YouTube-Videos im Unterricht nutzen - auch ohne Internetverbindung
Für jedes Unterrichtsfach findet man auf YouTube.com eine Menge geeigneter, kurzer Filme. Wer im Klassenzimmer keine Internetverbindung hat, der kann sich mit einem einfachen Trick helfen (youtube - 3outube). Außerdem einige technische und didaktische Hinweise zum Einsatz von (YouTube- und in digitaler Form vorliegenden) Filmen im Unterricht.
YouTube ist eine Website, auf der Menschen Videos hochladen und ansehen können. Die Filme werden “gestreamt” - also nicht als Datei auf der Festplatte gespeichert und dann benutzt, sondern direkt “Stück für Stück” während des Ansehens von den YouTube-Servern geladen. Das ist grundsätzlich komfortabel und schont den Platz auf der eigenen Festplatte, für den Filmeinsatz im Unterricht jedoch nicht immer vorteilhaft: Wenn Sie im Klassenzimmer keine Internetverbindung haben, können Sie die Seite YouTube.com nicht mal aufrufen. Häufig verfügen Schulen auch über eine ADSL-Leitung, bei der die Downloadgeschwindigkeit nachlässt, wenn jemand irgendwo in der Schule einen Upload macht (z.B. eine Mail mit Anhang verschickt). Dann kommen gestreamte Videos ins Stocken. Am anderen Ende der Skala stehen Schulen mit einer dicken VDSL-Leitung und einem interaktiven Whiteboard in jedem Raum - hier kann YouTube zum Standard des Unterrichtsalltags werden.
1) Keine oder unzuverlässige Internetverbindung
Wenn Sie YouTube-Filme im Unterricht benutzen wollen, aber keine (zuverlässige) Internetverbindung im Klassenzimmer haben, dann müssen Sie den Film zu Hause herunterladen, via USB-Stick o.ä. ins Klassenzimmer transportieren und dort abspielen.
YouTube-Videos herunterladen - mit 3outube.com
Die wirklich einfachste Möglichkeit, zu Hause Filme von YouTube auf der eigenen Festplatte zu speichern, erwähnt René Scheppler:
Seit einiger Zeit sage ich in Chats, Flurgesprächen oder auf Workshops nur noch:
Wenn Du das Video siehst, mache in der Adresse aus dem “Y” eine “3”.
Initiative D21-Blog 29.01.2010: Alltagstipp: Youtube offline
Gemeint ist die Änderung der WWW-Adresse von “youtube” in “3outube”. Markieren Sie in der Adresszeile Ihres Browsers das “y” und ersetzen Sie es durch eine “3”:

Sie werden weitergeleitet auf eine Seite (3outube.com), wo Sie den Film als .mp4 oder .flv (= gängige Videoformate) herunterladen können.
Achtung: Das funktioniert nur zuverlässig, wenn der YouTube-Link keine weiteren Parameter enthält. Diese müssen Sie manuell aus der Adresszeile löschen, bevor Sie das y durch die 3 ersetzen. Löschen Sie alles nach der 11-stelligen ID des Films.

Beispiele:
youtube.com/watch?v=dhy5JJtzg2U&feature=popular
wird zu
youtube.com/watch?v=dhy5JJtzg2U
youtube.com/watch?v=M9Gmmu2ligI&videos=zoOHQbwlBls&playnext_from=TL&playnext=1
wird zu
youtube.com/watch?v=M9Gmmu2ligI
Alternativ können gestreamte Videos auch mit Browser-Plugins sehr einfach heruntergeladen werden (z.B. Video DownloadHelper für Firefox). Glückliche Mac-User können in Safari unter dem Menü “Fenster” das Aktivitätsfenster aktivieren und dort einfach auf die entsprechende YouTube-Datei doppelklicken (das ist die, die in der rechten Spalte die größte Dateigröße hat).
