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Was dürfen Lehrer? Aus dem Nähkästchen des Schulrechts

Zusammenfassung des Schulrechts, geordnet nach Bundesländern: Welche Befugnisse haben LehrerInnen, welche Ordnungsmaßnahmen können ergriffen werden? Wir betrachten die Bereiche "Täuschungsversuche", "Geldstrafe", "Hinauswerfen" und "Nachsitzen".

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Eingetragen am 18.03.2007, 10:42 Uhr in Im Gespräch | Spicken und Schummeln | Zeitloses |

50 x kommentiert, 14419 x gelesen in 2012. Diesen Beitrag kommentieren.

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Focus hat diese Zusammenstellung des gültigen Schulrechts veröffentlicht, gefunden haben wir sie bei Schwellenpädagogik. Für jedes Bundesland wurde das Schulrecht in verständliche Sprache zusammengefasst, in der Regel mit Beispielen aus dem Schulalltag (meist zu den Themen “Ordnungsmaßnahmen”, (pädagogische) “Erziehungsmaßnahmen” und “Täuschungsversuch”). Die Liste zu den einzelnen Bundesländern finden Sie unten am Ende des Beitrags.

Auf den ersten Blick ist sich die Schulrechtsprechung der einzelnen Bundesländer sehr ähnlich, es gibt aber doch einige interessante Unterschiede.

Täuschungsversuch - kann, darf oder muss man die “6” (ungenügend) geben?

Während in den meisten Bundesländern Täuschungsversuche (“Abschreiben”) nach pädagogischem Ermessen behandelt werden sollen, führt in Sachsen ein entdeckter Täuschungsversuch zwangsläufig zur Note “ungenügend”:

Sachsen
Beispiel 1: Wie ist zu verfahren, wenn ein Schüler eines Gymnasiums in einer Klassenarbeit abschreibt?
§ 25 der Schulordnung Gymnasien (SOGY) bestimmt, dass der Fachlehrer die Note „ungenügend“ zu erteilen hat, wenn ein Schüler bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel nutzt oder auf andere Weise täuscht“. Der Lehrer hat die Klassenarbeit also mit „ungenügend“ zu bewerten, ihm verbleibt kein Ermessen. Jede andere Entscheidung wäre rechtlich fehlerhaft.

focus.de 03/2007: Schulrecht: Sachsen - Was dürfen Lehrer?

In anderen Bundesländern hingegen liegt die Reaktion der LehrerIn immer im pädagogischen Ermessen, so z.B. Baden-Württemberg:

Baden-Württemberg
Ob ein Schüler mit Spickzettel in der Tasche sofort bei einer Klassenarbeit eine „Sechs“ kassiert, bleibt zunächst dem Lehrer überlassen. Allerdings besteht laut § 8 Abs. 6 der Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung (Notenbildungsverordnung) auch die Möglichkeit, dass dem Schüler nur für einen Teilbereich der Arbeit Punkte abgezogen werden oder die Arbeit nachgeschrieben werden muss.

focus.de 03/2007: Schulrecht: Baden-Württemberg - Was dürfen Lehrer?

Nachsitzen

Ist in allen Bundesländern erlaubt, in vielen explizit NUR nach vorheriger Information der Erziehungsberechtigten. In Thüringen kann über die Legitimität von Nachsitzen von Schule zu Schule unterschiedlich entschieden werden:

Thüringen
Darüber hinaus ist es den Schulen vorbehalten, z.B. im Rahmen spezifischer Schulprogramme oder auf Grund von Konferenzbeschlüssen, bestimmte Grundsätze vorzugeben, also eine Schulordnung auszuarbeiten. So kann es durchaus sein, dass sich eine Schule in ihrer hauseigenen Schulordnung gegen die Nacharbeit von Versäumten und das Nachsitzen entscheidet.

focus.de 03/2007: Schulrecht: Thüringen - Was dürfen Lehrer?

Geldstrafen

Geldstrafen sind grundsätzlich nicht erlaubt, eine Ausnahme (?) bildet laut Zusammenstellung des Focus Hamburg, der Text ist aber fehlerhaft. Vielleicht sollte da statt “zulässig” “unzulässig” stehen?

Hamburg
Geld in eine Klassekasse einzuzahlen, weil man zum Beispiel auf dem Schulhof beim Rauchen erwischt wurde, hält die Rechtsabteilung der Behörde für Bildung und für zulässig [sic], jedenfalls nicht für rechtlich durchsetzbar.

focus.de 03/2007: Schulrecht: Hamburg - Was dürfen Lehrer?

Verweis aus dem Klassenraum

In vielen Bundesländern ist das spontane Vor-die-Tür-Schicken (“Rausschmeißen”) unartiger SchülerInnen ein heißes Eisen (und im Schulrecht nicht explizit geregelt), da die ausgesonderte SchülerIn vor der Tür nicht beaufsichtigt werden können. Uns Baden-WürttembergerInnen hat man während des Referendariats beigebracht, dass man in Sonderfällen SchülerInnen schon hinauswerfen darf, aber nur, wenn man die explizite Anweisung gibt “Du bleibst vor der Tür stehen” und somit die Aufsicht über die SchülerIn behält.

In Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist - laut Focus-Zusammenstellung - der spontane Verweis aus dem Unterrichtsraum explizit erlaubt, in Bayern explizit verboten:

Niedersachsen: Hinauswerfen erlaubt
Es können u. a. folgende Erziehungsmittel angewendet werden (in der Regel von der unterrichtenden Lehrkraft):
[...]
- Verweisung aus dem Unterrichtsraum während der Unterrichtsstunde, weil die Schülerin oder der Schüler den Unterricht trotz Ermahnung erheblich stört; die Aufsichtspflicht der Schule bleibt davon unberührt.

focus.de 03/2007: Schulrecht: Niedersachsen - Was dürfen Lehrer?

Sachsen-Anhalt: Hinauswerfen erlaubt
Als Erziehungsmittel können insbesondere in Betracht kommen:
[...]
h) Verweisung aus dem Unterrichtsraum [...]

focus.de 03/2007: Schulrecht: Sachsen-Anhalt - Was dürfen Lehrer?

Bayern: Hinauswerfen verboten
Beispiel 4 – Unterrichtsausschluss:
In Bayern dürfen Gymnasiasten nicht vor die Tür des Klassenzimmers gestellt werden, auch nicht für kurze Zeit. Ein „Platzverweis“ als Erziehungsmaßnahme scheidet in der Regel aus, da die Aufsichtspflicht der Schule, rechtlich verankert in § 39 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), dagegensteht.

focus.de 03/2007: Schulrecht: Bayern - Was dürfen Lehrer?


