Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Zug
Arbeitszimmer - Finanzgericht Münster entscheidet für Lehrer/innen
Einer aktuellen Klage in Sachen "Absetzbarkeit des Arbeitszimmers" wurde nun vom Finanzgericht Münster stattgegeben - die Neuregelung verstoße gegen das Grundgesetz. Damit wandert der Fall jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.
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Eingetragen am 19.05.2009, 10:45 Uhr in Im Gespräch | Lehrerarbeitszimmer | Nachrichten |
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Seit 2007 können Lehrer/innen ihr Arbeitszimmer steuerlich nicht mehr absetzen und verlieren damit bis zu 100 Euro pro Monat. Diese neue Regelung hat gerade in Lehrerkreisen für Aufregung gesorgt, da diese Berufsgruppe mehr Zeit im heimischen Arbeitszimmer verbringt als in der Schule - und in der Regel in der Schule keinen adäquaten Arbeitsplatz zur Verfügung hat. Lehrergewerkschaften haben verschiedene Musterklagen gestartet. Ende Februar 2009 wurde eine erste Musterklage vor dem Finanzgericht Neustadt (Rheinland-Pfalz) abgelehnt (Lehrerfreund 22.03.2009: Erste Arbeitszimmerklage abgelehnt).
Einer weiteren Klage in Nordrhein-Westfalen war Besseres beschieden: Das Finanzgericht Münster hält die Neuregelung für verfassungswidrig, da durch sie das “Nettoprinzip” missachtet werde:
Die Aufwendungen für sein Arbeitszimmer kann er aber nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Das verstößt aus Sicht des Gerichts gegen das “objektive Nettoprinzip”. Dieses besagt, dass der Staat nur das Einkommen besteuern darf, das ganz am Ende entsteht - also nach Abzug sämtlicher Ausgaben, die ein Bürger aufwenden muss, um das Einkommen überhaupt zu erzielen. Außerdem sei der Lehrer gegenüber anderen Steuerzahlern benachteiligt, die voll von zu Hause aus arbeiten und bei denen sich die Finanzverwaltung nicht dem Abzug der Arbeitszimmerkosten widersetzt, so das Gericht (Az. 1 K 2872/08 E).
sueddeutsche.de 19.05.2009: Arbeitszimmer: Fall für Karlsruhe
Der Fall wird damit in nächster Instanz vor den BVG (Bundesverfassungsgericht) Karlsruhe verhandelt.
Etwas unklar ist aktuell das weitere Vorgehen für die abwartenden Lehrpersonen. Während einige in steuerrechtlicher Hinsicht seriöse Quellen (Finanztest, Lehrergewerkschaften) dazu geraten haben, das Arbeitszimmer weiterhin in der Steuererklärung geltend zu machen und bei einem negativen Bescheid erst mal Ruhe des Verfahrens zu beantragen, erklärt “capital” die Welt anders:
Wie bei der Pendlerpauschale müssen Arbeitnehmer und Selbstständige auch beim Büro nicht selbst aktiv werden, weil die Finanzämter Einkommensteuerbescheide zu diesem Punkt bereits seit Anfang April 2009 nur vorläufig festsetzen. Allerdings sind die Aussichten nicht ganz so gut wie bei der Pendlerpauschale. Denn da es hier um Kosten in der eigenen Wohnung geht, vermischt sich beruflich und privat und der Fiskus kann das nur schwer überprüfen. Also könnten solche gemischten Aufwendungen durchaus vom Steuerabzug ausgenommen werden, weil das Arbeitszimmer ohne jegliche Kontrollmöglichkeit für die Finanzbehörden auch für private Zwecke verwendet werden kann.
capital 19.05.2009: Jetzt steht auch das Arbeitszimmer auf dem Prüfstand
Nachdem der negative Bescheid in Rheinland-Pfalz von Vielen als herber Rückschlag interpretiert wurde, gibt die Entscheidung des Finanzgerichts Münsters Grund zum Hoffen. Sollte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls entscheiden, dass die Neuregelung zur Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers zu revidieren ist, wird das für den Staat teuer. Und das geschieht ihm ganz recht. Schade nur, dass eigentlich wir der Staat sind.
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4 Kommentare von Lehrerfreund/innen
Endlich ein Streifen am Horizont….
Hallo,
in dem Zusammenhang habe ich gerade eine Petition entdeckit mit dem Titel “Einkommensteuer - Häusliches Arbeitszimmer”. Man kann diese online mitzeichnen unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html
Vielleicht könnte man hier auch in einem eigenen Beitrag darauf hinweisen?
Dem Wunsch, man möge hier nochmal extra und sehr deutlich auf die E-Petition wegen des Arbeitszimmers hinweisen, kann ich mich nur dringend und nachdrücklich anschließen!!!!
Solange ich keine Gelegenheit bekomme meine Arbeit auch in den Ferien, am Wochenende oder am späten Abend zu erledigen, dann müssen meine Schüler eben länger auf Korrekturen warten, denn zuhause werde ich keinen Strich mehr machen!
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