Sie sind hier:
Eintrag vom 01.01.2008 * 343 Views in 2010

Umfrageergebnis: Wie viel korrigieren LehrerInnen in den Weihnachtsferien 2007/08?

Scan einer Deutscharbeit, Auszug (Thumb)Vom 20.12.-31.12.2007 befragten wir LehrerInnen, wie viele Klassensätze sie in die Weihnachtsferien zum Korrigieren mitnehmen. Auswertung und beispielhafter Auszug aus einer Schülerarbeit für die, die noch nicht genug korrigiert haben.

Zum Vorverständnis: Korrigieren ist etwas ganz Entsetzliches, denn:

  1. Korrigieren ist häufig stinklangweilig. Lesen Sie dazu unseren Artikel “Frank McCourt ist mit seinen Korrekturen überfordert”.
  2. Korrigieren erfordert permanente Konzentration. Mal fünf Minütchen automatisierte Tätigkeit geht nicht.
  3. Korrigieren ist undankbar. Sie sitzen an einer Deutscharbeit zwischen 15 und 90 Minuten und schreiben bei Bedarf einen fetten Kommentar, der entweder nicht gelesen oder als unverständlich oder fies bewertet wird.

Umfrage “Müssen Sie in den Weihnachtsferien zuhause korrigieren?”

An der Umfrage beteiligten sich 199 Personen. Ergebnis:

Antwort (Auswahl)Prozent (Stimmen)
Nein, nichts. Ich entspanne mich nur.20% (39 Stimmen)
Ja, einen Klassensatz.20% (39 Stimmen)
Ja, zwei Klassensätze.23% (46 Stimmen)
Ja, mehr als zwei Klassensätze.38% (75 Stimmen)

Die Ergebnisse der Umfrage können Sie auch bei polldaddy.com einsehen (kostenloser Account erforderlich).

Analyse

Kuchendiagramm zur Umfrage: 'WIe viele Korrekturen muessen Sie in den Weihnachtsferien zum Korrigieren mit nach Hause nehmen?Man trifft immer mal wieder Lehrpersonen, die es schaffen, keine Korrekturen in die Ferien mitzunehmen. Das ist aber die Ausnahme. Auch in unserer Umfrage haben nur 20% der Befragten nichts in den Ferien zu korrigieren. Wir gönnen es ihnen - Glückwunsch!
Weitere 20% konnten sich auf einen Klassensatz beschränken. Das ist nervig, aber machbar: An einem Klassensatz korrigiert man - abhängig von Klassenstufe, Fach und Korrekturgeschwindigkeit - zwischen 2 und 30 Stunden.
Und dann gibt es noch die 60%, die zwei oder mehr Klassensätze korrigieren müssen und denen im ungünstigsten Falle (drei Oberstufenklausuren Deutsch) von den (brutto) 14 unterrichtsfreien Tagen noch drei oder vier zum Fangen, Schlachten und Verzehren des Truthahns bleiben.

Korrigieren - ein Exempel

Hier ein kleiner Auszug aus einer Schülerarbeit im Fach Deutsch zum Thema “Kreatives Schreiben”. Der Anfang der Erzählung “Der Aufziehvogel und die Dienstagsfrauen” von Haruki Murakami (in Der Elefant verschwindet) soll fortgeführt werden. Klick aufs Bild zum Vergrößern.

image

Ähnliche Beiträge finden Sie auch unter ...
pfeil nach oben

Beitrag vom 01.01.2008, 18:23 | diesen Beitrag versenden

21 Kommentare von LehrerfreundInnen
(#1) Jochen meinte am 03.01.2008 dazu:
" > Hier ein kleiner Auszug aus einer Schülerarbeit

Was ist daran so schlimm? Die Schrift ist leserlich und die Ergänzung steht in der Nähe der Stelle, wo sie reingehört (und nicht erst zwei Seiten weiter hinten). Da kenne ich Schlimmeres ...
(#2) Der Lehrerfreund meinte am 04.01.2008 dazu:
" Sie ist nicht schlimm, diese Arbeit; ich habe sie einfach als Beispiel zitiert. Ich denke, jede/r Deutschlehrer/in hat schon wesentlich schlechtere oder bessere gesehen.
(#3) Penzler meinte am 04.01.2008 dazu:
" Interessante Seite, die gute Einblicke gibt, genau wie auch dieser Beitrag. Werde mich näher damit beschäftigen...
(#4) Andi meinte am 12.01.2008 dazu:
" Mich würde interssieren, aus welcher Klassenstufe und welche Schulform diese Arbeit stammt. Nur so zum Vergleichen.
Grüße
(#5) Reinhold Tyrach meinte am 12.01.2008 dazu:
" An diesem Beispiel ist einiges so schlimm, dass ich die Arbeit als unkorrigierbar zurückweisen würde:
1) Die Pest des Schreibens auf karierten anstatt linierten Blättern - bei mir ein absoluter Zurückweisungsgrund, denn vom stundenlangen, intensiven Starren auf die Karos bekomme ich fürchterliche Kopfschmerzen.
2) Hineinschreiben in den linken (Heft)rand!!
3) Rechts ist überhaupt kein Korrekturrand gelassen!!