Schulrecht der einzelnen Bundesländer - Zusammenfassung bei focus.de

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50 Kommentare von Lehrerfreund/innen

(#1) Elisabeth Hasler meinte am 03.04.2007, 22:45 dazu:
" 

Leider gilt an unserer Schule die Regelung “Schüler dürfen alles, Lehrer dürfen nichts!” Bei uns werden kaum Betragensnoten akzeptiert (sie würden ja das Verhalten von Schülern nicht nachhaltig ändern!?!), noch gibt es Klassenbucheinträge, Strafen, Nachsitzen, Rausschmiss oder sonstiges. Ich denke, es ist nur mehr eine Frage der Zeit, bis wir das “amerikanische System” haben, und es im Unterricht nicht mehr riskieren dürfen, den Schülern den Rücken zuzukehren.

(#2) Unwichtig meinte am 15.01.2008, 15:32 dazu:
" 

Dürfen Lehrer eine Seite abschreiben und auswendiglernen als Hausaufgabe geben ? Wenn ja dürfen sie alle einzeln in einem einzelraum abfragen ??

(#3) omg meinte am 12.09.2008, 15:17 dazu:
" 

darf sich ein lehrer uneingeschränkt in meine freizeit einmischen oder mir beim entsorgen von meinen stiften helfen obwohl man es gar nicht verlangt noch will? also konkret gesagt: darf er meine privaten gegenstände (nicht elektronischen)an sich nehmen wenn zb. mein mäppchen überfüllt mit kaputten stiften ist entsorgen obwohl ich es verweigere?...

(#4) Andrea_x3 meinte am 17.01.2009, 18:37 dazu:
" 

Mein Lehrer hat mir aufgrund einer privaten auseinandersetzung am Wochenende meine GFS und andere referate abgesagt und will mir schlechtere noten geben,als ich eigentlich bekommen sollte( zwei fünfer statt zwei vierer).ausserdem will er zum schulleiter.darf er das?

(#5) Gina meinte am 21.11.2009, 17:12 dazu:
" 

Darf meine Lehrerin mir mein Handy wegnehmen, wenn ich wegen einer Erkälrung in Sport auf der Bank sitzen muss und leise Musik höre? Und wenn sie es darf, für wie lange? Eine Woche (Mit Wochenende!) ist doch zu lang oder?! Ist das erlaubt?

(#6) schulhaser meinte am 26.11.2009, 15:59 dazu:
" 

ja ich muste nach arbeiten da hab ich 2 seiten geschaft 90 min und dan muste ich ihr des blad morgen gebn sie hat gesagt des is zu wenig dan darf ich 4 vol gedruckte seiten vom deutsch buch abschreiben vampire

(#7) linhai meinte am 15.12.2009, 18:59 dazu:
" 

Dürfen leherer den schühlern verbieten im unterricht aufs klo zu gehn??wen mann dringent muss?= ohh

(#8) Angelika meinte am 16.12.2009, 15:08 dazu:
" 

Wer den Gang zur Toilette verbietet, macht sich strafbar, siehe Google Toilettenbesuch in der Schule. Ein Rechtsanwalt aus München hat hierzu einen Artikel verfasst.
Nachdem unser Rektor den Arikel gelesen hat ist das Verbot aufgehoben worden. Viel Erfolg!

(#9) NO_ONE meinte am 11.01.2010, 3:23 dazu:
" 

Cooler Artikel .. aber jz weiß ich immer noch nich ob ein Lehrer mich einen Satz ganz oft abschreiben lassen darf..
Kann mir da jem von euch weiterhelfen? ich hab da nämlich mal was bei Galileo gesehen aber ich finde keinen Artikel/Beitrag dadrüber!
Also bitte helft mir, ich muss des meinem Lehrer sagen das er des nich machen darf!!
Danke schon mal Grüßle wink

(#10) mir fällt echt nichts mehr ein meinte am 20.01.2010, 20:51 dazu:
" 

