Totales Rauchverbot an Berliner Schulen 20.06.2004, 17:12
Jetzt ist es amtlich. Nach den Sommerferien wird an Berliner Schulen nicht mehr geraucht. Niemand und nirgends. Keine Raucherecken und Raucherlehrerzimmer mehr.
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(geändert: )
Dies hat das Abgeordnetenhaus Berlin am Donnerstag beschlossen. So werden auch rauchende Lehrer/innen und Schüler über 16 oder 18 unfreiwillig zu Vorbildern für die Jüngeren. Stigmatisiert (oder noch abenteuerlicher?) werden sich rauchende Lehrer/innen und Schüler/innen gehetzt auf der anderen Straßenseite im Regen herumdrücken und ihrem Hobby frönen ... Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis die restlichen Bundesländer nachziehen werden.
Lesen Sie hier [url=http://morgenpost.berlin1.de/archiv2004/040619/berlin/story685237.html]die ganze Meldung bei der Berliner Morgenpost[/url] und den [url=http://morgenpost.berlin1.de/archiv2004/040617/berlin/story684804.html]zugehörigen Kommentar[/url].
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Kommentare
14
Zum Artikel "Totales Rauchverbot an Berliner Schulen".
also ich finde es schon gut das es verboten ist,doch man kann eine raucher ecke machen wo dann halt die großen hingehen und nicht die kleinen und wenn die dann selber hin kommen sind die selber schuld naja die meisten schüler gehen doch sowieso rauchen und irgendwie kommen die immer durch das ist dann auch scheiße also ich bin selober raucherin und naja ich kann auch nicht mehr aufhören deswegen soll mir das scheiß egal sein weil ich rauche immer ob das erlaubt ist oder nicht, denn meine mutter und mein papa erlauben das und vertig!!
hallo,
ich bin zwar erst 15 jahre alt und ich rauche.aber ich finde die schüler haben genauso ein recht wie jeder andere auch vor der schule oder gegenüber der schule zu rauchen. da die schule ja eben rauchfrei ist.denn spart man sich den ärger und hat nicht die kippenstummel in der kloschüssel oder auf den schulhof zu liegen.
mit freundlichen grüßen Honey
Das im Januar 2005 von der Regierungsmehrheit von SPD und Grünen im NRW-Landtag verabschiedete angebliche Rauchverbot im Schulgesetz NRW ist eine Augenwischerei und eine Mogelpackung. In § 54 Schulgesundheit Absatz (5) heißt es jetzt:
“Auf dem Schulgrundstück sind im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen untersagt.
Für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks gilt Satz 1 entsprechend. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz. Branntweinhaltige Getränke und sonstige
Rauschmittel sind auf keinen Fall erlaubt.”
Nach dem neu verabschiedeten Schulgesetz entscheidet nun nur noch die Schulkonferenz über Ausnahmen zur Rauchererlaubnis. Ein bisher notwendiges Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist sogar entfallen. Die Raucherlaubnis wurde also nur auf eine breitere Basis gestellt.
Es ist ein Skandal, dass nun die Schulkonferenz, in der Lehrer und Eltern vertreten sind, die die Schulkinder eigentlich schützen müssen, über Ausnahmen vom Rauchverbot entscheiden dürfen, das heißt, dass in der Schule z. B. bei Schulveranstaltungen Kinder und Erwachsene durch das Rauchen in ihrer Gesundheit geschädigt werden können.
Wer wie Frau Ministerin Westpol sagt “Für die Gesundheit ist jeder selbst verantwortlich, deshalb ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Rauchverbot an Schulen überflüssig”, der sollte auch dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche mit Atemwegserkrankungen z.B. Astma entweder
geeignete rauchfreie Sonderschulen besuchen können oder von der Schulpflicht befreit werden. Wie diese Sonderbeschulung und Ausgrenzung chronischkranker Schüler finanziert werden soll, wäre dann die nächste Frage. Wer
aus dem Bildungssystem ausgeschlossen wird , ist schliesslich der Sozialfall von morgen. Darum ist eine Aufhebung der Schulpfilcht sicher die teuerste und menschenverachtenste Lösung.
Teil I eines Briefes an die Schulministerin in NRW vom 12.05.04
Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW
Frau Ministerin Schäfer
Völklinger Str. 49
40190 Düsseldorf
WDR III Sendung “Westpol” am 09.05.2004
Rauchverbot an Schulen in NRW
Sehr geehrte Frau Schäfer,
mit Bedauern habe ich Ihre Äußerungen “Aber für eine gesetzliche Regelung in Düsseldorf würde ich mich nicht einsetzen wollen. Ich bin der festen Meinung, dass man Vernunft nicht mit einem Gesetz verordnen kann” zur Kenntnis genommen.
Dazu meine Stellungnahme:
“Entscheidungen, die die Gesundheit und den Schutz des Kindes betreffen, sind nicht vom Kind zu treffen.”
Dies sagte der für die 68-er Generation als Vorbild dienende A. S. Neill mit seiner antiautoritären Schule Summerhill in England.
