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Arbeitszimmer und Steuer

Arbeitszimmer jetzt doch für alle absetzbar - nur für Lehrer nicht 28.04.2007, 14:05

Das Bundesfinanzministerium hat sich am 3. April in einem Erlass dahin gehend geäußert, dass das häusliche Arbeitszimmer durch gewisse Tricks weiterhin abgesetzt werden kann. Allerdings nicht von LehrerInnen, da "die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen" - ungeachtet der im Arbeitszimmer verbrachten Zeit.

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Der Erlass mit dem Aktenzeichen IV B 2 - S 2145/07/0002 (pdf) bietet dem geknechteten Volk verschiedene Hintertüren, wie das häusliche Arbeitszimmer doch noch abgesetzt werden kann. So zum Beispiel diese: Angemietete Räume können grundsätzlich steuerlich in voller Höhe abgesetzt werden - auch wenn es sich um Räume im gleichen Haus, in der unmittelbaren Nachbarschaft oder um eigene Räumlichkeiten handelt.

Das gilt selbst dann, wenn im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Job von dort aus überwiegend erledigt wird. Wird im Mehrfamilienhaus das Dachgeschoss als Arbeitszimmer genutzt, ist dies ebenfalls voll absetzbar. Denn auch das beruflich genutzte Büro unter dem Dach ist ein außerhäusliches Arbeitszimmer, das nicht von gesetzlichen Einschränkungen tangiert wird.

valuenet.de 23.04.2007: Arbeitszimmer: Finanzamt definiert die neuen Regeln ab 2007

Letztendlich impliziert dieser Erlass, dass eigentlich jede/r das Arbeitszimmer absetzen kann.

Frecherweise sind jedoch LehrerInnen von diesen Regelungen ausgenommen. Verblüffenderweise nicht deshalb, weil sie so wenig zuhause arbeiten, sondern weil sie eben LehrerInnen sind.

Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer [sic], weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o.ä. erbracht werden (>BFH-Urteil vom 26. Februar 2003, - VI R 125/01 -, BStBl II 2004 S. 72). Deshalb sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht abziehbar, wenn die überwiegende Arbeitszeit auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet und diese Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird. [sic]

Bundesfinanziministerium: Erlass vom 03.04.2007 Az. IV B 2 - S 2145/07/0002 (pdf), S.6

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Kommentare

147

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  • #1

    Hat jemand eine Ahnung (oder Wissen), wann das BVG ein Urteil sprechen wird ...

    schrieb Pauker1-6 am

  • #2

    @ schlaumeier,

    ja klar, steht so im BMF- Schreiben. Dennoch wird im Finanzamt die Sachlage anders beurteilt! Da geht man, wie hier schon mehrfach bemerkt wurde, vom Tätigkeitsbild des Lehrers aus und danach ist das im Klassenzimmer vor den Schülern. Und damit begnügt sich auch weiterhin das BMF. Eine andere Denkweise wird dort erst einsetzen, wenn eindeutige Urteile zum gesamten Sachverhalt gesprochen wurden.
    Also keine Änderung der Verfahrensweise im Finanzamt!

    Aus praktischer Erfahrung kann ich mich nur wiederholen: Einspruch einlegen; auf den Freibetrag erstmal verzichten und keine AdV beantragen!

    schrieb ernie-tiger am

  • #3

    @ ernie-tiger:

    nach bmf-schreiben vom 6.10.2010 ist bei einem lehrer ohne eigenen arbeitsplatz das arbeitszimmer vom finanzamt steuermindernd zu berücksichtigen.
    sollte das bundesverfassungsgericht abschließend anders urteilen (wohl eher nicht wahrscheinlich), sind die gesparten steuern später nachzuzahlen.
    d.h. keine ablehnung und keinen einspruch.

    schrieb schlaumeier am

  • #4

    ... und zu ergänzen: Die horrende Lehrerauswanderung in Länder mit besserer Ausstattung (Berufszufriedenheit und Image) oder in andere Berufe.
    (Auch ich kann mir nicht vorstellen, in diesem Beruf alt zu werden. Schon jetzt reichen mir 50% an einer Hauptschule, ich brauche noch andere Arbeit (als Privatlehrer für sehr motivierte SchülerInnen) allein um seelisch gesund zu bleiben und so genügend Kraft in die Schule hineintragen zu können.)

    schrieb Lehrer am

  • #5

    @lehrerehepartner

    Leider doch Ruin - nur manifestiert es sich nicht unmittelbar dort, wo man es vermutet, sondern in Form von Lehrerfrust, Lehrer(Stress)Krankheit, Aggression und Desinteresse (auch von Lehrern gegenüber gewissen Schülern oder gegenüber schlechter Schulorganisation), Schlechtrederei und damit Verlust von Selbstwertgefühl/Selbstachtung, schlecht gepflegte Schulen und damit Unwohlgefühle von Schülern und Lehrern. Leider oft sehr diffus, aber umso schwerer nachträglich zu bekämpfen.

    schrieb Lehrer am

  • #6

    @ Lehrer: Sie haben ja so recht. Was glauben, Sie, wie es mich nervt, das ohnehin geringe (Angestellten-) Gehalt meiner Frau durch ihre Finger rinnen zu sehen: Arbeitsraum braucht sie - also größere Wohnung mieten; Unterrrichts- und Büromaterial kaufen - macht sie auch, machen ja alle so. Kopien selber bezahlen - dto.

    Leider wird das System eben leider nicht in den Ruin getrieben, weil es von der Lehrerschaft so grandios gestützt wird. Ein Ruin hätte ja die Chance eines Neuaufbaus…

    schrieb lehrerehepartner am

  • #7

    @malin, @ernie-tiger

    Liebe KollegInnen
    Ich habe Verständnis für Eure Sichtweisen, schlüssig sind sie aber dennoch nicht!

    Klar bedarf es viel Geduld und Prioritäten. Aber eine Macht, die willkürlich Gesetze schafft, die ihr in den (finanzpolitischen) Kram passen, funktioniert nur solange, als die Ausführungsgehilfen mitspielen.

    Gegenüber Beamten ist der Staat fürsorgepflichtig, das schliesst zwingend auch SÄMTLICHE Ausstattung bzw. Schaffung der Arbeitsvoraussetzungen mit ein. Dazu gehört nun jeder Bleistift, ein Ort, der auch qualitativ der zu leistenden Arbeit entspricht, etc.
    Pragmatisch lässt sich das nie vollständig umsetzen, seien wir also kompromissbereit. Was in den letzten Jahren zum Standard wurde, ist jedoch weit jenseits von Kompromiss. (Und wir dürfen uns hier an Unternehmens- und Verwaltungsinfrastrukturen in D orientieren und müssen nicht ständig Verweise auf “in britösisch Kingolesien ist es noch schlimmer” einstecken.)
    Aber ohne gewissen Druck (oder eben Vorenthaltung) kann es nie funktionieren. Und wenn wir das vorsichtig dosiert aber langfristig konsequent umsetzen (sowie Argumente in petto halten) kann uns kein Dienstherr deswegen in die Pfanne hauen.

    Zum Thema Steuern: Hier ist die Lehrerschaft genauso unbelehrbar wie viele Politiker (großenteils ja auch Beamte): Steuerermässigung ist lediglich eine kleine Schadenbegrenzung. Letztlich müssen wir nämlich auch da noch immer 60 bis 80% der Kosten selber tragen. Und das steht gegenüber 0% in einem krassen Missverhältnis.
    Hier wäre (verdammt nochmal, begreift das doch endlich!!!) etwas Betriebswirtschaft im Bildungswissen dringend nötig!
    Würde schon der kleine selbständige Klitscheninhaber so rechnen wie Ihr, wären innerhalb von 1-2 Monaten SÄMTLICHE!!! Unternehmen pleite.
    (Ganz nebenbei: Diese unternehmerisch vollkommen verquere “Steuererstattungsdenkweise” trägt auch dazu bei, dass Bildung auf dem freien Markt zu billig angeboten werden muss. Weil nämlich kein Mensch (auch Lehrer nicht!) eine Ahnung von Betriebswirtschaft und damit der Entstehung von Dienstleistungskosten haben. (Kann ich leider aus eigener Erfahrung als teilweise Selbstständiger Lehrer belegen. Freies Unterrichtshonorar MUSS nämlich sämtliche Kosten, d.h. Arbeitgeber-(Achtung: nicht Arbeitnehmer-)Bruttogehalt sowie Gemeinkosten (Raum inkl. Heizung/Strom, Unterrichtsmittel, Verwaltung enthalten. Wenn ich mir dann anhören muss, EUR 42.- Zeitstundenhonorar sei teuer, kann ich nur lachen!
    Klar, jetzt wird die Begründung kommen: “Man kann doch Schule nicht mit Wirtschaft vergleichen”.
    Jein: Inhaltlich sicher nicht. Strukturell jedoch MUSS man, denn sonst reitet man sich und den ganzen Laden mittel-/langfristig in den Ruin.

    schrieb Lehrer am

  • #8

    Ihr Lieben,

    ich kann hier nur nocheinmal zusammenfassen, was bereits schon bei Einigen durchklang.

    In der Steuererklärung immer!! das Arbeitszimmer mit angeben.- Wird momentan noch abgelehnt. Dahingehend haben die Urteile noch nichts bewegt! Auch wenn in der Presse etwas anderes propagiert wird!
    Wenn der Bescheid dann kommt, innerhalb eines Monats Einspruch gegen Einkommenssteuer und SolZ einlegen. Es ist zwar eine Vorläufigkeit im Becsheid enthalten, die sich auf das Arbeitszimmer bezieht, aber der Einspruch sichert den größten Korrekturspielraum. Das heißt nicht mehr Geld, aber der SolZ wäre auch mit berührt. Da ist ja auch einiges im Gange. Verfahrensruhe würde ich als Einzelperson nicht beantragen. Unter Umständen rutscht man mit einer Allgemeinverfügung durch und dann ist die erneute Sachverhaltsprüfung, so wie sie der Einspruch nach dem Verfahrensrecht vorsieht, im Arsch.