ehm zum thema schule ...
Vor 2 tagen habe ich einem mädchen die schuhe geklaut (klasse7) und zwar weil sie mir unten rein getreten hat so und dann war ich halt so sauer auf sie das ich die schuhe mit nachhause genommen habe ... und sie halt in der schule bleiben musste weil sie keine schuhe hatte und es vorher geregnet hatte (bis 4 uhr ) aber während dessen war ich bei meiner oma nach der schule aber meine eltern wussten nichts davon weils halt eine spontane endscheidung war .... Als ich dann ca halb 4 4 uhr zu hause war habe ich richtig großen stress mit meinem vater bekommen weil halt meine lehrerin angerufen hatte
aber mir wollte halt wieder niemand glauben etc aber dann habe ich gedacht nach der mäcker aktion meines vater währe alles soweit geklärt ... aber als ich dann am nächsten tag in die schule kam bzw in den klassen raum wurde ich direkt runter geschickt in den eltern sprech raum   indem ich auf den direktor warten sollte ... also habe ich die erste std unten gewartet wo dann auch die stell vertretene direktorin kam (die ich normalerweise in der 1 std hatte und die mich direkt runter geschickt hat)  und sie hat mich halt gefragt was der misst sollte und dann habe ich ihr halt meine story erzählt aber sie wollte favon nichts wissen und beschüpfte mich als asozial und dumpfbacke etc so dann is sie in einen anderen raum gegangen und ich sollte dann weiterhin auf den direktor warten .....  mitte der 2ten std kam er dann endlich   und nur weil ich ihn flasch angeguckt habe wurde ich direkt als respektlos und sonstiges beschüpft worauf ich erstmal sprachlos gewesen war aber wie es halt so is hat er auch nichts drum gegeben was ich zu sagen hatte ich konnte mir dann anhören was das sein sollte und das er in seinem alter was anderes zu tun hat als den schuhen von anderen hinter her zu telefonieren (obwohl meine klassenleherin mich angerufen hat ) aber dann war halt das gespräch auch vorbei und als ich dann noch 2 std warten musste (4 std) kam dann meine klassen lehrerin und sagte mir was ich bearbeiten sollte weil ich ja schon seid 4 std unten gesässen habe ....(ein ab) Es is alles nur spaß  aber ich wusste überhaupt nicht was ich dort machen sollte also habe ich 3 verschiedene texte geschrieben als ich mit dem ersten fertig war kam sie runter und sagte mir er seihe falsch aber sie sagte mir immer noch nicht was ich damit zu tun hatte also habe ich noch einen text geschrieben nur mit einem anderen inhalt der dann anschließen auch falsch war also sagte sie mir ich solle einen text schreiben zum thema es is alles nur spaß vorauf ich antwortete es is aber nicht alles spaß und sie sagte doch immer wenn ihr was macht heißt es es ist nur spaß ... dann habe ich mir gedacht ... lass sie einfach nur reden und mach was sie sagt also habe ich dann noch einen text geschrieben   wo sie mir aber nicht gesagt hatte ob er richtig oder flasch war   aber in der zwischen zeit in der sie ihn gelesen hatte sollte ich einen mitschüler aus einer klasse holen und meine jacke   und als wir dann wieder unten wahren im elternsprech zimmer sollte ich meine sachen packen und gehen ... (6te)std (also 6std unten verbracht ohne pause ohne essen ohne nichts ) als ich dann nachhause kam fragte mich mein vater was jetzt seihe ob es jetzt was gegeben hätte wegen den schuhen so habe ich ihm das erzählt und er sagte das kanns nicht sein (und weil ich die ganze woche in den pausen auch noch unten verbringen sollte )sagte er zu mir ich soll einfach in die pause gehen und wenn sie was zu mäckern haben sollten sie ihn anrufen   .... dann am nächsten morgen sollte ich dann unten schrieben gehen in der pause   und ich meinte nein mein vater hat mir gesagt das ich in die pause gehen darf und wenn sie was dagegen zusagen haben sollen sie ihn anrufen .... und sie meinte hlt ja nein dein vater hat hier nichts zu bestimmen er is hier schließlich nicht der direktor vorauf ich meinte ja das habe ich auch nicht gesagt ich kann ihnen nur das sagen was mein vater mir gesagt hat und sie sagte dann ja tzd gehst du jetzt runter und schreibst oder ließt ... und ich meinte dann immer noch nein gehe ich nicht worauf hin sie meinte hörst du jetzt nicht auf meine meinung oder was ?  und ich antwortete nein das schon nur ich mache eher das was mein vater mir sagt als das was sie mir sagen   daruaf sagte sie ok bitte schön dann gehen wir jetzt runter und klären das mit dem direktor als wir dann unten waren   hat meine lehrerin ihm das erzählt und er sagte dann zu mir das kannst doch ned sein das is total lächerlich   ich dein vater der direktor oder bestimmt dien vater jetzt die schulordnung oder regeln und ich meinte nein das macht er nicht aber tzd kan ich ihnen ja nur das sagen was mein vater mir gesagt hatte und dann lügte meine lehrerin den direktor noch an das ich gesagt hätte ich höre   gar nicht was sie sagen nur auf mein vater (obwohl das die ganze klasse mit bekommen hat und die klasse auch hinter mir stehen wird sobald da die tage das gespräch mti dem direktor is ) aber dann meinte ich halt das würde nicht stimmen und sie kla stimmt das ich sollte das lügen sein lassen und dann meinte ich warum sollte ich den lügen ich habe das beigebracht bekommen nicht zu lügen also mache ich das nicht und außerdme kann dir ganze klasse das bezeugen und sie antwortete ja kann sie und zwar das du gerade lügst und ich habe dann wiederum geantwortet :  nein wird sie nicht weils nicht so is   und ich bleibe daruf bestehen das es nicht so is und sie sagte dann nur noch ja kannste ja und is aus dem sprech zimmer raus gegangen und der direktor sagte dann zu mir wie respektlos benimmst du dich eigentlich .... und ich : ich sage doch nur die wahrheit und das in einem normalen ton und nicht wie sie und frau ... mich anbrüllen und er sagte dann   normalerweise müsstet du so klein sein mit hut und du müsstest so weit zu mir herauf schauen .... und is raus gegangen
...........................................
und jetzt wird mein vater so schnell wie möglich dort ein termin machen und den mal seine meinung geigen
....
nur ich würde mal gerne wissen was sie   darüber denken ... ich weiß zwar das meine reaktion mit den schuhen auch ned korekkt war aber das deshalbdirekt so ein aufstand gemacht wird ... mhh weiß ich ned

(#11) Michelle meinte am 14.04.2010, 0:34 dazu:
" 

Gestern im berufschulunterricht habe ich meine Creme und ein Parfum auf meinem Tisch stehen gehabt, die ich aber nciht benutzt habe! Meine lehrerin meinte es wären Gegenstände die nichts im Unterricht zu suchen haben. Darf meine lehrerin mir meine persönlichen Sachen wegnehmen obwohl ich sie nicht benutzt habe sondern sie nur aus meiner Tasche raus getan habe um etwas zu suchen ??

(#12) geht sowas noch? meinte am 21.04.2010, 21:48 dazu:
" 

ja sowas kenne ich


bei mir war das unser lehrer aus dem unterricht gegangen ist und mein freund ein foto von sich haben wollte udn ich es denn fast gemacht hatte als dann mein lehrer plötzlich rein kam und zu mir sofort das handy hergeben dann ahb ich mir gedacht gut am ende des tages bekomme ichs bestimmt wieder (weil ich es auch dringend bräuchte da ich 2 wichtige anrufe 1 mal von meinem trainer udn 1 mal wegen einem praktikumsplatz) ich ging zu ihm hin und fragte ob ichs wieder bekomme dann mein lehrer so : nene das können deine eltern beim schulleiter abholen

und ich hab mir so gedacht :mein praktikumsplatz ist am arsch

aber ich habe ihm auch egsagt das es kein versehn war und ich es auch net mehr tuhn wurde (es war das 1 geschehe das ich bekommen ahbe mit einem handy) ja als er mirs net geben wollte ahbe ich mir gedacht dürfen die das ? das eigentuhm eines schülers in seinen besitz zu nehmen?

deswegen ahbe ich mich sofort am pc gehängt und nach antworten egsucht aber erfolglos

kann mir einer einen BEWEISBAREN LINK O.Ä. geben?

were sehr dnakbar

mfg

(#13) :D meinte am 22.04.2010, 17:25 dazu:
" 

Also der Lehrer darf alles

(#14) Lars meinte am 30.04.2010, 16:47 dazu:
" 

