Umfrageergebnis: Wie viel korrigieren LehrerInnen in den Weihnachtsferien 2007/08?
Vom 20.12.-31.12.2007 befragten wir LehrerInnen, wie viele Klassensätze sie in die Weihnachtsferien zum Korrigieren mitnehmen. Auswertung und beispielhafter Auszug aus einer Schülerarbeit für die, die noch nicht genug korrigiert haben.
Zum Vorverständnis: Korrigieren ist etwas ganz Entsetzliches, denn:
- Korrigieren ist häufig stinklangweilig. Lesen Sie dazu unseren Artikel “Frank McCourt ist mit seinen Korrekturen überfordert”.
- Korrigieren erfordert permanente Konzentration. Mal fünf Minütchen automatisierte Tätigkeit geht nicht.
- Korrigieren ist undankbar. Sie sitzen an einer Deutscharbeit zwischen 15 und 90 Minuten und schreiben bei Bedarf einen fetten Kommentar, der entweder nicht gelesen oder als unverständlich oder fies bewertet wird.
Umfrage “Müssen Sie in den Weihnachtsferien zuhause korrigieren?”
An der Umfrage beteiligten sich 199 Personen. Ergebnis:
| Antwort (Auswahl) | Prozent (Stimmen) |
| Nein, nichts. Ich entspanne mich nur. | 20% (39 Stimmen) |
| Ja, einen Klassensatz. | 20% (39 Stimmen) |
| Ja, zwei Klassensätze. | 23% (46 Stimmen) |
| Ja, mehr als zwei Klassensätze. | 38% (75 Stimmen) |
Die Ergebnisse der Umfrage können Sie auch bei polldaddy.com einsehen (kostenloser Account erforderlich).
Analyse
Man trifft immer mal wieder Lehrpersonen, die es schaffen, keine Korrekturen in die Ferien mitzunehmen. Das ist aber die Ausnahme. Auch in unserer Umfrage haben nur 20% der Befragten nichts in den Ferien zu korrigieren. Wir gönnen es ihnen - Glückwunsch!
Weitere 20% konnten sich auf einen Klassensatz beschränken. Das ist nervig, aber machbar: An einem Klassensatz korrigiert man - abhängig von Klassenstufe, Fach und Korrekturgeschwindigkeit - zwischen 2 und 30 Stunden.
Und dann gibt es noch die 60%, die zwei oder mehr Klassensätze korrigieren müssen und denen im ungünstigsten Falle (drei Oberstufenklausuren Deutsch) von den (brutto) 14 unterrichtsfreien Tagen noch drei oder vier zum Fangen, Schlachten und Verzehren des Truthahns bleiben.
Korrigieren - ein Exempel
Hier ein kleiner Auszug aus einer Schülerarbeit im Fach Deutsch zum Thema “Kreatives Schreiben”. Der Anfang der Erzählung “Der Aufziehvogel und die Dienstagsfrauen” von Haruki Murakami (in Der Elefant verschwindet) soll fortgeführt werden. Klick aufs Bild zum Vergrößern.
Beitrag vom 01.01.2008, 18:23 | diesen Beitrag versenden
Was ist daran so schlimm? Die Schrift ist leserlich und die Ergänzung steht in der Nähe der Stelle, wo sie reingehört (und nicht erst zwei Seiten weiter hinten). Da kenne ich Schlimmeres ...
Grüße
1) Die Pest des Schreibens auf karierten anstatt linierten Blättern - bei mir ein absoluter Zurückweisungsgrund, denn vom stundenlangen, intensiven Starren auf die Karos bekomme ich fürchterliche Kopfschmerzen.
2) Hineinschreiben in den linken (Heft)rand!!
3) Rechts ist überhaupt kein Korrekturrand gelassen!!
Jemand wie ich wird ja auch von so manchem Kollegen als Formalfaschist gebrandmarkt, aber wir sollten uns mal vor Augen halten, mit welchen Berufschancen wir junge Leute ins Arbeitsleben entlassen, die bei schriftlichen Aufgaben mit Kategorien wie "Übersichtlichkeit" und "Sauberkeit" glatt überfordert werden.
1) Das mit den Karos ist zwar nicht sehr schön, da diese für Mathematikarbeiten überwiegend genutzt werden sollten, aber die Kopfschmerzen als Zurückweisungsgrund zu nennen, ist nun wirklich kein Grund. Dann sollte ein Arzt aufgesucht werden.
3) Der rechte Rand könnte aber auch beim Bearbeiten des Bildes abgetrennt worden sein. Die Seite ist nämlich sehr schmal.
Mich nerven vollgeschriebene Ränder auch. Deshalb meine Frage: Wie machen Sie das, wenn Sie Arbeiten "zurückweisen"? Unbenotet lassen (für manchen Schüler ein Glücksfall, den er gerne wiederholt), wiederholen lassen (Mehrarbeit für den Lehrer), eine 6 geben (erscheint mir schwer gegen klagende Eltern durchzusetzen), oder...?
