Angestellte vs. Beamte
Angestellte Lehrer haben 11.000 Euro weniger Lohn pro Jahr - netto 10.05.2016, 15:42
Angestellte Lehrer/innen müssten pro Jahr bis zu 13.000 Euro mehr verdienen, um auf den gleichen Lebensstandard wie ihre verbeamteten Kolleg/innen zu kommen, im Bundesschnitt beträgt die Abweichung 11.000 Euro im Jahr. Das hat Michael Popp vom betriebswirtschaftlichen Institut der Uni Bayreuth ausgerechnet. Ein Vergleich der Lebenszeiteinkommen von angestellten und verbeamteten Gymnasiallehrer/innen in Deutschland.
Ein Gastbeitrag von Michael Popp - vielen Dank! Hervorhebungen vom Lehrerfreund.
Ergänzung 19.08.2017: Seit Juni 2017 ist die Dissertationsschrift des Autors zum Thema im lokalen Buchhandel oder online erhältlich: Michael Popp: Einkommensunterschiede von angestellten und Beamten im Bildungssektor. Eine modelltheoretische und empirische Studie zu den Einflussfaktoren
Hintergrund
Die aktuelle Situation der Lehrerbezahlung in Deutschland lässt sich mit folgender Aussage aus George Orwells »Animal Farm« gut umschreiben:
»All animals are equal but some animals are more equal than others.«
Diese sehr überspitzte Ausführung ist jedoch in diesem Kontext nicht wie bei Orwell zu interpretieren. Vielmehr soll sie zeigen, wie unterschiedlich die Entlohnung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften in Deutschland ausgestaltet ist. Die Komplexität der Ursache-Wirkungszusammenhänge ist in diesem Bereich so groß, dass es bisher nur sehr wenig wissenschaftlich fundierte Abhandlungen zu dieser Thematik gibt.
Eine Lehrkraft vergleicht sich zunächst mit dem direkten Kollegenkreis und dann mit anderen Lehrkräften (in weiteren Kreisen). Sofern sie hierbei erkennt, dass das eigene Einkommen in Relation zu den Vergleichsgruppen niedriger ist, sinkt die Arbeitszufriedenheit und damit einhergehend die Leistungsbereitschaft. Dass demzufolge eine ungleiche Entlohnung von Lehrkräften (für die gleiche Arbeit) einer langfristigen Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs entgegensteht, bedarf eigentlich keiner weiteren Erklärung.
Vom Bereich der Bildung hängt der soziale und gesellschaftliche Wohlstand ab. In vielen volkswirtschaftlichen Studien konnte dieser Zusammenhang gezeigt werden. Innerhalb dieser Studien wurde die Qualtität der Lehrkräfte quasi einhellig als Haupteinflussfaktor für das Bildungsniveau eines Landes identifiziert. Da die Attraktivität eines Berufes – die »qualitativ gute Arbeitnehmer« anzieht – zu großen Teilen mit der Arbeitszufriedenheit korreliert, erscheint es auch vor diesem Hintergrund notwendig, sich mit der Thematik der unterschiedlichen Einkommen von angestellten und verbeamteten Lehrkräften in Deutschland auseinanderzusetzen.
Natürlich spielen auch eine Reihe von nicht-monetären Einflussfaktoren eine Rolle bei der Arbeitszufriedenheit und der Attraktivität eines Berufsbildes. Diese wurden jedoch in der folgenden Analyse nicht betrachtet, da sie sich nicht valide messen und quantifizieren lassen.
Die Quantifizierung der Einkommensunterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften gestaltet sich aus verschiedenen Gründen sehr schwierig. Zum einen erfordert eine Analyse, die betroffenen Bereiche des Arbeits-, Sozialversicherungs- sowie Steuerrechts aufzuarbeiten. Zum anderen muss die Analyse nicht nur abschnittsweise, sondern für das gesamte Leben vollzogen werden, sodass auch die Einkommensdifferenzen im Ruhestand betrachtet werden können. Dies erhöht die Komplexität nochmals, da Annahmen über die zugrundeliegenden Berufslaufbahnen und die Veränderung von wesentlichen Parametern (bspw. Sozialversicherungs- oder Steuersätze) über mehr als 60 Jahre getroffen werden müssen.