Moin^^
Also ich fange mal direkt an:
Am Donnerstag letzter Woche stand auf dem Vertretungsplan das die 8. Stunde in die 4. verrückt wird und wir dann nur 7 Stunden haben. Meine Klasse und ich (übrigens eine 8. Klasse Gymnasium) freuten uns. Zur vierten Stunde kam die Lehrerin (unsere Klassenlehrerin) nicht und wir freuten uns noch mehr^^
Und dann in der Mittagspause in der 6. Stunde sagt eben diese Lehrerin einfach so zu einem meiner Mitschüler dass wir die 8. Stunde trotzdem machen und dieser Schüler es allen sagen soll.
Das hat er auch getan.
2 meiner Klassenkameraden und ich sagten uns aber dass nichts auf dem Vertretungsplan stand, keine Durchsage vom Schulleiter / Vertreter zu hören war und fragten uns warum wir zu dieser Stunde, die uns ja frei gesprochen wurde, kommen sollten, nur weil unsere Lehrerin nicht zur 4. gekommen ist.
Um es kurz zu machen: Wir sind nach der 7. abgehauen und gestern (also genau 1 Woche später) bittet sie uns, in der 5-Minutenpause zu ihr zu kommen, um das zu “klären”. Sie schickt
uns 3en ein Tadel und brummt uns eine Sozialstunde und unentschuldigte Fehlstunde auf. Als ich dann nachfragte, warum WIR (sry) den anschiss kriegen wenn SIE nicht kommt, wird sie lauter und unterbricht jeden, der etwas sagen will. Als ich sie dann auf die gute alte Klassenregel “Jeder lässt den anderen ausreden” hinweise, wird sie lauter und lässt einen Hauch von Beleidigung mitwehen (so in der Art “Ich bin hier der Lehrer, ich darf alles”).
Dann wurde auch ich lauter und das gesamte “Gespräch” wurde hitziger und die ganze Klasse hat zugehört.
Und jetzt (endlich^^) meine Frage:
Darf ein Lehrer so etwas?
Wäre es eine Strafstunde gewesen, OK.
Aber darf ein/unsere Lehrer/in einfach so eine Stunde daranhängen, weil er/sie nicht kommt und obwohl unser Klassensprecher zum stellvertrenden Schulleiter gegangen ist um eine Durchsage machen zu lassen, damit sie kommt und uns dann ein Tadel, eine Sozialstunde und eine unentschuldigte Fehlstunde aufzubrummen, weil wir gegangen sind als wir frei hatten?

Ich bitte um Links zu Verweisen zu Gesetzes- / Regelbüchern / -werken oder oder auch die Paragraphen in genannten Werken, die ich dann im wirklichen Leben nachlesen kann.

Ich bedanke mich schon einmal im voraus für die Geduld und die Hilfe.

MfG

Lars

(#15) Interessierter Leser meinte am 30.04.2010, 23:21 dazu:
" 

Bevor hier alle nach irgendwelchen Gesetzen und Regelungen fragen: Ich habe den Eindruck, dass sich alle hier eher darauf konzentrieren sollten, vernünftig in der Schule zusammenzuleben. Da erkenne ich hier doch ein paar Defizite.
Da klaut jemand Schuhe und fragt, ob er dafür getadelt werden darf. Andere benutzen Tische in der Schule als Kosmetikablage und wundern sich, dass das negativ auffällt. Und dann hätten wir noch den Klassiker: Das Handy im Unterricht. Da lautet die Frage nicht etwa “Darf ich das überhaupt im Unterricht benutzen?”, sondern es wird rumgejammert, wenn es dann tatsächlich mal eingesammelt wird. Bei sowas fällt mir doch nichts mehr ein.

(#16) schülerfreund meinte am 01.05.2010, 13:06 dazu:
" 

Hallo Lars,

wo ist dein Problem? Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist nichts anderes passiert, als dass der ursprüngliche Stundenplan wieder hergestellt wurde?
Da hast du leider eben kein Glück gehabt!
Du hast dich dann auch noch spontan entschieden lieber deine eigenen Regeln aufzustellen und wunderst dich jetzt?
Du willst jetzt sicher hören, dass deine Lehrerin das nicht darf. Ich frage dich nur, was wohl im Arbeitsleben passiert, wenn die eine in Aussicht gestellte Erleichterung dann doch nicht gewährt wird und du sie dir nimmst. Frag mal irgend einen Chef, was der täte, wenn du z.B. einfach gehen würdest.
Du hast als Schüler nicht nur Rechte und es kann auch nicht sein, dass du deine Lehrerin mit der vermeintlichen Gesetzeskeule regieren willst.

Wie “geschickt” deine Lehrerin im anschließenden Gespräch war, vermag ich nicht zu beurteilen . Nimm es mir nicht übel, dass ich zu Schilderungen von betroffenen Schülern ohne mindestens einer weiteren Schilderung eines Unbeteiligten keine Stellung nehme. Mein Vertrauen in Schülerdarstellungen ist aufgrund 10-jähriger täglicher Erfahrungen diesbezüglich nicht so stabil.

Ich muss meinem Vorkommentator beipflichten. Frag doch mal, was du darfst und wo du die Regeln igonrierst, denn das tust du ganz offensichtlich mit völlig fehlendem Unrechtbewusstsein

(#17) Kaminkehrer meinte am 03.05.2010, 23:52 dazu:
" 

Wie geil! Sorry: Wie genial: Es prallen die Welten aufeinander, die im tagtäglichen Schützengrabenstellungskrieg voreinander ausharren, weder Boden gutmachen noch welchen verlieren, halt einfach alle auf verlorenem Posten.
SuS suchen Rat und Tat, um Unterstützung in ihrem “Befreiungskampf” gegen Schulpflicht, Einordnung und Diziplinierung, gegen die Wächter des Systems, den Lehrenden, zu erhalten. Wo sind denn da die sich mit jeder Wanderkröte Solidarisierenden, wenn es um die artgerechte Haltung der Brut des Säugetiers Mensch in staatlichen Lehranstalten geht?
Wo sind denn die Didakten, die nur vom Wegräumen der Lernhindernisse und dem grundsätzlichen Lernwillen der SuS ausgehen, dem eigentlich nur der Lehrende im Wege steht?

Auf eure Fragen, liebe SchülerInnen, und ich unterstelle einfach, dass es da oben der Originalton ist:
In den meisten Schulordnungen werden Dinge geregelt, die ihr zu befolgen habt und die der Lehrende durchsetzen kann. Ihr habt dem Lehrpersonal Folge zu leisten (genau wie dem Personal in Busunternehmen und Zügen…).
Es gibt ein Gesetz, Schulgesetz. “Das ist wie Scharia, nur äscht krasser”. Und im Ganzen sollten Regeln für ein geordnetes Miteinander klar sein. Sind es de facto natürlich nicht, nie.
ABER: Wenn euer Unterricht so langweilig ist und euer Interesse an der Schule so gering, dass ihr mit Handys fotografieren wollt, in Handtaschen kramt und Kleinkriege mit dem Klauen von Schuhen und dem Diskutieren über Belanglosigkeiten führt, dann bleibt doch einfach dem Ganzen fern.
Schulpflicht sehen andere Menschen, auch jüngere, als ein Recht an, das sie gern in Anspruch nehmen würden, selbst in einem so maroden System wie hier in Deutschland. Für viele Kinder und Jugendliche wäre das besser, viel besser als Zwangsprostitution, Teppichknüpfen und im Bergwerk Malochen, Fußbälle Nähen etc., und das alles ab dem 5. Lebensjahr bis zum 12., dann geht es in den Kindersoldatenkrieg.

