Verschwendung von Steuermitteln
Schulen tricksen für kleinere Klassen und mehr Lehrer/innen 19.05.2009, 11:45
Der niedersächsische Rechnungshof bemängelt, dass Schulen Steuermittel "verschwenden" würden. Dabei tricksen die Schulen doch nur ein bisschen, um mehr Lehrer/innen und damit kleinere Klassen zu bekommen.
In Niedersachsen müssen Grundschulklassen geteilt werden, wenn mehr als 28 Kinder in einer Klasse sind. Die dadurch entstehenden zwei neuen Klassen sind entsprechend kleiner, außerdem bekommt die Schule zusätzliche Lehrkräfte (da ja mehr Klassen mit Unterricht zu versorgen sind).
Welt Online berichtet, dass Grundschulen absichtlich den gesetzlichen Klassenteiler überschreiten, um mehr Lehrer/innen zu bekommen:
Beim Vergleich der Jahrgangsstärke aller 1800 Grundschulen stieß der Rechnungshof auf eine Merkwürdigkeit: Nur wenige Schulen haben Jahrgänge mit 23 bis 27 Schülern, häufig aber gibt es 29 bis 33 Schüler. Diese Zahl zwingt zur Teilung der Klasse. Die Rechnungsprüfer kritisieren, dass die Städte die Jahrgangsstärke bewusst steuern. So wurden Eltern überzeugt, ihr Kind schon ein Jahr früher als vorgesehen für die Schule anzumelden.
Welt Online 18.05.2009: Niedersachsens Rechnungshof rügt Verschwendung an Schulen
Mit diesem Vorgehen würden sich alle Beteiligten der bewussten Steuerverschwendung schuldig machen. Die Aufgabe der Landesrechnungshöfe ist es, “Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit (d.h. Einhaltung der formellen und materiellen Rechtsvorschriften) und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (Rechnungsprüfung)” (Wikipedia: Rechnungshof). Der niedersächsische Landesrechnungshof tut also nur seiner Pflicht genüge, wenn er die Praxis kritisiert.
Andererseits sind 28 Kinder gerade in Grundschulklassen zu viele, um einen ordentlichen Lernprozess zu ermöglichen (beim PISA-Gewinner Finnland beispielsweise liegt die durchschnittliche Klassengröße über alle Stufen bei 19,5). Insofern ist es für die Lerneffizienz und das Wohl unseres deutschen Staates vorteilhaft, wenn Kinder in kleineren Klassen unterrichtet werden.
Damit begeben sich die Schulen in die außerparlamentarische Opposition. Da sich die unhaltbaren Klassengrößen auf dem Dienstweg nicht ändern lassen, nutzt man dezent die entsprechenden rechtlichen Lücken, um realitätsfremde Vorgaben seitens Politik und Verwaltung zu umgehen und so auf eigene Faust die Unterrichtsqualität zu verbessern. Das ist interessant, da die zuständigen Stellen (Schulen, Kommunen ...) ja selbst Staatsorgane sind, die die Ziele der (Bildungs-)Politik umsetzen sollen - aber offensichtlich lieber einen eigenen Weg gehen, der ihnen sinnvoller scheint.
Luditur aunque pecuniam - ludiendi cora ladiendum.
(Mögen sie auch verschwenderisch sein - das Wohl der Kinder liegt ihnen doch am Herzen.)