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Eintrag vom 30.01.2010 * 5382 Views in 2010

YouTube-Videos im Unterricht nutzen - auch ohne Internetverbindung

YouTube-Logo, bei dem das Y durch eine 3 ersetzt wird (3outube.com)Für jedes Unterrichtsfach findet man auf YouTube.com eine Menge geeigneter, kurzer Filme. Wer im Klassenzimmer keine Internetverbindung hat, der kann sich mit einem einfachen Trick helfen (youtube - 3outube). Außerdem einige technische und didaktische Hinweise zum Einsatz von (YouTube- und in digitaler Form vorliegenden) Filmen im Unterricht.

YouTube ist eine Website, auf der Menschen Videos hochladen und ansehen können. Die Filme werden “gestreamt” - also nicht als Datei auf der Festplatte gespeichert und dann benutzt, sondern direkt “Stück für Stück” während des Ansehens von den YouTube-Servern geladen. Das ist grundsätzlich komfortabel und schont den Platz auf der eigenen Festplatte, für den Filmeinsatz im Unterricht jedoch nicht immer vorteilhaft: Wenn Sie im Klassenzimmer keine Internetverbindung haben, können Sie die Seite YouTube.com nicht mal aufrufen. Häufig verfügen Schulen auch über eine ADSL-Leitung, bei der die Downloadgeschwindigkeit nachlässt, wenn jemand irgendwo in der Schule einen Upload macht (z.B. eine Mail mit Anhang verschickt). Dann kommen gestreamte Videos ins Stocken. Am anderen Ende der Skala stehen Schulen mit einer dicken VDSL-Leitung und einem interaktiven Whiteboard in jedem Raum - hier kann YouTube zum Standard des Unterrichtsalltags werden.

1) Keine oder unzuverlässige Internetverbindung

Wenn Sie YouTube-Filme im Unterricht benutzen wollen, aber keine (zuverlässige) Internetverbindung im Klassenzimmer haben, dann müssen Sie den Film zu Hause herunterladen, via USB-Stick o.ä. ins Klassenzimmer transportieren und dort abspielen.

YouTube-Videos herunterladen - mit 3outube.com

Die wirklich einfachste Möglichkeit, zu Hause Filme von YouTube auf der eigenen Festplatte zu speichern, erwähnt René Scheppler:

Seit einiger Zeit sage ich in Chats, Flurgesprächen oder auf Workshops nur noch:
Wenn Du das Video siehst, mache in der Adresse aus dem “Y” eine “3”.

Initiative D21-Blog 29.01.2010: Alltagstipp: Youtube offline

Gemeint ist die Änderung der WWW-Adresse von “youtube” in “3outube”. Markieren Sie in der Adresszeile Ihres Browsers das “y” und ersetzen Sie es durch eine “3”:

Anleitung: Bei YouTube in der Adresse das y durch eine 3 ersetzen, um den Film herunterzuladen

Sie werden weitergeleitet auf eine Seite (3outube.com), wo Sie den Film als .mp4 oder .flv (= gängige Videoformate) herunterladen können.

Achtung: Das funktioniert nur zuverlässig, wenn der YouTube-Link keine weiteren Parameter enthält. Diese müssen Sie manuell aus der Adresszeile löschen, bevor Sie das y durch die 3 ersetzen. Löschen Sie alles nach der 11-stelligen ID des Films.

Aufbau einer YouTube-Adresse

Beispiele:

youtube.com/watch?v=dhy5JJtzg2U&feature=popular
wird zu
youtube.com/watch?v=dhy5JJtzg2U
youtube.com/watch?v=M9Gmmu2ligI&videos=zoOHQbwlBls&playnext_from=TL&playnext=1
wird zu
youtube.com/watch?v=M9Gmmu2ligI

Alternativ können gestreamte Videos auch mit Browser-Plugins sehr einfach heruntergeladen werden (z.B. Video DownloadHelper für Firefox). Glückliche Mac-User können in Safari unter dem Menü “Fenster” das Aktivitätsfenster aktivieren und dort einfach auf die entsprechende YouTube-Datei doppelklicken (das ist die, die in der rechten Spalte die größte Dateigröße hat).

