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Eintrag vom 25.10.2009 * 568 Views in 2010

Kopien aus Schulbüchern - Sind Lehrer Gesetzesbrecher/innen?

Logo der SBVV-Kampagne 'Fair kopieren - Urheberrecht achten'Keine Lehrer/in, die nicht in den letzten zwei Wochen 300 Kopien aus dem Kopierer gelassen hat. Es geht ja auch nicht anders, möchte man denken. Die Hersteller von Lehrmitteln (vulgo: "Schulbuchverlage") fühlen sich bedroht und starten in der Schweiz die Kampagne "Fair kopieren" - in deren Rahmen u.a. Warn-Aufkleber auf den Schulkopierern angebracht werden sollen. Einige Überlegungen zur Gesetzeslage und zum fehlenden Unrechtsbewusstsein der Lehrer/innen.

Das hier zitierte UrhG gibt deutsches Recht wieder; in der Schweiz und in Österreich unterscheidet sich die Rechtslage zwar nicht fundamental, aber doch merklich.

Lehrer/innen kopieren viel

Es ist ein offenes Geheimnis: Lehrer/innen kopieren einen Großteil ihrer Arbeitsblätter und Unterrichtsmaterialien aus Schulbüchern, die den Schüler/innen nicht zur Verfügung stehen. Die morgendlichen Schlangen vor dem Kopierer im Lehrerzimmer sprechen für sich. Und jede Schulleitung kann ein Lied davon singen, dass viel zu viel kopiert wird.

Warum müssen Lehrer/innen so viel kopieren?

Es gibt drei Gründe, warum Lehrer/innen uferlos kopieren:

In (geliehene) Schulbücher darf man nicht reinmalen.
Bei der Bearbeitung von Texten, Karten, Tabellen, Bildern ... ist es eigentlich immer sinnvoll, wenn die Schüler/innen Notizen oder Markierungen direkt im Arbeitsmaterial machen. So werden die Inhalte elaboriert und fachspezifische Bearbeitungsstrategien geübt. Da das bei Schulbüchern nicht geht, gibt es nur zwei Lösungen: Uneffizienten Unterricht machen oder kopieren.
Das in der Klasse vorhandene Schulbuch ist “ungeeignet”.
“Ungeeignet” bedeutet: Den didaktisch-fachlichen Ansprüchen der Lehrer/in nicht angemessen. Gerade seit der Umstellung von Lerninhalten auf Lernfelder oder Kompetenzen haben die Schulbuchverlage - mehr oder weniger im Auftrag der Bildungspolitik - eine Menge unzumutbaren Schrott auf den Markt geworfen. Man kann es auch anders sehen: Es gibt für jedes Fach einige wenige wirklich brillante Lehrwerke, die die Konkurrenz weit ausstechen. Auch hier gibt es nur zwei Auswege: Schlechtes bzw. (subjektiv) ungeeignetes Material benutzen - oder eben kopieren.
In der Klasse gibt es für das Fach kein Schulbuch.
Der seltenste Fall. Trifft v.a. auf exotische und Nebenfächer zu. In einigen Fällen reicht der Buchbestand nicht für alle Klassen aus. Sonderfall: Oft sind Schüler/innen v.a. der Unterstufe an langen Tagen auch gewichtsmäßig überfordert, so dass Nebenfachlehrer/innen ihnen zugestehen, das Buch nicht immer mitschleppen zu müssen.

Ist Kopieren für den Unterricht illegal?

Das Unrechtsbewusstsein der kopierenden Lehrer/innen ist erstaunlich gering ausgeprägt. Denn einerseits geht man davon aus, dass die Schulbuchverlage im ewig rollenden Bildungszyklus eine sichere Kundschaft haben (und wenn man die Mega-Stände von Cornelsen, Schroedel & Co auf den Bildungsmessen betrachtet, drängt sich dieser Verdacht geradezu auf); andererseits weigert man sich intuitiv, sich schlecht zu fühlen, wenn man für lernende Kinder (raub-)kopiert. Kurz: Es gibt wahrscheinlich deutschlandweit keine einzige Lehrperson, die wegen ihrer Kopieraktivität ein schlechtes Gewissen hat.