    Arbeitsmaterialien( Bücher, Folien, Stifte etc.) sind Arbeitsmittel und immer ohne Einschränkung absetzbar. Belege sammeln, ist klar oder?

    Fortbildungen und Klassenfahrten sind ebenso Werbungskosten und müssen vom FA berücksichtigt werden.- Weiter Belege sammeln! : )


    PS: Momentan ist es möglich Aussetzung der Vollziehung zu beantragen für ein nicht gewährtes Arbeitszimmer. Das heisst der Teil Steuer der aufs AZ entfällt wird dann nicht eingezogen oder mit erstattet. Ich rate davon ab, denn auch wenn es gut aussieht für das AZ, scheitert die Sache aus irgendeinem Grund ist das Geld ans FA zurückzuzahlen nebst 6% Zinsen.
    Auch den Freibetrag würde ich nicht eintragen lassen. Die möglichen Nachteile wiegen in der Mehrzahl schwerer als die kurzfristigen Taler!

    schrieb ernie-tiger am

  • #9

    Klingt alles so einfach, Lehrer, ist es aber nicht!
    1. Ich weigere mich auch, auf Klassenfahrt zu gehen. Mehrarbeit rund um die Uhr, die nicht bezahlt wird, und ich kann nicht mal mehr die Lehrerfreiplätze in Anspruch nehmen, die manche Organisationen anbieten, z.B. Jugendherbergen. Sie müssen auf die Schüler umgelegt werden (Anweisung vom bayr. KUMI, 2009) .
    2. Man kann doch nicht anders, als Arbeitszeiten einzuhalten - die Unterrichtszeit ist ja vorgegeben. DIe Vor- und Nacharbeit zuhause lässt sich nicht in einen genauen Zeitrahmen pressen. Dazu kommen Vertretungsstunden, die erst ab der 4. Stunde angerechnet werden in Bayern. Meist kriegt man aber 3 Vertretungsstunden im Monat, sodass keine dieser Stunden bezahlt wird. Fortbildungen werden jedoch angerechnet, sofern sie von offizieller Stelle angeboten werden (das Angebot ist jedoch gering). Nimmt man an einer Fortbildung in den Ferien auf eigene Kosten teil, werden diese zwar von meiner Schulleitung anerkannt aber nicht vom Finanzamt.
    3. In Bayern hat man keine Möglichkeit Abiturarbeiten oder Arbeiten aus anderen Abschlussprüfungen erst nach 5 Wochen abzugeben. Es wird ein sehr enger Zeitrahmen für die Korrekturen gesetzt. Das gilt auch für Klassenarbeiten: Schulaufgaben 2 Wochen, Extemporalen 1 Woche.
    4. Einen abschließbaren Schrank für meine Materialien bekäme ich sofort von meinem Chef. Nur nützt es mir wenig, das Zeug in der Schule zu lagern, wenn ich es zuhause für die Vorbereitung brauche. Ich sitze mit 2 weiteren Kollegen an einem Tisch im Lehrerzimmer - da kann man kaum ungestört arbeiten. Auch sind die Computerplätze im Lehrerzimmer zu gering bemessen - 5 Plätze für 43 Kollegen!
    5. Nur noch die Arbeitsmittel verwenden, die die Schule zur Verfügung stellt? Das ist in den Fremdsprachen kaum möglich. Würde ich nicht meine eigenen Mittel kaufen, säße ich noch länger am Erstellen von Übungsaufgaben, Arbeitsblättern und Texten, die ja den Wortschatz im Lehrbuch beinhalten müssen. Da sind die Materialien zu den Lehrwerken schon eine große Arbeitserleichterung. Und die muss ich notgedrungenermaßen selbst bezahlen.

    schrieb malin am

  • #10

    1. Schritt: keine Unterrichtsmaterialien mehr selber bezahlen, d.h. mit genau dem Material unterrichten, das der Schulträger/die Schule anschafft bzw. das ihr auf Schulrechnung anschaffen dürft.
    2. Arbeitszeiten ungefähr einhalten. D.h. nicht sture 38,5-Std.-Woche, aber ein Mittel von ca. 40 Std./Woche (Achtung: Ferien berücksichtigen und auf ca. 6 Jahreswochen reduzieren; Fortbildungen gehören dabei vollständig als Arbeitszeit abgerechnet) als Richtwert einhalten.
    Wenn dann die Schüler 3,4 oder 5 Wochen auf ihre Abi-Aufsätze oder Klausuren warten müssen: Dann ist es halt so. (Sollte aber doch eher selten bleiben, da die Kompensation von Überzeit auch noch in Frage kommt.)
    3. Nicht fragen, wo ihr Euer Material lagern könnt, sondern ganz einfach Antrag für Antrag auf abschliessbare Schränke stellen. (Evtl. mit einer kurzen Begründung.) Ggf. auch an den Schulträger. (Dienstweg sollte euch dabei gestohlen bleiben, denn der Schulträger hält sich auch an viele Vorschriften nicht, s.o.)

    Handeln statt Reden. Und Ihr werdet staunen, was das bei den Schülern für eine Wirkung hat und sich auf Euer Ansehen auswirkt, wenn Ihr mit diplomatischer Geduld aber hartnäckigster Ausdauer diesen Kurs fahrt.

    Viel Glück und Erfolg!

    schrieb Lehrer am

  • #11

    Dass jemand, der sein Vermögen verwaltet, weiterhin sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann, ein Lehrer aber nicht, zeigt die Richtungen, in die sich die Bildung und die Politik bewegen, nämlich auseinander. Wie hoch sind die Kosten für die Stützung von Banken im Verhältnis zur Bildung? Der Beispiele könnten viele folgen.
    Aber ich werde meine Arbeitszimmerkosten trotzdem in meiner Steuererklärung für 2009 aufführen, obwohl das zusätzliche Arbeit bedeutet.

    schrieb Pauker1-6 am

  • #12

    Also ich mache es so: Ich mache nichts mehr Zuhause. Vorbereitung findet nur noch am Kopierer mit dem Buch statt. Viel mehr Freizeit, viel mehr Platz und keine Vorbereitung mehr. Klingt irre, ist aber gewollt. Viel Spass bei meinen Unterrichtsstunden. Die sehen genauso aus. Da ich natürlich viel gestresster bin, werde ich noch früher aus dem Dienst ausscheiden müssen. Danke liebe Politiker

    schrieb peter am

  • #13

    @Theo schrieb:
    “Das Geld auf die Eltern umlegen? Gute Idee, aber was sagen die Eltern: Dem Lehrer auch noch die zusätzlichen Ferien bezahlen?! Unsere Kinder müssen ja auch bezahlen…Von vielen Eltern bekommt man nicht mal mehr ein Dankeschön, wenn sie ihre Kinder nach einer Klassenfahrt abholen. :(”

    Das erste ist bei uns verboten, das zweite kann ich bestätigen. Wir sind halt nur StaatsDIENER (einige sicherlich sogar Lakaien).

    schrieb Mister M. am

  • #14

    @Clarius,

    ja, es ist schon eine Schande, wie hier mit den eigenen Bediensteten umgegangen wird. Und der Grund dafür: Das Geld. Es wird immer wieder gesagt, dass BRD keine Rohstoffe hat und so das Humankapital die Gegewart und Zukunft des Landes ist. Nach PISA hat man v.a. Aktivismus gesehen. Die Geldbörse wird meist nicht gezückt. Doch gute Bildung kostet. Man will alles haben, aber zum Nulltarif…und bei uns kann man vortrefflich sparen. Ich bin kurz davor nicht mehr auf Klassenfahrten zu fahren. Geld ist momentan knapp bei uns und dann einfach mal 200 Euro für so eine Fahrt ausgeben, die zwar schön ist, aber eben auch sehr anstrengend - sehe ich nicht bald nicht mehr ein! Wenn man sich weigert ändert das vielleicht was…
    ...und dann tut man es wahrscheinlich doch, weil sonst die Kinder nicht auf Fahrt können.
    Das Geld auf die Eltern umlegen? Gute Idee, aber was sagen die Eltern: Dem Lehrer auch noch die zusätzlichen Ferien bezahlen?! Unsere Kinder müssen ja auch bezahlen…Von vielen Eltern bekommt man nicht mal mehr ein Dankeschön, wenn sie ihre Kinder nach einer Klassenfahrt abholen. :(

    schrieb Theo am

  • #15

    Hallo
    Die Suche nach Möglichkeiten als Lehrer das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen, hat mich in dieses Forum “gegoogelt”. Ich bin zwar nur Angehöriger, aber immerhin derjenige, der die Steuererklärung basteln darf.
    Als wir vor 20 Jahren bauten (sozialer Wohnungsbau), wurde ein angemessen großes Arbeitszimmer bewilligt und natürlich von uns mitfinanziert. Im Rahmen der linearen Abschreibung wurden fortan 2% der anteiligen Herstellungskosten p.a. als AfA geltend gemacht. Die bislang nicht abgeschriebenen 60% der Herstellungskosten können wir nun wohl in den Mond schreiben.
    Frage: Besitzstandswahrung, Vertrauensschutz ??

    Mir stößt auch bitter auf, dass der Dienstherr einerseits mit Fragebögen und Verhaltensregeln den Lehrer zum Datenschutz verpflichtet, ihm andererseits aber die sicherste Methode, ein abgeschlossenes Arbeitszimmer, nicht zugesteht. Folgerichtig dürfte also der Lehrer keinerlei “sensible” Daten mit nach Hause nehmen, denn der Datenschutz ist ja nicht gewährleistet.
    Und komme mir jetzt keiner mit Bundes- und Landesrecht!!