Jemand wie ich wird ja auch von so manchem Kollegen als Formalfaschist gebrandmarkt, aber wir sollten uns mal vor Augen halten, mit welchen Berufschancen wir junge Leute ins Arbeitsleben entlassen, die bei schriftlichen Aufgaben mit Kategorien wie "Übersichtlichkeit" und "Sauberkeit" glatt überfordert werden.
(#6) Vincent meinte am 15.01.2008 dazu:
" (#5) Reinhold Tyrach:

1) Das mit den Karos ist zwar nicht sehr schön, da diese für Mathematikarbeiten überwiegend genutzt werden sollten, aber die Kopfschmerzen als Zurückweisungsgrund zu nennen, ist nun wirklich kein Grund. Dann sollte ein Arzt aufgesucht werden.

3) Der rechte Rand könnte aber auch beim Bearbeiten des Bildes abgetrennt worden sein. Die Seite ist nämlich sehr schmal.
(#7) Conny Harms meinte am 15.01.2008 dazu:
" Hallo Herr Tyrach,

Mich nerven vollgeschriebene Ränder auch. Deshalb meine Frage: Wie machen Sie das, wenn Sie Arbeiten "zurückweisen"? Unbenotet lassen (für manchen Schüler ein Glücksfall, den er gerne wiederholt), wiederholen lassen (Mehrarbeit für den Lehrer), eine 6 geben (erscheint mir schwer gegen klagende Eltern durchzusetzen), oder...?

Über eine ernsthafte Antwort wäre ich dankbar.
Mit kollegialen Grüßen,
C. Harms
(#8) Reinhold Tyrach meinte am 16.01.2008 dazu:
" Hallo, Koll. Harms,

das ist alles eine Sache klarer Abmachungen. Schüler, die ich zum ersten Mal unterrichte, bekommen von mir ein Merkblatt mit meinen formalen Anforderungen an eine schriftliche Arbeit, sei es Hausaufgabe oder Klausur/Klassenarbeit, verbunden mit den Hinweisen auf die Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Nach dem seit 2005 geltenden neuen Berliner Schulgesetz können Klausuren/Klassenarbeiten, die unleserlich sind, mit der Note "6" belegt werden. Hausaufgaben auf kariertem Papier müssen noch einmal auf liniertem Papier angefertigt werden, ansonsten gelten sie als nicht gemacht.

Mit freundlichen Grüßen, R. Tyrach
(#9) Michael meinte am 20.01.2008 dazu:
" Ein interessantes Ergebnis!

Aber weshalb wurde die Umfrage eigentlich durchgeführt? Es ist doch völlig normal, dass in der unterrichtsfreien Zeit auch korrigiert wird, oder?

Sind die 20% "Nein, nichts. Ich entspanne mich nur" tatsächlich als komplette Urlaubszeit zu interpretieren? Dann Respekt: Viele Lehrer können sich das nicht mehr leisten, und viele Arbeitnehmer erhalten so viel Urlaub in den Schulferien auch nicht mehr.

Schöne Grüße

Michael
(#10) Claudia meinte am 25.01.2008 dazu:
" Der Zeitraum der Umfrage war aber denkbar ungünstig gewählt - zum einen die Feiertage mit den diversen familiären Verpflichtungen, zum anderen der Korrekturstress. Ich selber hatte 4 Stapel mit Aufsätzen (von 5. Klasse bis "Klausur unter Abiturbedingungen") zu beackern und keine Zeit zum gemütlichen Surfen. Anderen wird es genauso gegangen sein, deshalb ist die Umfrage nur bedingt repräsentativ.
(#11) Schülerfreund1 meinte am 26.03.2008 dazu:
" na da hab ich doch mal ne frage an alle, die sich hier als menschenfeind outen...
in erster linie an Reinhold Tyrach: wer gibt ihnen eigentlich das recht so mit arbeiten von schülern umzugehen?
das schulgesetz mit sicherheit nicht - wenn sich ein solcher passus finden lässt - bitte ich sie mir diesen zu zeigen! -
wie halten sie es denn mit den §§ 1 - 4?
dringend würde ich §67(6) empfehlen!
sollten sie da probleme haben - hoffe ich, dass sie so schnell wie möglich den schuldienst verlassen!
ihre beiträge strotzen vor ignoranz und unwissenheit - peinlich !
(#12) Reinhold Tyrach meinte am 27.03.2008 dazu:
" @Schülerfreund