Über eine ernsthafte Antwort wäre ich dankbar.
Mit kollegialen Grüßen,
C. Harms
das ist alles eine Sache klarer Abmachungen. Schüler, die ich zum ersten Mal unterrichte, bekommen von mir ein Merkblatt mit meinen formalen Anforderungen an eine schriftliche Arbeit, sei es Hausaufgabe oder Klausur/Klassenarbeit, verbunden mit den Hinweisen auf die Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Nach dem seit 2005 geltenden neuen Berliner Schulgesetz können Klausuren/Klassenarbeiten, die unleserlich sind, mit der Note "6" belegt werden. Hausaufgaben auf kariertem Papier müssen noch einmal auf liniertem Papier angefertigt werden, ansonsten gelten sie als nicht gemacht.
Mit freundlichen Grüßen, R. Tyrach
Aber weshalb wurde die Umfrage eigentlich durchgeführt? Es ist doch völlig normal, dass in der unterrichtsfreien Zeit auch korrigiert wird, oder?
Sind die 20% "Nein, nichts. Ich entspanne mich nur" tatsächlich als komplette Urlaubszeit zu interpretieren? Dann Respekt: Viele Lehrer können sich das nicht mehr leisten, und viele Arbeitnehmer erhalten so viel Urlaub in den Schulferien auch nicht mehr.
Schöne Grüße
Michael
in erster linie an Reinhold Tyrach: wer gibt ihnen eigentlich das recht so mit arbeiten von schülern umzugehen?
das schulgesetz mit sicherheit nicht - wenn sich ein solcher passus finden lässt - bitte ich sie mir diesen zu zeigen! -
wie halten sie es denn mit den §§ 1 - 4?
dringend würde ich §67(6) empfehlen!
sollten sie da probleme haben - hoffe ich, dass sie so schnell wie möglich den schuldienst verlassen!
ihre beiträge strotzen vor ignoranz und unwissenheit - peinlich !
unterhalb des "Menschenfeinds" macht man's als ausgewiesener "Schülerfreund" natürlich nicht. Leiden Sie unter Bluthochdruck? Oder sollte das eine Satire sein - dafür ist Ihr Beitrag halt leider doch zu plump.
In Paragraph 42 des Schulgesetzes steht, der Schüler habe den Anweisungen des Lehrers zu folgen - aber was "darf" ich tun, wenn er sich nicht daran hält? Darf mich ein solcher Schüler tatsächlich verklagen? Da es kurz vor den Zeugnissen ist und die Angelegenheit somit "brennt", würde ich mich sehr über schnelle Antworten von Leuten, die Ähnliches erlebt haben oder sich rechtlich auskennen sehr freuen. Ich möchte einfach, dass der Schüler Konsequenzen für sein Tun erfährt. Danke!
2. Sie korrigieren die Arbeit und ziehen wegen schwerer formaler Mängel zwei Noten ab.
Allerdings scheint die Situation schon ziemlich eskaliert zu sein. Ehrlich gesagt hätte ich nicht darauf bestanden, den Text abschreiben zu lassen. Das mache ich nur, wenn der Text unleserlich ist. Wenn man über Paragraphen kommuniziert, bedeutet das, das schon der offene Krieg ausgebrochen ist. Sprechen Sie doch mit der Schulleitung mal darüber, was erlaubt ist und was nicht, dann sind Sie abgesichert.
danke für die prompte Antwort.
Ich korrigiere als Englisch- und Spanischlehrerin jährlich an die 1000 Klassenarbeiten. Meine Schüler machen so viele Fehler, dass oftmals der Drittel Rand noch nicht mal ausreicht. Es ist also keine Pedanterie meinerseits, sondern ich brauche diesen Korrekturrand, um meine Arbeit vernünftig machen zu können, damit auch der Schüler von meinen Korrekturen profitieren kann. Ich weise die Schüler auch nach Jahren noch vor der Arbeit auf den Korrekturrand hin, schreibe es an die Tafel und habe in diesem Fall auch noch während der Klausurzeit den Schüler freundlich (!) gemahnt.
Noch ist die Situation nicht eskaliert. Um dies auch zu vermeiden, habe ich mich an den Lehrerfreund gewandt und auch im Schulgesetz recherchiert, dies aber bislang weder dem Schüler noch Kollegen oder der Schulleitung gegenüber geäußert. Ich bin absolut keine Freundin von "Paragraphenreiterei". Auslöser war die pampige Bemerkung des Schülers, er wolle mich verklagen. Ich möchte nun einfach wissen, welche Rechte habe ich - welche Rechte hat er? Er benimmt sich auf gut Deutsch gesagt wie Sau. Dem möchte ich nun etwas entgegen setzen.
Darum ist mir Ihr Vorschlag, ihm wegen formaler Mängel zwei Noten abzuziehen sehr sympathisch. Allerdings auch hier wieder meine Frage: Ist das rechtlich zulässig?
