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Kopieren5 Beiträge

Der Trick: Per Mail oder USB-Stick einen Materialpool simulieren

Eingescannte Unterrichtsmaterialien legal an Schüler/innen verteilen

Lehrer/innen dürfen neuerdings Unterrichtsmaterialien einscannen, das Verteilen an Schüler/innen ist aber nur eingeschränkt möglich. Wir zeigen, wie Sie die Gesetzeslage möglichst kraftvoll ausnutzen können, um Ihre Materialien an die Schüler/innen zu bringen. Die Lösung lautet: exzessive Nutzung von E-Mail oder USB-Sticks.

USB-Sticks
Bild: pixabay / EsaRiutta [CC0 (Public Domain)]

Neuer Urheberrechtsvertrag mit Schulbuchverlagen

Endlich: Lehrer/innen dürfen Unterrichtsmaterialien einscannen

Der große Hammer zu Nikolaus 2012: Lehrer/innen dürfen ab sofort Unterrichtsmaterialien digitalisieren (d.h. auch: einscannen) und so für den Unterricht verwenden. Die Scans dürfen auch gespeichert werden. Das ist der Kniefall der Kultusministerien und Schulbuchverlage vor der durch den Schultrojaner aufgebrachten Öffentlichkeit.

Scanner
Bild: TeroVesalainen / pixabay [CC0 (Public Domain)]

Vorsicht, Falle!

Kopierer speichern alle kopierten Dokumente - jahrelang

Seit Anfang 2000 enthalten fast alle größeren digitalen Kopiergeräte Festplatten. Bei vielen Modellen werden sämtliche kopierten Dokumente dauerhaft gespeichert. Hoffentlich haben Sie an Ihrem Schulkopierer in letzter Zeit keine sensiblen privaten Dokumente kopiert. Und hoffentlich haben Sie in den letzten Jahren nicht das erlaubte Kontingent an Schulbuchkopien überschritten.

Mann an Kopierer
Bild: 3dman_eu / pixabay [CC0 (Public Domain)]

Fehlendes Unrechtsbewusstsein

Kopien aus Schulbüchern - Sind Lehrer Gesetzesbrecher/innen?

Keine Lehrer/in, die nicht in den letzten zwei Wochen 300 Kopien aus dem Kopierer gelassen hat. Es geht ja auch nicht anders, möchte man denken. Die Hersteller von Lehrmitteln (vulgo: "Schulbuchverlage") fühlen sich bedroht und starten in der Schweiz die Kampagne "Fair kopieren" - in deren Rahmen u.a. Warn-Aufkleber auf den Schulkopierern angebracht werden sollen. Einige Überlegungen zur Gesetzeslage und zum fehlenden Unrechtsbewusstsein der Lehrer/innen.

Logo der SBVV-Kampagne 'Fair kopieren - Urheberrecht achten'
Bild: Kampagne 'Fair kopieren!'
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Kopierkontingent

Wie viel Lehrer/innen fotokopieren dürfen

Vertraglich ist nun seit 2008 geregelt, wie viel Lehrer/innen für den Unterricht kopieren dürfen. Für die Schulbuchverlage erfreulich - denn sie können nun endlich versuchen, die außer Kontrolle geratene Kopiersituation an Schulen in Griff zu bekommen. Ärgerlich in Unterrichtssituationen, in denen man kein oder ein schlechtes Schulbuch hat.

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