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Angestellte vs. Beamte

Angestellte Lehrer haben 11.000 Euro weniger Lohn pro Jahr - netto 10.05.2016, 15:42

Arm und reich - gute/schlechte Schuhe
Bild: Shutterstock / Enrique Ramos

Angestellte Lehrer/innen müssten pro Jahr bis zu 13.000 Euro mehr verdienen, um auf den gleichen Lebensstandard wie ihre verbeamteten Kolleg/innen zu kommen, im Bundesschnitt beträgt die Abweichung 11.000 Euro im Jahr. Das hat Michael Popp vom betriebswirtschaftlichen Institut der Uni Bayreuth ausgerechnet. Ein Vergleich der Lebenszeiteinkommen von angestellten und verbeamteten Gymnasiallehrer/innen in Deutschland.

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Michael Popp, Portrait (100 px)Michael Popp (Dipl.-Kfm.) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Bayreuth. Er beschäftigt sich im Rahmen seiner Dissertation mit Einkommensunterschieden im öffentlichen Dienst und versucht die Werttreiber der Einkommensdifferenzen zu bestimmen. 

Ein Gastbeitrag von Michael Popp - vielen Dank! Hervorhebungen vom Lehrerfreund.

Ergänzung 19.08.2017: Seit Juni 2017 ist die Dissertationsschrift des Autors zum Thema im lokalen Buchhandel oder online erhältlich: Michael Popp: Einkommensunterschiede von angestellten und Beamten im Bildungssektor. Eine modelltheoretische und empirische Studie zu den Einflussfaktoren

Eine auf der Modellrechnung aufbauende Studie finden Sie hier: Wie nehmen verbeamtete und angestellte Lehrer/innen die ungleiche Entlohnung wahr?

Hintergrund

Die aktuelle Situation der Lehrerbezahlung in Deutschland lässt sich mit folgender Aussage aus George Orwells »Animal Farm« gut umschreiben:

»All animals are equal but some animals are more equal than others.«
Orwell 1945

Diese sehr überspitzte Ausführung ist jedoch in diesem Kontext nicht wie bei Orwell zu interpretieren. Vielmehr soll sie zeigen, wie unterschiedlich die Entlohnung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften in Deutschland ausgestaltet ist. Die Komplexität der Ursache-Wirkungszusammenhänge ist in diesem Bereich so groß, dass es bisher nur sehr wenig wissenschaftlich fundierte Abhandlungen zu dieser Thematik gibt.

Eine Lehrkraft vergleicht sich zunächst mit dem direkten Kollegenkreis und dann mit anderen Lehrkräften (in weiteren Kreisen). Sofern sie hierbei erkennt, dass das eigene Einkommen in Relation zu den Vergleichsgruppen niedriger ist, sinkt die Arbeitszufriedenheit und damit einhergehend die Leistungsbereitschaft. Dass demzufolge eine ungleiche Entlohnung von Lehrkräften (für die gleiche Arbeit) einer langfristigen Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs entgegensteht, bedarf eigentlich keiner weiteren Erklärung.

Vom Bereich der Bildung hängt der soziale und gesellschaftliche Wohlstand ab. In vielen volkswirtschaftlichen Studien konnte dieser Zusammenhang gezeigt werden. Innerhalb dieser Studien wurde die Qualtität der Lehrkräfte quasi einhellig als Haupteinflussfaktor für das Bildungsniveau eines Landes identifiziert. Da die Attraktivität eines Berufes – die »qualitativ gute Arbeitnehmer« anzieht – zu großen Teilen mit der Arbeitszufriedenheit korreliert, erscheint es auch vor diesem Hintergrund notwendig, sich mit der Thematik der unterschiedlichen Einkommen von angestellten und verbeamteten Lehrkräften in Deutschland auseinanderzusetzen.

Natürlich spielen auch eine Reihe von nicht-monetären Einflussfaktoren eine Rolle bei der Arbeitszufriedenheit und der Attraktivität eines Berufsbildes. Diese wurden jedoch in der folgenden Analyse nicht betrachtet, da sie sich nicht valide messen und quantifizieren lassen.

Die Quantifizierung der Einkommensunterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften gestaltet sich aus verschiedenen Gründen sehr schwierig. Zum einen erfordert eine Analyse, die betroffenen Bereiche des Arbeits-, Sozialversicherungs- sowie Steuerrechts aufzuarbeiten. Zum anderen muss die Analyse nicht nur abschnittsweise, sondern für das gesamte Leben vollzogen werden, sodass auch die Einkommensdifferenzen im Ruhestand betrachtet werden können. Dies erhöht die Komplexität nochmals, da Annahmen über die zugrundeliegenden Berufslaufbahnen und die Veränderung von wesentlichen Parametern (bspw. Sozialversicherungs- oder Steuersätze) über mehr als 60 Jahre getroffen werden müssen.

Im Fokus der Betrachtung steht im Folgenden ein Vergleich der (netto) Lebzeiteinkommen von angestellten und verbeamteten Gymnasiallehrern und -lehrerinnen, welcher mit Hilfe eines Rechenmodells vollzogen wird.

Die Ergebnisse des Rechenmodells liefern Antworten auf die nachstehenden vier Fragen:

  1. Liegt generell eine monetäre Benachteiligung einer der beiden Beschäftigtengruppen (Beamte oder Angestellte) vor?
  2. Wie hoch ist diese monetäre Schlechterstellung über das gesamte Leben (Erwerbsleben und Ruhestandsphase)?
  3. In welcher Systematik (Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht) ist diese Schlechterstellung begründet und wie hoch ist der Anteil der verschiedenen Systeme an der gesamten Benachteiligung?
  4. Wie viel müsste die benachteiligte Beschäftigungsgruppe jährlich (brutto) während ihres Erwerbslebens mehr verdienen, um über das gesamte Leben (Erwerbsleben und Ruhestandsphase) mit der anderen Beschäftigungsgruppe in einem Nettozahlungsvergleich gleich gestellt zu sein?