Ihr würdet durch euer Fernbleiben anderen eine echte Chance bieten, Ruhe in den Unterricht einkehren lassen, das Schulmobiliar würde geschont, Lehrende auch, Klassen würden kleiner…
Bleibt einfach Zuhause, wenn ihr eins habt.
Oder geht zu Mc Burgerwich. Oder lasst euch vier weitere Klingeltonhandyangebote anlabern, damit ihr die neueste Playstation habt, ein paar “Margen”-Jeans und illegale MP3-Downloads in den Ohren, dazu die RTL-Serien “Das wäre mein Leben gewesen…” und “der andere wird Millionär”.
So ist doch jedem geholfen.
Ihr wollt nichts von der Schule und die kann euch nichts beibringen (weil ihr es ja schließlich verweigert) und die Gesellschaft braucht euch auch nicht wirklich außer als dumpfe Konsumenten und die Wirtschaft nur einen Bruchteil von euch für dumpfe unterbezahlte Tätigkeiten.

Solange niemand von euch wirklich gewalttätig wird gegen “gute” Bürger und solange niemand von euch ein wirklich intelligenter “Gangster” oder organisierender “Nazi” wird….Who Cares?

Probleme kriegen alle doch nur, wenn man euch gegen euren Willen ins Boot holen möchte oder noch im Boot halten möchte.

(#18) Lulu meinte am 19.05.2010, 20:33 dazu:
" 

Meine Lehrerin hat mir und einer Freundin einen Brief den wir im Unterricht geschrieben haben abgenommen.
Hat uns den Brief aber nicht wiedergegeben sonderen hat ihn durchgelesen und auf Rechtschriebfehler korriegiert.
Am Elternsprechtag hat sie sich bei dem Vater meiner Freundin beschwert wie man heutzutage schreibt usw. hat den Brief aber weiterhin behalten Meine Frage: Darf sie einen Brief so gewissentlich durchlesen?

(#19) sonne2010 meinte am 08.06.2010, 21:48 dazu:
" 

Frage: Darf ein/e Lehrer/In in einer 3.Klasse einer Grundschule in einer MNK-Klassenarbeit insgesamt 3 Fragen aus dem Unterricht abfragen?
Mein Sohn hatte den kompletten Lernstoff aus seinem MNK-Heft sorgfältig gelernt und meinte eine gute Note damit zu schreiben; er war nicht auf die 3 Fragen aus dem Unterricht gefasst, konnte sie nicht richtig lösen bekam jeweils keine Punkte und unterm Strich eine 3+/ die Aufgaben, die aus dem Heft stammten, hatte er zu 95% richtig gelöst und hätte dadurch eine weitaus bessere Note erhalten.
Wer kann mir bei meinem Anliegen weiterhelfen?
Im voraus vielen Dank für eine Antwort!!

(#20) Somat meinte am 08.06.2010, 21:52 dazu:
" 

Naja, vielleicht ist es pädagogisch nicht ganz sinnvoll, aber dürfen darf er es auf jeden Fall.
Die interessante Frage ist doch, wie die anderen Schüler bei dieser Arbeit abgeschnitten haben. Wenn alle nur mittelmäßig performt haben, könnte man den Lehrer fragen, welchen Sinn er darin sieht, so schwere Arbeiten zu schreiben. Wenn nur dein Sohn schlecht performt hat, könnte man sich überlegen, ob er in seiner VOrbereitung nicht zu sehr auf das Heft fixiert war.
Außerdem: Eine 3+ ist vielleicht frustrierend, wenn man alles kann, aber doch noch kein Halsbeinbruch wink

(#21) sonne2010 meinte am 08.06.2010, 22:25 dazu:
" 

Somat, vielen Dank für die Antwort. Leider war mein Sohn nicht der Einzigste in dieser Notenkategorie.
Ich habe ihm gesagt, er solle versuchen im Unterricht besser aufzupassen, damit ihm dieses Nichtbeantworten der Unterrichtsfragen nicht mehr passiert. Ich will den Lehrern nicht gegen den “Karren” fahren und es derzeit nicht weiter thematisieren. Vielleicht kommen mit der Zeit noch mehr Elternmeinungen dieser Klasse über die besagten Arbeiten dazu.
Dann werden wir sehen, ob es an einem Elternabend entsprechend ein Thema sein wird.
Vielen Dank !

(#22) Sandra meinte am 17.06.2010, 22:57 dazu:
" 

Darf die Schulleiterin meinen Sohn (1.Klasse) für 3 Tage vom Unterricht verweisen, weil er sehr laut ist long face mit der Begründung: Damit die Klasse sich mal erholen kann ???

(#23) Th meinte am 19.06.2010, 21:52 dazu:
" 

Die Schulleitung hat das Recht, Schüler für eine Zeit zwischen drei und sechs Tagen vom Unterricht auszuschließen. (Art 86 (2) 5. BAYEUG) In Satz 1 steht, dass diese Maßnahmen ergriffen werden können, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu gewährleisten. Im Fall häufiger/permanenter Störungen ist das also durchaus legitim.
In anderen Bundesländern dürften ähnliche Regelungen gelten.

(#24) dc boy meinte am 24.06.2010, 20:29 dazu:
" 

Dürfen lehrer in der arbeitszeit rauchen

(#25) Kaminkehrer meinte am 26.06.2010, 20:31 dazu:
" 