Nach dem Herunterladen liegt die Datei auf Ihrer Festplatte. Klicken Sie die Datei doppelt, um zu überprüfen, ob sie funktioniert (z.B. mit Windows Mediaplayer). In jedem Fall funktionieren sollte es mit dem VLC-Player, ein kleines, kostenloses Programm, das die gängigsten Videoformate abspielen kann (Mac, Linux, Windows).
Jetzt müssen Sie die Datei nur noch in die Schule schaffen (am einfachsten per USB-Stick) und auf einem Rechner öffnen (auch hier empfiehlt sich immer die Verwendung des VLC-Players, der sich auf allen Systemen unkompliziert installieren lässt). Wenn Sie kein Laptop zur Verfügung haben, sondern “nur” einen DVD-Player, können Sie den Film auch auf eine CD oder DVD brennen. Sie sollten aber unbedingt vor Unterrichtsbeginn ausprobieren, ob der DVD-Player in der Schule Ihre selbst gebrannte CD/DVD wiedergeben kann. Die Wahrscheinlichkeit dafür liegt bei 42%.
2) Zuverlässige Internetverbindung
Wenn Sie sich auf die Internetanbindung Ihrer Schule verlassen können, können Sie YouTube-Videos im Unterricht auch direkt streamen. Es empfiehlt sich, dass Sie schon vor Unterrichtsbeginn die entsprechende YouTube-Seite aufrufen und das Video starten. Sobald das Video zu laufen beginnt, drücken Sie den Pauseknopf. Dann kann das Video in Ruhe laden und wird bei späterem Klick auf die Play-Taste ruckelfrei wiedergegeben. Das gilt natürlich auch bei der Wiedergabe von YouTube-Filmen auf einem interaktiven Whiteboard.
Dauer einzelner Filmausschnitte
Im Unterricht sollte man grundsätzlich nur Filmausschnitte zeigen, die nicht länger als 4-5 Minuten sind (ausgenommen sind natürlich literarische Verfilmungen u.ä.). Das gilt auch für didaktisch aufbereitete Filme, die in der Regel in kurze Kapitel/Sequenzen aufgeteilt sind, um häufige Aus- und Einstiege zu ermöglichen. Der frühere Aufwand, einen Filmprojektor zu starten oder den klobigen Videowagen durch die Gänge zu zerren, hat zur allgemeinen Angewohnheit geführt, dass grundsätzlich längere Filmausschnitte gezeigt werden (denn der Aufwand musste sich ja lohnen). Das ist aus didaktischer Perspektive völliger Quatsch. Werfen Sie den VLC-Player lieber mehrmals für drei Minütchen an, als die Schüler/innen durch 20-minütige Filmexzesse zu paralysieren.
Beitrag vom 30.01.2010, 14:25 | diesen Beitrag versenden
So was habe ich schon länger gesucht, da wir keine Inetverbindung in den Klassenräumen haben.
Oder gibt es klare Ausnahmeregelungen für den Einsatz im Unterricht?
wie steht es mit dem Einsatz urheberrechtlich geschützten Materials und dessen Speicherung?!
Weiß jemand mehr?
Gruß,
Harald
"Medien aus dem Internet, wie zum Beispiel Filme von YouTube, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Nutzungslizenz verwendet werden. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von YouTube nur das Abspielen per Lifestream erlauben, dürfen die Clips nicht gespeichert werden."
Link: http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-12-08.php?sid=49205499402335999722898069806090
Was die Nutzungsbedingungen von YouTube betrifft: Nach Abschnitt 6C dürfte erst mal 3outube.com gegen die Richtlinien verstoßen:
6. Generelle Nutzungsbeschränkungen
...
C. Sie erklären sich damit einverstanden, auf Nutzerübermittlungen (wie unten definiert) oder andere auf der Webseite verfügbar gemachte Inhalte (einschließlich YouTube-Inhalte wie unten definiert) nicht über irgendwelche andere Technologien oder Mittel als die Video-Wiedergabeseiten der Webseite selbst, den YouTube-Player oder solche anderen Mittel zuzugreifen, die YouTube ausdrücklich für diesen Zweck bestimmt ...