Annahmen der Modellrechnung

Für die Modellrechnung wurden einige vereinfachende Annahmen getroffen. Die wichtigsten dieser Prämissen werden nachfolgend kurz dargestellt, damit die späteren Ergebnisse besser nachvollzogen werden können.

Die Lebensläufe der verglichenen Gymnasiallehrer wurden auf Grundlage von statistischen Durchschnittswerten geformt. Es wurden typisierte Erwerbslebensläufe unterstellt, wobei keine Fehlzeiten oder Teilzeitaktivitäten berücksichtigt wurden.

Alle arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Variablen wurden auf den Startpunkt der Betrachtung – den 01.01.2015 – »eingefroren«, sodass im Zeitverlauf keine Dynamisierung dieser Variablen erfolgt.

Die Entlohnung und Besoldung richtet sich nach den tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Maßgaben zu Beginn der Vergleichsrechnung. Für die Gymnasiallehrer wurden deshalb die Entlohnungs- respektive Besoldungsstufen E13 (bei den Angestellten) sowie A13 (bei den Beamten) berücksichtigt. Die Ruhestandszahlungen an die jeweilige Beschäftigungsgruppe wurden nach den versorgungsrechtlichen Maßgaben – auf Grundlage der Bezüge im Erwerbsleben – berechnet. Auch die Ruhestandszahlungen werden für die gesamte Ruhestandsphase fixiert.

Die Familiensituation wurde in drei Szenarien variiert: 1. ledig, 2. verheiratet (ohne Kinder) und 3. verheiratet (zwei Kinder).

Da die zu vergleichenden Zahlungen in der Zukunft liegen, wurden sie abgezinst, sodass sie im heutigen Zeitpunkt vergleichbar sind.

Modellergebnisse

Beispielfall - Bayern

Anhand eines Beispiels sollen nachfolgend die Ergebnisse für eine männliche, verheiratete Lehrkraft mit zwei Kindern im Land Bayern veranschaulicht werden. Das Vorgehen ist jedoch in allen 16 Bundesländern identisch und kann somit vom hier vorgestellten Beispiel adaptiert werden.

Ein angestellter Lehrer in Bayern erhält über das gesamte Leben betrachtet etwa 370.000 Euro weniger Nettozahlungen als ein verbeamteter Lehrer.

Die Antworten auf die bereits formulierten vier Forschungsfragen lauten für diesen Fall in Bayern:

1. Ja, eine Benachteiligung liegt vor, sofern der Beruf im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird.

2. Ein angestellter Lehrer (männlich, verheiratet mit zwei Kindern) erhält über das gesamte Leben betrachtet genau 371.898,37 Euro weniger Nettozahlungen als sein verbeamtetes Pendant (abgezinste Summe aller Differenzen über das gesamte Leben).

3. Die dargestellte Lohndifferenz lässt sich wie folgt auf die unterschiedlichen Systeme verteilen (Beispiel Bayern):

 ErwerbslebenRuhestandGesamt
(1) Arbeitsrecht54.363,03103.584,05157.947,09
(2) SV-Recht 
(2.1) RV + VBL200.044,28-200.044,28
(2.2) KV33.989,6522.577,7956.567,44
(2.3) PV3.931,882.073,766.005,64
(2.4) ALV28.058,97-28.058,97
(3) Steuerrecht-51.431,93-25.293,11-76.725,03
(4) Nettolohn268.955,87102.942,50371.898.37

(Alle positiven Werte deuten darauf hin, dass der Beamte in diesem System besser gestellt ist und alle negativen Werte, dass der Angestellte in diesem System besser gestellt ist.)

RV+VBL=Abgaben an die Träger der Alterssicherungssysteme (Rentenversicherung, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)
AR = Arbeitsrecht: Unterschiede in der Bruttoentlohnung
KV = Abgabendifferenzen Krankensicherung
ALV = Abgabendifferenzen Arbeitslosenversicherung
PV = Abgabendifferenzen Pflegeversicherung
SR = Differenzen im Steuerrecht
alle Werte in EUR

Aus diesen Erkenntnissen lässt sich folgende Reihenfolge der Systemeinflüsse ableiten:

 GesamtdifferenzRangplatz
(1) Arbeitsrecht154.947,092
(2) SV-Recht 
(2.1) RV + VBL200.044,281
(2.2) KV56.567,443
(2.3) PV6.005,645
(2.4) ALV28.058,974
(3) Steuerrecht-76.725,036
(4) Nettolohn371.898.37-

Dabei ist auf dem ersten Rang das System, welches den größten Einfluss auf die Lohnungleichheiten hat und auf dem letzten Rang dasjenige, welches den niedrigsten Einfluss hat.

4. Ein angestellter Lehrer (männlich, verheiratet mit zwei Kindern) müsste in Bayern jedes Jahr seines aktiven Erwerbslebens (annahmegemäß: 38 Jahre) 13.200 Euro mehr verdienen als aktuell, damit er insgesamt mit dem verbeamteten Lehrer monetär gleich gestellt ist. Relativ bedeutet diese Zuschlagszahlung eine durchschnittliche Lohnerhöhung in Höhe von 22,71% jährlich im Vergleich zur aktuellen Gehaltssituation.

Modellergebnisse - insgesamt

Im Folgenden werden die zentralen Modellergebnisse für alle 16 deutschen Bundesländer dargestellt. Die Darstellung beschränkt sich dabei auf den Fall einer verheirateten Lehrkraft mit zwei Kindern, also Szenario drei der Modellrechnung.