Diese Einstellung entspricht nicht der aktuellen Rechtslage. Kopieren aus Schulbüchern ist (im Gegensatz z.B. zum Kopieren aus Tageszeitungen) nur in sehr begrenztem Rahmen gestattet, den wahrscheinlich die meisten Lehrer/innen schon in den ersten Schulwochen gesprengt haben. Im “Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte” (UrhG) ist unter §53(3) zu lesen:

Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1. zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder

2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

UrhG §53, Hervorhebungen Lehrerfreund

Außerdem ist die digitale Speicherung von kommerziellen didaktischen Materialien quasi ausgeschlossen, die Verbreitung sowieso (mehr: Lehrerfreund 01.12.2008: Wie viel Lehrer/innen fotokopieren dürfen; detaillierter, aber schwerer verständlich: lehrerfortbildung-bw.de: Urheberrecht in der Schule (linke Navigation beachten!)).

Sind also alle Lehrer/innen “Diebe”?

20min.ch hat einen Artikel mit dem Titel Urheberrecht - Lehrer sind Diebe veröffentlicht. Dort wird der Schaden für die Schweizer Lehrmittelverlage durch “Raub”-Kopieren auf 50 Millionen Franken beziffert. Das Problem sei struktureller Natur: In vielen Schulen seien “die Kopierbudgets der Schulen höher als die Kredite für neue Lehrmittel”.

Die Verlage, deren Werke kopiert werden, zeichnen ein dramatisches Bild:

An einzelnen Schulen werde wild draufloskopiert - und die Lehrpersonen würden dafür von den Schulbehörden noch gelobt, weil sie damit Kosten sparten, stellte Irene Schüpfer vom Verlag Klett und Balmer AG fest. Das Unrechtsbewusstsein sei nicht sehr gross.
Für die Lehrmittelverlage stelle die Kopierwut jedoch eine «existenzielle Bedrohung» dar.
[...]
Durch die Missachtung des Urheberrechts schadeten sich Lehrpersonen und Schulträger mittelfristig selbst. Die Kopierwut könne dazu führen, dass sich für die Verlage die Entwicklung neuer, didaktisch guter Lehrwerke nicht mehr lohne und sie die Lehrmittelherstellung über kurz oder lang einstellten.

20min.ch 22.10.2009: Urheberrecht - Lehrer sind Diebe

Allerdings: Umsatz und Gewinn gerade der Klett-Gruppe sind äußerst befriedigend (Bilanzdaten der Klett-Gruppe 2006 als pdf). Die Kopiererei in Schulen ist natürlich einkalkuliert, da sei seit Beginn der Xerox-Ära betrieben wird.

Die Urheberrechtsinhaber zeichnen ein wesentlich dramatischeres Bild, so der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV:

Lehrmittelverlage sind vermehrt damit konfrontiert, dass immer häufiger ganze Schulbücher kopiert und eingescannt oder aus verschiedenen Lehrmitteln neue zusammengestellt und im Internet veröffentlicht werden.

presseportal.ch 13.10.2009: Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV: Einladung zu Medienkonferenz - Start der Kampagne ‘Fair kopieren! Urheberrecht achten.’

Das ist natürlich eine maßlose Übertreibung. Schlimmstenfalls findet man in passwortgeschützten Tauschbörsen mal einen Schulbuchscan oder ein Arbeitsblatt mit einer eingescannten Weltkarte aus einem Schulbuch. Am Rande: Von Lehrer/innen selbst zusammengestellte, eingescannte Schulbücher wären für andere Lehrer/innen von außerordentlicher Nützlichkeit. Aber es gibt sie eben nicht (fast ist man versucht zu sagen: leider).

