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Lehrerarbeitszimmer und Steuererklärung 2007 25.03.2008, 02:43

Die GEW rät: LehrerInnen sollen bei der Steuererklärung 2007 ihr Arbeitszimmer absetzen. Sie finden hierzu die notwendigen Kontaktdaten Ihres Kultusministeriums und weitere (Steuererklärungs-)Verhaltensvorschläge, gesammelt aus verschiedenen Lehrerfreund/innen-Kommentaren.

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GEW: Bei Steuererklärung für 2007 die Kosten für häusliches Arbeitszimmer angeben!

Wer bei seiner Steuererklärung für 2007 sein Arbeitszimmer abzusetzen versucht, wird wohl einen ablehnenden Bescheid vom Finanzamt erhalten. Warum alle Lehrer/innen es trotzdem tun sollten:

  1. Die GEW wird Musterprozesse führen. Diese haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die breite Basis der Lehrerschaft entsprechend gehandelt hat.
  2. Sollte sich durch die Musterprozesse der gesetzliche Status Quo ändern, kriegt nur der/die sein Arbeitszimmergeld, der/die es auch in der Steuererklärung geltend gemacht hat.

Die GEW rät dazu, dass sofort nach Eingang des rechtskräftigen Steuerbescheids für 2007 Einspruch gegen die Nicht-Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers eingelegt werden sollte. Musterbriefe stehen zur Verfügung.

Wenn dieses Vorgehen nichts bringt, wird die GEW Musterprozesse finanzieren. Darüberhinaus:

Viele Lehrer/innen haben bereits bei den Schulaufsichtsbehörden für ihre Steuererklärung 2007 Bescheinigungen darüber beantragt, dass es an ihren Schulen keine individuell ausgestatteten Arbeitsplätze gibt. Derzeit prüft das Kultusministerium, wie diese Bescheinigungen über die sächliche Ausstattung ihrer Schulen mit möglichst wenig Aufwand erstellt werden können. Wer für seine Steuererklärung eine solche Bescheinigung braucht, sollte sie formlos beim Kultusministerium beantragen.

GEW BW 03.03.2008: GEW rät: Arbeitszimmer weiter von der Steuer absetzen

Kontaktdaten Ihres Kultusministeriums

Wenn Sie beim Kultusministerium die erwähnte Bescheinigung anfordern wollen, tun Sie das wahrscheinlich am einfachsten per Mail an das Kultusministerium Ihres Bundeslandes. Hier zu Ihrer Entlastung die Links direkt ins jeweilige Impressum. Tipp: Am besten alle dort vorhandenen relevanten E-Mail-Adressen anschreiben, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg.

Alternative Handlungsmöglichkeiten

Zum Thema wurde auf Dem Lehrerfreund im Bereich Lehrerarbeitszimmer schon viel diskutiert, gelegentlich auch Vorschläge für sinnvolle Reaktionen auf die neue Gesetzeslage geäußert. Sie finden hier eine Sammlung relevanter Kommentare:

Beim Schulträger Anträge stellen

Man kann das System nur mit den eigenen Waffen schlagen. Die Anfrage an den Schulträger, wann er mir die abschließbare Regalwand für die regelmäßig zur Vor- und Nachbereitung benötigten Bücher zur Verfügung stellen kann und wo das aufgabengerecht eingerichtete Arbeitszimmer mit PC etc. bezugsfertig ist, liegt bereits in der Schulblade… [Musterbriefe in Kommentar #6, Kommentar #16 und Kommentar #38]

Marcus, 23.07.2006: Kommentar #2 zum Beitrag ‘Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar’

Rechnungen schreiben; drohen

Das VWG [Verwaltungsgericht] Karlsruhe hat einem Lehrer ein AZ [Arbeitszimmer] in der Schule abgeschlagen, da Lehrer in ihrer Arbeitsgestaltung “frei” seien. Dasselbe hat das RP einem Kollegen von mir geschrieben, der Rechnungen gestellt hat. Er schrieb dann, dass er vielleicht die Korrekturen in Zukunft in der Bahnhofshalle oder im Stadtpark vornehmen werde und dass es schon sein könne, dass dabei halt mal vertrauliche Informationen abhanden kommen….

Dr.D., 09.03.2008: Kommentar #96 zum Beitrag ‘Arbeitszimmer jetzt doch für alle absetzbar - nur für Lehrer nicht’

Arbeitszimmer + Weg zur Arbeit in der Steuererklärung angeben

[..M]eine Einkommensteuererklärung für 2007 ist beim Finanzamt und ich habe sowohl mein Arbeitszimmer als auch den Weg zum Kolleg angegeben.
Ich denke,jeder Kollege sollte das so machen,denn es sind ja Musterverfahren am Laufen und ich denke nur nach Angabe und Widerspruch bei der z.Zt. erwarteten Ablehnung bleiben meine/unsere Rechte erhalten!