Wie witzig. Kommen nun einzelne “Fallbeispiele”, bis man endlich einem Lehrer konkret sagen kann, dass er bestimmte Dinge nicht darf?
Die meisten Maßnahmen und Handlungen sind situationsbezogen, in einem weiteren Kontext zu sehen und meist Einzelfallentscheidungen, die genau so selten in einem Erlass oder Gesetz zu finden sind.
Solche Fragen wie “Dürfen Lehrer in der Arbeitszeit rauchen?” deuten für mich in die Richtung: Man kennt einen, der das tut, und möchte ihm eins auswischen. Vielleicht ist man sogar selbst Schüler und beim Rauchen erwischt worden. Vielleicht sogar von einem Lehrer, der selbst raucht. Wie gemein, der tut das ja selbst.
Es gibt einen alten Spruch, der am Ende, nach jeder Argumentationabwägung und Zielerklärung doch bleibt, schließlich ist und bleibt es ein hierarchisches Lehrsystem, das dem Lehrer mehr eingesteht als dem Schüler.
“Quod licet Iovi, non licet bovi”. Letztendlich ist das auch gut so und bedeutet (Nehme man die Wertung zwischen Jupiter und Ochsen weg) eigentlich nur ein arbeitsteiliges System, das auch die Verantwortung aufteilt und die Befugnisse.
Ich darf (nicht nur als Lehrer) rauchen, Auto fahren, wählen, mich wählen lassen, trinken, ein Haus mieten etc. Ein Schüler unter 18 darf die meisten Dinge nicht.
Ich darf als Lehrer in meiner Arbeitszeit rauchen.
Warum?
Weil meine Arbeitszeit auch zuhause stattfindet, teilweise auf Weiterbildungen, Klassenfahrten etc. Meine Arbeitszeit ist nicht nur der Unterricht und mein Arbeitsort ist nicht nur die Schule.
Natürlich darf ich nicht während des Unterrichts rauchen. Ich weiß es nicht genau, da es Ländersache ist, aber ich denke, dass öffentliche Gebäuden, zumindest Schulen, allgemein in Deutschland rauchfrei sind.
Also darf ein Lehrer in einer Pause oder in einer Freistunde natürlich jenseits des Schulgeländes rauchen. Er darf auch mit dem Handy telefonieren, Chips essen und ohne zu fragen auf die Toilette gehen. Wie gemein, was Lehrer alles dürfen.
Er darf das Schulgelände ohne Erlaubnis des Schulleiters verlassen. Er muss nicht mehr bei seinen Eltern wohnen, seine Fehlzeiten nicht durch diese entschuldigen lassen.
Liebe Schüler und Eltern, die ihr diese Seite lest, fragt euch doch einfach mal Folgendes:
Warum tut das der Lehrer?
Was wird eigentlich von mir als Schüler, Elternteil oder Lehrer erwartet?
Was sollte ich vielleicht einfach mal unterlassen?
Die meisten Lehrenden wollen eher die gesamte Lerngruppe unter den wahrlich nicht idealen Bedingungen lernfähig erhalten. Da kann man doch über eine unfaire Behandlung oder über eine falsche Entscheidung einfach mal hinwegsehen oder?
Wenn sie sich häufen, ist die Lehrkraft augenscheinlich hilfsbedürftig (dann merkt man aber auch, dass es noch andere Schüler gibt, die ungerecht behandelt werden) oder der Schüler disziplinbedürftig (dann würden aber auch anderen Lehrkräfte dies feststellen).
Insgesamt teile ich eine Weisheit mit:
Gespräche suchen, Einzelfälle nicht überbewerten.
Erst in der Schule Hilfe suchen, statt im Internet.
Es gibt: Elternrat, Vertrauenslehrer, Elternvorsitzende, Schulleiter, oft Fachschaftsvorsitzende, didaktische Ausschüsse etc.
Hab euch alle lieb.
Der, der alles darf und mit der Meute tanzt.

(#26) lehrer meinte am 02.07.2010, 14:11 dazu:
" 

@sandra
Ja, er darf. Es ist wohl eine Ordnungsmaßnahme, die von der Schulleitung verordnet werden muss.
Aber es ist - verdammt noch mal - endlich Zeit, dass die Störungen ganzer Klassen durch einzelne SchülerInnen bekämpft werden.
Nach UNO-Menschenrechtscharta und deutschem Grundgesetz haben alle Zugang zu freier Bildung.
Wenn aber 1,2 oder 5 SchülerInnen in einer Klasse (denn selten sind es mehr wirklich aktive StörerInnen!) den Unterricht über weite Strecken lahmlegen, dann ist das schlicht eine Verletzung der o.g. Rechte und gehört entsprechend drastisch quittiert!
Alle SchülerInnen haben das Anrecht auf unsere Aufmerksamkeit. Tatsächlich beanspruchen aber die StörerInnen bestimmt 2/3 davon. Das muss(!!!) sich wieder ändern!
Und dass sich dann Eltern “schützend” hinter ihre Kinder stellen, dient der Sache auch nicht - im Gegenteil: Dieses Verhalten gibt den StörerInnen oft (nicht immer) eine erhebliche Immunität. D.h. die Eltern machen sich damit mitverantwortlich (oder schuldig) an den Störfeuern und dem daraus entstehenden Bildungsdefizit der anderen SchülerInnen!

(#27) Miju meinte am 09.11.2010, 23:27 dazu:
" 

hallo , meine Lehrin hat mir heute auf dem gang mein handy abgenommen und ich bekomme es erst morgen wieder! Darf die das? Dürfen die mein Handy solange berhalten?(und ich war auch mit meiner mutter da)

(#28) Mister M. meinte am 10.11.2010, 23:08 dazu:
" 

@Miju:
Wenn die Schulordnung es erlaubt: JA!

(#29) Schülerfreund meinte am 11.11.2010, 10:11 dazu:
" 

@Miju

Durftest du denn das Handy im Unterricht benutzen?

(#30) MoK meinte am 10.03.2011, 2:47 dazu:
" 

Also in BAYERN ist es so :
Der/Die Lehrer/in darf dich nicht vor die tür schicken !
(verletzung der aufsichtspflicht)

In ganz DEUTSCHLAND :
1. an die schüler : Lehrer müssen uns eig. auf klo gehen lassen ! Warum ? Tja, wenn sie es nicht machen kann man sie verklagen (freund hats gemacht) ! Und zwar :
1. Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)
2. Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)
3. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)
4. Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)
5. Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)
6. UND ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz

Also der Lehrer damals wurde suspendiert ! P.S: man macht sich dabei keine freunde bei den lehrern wink

(#31) Hugo Schuster meinte am 10.03.2011, 20:21 dazu:
" 

Zum Thema Handy in der Schule:
Ich selbst besitze ein Handy, benutze es aber äußerst selten, so machen das auch Ärzte, die mit mir befreundet sind, weil sie wissen warum ...
In der Schule sitzen 30 Schüler auf engstem Raum,
jeder hat sein Handy an, obwohl es verboten ist, und unter dem Tisch wird fleißig daran herumgefummelt. Ist Euch eigentlich klar, welchem Elektrosmog Ihr und Eure Lehrer ausgesetzt sind?
Gruß
Hugo

(#32) Hugo Schuster meinte am 11.03.2011, 10:48 dazu:
" 

In Berlin gab es einen Arzt, der hatte zwei Wartezimmer: “krank” und “krankschreiben”.
Für das zweite Wartezimmer war eine Auszubildende im ersten Lehrjahr zuständig, welche die gelben Zettel ausfüllte.
Für die Patienten, die wirklich krank waren, hatte der Arzt nun die doppelte Zeit zur Verfügung. Leider sahen das die Kassenärztliche Vereinigung usw. etwas anders ...

Nun, er hatte einfach keine Lust, sich die Krankheitsgeschichte eines Patienten anzuhören und dann alle möglichen Untersuchungen durchzuführen, sich insgesamt mit einem Patienten 10 Minuten herumzuärgern, um schließlich festzustellen, dass dem überhaupt nichts fehlt.