Wir haben jetzt einige Tage Pfingstferien - danach ist ein Gespräch mit der Schulleitung sicher sinnvoll - nur leider haben die oft rechtlich auch keine Ahnung.
Ich habe wirklich besseres zu tun, als mich mit so etwas herumzuschlagen. Aber hier geht es darum, dem Schüler Grenzen zu setzen, wenn er u.a. meint, mich verklagen zu müssen. Schließlich unterrichte ich ihn auch nächstes Schuljahr wieder und wünsche mir einen respektvollen Umgang miteinander. Hätte er nicht so respektlose Äußerungen mir gegenüber getätigt, wäre ich auch zu mehr "Großzügigkeit" bereit gewesen.
Ich würde sagen: Wenn Sie es mit der Schulleitung geklärt haben, können Sie es machen. Sie können es natürlich auch so machen (ich bezweifle, dass man Ihnen deswegen in rechtlicher Hinsicht etwas kann), aber wenn der Schüler wirklich vor Gericht ziehen und klagen will, sollte man sich in jedem Fall absichern. Und ehrlich: Wenn jemand zu mir sagt "Ich verklage Sie", dann würde ich mich in jeder erdenklichen Hinsicht absichern.
@ Müller:
Wie ich eben dargelegt habe: Ich glaube nicht, dass man so ein Problem noch auf zwischen menschlicher Ebene lösen kann. Der Schüler hat sich zu weit aus dem Fenster gelegt, wenn Sie mich fragen. Jetzt muss er die Konsequenzen tragen.
Worum geht es? Um einen fehlenden Korrekturrand.
Über diverse Eskalationsstufen ist die Diskussion inzwischen beim Vorschlag angekommen, die Arbeit um 2 (!) Noten zu reduzieren! Wegen eines fehlenden Korrekturrandes? Meiner Meinung nach reichlich überzogen.
Ich kann nur empfehlen, hier souverän zu reagieren, die fachliche Leistung des Schülers zu beurteilen und das Verhalten getrennt davon zu klären. Dafür gibt es in Schleswig Holstein die Pädagogischen Maßnahmen (§ 25 Schulgesetz).
Sinnvoll erscheint mir hier, die Fehler zu markieren, die Arbeit zu bewerten und eine Berichtigung zu verlangen. Hier natürlich ohne Korrekturhinweise in der Arbeit, denn dafür war ja kein Platz.
Für die nächste Arbeit würde ich der Klasse klare regeln für weitere Fälle bekannt geben. Die sind dann zukünftig klar, allen bekannt und durchsetzbar.
Den Machtkampf so fortzusetzen, wie es bisher in dieser Diskussion vorgeschlagen wurde, verursacht meiner Meinung nach zuviel Verlierer, kostet zu viel Energie und verursacht zu viel bleibende Feundschaft; der Schaden wäre mir zu groß.
Sie hat schon etwas verwundert geguckt, als sie das gesehen hat. Natürlich war es dadurch für sie ziemlich schwierig, die Zeichen bestimmten Fehlern zuzuordnen. In der nächsten Arbeit hat sie dann an den Rand gedacht
Zwei Noten Abwertung halte ich auch nicht für gerechtfertigt. Bau in dein Bewertungssystem doch ganz klar formale Punkte mit ein. Zwei Noten Unterschied bringen die aber sicher nicht hervor. Nach meinem Empfinden können solche Punkte vielleicht eine halbe Note ausmachen. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es für ne ganze reicht.
Der Schüler hat doch den Korrekturrand offensichtlich mit Absicht nicht eingehalten und wollte dich provozieren, daher würde ich ein Gespräch (evtl auch mit einem Kollegen, Schulleitung oder Eltern) anberaumen und mich auf keinerlei Machtspielchen mehr einlassen. ach klar, dass du das pubertäre Verhalten nicht mitmachst und wenn er den Korrekturrand weglässt, kannst du nicht mehr ordenltich deine Korrekturen dokumentieren. Dass es be sowas zu Fehlern kommen kann, könntest du nicht mehr gewährleisten. So wie ich meinen Schülern sage, dass ich keine Punkte gebe, wenn ich etwas nicht lesen kann. Hab auch keine Angst davor, dass ein Schüler dich verklagt...zumindest nicht wegen sowas. Der hat sich doch nur aufgeplustert, ziemlich teeniehaft auch noch. Sowas würde ich maximal mit einem Grinsen quittieren, ihm auf die Schulter klopfen und ihm bestätigen, dass er ein ganz Großer ist.
Hat dich der Schüler tatsächlich einschüchtern können?
Wie halten wir uns auseinander?
Ich bestehe ja nciht auf ältere Rechte an diesem Nick, aber irgendwie könnte das zu Verwechslungen führen, wenn zwei mit dem identischen Nick hier herumlaufen
Da Sie häufig als "Schülerfreund" posten, haben wir dem Schülerfreund oben eine "1" an den Namen gehängt.
Redaktion, 03.06.2009
 
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