Im Fokus der Betrachtung steht im Folgenden ein Vergleich der (netto) Lebzeiteinkommen von angestellten und verbeamteten Gymnasiallehrern und -lehrerinnen, welcher mit Hilfe eines Rechenmodells vollzogen wird.
Die Ergebnisse des Rechenmodells liefern Antworten auf die nachstehenden vier Fragen:
- Liegt generell eine monetäre Benachteiligung einer der beiden Beschäftigtengruppen (Beamte oder Angestellte) vor?
- Wie hoch ist diese monetäre Schlechterstellung über das gesamte Leben (Erwerbsleben und Ruhestandsphase)?
- In welcher Systematik (Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht) ist diese Schlechterstellung begründet und wie hoch ist der Anteil der verschiedenen Systeme an der gesamten Benachteiligung?
- Wie viel müsste die benachteiligte Beschäftigungsgruppe jährlich (brutto) während ihres Erwerbslebens mehr verdienen, um über das gesamte Leben (Erwerbsleben und Ruhestandsphase) mit der anderen Beschäftigungsgruppe in einem Nettozahlungsvergleich gleich gestellt zu sein?
Annahmen der Modellrechnung
Für die Modellrechnung wurden einige vereinfachende Annahmen getroffen. Die wichtigsten dieser Prämissen werden nachfolgend kurz dargestellt, damit die späteren Ergebnisse besser nachvollzogen werden können.
Die Lebensläufe der verglichenen Gymnasiallehrer wurden auf Grundlage von statistischen Durchschnittswerten geformt. Es wurden typisierte Erwerbslebensläufe unterstellt, wobei keine Fehlzeiten oder Teilzeitaktivitäten berücksichtigt wurden.
Alle arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Variablen wurden auf den Startpunkt der Betrachtung – den 01.01.2015 – »eingefroren«, sodass im Zeitverlauf keine Dynamisierung dieser Variablen erfolgt.
Die Entlohnung und Besoldung richtet sich nach den tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Maßgaben zu Beginn der Vergleichsrechnung. Für die Gymnasiallehrer wurden deshalb die Entlohnungs- respektive Besoldungsstufen E13 (bei den Angestellten) sowie A13 (bei den Beamten) berücksichtigt. Die Ruhestandszahlungen an die jeweilige Beschäftigungsgruppe wurden nach den versorgungsrechtlichen Maßgaben – auf Grundlage der Bezüge im Erwerbsleben – berechnet. Auch die Ruhestandszahlungen werden für die gesamte Ruhestandsphase fixiert.
Die Familiensituation wurde in drei Szenarien variiert: 1. ledig, 2. verheiratet (ohne Kinder) und 3. verheiratet (zwei Kinder).
Da die zu vergleichenden Zahlungen in der Zukunft liegen, wurden sie abgezinst, sodass sie im heutigen Zeitpunkt vergleichbar sind.
Modellergebnisse
Beispielfall - Bayern
Anhand eines Beispiels sollen nachfolgend die Ergebnisse für eine männliche, verheiratete Lehrkraft mit zwei Kindern im Land Bayern veranschaulicht werden. Das Vorgehen ist jedoch in allen 16 Bundesländern identisch und kann somit vom hier vorgestellten Beispiel adaptiert werden.
Ein angestellter Lehrer in Bayern erhält über das gesamte Leben betrachtet etwa 370.000 Euro weniger Nettozahlungen als ein verbeamteter Lehrer.
Die Antworten auf die bereits formulierten vier Forschungsfragen lauten für diesen Fall in Bayern:
1. Ja, eine Benachteiligung liegt vor, sofern der Beruf im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird.
2. Ein angestellter Lehrer (männlich, verheiratet mit zwei Kindern) erhält über das gesamte Leben betrachtet genau 371.898,37 Euro weniger Nettozahlungen als sein verbeamtetes Pendant (abgezinste Summe aller Differenzen über das gesamte Leben).