Wir hatten einmal einen Schulleiter, der alle Problemschüler in sogenannte “Lumpenklassen” versetzt hat.
Leider kann das mit den zwei Türen auch im Schulwesen nicht funktionieren!!!!

Wie es hier schon mehrfach angedeutet wurde, es sind zwei bis drei Schüler, unter denen eine ganze Klasse leidet. Wenn es weiterführende Schulen sind, dann habe ich dafür nicht das geringste Verständnis.

Ich gebe in meiner Sprechstunde manchen Eltern seit 25 Jahren dasselbe Rätsel auf:

“Wer hat eigentlich ein Interesse daran, dass ihr Kind die Schule schafft?”
a) Ich?
b) Sie?
c) Ihr Sohn?
d) Wir alle?

Dann blicke ich jedesmal in ratlose, äußerst grimmig blickende Gesichter, weil ich nicht bereit bin, dieses Rätsel aufzulösen. Manche fragen sogar: “Wie lautet die richtige Antwort?”

(#33) Dominik meinte am 08.10.2011, 16:32 dazu:
" 

Mein Mathe-Lehrer hat auf einmal eine Schülerin von mir zur mündlichen vor gerufen und hat Stoff der Klasse 6 bei ihr abgefragt obwohl wir Klasse 9 und L. Funktionen gerade haben. Sie hat FULLHOUSE (5 o. 6) bekommen. Darf der das eignetlich?

(#34) Schülerfreund meinte am 10.10.2011, 19:24 dazu:
" 

Lieber Dominik,

mich würde jetzt ganz brennend interessieren, warum du denkst, dass dein Lehrer das nicht darf? Wegen Unterforderung?

(#35) Schülerfreund meinte am 10.10.2011, 19:29 dazu:
" 

...aber es stimmt schon, Lehrer überschreiten ja ständig ihre Grenzen, daher muss man denen auch mal ganz gehörig auf die Finger klopfen. Einfach alten Stoff abfragen, so was geht ja auch nicht. Erst recht in einem Fach, das so aufeinander aufbaut wie Mathe…

(#36) JD meinte am 21.10.2011, 19:51 dazu:
" 

Hi,
meine Sportlehrerin verbietet es mir meine Festivalbändchen im Unterricht zu tragen und möchte mich dazu zwingen, diese abzuschneiden, weil ein anderer Schüler im Sportunterricht mit seinem Daumen darunter rutschen könnte.
Da ich das allerdings nicht einsehe, habe ich sie gefragt, ob ich ein Schweißband darüber ziehen dürfte. Da kann man aber auch mit dem Daumen drunter rutschen, deshalb hat sie mir das auch verboten.
Jetzt habe ich meine Bändchen so mit Klebeband an meinem Arm angeklebt, dass garantiert niemand mehr mit seinem Daumen darunter rutschen kann.
Meine Sportlehrerin hat mir aber auch das verboten und will, dass ich bis nächste Woche meine Bändchen abgeschnitten habe.
Darf sie das?

(#37) Dieter meinte am 22.10.2011, 18:26 dazu:
" 

@JD
Deine Sportlehrerin hat im Prinzip recht mit ihren Sicherheitsbedenken. Ich lasse meine Schüler die Bändchen aber abtapen und zwar 5cm rechts und links des Bändchens. Dagegen ist dann nichts mehr einzuwenden. “Klebeband” kannst Du aber nicht nehmen, es muss schon Tape sein.

(#38) JD meinte am 23.10.2011, 18:23 dazu:
" 

Klar, ich verstehe die Sicherheitsbedenken. Ich gebe ihr da auch Recht. Aber wenn ich die Bänder abtape ist alles in Ordnung? Sie darf mich also nicht dazu zwingen, diese abzuschneiden?

(#39) gymno meinte am 23.10.2011, 20:34 dazu:
" 

Verblüffend: Fast alle Schülerfragen lauten: Darf der Lehrer, die Lehrerin das….... Dabei sollten sich Schüler als Verursacher doch erst einmal fragen, ob das, was sie tun, rechtmäßig und förderlich für den Unterricht ist. Ursache und Wirkung werden hier leider sehr oft verwechselt.
Ich meine dabei nicht die Handlungen, die der Lehrer gegen die Schulordnung verübt, das ist doch sicher selten heutzutage, denn ein Lehrer weiß sehr genau, auf welches dünne Eis er sich dabei begibt. Das lernen heute sogar bereits die Referendare!
Jede Handlung sollte kurz und knapp vom Lehrer begründet und ohne Diskusion eingefordert werden. Für ewige Diskussionen ist im Unterricht ohnehin keine Zeit, denn alle anderen Schüler und auch der Lehrer haben das Recht auf ungestörten Unterricht. Die Zeit hierfür ist nach dem Unterricht.

(#40) JD meinte am 24.10.2011, 13:37 dazu:
" 

Danke, dass man hier gleich als Schüler, der den Lehrer als bösen Menschen sieht, abgestempelt wird.

(#41) gymno meinte am 24.10.2011, 22:32 dazu:
" 

@ JD
Du bist hier nicht abgestempelt worden. Ich verstehe, dass du enttäuscht bist, dass etwas gesagt wurde, was sich nicht mit deiner Sichtweise deckt. Aber so ist das Leben nun mal - jeder sieht eine Situation aus seinem Blickwinkel und viele Einzelheiten oder Aussagen sind uns nicht bekannt. Sich in sein Schneckenhaus zurückziehen, beleidigt sein, oder mit Ironie zurückschlagen, bringt uns hier nicht weiter.
Meine Aussagen bezogen sich nicht auf deinen “Fall”, sondern war ganz allgemein gefasst und auf das gesamte Forum bezogen.
Außerdem sagte ich definitiv, dass es Handlungen gibt, die ich ebenso verurteile und nicht nachvollziehen kann.
Deine Lehrerin hätte dir ganz ruhig sagen sollen, dass dein Bändchen ein Sicherheitsrisiko darstellt und abgeklebt werden müsse. Mich hätte z.B. auch interessiert, wie du auf die Aufforderung deines Lehrers reagiert hast. Wie war dein Tonfall der Aufforderung gegenüber? All das liegt im Dunkeln und kann von uns nur erahnt werden.
Mich nervt es zunehmend (und das meine ich wirklich) , dass alles, was ein Lehrer anweist oder sagt,  heutzutage von einigen Schülern hinterfragt wird, ob er das eigentlich dürfe….. Aber wehe, wenn es umgekehrt ist…....! Dann gibt es tausend Ausreden. Diese Schieflage und das Misstrauen kritisiere ich.  Das ist kein vertrauensvoller Umgang und in einem Betrieb würde man von einem schlechen, vergifteten Arbeitsklima sprechen. Wenn beide, Schüler und Lehrer sich respektieren, kann Lernen nur gelingen.

