Deputate im Vergleich
Pflichtstunden der Lehrer/innen in den Bundesländern 06.01.2017, 18:27
Die Anzahl der Unterrichtsstunden, die Lehrer/innen jede Woche unterrichten müssen, unterscheidet sich je nach Bundesland - bis zu 6(!) Pflichtstunden trennen Volldeputate. Die KMK veröffentlicht jedes Jahr die Zahlen in der Übersicht - hier die aktuellen für das Schuljahr 2015/2016.
Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert, wenn die Kultusministerkonferenz die neuen Zahlen veröffentlicht. Aktuell finden SIe die Zahlen für das Schuljahr 2016/2017 (von der KMK veröffentlicht im August 2016).
Manchmal ändert sich etwas während des laufenden Jahres. Wenn Sie in den folgenden Ausführungen Unstimmigkeiten entdecken, informieren Sie uns doch bitte kurz: mail@@lehrerfreund.de. Danke!
Die aktuelle Übersicht über die Pflichtstundenzahl im Volldeputat finden sich für die Jahre ab 2005/2006 bei der Kultusministerkonferenz unter Schulorganisatorische Vorgaben (via Dokumentation und Statistik -> Statistik -> Schulstatistik > Schulorganisatorische Vorgaben). Die Deputatsverpflichtung für die Bundesländer wird immer kurz vor Beginn des Schuljahres veröffentlicht.
Die aktuelle Zusammenstellung bezieht sich auf das laufende Schuljahr 2016/2017 und ist hier als PDF abrufbar: Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen, Schuljahr 2016/2017 (PDF).
Die folgende Darstellung beschränkt sich auf die Schularten "Grundschule" und "Gymnasium", da diese in allen Bundesländern vorhanden sind; wer sich über die Pflichtstundenzahl in Orientierungsstufe, Hauptschule, Realschule, Förderschule, Integrierte Gesamtschule, Berufliche Schule usw. informieren möchte, sollte direkt die oben verlinkte Tabelle konsultieren.
Zahlreiche Sonderfälle, Ermäßigungen und Arbeitszeitmodelle erschweren die Vergleichbarkeit. Sonderfälle wurden in der folgenden Übersicht weggelassen (z.B. Lehrer/innen, die am Gymnasium unterrichten, aber keine Lehrbefähigung für die Oberstufe besitzen - diese unterrichten in manchen Bundesländern mehr Wochenstunden). Ebenso wurden Altersermäßigungen nicht berücksichtigt.
Altersermäßigung (auch: "Altersentlastung") gibt es in allen Bundesländern, die Modelle sind jedoch höchst unterschiedlicher Natur und unterscheiden zwischen Teilzeit und Vollzeit. Grob gesagt gibt es ungefähr ab dem 60. Lebensjahr ein bis zwei Stunden Nachlass für Vollzeitlehrer/innen. In Hessen reduziert sich die Pflichtstundenzahl schon ab dem 51. Lebensjahr; in Hessen , NRW, Sachsen, Thüringen gibt es schon ab dem 55. Lebensjahr Altersnachlässe; in einigen Bundesländern werden ab dem 60./62./63. Lebensjahr drei volle Stunden Altersermäßigung gewährt (Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Hostein).
In einigen Bundesländern richtet sich die Pflichtstundenzahl in Gymnasien nach der unterrichteten Stufe (stufenabhängige Ermäßigung, in der Tabelle mit (S) markiert). Unterschieden wird (außer in Hamburg) zwischen Sekundarstufe I und II - wer mehr Stunden in der Oberstufe unterrichtet, erhält Ermäßigung und muss insgesamt weniger unterrichten. In manchen Bundesländern gibt es mehrstufige Modelle (z.B. Sachsen: 1 / 2 Stunden Ermäßigung ab 6 / 9 Stunden Einsatz i.d. Oberstufe).
Fachspezifische Anrechnungen (z.B. bei Korrekturfächern) gibt es außerhalb des berufspraktischen Bereichs nur in Bayern.
Pflichtstunden der Lehrer/innen 2016/2017 nach Bundesländern
Zum Vorjahr hat sich laut der KMK-Tabelle auch dieses Jahr nicht viel verändert. Die "Spitzenreiter" wurden rot (höchstes Deputat) und grün (niedrigestes Deputat) markiert. Diese Markierungen sind mit Vorsicht zu genießen, da Sonderfälle und Anrechnungen in anderen Bundesländern hinzukommen können.