Er betonte, dass Antiautorität nicht mit Zügellosigkeit verwechselt werden dürfe. (Siehe Kapitel 4.2.3 in <http://summerhill.paed.com/summ/ex-shill1.htm#_Toc461547707> <<http://summerhill.paed.com/summ/ex-shill1.htm>>). Ich habe beim Thema Rauchen den Verdacht, dass hier bei manchen Ministern (und anderen) der Freiheitsgedanke der 68-er Generation innewohnt, die als ein Freiheitssymbol das Rauchen innehatte. (Das ist übrigens einer der wenigen Punkte, die ich an den 68-ern kritisiere, ansonsten waren diese Leute dringend notwendig).
Bitte begreifen Sie doch, Drogensüchtige - Nikotiniker sind Drogensüchtige - kommen nur sehr schwer davon los, wenn Sie erst einmal begonnen haben. Durch ein klares Verbot an Schulen würden die Kinder eindeutig weniger rauchen und daher weniger der Sucht verfallen.
Bei der Gurtpflicht versuchte es der Staat zunächst mit Vernunftappellen , dann mit Pflicht ohne Sanktionen und schließlich doch schnell mit Strafgeld, weil sehr viele Kraftfahrer nicht zur Einsicht zu bewegen waren, obwohl es der eigenen Gesundheit dient.
Ohne ein Verbot des Rauchens nehmen Sie den Verantwortlichen die Möglichkeit, die Kinder effektiver vom Rauchen abzuhalten. Solange Kinder noch nicht süchtig sind, haben Sie mit Sanktionen noch eine Kontrolle. Es gilt doch, die Grenze zur Sucht so hoch wie möglich zu legen. Ein Appell ist von der Sache her weniger als ein Verbot.
Ein Beispiel: In Bundesbahnwagen gibt es Schilder “Rauchen unerwünscht”. Spricht man Leute an, die dort trotzdem rauchen, kommt die Antwort, es sei doch kein Verbot.
Kinder sollen in der Schule “reifen”. Darum auch das Abitur als “Reifeprüfung”. Bevor die Kinder “reif” sind und vollverantwortlich eigene Entscheidungen treffen können, müssen sie notfalls durch Verbote davon abgehalten werden, das Falsche zu tun. Die verantwortlichen Eltern, Lehrer, Schulleiter und Minister haben deshalb sowieso schon in vielen anderen Bereichen die Verantwortung den jungen Menschen durch Verbote abgenommen, warum sperrt man sich jetzt ausgerechnet beim Rauchen? Das hat doch nichts mit antiautoritärer Erziehung zu tun. Heiraten ist üblicherweise auch nicht vor 18 zulässig, weil die Tragweite der Entscheidung den meisten jungen Menschen nicht bewußt ist.
Der Kommentar von Westpol “Für die Gesundheit ist jeder selbst verantwortlich, deshalb ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Rauchverbot an Schulen überflüssig” lässt im Umkehrschluß die Deutung zu, dass die Schüler und Lehrer mit ihrer Gesundheit Schindluder treiben können und letztlich die illegalen Drogen legalisiert werden könnten.
Das wollen Sie, Frau Ministerin, sicherlich nicht. Ich sage dazu: Es ist eine moralische und ethische Verpflichtung eines jeden, für seine Gesundheit zu sorgen, für sich sich selbst und im Interesse der Allgemeinheit. Letztere (die Allgemeinheit) soll merkwürdigerweise über die Sozialkassen die Folgekosten auffangen. - So wie der Grundgesetzartikel “Eigentum verpflichtet” gilt, ist jeder für sein Eigentum Gesundheit im positiven Sinne verpflichtet! Es ist eben nicht zulässig, mit seiner Gesundheit Schindluder zu treiben. Bei Kindern sind die Erwachsenen in der Pflicht, das Eigentum Gesundheit zu schützen, nicht nur durch Appelle!
Hallo,
auch wenn woanders geraucht wird, muß die rauchfreie Schule trotzdem sein. Jedes Kind in jeder Schule hat das Recht auf Nichtraucherschutz. RaucherInnen, ob SchülerInnen oder LehrerInnen, geben den jüngeren ein schlechtes Beispiel. In der Schule sollte man auch nicht durch Gruppenzwang zum Rauchen verführt werden. Es geht also auch darum, daß Rauchen nicht zu fördern. Besuchen Sie die Internetseite www.rauchfreieschule.de
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Kübler
Rügenstr. 34
45665 Recklinghausen
Hallo,
ich bins selbst Schülerin an einer Berliner Schule,
auch raucherin.
Ich finde man müsste Jugendlichen erst ab 18 das ruchen erlauben, da es ansonten quatsch ist.
Das Gesetz elaubt einem 16 jährigen das Rauchen und verbietet es dann doch wieder.
Entweder ab 18 oder das Rauchverbot aufheben.
Mfg J.J.V.T.
Die rauchfreie Schule ist eine pädagogische Notwendigkeit. Martin (siehe o.a. Brief), es ist eine Frechheit, die gemeinsame Atemluft mit dem Luftschadstoffgemisch Tabakrauch zu vergiften und andere vollzustinken. Nicht rauchen ist nichts anderes als atmen und das Recht eines jeden. Rauchen in Gegenwart anderer erfüllt den Tatbestand vorsätzlicher Körperverletzung. Deshalb kann es kein Schädigungsrecht für Raucher geben. Raucher meinen, bei einem Rauchverbot, Opfer zu sein, aber die Raucher sind Täter und wer mit ihnen zusammen sein muß - wie es in einer Schule der Fall ist - ist Passivrauchopfer.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Kübler
Rügenstr. 34
45665 Recklinghausen