    Ein schulisches Arbeitszimmer mag für einen Klassenlehrer in seiner Klasse (wie auch von Politikern angeregt)in vielen Schulen möglich sein. Ob so allerdings die Kriterien eines Büroarbeitsplatzes erfüllt werden können, stelle ich in Zweifel. Und!: Ein Verwaltungbeamter würde so nicht arbeiten müssen!!
    Für die Fachlehrer bleibt eine Ecke im Vorbereitungsraum, das zum Großraumbüro umgebaute Lehrerzimmer oder ein Platz im Büro des Schulleiters.
    Kurzum, die meisten Schulen geben es einfach nicht her!!

    Viele Lehrer glauben, sie seien Beamte. In meinen Augen sind sie Landessklaven, mit denen der Dienstherr nach Gutdünken umspringt, deren Idealismus er schamlos ausnutzt.
    Klassenfahrt mit 24 Stunden Dienst: ja!
    Abrechnung als Dienstreise: nein! (Das Kontingent ist ja erschöpft!)
    Eine Stellenbeschreibung unter der Angabe der Arbeitszeit: bloß nicht!
    Arbeitszeitkonten: bestenfalls schulintern!

    Gerade zur Arbeitsbelastung könnte ich noch was schreiben, aber es geht ja um das Arbeitszimmer….

    Was tut man also: Mann schreibt sich in einem Forum den Frust von der Seele und Frau macht weiter. Es geht ja um die Kinder…..

    schrieb clarius am

  • #16

    Hallo,

    Ich habe das erst jetzt gelesen und denke, viele machen da einen Fehler wenn z.B. geschrieben wird, dass man “mit seinem gesamten Krempel in die Schule .. ziehen” soll. Wieso? Ist der Arbeitgeber nicht auch verpflichtet, einem die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die man zur Erledigung der Arbeit benötigt? Welcher Ing. in der freien Wirtschaft schafft sich schon aus beruflichen Gründen einen PC (auch Lapptop) an? Das und anderes ist Aufgabe des Schulträgers!

    Also, den Schulleiter, den Schulträger fragen, wo den nun der notwendige Arbeitsplatz steht. Eine Liste mit notwendigen Arbeitsmitteln übergeben, die angeschafft werden müssen (Literatur, Schreibzeug, Taschenrechner, Papier, PC mit Drucker etc.) Termin setzen (ab nächsten 1.), dann aber auch 38,5 Std. pro Woche in der Schule anwesend sein und jeden Tag nachfragen, wo der Arbeitsplatz denn nun sei. Steht kein Arbeitsplatz zur Verfügung, sich in irgendeinen Raum setzen und sich beschäftigen.
    Spätestens, wenn Noten erteilt werden müssen, wird sich so oder so was tun. Man kann keine Noten erteilen, Aufschrei in der Presse, peinlich ?!

    Und noch was, mein Schwager war Oberrat am Bauamt und hatte seine eigene (!) Sekretärin. Wenn etwas geschrieben werden musste, hat er es diktiert, geschrieben hat sie. Wo ist meine Sekretärin, die z.B. Arbeitsblätter oder Klassenarbeiten für mich schreibt und kopiert, Listen führt, Termine (z.B. mit den Eltern) vereinbart und ähnliches? Wo ist der Techniker, der Physik- Chemie- und andere Versuche vorbereitet, die Geräte auf- und abbaut und die Sammlungen in Schuss hält. Das alles sind Tätigkeiten, die Lehrern abgenommen werden sollten, dann könnte auch über eine Erhöhung der reinen Unterrichtstätigkeit nachgedacht werden.

    pc_1262

    P.S. Ich weiß, das wäre schwierig und ich hab hab gut reden, bin mitlerweile i.R..

    schrieb pc_1262 am

  • #17

    Ganz kleine Geschichte zu meiner Einkommensteuererklärung: Am 1.Mai (wie passend) feierlich in den Briefkasten des Finanzamtes geworfen. Auch nix mehr davon gehört. GESTERN (03. JULI ) endlich habe ich seeeehr freundlich mal telefonisch nachgefragt.
    Ja, es gab einen Stau, ich schau mal in den PC… ah, ist HEUTE fertig geworden. Heute hatte ich tatsächlich meine Abrechnung im Briefkasten. Na, Zufälle gibt, da denkt man natürlich nicht weiter drüber nach, was ;o)
    Verdacht: Höhere Rückzahlungen behalten wir erst mal noch ne Zeit zurück, bis der Bürger meckert… ist ja nur ein Verdacht, Herr Schäuble…

    schrieb kummerkasten am

  • #18

    @Micheal,

    war bei mir genauso. Habe beim Finanzamt angerufen und nachgefragt: Mein Einspruch liege vor, es erfolgt keine Bestätigung, da es sich um ein Masenverfahren handelt. Ich muss mir keine Gedanken machen, da mein Antrag vorliegt.

    Grüße
    Theo

    schrieb Theo am

  • #19

    Hallo,

    ich hatte gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt mit Bitte um Ruhen des Verfahrens. Das ist nun über 4 Wochen her. Keine Reaktion bisher. Kommt da überhaupt etwas? Muss da nich ein “Einspruch angenommen” oder “Einspruch abgelehtn” oder irgendwas kommen???
    Übrigens habe ich mir die Abgabe des Schreibvens natürlich quittieren lassen.

    Ich möchte mir nicht ausmalen was passieren würde wenn ich eine Klassenarbeit nach 4 Wochen immer noch nicht fertig habe ..

    schrieb Michael am

  • #20

    So, Arbeitszimmer ist abgeschmettert, trotz Nebentätigkeit. Begründung: Es wird die gesamte berufliche Tätigkeit gewertet und da überwiegt nun einmal der Lehrerjob. Ergo: Nix Arbeitszimmer.

    Habe Einspruch eingelegt mit der Bitte, die höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten…

    schrieb lehrerehepartner am

  • #21

    Vorentscheidung getroffen:

    VG Karlsruhe, 28.02.80
    Az. 3K 1901/07
    Kein Anspruch für Lehrkräfte auf Bereitstellung eines Arbeitszimmers in der Schule

    Zwar noch nicht rechtskräftig, aber das ist absehbar.

    Da bleibt uns nur noch die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu fordern: Schreibtisch und Bücherregal. Bei Zuweisung eines Arbeitsplatzes kann man ihn vom Arbeitsschutz überprüfen lassen…

    Unser Dienstherr ist wirklich ein besonderer.

    schrieb brummi61 am

  • #22

    @Michael:
    >>Warum sind Lehrer so, dass sie sich immer über >>den Tisch ziehen lassen?

    Weil Lehrer und Lehrinnen häufig in folgende Kategorien fallen:

    “Gutmenschen”: “Die Welt kann doch gar nicht so schlecht sein, dass sie die Lehrer andauernd verar…”

    “Schlechtes Gewissen Habende”: “Da gibt’s (irgendwo, und sei es in Ruanda) Menschen, die haben noch weniger, warum sich also wegen der paar (hundert, tausend) Euro aufregen?”

    “Satte Alt-68er”: “Wir haben früher gekämpft (damit wir jetzt in unserem Haus im Grünen mit Zweit- und Drittwagen leben können). Jetzt seid ihr dran.”

    “Nebenjobber”: “Geld interessiert mich nicht so, mein Ehepartner (häufig der Mann) verdient genug für uns beide.”

    “Karrierefetischisten”: “Wenn ich das Maul aufmache, kriege ich (in zwanzig Jahren, denn dann wäre ich statistisch dran) kein A14.”

    “Alt-Statistiker”: “Lehrer verdienden doch mehr als der Durchschnitt.. (Mein Tipp: Mal aktuelle Tabellen für akademische Berufe holen!)”

    “Waldorfpädagogen”: “Es geht doch um die Kinder, nicht ums Geld.”

    Manchmal beneide ich die Ärzte, die Piloten, die Lokführer, die ..., da ist nicht jeder auf einem anderen Selbstverwirklichungstrip.

    schrieb Mister M. am

  • #23

    ... weil Lehrer Idealisten sind und die Arbeitgeber das genau wissen.
    Auch, weil zumeist die Schulträger und die Arbeitgeber unterschiedlich sind (Kommune Schulträger und Land Brötchengeber), so dass divide et impera hervorragend funktioniert - nur hier eben in anderer Richtung.

    Aber gerade dies gäbe den Lehrern Kraft, da sie gegen den Schulträger aktiv werden könnten bezüglich Kostenübernahmen von Material, Ausstattung etc., ohne dass zugleich der Arbeitgeber angegriffen werden muss.

    Das politische Selbstverständnis der Lehrer ist allerdings nicht so, dass dies in die Visionen der meisten Lehrer gehören würde. Und auch hier: Wären Lehrer keine Beamte mit (zu) weitreichenden Privilegien, wären sie vielleicht mehr zu mittelfristig wirtschaftlichem Denken gezwungen.

    (Anm.: Ich bin selber Lehrer!)

    schrieb kampfsau am

  • #24

    Hallo,

    also ich muss sagen: Die Folien können bei Händler XY noch so günstig sein: Ich kaufe sie doch nicht privat?

    Manchmal wundere ich mich wie du** Lehrer sind, dass sie sich das gefallen lassen. Welcher andere Arbeitnehmer im ÖD würde das? Kaufen Polizisten ihre Munition auch selbst? Auch diese haben natürlich mit Restriktionen bei der Sachausstattung zu knabbern. Aber dass ein Polizist den Dienstwagen auf Privatrechnung betankt oder ein Richter kein Arbeitszimmer bei Gericht hat oder der Mitarbeiter im Stat. Landesamt seine Stifte und Papier privat beim Schreibwarenladen kauft habe ich noch nie gehört. Das würden diese sich wahrscheinlich auch nicht bieten lassen.