(#42) JD meinte am 26.10.2011, 13:59 dazu:
" 

Ich habe meiner Lehrerin in verständlichem, ruhigem Ton gesagt, dass ich das Sicherheitsrisiko kenne und deshalb gerne meine Bändchen abkleben möchte. Zwischen all meinen Lehrern und mir herrscht Respekt, ich verstehe mich mit jedem Lehrer gut. Und wenn der Kommentar nicht auf mich bezogen war, sondern auf die Allgemeintheit, ist das in Ordnung.

(#43) Es ist so wie es ist... meinte am 27.10.2011, 23:59 dazu:
" 

Ich finde es unmöglich wie manche Leute meinen ,dass immer nur Schüler an allem schuld sind.
Es gibt auch so viele Lehrer die noch immer denken sie wären im Zweiten Weltkrieg und müssen ihre Schüler bestrafen.
Ich kenne auch viele nette Lehrer ,die leider sehr oft nur für kurze zeit da sind aber mir ist aufgefallen umso Jünger die Lehrer sind umso besser sind 1. die noten und 2. das verständniss zwischen Lehrer und Schüler.
Ich denke mal der ganze Stress ,Streit und co. endsteht dadurch,dass die Lehrer mit ihrem Job überfordert sind (was bei den Heutigen schülern kein wunder ist) aber die Lehrer leiten das meist an die falschen schüler wieder zurück.
Ich kenne das nur zu gut aus meinem Unterricht,die Leute die ruhig sind kriegen am meisten ärger und die Leute die laut sind kriegen gute mündliche Noten weil sich der Lehrer einprägt das er/sie was zum Unterricht beigetragen hat,obwohl er/sie nur laut dazwischen geredet hat.
Ich glaube auch das der Stress der unter den Schülern endsteht(mobbing etc.)auf die Lehrer Projeziert wird.
Ps. Ich will niemanden mit diesem Text verletzen,ich kann wirklich beide Seiten volkommen verstehen ,aber es sind nicht immer die Schüler.

(#44) Nina meinte am 07.12.2011, 16:05 dazu:
" 

hey (:
ich habe am montag unentschuldigt gefehlt, also meine eltern haben früh vergessen in der schule anzurufen, eine entschuldigugn haben sie mir ejdoch geschrieben, jetzt wollen mir zwei lehrer für den tag 0 punkze (also eine sechs) geben, weil ich ihre arbeiten versäumt habe.
ist das rechtens?? was kann ich machen?
bitte helft mir<3

(#45) Marcel meinte am 01.02.2012, 20:33 dazu:
" 

Hallo Nina,

zuerst müsste ich dazu wissen, ob du in der Oberstufe oder Mittel- bzw. Unterstufe bist.
Folgendes gilt nämlich nur für erstere (in Bayern jedenfalls, über andere Bundesländer bin ich mir nicht gewiss): In der Oberstufe (also ab der elften Klasse) können für alle angesagten Leistungsnachweise, die man versäumt, 0 Punkte bzw. eine 6 gegeben werden. Dabei ist es egal, ob es sich um Klassenarbeit, Referat oder angekündigten Kurztest handelt. Die einzig mögliche Art der Entschuldigung ist der Nachweis der Krankheit durch ein ärztliches Attest. Ansonsten vielleicht noch ein tatsächlich unverschiebbarer Termin, ein Beispiel hierfür wäre ein Bewerbungsgespräch mit einer sehr hohen Anforderung und wenig freien Plätzen für die vielen Bewerber.

Um das Ganze noch einmal zusammenzufassen: Nein, eine Entschuldigung deiner Eltern reicht nicht aus, um dich vor den 0 Punkten zu schützen. Einzig und allein ein Attest oder vergleichbares.

Ich hoffe, geholfen zu haben!

Liebe Grüße

(#46) Tamara meinte am 02.02.2012, 19:30 dazu:
" 

Hallo Nina,
ich besuche die Oberstufe in Hessen. Bei uns ist eine Klausur auch nur mit einem ärztlichen Attest von dem Tag, an dem du krank warst, zu entschuldigen. Kannst du deinen Lehrern kein Attest zeigen, dürfen sie dir 0 Punkte geben. Eine Entschuldigung deiner Eltern reicht nicht aus.
LG

(#47) lena meinte am 16.02.2012, 20:22 dazu:
" 

haben Lehrer das recht einem Schüller das Handy aus der Hand zu reisen? so viel ich weiß dürfen sie nur sagen das man das handy geben soll aber kein recht dazu haben es einem aus der hand zu reisen oder liege ich da falsch?

(#48) allesdabei meinte am 18.05.2012, 6:52 dazu:
" 

Hallo liebe Lehrer und Schüler,

ich bin der Meinung, das weder die Lehrer noch die Schüler, verstanden haben worum es geht. Ihr führt einen Kampf, der von keiner Seite gewonnen werden kann.

Es gibt nur Verlierer auf beiden Seiten!

Ein Beispiel: Den Schülern wird von den Lehrern gesagt, Mobilfunktelefone müssen abgeschaltet sein und sie dürfen die Geräte nicht benutzen; die Schüler sehen, wie gewisse Lehrer, z. B. im Klassenzimmer oder Pausenhof mit dem Mobilfunktelefon spielen, weil sie es dürfen.

Fazit: Die Lehrer fordern die Schüler heraus, genau das zu machen, was sie nicht machen sollen … indem sie es ihnen vorleben und die Schüler leben den Vorbildern eifrig hinterher.

Kurzform: Aussage und Handlung sind nicht deckungsgleich (Paradox).

(#49) Wiegleb meinte am 18.05.2012, 16:56 dazu:
" 

Darf meine Lehrerin mich vor der ganzen Klasse bloßstellen.Meine Eltern rauchen und vor kurzem hat die Lehrerin mein Deutscharbeitsheft eingesammelt,wobei meine Lehrerin dann ganz laut vor der ganzen Klasse gerufen hat alles stinkt nach Rauch.Setdem werde ich nur noch Nico Stinker genannt.Oder ich habe die Nico Pest.

(#50) Robert meinte am 23.05.2012, 22:38 dazu:
" 

Ich sollte mein mathe-arbeitsheft fuer die naechse arbei abgeben.das habe ich nicht bis zum gefordertem termin gemacht.jetzt fordert meine lehrerin von mir das ich ein kuchen mitbringe. Kann sie das einfach so machen?  Danke im vorraus smile

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