Die “Fair-Kopieren”-Kampagne

Nun hat also der SBVV die Kampagne “Fair kopieren! Urheberrechte achten” (fair-kopieren.ch) gestartet:

Mit einem Brief werden zunächst sämtliche Schulen der Deutschschweiz über die Ziele der Kampagne informiert und mit Plakaten und Aufklebern beliefert. Erreicht werden soll damit, dass die Plakate mit den einfachen Kopier-Regeln sowie die Aufkleber an ihren Kopiergeräten angebracht werden, damit unsere Botschaft “Fair kopieren! Urheberrecht achten” so gut als möglich verbreitet wird. Die F.A.I.R.-Regel wird künftig auch in allen neuen Unterrichtsmaterialien der Deutschschweizer Verlage publiziert.

Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV: Fair kopieren! Urheberrecht achten (Verbandsmitteilung vom 22.10.2009)

Für deutsche und österreichische Lehrer/innen ist zu beachten, dass die Informationen auf der Kampagnenwebsite fair-kopieren.ch sich nicht mit dem geltenden deutschen Recht decken.

Und nun? Nichts mehr kopieren?

Es hilft alles nichts: Wer als Lehrer/in illegal mehr als ein bestimmtes Kontingent aus Schulbüchern kopiert, ist eine Gesetzesbrecher/in. Dass den Lehrer/innen dabei das Unrechtsbewusstsein fehlt, ist kein Wunder. Schließlich handelt es sich bei der Kopiererei nicht um ein Privatvergnügen (wie es bspw. bei illegalen Software- oder Musik-Downloads der Fall ist), sondern um ein Engagement für besseren Unterricht. Andererseits können die Schulbuchverlage auch keinen Freibrief für wildes Kopieren ausstellen - denn dann wäre hier der erste Punkt, an dem die Schulen sparen würden.

Dass die Hersteller von Lehrmitteln den Lehrer/innen nun ein Unrechtsbewusstsein einbläuen wollen, ist jedenfalls ein sinnloses Trachten. Große Klassen, abstrakte Lehrpläne, inkompetente Schulentwicklungskonzepte - kein einziger Lehrer wird einsehen, dass er dazu auch noch auf Kosten seines eigenen Unterrichts ein paar Kopier-Dollars für seinen Arbeitgeber einsparen soll. Gefragt sind viel mehr Politik und Rechtsprechung, die Lösungen finden müssen - im Sinne einer maximalen Bildungsqualität.


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Beitrag vom 25.10.2009, 21:57 | diesen Beitrag versenden

11 Kommentare von LehrerfreundInnen
(#1) A. Buy meinte am 26.10.2009 dazu:
" Ich muss schon sagen: In der letzten Minute an den Kopierer rennen, das Buch reinlegen, vier Seiten kopieren, den Stapel mit wenig ansprechenden, weil schräg liegenden Texten ungelocht der Klasse hinblättern, und damit fröhlich Unterricht machen - mehr Primitivität darf sich kein ausgebildeter Lehrer leisten.
Kann man auf der Grundlage von Büchern seine Info- und Arbeitsblätter nicht selbst herstellen? Das bietet gleich noch den Vorteil, Buchtexte abzuspecken und zu optimieren. Folge: Anstatt mit vier Kopien beglücke ich die Schüler mit einer Kopie. Wenn dann in ein solches gezieltes Eigenprodukt hier und dort ein Bild aus Büchern (mit Herkunftsangabe) hineinrutscht, hat man die Gefahr, im Kopierzuchthaus zu landen, auf Null reduziert.
Hält ein Lehrer das System der eigenen Lehrmittelproduktion durch, lässt ihn schließlich die ästhetische Befriedigung besser schlafen, den Schülern Unterlagen mit Stil hinterlassen zu haben anstelle einem Blätter-Sammelsurium aus zehn Büchern.
(#2) Christian meinte am 26.10.2009 dazu:
" "Das ist natürlich eine maßlose Übertreibung. Schlimmstenfalls findet man in passwortgeschützten Tauschbörsen mal einen Schulbuchscan oder ein Arbeitsblatt mit einer eingescannten Weltkarte aus einem Schulbuch."