    Warum sind Lehrer so, dass sie sich immer über den Tisch ziehen lassen?

    schrieb Michael am

  • #25

    Ok, kleine Marktforschung, um das Thema abzuschließen:
    http://www.pearl.de - Hier kosten 100 sehr gute Folien 12,90 Euro - Versandkosten sind niedrig, Bankeinzug ist möglich.
    ebay - Hier 100 Folien per Sofortkauf für 7,95 Euro + 4,50 Euro Versand, also noch billiger
    amazon.de - Hier verschiedene Anbieter ab 11 Euro…

    Wobei ist natürlich für ECHTE Spartipps hier immer dankbar bin.
    Vorschlag: Warum nicht mal eine Datenbank für Lehrerschnäppchen hier eröffnen? Bin bereit, alle Einträge auf echte Sparmöglichkeiten hin zu überprüfen!

    schrieb ströhli am

  • #26

    #117 und #121 scheinen laut IP-Adressraum vom selben Verfasser gepostet worden zu sein. Und tatsächlich ist die Kritik von ströhli berechtigt.

    Also: Schleichwerbung. Kostet das nächste Mal Gebühren (vgl. sixtus.net:// Rechnung is raus!).

    Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen und das Thema an anderer Stelle fortzuführen.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #27

    Ah, also ich war auch drauf und es sieht ganz günstig aus, was die folien angeht.Ist ein unterschied, ob schreibfolien, druckerfolien oder tintenstrahldruckfolien.
    Dann sag doch mal an ströhli, wie heißt das geschäft, wo und wie teuer sind die folien da?
    Bin gespannt!

    Gruß
    M.

    schrieb M. am

  • #28

    Das Arbeitszimmer sowie sämtliche Pendler-Fahrkosten MÜSSEN in der Steuererklärung vollständig (also wie bisher) angegeben sein, wenn Ihr von etwaigen Urteilen einen Nutzen haben wollt.

    Vorauseilender Gehorsam (selbstständige “Abrundung” entsprechend Neuregelungen) werden bestraft!

    Also aufpassen - nichts verschenken.

    (S. auch http://www.akademie.de o.ä. Steuerfachseiten)

    Zum Material:
    Ein Ba-Wü-Kollege (Realschullehrer) hat auf ein Arbeitszimmer in der Schule geklagt, wegen Benachteiligung gegenüber anderen Beamten.
    Hierin hat er zwar verloren, aber das Gericht hat geurteilt, dass

    SÄMTLICHES MATERIAL BIS HIN ZUM LETZTEN BLEISTIFT UND ZUR LETZTEN FOLIE KOSTENLOS DURCH DEN ARBEITGEBER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN MÜSSEN.

    (Quelle: GEW-Zeitschrift)

    Wenn endlich alle Lehrer an einem Strick ziehen würden und sich nicht beim Schulleiter oder -Träger als Liebkind aufspielen oder in alter Dienstgeflissenheit üben würden, könnte dieser Grundsatz innerhalb von 1-2 Jahren problemlos überall durchgesetzt werden.

    Selber habe ich immer noch Diskussionen, weil ich Serienausdrucke am (für uns kostenlosen) PC-Drucker mache statt am (kostenpflichtigen) Kopierer.
    Völlig legal, aber nach Meinung meiner Kollegen nicht legitim, weil es Schulleitung oder Schulkonferenz (wer auch immer) anders beschlossen habe.

    Wann endet endlich diese stupide Obrigkeitshörigkeit?
    Und warum denn nicht direkt den Gerichten hörig sein?

    schrieb teachi am

  • #29

    Warnung vor Lehrerkauf.de - vergleicht bitte die PREISE! Irre: Drucker    
    Canon Multifunktionsgerät PIXMA MX310 LEHRERKAUF: 169,00 Euro - AMAZON: 82,95 - ist doch lachhaft, Lehrer sind doch nicht blöööööd!

    schrieb ströhli am

  • #30

    Schon wieder so ne Schleichwerbung - also, da kauf ich doch im teuersten Schreibwarenladen der Stadt billiger ein - 100er Folien fürn Zehner, mehr hab ich noch nie bezahlt…

    schrieb ströhli am

  • #31

    Das man jetzt die Folien in der Schule selbst bezahlen muss, habe ich auch noch nie gehört. Das ist ja ein Knüller.
    Schau doch mal bei lehrerkauf.de rein.
    Da kaufe ich immer welche, wenn ich nicht schon wieder für die 5 Folie ins Sekretariat latschen mag.

    Gruß K.

    schrieb Kerstin am

  • #32

    Nein, nicht 0,10 E sondern 0,50 E. Ich kaufe mir selbst Folien im Paket.  Die Folien in der Schule werden tatsächlich verkauft…

    schrieb Theo am

  • #33

    Hallo Theo und Mister M.

    Theo: du zahlst wirklich für jede Folie 0,10 Euro oder wieviel? Da kann ich nur den kopf schütteln. Das sind Zustände wie zum Zeitalter der Industrialisierung, als die Mitarbeiter ihre Kohle zum Heizen der Geschäftsräume von zu Hause mitbringen mussten. Das unterrichen wir als abschreckendes Beispiel und lassen uns selbst damit zur Lachnummer machen?

    Auh ich will abwechslunsgreichen Unterricht, aber so nicht.
    Ich kann Mister M. gut verstehen.

    schrieb MichaelSchm am

  • #34

    @Mister M.

    Problem liegt hier: Ich moechte gerne einen vielseitigen Unterricht machen - nicht nur “Schlagt bitte im Buch S.xy auf”...ist doch eigentliche auch im Interesse des Dienstherren, oder?!

    schrieb Theo am

  • #35

    @Theo:
    Wenn du keine Folien von der Schule bekommst, ist es auch nicht vorgesehen, dass du welche im Unterricht verwendest. Alles, lass es bleiben.
    Und wenn das Kopierkontigent beschränkt ist, wird halt nur noch für Klassenarbeiten u.ä. kopiert. Wo ist das Problem?

    schrieb Mister M. am

  • #36

    Das ist mir neu, dass Bueromaterial gestellt wird. Ich muss sogar die Folien im Sekretariat bezahlen… Nur gut, dass es seit einiger Zeit ein Kopierkontingent gibt - natuerlich muss man bezahlen, wenn man mehr kopiert. PC, Papier usw. habe ich aber noch nicht vom Dienstherrn bekommen. Muss ich mal nachfragen :-(

    schrieb Theo am

  • #37

    Hallo,

    gibt es Neues zum Arbeitszimmer, insbesondere Gerichtsentscheidungen?
    So lange wollte ich noch warten mit der Abgabe der Steuererklärung (Arbeitszimmer wird natürlich angegeben).

    Ganz mies das folgende Urteil:
    http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1217624/index.html?ROOT=1197412

    Danke für die Motivation. Ich werde an diese fürsorgliche Haltung des Dienstherrn noch oft denken.

    Wer bekommt hier eigentlich sein Büromatrial von der Schule gestellt?

    schrieb MSchmidt am

  • #38

    @ jupp

    der Widerspruch beim Finanzamt heißt Einspruch. Deine Begründung ist etwas knapp. Richte dich mal darauf ein, dass du Post bekommst und eine ausführlichere Begündung einreichen sollst. Möglicherweise lehnen sie den Einspruch auch gleich ab. Hast du die Monatsfrist eingehalten?

    @ Dr.D

    warum bekommst du für Papier etc. nur die Hälfte?

    schrieb ernie-tiger am

  • #39

    Guten Tag,
    zum Beitrag des Lehrerehepartners ein Kommentar: Das Argument, man müsse ein Arbeitszimmer für eventuelle Aufträge vorhalten, wird vom Finanzamt bestimmt nicht akzeptiert. Es sei denn, die eins bis zwei Aufträge pro jahr nehmen nachweisbar einen großen Zeitaufwand in Anspruch.

    schrieb redhouses am

  • #40

    Also, ich habe so Widerspruch eingelegt:

    An…...

    Mein Name
    Steuernummer:..........

    Betrifft Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung vom…

    Hiermit lege ich
    Widerspruch ein gegen die die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer.
    Als Begründung weise ich auf anliegende Klagen hin. Lassen Sie bitte meinen Widerspruch so lange ruhen bis über das Arbeitszimmer für Lehrer entgültig entschieden ist.
    Hochachtungsvoll

    schrieb jupp am

  • #41

    Ich habe letzte Woche meinen Steuerbescheid zurückbekommen. Am besten gefällt mir diese begründung: Externe Peripheriegeräte eines PC (Bildschirm, Drucker, Scanner etc.) sind nicht selbstständig nutzbar. Die Aufwendungen für derartige Geräte sind deshalb auch bei Anschaffungskosten von nicht mehr als 410 Euro auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Geräts zu verteilen. Die Abschreibung für den 190 Euro teuren Bildschirm beträgt in diesem Jahr: 10 Euro.
    HURRA!!!!!!!!!! KNUT!!!!: Ich kann 10 Eurp abschreiben für ein gerät, das ich für meine Arbeit brauche und von meinem Nettolohn kaufen muss. Und: Materialkosten wie Papier oder Stifte nur noch zu 50% absetzbar, denn ich reiße jedes DIN A 4-Blatt in der Mitte durch und benutze die eine Hälfte noch privat.

    schrieb Dr.D. am

  • #42

    Hallo Knut.

    Der Tipp mit der Balda-Aktie zum daytraden war super.
    Habe bisher schon zweimal im richtigen Moment gekauft und verkauft.
    Bei Schwankungen von 15% - 30% verdient man sich ne goldene Nase.
    Jetzt ist mir auch das Arbeitszimmer egal.

    LG die Mathe-Expertin

    schrieb Mathe-Expertin am

  • #43

    @ lehrerehepartner


    bei dieser Variante müßt ihr aufpassen, dass das Finanzamt nicht die nebenberufliche Tätigkeit zur Selbständigkeit dazu zählt. Dann fällt der Freibetrag für die Nebenberuflichkeit weg. Aber das AZ würde wahrscheinlich mit den vollen Kosten durchgehen.