Grundschule | Gymnasium | |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 28 | 25 |
Bayern | 28 | 23-27 (F) |
Berlin | 28 | 26 |
Brandenburg | 27 | 25 |
Bremen | 28 | 25-27 (S) |
Hamburg | 27,9 | 21-26 (S) |
Hessen | 29 | 25-26 (S) |
Mecklenburg-Vorpommern | 27,5 | 23-27 (S)(K) |
Niedersachsen | 28 | 23,5 |
Nordrhein-Westfalen | 28 | 25,5 |
Rheinland-Pfalz | 27,8 | 24 |
Saarland | 28,5 | 25-26 (S) |
Sachsen | 28 | 24-26 (S) |
Sachsen-Anhalt | 27 | 25 |
Schleswig-Holstein | 28 | 25,5 |
Thüringen | 27 | 23-26 |
F = abhängig von den unterrichteten Fächern
S = abhängig von der unterrichteten Schulstufe (v.a. Einsatz i.d. Oberstufe)
K = Ermäßigung als Klassenleiter/in
Die Lehrverpflichtung in Grundschulen ist bundesweit einigermaßen einheitlich - in den meisten Bundesländern 28 Stunden, die Abweichungen nach oben/unten betragen maximal eine Stunde.
Im Gymnasium sieht es schon ganz anders aus: Hier kann eine Lehrer/in, die vornehmlich in der Sekundarstufe II unterrichtet, in Hamburg mit einem Deputat von 21 Pflichtstunden davonkommen, während sie bei gleicher Arbeit in Bayern 27 Stunden unterrichten muss. In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen oder Schleswig-Holstein sind es immerhin noch 25 bis 26 Stunden.
Letztlich ist die Diskussion darüber, wo mehr oder weniger unterrichtet wird, kaum anständig zu führen, da sich die Be- und Entlastungsmodelle nach Bundesländern zu sehr unterscheiden. Das gilt nicht nur für die Arbeitszeiten, sondern auch für die Vergütungsmodelle (siehe z. B. Lehrergehälter in Deutschland: Bundesländer-Rangliste 2015).
Veränderung in den letzten zehn Jahren
Es ist festzustellen, dass seit 2005/2006 in Grundschule und Gymnasium nur wenige Veränderungen stattgefunden haben (Tabelle der KMK: Pflichtstunden der Lehrkräfte 2005/2006 (PDF)). Dabei darf nicht übersehen werden, dass zahlreiche versteckte Deputatserhöhungen vorgenommen wurden. So müssen in einigen Bundesländern Berufseinsteiger/innen eine gewisse Anzahl von Jahren für weniger Geld arbeiten. Oder: In Bayern wurde 2013 die im Deputat verankerte Altersermäßigung (die die reguläre Altersermäßigung ergänzte) zurückgenommen.
Aufgrund der zahlreichen Sonderfälle und Veränderungen lässt sich die Entwicklung im Diagramm mehr schlecht als recht abbilden. Wir versuchen es trotzdem:
Volldeputat an Grundschulen
In Bayern erklärt sich das gesunkene Deputat in der Grundschule durch den Wegfall der Reduzierung ab dem 51./61. Lebensjahr - diese Reduzierung wurde auf alle Lehrer/innen umgelegt.
Neben dem marginalen Anstieg in Schleswig-Holstein und der Absenkung von 28 auf 27 Stunden in Brandenburg sind die Volldeputate an Grundschulen in den anderen Bundesländern zwischen 2005 und 2015 gleich geblieben.
Volldeputat an Gymnasien
In Bayern spielt auch hier wieder der Wegfall der im Deputat verankerten Altersermäßigung eine Rolle (s.o.). Das komplizierte Modell in Hamburg (Bezahlung abhängig von Unterricht drei Schulstufen) erlaubt nur eine grobe Annäherung.
In Schleswig-Holstein wurde das Deputat von 24 Stunden im Schuljahr 2005/2006 auf 25,5 bzw. auf 27 (falls kein Oberstufenunterricht) angehoben (im Diagramm wird der Mittelwert verwendet). In Niedersachsen wurde das Deputat um eine Stunde angehoben; diese Erhöhung musste wieder rückggängig gemacht werden (Urteilsspruch des Obverwaltungsgerichts Lüneburg (2015) - vielen Dank für den Hinweis an @ixsi!). Ergänzung 03/2018: Unsere Leserin M.G. weist uns darauf hin, dass an Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen im gehobenen Dienst 27,5 Stunden unterrichtet werden müssen (Quelle PDF).
Dass die Deputate in den letzten 10 Jahren bundesweit kaum Veränderungen erfahren haben, hat seinen Grund darin, dass es keine Spielräume mehr nach oben gibt. 27 Stunden Volldeputat am Gymnasium in Bayern oder 29 Stunden an Grundschulen in Hessen sind knallhart und dürften dem Gesundheits- und Bildungssystem bereits genug Kosten verursachen.
Übersicht: Alle Deputate der Lehrer/innen nach Bundesländern, 2016/2017
Die folgende Tabelle ist der KMK-Veröffentlichung Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Schuljahr 2016/2017 (PDF) entnommen - Klick aufs Bild zum Vergrößern (öffnet in neuem Fenster).
Zum Vergleich können Sie die Tabelle vom Vorjahr (Schuljahr 2015/2016) aus der KMK-Veröffentlichung Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen 2015/2016 (PDF) hier einsehen: Pflichtstunden 2015/2016 als Bilddatei. (Die Regelstundenzahl für Gymnasium Niedersachsen war dort nicht korrekt, s.o.).