Überblick: Reaktionen auf die neue Arbeitszimmer-Regelung
Viele KollegInnen haben inzwischen von den Finanzämtern Reaktionen auf die Steuererklärung für 2007 erhalten, Ergebnis: Arbeitszimmer absetzen ist nicht. In den Kommentaren zu unseren einschlägigen Artikeln wurden nun entsprechende Aktionsmöglichkeiten erörtert; die wichtigsten finden Sie hier zusammengefasst und bewertet.
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Eingetragen am 20.08.2008, 20:35 Uhr in Im Gespräch | Lehrerarbeitszimmer | Nachrichten |
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Die meisten KollegInnen sind zornig; in vielen Fällen geht es wohl weniger um das Geld als um die Bedeutung dieser Entscheidung: Lehrer arbeiten zuhause nichts. Viele zucken mit den Achseln, sind die abwertende Behandlung durch ihren Arbeitgeber (der sie ja eigentlich auch selbst sind: der Staat in Form regierender Parteien) gewohnt. Viele jedoch reagieren aktiv. Wir stellen die häufigsten Reaktionen vor (siehe auch diese Sammlung von Vorschlägen).
1. Keine zusätzlichen Materialien mehr besitzen und einsetzen
joschi zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'
| Bewertung dieser Reaktion: | |
| Veränderungspotenzial | - - - |
| Unterrichtsqualität | - - - |
| Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit | - - - |
| Geld | + / + + |
| Kommentar: Eine Trotzreaktion, die eher schadet als nützt. | |
2. Einfach weitermachen wie bisher
Diese Ansicht wird in unseren Kommentaren am seltensten geäußert, dürfte aber in der Realität zu den häufigsten Reaktionen gehören.| Bewertung dieser Reaktion: | |
| Veränderungspotenzial | - - |
| Unterrichtsqualität | 0 |
| Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit | 0 |
| Geld | - - - |
| Kommentar: Resignation angesichts vieler Windmühlen = Warten auf die nächste Kürzung | |
3. Zusätzliche (Fahrt!-)Kosten absetzen
"Wenn der Staat mir Geld wegnimmt, dann hole ich es mir wieder an anderer Stelle!" Eine nachvollziehbare Argumentation, die u.U. steuerrechtlich bedenklich ist. Dabei dürften sich für LehrerInnen gerade bezüglich der Fahrtkosten eine Menge möglicher Punkte auftun: Fahrten zu Bibiliotheken, Fahrten zu Fort- und Weiterbildungsmeetings mit anderen Lehrer/innen, Fahrten zu Konferenzen, zur Kreisbildstelle etc. Akribischer denn je könnte man Aufwendungen für Büromaterial sammeln und einreichen; weiterhin könnte man von nun an ganz genau darauf achten, welche Materialien für den Unterricht relevant sind (mal ehrlich: Welcher Deutschlehrer hat noch nie seinen Grammatikunterricht durch Beispiele aus dem Spanischen bereichert? Welcher Physiklehrer hat noch nie 15 Lichtschalter aus dem Baumarkt für eine Partnerarbeit in der Unterrichtseinheit "Reihen- und Parallelschaltungen" benutzt?). Bitte benutzen Sie nur Ihre eigenen Belege - Beleghandel kann als Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 4 Abgabenordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden (Steuergefährdung).Eine Lehrerfreundin macht es vor:
(hier Text-Kopie aus Einkommenssteuererklärung 2006)
zusätzliche Fahrten nachmittags und abends an das XY-Gymnasium und das XY-Gymnasium Junior: zu Zeugniskonferenzen, Fahrten zum Eintragen von Halb- und Ganzjahres-Zeugnisnoten, Proben für Schulkonzerte, Schulkonzerte, Ordnungsmaßnahme-Konferenzen, Unterrichts-Nachbesprechungen, Gesamtkonferenzen in Deutsch, Musik, Geschichte, Englisch, Elternabende, Dienstbesprechungen, Planungstreffen, Pädagogische Runden, zur Kreisbildstelle, zum Schulamt, zu Elternsprechnachmittagen, Gutachtenkonferenzen , Arbeitsgemeinschaften, Mentorentätigkeit für Praktikandenausbildung, Vorbereitung Projekttage, Projekttage, für Fachkonferenzen Geschichte, Englisch, Deutsch , Musik, 37 Besorgungsfahrten zur Kreisbildstelle, Buchhandlung XY, Buchladen Z, zur städtischen Druckerei, Buchhandlung N zur Bestellung und Sichtung von Unterrichtsmaterial wie Büchern und Filmen in Freistunden der Unterrichtszeit, Abholung vorbestellten Unterrichtsmaterials für Tag der offenen Tür und für Projekttage, Fotokopierladen, Besorgungsfahrten Bücherkauf, Karstadt, außerdem: Fahrten am Dienstort D. und in die Umgebung zu den Eltern und Zusammentreffen mit schülerbetreuenden Sozialarbeitern und Praktikum zwecks Besprechung pädagogischer Fragen außerhalb der Unterrichtszeit