    @ leachi

    Dem Gesetz nach sind aber alle Einnahmen zu berücksichtigen um das steuerpflichtige Einkommen zu ermitteln. Da gibt es keinen Spielraum. Den hats nur bei den Werbungskosten. Glück gehabt!!!

    schrieb ernie-tiger am

  • #44

    @lehrerelternpaar
    Äh… man kann nur maximal so viel Steuer rausbekommen, wie man brutto-netto abgezogen bekommen hat.
    Man bekommt deine Frau für einen Auftrag? 5.000 brutto? Drunter machts keinen Sinn…
    Viel Erfolg!

    schrieb kummerkasten am

  • #45

    Wenn das FA die Kosten nicht anerkennt, müssten sie konsequenterweise auch den Ertrag nicht als solchen anerkennen. Habe ich in der Vergangenheit schon argumentiert und Recht bekommen.
    Wenn das nicht klappt: An die Öffentlichkeit gehen, damit der Fiskus wenigstens dort (und möglichst auch im deutschsprachigen Ausland) als Trauerspiel registriert wird.

    schrieb leachi am

  • #46

    Meine Frau arbeitet nebenberuflich und selbstständig für einen Kinderbuchverlag (1-2 Aufträge pro Jahr). Wir versuchen das Arbeitszimmer jetzt über diese Schiene abzusetzen. Denn schließlich braucht sie das Zimmer, um ihrer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Das Zimmer muss das ganze Jahr über vorgehalten werden, weil sie ja nicht weiß, wann Aufträge ´reinkommen…

    Mal sehen, ob das klappt.

    schrieb lehrerehepartner am

  • #47

    ...es ist doch spannend zu verfolgen wie sich die Diskussion entwickelt hat!

    Der vielzittierte Erlass ist NUR eine Verwaltungsanweisung. Eine Arbeitshilfe für die Finanzbeamten! Die Frage, die hinter der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers steht, ist die der qualitativen Tätigkeit. Und die dürfte nun doch in der Schule liegen.

    Es sind übrigens nicht nur Lehrer davon betroffen sondern Unmengen von Berufsgruppen mehr.

    Und noch etwas: wären nicht während der letzten Jahrzehnte die Spielräume des Steuerrechts auf s Ärgste strapaziert worden, hätte sich in der Verwaltung nicht die Forderung nach strengeren Regeln bis hin zum Gericht durchsetzen können.

    P.S. Der Pauschbetrag von 1250 Euro gilt nur für die Ausstattung des AZ. Tisch, Bücheregal, Bücher Folien, Stifte u.ä. sind Arbeitsmittel und fallen nicht unter das Abzugsverbot!

    Ach zu den Beamten noch etwas…
    Wer glaubt, Beamte hätten durch den Staatsdienst nur Vorteile, der irrt sich. Pension gibt es, ja. Dafür gibt es in den Arbeitsjahren zuvor weniger Lohn. Man spart die Pension durch Lohnverzicht an. Der Staat rechnet es nur anders, weil er sonst zugeben müßte, dass er insolvent ist seit 25 Jahren!

    schrieb ernie-tiger am

  • #48

    Hallo Wolfgang.
    Du hast Recht. Ich setze auch alles an und lege dann Einspruch ein.

    Gruß auch an Knut.
    Kannst du mir ein paar Aktien-Tipps geben. Damit kann ich vielleicht die Lücke zwischen meinem Verdienst und dem was mir zustehen würde ausgleichen.
    Danke im Voraus.

    Euer Mathe_Expertin

    schrieb Mathe_Expertin am

  • #49

    Hallo Wolfgang.
    Deine Vorgehensweise ist korrekt. Alles in die Steuererklärung eintragen. Bei Ablehnung durch das Finanzamt Einspruch einlegen. Es sollte bei den Einspruch noch beantragt werden, dass das Finanzamt den Einspruch solange ruhen lassen soll, bis entgültigt über das Arbeitszimmer entschieden wurden.

    LG Knut

    P.S.: Auch ich muss ab 2009 mehr Steuern zahlen, weil dann alle Gewinne aus Spekulationsgeschäften steuerpflichtigt sind, auch für die Gewinn, wo die Zeit zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr beträgt. Das wird richtig teuer!!!! Bleiben da nur noch die Cayman Island????
    Lichtenstein ist ja auch unsicher.

    schrieb Knut am

  • #50

    Ja,meine Einkommensteuererklärung für 2007 ist beim Finanzamt und ich habe sowohl mein Arbeitszimmer als auch den Weg zum Kolleg angegeben.
    Ich denke,jeder Kollege sollte das so machen,denn es sind ja Musterverfahren am Laufen und ich denke nur nach Angabe und Widerspruch bei der z.Zt. erwarteten Ablehnung bleiben meine/unsere Rechte erhalten!

    schrieb Wolfgang am

  • #51

    Allmächtiger Knut, wir freuen uns alle über die bisher leider wenig hilfreichen Beiträge und Weisheiten. Wir freuen uns alle, dass du die Doppelbelastung schlafloser-Börsenstar/Forum-Poster packst und wir verneigen uns im Hinblick auf unsere Unfähigkeit vor dir, Meister!
    An die Lehrer in diesem Forum: Wollen wir mal wieder zurück zum Thema kommen - gibts Neuigkeiten in Sachen Arbeitszimmer, hat das jemand mal trotzdem in sein Lohnsteuererklärung gepackt?

    schrieb kummerkasten am

  • #52

    @Knut

    Kannst Du uns allen bitte mal sagen, wieviel Du verdienst? Wir möchten hier alle beurteilen, ob Dein Verdienst Deiner leichten Arbeit (kaufen, verkaufen durch Schreien oder Knöpfe drücken) angemessen ist.
    Im Übrigen ist es ja immer so, dass BWLer allen anderen Menschen vorschreiben wollen, was “angemessen” ist: Bei der Arbeitsausstattung, beim Auto usw. Woher sie diese Anmaßung nehmen, b´leibt ein Rätsel, haben sie doch zumeist nur BWL studiert, weil für Mathematik der Intellekt nicht gereicht hat.
    Und nun zurück zum Arbeitszimmer: Das VWG Karlsruhe hat einem Lehrer ein AZ in der Schule abgeschlagen, da Lehrer in ihrer Arbeitsgestaltung “frei” seien. Dasselbe hat das RP einem Kollegen von mir geschrieben, der Rechnungen gestellt hat. Er schrieb dann, dass er vielleicht die Korrekturen in Zukunft in der Bahnhofshalle oder im Stadtpark vornehmen werde und dass es schon sein könne, dass dabei halt mal vertrauliche Informationen abhanden kommen….

    schrieb Dr.D. am

  • #53

    Hallo Leute.

    Ich habe sogar einen 16 Stunden Tag. Was meint Ihr wohl, wann die Börse in Tokio zu unserer Zeit öffnet und die Börse in New York zu unserer Zeit wieder schließt?

    Jetzt ist Wochenende und alle Börsen haben geschlossen. Deshalb kann ich mich auch um andere Dinge kümmern (Arbeitszimmer etc).

    LG Knut

    schrieb Knut am

  • #54

    Liebe Kollegen,
    ohne zu jammern: Man kann einfach nicht pauschal von DEM Lehrer sprechen. Wir müssen stark unterscheiden: a) an welcher Schule unterrichtet er und b) welche Fächer. Auch muss man genau hinsehen wie viele Stunden kann er parallel unterrichten (erleichtert die Vorbereitung) und wie groß sind seine Klassen. Ich durfte mal an 2 verschiedenen Schulen in insgesamt 12 verschiedenen Klassen unterrichten. Eine Klasse hatte im Schnitt ca. 28 Schüler. Ich habe Mathematik, Deutsch, Sozialkunde und Physik gegeben. Einerseits an einer Berufsschule und andererseits an einer Fachoberschule (@Knut: dort erhält man in Bayern seine Fachholschulreife). Korrektur von Mathe hält sich im Rahmen, da ist ein Klassensatz (Exen) in ca.3h korrifiert. Bei Physik sieht das schon anders aus (außer ich frage nur passives Wissen ab…), aber wenn offene fragen stellt und 28 Schüler dazu je eine halbe seite schreiben dann dauert eine Korrektur eben deutlich länger. Matheunterricht vorzubereiten dauert (mittlerweile) auch nicht mehr lange. Physikunterricht muss hingegen praktisch töglich vorbereitet werden (außer man zeigt eben keine guten versuche im Unterricht).
    Bei Sozialkunde und Deutsch ist nicht die Vorbnereitung das Problem, sondern die Korrkturen. Wenn jemand z.B. Sozialkunde, Englisch, Deutsch und Geschichte gibt, dann ist dieser Lehrer ganz bestimmt nicht zu beneiden. Er hat einen Korrekturaufwand der seiens gleichen sucht, effektive Arbeitsweise hin oder her. Und man darf effektiv auch nicht mit Schmalspurarbeit gleichsetzten liebe Matheexpertin, denn schnell muss nicht gleich effektiv sein sondern KANN (muss aber nicht) ebenso billig sein.

    eine Anmerkung am Rande: ich habe mich mit einem Lehrer unterhalten der früher Selbständig war (angesehener Handwerksbetrieb) (”... der arbeitet was…”). Er hatte gedacht sein Gewerbe parallel zum Schuldienst betreiben zu können, ich habe ihm damals schon gesagt, dass das unmöglich sei; und wurde ausgelacht. Heute verstehen wir uns gut und er meint, dass er zu Zeiten in denen er ion einem Ingenieurbüro gearbeitet hat, eine WESENTLICH stressfreiere zeit hatte als nun im Schuldienst (er arbeitet nun auch schon 5 Jahre im Schuldienst). Achja, sein Gewerbe hat er nach einem Jahr aufgelöst (“null Zeit für die Kunden”).

    Ich persönlich denke: er hat wahrscheinlich nicht effektiv genug gearbeitet :-)

    schrieb StR am

  • #55

    Sorry, aber merkt ihr nicht, dass Knut nur provozieren will?
    Warum versucht ihr nach wie vor einem Unwissenden Fakten zu vermitteln. Geben wir es doch einfach auf und kommen zurück zum eigentlichen Thema!

    schrieb kummerkasten am

  • #56

    Bei Knut fällt mir echt nichts mehr ein. Ich kann Kuchen backen, bin ich jetzt ein Bäcker? Und sollen etwa Grundschullehrer weniger verdienen als Gymnasiallehrer, weil der Stoff nicht so komplex ist? Und warum wird das Lehrergehalt ständig mit dem von Putzfrauen und Arbeitern verglichen? Das Niveau sinkt gerade ins Bodenlose!

