Lehrerarbeitszimmer und Steuererklärung 2007
Die GEW rät: LehrerInnen sollen bei der Steuererklärung 2007 ihr Arbeitszimmer absetzen. Sie finden hierzu die notwendigen Kontaktdaten Ihres Kultusministeriums und weitere (Steuererklärungs-)Verhaltensvorschläge, gesammelt aus verschiedenen Lehrerfreund/innen-Kommentaren.
GEW: Bei Steuererklärung für 2007 die Kosten für häusliches Arbeitszimmer angeben!
Wer bei seiner Steuererklärung für 2007 sein Arbeitszimmer abzusetzen versucht, wird wohl einen ablehnenden Bescheid vom Finanzamt erhalten. Warum alle Lehrer/innen es trotzdem tun sollten:
- Die GEW wird Musterprozesse führen. Diese haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die breite Basis der Lehrerschaft entsprechend gehandelt hat.
- Sollte sich durch die Musterprozesse der gesetzliche Status Quo ändern, kriegt nur der/die sein Arbeitszimmergeld, der/die es auch in der Steuererklärung geltend gemacht hat.
Die GEW schreibt dazu:
Sobald der rechtskräftige Steuerbescheid für 2007 eingegangen ist, sollte Einspruch gegen die Nicht-Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers eingelegt werden. Dafür bietet die GEW einen Musterbrief an.
Die GEW will bei ablehnenden Steuerbescheiden über einige Musterprozesse Rechtsschutz gewähren, um die Verfassungsmäßigkeit des Steueränderungsgesetztes gerichtlich klären lassen.[...]
Viele Lehrer/innen haben bereits bei den Schulaufsichtsbehörden für ihre Steuererklärung 2007 Bescheinigungen darüber beantragt, dass es an ihren Schulen keine individuell ausgestatteten Arbeitsplätze gibt. Derzeit prüft das Kultusministerium, wie diese Bescheinigungen über die sächliche Ausstattung ihrer Schulen mit möglichst wenig Aufwand erstellt werden können. Wer für seine Steuererklärung eine solche Bescheinigung braucht, sollte sie formlos beim Kultusministerium beantragen.
GEW BW 03.03.2008: GEW rät: Arbeitszimmer weiter von der Steuer absetzen
Kontaktdaten Ihres Kultusministeriums
Wenn Sie beim Kultusministerium die erwähnte Bescheinigung anfordern wollen, tun Sie das wahrscheinlich am einfachsten per Mail an das Kultusministerium Ihres Bundeslandes. Hier zu Ihrer Entlastung die Links direkt ins jeweilige Impressum. Tipp: Am besten alle dort vorhandenen relevanten E-Mail-Adressen anschreiben, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg.
Alternative Handlungsmöglichkeiten
Zum Thema wurde auf Dem Lehrerfreund im Bereich Lehrerarbeitszimmer schon viel diskutiert, gelegentlich auch Vorschläge für sinnvolle Reaktionen auf die neue Gesetzeslage geäußert. Sie finden hier eine Sammlung relevanter Kommentare:
Beim Schulträger Anträge stellen
Man kann das System nur mit den eigenen Waffen schlagen. Die Anfrage an den Schulträger, wann er mir die abschließbare Regalwand für die regelmäßig zur Vor- und Nachbereitung benötigten Bücher zur Verfügung stellen kann und wo das aufgabengerecht eingerichtete Arbeitszimmer mit PC etc. bezugsfertig ist, liegt bereits in der Schulblade… [Musterbriefe in Kommentar #6, Kommentar #16 und Kommentar #38]
Rechnungen schreiben; drohen
Arbeitszimmer + Weg zur Arbeit in der Steuererklärung angeben
[..M]eine Einkommensteuererklärung für 2007 ist beim Finanzamt und ich habe sowohl mein Arbeitszimmer als auch den Weg zum Kolleg angegeben.
Ich denke,jeder Kollege sollte das so machen,denn es sind ja Musterverfahren am Laufen und ich denke nur nach Angabe und Widerspruch bei der z.Zt. erwarteten Ablehnung bleiben meine/unsere Rechte erhalten!
Arbeitsmittel voll absetzen
Arbeitszimmer über nebenberufliche Jobs absetzen
Kein Arbeitszimmer, aber einen “Lagerraum” absetzen
Arbeitszimmer in die Schule verlagern
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Beitrag vom 25.03.2008, 01:43 | diesen Beitrag versenden
Allerdings - wenn ich der Einzige bin, dann bringt es wahrscheinlich wirklich nichts.
Prima.
1. Zur steuerlichen Seite:
Es gibt Verfahren vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ( Az. 3 K 1132/07 ), dem FG Thüringen ( Az. 4 K 351/07 ) und dem FG Berlin-Brandenburg ( Az. 13 K 110/07 ).
Leider haben es die Lehrerverbände versäumt, in dieser Frage so druckvoll vorzugehen, dass die Steuerbescheide 2007 in diesem Punkt für vorläufig erklärt werden ( wie z.B. bei der Pendlerpausachale). Daher werden die Finanzämter streichen und man muss Einspruch einlegen. Wird dieser abgelehnt, bleibt nur der Klageweg.
Ich persönlich bin eigentlich der Auffassung, dass die Länder als Arbeitgeber unsere häuslichen Arbeitszimmerkosten übernehmen müssten, da diese Leistungen von uns im Interesse des Arbeitgebers geleistet werden. Es gibt ein höchstrichterliches Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.10.2003, 9 AZR 657/02 ( googeln ) , das dies nach meiner Auffassung klärt. Man lese insbesondere im Urteil die Fußnoten 41, 43,45,46 und 47.
Das Land NRW stellt sich in dieser Frage tot und verweist mich auf meinen Arbeitgeber (bin im Ersatzschuldienst ). Der wiederum behauptet, dass es nie Aussagen dahingehend gegeben habe, dass der Arbeitsplatz in der Schule nicht zur Verfügung steht ( obwohl er es faktisch natürlich nicht tut )und verweist wieder auf die Finanzbehörden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn irgendwelche Lehrkräfte im Landesdienst, die Verbandsmitglieder sind, der Frage der Bedeutung dieses Urteils für uns (ggf. mit dem Rechtsschutz ihres Verbandes) nachspüren würden!
Lars Böcker
Könnte ich mich auch meine "Angestellter mit lehrender Tätigkeit" berufen und so mein Arbeitszimmer ganz/teilweise absetzen?
Gibts überhaupt schon ZUVERLÄSSIGE Neuigkeiten?