zusammen = 2300 km x 0.30 Euro/ km = 690 Euro
Parkgebühren pauschal 60 euro
Jutta zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar', gekürzt/leicht geändert
| Bewertung dieser Reaktion: | |
| Veränderungspotenzial | 0 |
| Unterrichtsqualität | 0 |
| Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit | 0 |
| Geld | + / + + |
| Kommentar: Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott. | |
4. Antrag auf Zuweisung eines Arbeitszimmers stellen
Mehrere KollegInnen haben bereits entsprechende (Muster-)Briefe an zuständige Stellen (Schulamt, Kultusministerum etc.) formuliert und abgeschickt. Insgesamt waren es jedoch wohl noch nicht besonders viele.| Bewertung dieser Reaktion: | |
| Veränderungspotenzial | + + / + + + |
| Unterrichtsqualität | 0 |
| Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit | + / + + |
| Geld | 0 |
| Kommentar: Wer Änderungen von der Politik erwartet, muss Lobbyarbeit leisten und den Verwaltungsapparat unter Druck setzen. Briefliche Anträge mit Kopien an Presse und Politik sind ein unaufwändiges, effektives Mittel. | |
5. Kosten für Arbeitszimmer einklagen
Verschiedene Lehrergewerkschaften/-verbände haben vollmundig angekündigt, "Musterklagen" führen zu wollen. Es ist fraglich, ob damit ein Blumentopf gewonnen wird; drei Musterklagen, die dann letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht abgeschmettert werden, sind einfach nur Publicity für die Lehrerverbände (im Erfolgsfall jedoch wäre der Triumph groß, deshalb lohnt sich die Unterstützung allemal).Täten sich die Lehrer/innen einmal alle zusammen und würden zeitpunktgenau eine Klageschwemme verursachen (eine erste anwaltliche Anfrage dürfte unter 100 Euro kosten), würde das verantwortliche System einfach zusammenbrechen und müsste wohl kapitulieren. Erst vor wenigen Tagen hat die Meldung die Runde gemacht, dass die Staatsanwälte/Gerichte der Flut von Anzeigen wegen illegaler Filesharingaktivitäten nicht mehr Herr werden und sich eine Entwicklung abzeichnet, nach der "private" (= nicht gewerbliche) Urheberrechtsverletzungen nicht mehr verfolgt werden (tecchannel.de 18.08.2008).
Wesentlich ist in jedem Fall der richtige Ansatz der Klage. Ein Lehrerfreund schreibt:
Man müsste nur irgendeine Ausführungsverordnung, Dienstvorschrift oder sonstwas finden, aus der hervorgeht, dass der Lehrer diese Dinge (PC, Drucker, Arbeitsplatz) benötigt, dann könnte man imo einen Rechtsanspruch auf die entsprechende Ausstattung des Arbeitsplatzes ableiten.
joschi zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'
| Bewertung dieser Reaktion: | |
| Veränderungspotenzial | + + + |
| Unterrichtsqualität | 0 |
| Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit | 0 |
| Geld | ? |
| Kommentar: Die druckvollste Variante, die dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn möglichst viele mitmachen. Leider mit viel Stress (Gang zum Anwalt ...) und moderater Geldaufwendung verbunden. | |
6. Das "Arbeitszimmer" ist tot - es lebe das "Lager"!
Vielfach wurde schon der Versuch gestartet, das heimische Arbeitszimmer einfach umzudeuten. Hier am Beispiel des "Lagers", das allerdings nach momentanem Stand als "Archiv" nicht absetzbar sein dürfte:Ise zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'
Ise zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'
Ise zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'
Also "archiviere" ich eben 30 Kunststoffablagefächer u.a. mehr.
Schade! Ich bin hin und hergerissen zwischen Krempel eben wegschmeißen, in den Keller räumen, obwohl die Sachen dort wegen leichter Feuchtigkeit Mief annehmen und leicht gammeln oder Klage erheben.