    @Mathe_Expertin:
    Was genau meinst du jetzt mit “effektiv”?

    - Ich habe nachmittags Unterricht und komme dann überhaupt erst um 16 oder 17 Uhr nach Haus.
    - Ich hatte dieses Halbjahr (Beginn 1.2.08) bereits eine Dienstbesprechung am Nachmittag (2,5 Std), zwei Fachkonferenzen (jeweils 16:30-19 Uhr) und eine ganztägige Schulinterne Fortbildung. Alles zusätzlich zu meinem regulären Nachmittagsunterricht.
    - Ich besuche Schulveranstaltungen AUSSERHALB der Unterrichtszeit - Tag der offenen Tür, Musikkonzerte, Sportturniere etc.
    - Ich war in diesem Halbjahr auf zwei Elternsprechtagen (außerhalb der regulären Unterrichtszeit).
    - Ich bin insgesamt 2 Wochen auf Klassenfahrt und dort natürlich 24 Stunden im Dienst. Ich bereite dor auch keinen unterriht nach oder vor.
    - Ich leite eine AG (nachmittags) und möchte den Schülern dort auch eine angemessene Betreuung bieten, dh. Vor- und Nachbereitung der AG-Stunden.
    - Wenn ich als Deutschlehrer auf die Korrektur z. B. einer einzigen Nacherzählung nur lächerliche 20 min verwende, um eine begründete und gerechte Note zu geben, diese zu kommentieren, um dem Schüler Hilfestellung zu geben und alle organisatorischen Dinge (Noten eintragen in Schulheftordner, in eigenes Ordnungssystem, Notizen zur Leistungsbewertung) mit einbeziehe, dann brauche ich bei 30 Schülern und einer 5-Tage-Woche genau 2 Stunden pro Tag für die Korrektur eines Satzes Klassenarbeiten, wenn ich sie nach einer Woche zurückgeben möchte. Nehmen wir kühnerweise an, ich wäre um 13:30 Uhr zu Haus. Dann habe ich, wenn ich aufs Mittagsessen einfach mal verzichte (Fettflecken in Arbeitsheften machen sich nicht sehr gut), gegen 15:30 Uhr noch keine einzige Minute des nächsten Unterrichtstages geplant.
    - Wenn ich Freistunden habe, bekomme ich oft genug eine Vertretungsstunde dort hingelegt.
    - Meine Schule hat 90 Lehrer und 56 kleine Schränke, anders gesagt: 44 Lehrer haben keinen Schrank. Ihre Sachen liegen verstreut auf den Tischen im Lehrerzimmer, die Jacke hängt auf irgendeinem Stuhl und wird von den Kollegen plattgesessen. Wie soll ich in Freistunden effektiv Unterricht vorbereiten, wenn ich nicht einmal Platz für meine Materialien habe?
    - Ich habe zwei Kinder. Wenn ich nach Hause komme, setze ich mich nicht gleich an die Arbeit, sondern hole z. B. meinen Sohn vom Kindergarten ab. Er will auch mal Freunde sehen, nicht nur den Fernseher. Er turnt im Verein. Dort muss er hingebracht werden.

    Also noch einmal meine Frage:
    Was genau meinst du mit effektiv?

    Und schließlich:
    Was hat das alles mit der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers zu tun?

    schrieb Diedrich am

  • #57

    Hallo Mathe_Expertin!

    Super, wenn Lehrer auch mal die Wahrheit sagen und nicht nur meckern.

    LG Knut

    schrieb Knut am

  • #58

    Und noch eine Antwort auf die Matheexpertin, die auch Chemie unterrichtet: Ich selbst unterrichte beide Fächer: Geschichte und Mathematik. Beide Fächer habe ich studiert. Und ich kann Dir sagen: Eine ordentliche Geschichtsstunde zu planen dauert viermal so lang wie die Planung einer ordentlichen Mathestunde. Denk mal darüber nach, wenn Du wie ich zehn Geschichtsklassen hättest!!?

    schrieb Dr.D. am

  • #59

    Lieber Knut,

    jetzt werde ich wirklich sauer. Didaktik ist kein Zckerschlecken, sondern eine eigenständige Wissenschaft. Ich habe darin promoviert - in Geschichtsdidaktik. Auch Mathematikunterricht ist von der Didaktik (operative Prinzipien, Interaktion von Darstellungstransformationen nach Bruner etc.) bei weitem nicht so einfach wie Du denkst. Das ist, als wenn ich sage: Ein paar Aktien hin und her schieben, das kann ja jeder per Knopfdruck. Hier zeigt sich erneut die völlige Unterschätzung dieses Berufes. Wenn Deine Frau jedem eben so Dreisatz beibringt ohne Lernprozesse im setting didaktisch zu durchdenken, dann gehört sie rausgeschmissen. Solche Lehrer versauern den Ruf des ganzen Berufsstandes.

    schrieb Dr.D. am

  • #60

    Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Bin selber Lehrerin für Mathematik und Chemie. Ich kann mich nicht über zuviel Arbeit beklagen. Ihr müsst nur effektiv arbeiten. Ich nutze die Freistunde in der Schule und setze mich Nachmittags sofort hin. Dann habe ich auch zwischen 17 Uhr und 17:30 Uhr Feierabend.
    Das Arbeitszimmer ist nun weg. Dafür kommen aber wahrscheinlich die ersten 20 km Wohnung-Arbeitsstätte wieder dazu.
    Außerdem finde ich die Kommentar von Knut super. Nun ja, wir Lehrer müssen eben auch lernen mit Kritik umzugehen. Er hat ja eigentlich so Recht.

    Euere Mathe_Expertin

    schrieb Mathe_Expertin am

  • #61

    Eine Putzfrau bekommt 8 bis 9 Euro die Stunde. Bei Zeitarbeitsfirmen noch weniger.
    Wenn Ihr netto 13 Euro bekommt, müsst Ihr ja brutto ca. 4.000,00 bekommen. Ich finde, es ist angemessen. Immerhin wird nur Schulstoff vermittelt. Dreisatz etc. kann ich auch.

    LG Knut

    schrieb Knut am

  • #62

    Ich befürchte, das Knut auch hierzu seine ganz eigene Meinung haben wird… :roll:
    Neben raffgierigen Spitzenmanagern leiden offensichtlich auch LehrerInnen unter Realitätsverlust, ausgelöst durch eine allzu üppige Besoldung (Achtung, ducken: Ironie).

    schrieb Diedrich am

  • #63

    Lieber Knut: Meine Arbeitszeiten pro Woche (Schule mit GT-Bereich):

    Mo 7h-15.30 in Schule, 17.30-22.30h zu Hause
    DI 7h-15.30 in Schule 17.30-22h zu Hause
    MI 9.30h-14.30 in Schule 16h-20h zu Hause
    DO 7h-14.45 in Schule, 18-21h zu Hause
    FR 7h-14.15 in Schule, 16-17h zu Hause
    Wochenende: Samstag 9-13 Uhr, Sonntag 15-19 Uhr

    macht: 62,5 Std. Neulich habe ich zum ersten mal in meinem 14jährigen Berufsleben Mehrarbeitsstunden abgerechnet. Leute, das sind 13 Euros netto. Jede Putzfrauz kriegt soviel.

    in den Schulzeiten sind enthalten: Frewillige, also nicht vergütete AG-Angebote, Beratungszeiten für Schüler und Eltern, Kooperationszeiten mit Kollegen. Es gibt auch Wochen, da kommen Konferenzen bis 18h und Elternabende dazu (in 10 Klassen).
    Es geht mir hier keineswegs um Jammern. Ich mache diesen Job sehr sehr gerne. Aber es muss jedem klar sein, dass 4 Stunden Unterricht so anstrengend sind wie 10 Std. Schreibtischarbeit. Es geht mir nur darum, dass meine Arbeit auch bezahlt wird. Ich halte es für einen Skandal, dass Politiker seit Jahrzehnten totschweigen, dass jeder Einzelne in diesem Berufsstand wöchentlich bis zu 20 unbezahlte Überstunden macht(empirisch nachgewiesen). Das ist ein Skandal, und da hilft es mir auch nicht weiter, wenn ein Börsenmakler, also ein Systemfremder, es beurteilen will, welche Fakten beklagenswert sind und welche nicht. Das ist grob fahrlässig.

    schrieb Dr.D. am

  • #64

    Zitat Knut: “Geht zu einem Steuerberater und klagt dagegen.”
    Ich bin froh, dass wir solche Hinweise von Menschen aus der echten Welt bekommen, wir Lehrer wären da ja nicht drauf gekommen.
    Lieber Knut, selbst Flocke hat mitbekommen, dass es hier lediglich um das Arbeitszimmer geht und hier werden lediglich Argumente und Meinungen von BETROFFENEN ausgetauscht.
    Jetzt haben schon so viele Kollegen passend auf deine unpassenden Beiträge reagiert, warum versuchst du es denn immer wieder?
    Es gibt so schöne Seiten im Internet, z.B. http://www.boerse-online.de usw… dort freut man sich sicher auch über hilfreiche Beiträge. Vielen Dank!

    schrieb kummerkasten am

  • #65

    Meine Frau ist auch Lehrerin (Mathe und Physik in der Oberstufe) und jammert nicht immer herum. Sie ist das Gejammer der Kollegen langsam satt. Sie erzählt von Kollegen, die schlecht vorbereitet in den Unterricht kommen usw.. Da fragt sie sich auch, wofür die ein Arbeitszimmer brauchen. Zu mir: Ich habe BWL (Diplom nicht nur Lehramt) studiert und arbeite als Börsenmakler. Die angeführen Beispiele habe ich bewußt gewählt, um auf die Reaktionen zu warten.
    Warum habt Ihr auf Lehramt studiert? Was soll ein Mitarbeiter bei Nokia in Bochum denn sagen? Das Werk wird geschlossen. Ende aus. Als Beamter (die Mehrzahl ist ja beamtet) kann dies nicht passieren.
    Aber zurück zum Thema: Das Arbeitszimmer ist nicht absetzbar und Ende aus. Geht zu einem Steuerberater und klagt dagegen. Oder verkehrt Ihr nicht mit “Nicht-Studierten”? Es gibt aber auch studierte Steuerberater.