Die erste Forschungsfrage – also danach, ob eine Beschäftigungsgruppe monetär benachteiligt ist – ist für alle Bundesländer zu bejahen. Immer, wenn die Lehrertätigkeit im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird, liegt das Lebzeiteinkommen unterhalb desjenigen eines Beamten. Die nachfolgende Darstellung zeigt für alle deutschen Bundesländer, wie viel mehr die – hier betrachtete – verbeamtete Lehrkraft über das gesamte Leben verdient. 

Diskontierter (Gesamt-)Nettonachteil:

(alle Werte in EUR)

Landmännlichweiblich
Westdeutschland
Baden-Württemberg330.740,11350.128,70
Bayern371.898,37392.139,78
Bremen250.237,62265.921,25
Hamburg261.417,33278.231,19
Hessen323.184,59340.960,07
Niedersachsen231.041,90247.493,51
Nordrhein-Westfalen286.768,61303.491,91
Rheinland-Pfalz216.202,07230.856,88
Saarland234.809,90250.218,37
Schleswig-Holstein247.988,84264.286,42
Ostdeutschland
Berlin222.908,47236.415,94
Brandenburg210.461,24223.163,69
Mecklenburg-Vorpommern285.342,33301.287,68
Sachsen304.189,54322.518,57
Sachsen-Anhalt273.712,16289.340,69
Thüringen288.656,55305.190,95

Da es sich um abgezinste Werte handelt, sind diese wie folgt zu interpretieren: In Baden-Württemberg erhält ein männlicher Gymnasiallehrer mit zwei Kindern mehr Nettoeinkommen über sein gesamtes Leben, wenn er den Beruf als Beamter ausführt. Abgezinst bezieht die verbeamtete Lehrkraft rund 331.000 Euro mehr als die angestellte Lehrkraft. Die Differenzen divergieren jedoch zwischen den Bundesländern. Diese Varianz ist auf die unterschiedlichen Besoldungsordnungen der Länder zurückzuführen. Während die Angestellten in fast jedem Bundesland ähnlich verdienen, schwankt das Nettoeinkommen der Beamten sehr stark in Abhängigkeit des untersuchten Landes, was an den stark divergierenden Besoldungsordnungen der Länder liegt. Dass die Differenzen bei den weiblichen Lehrkräften nochmals erhöht sind, liegt daran, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben und somit im Ruhestand länger »benachteiligt« werden als Männer.

Bei der Frage, welche Systematik (Arbeits-, Sozialversicherungs- sowie Steuerrecht) für die Lohndivergenzen »verantwortlich« ist, sei auf die kurze Tabelle für das Land Bayern (s.o.) verwiesen. Grundsätzlich sind es die familienbezogenen Zuschläge für die Beamten und die Beiträge an die Renten- und Zusatzversicherung für die Angestellten, welche den Haupteinfluss auf die berechneten Ergebnisse haben. Eine geringere Belastung erfahren die Angestellten vornehmlich im Bereich der Besteuerung, was jedoch hauptsächlich daran liegt, dass sie höhere Sonderausgaben geltend machen können und ihr Bruttoeinkommen in diesem Szenario meist unter demjenigen der Beamten liegt.

Interessant ist nun die Anwort auf die Frage, wie viel eine angestellte Lehrkraft jährlich mehr verdienen müsste, um über das gesamte Leben exakt so viel Nettogehalt zu beziehen, wie eine verbeamtete Lehrkraft. Es wird demnach eine Zusatzzahlung gesucht, die dazu führt, dass die in der vorherigen Tabelle dargestellten Lohndifferenzen gleich Null sind. In der Modellrechnung wurden durch einen iterativen Prozess folgende (jährliche) Zahlungen ermittelt, die eine angestellte Lehrkraft zusätzlich zu ihrem Bruttogehalt beziehen müsste, damit sie finanziell zur verbeamteten Lehrkraft gleichgestellt ist:

(Die Zahlungen fließen annahmegemäß nur während des aktiven Erwerbslebens als Lehrkraft.)

LandErforderliche Zuschlagszahlung
 männlichweiblich
Westdeutschland
Baden-Württemberg11.601,82
(19,95%)
11.853,41
(20,38%)
Bayern13.211,11
(22,71%)
13.460,27
(23,14%)
Bremen8.470,34
(14,56%)
8.651,01
(14,87%)
Hamburg8.904,25
(15,31%)
9.117,97
(15,68%)
Hessen11.318,23
(19,46%)
11.518,54
(19,80%)
Niedersachsen7.886,27
(13,56%)
7.969,37
(13,70%)
Nordrhein-Westfalen9.889,25
(17,00%)
10.077,49
(17,33%)
Rheinland-Pfalz7.329,29
(12,60%)
7.514,29
(12,92%)
Saarland7.912,54
(13,60%)
8.067,59
(13,87%)
Schleswig-Holstein8.383,32
(14,41%)
8.589,13
(14,77%)
Ostdeutschland
Berlin7.453,55
(12,82%)
7.713,24
(13,26%)
Brandenburg7.329,47
(12,60%)
7.610,05
(13,08%)
Mecklenburg-Vorpommern10.071,24
(17,32%)
10.417,25
(17,91%)
Sachsen10.107,09
(17,38%)
10.487,92
(18,03%)
Sachsen-Anhalt9.621,52
(16,54%)
9.963,57
(17,13%)
Thüringen10.199,23
(17,54%)
10.565,48
(18,17%)

Alle absoluten Werte in EUR; Werte in Klammern ins relative Zuschlagzahlungen

In Baden-Württemberg müsste der männliche Gymnasiallehrer mit zwei Kindern jedes Jahr seines Erwerbslebens rund 11.600 Euro mehr verdienen als es aktuell in der Entgeltverordnung vorgesehen ist. Relativ – im Verhältnis zu seinem aktuellen (brutto) Durchschnittsgehalt – müsste er demnach eine jährliche Gehaltserhöhung von etwa 20% erhalten, damit er insgesamt genauso viel verdient wie der Beamte. Insgesamt schwanken die Zuschlagszahlungen zwischen rund 7.300 und 13.500 Euro, was eine in der Realität wohl kaum verhandelbare Größenordnung darstellt.

