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Eintrag vom 16.06.2007 * 1864 Views in 2010

Benutzerordnung für den Computerraum

An Schulen ist eine Nutzerordnung für den Computerraum unabdingbar. Wir haben einige Beispiele für Benutzerordnungen für den PC-Raum gesammelt. Update und Linkprüfung 16.06.2007.

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Wenn man eine PC-Raum-Nutzungsordnung erstellt, sollte man unbedingt auf schüleradäquate Sprache und angemessenen Umfang achten - sonst versteht oder liest es keine/r. Interessant ist das Vertragsmodell: Die Nutzerordnung für den Computerraum muss unterschrieben und als akzeptiert bestätigt werden.
In letzter Zeit erfreuen sich v.a. Hinweise auf das datenbezogene Verhalten einer besonderen Beliebtheit, so z.B.

Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, personenbezogene Daten (z. B. Telefonnummer, Adresse, EMailAdresse o. ä.) bekannt zu geben.

Nutzerordnung PC-Raum der Bismarckschule Elmshorn

  • * Bismarckschule Elmshorn - aktuelle Nutzerordnung, die juristisch gesehen relativ wasserdicht sein dürfte (”§2 Nutzungsberechtigte”, “§3 Schulorientierte Nutzung”, “§13 Beachtung von Bildrechten” usw.).
  • Haupt- und Realschule Augustfehn - ausführlich; enthält u.a. Checkliste über Einweisung in den Computerraum, auf der LehrerIn die einzelnen Punkte bestätigt, z.B.
    Der Schüler/die Schülerin ... kann den Schulrechner hochfahren, ein Benutzernamen eingeben, mit der TAB-Taste oder mit der Maus die zweite Zeile ansteuern und das Passwort in klein ohne Sonderzeichen und Umlaute eingeben ... kann den Rechner ordnungsgemäß herunterfahren (START, Beenden ...), den Monitor eigenhändig ausschalten und den Arbeitsplatz aufräumen ... hat verstanden, dass er/ sie am Computerarbeitsplatz nicht essen oder trinken darf [usw.]
  • Gymnasium Luisenstift - saubere, kompakte Benutzerordnung, ebenfalls mit zwei zu unterschreibenden Parts (Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten, Unterschrift des Schülers/der Schülerin). Erfreuliche Haftungs-/Verantwortungsklausel:
    Verstöße gegen diese Bestimmungen führen zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung der Medienecke. Das Luisenstift haftet nicht für Schäden, die die Nutzer schuldhaft verursacht haben. Für schuldhaft verursachte Schäden und Kosten, die durch den Verstoß gegen diese Benutzerordnung entstehen, haften die Nutzer – bei minderjährigen Nutzern ihre gesetzlichen Vertreter. Das Luisenstift ist nicht verantwortlich für die Inhalte und die Qualität des Online-Angebotes, insbesondere für Form und Inhalt der über das Internet verbreiteten Informationen. Die Nutzer sowie die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Nutzer erklären ihr Einverständnis zu der Gefahr, dass persönliche Daten durch die Internetnutzung offen gelegt werden.
  • Oberwaldschule Selters - kurz und knackig mit animierter Überschrift.
  • Realschule im Gustav-Heinemann-Schulzentrum - knapp, schön strukturiert, mit zwei Bestätigungsvorlagen (Unterschrift “gelesen und zur Kenntnis genommen”, Unterschrift der Erziehungsberechtigten)
  • Gymnasium Kaltenkirchen - enthält einige nette Passagen, z.B.
    Sollte ein Benutzer sein Passwort vergessen haben, kann ihm gegen eine Gebühr von 2.- € ein neues zur Verfügung gestellt werden. Dieses Geld wird für Reparaturen und Kleinanschaffungen verwendet.
  • WHG-Durmersheim - Fließtext, sehr formell.
  • Hauptschule Altenfurt - etwas umfangreich, einige ungewöhnliche Punkte angesprochen (“Jeder Schüler muss sich so bewegen, dass Kabel des rückwärtigen Rechners nicht abgezogen werden.”)
  • TU Berlin - kompakte, aktuelle Nutzerordnung ohne Schnickschnack.

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Beitrag vom 16.06.2007, 16:34 | diesen Beitrag versenden

1 Kommentar von LehrerfreundInnen
(#1) Der Lehrerfreund meinte am 31.12.2004 dazu:
" Neuerdings auch gute Vorschläge bei lehrer-online.de:

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