3. Die dargestellte Lohndifferenz lässt sich wie folgt auf die unterschiedlichen Systeme verteilen (Beispiel Bayern):
Erwerbsleben | Ruhestand | Gesamt | |
---|---|---|---|
(1) Arbeitsrecht | 54.363,03 | 103.584,05 | 157.947,09 |
(2) SV-Recht | |||
(2.1) RV + VBL | 200.044,28 | - | 200.044,28 |
(2.2) KV | 33.989,65 | 22.577,79 | 56.567,44 |
(2.3) PV | 3.931,88 | 2.073,76 | 6.005,64 |
(2.4) ALV | 28.058,97 | - | 28.058,97 |
(3) Steuerrecht | -51.431,93 | -25.293,11 | -76.725,03 |
(4) Nettolohn | 268.955,87 | 102.942,50 | 371.898.37 |
(Alle positiven Werte deuten darauf hin, dass der Beamte in diesem System besser gestellt ist und alle negativen Werte, dass der Angestellte in diesem System besser gestellt ist.)
AR = Arbeitsrecht: Unterschiede in der Bruttoentlohnung
KV = Abgabendifferenzen Krankensicherung
ALV = Abgabendifferenzen Arbeitslosenversicherung
PV = Abgabendifferenzen Pflegeversicherung
SR = Differenzen im Steuerrecht
alle Werte in EUR
Aus diesen Erkenntnissen lässt sich folgende Reihenfolge der Systemeinflüsse ableiten:
Gesamtdifferenz | Rangplatz | |
---|---|---|
(1) Arbeitsrecht | 154.947,09 | 2 |
(2) SV-Recht | ||
(2.1) RV + VBL | 200.044,28 | 1 |
(2.2) KV | 56.567,44 | 3 |
(2.3) PV | 6.005,64 | 5 |
(2.4) ALV | 28.058,97 | 4 |
(3) Steuerrecht | -76.725,03 | 6 |
(4) Nettolohn | 371.898.37 | - |
Dabei ist auf dem ersten Rang das System, welches den größten Einfluss auf die Lohnungleichheiten hat und auf dem letzten Rang dasjenige, welches den niedrigsten Einfluss hat.
4. Ein angestellter Lehrer (männlich, verheiratet mit zwei Kindern) müsste in Bayern jedes Jahr seines aktiven Erwerbslebens (annahmegemäß: 38 Jahre) 13.200 Euro mehr verdienen als aktuell, damit er insgesamt mit dem verbeamteten Lehrer monetär gleich gestellt ist. Relativ bedeutet diese Zuschlagszahlung eine durchschnittliche Lohnerhöhung in Höhe von 22,71% jährlich im Vergleich zur aktuellen Gehaltssituation.
Modellergebnisse - insgesamt
Im Folgenden werden die zentralen Modellergebnisse für alle 16 deutschen Bundesländer dargestellt. Die Darstellung beschränkt sich dabei auf den Fall einer verheirateten Lehrkraft mit zwei Kindern, also Szenario drei der Modellrechnung.
Die erste Forschungsfrage – also danach, ob eine Beschäftigungsgruppe monetär benachteiligt ist – ist für alle Bundesländer zu bejahen. Immer, wenn die Lehrertätigkeit im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird, liegt das Lebzeiteinkommen unterhalb desjenigen eines Beamten. Die nachfolgende Darstellung zeigt für alle deutschen Bundesländer, wie viel mehr die – hier betrachtete – verbeamtete Lehrkraft über das gesamte Leben verdient.