Fazit

Dass die Entlohnung von angestellten und verbeamteten Lehrern grundsätzlich verschieden ausgestaltet ist, dürfte keine überraschung sein. Auch die Tatsache, dass die angestellten Lehrkräfte – bei gleicher Arbeit – weniger Nettoeinkommen beziehen, ist weithin bekannt. Was jedoch durchaus zu überraschen vermag, ist die absolute Höhe dieser Ungleichbehandlung, die in der hier vorgestellten Konstellation nie weniger als 200.000 Euro netto beträgt. Da diese Zahlen auf das gesamte Leben bezogen sind, ist es schwer, das wahre Ausmaß der Minderentlohnung der Angestellten zu greifen. Diesem Problem wird vorliegend durch die dargestellten Zuschlagszahlungen begegnet. Dabei wird der aufs Leben bezogene Nettonachteil in eine jährliche Bruttozahlung umgewandelt. Diese Zahlung zeigt dabei an, wie viel eine angestellte Lehrkraft jedes Jahr ihres aktiven Erwerbslebens mehr verdienen müsste, um insgesamt genau so viel Nettoeinkommen zu beziehen, wie eine verbeamtete Lehrkraft. Die im Modell ermittelten Zahlungen reichen dabei von 7.300 Euro (in Brandenburg oder Rheinland-Pfalz) bis 13.200 Euro (in Bayern) jährlich. In Bayern müsste eine angestellte Lehrkraft demnach jeden Monat mehr als 1.000 Euro mehr Bruttogehalt erhalten, nur um über das Leben gleich viel Geld zu verdienen wie ein verbeamteter Lehrer.

In Baden-Württemberg müsste eine angestellte Lehrkraft jeden Monat knapp 1.000 Euro mehr Bruttolohn erhalten, um über das Leben gleich viel Geld zu verdienen wie ein verbeamteter Lehrer.

Unter Berücksichtigung der eingangs formulierten Aspekte hinsichtlich der Arbeitsplatzzufriedenheit und der damit einhergehenden Qualitätssicherung innerhalb des Lehrerberufs sind Reformen der Entlohnung von Lehrkräften deshalb unumgänglich. In welchen Bereichen diese erfolgen müssten, lässt sich an der – exemplarisch für das Land Bayern – vorgestellten Rangfolge der Einflusshöhe der Systeme (des Arbeits-, Sozialversicherungs- sowie Steuerrechts) ablesen. Ob eine Verbesserung der Angestelltenentlohnung dabei zu Lasten der Beamtenbesoldung gehen sollte, ist fraglich. Grundsätzlich müssten die Mittel für solche Reformen von Bund und Ländern unabhängig von einem Verzicht der Beamten bereitgestellt werden, da die Bildung eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft ist. Wie die Politik zu dieser Aussage steht, kann sie nur zeigen, indem sie die benötigten Gelder für weitreichende Reformen freigibt. 

Ein Gastbeitrag von Michael Popp - vielen Dank! Hervorhebungen vom Lehrerfreund.

Ergänzung 19.08.2017: Seit Juni 2017 ist die Dissertationsschrift des Autors zum Thema im lokalen Buchhandel oder online erhältlich: Michael Popp: Einkommensunterschiede von angestellten und Beamten im Bildungssektor. Eine modelltheoretische und empirische Studie zu den Einflussfaktoren

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Kommentare

19

Zum Artikel "Angestellte Lehrer haben 11.000 Euro weniger Lohn pro Jahr - netto".

  • #1

    Nun, ich bin ein angestellter Dipl.Ingenieur/IT (Uni)  mit einer verbeamteter Lehrerschaft im engeren Bekanntenkreis. Rein gesellschaftlich gesehen, also übergeordnet dem schon so skandalösen Unterschieden zwischen verbeamteten und angestellten Lehrern, möchte ich auch einmal auf die skandalösen Unterschiede zu allen steuerzahlenden angestellten Akademiker/innen, Selbstständigen etc. hinweisen und die Frage aufwerfen, wie verbeamtete Lehrer/innen gesellschaftlich realistische Tatsachen vermitteln können, wenn man so finanziell abgesichert und ausgesorgt hat, wie kaum ein anderer Mensch in unserer Gesellschaft. Bsp. Ich habe über 6 hochspezialisierte IT Fachkräfte. Führungsverantwortung. Um monatlich netto das Gleiche zu verdienen und eine angehend ähnliche Rente zu erhalten, wie mein bester Freund, ein stellvertretener verbeamteter Schuldirektor, müsste ich mindestens das Doppelte wie jetzt brutto verdienen. Den Preis kann kein Kunde zahlen- erst recht keiner aus den öffentlichen Sektor und somit auch kein Arbeitgeber in der freien Wirtschaft. Auch lässt Pisa grüßen. Warum sind die Leistungen unsere Schüler/innen nicht besser, wenn verbeamtete soviel mehr motiviert als angestellte Lehrer/innen sind? Ich plädiere für das finnische System Leistungssystem im Schulwesen und die generelle Begrenzung von Verbeamtungen oder die Abschaffung des Beamtentums insgesamt. Mit freundlichen Grüßen

