Französisches spickmich-Pendant (“note2be”) darf keine Lehrernamen mehr nennen
Auf dem französischen Schülerportal "note2be" werden Lehrer bewertet (ähnlich wie bei spickmich.de). Wurden. Denn seit heute dürfen bei Strafe keine Lehrernamen mehr veröffentlicht werden.
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Eingetragen am 04.03.2008, 01:49 Uhr in Nachrichten | spickmich |
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Das Portal spickmich sorgt in Deutschland seit über einem Jahr für Furore: Dort werden Lehrer/innen bei namentlicher Erwähnung von Schüler/innen benotet. Mehrere Lehrer/innen haben mit der Begründung geklagt, dass die öffentliche Namensnennung gegen Persönlichkeitsrechte verstoße - und von deutschen Gerichten eine Abfuhr erhalten (zu Unrecht?).
Auch in Frankreich gibt es (allerdings erst seit Anfang 2008) ein solches Portal zur Bewertung von Lehrer/innen: note2be.com (z.Zt. nicht erreichbar).
Das Pariser Landgericht (“Tribunal des Grande Instance”) hat heute geurteilt, dass auf der gesamten Site (auch nicht im Diskussionsforum) keine Lehrernamen mehr genannt werden dürfen. Die verhängte Strafe für bisherige Verstöße ist schmerzhaft, bei weiteren Verstößen wird es richtig bitter:
heise.de 03.03.2008: Französische Lehrer gewinnen vor Gericht gegen Benotungs-Website
Die französische Gesellschaft ist insgesamt wesentlich lehrerfreundlicher als die deutsche; selbst der Bildungsminister Xavier Darcos “nahm das Urteil ‘mit Genugtuung’ auf” (AFP). Das erinnert stark an die Geschichte mit der Ohrfeige.
note2be.com ist zur Zeit nicht erreichbar, angeblich wegen Überlastung (“Suite à un très grand nombre de connexions, notre site est momentanément indisponible.”). Vermutlich sind die Betreiber aber erst mal dabei, alle Lehrernamen zu löschen, um weitere Strafen zu vermeiden.
Wird spickmich den französischen Markt übernehmen?
Das Internet hat eine interessante Eigenschaft: Trotz seiner totalen Ortsunabhängigkeit haben nationale Gesetze gravierende Auswirkungen: Was hier verboten ist, kann einfach im Ausland gehostet werden (prominentestes Beispiel: das Portal myspace.com, auf dem tonnenweise Files urheberrechtswidrig angeboten werden).
Damit ist klar, was mit dem französischen Portal geschehen muss, will es weiter bestehen: Es muss im Ausland gehostet werden. Und welcher Anbieter, der mit der Thematik bereits Erfahrung hat, böte sich denn da wohl an? Ein Kommentar im heise-Forum gibt Anstöße:

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2 Kommentare von Lehrerfreund/innen
Es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis die deutschen Gerichte die Spickmich-Praxis verbieten. Die Franzosen waren schon immer besser darin, demokratische Grundwerte zackig durchzusetzen. Bei uns in Deutschland gibt es ein riesiges Palaver, damit sich auch ja kein Student, der mit einem sinnlosen Portal Geld verdienen möchte, auf den Schlips getreten fühlt. Dass dabei Tausende von Lehrern draufgehen, juckt keinen: Sind ja nur Lehrer.
In diesem Sinne: Vive la France!
Ich verstehe die Aufregung seitens der Lehrer aber genausowenig.
Wenn man schlecht benotet wird sollte man sich vllt auch mal Gedanken machen woran genau dass liegt, die Ursache bekämpfen und nicht gleich auf das Symptom (eine schlechten Bewertung) vorgehen.
Außerdem, um zu den demokratischen Grundwerten zu kommen, ist es jedem wohl freigestellt seine Meinung in Bild und Schrift zu äußern, un wenn man den Leuten verbietet Kritik in Form von schlechter Bewertung anzugeben dann verlagert sich des eben auf andere Bereiche.
Aus eigener Erfahrung kann ich Berichten, dass ich dieses so “sinnlose” Portal nicht dazu genutzt habe irgendjemandes Persönlichkeitsrecht anzukratzen.
Im Gegenteil, ich habe den Lehrer die ich hatte im Durchschnitt ne 3 gegeben, Lehrer die sich anständig, korrekt und freundlich verhalten oder die auch mal etwas lockerer waren haben auch sehr gerne mehr bekommen, bei negativen Erfahrungen gabs aber auch weniger.
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