    LG Eure Knut

    PS: Werde mich noch weiterhin äußern.

    schrieb Knut am

  • #66

    Lieber Knut,

    ich gehe davon aus, dass du eine gelernte Steuerfachangestellte mit Abi (wohl gemerkt) bist, aber so wichtig ist das nicht.
    Schade nur, dass du den Kern des Austausches hier völlig missverstanden hast.
    Natürlich gibt es hier ein paar Kollegen, die sich über nicht ausreichende Bezahlung ärgern, aber mal ehrlich: Wer ist schon zufrieden.
    Überlegungen und Begründungen, OB die Entlohnung angemessen ist, sind allerdings berechtigt.
    Ich selbst gehöre übrigens zu der Minderheit, die lediglich angestellt sind und aus dem Lexikon erfahren haben, was Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld ist.
    Und - zum Glück muss ich mich in ja nicht täglich informieren, keine Steueränderungen in Rechnungswesen, kein aktueller Bezug in Sozialkunde oder WRL, nicht jährlich Neuerungen im Lehrplan Mathe. Man sollte schon wissen, worüber man schreibt/stänkert… da schließe ich mich meinen Vorrednern dankbar an!

    schrieb kummerkasten am

  • #67

    Lieber Knut,

    wenn du wissen willst, was Lehrer verdienen, dann sieh mal in den BAT-Tabellen (für angestellte Lehrer) und in den TAbellen zur A-Besoldung (für beamtete Lehrer) nach. Die sind frei zugänglich.

    Die von dir angeführten Beispiele machen mich sprachlos!!! Lehrer haben Abitur, Universitätsstudium und zwei Staatsexamina absolviert - ein Arbeiter und eine Steuerfachangestellte m. W. nicht!

    Die Diskussion über viele gesellschaftliche Probleme in Deutschland krankt an zwei Dingen: der selektiven Wahrnehmung und dem Vergleichen von Äpfeln mit Birnen [warum nicht gleich: Getreide mit Bananen? Satzzeichen mit Fahrrädern? .....]. Auch dein Kommentar ist hierfür ein Beleg.

    Absurd, einfach absurd!

    Alexander

    schrieb alexander am

  • #68

    Hallo Knut,

    ich verstehe nicht so ganz,was deine Bitte nach dem Vergleich von Birnen und Äpfeln bewirken soll.
    Wenn du wirklich wissen willst,was Lehrer an den unterschiedlichen Schulformen verdienen,schau in die Besoldungstabellen,die du überall leicht finden kannst.
    Was jedoch deine Beispiele mit der Realität zu tun haben bleibt für mich ein Rätsel.Erstens muß eine Steuerfachangestellte nicht zwangsläufig Abitur haben,zum anderen hat sie schon sehr lange gut verdient,bevor ich z.B. erst mit dem Studium fertig war.Ich habe mit 27 Jahren meine 1.“Ausbildungsvergütung”=Referendargehalt erhalten,ohne ein Gammelsemester eingelegt zu haben.
    Ich kann dich aber auch gerne mit Jemandem bekanntmachen,der dreimal vergeblich versuchte,das Abitur zu machen,dann eine Lehre zum Industriekaufmann absolvierte und mit 27 Jahren 3000,00 Euro verdiente bei gleichzeitiger Stellung eines Dienstwagen u.a. auch zur privaten Nutzung und das bei einer Arbeitszeitlänge,über die ich mich freuen würde.

    Soviel zum Sinn von Vergleichen mit dem Gehalt eines Akademikers und dem eines Arbeiters…..

    schrieb Wolfgang am

  • #69

    Ihr jammert immer über euer Gehalt. Kann denn einer mal sagen, was er für eine ganze Stelle im Jahr bekommt.
    Da ich aus der Wirtschaft komme, weis ich, dass die Gehälter dort auch nicht immer so rosig sind.
    Ein Arbeiter bekommt im Jahr ca. 32.000,00 brutto. Davon gehen aber noch Sozialabgaben und Steuern runter.
    Oder ein anderes Beispiel: Eine gelernte Steuerfachangestellte mit Abi (wohl gemerkt) bekommt ca. € 1.700,00 in Monat. Sie muss sich aber bei diesem Job auch täglich auf dem laufenden halten.
    So, was bekommt ihr denn nun für eine ganze Stelle. Wäre interessant es zu vergleichen.

    LG Knut

    schrieb Knut Eisbaer am

  • #70

    Mit 64 Jahren gehöre ich genau zu dieser Gruppe älterer Kollegen.Nach meinem ingenieurwissenschaftlichen Studium an der TH habe ich mich bewußt für die Arbeit am Berufskolleg entschieden,wohl wissend,dass ich finanziell an anderem Ort mehr Geld verdienen würde.Ich hatte einfach Freude daran,technische Sachverhalte anderen zu vermitteln!
    Ob ich jedoch diesen Schritt so getan hätte,wenn ich geahnt hätte,dass es finanziell stetig bergab geht,dass z.T. im Jahresrhytmus wieder neue pädagogische Methoden auf den “Markt” kommen,weiß ich nicht.
    Dass ein Lehrer auch ein ganz normaler Arbeitnehmer ist,der nicht nur seine “Kundschaft” zu motivieren hat,sondern auch selbst eventuell mal zu motivieren ist,scheint man in den Regierungen lange vergessen/verdrängt zu haben.
    Erwähne ich im Gespräch mit anderen Arbeitnehmern,ja sogar mit Beamten,dass ich in diesem Jahr das tolle Jubiläum feiere,30 Jahre nicht befördert worden zu sein,obwohl ich genau die Fachbereichsleiterstelle ausfülle,die früher eine Gehaltsstufe höher bezahlt wurde,höre ich nur:Wann hast du denn dein letztes Disziplinarverfahren gehabt?Keiner kann sich soetwas sonst vorstellen.
    Da paßt die Nichtabzugsfähigkeit des Arbeitszimmers prima ins Bild.Gott sei Dank bin ich schon vor Jahren(nach über 25 Jahren) aus meinem Lehrerverband ausgetreten,denn dort scheint man nur noch an die eigene Beförderung zu denken,denn eine Interessenvertretung,auch in der Öffentlichkeit,kann ich bei keiner Gruppierung so feststellen,wie es nötig wäre.

    schrieb Wolfgang am

  • #71

    Wieso - wir haben doch soooo viel Ferien! Und bekommen Musterexemplare neuer Schulbücher umsonst. Was denn noch?
    Wir erfreuen uns an unseren Lehrerverbänden, die ja bekanntlich wie die Tiere gegen die Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Arbeitszimmers für Lehrer gekämpft haben, da lohnen sich doch die Jahresbeiträge, oder?
    Ich als Seiteneinsteiger verzichte auf ca. 25% meines Gehalt - warum? Weil Lehrer für mich der BESTE Job der Welt ist - ich mag meine Schüler, meine Schüler mögen mich und zusammen haben wir deshalb auch Erfolg -  sicher auch ein Vorteil: Nur wegen der Kohle wird in Deutschland niemand Lehrer, tröstet das?
    Nebenbei bemerkt: Neulich war ich auf einem Lehrerausflug, zusammengesetzt aus verschiedenen Schulen aus ganz Bayern - warum war ich mit 35 Jahren mit extremen Abstand der jüngste Lehrer??

    schrieb kummerkasten am

  • #72

    Ich bin Realschullehrer und möchte einmal folgenden Aspekt betonen:
    Regelmäßig treffe ich in der Stadt meine ehemaligen Schüler. Sie arbeiten bei Audi, Kolbenschmitt usw. und erzählen mir auch, wie viel sie verdienen. Da geht mir jedesmal der Hut hoch, denn nach zwei Staatsexamen, einem Diplom in Pädagogik mit Auszeichnung, Tätigkeiten in der Lehreraus- und Fortbildung inkl. Abnahme des Zweiten Staatsexamens, Dienstbeurteilungen mit sehr gut, Lehrtätigkeiten an der Hochschule usw. und mehr als 14 Jahren Berufserfahrung, verdiene ich weniger als meine Realschüler (!) nach zwei Berufsjahren. Wie kann das sein? Wie soll ich meinen Schülern eigentlich erklären, dass sich Bildung in diesem Land nicht nur ideell noch lohnt?

    schrieb Dr.D. am

  • #73

    Nun ist ja die Zeit gekommen,in der die Steuererklärungen für 2007 fällig werden.
    Weiß jemand ob es inzwischen irgendwelche Musterprozessinformationen gibt,die hilfreich sind bei der Frage der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers?

    schrieb Wolfgang am

  • #74

    Sehr geehrter Herr stroehli,

    was ist zu tun?
    Nun als erstes sollten die Lehrer ihre Haltung aufgeben, die sich in der permanenten Entschuldigung dafür äussert, dass sie Lehrer sind. Die Öffentlichkeit, namentlich die Stammtische, an denen sich die veröffentlichte Meinung bedient, freut sich über jeden Cent, den man den Lehrern wegnimmt. Das ist Fakt. Kümmern Sie sich nicht darum. Gehen Sie davon aus und halten Sie sich an dieser Erkenntnis auch fest, dass Sie die beneidete Bildungselite repräsentieren. Punkt!

    Und nun verlangen Sie von Ihren Verbänden, dass diese gegenüber der Öffentlichkeit ein Feuerwerk der Aufklärung zünden, in dem diese genau das darlegen, was wir hier im Forum schon angedeutet haben, nämlich, dass die Lehrer nicht etwa nur auch berechtigt sind, ihr Arbeitszimmer abzusetzen, sondern dass vor allem die Lehrer dazu berechtigt sind.