    schrieb Peter am

  • #2

    Ich möchte Kommentar #12 (Peter) ansprechen.
    Zunächst: Diese Mail soll als Zustimmung zu seinem Beitrag gesehen werden. Ich spreche deshalb nur den Teil an, bei dem ich nicht zustimme:
    Er wurde 2016 verfasst, und vielleicht ist das ein anderes Bundesland. Aber hier in Bayern an einer FOS/BOS (Spezifisch handelt es sich um die Fach- und Berufsoberschule Neuburg an der Donau) ist es so, dass - ganz offiziell durch KMS - ein angestellter Lehrer nicht für Vertretungen eingesetzt werden soll und auch keine Zusatzaufgaben übernehmen muss. Und das wird von der SL so gemacht. Es wird auch von allen akzeptiert, da - wie #12 sagt - jeder weiß, dass die angestellten deutlich weniger verdienen bei ansonsten gleicher Arbeitsbelastung. Und das geht auch organisatorisch unproblematisch, da es, wie er schon sagte, nur eine verschwindend kleine Fraktion unter den Lehrkräften ist, die angestellt sind. Ich glaube, bei uns sind es auch circa 2-3 von circa 55.

    schrieb Nicht der Peter am

  • #3

    Das ist wirklich ungerecht bin für die Gleichstellung
    Kein 2 Klassen System

    schrieb G, J am

  • #4

    Endlich mal eine wissenschaftliche Studie. Es ist frustriererend als angestellte Lehrerin zu arbeiten. Durch den Einstellungsstopp in den Neunziger Jahren, war ich dann zu alt. Damals lag die Grenze bei 35 Jahren. Interessant sind auch die Ruhegehälter Rente und Pensionen im Vergleich. Meine Kollegin A 14 hält 3000 Euro Pension, ihr Mann arbeitet als angestellter Lehrer und erhält aktuell 1850 Euro Rente. Frau Gebauer sucht händeringend neue Lehrer. Ich rate jedem, der keine Chance auf eine Verbeamtung hat, davon ab. Der Frust des Zweiklassensystems ist einfach unerträglich. Hinzu kommt, dass die meisten Schulleiter nicht wissen, dass an ihrer Schule ein Zweiklassensystem existiert.
    Mein ehemaliger Schulleiter hat mir nicht geglaubt, dass ich so viel weniger Gehalt und Rente bekomme als ein vergleichbarer Beamte. Grüße Brigitte Cappel

    schrieb Brigitte C am

  • #5

    Wieviel muss ein Selbständiger verdienen um auf das Nettogehalt, die gleiche Kranken und Altersversorgung eines A13 zu kommen ?

    schrieb Jürgen Krohn am

  • #6

    Fast ein Jahr nach Erscheinen der Studie stellt sich in Sachsen, wo bisher ALLE Lehrer Angestellte waren, das Bild wie folgt dar: Das Kultusministerium ist stolz auf seinen „ ganz großen Wurf“: Bis 42 Jahre soll nun für einen Versuchszeitraum von 5 Jahren auf Wunsch verbeamtet werden. Die gestandenen Kolleginnen und Kollegen, die übrigens am Gymnasium alle (bis auf wenige Funktionsstellen) in der E13 bezahlt werden, sollen mit Leistungsprämien und zu 20% mit der E 14 ruhiggestellt werden- die Frage ist, nach welchen Kriterien? Nach dem Gießkannenprinzip?
    Vor dem Hintergrund der Studie zum Nettolohnvergleich Beamter und Angestellter sind die aktuellen Entwicklungen in Sachsen eine besonders bittere Pille, die sich kaum noch schlucken lässt…

    schrieb Bubnick Jana am

  • #7

    Ich finde diese Rechnung sehr gut. Kann man doch endlich einschätzen was ein durchschnittlicher verbeamteter Lehrer verdient sofern er denn ein Leben lang auf A13 bleibt.

    Laut oeffentlicher-dienst.info ist das mit E13 zum Einstieg ein Brutto von 48801 Euro (normales Industriegehalt zum Einstieg) d.h. der Beamte steigt auf 60.000 Euro brutto ein. Enden tut es als Beamter auf ca 73.500 Euro sofern man ein leben Lang in A13 bleibt. Auf A14 endet es auf 80000 Euro (der Sprung auf A14 ist innerhalb von 10-15 Jahren sehr wahrscheinlich, der auf A15 je nach Schule möglich ohne das man Schulleiter wird).
    Wobei man beachten muss, dass die Rechnung mit 12000 Euro aufschlagen nur fuer den A13 Fall gilt und fuer A14 nicht gemacht wurde.
    Solche Gehälter erhalten Angestellte nur mit einem sehr industrienahen , sehr gutem und zügig abgeschlossenen Studium und Praktikas. Zusätzlich muss man Glück und Vitamin B haben und in ein Ballungszentrum ziehen und bei einem Großkonzern landen.
    Wer in die Industrie / Wirtschaft geht von den jungen Leuten ist einfach nur noch dumm. Keine Arbeitsplatzsicherheit, keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf, keine Möglichkeit während Kinder klein sind Auszeit zu nehmen (und wenn doch dann mit starkem finanziellen Abschlag), keine private Krankenversicherung (Menschen 2. Klasse) und als Krönung verdient man auch noch weniger bzw übers leben gesehen maximal vergleichbar. 
    Die ganzen BWLer/VWLer/ MINTler und Ingenieure die sich für die Wirtschaft entschieden haben können einem nur Leid tun.