unterhalb des "Menschenfeinds" macht man's als ausgewiesener "Schülerfreund" natürlich nicht. Leiden Sie unter Bluthochdruck? Oder sollte das eine Satire sein - dafür ist Ihr Beitrag halt leider doch zu plump.
(#13) Christina Schulte meinte am 31.05.2009 dazu:
" Ich habe gerade mit einem Schüler Ärger, der in der Englischklausur keinen Korrekturrand ließ. Obwohl er bereits seit drei Jahren an unserer Schule ist und ich sogar vor der Arbeit noch einmal extra an die Tafel schrieb: Bitte ein Drittel Rand! Als ich während der Klassenarbeit feststellte, dass er keinen Rand ließ, er aber schon abgeben wollte, um möglichst schnell gehen zu können, wies ich ihn noch einmal freundlichst (!) darauf hin, die Zeit zu nutzen und seinen Text noch einmal mit dem Rand abzuschreiben. Ein paar Zeilen schrieb er daraufhin genervt-gelangweilt ab, lümmelte sich dann aber weiter halb auf dem Tisch herum und machte noch zwei unverschämte Bemerkungen mir gegenüber. Ich beherzigte einen früheren Tip des Lehrerfreunds, kopierte seine Arbeit, händigte ihm diese Kopien aus und bat ihn nochmals freundlich, seinen Text noch einmal mit Rand abzuschreiben. Er willigte zunächst ebenfalls freundlich ein, legte mir aber in der folgenden Schulstunde die Arbeit nicht vor. Stattdessen pampte er mich an: "Ich werde Sie verklagen. Sie hätten die Arbeit einfach so korrigieren sollen." Auch ansonsten redet er vor anderen Kollegen und sicher auch Schülern schlecht über mich. Welche rechtliche Handhabe habe ich gegen diesen Schüler? Darf ich die Arbeit mit 6 bewerten?
In Paragraph 42 des Schulgesetzes steht, der Schüler habe den Anweisungen des Lehrers zu folgen - aber was "darf" ich tun, wenn er sich nicht daran hält? Darf mich ein solcher Schüler tatsächlich verklagen? Da es kurz vor den Zeugnissen ist und die Angelegenheit somit "brennt", würde ich mich sehr über schnelle Antworten von Leuten, die Ähnliches erlebt haben oder sich rechtlich auskennen sehr freuen. Ich möchte einfach, dass der Schüler Konsequenzen für sein Tun erfährt. Danke!
(#14) Luke meinte am 31.05.2009 dazu:
" 1. Die Arbeit ist nicht ohne zusätzlichen Aufwand korrigierbar für Sie, deshalb können Sie die Arbeit einfach nicht werten und den Schüler nachschreiben lassen.

2. Sie korrigieren die Arbeit und ziehen wegen schwerer formaler Mängel zwei Noten ab.

Allerdings scheint die Situation schon ziemlich eskaliert zu sein. Ehrlich gesagt hätte ich nicht darauf bestanden, den Text abschreiben zu lassen. Das mache ich nur, wenn der Text unleserlich ist. Wenn man über Paragraphen kommuniziert, bedeutet das, das schon der offene Krieg ausgebrochen ist. Sprechen Sie doch mit der Schulleitung mal darüber, was erlaubt ist und was nicht, dann sind Sie abgesichert.
(#15) Christina Schulte meinte am 31.05.2009 dazu:
" Hallo Luke,

danke für die prompte Antwort.

Ich korrigiere als Englisch- und Spanischlehrerin jährlich an die 1000 Klassenarbeiten. Meine Schüler machen so viele Fehler, dass oftmals der Drittel Rand noch nicht mal ausreicht. Es ist also keine Pedanterie meinerseits, sondern ich brauche diesen Korrekturrand, um meine Arbeit vernünftig machen zu können, damit auch der Schüler von meinen Korrekturen profitieren kann. Ich weise die Schüler auch nach Jahren noch vor der Arbeit auf den Korrekturrand hin, schreibe es an die Tafel und habe in diesem Fall auch noch während der Klausurzeit den Schüler freundlich (!) gemahnt.

