, muss er den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Und bis dort entschieden wird, dauert es auch nochmal.
Betroffene Lehrer/innen müssen jetzt ihre Nerven in die Faust nehmen und weiterhin beharrlich die Verfahrensruhe beantragen, bis alles geklärt ist. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn auch für 2008 (und evtl. dann nächstes Jahr für 2009) das Arbeitszimmer in der Steuererklärung angegeben wird:
Betroffene Steuerzahler sollten nun ihre Ansprüche mit einem Verweis auf das anhängige Verfahren sichern. Der Aufwand dafür hält sich in Grenzen. Entscheiden die Richter wie bei der Entfernungspauschale im Sinn des Steuerzahlers, können sich diese auf eine Rückzahlung vom Finanzamt freuen.
“Den Betroffenen raten wir, das Arbeitszimmer in der Steuererklärung für die Jahre 2007 und 2008 wie gewohnt abzurechnen”, rät Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg.
Da es sich um ein Fanal handelt, sollten alle Lehrer/innen in ihrer Steuererklärung entsprechend konsequent verfahren.
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5 Kommentare von Lehrerfreund/innen
Logische Konsequenz:
Wer sich zu Hause große Mühe gibt (Unterrichtsvorbereitung, Klausuren korrigieren), der macht etwas falsch. Also wird das Ganze nur noch schnell an der Schule (wo man ebenfalls laut Gerichtsurteil kein Anspruch auf ein eigenes Arbeitszimmer hat: http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/kein-anspruch-arbeitszimmer-schule/3336/) nach Ende der letzten Unterrichtsstunde hingepfuscht bevor der Hausmeister die Heizung abdreht und das Licht ausschaltet. Der Dienstherr will es offensichtlich so. Das hat zudem viele Vorteile: Man spart Geld (Heizkosten, Beleuchtung) und hat viel mehr Freizeit. Versprochen! Wer das nicht einsieht, sollte sich einen anderen Job suchen.
Es gäbe tolle Protestmöglichkeiten: Die Lehrer schleppen sämtliche “privaten” Materialien in die Schule und parken sie dort.
Schulleiter und Schulaufsicht würden ganz schnell - allein aus sicherheitstechnischen Gründen - intervenieren und entweder Arbeitsraum bereitstellen oder (über politischen Druck von unten) die Wiedereinführung der Arbeitszimmer-Anerkennung erwirken.
Eine “konstruktive” Möglichkeit wäre das “Parken” eines Bürocontainers auf dem Schulgelände, sollte die Schulleitung keine eigenen räumlichen Reserven haben.
Doch solange die Lehrer nur klagen, anstatt zu handeln, wird sich in diesem Land nichts ändern.
Dann ist eben die politische Verarschung durch Steinbrück und Co. sichergestellt.
Ich sehe mich schon mit dem Hausmeister streiten, weil mein Lieblingssessel aus dem Arbeitszimmer nicht den Brandschutzvorschriften der Schule entspricht, gacker!
Und nebenbei wird mein Musikgeschmack kritisiert, da ich bei den U- Pnanungen der “Kleinen” gerne mal die Musik lauter drehe.
Ach ja, ich rauche bei mir zu Hause…
@tom
Genau darum geht es. Da verleidet dem “Gesetzgeber” nämlich ganz schnell die Rigidität, weil er dann plötzlich auch Tische, Stühle, normkonforme Bildschirme und dgl. bereitstellen muss. Und das ist allemal teurer als das luxuriöseste Heimarbeitszimmer.
Sollte ich keine Gelegenheit bekommen meine Arbeit auch in den Ferien, am Wochenende oder am späten Abend zu erledigen, dann müssen meine Schüler eben länger auf Korrekturen warten, denn zuhause werde ich keinen Strich mehr machen!
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