Wolfgang, 09.03.2008: Kommentar #98 zum Beitrag ‘Arbeitszimmer jetzt doch für alle absetzbar - nur für Lehrer nicht’

Arbeitsmittel voll absetzen

P.S. Der Pauschbetrag von 1250 Euro gilt nur für die Ausstattung des AZ. Tisch, Bücheregal, Bücher Folien, Stifte u.ä. sind Arbeitsmittel und fallen nicht unter das Abzugsverbot!

ernie-tiger, 10.03.2008: Kommentar #101 zum Beitrag ‘Arbeitszimmer jetzt doch für alle absetzbar - nur für Lehrer nicht’

Arbeitszimmer über nebenberufliche Jobs absetzen

Meine Frau arbeitet nebenberuflich und selbstständig für einen Kinderbuchverlag (1-2 Aufträge pro Jahr). Wir versuchen das Arbeitszimmer jetzt über diese Schiene abzusetzen. Denn schließlich braucht sie das Zimmer, um ihrer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Das Zimmer muss das ganze Jahr über vorgehalten werden, weil sie ja nicht weiß, wann Aufträge ´reinkommen…

lehrerehepartner, 12.03.2008: Kommentar #102 zum Beitrag ‘Arbeitszimmer jetzt doch für alle absetzbar - nur für Lehrer nicht’

Kein Arbeitszimmer, aber einen “Lagerraum” absetzen

Ist nicht ein Lagerraum / Lager nach wie vor absetzbar?? Sitze gerade bei meiner Steuererklärung für 2007. Bedingt durch Umbau- /Renovierungsmaßnahmen (richtiges Arbeitszimmer fiel aus Platzgründen weg) und Platzmangel in der Schule habe ich einen Großteil meines Eigenheims zumindest als Lager nutzen müssen. Bitte um Ratschläge/ Infos, wie und wo dieser in der Steuererklärung anzusetzen ist!

Max, 24.03.2008: Kommentar #74 zum Beitrag ‘Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar’

Arbeitszimmer in die Schule verlagern

Im Grunde habe ich mich über diese Entscheidung gefreut, habe ich doch jetzt ein Zimmer mehr in meiner Wohnung frei. Denn ich werde mein Arbeitszimmer in die Schule verlegen.

Stephan, 01.07.2006: Kommentar #1 zum Beitrag ‘Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar’

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Kommentare

4

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  • #1

    Ich bin ja an einer Privatschule - also nur Angestellter, keine Pension oder ähnliche Sahnehäubchen, kein Vorruhestand mit 48 usw…

    Könnte ich mich auch meine “Angestellter mit lehrender Tätigkeit” berufen und so mein Arbeitszimmer ganz/teilweise absetzen?

    Gibts überhaupt schon ZUVERLÄSSIGE Neuigkeiten?

    schrieb kummerkasten am

  • #2

    Inzwischen hat sich der Wind gedreht. Es ist damit zu rechnen, dass der BGH die Auffassung vertritt, dass Lehrerarbeitszimmer in voller Höhe absetzbar sind. Die Finanzämter sind bereits angeiesen worden, etwaige Widersprüche ruhend zu stellen.
    Lars Böcker

    schrieb Lars Böcker am

  • #3

    Zur Frage der Kosten unserer Arbeitszimmer zwei Gedanken:
    1. Zur steuerlichen Seite:
    Es gibt Verfahren vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ( Az. 3 K 1132/07 ), dem FG Thüringen ( Az. 4 K 351/07 ) und dem FG Berlin-Brandenburg ( Az. 13 K 110/07 ).
    Leider haben es die Lehrerverbände versäumt, in dieser Frage so druckvoll vorzugehen, dass die Steuerbescheide 2007 in diesem Punkt für vorläufig erklärt werden ( wie z.B. bei der Pendlerpausachale). Daher werden die Finanzämter streichen und man muss Einspruch einlegen. Wird dieser abgelehnt, bleibt nur der Klageweg.
    Ich persönlich bin eigentlich der Auffassung, dass die Länder als Arbeitgeber unsere häuslichen Arbeitszimmerkosten übernehmen müssten, da diese Leistungen von uns im Interesse des Arbeitgebers geleistet werden. Es gibt ein höchstrichterliches Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.10.2003, 9 AZR 657/02 ( googeln ) , das dies nach meiner Auffassung klärt. Man lese insbesondere im Urteil die Fußnoten 41, 43,45,46 und 47.
    Das Land NRW stellt sich in dieser Frage tot und verweist mich auf meinen Arbeitgeber (bin im Ersatzschuldienst ). Der wiederum behauptet, dass es nie Aussagen dahingehend gegeben habe, dass der Arbeitsplatz in der Schule nicht zur Verfügung steht ( obwohl er es faktisch natürlich nicht tut )und verweist wieder auf die Finanzbehörden.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn irgendwelche Lehrkräfte im Landesdienst, die Verbandsmitglieder sind, der Frage der Bedeutung dieses Urteils für uns (ggf. mit dem Rechtsschutz ihres Verbandes) nachspüren würden!

    schrieb Andreas am

  • #4

    Ich habe mein Arbeitszimmer in der Steuererklärung für letztes Jahr abgesetzt - aber ich war offensichtlich der Einzige. Alle Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, haben es (sofern sie die Steuererklärung schon abgegeben haben) NICHT abgesetzt, Begründung: “Das bringt eh nichts.”

    Allerdings - wenn ich der Einzige bin, dann bringt es wahrscheinlich wirklich nichts.

    Prima.

    schrieb Jochen am

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