Disziplinarstrafe
Streiken als Beamter kostet (noch) 100 Euro
Im Februar 2009 folgten verbeamtete Lehrer/innen einem Streikaufruf der GEW und wurden von der Landesschulbehörde Niedersachsen mit einer disziplinarischen Geldbuße von 100 Euro belegt. Die GEW möchte an diesem Präzedenzfall nun das Streikrecht für Beamte in Deutschland durchsetzen.
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Eingetragen am 28.08.2011, 14:37 Uhr in Im Gespräch | Arbeitsbedingungen | Nachrichten |
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Während der Tarifrunde zwischen Ländern und Gewerkschaften hatte die GEW Niedersachsen im Februar 2009 auch verbeamtete Lehrkräfte zu einem Warnstreik und einer Kundgebung aufgerufen. Ziel war unter anderem, dass das Verhandlungsergebnis für die Angestellten auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden sollte. Die Landesschulbehörde verhängte gegen verbeamtete Lehrkräfte, die dem Aufruf der GEW gefolgt waren, wegen der Teilnahme an dem Warnstreik eine Disziplinarverfügung und eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro. Dagegen klagten die Lehrkräfte mit dem Rechtsschutz der GEW vor dem Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück.
Das VG Osnabrück hat heute die gegen die verbeamteten Lehrkräfte verhängte Geldbuße für rechtmäßig erklärt. Die Sanktionierung verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Daran ändere auch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nichts. Die Beamten hätten nach "höchstrichterlicher Rechtsprechung" gegen deutsches Verfassungsrecht verstoßen. Damit widersprechen die Richter dem Urteil des VG Düsseldorf vom 16. Dezember 2010. Dieses hatte entschieden, dass die Streikteilnahme einer verbeamteten Lehrerin zwar nach deutschem Recht ein Dienstvergehen sei, aber wegen der Rechtsprechung des EGMR nicht bestraft werden dürfe.
GEW 19.08.2011: Beamtenstreik: Juristen uneinig, GEW entschlossen
Dabei gilt erst mal festzuhalten, dass 100 Euro als disziplinarische Geldbuße nicht viel sind. Die tatsächlich möglichen Disziplinarmaßnahmen in einem Disziplinarverfahren bei Beamte und Richter umfassen neben der Geldbuße auch "Kürzung der Dienstbezüge, Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (Zurückstufung), Entfernung aus dem Dienst, Kürzung des Ruhegehalts, Aberkennung des Ruhegehalts". Da fährt man mit einem Hunderter ja noch ganz gediegen.
Der Gewerkschaft GEW geht es erwartungsgemäß jedoch ums Prinzip. Sie fordert nun, dass die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für die Türkei auch in Deutschland Gewicht bekommen: Die GEW würde im aktuellen Fall "durch alle Instanzen gehen ... 'Wir haben einen langen Atem. Das deutsche Verbot des Beamtenstreiks muss endlich fallen!'"
Und tatsächlich gibt es in Deutschland kein ausdrücklich festgelegtes Streikverbot für Beamt/innen. Sollte die GEW Erfolg haben, würde das die Bildungslandschaft zum Erbeben bringen. Man denke allein an die alle paar Jahre wiederkehrende Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung (Deputatsstunden). Bisher demonstrieren ein paar Tausend Lehrer/innen vor dem Ministerium des jeweiligen Bundeslandes und trillern in ihre GEW-Pfeifen, was die Politiker/innen nicht weiter kümmert. Würden gleich mal ein paar Tage Schule ausfallen, hätte das eine wesentlich höhere Druckwirkung.
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