Noch ist die Situation nicht eskaliert. Um dies auch zu vermeiden, habe ich mich an den Lehrerfreund gewandt und auch im Schulgesetz recherchiert, dies aber bislang weder dem Schüler noch Kollegen oder der Schulleitung gegenüber geäußert. Ich bin absolut keine Freundin von "Paragraphenreiterei". Auslöser war die pampige Bemerkung des Schülers, er wolle mich verklagen. Ich möchte nun einfach wissen, welche Rechte habe ich - welche Rechte hat er? Er benimmt sich auf gut Deutsch gesagt wie Sau. Dem möchte ich nun etwas entgegen setzen.

Darum ist mir Ihr Vorschlag, ihm wegen formaler Mängel zwei Noten abzuziehen sehr sympathisch. Allerdings auch hier wieder meine Frage: Ist das rechtlich zulässig?

Wir haben jetzt einige Tage Pfingstferien - danach ist ein Gespräch mit der Schulleitung sicher sinnvoll - nur leider haben die oft rechtlich auch keine Ahnung.

Ich habe wirklich besseres zu tun, als mich mit so etwas herumzuschlagen. Aber hier geht es darum, dem Schüler Grenzen zu setzen, wenn er u.a. meint, mich verklagen zu müssen. Schließlich unterrichte ich ihn auch nächstes Schuljahr wieder und wünsche mir einen respektvollen Umgang miteinander. Hätte er nicht so respektlose Äußerungen mir gegenüber getätigt, wäre ich auch zu mehr "Großzügigkeit" bereit gewesen.
(#16) Müller meinte am 31.05.2009 dazu:
" Offensichtlich geht es dir vor allem darum, dir Respekt und den anschließenden notwendigen Frieden zu verschaffen. Ich würde den Schüler zu einem Gespräch bitten und versuchen, mit ihm auf einen grünen Zweig zu kommen. Mach ihm klar, dass du nicht bereit bist, seine Provokation zu schlucken. Mach ihm klar, dass du dich nicht zum Hampelmann machen lässt. Aber mach ihm auch klar, dass du bereit bist für eine friedliche Lösung.
(#17) Luke meinte am 01.06.2009 dazu:
" "Darum ist mir Ihr Vorschlag, ihm wegen formaler Mängel zwei Noten abzuziehen sehr sympathisch. Allerdings auch hier wieder meine Frage: Ist das rechtlich zulässig?"

Ich würde sagen: Wenn Sie es mit der Schulleitung geklärt haben, können Sie es machen. Sie können es natürlich auch so machen (ich bezweifle, dass man Ihnen deswegen in rechtlicher Hinsicht etwas kann), aber wenn der Schüler wirklich vor Gericht ziehen und klagen will, sollte man sich in jedem Fall absichern. Und ehrlich: Wenn jemand zu mir sagt "Ich verklage Sie", dann würde ich mich in jeder erdenklichen Hinsicht absichern.

@ Müller:
Wie ich eben dargelegt habe: Ich glaube nicht, dass man so ein Problem noch auf zwischen menschlicher Ebene lösen kann. Der Schüler hat sich zu weit aus dem Fenster gelegt, wenn Sie mich fragen. Jetzt muss er die Konsequenzen tragen.
(#18) Michael meinte am 01.06.2009 dazu:
" Manchmal lohnt es sich ja, einen Schritt zurück zu treten und sich das Ganze aus der Distanz zu betrachten.
Worum geht es? Um einen fehlenden Korrekturrand.
Über diverse Eskalationsstufen ist die Diskussion inzwischen beim Vorschlag angekommen, die Arbeit um 2 (!) Noten zu reduzieren! Wegen eines fehlenden Korrekturrandes? Meiner Meinung nach reichlich überzogen.
Ich kann nur empfehlen, hier souverän zu reagieren, die fachliche Leistung des Schülers zu beurteilen und das Verhalten getrennt davon zu klären. Dafür gibt es in Schleswig Holstein die Pädagogischen Maßnahmen (§ 25 Schulgesetz).

Sinnvoll erscheint mir hier, die Fehler zu markieren, die Arbeit zu bewerten und eine Berichtigung zu verlangen. Hier natürlich ohne Korrekturhinweise in der Arbeit, denn dafür war ja kein Platz.