Nach dem Herunterladen liegt die Datei auf Ihrer Festplatte. Klicken Sie die Datei doppelt, um zu überprüfen, ob sie funktioniert (z.B. mit Windows Mediaplayer). In jedem Fall funktionieren sollte es mit dem VLC-Player, ein kleines, kostenloses Programm, das die gängigsten Videoformate abspielen kann (Mac, Linux, Windows).

Jetzt müssen Sie die Datei nur noch in die Schule schaffen (am einfachsten per USB-Stick) und auf einem Rechner öffnen (auch hier empfiehlt sich immer die Verwendung des VLC-Players, der sich auf allen Systemen unkompliziert installieren lässt). Wenn Sie kein Laptop zur Verfügung haben, sondern “nur” einen DVD-Player, können Sie den Film auch auf eine CD oder DVD brennen. Sie sollten aber unbedingt vor Unterrichtsbeginn ausprobieren, ob der DVD-Player in der Schule Ihre selbst gebrannte CD/DVD wiedergeben kann. Die Wahrscheinlichkeit dafür liegt bei 42%.

2) Zuverlässige Internetverbindung

Wenn Sie sich auf die Internetanbindung Ihrer Schule verlassen können, können Sie YouTube-Videos im Unterricht auch direkt streamen. Es empfiehlt sich, dass Sie schon vor Unterrichtsbeginn die entsprechende YouTube-Seite aufrufen und das Video starten. Sobald das Video zu laufen beginnt, drücken Sie den Pauseknopf. Dann kann das Video in Ruhe laden und wird bei späterem Klick auf die Play-Taste ruckelfrei wiedergegeben. Das gilt natürlich auch bei der Wiedergabe von YouTube-Filmen auf einem interaktiven Whiteboard.

Dauer einzelner Filmausschnitte

Im Unterricht sollte man grundsätzlich nur Filmausschnitte zeigen, die nicht länger als 4-5 Minuten sind (ausgenommen sind natürlich literarische Verfilmungen u.ä.). Das gilt auch für didaktisch aufbereitete Filme, die in der Regel in kurze Kapitel/Sequenzen aufgeteilt sind, um häufige Aus- und Einstiege zu ermöglichen. Der frühere Aufwand, einen Filmprojektor zu starten oder den klobigen Videowagen durch die Gänge zu zerren, hat zur allgemeinen Angewohnheit geführt, dass grundsätzlich längere Filmausschnitte gezeigt werden (denn der Aufwand musste sich ja lohnen). Das ist aus didaktischer Perspektive völliger Quatsch. Werfen Sie den VLC-Player lieber mehrmals für drei Minütchen an, als die Schüler/innen durch 20-minütige Filmexzesse zu paralysieren.


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Beitrag vom 30.01.2010, 14:25 | diesen Beitrag versenden

13 Kommentare von LehrerfreundInnen
(#1) Thomas D meinte am 30.01.2010 dazu:
" Super... danke!
So was habe ich schon länger gesucht, da wir keine Inetverbindung in den Klassenräumen haben.
(#2) jtoth meinte am 30.01.2010 dazu:
" Der Artikel ist toll, ich kenne zwar schon diese Möglichkeiten, doch wie sieht es mit dem rechtlichen Aspekt aus? So weit ich weiß vermerkt YouTube, dass das Herunterladen eines ihrer Videos nicht legal sei. Technisch ist es machbar und mir ist es nicht bekannt, dass sich YouTube mal daran störte, aber was noch nicht ist, kann noch werden smile
Oder gibt es klare Ausnahmeregelungen für den Einsatz im Unterricht?
(#3) harald meinte am 30.01.2010 dazu:
" die rechtliche Seite fehlt mir etwas...
wie steht es mit dem Einsatz urheberrechtlich geschützten Materials und dessen Speicherung?!
Weiß jemand mehr?
Gruß,
Harald
(#4) Ralf meinte am 30.01.2010 dazu:
" Hm, ich bin mir aber nicht so sicher, ob man das darf. Hier ein Zitat aus: Lehrer online: Fall des Monats (12.08)

"Medien aus dem Internet, wie zum Beispiel Filme von YouTube, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Nutzungslizenz verwendet werden. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von YouTube nur das Abspielen per Lifestream erlauben, dürfen die Clips nicht gespeichert werden."