Was das Herunterladen betrifft ist wohl Abschnitt 11 der YouTube-Nutzungsbedingungen maßgeblich:
11. YouTube-Inhalte auf der Webseite
11.1 Mit Ausnahme von Nutzerübermittlungen stehen sämtliche Inhalte auf der Webseite unter Einschluss von – aber ohne Beschränkung auf – Texten, Software, Skripten, Grafiken, Fotos, Sounds, Musik und interaktiven Elementen auf der Webseite (die „YouTube-Inhalte“) im Eigentum von YouTube oder sind an YouTube lizenziert, und sind Gegenstand von Copyrights, Markenrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern. Jegliche mit den YouTube-Inhalten verbundenen Handels- oder Dienstleistungsmarken stehen ihren jeweiligen Eigentümern zu.
11.2 Für andere Zwecke gleich welcher Art dürfen YouTube-Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern nicht heruntergeladen, kopiert, reproduziert, vertrieben, übertragen, gesendet, ausgestellt, verkauft, lizenziert oder anderweitig verwertet werden. YouTube behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an und bezüglich YouTube-Inhalten vor.
Hier müsste man wohl erst mal klären, an welchen Inhalten YouTube tatsächlich die Rechte hat.
Aber ob diese Fragen alle wirklich relevant sind? Wo kein Kläger, da kein Richter - und YouTube wird es tunlichst vermeiden, YouTube nutzenden Lehrer/innen an den Karren zu fahren.
So gehts schnell und technisch up-to-date.
Der Download von youtube ist dann auf jeden Fall nicht erlaubt, wenn der upload schon illegal war. Das ist in vielen Fällen der Fall, z.B. bei Fernsehsendungen: die darf man zwar privat für sich aufnehmen, aber nicht wieder in youtube veröffentlichen. Aber ich sehe die Sache auch so, wie schon oben vom Lehrerfreund erwähnt: wo kein Kläger, da kein Richter.
Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. "Zweiter Korb"). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde insoweit geändert, als Privatkopien nicht mehr nur von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" verboten sind, sondern auch von "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen".
Viel bedeutsamer ist es Youtube als Dienst für den Unterricht zu entdecken. Hierbei ist nicht nur das Abspielen von Videos zur Veranschaulichung von Unterrichtsinhalten bedeutsam. Auch der Upload eigener Videos von Unterrichtsergebnissen mit dem Handy (oder professioneller) ist für die Schüler/innen sehr motivierend. Diese Veröffentlichungen können auch ideal in anderen Klassen verwendet werden.(z.B.http://www.youtube.com/watch?v=U-_g3K8Kdx0)
"Youtube als Dienst für den Unterricht" finde ich persönlich auch ganz wichtig. Gibt es einen deutschsprachigen Dienst, wo man eigene Veröffentlichungen vorstellen und interessante Beiträge finden kann? Mir ist nur "TeacherTube" (auch hier auf Lehrerfreund besprochen) bekannt.
Diese Probleme gelten jedoch auch für jedes am Whiteboard verwendete Bild, jedes Tondokument und fast jeden verwendeten Text. Ganz zu schweigen von den in der Darstellung verwendeten Schulbüchern.
Ich bin lediglich der Meinung, dass rechtliche Problem bei der Thematisierung von YouTube als Unterrichtsmedium nicht im Vordergrund stehen sollten.
Laden von Filmen auf Ipod und abspielen über Beamer.
Würden Sie mir bitte kurz und verständlich erklären, wie Sie das machen. Ich wäre sehr interessiert an dieser Möglichkeit, Filme im Unterricht lediglich mit Ipod (classic) und Beamer ohne Laptop/Internet abzuspielen.
Sehr herzlichen Dank
Juliane
 
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