Für die nächste Arbeit würde ich der Klasse klare regeln für weitere Fälle bekannt geben. Die sind dann zukünftig klar, allen bekannt und durchsetzbar.

Den Machtkampf so fortzusetzen, wie es bisher in dieser Diskussion vorgeschlagen wurde, verursacht meiner Meinung nach zuviel Verlierer, kostet zu viel Energie und verursacht zu viel bleibende Feundschaft; der Schaden wäre mir zu groß.
(#19) Conny Harms meinte am 01.06.2009 dazu:
" Ich hatte mal eine Oberstufenschülerin, die wirklich weder oben, noch unten noch an den Seiten einen Rand gelassen hat (Leistungskurs Französisch!). Ich habe daraufhin meine Korrekturzeichen eines nach dem anderen auf die letzte Seite unter den Aufsatz geschrieben - es blieb mir ja gar nichts anderes übrig.
Sie hat schon etwas verwundert geguckt, als sie das gesehen hat. Natürlich war es dadurch für sie ziemlich schwierig, die Zeichen bestimmten Fehlern zuzuordnen. In der nächsten Arbeit hat sie dann an den Rand gedacht wink
(#20) Schülerfreund meinte am 02.06.2009 dazu:
" Ich würde die Eskalation auch nicht weiter anheizen.
Zwei Noten Abwertung halte ich auch nicht für gerechtfertigt. Bau in dein Bewertungssystem doch ganz klar formale Punkte mit ein. Zwei Noten Unterschied bringen die aber sicher nicht hervor. Nach meinem Empfinden können solche Punkte vielleicht eine halbe Note ausmachen. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es für ne ganze reicht.

Der Schüler hat doch den Korrekturrand offensichtlich mit Absicht nicht eingehalten und wollte dich provozieren, daher würde ich ein Gespräch (evtl auch mit einem Kollegen, Schulleitung oder Eltern) anberaumen und mich auf keinerlei Machtspielchen mehr einlassen. ach klar, dass du das pubertäre Verhalten nicht mitmachst und wenn er den Korrekturrand weglässt, kannst du nicht mehr ordenltich deine Korrekturen dokumentieren. Dass es be sowas zu Fehlern kommen kann, könntest du nicht mehr gewährleisten. So wie ich meinen Schülern sage, dass ich keine Punkte gebe, wenn ich etwas nicht lesen kann. Hab auch keine Angst davor, dass ein Schüler dich verklagt...zumindest nicht wegen sowas. Der hat sich doch nur aufgeplustert, ziemlich teeniehaft auch noch. Sowas würde ich maximal mit einem Grinsen quittieren, ihm auf die Schulter klopfen und ihm bestätigen, dass er ein ganz Großer ist.
Hat dich der Schüler tatsächlich einschüchtern können?
(#21) Schülerfreund meinte am 02.06.2009 dazu:
" @11 Schülerfreund
Wie halten wir uns auseinander?
Ich bestehe ja nciht auf ältere Rechte an diesem Nick, aber irgendwie könnte das zu Verwechslungen führen, wenn zwei mit dem identischen Nick hier herumlaufen

Da Sie häufig als "Schülerfreund" posten, haben wir dem Schülerfreund oben eine "1" an den Namen gehängt.
Redaktion, 03.06.2009

  Name

  E-Mail (wird nicht angezeigt)

  Homepage

Smileys

Name/E-Mail merken   Benachrichtigung bei Antworten

Bitte tippen Sie das Wort ab, das Sie auf dem Bild unten sehen. Dieses Verfahren ist leider notwendig, da Casino- und Pornoseiten sonst automatisiert unseren Lehrerfreund mit Spam zumüllen.


Seite 1 von 1 Seiten
pfeil nach oben


122 Personen kostenlos auf der Suche nach Unterrichtsmaterial online (Maximum: 173 am 14.12.2009, 17:34 (seit 01.12.2009, 3 min Timeout))
21963735 Hits auf dieses Template seit 22.02.2006
Seite generiert in 0.2865 Sekunden bei 114 mySQL-Queries.

Managed Server, hosted by INGATE
RSS 2.0


NEWSLETTER

Ja! Ich brauche den kostenlosen Lehrerfreund-Newsletter sofort. Alle News, Materialien und Surftipps 14-täglich in meinen E-Mail-Briefkasten.

mehr Info

10060 Newsletter-AbonnentInnen.