Ise zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'
| Bewertung dieser Reaktion: | |
| Veränderungspotenzial | 0 / + |
| Unterrichtsqualität | 0 |
| Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit | 0 |
| Geld | + / + + |
| Kommentar: Eine gute Idee, die im Erfolgsfall die neue steuerliche Regelung unterminieren könnte. | |
Fazit
Tja.Diesen Beitrag weiterempfehlen
8 Kommentare von Lehrerfreund/innen
Hallo,
die Idee Sonder-Fahrten außerhalb der Unterrichtszeit als “Dienstfahrten” abzusetzen finde ich gut. Geht das auch, wenn man keine normalen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz absetzen kann?
Gruß Renate Braun
Hallo,
auch wenn das Az. nicht mehr absetzbar ist, ist doch unbestritten, dass lehrer zu hause arbeiten. Nach wie vor kann man die benötigten Arbeitsmaterialien absetzen… Wie steht es also mit Bewirtschaftungskosten (z.B. Strom- und Heizug) die nur deshalb anfallen, weil ich zu Hause arbeite und die ich brauche, um die Arbeit ausführen zu können??? Hat darauf jemand Antwort?
Hallo,
genau diese Kosten hatte ich in Abzug gebracht (Strom Heizung) und wurden wie erwartet abgelehnt. Habe Einspruch eigelegt, das Verfahren ruht nun.
Eine Kollegin hat übrigens - mit Formulierungshilfe ihres Mannes wohl - nach zunächst Ablehnung nun das Arbeitszimmer anerkannt bekommen. Sie sagte mir sie habe aufgelistet, dass sie zeitlich mehr zu Hause als in der Schule arbeitet.
Bei uns Außendienstler ist es auch sehr ärgerlich, weil wir nun gar kein Rückzugsgebiet haben. Wir sind im Schnitt 7-9h/Tag draußen und 3-4h/Tag abends im Büro. Bei uns ist lt. FA das Auto das Büro. Absurd! Auch die Kosten für zusätzliche Engiekosten, Lagerkosten für Werbematerialen und ähnliches sind auch nicht absetzbar. Ich bezahle für meinen Arbeitgeber quasi diese Kosten aus meiner eigenen Tasche. Mehrere Einsprüche gegen die Steuerbescheide wurde trotzdem abgelehnt. Was ist das für ein Verhalten gegenüber den Steuerzahlern? Einfach nur käsequark!!!
@Michael: So wie die Kollegin habe ich es bei meiner Frau auch versucht. Abgelehnt mit der Begründung, dass nicht die Zeit zähle, wo man arbeite, sondern der Sinn und Zweck des berufes (Unterrichten in der Schule) das Wesentliche sei.
Entweder het das Finanzamt deiner Kollegin eine falsche Entscheidung getroffen oder aber es gibt doch Ermessensspielräume…
Mein Einspruch liegt nun beim Finanzgericht (mit Unterstützung der GEW).
So wie in Nr. 3 des Eingangstextes (belege sammeln und Fahrten abrechnen) haben wir das sowieso immer schon gemacht. Warum sollte man in der Vergangenheit oder Zukunft für die Schule durch die Gegend fahren, ohne das bei den Werbungskosten anzugeben? Eine wirkliche Kompensationsmöglichkeit ist das daher nicht!
Ich habe in irgendeinem Kommentar neulich mal gelesen, dass man nur 1 Fahrt pro Tag zur Arbeitsstelle ansetzen darf. Abendeinsatz an der Schule dürfte daher wohl auch nicht absetzbar sein. Geben wir allerdings immer an und es wurde noch nie gestrichen. Entweder schauen sich die Finanzämtler die Auflistung nicht richtig an oder sie drücken beide Augen zu.
Arbeitszimmer bleiben dann absetzbar, wenn jemand ein Kleinstunternehmen im eigenen Haus betreibt und dies damit den Mittelpunkt seiner geschäftlichen Tätigkeit darstellt. Beispiele sind Dienstleistungen jeder Art oder - ein sehr einfacher Fall - die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach!
@kleinstunternehmer: Haben wir auch schon versucht. Vielleicht war die freiberufliche Tätigkeit zu klein, jedenfalls argumentierte das FA, dass dennoch die Lehrertätigkeit den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Nachzuweisen, dass das nicht so ist, war mir (vorerst zu dumm); da müsste man wohl Stundenvergleiche führen…
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