Na ja, dann schau mal hier: ww.scribd.com
Gerade im Bereich Englischunterricht gibt es da schon einiges.
(#3) Bildungswirt meinte am 29.10.2009 dazu:
" Danke für den informativen Beitrag. "Gefragt sind viel mehr Politik und Rechtsprechung, die Lösungen finden müssen - im Sinne einer maximalen Bildungsqualität." -volle Zustimmung, auch im Sinne einer Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Verlage übertreiben in ihrer düsteren Darstellung, aber marktschreien gehört zum Geschäft.
Ansonsten sind in Deutschland "Platzhirsche" wie Klett und Cornelsen gut aufgestellt und verdienen auch nicht schlecht.
Gruß BW
(#4) Susi meinte am 29.10.2009 dazu:
" Lächerlich. Im letzten Schulhalbjahr hab ich genau eine Seitem Schulbuch kopiert. Alles andere waren sowieso Kopiervorlagen. Hier wird maßlos übertrieben.

Und ja, die Schulbuchverlage verdienen sich dumm und dämlich, durch regelmäßige Lehrplanveränderungen und durch die Länderhoheit im Bildungswesen, was an Kleintierzüchtervereine erinnert.
(#5) lily meinte am 31.10.2009 dazu:
" Wäre vor allem toll, wenn auch die Verlage sich ein bisschen mehr an Fairness und etwas weniger an Kohlemachen halten würden: Früher musste man bei Bestellungen von Lehrerhandbüchern und Zusatzmaterial immer einen Schulstempel auf das Formular machen lassen - jetzt kriegen anscheinend alle, die jemals irgendwie in den Verteiler eines Verlages gekommen sind, alles Lehrermaterial einfach so. Mit dem Erfolg, dass man nichts mehr in Probearbeiten verwenden kann, was eigentlich dafür vorgesehen ist, weil es auf behandelten Stoff, Wortschatz, etc. zugeschnitten ist, weil einige ausgeschiedene Lehrer oder -innen in der Elternzeit Nachhilfeunterricht mit den fertigen Vorlagen erteilen (die dank laufender Lehrplanänderungen sicher nicht aus alten Zeiten stammen!). Die Leute haben einen Wahnsinnszulauf vor den Probearbeiten..
(#6) Fritzle meinte am 01.11.2009 dazu:
" Aus dem Alter bin ich raus, wo ich mich für den Schulträger durch Kopieren in die Nesseln gesetzt habe. Ich arbeite mit den Büchern, die da sind, und wenn keine da sind oder die nichts taugen - nicht mein Problem. Dafür haben wir doch unsere Top-Pädagogen in den Schulleitungen, die sollen sehen, wie sie das Material herkriegen. Ich werde für Unterricht etc. bezahlt, nicht für das Risiko einer Abmahnung o. ä.
(#7) Lehrer meinte am 01.11.2009 dazu:
" @ A.Buy
Wenn Sie genau gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass auch das partielle Kopieren aus Büchern - z.B. zum erstellen von Arbeitsblättern - nicht mit dem Schweizer Urheberrecht zu vereinbaren ist. Und dies, obwohl mit der Anschaffung eines Kopierers- mit dem Einkauf von Kopierpapier und mit jeder einzelnen Kopie eine finanzielle Abgeltung zu Gunsten der Urheber einkassiert wird. Dies sogar dann, wenn es sich um nachweislich nicht kopiergeschütztes Material handelt.
Darüber hinaus halte ich persönlich die gegenwärtigen Schulbücher für eine absolute Zumutung. Ich kann jedem einzelnen Schülern doch nicht 3 Physikbücher, 5 Biologiebücher, 3 Chemiebücher, 8 Geografiebücher, 6 Geschichtsbücher ..... als Unterrichtsmaterial zumuten. Wer soll das denn alles tragen??
(#8) Der Lehrerfreund meinte am 01.11.2009 dazu:
" @7
Sie schreiben:
Wenn Sie genau gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass auch das partielle Kopieren aus Büchern - z.B. zum erstellen von Arbeitsblättern - nicht mit dem Schweizer Urheberrecht zu vereinbaren ist.


