Tafelbild (Ausschnitt), flickr-User quinn.anya (CC BY-SA 2.0)

Die 22 wichtigsten Unterrichtsmaterial-Sammlungen für den Deutschunterricht mehr ...

Ausschnitt: anpassbarer Notenschlüsselrechner, bei dem eigene Notenskalen definiert werden können

Notenschlüssel online berechnen, vollständig anpassbar mehr ...

Kleines Logo von tec.Lehrerfreund

Ideen und Materialien für den Technikunterricht: tec.Lehrerfreund.de

Analyse von Argumenten - Arbeitsblätter, Unterrichtsvorschläge

Darf der Staat foltern, um das Leben eines entführten Kindes zu retten? Pro-Argumente werden bewertet und anschließend möglichen Kontra-Argumenten gegenübergestellt. Textvorlage, Arbeitsblatt, Unterrichtsvorschläge für die Sek I/II (Deutsch, Politik, Religion, Ethik).

Diesen Beitrag weiterempfehlen

Diesen Beitrag versenden

Zu diesem Beitrag

Eingetragen am 16.03.2008, 18:17 Uhr in Deutschunterricht | Eroerterung |

3 x kommentiert, 1017 x gelesen in 2012. Diesen Beitrag kommentieren.

Wir danken der taz (die tageszeitung) für die freundliche Genehmigung zur Weiterverwendung des Textes.

Inhaltlicher Bezugsrahmen:
Im September 2002 entführte der Jura-Student Magnus Gäfgen den 11-jährigen Jakob von Metzler und ermordete ihn wenig später. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen kam es zur Festnahme des Entführers Magnus Gäfgen. Dieser gestand zwar die Entführung, war aber nicht bereit, den Ort anzugeben, an dem er das Entführungsopfer Jakob von Metzler festhielt. Der Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner fürchtete um das Leben des Opfers und drohte dem Festgenommenen mit körperlichem Zwang. Magnus Gäfgen führte die Beamten daraufhin zur Leiche des Jungen. Daschner, der sich der rechtsstaatlichen Fragwürdigkeit seines Vorgehens völlig bewusst war, fertigte selbst einen Aktenvermerk über sein eigenes Vorgehen an, der letztlich den Anstoß zur Eröffnung des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens lieferte. (nach: wikipedia: Daschner-Prozess)

Es geht hier also um die Frage: Ist die Folter eines Schuldigen gerechtfertigt, um das Leben eines Unschuldigen zu retten? Das Thema eignet sich gut für den schulischen Unterricht, weil die SchülerInnen meist intuitiv eine dezidierte Meinung haben, die sie auch emotional vertreten. Schreibdidaktisch sinnvoll ist also eine sachliche Analyse der jeweiligen Argumente.

Arbeitsblatt 'Argumente fuer Daschner' (Vorschau)Das Thema ist abstrakt, weil es auch um die Konfrontation zweier rechtsstaatlicher Prinzipien geht (Menschenwürde vs. Recht auf Leben). Trotzdem kann es durchaus auch in Klassen der Sekundarstufe I oder an beruflichen Schulen behandelt werden.

Sie finden hier zwei Arbeitsblätter:

Vorschläge für Unterrichtsaktivitäten (Schwerpunkt Deutschunterricht)

  • Die Lehrperson berichtet den Vorfall, spontane Aussprache. Formulierung der Leitfrage durch Lehrperson: “Darf ein Tatverdächtiger in Ausnahmefällen gefoltert werden?”
  • Schüler/innen sammeln in Gruppen Pro- und Kontraargumente, evtl. Fixierung auf Plakat/Folie/Tafel. (Sek I, Sek II)
  • (wiederholende) Besprechung: Was kennzeichnet ein starkes/schwaches Argument? (Sek II)
  • Bearbeitung des Arbeitsblattes “Argumente” (pdf) in Einzel- oder Partnerarbeit [Aufgabe a)]. Auswertung im Plenum (Gespräch oder für jedes Argument Berechnung des Klassenschnitts). Dabei wird besprochen, aus welchen Gründen die Argumente als stark/schwach empfunden wurden. (Sek I, Sek II)
  • In der Aussprache werden die Schüler/innen wahrscheinlich viele Beispiele bemühen. Diskussion um Argumentationskraft von Beispielen (Sek II).
  • Jede/r Schüler/in markiert das aus seiner/ihrer Sicht stärkste und schwächste Argument (Sek I, Sek II). Schriftliche Begründung. [Aufgabe b)] Besprechung/Auswertung im Plenum oder Kleingruppen.
  • Gemeinsame Lektüre des Artikels “Angriff aufs Tabu” (taz) (pdf). Arbeitsteilige Partner-/Gruppenarbeit zu den einzelnen Argumenten: Ist das Pro- oder Kontra-Argument stärker? Wieso? (Sek II)
  • Abschluss: Verfassen einer Erörterung/Stellungnahme zum Thema (auch in Briefform möglich) (Sek II).