Link: http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-12-08.php?sid=49205499402335999722898069806090
(#5) Der Lehrerfreund meinte am 30.01.2010 dazu:
" Erst einmal ist davon auszugehen, dass Lehrer/innen eine Sensibilität für das Urheberrecht haben - und damit grundsätzlich kein urheberrechtlich geschütztes Material im Unterricht verwenden, handle es sich nun um Filme, Texte oder Lieder (vgl. aber: Lehrerfreund 25.10.2009: Kopien aus Schulbüchern - Sind Lehrer Gesetzesbrecher/innen?).

Was die Nutzungsbedingungen von YouTube betrifft: Nach Abschnitt 6C dürfte erst mal 3outube.com gegen die Richtlinien verstoßen:
6. Generelle Nutzungsbeschränkungen
...
C. Sie erklären sich damit einverstanden, auf Nutzerübermittlungen (wie unten definiert) oder andere auf der Webseite verfügbar gemachte Inhalte (einschließlich YouTube-Inhalte wie unten definiert) nicht über irgendwelche andere Technologien oder Mittel als die Video-Wiedergabeseiten der Webseite selbst, den YouTube-Player oder solche anderen Mittel zuzugreifen, die YouTube ausdrücklich für diesen Zweck bestimmt ...


Was das Herunterladen betrifft ist wohl Abschnitt 11 der YouTube-Nutzungsbedingungen maßgeblich:
11. YouTube-Inhalte auf der Webseite
11.1 Mit Ausnahme von Nutzerübermittlungen stehen sämtliche Inhalte auf der Webseite unter Einschluss von – aber ohne Beschränkung auf – Texten, Software, Skripten, Grafiken, Fotos, Sounds, Musik und interaktiven Elementen auf der Webseite (die „YouTube-Inhalte“) im Eigentum von YouTube oder sind an YouTube lizenziert, und sind Gegenstand von Copyrights, Markenrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern. Jegliche mit den YouTube-Inhalten verbundenen Handels- oder Dienstleistungsmarken stehen ihren jeweiligen Eigentümern zu.

11.2 Für andere Zwecke gleich welcher Art dürfen YouTube-Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern nicht heruntergeladen, kopiert, reproduziert, vertrieben, übertragen, gesendet, ausgestellt, verkauft, lizenziert oder anderweitig verwertet werden. YouTube behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an und bezüglich YouTube-Inhalten vor.

Hier müsste man wohl erst mal klären, an welchen Inhalten YouTube tatsächlich die Rechte hat.

Aber ob diese Fragen alle wirklich relevant sind? Wo kein Kläger, da kein Richter - und YouTube wird es tunlichst vermeiden, YouTube nutzenden Lehrer/innen an den Karren zu fahren.
(#6) Hueber meinte am 31.01.2010 dazu:
" State-of-the-Art ist natürlich nicht der USB-Stick ( geht langsam an etc.), sondern nur der iPod (classic am besten). Hier lädt man endlos viele Filme im mpeg4 Format ( manchmal von youtube nicht so zur Verfügung gestellt, dann einfach ein Konvertierungsprogamm benützen). Mit dem iPod braucht man kein laptop, sondern lediglich einen Beamter.
So gehts schnell und technisch up-to-date.
(#7) Barbara meinte am 01.02.2010 dazu:
" Zur rechtlichen Situation gilt meines Wissens:
Der Download von youtube ist dann auf jeden Fall nicht erlaubt, wenn der upload schon illegal war. Das ist in vielen Fällen der Fall, z.B. bei Fernsehsendungen: die darf man zwar privat für sich aufnehmen, aber nicht wieder in youtube veröffentlichen. Aber ich sehe die Sache auch so, wie schon oben vom Lehrerfreund erwähnt: wo kein Kläger, da kein Richter.

Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. "Zweiter Korb"). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde insoweit geändert, als Privatkopien nicht mehr nur von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" verboten sind, sondern auch von "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen".
(#8) helgedidact meinte am 09.02.2010 dazu:
" Ich finde, bei der Nutzung von Youtube im Unterricht sollte man sich nicht in rechtlichen Spitzfindigkeiten verlieren. Ob ich ein Video live streame oder für die Stunde auf den Stick kopiere und dann wieder lösche, wird keinen Richter interessieren.
Viel bedeutsamer ist es Youtube als Dienst für den Unterricht zu entdecken. Hierbei ist nicht nur das Abspielen von Videos zur Veranschaulichung von Unterrichtsinhalten bedeutsam. Auch der Upload eigener Videos von Unterrichtsergebnissen mit dem Handy (oder professioneller) ist für die Schüler/innen sehr motivierend. Diese Veröffentlichungen können auch ideal in anderen Klassen verwendet werden.(z.B.http://www.youtube.com/watch?v=U-_g3K8Kdx0)
(#9) landeskunde meinte am 09.02.2010 dazu:
" Ob es keinen Richter interessiert, diese Frage werden wir hier nicht entscheiden können. Es gibt so manche "rechtliche Spitzfindigkeit", die mir auch nicht gefällt. Wichtig aber ist, dass das Problem thematisiert wird. Jeder Lehrer sollte über die rechtliche Lage informiert sein und dann selbst entscheiden, wie er sich verhält.
"Youtube als Dienst für den Unterricht" finde ich persönlich auch ganz wichtig. Gibt es einen deutschsprachigen Dienst, wo man eigene Veröffentlichungen vorstellen und interessante Beiträge finden kann? Mir ist nur "TeacherTube" (auch hier auf Lehrerfreund besprochen) bekannt.
(#10) Barbara meinte am 09.02.2010 dazu:
" Es geht mir nicht um "juristische Spitzfingigkeiten" oder um das (eher minimale) Risiko, erwischt zu werden. Ich arbeite neben meiner Lehrertätigkeit auch im medienpädagogischen Bereich und erlebe immer wieder, dass das Internet als rechtsfreier Raum empfunden wird, in dem man alles darf. Insofern wäre es mir wichtig, Schülern zu zeigen, dass man sich auch an Gesetze halten kann. Auch wenn es für die meisten Schüler uncool und unverständlich ist - ich möchte demonstrieren, dass es im Internet gewisse Regeln gibt, die ich einzuhalten gedenke.
(#11) helgedidact meinte am 10.02.2010 dazu:
" @Barbara "Es geht mir nicht um juristische Spitzfingigkeiten". Sie haben Recht, dass man den Schüler/innen bei der Anwendung von Medien im Unterricht immer auch ein Beispiel für den Umgang mit Persönlichkeits- und Urheberrechten gibt. Die damit verbundenen Erziehungsziele sind nicht unterzubewerten.
Diese Probleme gelten jedoch auch für jedes am Whiteboard verwendete Bild, jedes Tondokument und fast jeden verwendeten Text. Ganz zu schweigen von den in der Darstellung verwendeten Schulbüchern.
Ich bin lediglich der Meinung, dass rechtliche Problem bei der Thematisierung von YouTube als Unterrichtsmedium nicht im Vordergrund stehen sollten.
(#12) Frank meinte am 12.02.2010 dazu:
" Liebe Nutzer, es gibt kein urheberfreies Material. Es gibt lediglich Materialien, bei denen der Urheber auf eine Vergütung verzichtet. Sie verwenden das fremde Material, weil Sie selbst nicht in der Lage sind, dieses herzustellen. Denn wenn Sie es täten, fiele auch Ihnen sicher auf, dass es Mühe macht, Zeit und Geld kostet. Sie als "Vorbilder" sollten nicht bei ROT über die Ampel fahren. Oder machen Sie das auch ständig, weil die Regel gilt (wie es hier in einem Beitrag heißt): Wo kein Kläger, da kein Richter? Guten Abend.
(#13) juliane meinte am 15.02.2010 dazu:
" Meine Frage an "Hueber" vom 31.01.10 zum Thema:
Laden von Filmen auf Ipod und abspielen über Beamer.

Würden Sie mir bitte kurz und verständlich erklären, wie Sie das machen. Ich wäre sehr interessiert an dieser Möglichkeit, Filme im Unterricht lediglich mit Ipod (classic) und Beamer ohne Laptop/Internet abzuspielen.

Sehr herzlichen Dank
Juliane

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