Neuer Urheberrechtsvertrag mit Schulbuchverlagen
Endlich: Lehrer/innen dürfen Unterrichtsmaterialien einscannen
Der große Hammer zu Nikolaus 2012: Lehrer/innen dürfen ab sofort Unterrichtsmaterialien digitalisieren (d.h. auch: einscannen) und so für den Unterricht verwenden. Die Scans dürfen auch gespeichert werden. Das ist der Kniefall der Kultusministerien und Schulbuchverlage vor der durch den Schultrojaner aufgebrachten Öffentlichkeit.