Diesen Beitrag weiterempfehlen

Diesen Beitrag versenden

3 Kommentare von Lehrerfreund/innen

(#1) Christiane M. meinte am 17.03.2008, 19:27 dazu:
" 

Der Staat darf selbstverständlich nicht foltern, dies ist im Grundgesetz verankert und auch gut so. Ich halte Nichts von der Relativierung von Menschenrechten durch unzusammenhängende Pro-Contra Debatten, zumal der Fall aktuell nicht debattiert wird, hingegen die US-Amerikanische Methode des Water-Boarding etc. schon- hier gibt es in der Folge seit Guantamamo und Abu Ghraib absolute Glaubwürdigkeitsprobleme der westlichen Demokratien z.B. gegenüber dem Irak-
Dass es Folterverbote gibt, hat historische Gründe, neben der Verletzung von Menschenrechten diente Folter keinesfalls der Wahrheitsfindung (Hexenverfolgungen, SS-Terror etc.) Der Zweck heiligt hier, insbesondere in der langfristigen Perspektive trotz möglicher scheinbarer kurzfristiger Effekte keinesfalls die Mittel.

Ich bin einigermaßen entsetzt über Ihren Beitrag. Ich lasse meine Schüler gern Pro-contra Diskussionen führen, doch im Sinne unseres Erziehungsauftrags müssen die nicht debattierbaren Grundsätze deutlich werden.

(#2) Susi S. meinte am 27.05.2008, 14:50 dazu:
" 

Hallo,
wenn Sie so sehr davon überzeugt sind, dass Androhung von Gewalt verboten gehört und unter keinen Umständen jemals angewendet werden darf, dann müssten Sie mit den o.g. Texten bzw Situationen im Unterricht umgehen können, denn genau das sind die Situationen, in denen es auf Pädagogik und echte Argumente ankommt, dass ich jemanden nicht mit Gewalt bedrohe, wenn er ein Gummibärchen gemopst hat, versteht sich von selbst, dazu brauche ich aber auch keine Schule und keine Pädagogen dazu reicht der gesunde Menschenverstand, die o.g. Situation ist allerdings eine Herausforderung

mfg
Susi

(#3) C.H. meinte am 06.01.2012, 17:39 dazu:
" 

Sowohl der Fall selbst, als auch die Forenbeiträge sind zwar schon etwas älter, da aber sowohl die Arbeitsform (Erörterung) als auch die Thematik immer wieder relvant werden, möchte ich dennoch eine Überlegung dazu äußern: Es gibt keinen Grund, entsetzt zu sein über diesen Beitrag, denn die Diskussion um die Abwägung solcher Dilemmata begegnet uns und auch den Schüler immer wieder. Wir haben hier jedoch die Möglichkeit, die Schüler für die Qualität der darin verwendeten Argumente zu sensibilisieren und so vor der unkritischen Übernahme populistischer Positionen zu bewahren. Mit anderen Worten: dieser Unterrichtsvorschlag stellt nicht etwa Grundrechte in Frage, sondern rüstet die Schüler im besten Falle für ein begründetes Eintreten für solche Grundrechte.

Nach oben

Geben Sie Ihren Kommentar hier ein:

Name

E-Mail (wird nicht angezeigt)

Homepage

Ihr Kommentar (HTML möglich)

Daten merken
Benachrichtigung bei Antworten

Hinweis: Der Kommentar wird von einem Moderator geprüft.

Nach oben

1334 Einträge, 11614 Kommentare
Seite generiert in 0.2387 Sekunden bei 83 MySQL-Queries
100 Lehrer/innen online (3 min Timeout / 179 )

Anzeige

Banner: Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer bei versicherung900