Diskontierter (Gesamt-)Nettonachteil:
(alle Werte in EUR)
Land | männlich | weiblich |
---|---|---|
Westdeutschland | ||
Baden-Württemberg | 330.740,11 | 350.128,70 |
Bayern | 371.898,37 | 392.139,78 |
Bremen | 250.237,62 | 265.921,25 |
Hamburg | 261.417,33 | 278.231,19 |
Hessen | 323.184,59 | 340.960,07 |
Niedersachsen | 231.041,90 | 247.493,51 |
Nordrhein-Westfalen | 286.768,61 | 303.491,91 |
Rheinland-Pfalz | 216.202,07 | 230.856,88 |
Saarland | 234.809,90 | 250.218,37 |
Schleswig-Holstein | 247.988,84 | 264.286,42 |
Ostdeutschland | ||
Berlin | 222.908,47 | 236.415,94 |
Brandenburg | 210.461,24 | 223.163,69 |
Mecklenburg-Vorpommern | 285.342,33 | 301.287,68 |
Sachsen | 304.189,54 | 322.518,57 |
Sachsen-Anhalt | 273.712,16 | 289.340,69 |
Thüringen | 288.656,55 | 305.190,95 |
Da es sich um abgezinste Werte handelt, sind diese wie folgt zu interpretieren: In Baden-Württemberg erhält ein männlicher Gymnasiallehrer mit zwei Kindern mehr Nettoeinkommen über sein gesamtes Leben, wenn er den Beruf als Beamter ausführt. Abgezinst bezieht die verbeamtete Lehrkraft rund 331.000 Euro mehr als die angestellte Lehrkraft. Die Differenzen divergieren jedoch zwischen den Bundesländern. Diese Varianz ist auf die unterschiedlichen Besoldungsordnungen der Länder zurückzuführen. Während die Angestellten in fast jedem Bundesland ähnlich verdienen, schwankt das Nettoeinkommen der Beamten sehr stark in Abhängigkeit des untersuchten Landes, was an den stark divergierenden Besoldungsordnungen der Länder liegt. Dass die Differenzen bei den weiblichen Lehrkräften nochmals erhöht sind, liegt daran, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben und somit im Ruhestand länger »benachteiligt« werden als Männer.
Bei der Frage, welche Systematik (Arbeits-, Sozialversicherungs- sowie Steuerrecht) für die Lohndivergenzen »verantwortlich« ist, sei auf die kurze Tabelle für das Land Bayern (s.o.) verwiesen. Grundsätzlich sind es die familienbezogenen Zuschläge für die Beamten und die Beiträge an die Renten- und Zusatzversicherung für die Angestellten, welche den Haupteinfluss auf die berechneten Ergebnisse haben. Eine geringere Belastung erfahren die Angestellten vornehmlich im Bereich der Besteuerung, was jedoch hauptsächlich daran liegt, dass sie höhere Sonderausgaben geltend machen können und ihr Bruttoeinkommen in diesem Szenario meist unter demjenigen der Beamten liegt.
Interessant ist nun die Anwort auf die Frage, wie viel eine angestellte Lehrkraft jährlich mehr verdienen müsste, um über das gesamte Leben exakt so viel Nettogehalt zu beziehen, wie eine verbeamtete Lehrkraft. Es wird demnach eine Zusatzzahlung gesucht, die dazu führt, dass die in der vorherigen Tabelle dargestellten Lohndifferenzen gleich Null sind. In der Modellrechnung wurden durch einen iterativen Prozess folgende (jährliche) Zahlungen ermittelt, die eine angestellte Lehrkraft zusätzlich zu ihrem Bruttogehalt beziehen müsste, damit sie finanziell zur verbeamteten Lehrkraft gleichgestellt ist:
(Die Zahlungen fließen annahmegemäß nur während des aktiven Erwerbslebens als Lehrkraft.)
Land | Erforderliche Zuschlagszahlung | |
---|---|---|
männlich | weiblich | |
Westdeutschland | ||
Baden-Württemberg | 11.601,82 (19,95%) | 11.853,41 (20,38%) |
Bayern | 13.211,11 (22,71%) | 13.460,27 (23,14%) |
Bremen | 8.470,34 (14,56%) | 8.651,01 (14,87%) |
Hamburg | 8.904,25 (15,31%) | 9.117,97 (15,68%) |
Hessen | 11.318,23 (19,46%) | 11.518,54 (19,80%) |
Niedersachsen | 7.886,27 (13,56%) | 7.969,37 (13,70%) |
Nordrhein-Westfalen | 9.889,25 (17,00%) | 10.077,49 (17,33%) |
Rheinland-Pfalz | 7.329,29 (12,60%) | 7.514,29 (12,92%) |
Saarland | 7.912,54 (13,60%) | 8.067,59 (13,87%) |
Schleswig-Holstein | 8.383,32 (14,41%) | 8.589,13 (14,77%) |
Ostdeutschland | ||
Berlin | 7.453,55 (12,82%) | 7.713,24 (13,26%) |
Brandenburg | 7.329,47 (12,60%) | 7.610,05 (13,08%) |
Mecklenburg-Vorpommern | 10.071,24 (17,32%) | 10.417,25 (17,91%) |
Sachsen | 10.107,09 (17,38%) | 10.487,92 (18,03%) |
Sachsen-Anhalt | 9.621,52 (16,54%) | 9.963,57 (17,13%) |
Thüringen | 10.199,23 (17,54%) | 10.565,48 (18,17%) |
Alle absoluten Werte in EUR; Werte in Klammern ins relative Zuschlagzahlungen
In Baden-Württemberg müsste der männliche Gymnasiallehrer mit zwei Kindern jedes Jahr seines Erwerbslebens rund 11.600 Euro mehr verdienen als es aktuell in der Entgeltverordnung vorgesehen ist. Relativ – im Verhältnis zu seinem aktuellen (brutto) Durchschnittsgehalt – müsste er demnach eine jährliche Gehaltserhöhung von etwa 20% erhalten, damit er insgesamt genauso viel verdient wie der Beamte. Insgesamt schwanken die Zuschlagszahlungen zwischen rund 7.300 und 13.500 Euro, was eine in der Realität wohl kaum verhandelbare Größenordnung darstellt.