    schrieb Beamter am

  • #8

    Ich bin angestellter Lehrer bei der Landeshauptstadt München. Meine Aufstiegsmöglichkeiten sind auf dem Papier gleich, aber finanziell lohnt es sich nicht für Angestellte, sich auf eine höhere Funktionsstelle zu bewerben.
    Ich hatte mich für eine E15 Stelle an einer anderen Schule interessiert. Das hätte für mich u.a. bedeutet, dass ich Fahrtkosten von 50 Euro mehr habe pro Monat (wegen der ÖVN-Fahrkarten). Die Gehaltserhöhung hätte mir allerdings nur 50 Euro netto gebracht, ein Nullsummenspiel. Die Arbeitsbelastung hätte sich aber erheblich gesteigert.
    Verbeamtete Kollegen, die sich auf solch eine Stelle bewerben, würden 300 Euro mehr bekommen. Und wohlgemerkt, sie verdienen bereits wesentlich mehr auch ohne irgendwelchen Zusatzaufgaben übernehmen zu müssen. Viele meiner Kollegen arbeiten an unserer Schule Teilzeit und verdienen gleich viel, sogar auch mehr (je nach Dienstalter) als ich, der eine Vollzeitstelle hat. Ich liebe meinen Beruf, aber diese bittere Pille nimmt mir schon ein wenig Spaß.

    schrieb Christian am

  • #9

    In Sachsen-Anhalt werden Angestellten und Beamten die gleichen Chancen bei der Bewerbung um Aufstiegsstellten(z.B. Schulleiter)eingeräumt.
    Im Gegenzug werden Angestellte rechtlich(nicht finanziell) wie Beamte behandelt. Sie müssen mindestens 2 Jahre auf die nächst höhere Gehaltsstufe warten, dabei alle Stufen durchlaufen. So kommt man als stellv. Schulleiter nach etwa 5 Jahren in die eigentlich für diese Stelle ausgeschriebene Gehaltstufe E 15. Der Aufstieg dorthin geht aber parallel einher mit einer Rückstufung in der Erfahrungsstufe von 5 auf 4, was einer Gehaltsentwicklung von Null für zwei Jahre bedeutet. Weil das alles zu eigenartig erscheint, wurde die Klausel eingeführt, dass eine Gehaltsentwicklung von 50,-EUR(brutto) stattfinden muss. Diese Verfahren folgt dem Postulat der Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten. Die finanzielle Schlechterstellung(wie oben beschrieben)erfährt keinerlei Berücksichtigung, die Anwartschaftszeiten beim Aufstieg(Nachteil des Beamtentums) werden auf Angestellte übertragen. Dadurch wird die Ungleichbehandlung erneut verschärft

    schrieb Malek am

  • #10

    Ich bin KEIN LEHRER, stamme aus einer Lehrerfamilie.
    Meine Kompetenz beschränkt sich auf die Kenntnis des qualifizierten Arbeitsmarktes und funktionierender Unternehmen.
    Der Lehrerberuf ist einer der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft! Und deshalb darf es keine gravierenden Unterschiede geben in Gehalt, Sozialleistungen, Altersvorsorge, ...  bei gleicher Leistung!

    schrieb Christopher am

  • #11

    Ich bin selbst nicht verbeamtet und habe einen unbefristeten Anstellungsvertrag. Eigentlich wäre ich Beamter, erfüllte aber ein gesundheitliches Kriterium nicht. Ich arbeite genauso viel wie andere Kollegen. Habe Sonderaufgaben, bin Fachschaftsleitung und engagiere mich sehr für meine Schule. Dies wollte mein Schulleiter honorieren, indem er mir eine Leistungspauschale auszahlen wollte. Die Reaktion des Ministeriums kam prompt und deutlich. Sie haben ihn angeranzt, wie es sich eigentlich vorstellt, eine solche Zulage einer nicht verbeamteten Lehrkraft anzubieten. Das ginge ja garnicht!
    Und diese Zwei-Klassen-Gesellschaft im Lehrerzimmer geht noch viel weiter. Manchmal frage ich mich, warum ich und meine ebenfalls “nur” angestellten Kollegen/innen uns noch so viel Mühe geben. Ich kann mich also nur der Aussage anschließen: Angestellte leisten qualitativ und quantitativ genauso viel und gute Arbeit wie verbeamtete Lehrkräfte (manchmal sogar mehr).
    Daher sehe ich eigentlich keinen Grund, der die wirklich enormen Einkommensunterschiede und Bevorzugungen in etlichen Bereichen rechtfertigen würde. Über die Jahre frustriert es langsam.

    schrieb Sonja am

  • #12

    Und da die Bildung eine föderale Angelegenheit ist, ist es auch die Bezahlung. Deshalb halte ich nicht viel von solchen Berechnungen.

    Diese Aussage kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Die Berechnungen in diesem Beitrag sind doch gerade wegen dem föderalen Bildungssystem nach einzelnen Bundeländern aufgedröselt worden. Auch, wenn es in Ausnahmenfällen sein kann, dass der angestellte Lehrer in einem Bundesland dem verbeamteten Kollegen in einem anderen Bundesland gegenüber besser gestellt ist, so ist es doch unstrittig, dass in der Gesamtschau angestellte Lehrer eindeutig Lehrer zweiter Klasse sind.