Das ist so nicht richtig. Einzelne Seiten dürfen Sie in der Schweiz in jedem Fall auch aus Schulbüchern kopieren, siehe z.B. dieses Zitat von der fair-kopieren-Kampagne:

Die Schweizer Lehrmittelverlage empfehlen Ihnen, nur einzelne Seiten, nicht aber ganze Kapitel oder mehr zu kopieren.

http://www.fair-kopieren.ch/faq/
(#9) Lehrer meinte am 02.11.2009 dazu:
" Na denn ..... können Sie mir evtl. auch noch Lehrbücher mitteilen, die das partielle Kopieren überflüssig machen??? Was ich da an Zeit sparen könnte.......
(#10) jakobmankel meinte am 09.11.2009 dazu:
" Natürlich gibt es das Kopierrecht und das hat seinen Sinn. Die Verlage dramatisieren eine Sache, dass man glauben müsste, dass ihre Existenz gefährdet sei. Dies ist unwahr, denn eines ist doch klar. Jeder Verzicht auf eine Kopie ist nicht gleichzeitig ein gekauftes Buch. Im Fach Ev. Religion wird teilweise gar kein Schülerbuch angeschafft, weil die Themen nicht zum Lernplan passen und beim eingeschränkten Budget der Schule man andere Fächer bevorzugt und daher die Kollegen auf Kopien angewiesen sind. Zum anderen müssen hier bei uns viele Kollegen ihre Kopien selbst zahlen, haben manchmal Kontingente von 300 Kopien pro Jahr frei (darin auch die Kopien für Arbeiten). Es ist traurig, dass wir uns darüber unterhalten müssen in einer Gesellschaft, die Wert auf Bildung legt.
Wenn es Kollegen gibt, die wahllos viele Seiten für ihre Klasse kopieren, spricht das nicht gerade für deren Kompetenz im Umgang mit Arbeitsblättern oder mit dem Thema, kann aber auf einzelne Themen beschränkt mal auftreten. Gut wäre es hier, wenn man online Ausgaben von Büchern anbietet, in denen bestimmte Themen gesondert aufgeführt, heruntergeladen für die Klasse kopiert werden dürfen, gerade in Fächern wie Religion (dazu müsste es eine Sammelbörse geben mit eigenen Arbeitsblättern von Kollegen zum jeweiligen Thema. Also anstelle die Kollegen zu verdammen, sollten die Schulbuchverlage sich endlich der Situation der Lehrer annehmen und flexiblere Hilfen anbieten. Die Kollegen, die gedankenlos drauf los kopieren, weil sie keine Lust haben, ihren Unterricht anders zu gestalten, wird man sowieso nicht erreichen, aber die engagierten noch zu kriminalisieren, halte ich für den falschen Weg.
(#11) Petra meinte am 25.11.2009 dazu:
" ich MUSS kopieren und vor allem KORRIGIEREN!
Das eine inhaltlich passable Buch, das ich für meine Weiterbildung zur medizinischen Schreibkraft verwende, hat weit mehr als 400 Rechtschreibfehler! Auch ein weiteres Buch, das ich didaktisch für unsere Zwecke für recht sinnvoll halte, hat eine ähnliche Fehlerquote. Dennoch nutze ich sie und kopiere sie und habe auf jeder Seite meinen Namen und den Titel nebst Autor in der Fußzeile stehen. Leider wurde mein Angebot zum Korrigieren/Lektorieren beider Bücher vom Verlag abgelehnt. Der Autor des einen Buches gibt sich auch leider damit zufrieden, dass die Neuauflage (trotz meines (persönlichen) Lektoratangebotes) weiterhin mit Orthografiefehlern behaftet sein wird. Kann man dafür Verständnis haben?

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