Fazit
Dass die Entlohnung von angestellten und verbeamteten Lehrern grundsätzlich verschieden ausgestaltet ist, dürfte keine überraschung sein. Auch die Tatsache, dass die angestellten Lehrkräfte – bei gleicher Arbeit – weniger Nettoeinkommen beziehen, ist weithin bekannt. Was jedoch durchaus zu überraschen vermag, ist die absolute Höhe dieser Ungleichbehandlung, die in der hier vorgestellten Konstellation nie weniger als 200.000 Euro netto beträgt. Da diese Zahlen auf das gesamte Leben bezogen sind, ist es schwer, das wahre Ausmaß der Minderentlohnung der Angestellten zu greifen. Diesem Problem wird vorliegend durch die dargestellten Zuschlagszahlungen begegnet. Dabei wird der aufs Leben bezogene Nettonachteil in eine jährliche Bruttozahlung umgewandelt. Diese Zahlung zeigt dabei an, wie viel eine angestellte Lehrkraft jedes Jahr ihres aktiven Erwerbslebens mehr verdienen müsste, um insgesamt genau so viel Nettoeinkommen zu beziehen, wie eine verbeamtete Lehrkraft. Die im Modell ermittelten Zahlungen reichen dabei von 7.300 Euro (in Brandenburg oder Rheinland-Pfalz) bis 13.200 Euro (in Bayern) jährlich. In Bayern müsste eine angestellte Lehrkraft demnach jeden Monat mehr als 1.000 Euro mehr Bruttogehalt erhalten, nur um über das Leben gleich viel Geld zu verdienen wie ein verbeamteter Lehrer.
In Baden-Württemberg müsste eine angestellte Lehrkraft jeden Monat knapp 1.000 Euro mehr Bruttolohn erhalten, um über das Leben gleich viel Geld zu verdienen wie ein verbeamteter Lehrer.
Unter Berücksichtigung der eingangs formulierten Aspekte hinsichtlich der Arbeitsplatzzufriedenheit und der damit einhergehenden Qualitätssicherung innerhalb des Lehrerberufs sind Reformen der Entlohnung von Lehrkräften deshalb unumgänglich. In welchen Bereichen diese erfolgen müssten, lässt sich an der – exemplarisch für das Land Bayern – vorgestellten Rangfolge der Einflusshöhe der Systeme (des Arbeits-, Sozialversicherungs- sowie Steuerrechts) ablesen. Ob eine Verbesserung der Angestelltenentlohnung dabei zu Lasten der Beamtenbesoldung gehen sollte, ist fraglich. Grundsätzlich müssten die Mittel für solche Reformen von Bund und Ländern unabhängig von einem Verzicht der Beamten bereitgestellt werden, da die Bildung eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft ist. Wie die Politik zu dieser Aussage steht, kann sie nur zeigen, indem sie die benötigten Gelder für weitreichende Reformen freigibt.
Ein Gastbeitrag von Michael Popp - vielen Dank! Hervorhebungen vom Lehrerfreund.
Ergänzung 19.08.2017: Seit Juni 2017 ist die Dissertationsschrift des Autors zum Thema im lokalen Buchhandel oder online erhältlich: Michael Popp: Einkommensunterschiede von angestellten und Beamten im Bildungssektor. Eine modelltheoretische und empirische Studie zu den Einflussfaktoren