    schrieb Peter am

  • #13

    Liebe Lehrerkollegen/ - kolleginnen,

    ich glaube, dass diese Vergleiche recht schwierig sind.
    Und das ist ja auch so gewollt. Es gibt keine Einigkeit bei der Bezahlung der Beamten und auch bei den Angestellten ist es unterschiedlich. Ich arbeite in Berlin und staune, was so ein junger angestellter Kollege ( verheiratet, ein Kind) bekommt. Der Nettolohn ist fast identisch mit meinem. Nur unsere Dienstjahre sind unterschiedlich, er hat fast 6 und ich 35.
    Sicherlich gibt es auf beiden Seiten Vor-und Nachteile. Was mich aber am meisten aufregt,war der Ausstieg Berlins aus der Tarifgemeinschaft für mehrere Jahre, die Kürzung des Weihnachtsgeldes um zwei Drittel und die Streichung des Urlaubsgeldes. Das alles bekommen die Angestellten in Berlin. Und die GEW kommt mit einfachen populistischen Losungen her, um zum Streik aufzurufen.
    Manchmal denke ich, dass die Verbeamtung in den 90er Jahren durchaus recht attraktiv war . Und ich würde heute, wenn ich dürfte, für eine wichtige Dinge auf die Straße gehen.
    Und nicht erst nach Feierabend, wenn keiner mehr im Ministerium sitzt.
    Und da die Bildung eine föderale Angelegenheit ist, ist es auch die Bezahlung. Deshalb halte ich nicht viel von solchen Berechnungen.

    schrieb Frau_Sonne am

  • #14

    Ich möchte auch noch den sozialpsychologischen Faktor erwähnen.

    Angestellte Lehrer sind (zumindest in Bayern weiß ich das, aber ich denke, das wird in allen Bundesländern so sein, wo Lehrer in der Regel verbeamtet werden) die absolute Ausnahme. An der Schule, an der ich tätig bin, gibt es von ca 90 Kollegen ca 10 Angestellte, wobei fast alle davon deshalb “nur” angestellt sind, weil sie einen befristeten Aushilfsvertrag haben. Unbefristete Angestellte gibt es von 90 Kollegen genau ZWEI.

    Ihr glaubt gar nicht, wie oft ich von jungen Kollegen, die an unserer Schule anfangen, gefragt werde: “Du, warum ist Herr / Frau XY eigentlich NUR Angestellter?” Und nein, das Wort “nur” habe ich mir nicht ausgedacht, das wird in der Frage so verwendet - jedes Mal.
    Kommt aber nicht nur von den jungen Kollegen, auch von Schülern unserer Sekundarstufe II kriege ich gelegentlich dieselbe Frage. Am deutlichsten hat es mal ein Schüler so formuliert: “Hat Frau XY eigentlich was angestellt, dass sie keine Beamtin ist?”
    Dem Angestelltendasein hängt also auch irgendwie fast schon ein Stigma an, einfach nur aus dem Grund, dass es erstens allgemein bekannt ist, dass es “schlechter” ist, “nur” Angestellter zu sein, und weil man zweitens in unserer Gesellschaft ohnehin dazu neigt, die wenigen herausstechenden Ausnahmen in welcher sozialen Gruppe auch immer kritisch zu beäugen.

    Dazu kommt noch, dass auch noch (nicht absichtlich, ändert aber nichts an der Tatsache) dafür gesorgt wird, dass es ständig in die Öffentlichkeit hinausposaunt wird, ob jemand Angestellter oder Beamter ist. Auf allen offiziellen - und öffentlichen - Listen und Schreiben (sei das nun eine Anwesenheitsliste für Konferenzen, Protokolle über Fachsitzungen, Einladungen zu Schulaufgabennachterminen für Schüler, Artikel auf der Homepage…) wird der Titel beim Namen immer mit angegeben, so dass spätestens, wenn jermand LASS statt StR liest, er sofort weiß, dass das jemand aus der Norm fällt…

    Abgesehen davon kann ich nur bestätigen, dass sich der Arbeitsalltag (=Arbeitsbelastung!) in der Praxis für Angestellte und Beamte nicht im geringsten unterscheidet.
    Gut, unsere Leute mit Aushilfsverträgen kriegen in der Regel keine Zusatzaufgaben aufgedrückt (allerdings nicht aus Nächstenliebe oder Gründen der Fairness, sondern einfach, weil sie ja nach einem oder maximal zwei Jahren wieder weg sind und die Schulleitung natürlich möchte, dass solche Aufgaben langfristig übernommen werden).
    Aber unsere beiden Festangestellten machen (zwangsweise) bei den Zusatzaufgaben genauso mit, wie die Beamten, und was die Hauptaufgabe (Unterricht) angeht, wird sowieso von allen genau dasselbe verlangt (und unser Befristeten dürfen auch viele Vertretungen halten, wenn sie stundenplanmäßig gerade dafür in Frage kommen), in letzterer Kategorie also null Unterschied. Ich kann mich auch noch daran erinnern, wie unsere angestellte Kollegin einmal die komplette Vertretung und Abiturkorrektur im Fach Deutsch für einen verbeamteten Kollegen übernehmen musste…

    Wenn ich also lese, man sollte sich über die “Quantität der dienstlichen Anforderung und Weisungen” Gedanken machen, ja, mache ich, und komme zu dem Schluß, dass sich diese Quantität nicht auch nur ein kleines bisschen unterscheidet. Nein. Vom Arbeitsalltag her gibt es keinen Unterschied.

    schrieb Peter am

  • #15

    Mich würde interessieren, zu welchem Zinssatz die Diskontierungen vorgenommen wurden. Ich kann mich erinnern, dass mein persönlicher Einkommensnachteil bei der Dienstrechtsreform in BW (“Dienstaltersstufen”) im Jahr 1996 diskontiert bei etwa 120.000,- DM lag, wobei ich damals einen Zinsfuß von 4-5% angenommen hatte. Heute stellt sicher heraus, dass dieser Zinsfuß viel zu hoch angesetzt war…

    schrieb Heiko Janssen am

  • #16

    Es ist so eine Sache mit der freien Entscheidung ob Beamter oder Angestellter. Viele Kollegen bekommen nie die Chance der Wahl. Sie sind entweder Spätberufene oder besitzen ein anderes Ausschlusskriterium.

    Es ist nicht leicht zu sehen, wie groß die Unterschiede auch im Alltag sind. Zwei Beispiele dazu:
    Beispiel 1: Chancengleichheit
    Angestellte Lehrer haben es mit dem Aufstieg viel schwerer als verbeamtete. Ich selbst musste mir, bei einer Bewerbung für eine höhere Stelle, anhören, dass sie es toll finden, dass ich mich als Angestellter auf so eine Stelle bewerben würde. Durch die Blume wurde mir angedeutet, dass wir weniger vertrauenswürdig sind, weil wir ja keine Beamten sind. Da wusste ich, dass ich die Stelle nicht bekommen werde. So viel zur angeblichen Chancengleichheit unter Lehrern.
    Beispiel 2: Krankheit
    Der verbeamtete Lehrer wird bei einer schweren Krankheit alimentiert und jahrelang finanziell gestützt, während ein angestellter Lehrer bei schwerer Krankheit sehr schnell hohe Einkommenseinbußen hat und auf Sozialhilfeniveau fällt. Dies habe ich gesehen als zwei Kollegen ähnliche Krankheiten hatten. Der Angestellter, musste sehen, dass er schnell wieder seinen Dienst antrat, da sein Einkommen stark gesunken war und es nach sechs Wochen weiter stark sinken würde. Der andere kam die zweite Schuljahreshälfte nicht mehr und hatte auch keinen Grund dazu sich mit seiner Genesung zu beeilen.
    Hätte ich die Wahl gehabt – ich hätte mich auch für den verbeamteten Lehrer entschieden.

    Übrigens: Was bringt mir ein höheres Bruttogehalt. Entscheidend ist doch, was real zum Leben bleibt. Müssten Beamte die gleichen Abgaben bezahlen, wie die Angestellten, z.B. die Rentenbeiträge sähe die Sache sehr schnell anders aus.

    schrieb Escher am

  • #17

    Die meisten der von Rainman81 aufgelisteten Punkte sind in der tatsächlichen beruflichen Praxis für die große Mehrzahl der Kollegen irrelevant. Das mag von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, aber nach meiner Erfahrung als (inzwischen pensionierter) beamteter Lehrer und Schulleiter gibt es z. B. keinen spürbaren Unterschied in der Qualität der dienstlichen Anforderungen und Weisungen; mit dem Disziplinarrecht machen die allermeisten Kollegen (zum Glück) niemals Bekanntschaft, für Versetzungen gegen den Willen des Betroffenen gibt es in beiden Fällen hohe Hürden und Entlassungen bei Beamten? Bis es so weit kommt, muss man aber schon mehr als einen der sprichwörtlichen silbernen Löffel geklaut haben. Inwiefern die Eidbindung über das Dienstverhältnis hinaus sich auf die Arbeitszufriedenheit von Lehrkräften auswirken soll, ist mir schleierhaft, und die Arbeitskämpfe übernehmen ja freundlicherweise die angestellten Kollegen stellvertretend für die Beamten gleich mit. Nein, es gibt nichts daran zu deuteln: Wir Beamte sind gegenüber den angestellten Kolleginnen und Kollegen massiv privilegiert – und nicht nur gegenüber denen. Wenn ich sehe, wie ich mit über 70% des letzten Gehalts meinen Ruhestand genießen kann, während das allgemeine Rentenniveau auf 43% des Lebensdurchschnittseinkommens abgesenkt werden soll, dann weiß ich nicht, ob ich mich mehr schämen oder mehr empören soll.

    schrieb Jossi am

  • #18

    Lieber Kollege,
    die Arbeit und die Arbeitsbedingungen sowie die Arbeitsverdichtung unterscheidet sich eben GARNICHT! ...und die Gewerkschaften machen bei dem Spiel “ANGESTELLTE STREIKEN und die TARIF %  werden aut die BEAMTEN übertragen” auch noch mit. Womit die Schere weiter auseinander geht… Deshalb
    BEAMTENGLEICHER NETTOLOHN und BEAMTENGLEICHE KRANKEN- UND ALTERSVERSORGUNG für alle LEHRERINNEN! SOFORT!

    schrieb NRW-Kollege am

  • #19

    Die Studie stellt die monetären Unterschiede zu Recht heraus, jedoch bleibt in solchen uniperspektivischen Betrachtungen immer außen vor, inwieweit sich die Rollen der verbeamteten und angestellten KollegInnen unterscheiden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

    - Abkopplung der Beamten von der Reallohnentwicklung in einigen Bundesländern (ja, das betrifft auch die Pensionen!)
    - Erfüllung besonderer Bedingungen für die spezielle Dienstlaufbahn
    - nonexistente soziale Absicherung im Falle einer Entlassung
    - deutlich höhere Hürden beim Dienstortwechsel
    - geringeres Widerspruchsrecht bei Versetzungen
    - fehlende Arbeitskampfmöglichkeit (ungeachtet des EuGH-Standpunkts)
    - Eidbindung über Dienstverhältnis hinaus
    - Quantität der dienstlichen Anforderung und Weisungen
    - Disziplinarrecht

    Ob dies eine finanzielle Ungleichbehandlung im Nettobereich (im Brutto haben angestellte Kollegen in manchen Bundesländern sogar mehr) rechtfertigt oder nicht, muss jeder für sich selber entscheiden. In unserem Beruf steht es nach meiner Erfahrung jedem/r regulär ausgebildetem/n KollegIn frei, sich für eine der beiden Varianten zu entscheiden, sofern die räumliche Flexibilität besteht, sich von Sachsen fern zu halten.

    Als Kollege, der sowohl Angestellter als auch Beamter war/ist, erlaube ich mir diese Position einzunehmen und freue mich bereits auf die Antworten.

    schrieb Rainman81 am

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