    Als weiteres sollten Sie gegen Ihren Steuerbescheid vorsorglich Einspruch einlegen, während Ihre Verbände gegen diese Regelung Musterprozesse führen.

    Sie werden sehen, dieses populistische Regelwerk wird ebenso von den Gerichten kassiert, wie die unausgegorene Regelung zur Pendlerpauschale.

    Mit freundlichen Grüßen
    Meier

    schrieb Ernst Meier am

  • #75

    Es ist nur schade, dass jeder versucht, hier möglichst extrem clevere Sätze von sich zu geben. Ich vermisse die Aktion, was ist denn nun zu tun? Schon vor einem Jahr lagen Plakete gegen die Entscheidung bei uns im Lehrerzimmer aus - die Verbände kündigten Klagen an, ist was passiert? Nein!
    Mich wundert nur, dass der Staat ständig neue Steuerrekorde verkündigt, statt nun endlich einmal die Steuerschraube etwas zu lockern.
    Lehrer:
    - Image schlecht
    - Umfeld schlecht
    - Minimale, nachvollziehbare Steuervorteile weg
    - Bezahlung (auch für angestellte Lehrer) naja…
    - Altersschnitt geht weiter nach oben
    - Mangelware in allen Bundesländern

    Was denn noch?

    Wundert sich noch jemand über den gesteuerten Lehrermangel?

    @Knut - was treibt sich hier ein selbstherrlicher Betriebswirt auf dieser Seite rum? Wenn die Ratschläge wenigstens nicht absolut banal wären, könnte man von einem Hilfeversuch sprechen…

    schrieb stroehli am

  • #76

    Offensichtlich ist Steuer- und Bildungspolitik losgelöst von menschlicher Vernunft nicht nur denkbar oder möglich, sondern der Regelfall.

    schrieb Stephan Diedrich am

  • #77

    Sehr geehrter Herr Knut,

    als Partner einer Lehrerin darf ich Sie darauf hinweisen, dass im Gegensatz zu Betriebswirten, die ja wohl regelmässig Manager mit zweistelligen Gehaltszuwächsen sind (darf ich auch ein bisschen Vorurteile pflegen?), an Lehrern schon lange gespart wird. Das 13. Monatsgehalt wurde gekürzt bzw. gestrichen, das Jahresgehalt also erheblich reduziert, während gleichzeitig die Deputate erhöht wurden. Das betrifft eben dann nicht nur die „privilegierten“ Lehrer, sondern auch die mit ihnen verheirateten „Unterdrückten“, die in der Privatwirtschaft arbeiten. Denn das Lehrereinkommen ist Teil des Familieneinkommens. Und bekanntlich sind die Lebenshaltungskosten mitnichten gesunken in den letzten Jahren.
    Dazu nun sollen eben diese Familien noch ohne Ersatz das Bildungswesen subventionieren, indem sie zwar den Staat von der Vorhaltung von Arbeitsplätzen für Lehrer freistellen, aber diesen Zusatzaufwand steuerlich nicht mehr geltend machen dürfen? Ich als betroffener Nichtlehrer verwahre mich in aller Form dagegen, dass ich zum kostenlosen Packesel einer verfehlten Bildungspolitik gemacht werde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Meier

    schrieb Ernst Meier am

  • #78

    Sehr geehrter Herr Knut,

    Sie sind, wie Sie sagen, Betriebswirt. Da sollte Ihnen aber zum Thema etwas mehr einfallen als die Spekulation darüber, wie viele Büchern ein Lehrer haben darf. Nebenbei, man kann nie genug Bücher haben.
    Entscheidend ist doch einzig und allein, dass Lehrer private Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssen, in denen sie einen wesentlichen Teil ihrer beruflichen Arbeit erledigen. Lehrer haben nun mal keinen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Schreibtisch, schon gar nicht die entsprechende weitergehende Infrastruktur, wie Sie sie als Betriebswirt etwa bei Ihrem Arbeitgeber haben. Also, wo, wenn nicht im privaten Arbeitszimmer, kann ein Lehrer die Arbeit erbringen, für die er angestellt ist? Ich kenne keinen anderen Beruf, für den die Aufwendungen für das Arbeitszimmer so selbstverständlich Werbungskosten sind wie bei dem eines Lehrers. Es sagt viel aus über den Sachverstand der auch für Bildung zuständigen Politiker, wenn sie ausgerechnet den Lehrern nun die steuerliche Absetzbarkeit dieser Aufwendungen streitig machen. Es sind dies auch die Politiker, die aus populistischen Gründen verlangen, dass Lehrer ihre Unterrichtsvorbereitungen in der Schule erledigen, damit sie so „wie alle anderen Arbeitnehmer auch“ 8 Stunden am Arbeitsplatz verbrächten. Diese Forderung kommt übrigens von einem Ministerpräsidenten, der schon mehr als einmal wegen einer Peinlichkeit zurückrudern musste. Spätestens dann, wenn die Schulträger laut aufschreien, weil sie für die Lehrer Bürotrakte errichten müssen, wird die nächste Ruderregatta stattfinden.
    Offenbar ist nicht bekannt, welch umfangreiche Unterrichtsmaterialien Lehrer auf dem privaten Computer ihrer Familien erstellen müssen, ohne welche die Eltern einen ganz erheblichen Zusatzaufwand für Lernmittel hätten. Ausser dem Arbeitszimmer als Raum fallen somit erhebliche Geräte- und Materialkosten an, die nie in Rechnung gestellt werden, sondern die Lehrerfamilien tragen. Wenn nun aber das Finanzministerium den populistischen Weg zu gehen sich anschickt, dann dürfte die Grosszügigkeit so mancher Familie auch ein Ende haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Meier

    schrieb Ernst Meier am

  • #79

    Es ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar, warum gerade Lehrer ihr Arbeitszimmer nicht mehr geltend machen dürfen. Gerade sie sind es doch, die dem Staat durch ihre Investitionen zu Hause die Kosten für die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes in der Schule ersparen. Meiner Frau, Lehrerin, steht in ihrem Lehrerzimmer gerade Mal eine Arbeitsfläche in der Grösse eines Blattes im Format DIN A4 zur Verfügung. Sie darf sich glücklich schätzen, einen Stuhl ergattert zu haben. Müssten Lehrer, wie populistisch gefordert, aus „Gerechtigkeitsgründen“ 8 Stunden am Tag in der Schule verbringen, dann wären die Schulträger gehalten, zu jedem Schulhaus noch einen Verwaltungstrakt für Lehrer anzugliedern, der pro Lehrer ein Arbeitszimmer enthält. Genau diese Kosten ersparen wir den Schulträgern.
    Ich sehe nicht ein, weshalb gerade Lehrerfamilien durch das Finanzministerium bedeutet wird, sie hätten in den vergangenen Jahren rechtsmissbräuchlich Steuern gespart. Es ist auch mein Geld, das dazu benützt wird, Räumlichkeiten für die Unterrichtsvorbereitung vorzuhalten, einen Computer zu beschaffen und zu unterhalten, wofür etwa Kosten für Druckpapier und Druckerpatronen in nicht geringem Umfang anfallen, die nicht anfallen würden, wenn bei uns nicht Unterrichtsmaterialien erstellt würden. Würde sich das Kollegium den einen Computer in der Schule teilen müssen, dann wäre die Arbeit nicht zu bewältigen. Für den Service, den Lehrerfamilien dem Staat erbringen, möchte ich gefälligst entschädigt werden. Nein, den Support, den ich leiste, will ich gar nicht in Rechnung stellen. Aber auf meinen Kosten will ich auch nicht sitzen bleiben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Meier

    schrieb Ernst Meier am

  • #80

    Ich dürft euch nicht auf Verbände verlassen. Ihr müsst gegen euren Steuerbescheid Einspruch beim Finanzamt einlegen. Wir der Einspruch abgelehnt, könnt ihr Klage erheben. Dafür benögtigt ihr aber einen Anwalt.
    Ich kann euch nur empfehlen, nicht immer selber an der Steuerklärung rum zu doktern sondern einen Steuerberater zu Rate ziehen. Die sind vom Fach und besser als eure Verbände.

    Sollte schon einer geklagt haben, könnt ihr euch bei eurem Einspruch auf die Klage berufen und ruhendes Verfahren beantragen, bis über die Klage entschieden wurde.
    Ihr müsst auf jedem Fall darauf achten, dass euer Steuerbescheid bezüglich des Arbeitszimmers noch offen ist. Besser ist noch, wenn der Bescheid nach § 164 AO offen ist.

    Glaubt es mir.

    Euer Knut

    schrieb Knut am

  • #81

    Vielen Dank für die ausführlichen Infos - nur leider - echte Knaller sehe ich da nicht - und heimliche Erfolge werden dort sicher nicht erzielt…  warten wir also auf den Ausgang der angekündigten Musterprozesse!

    schrieb stroehli am

  • #82

    Schöne Hausaufgabe, stroehli! Ich kann da nur für meinen Verband, den PhV reden. Ich weiß, dass er sich zum Beispiel mit Erfolg stark gemacht hat für die Erhöhung der A15-Stellen am Gymnasium, als bei den anderen Schularten die Besoldung verbessert wurde. Ansonsten ist es eine Liste von vielen kleinen Verbesserungen bzw. Verhinderung von Verschlechterungen, die aber deutlich besser ausgefallen wären, wenn wir einen höheren Organisationsgrad hätten (BW 20%).
    Ich denke die GEW, für die ich nicht reden kann, hat enorm viel erreicht für ihre Klientel - ist aber auch wesentlich stärker in der Zahl der Mitglieder und hat wesentlich stärkeres politisches Gewicht.
    Im Moment bereitet der PhV Musterprozesse hinsichtlich des Arbeitszimmers vor, bei denen einzelne Mitglieder vom Verband ausgewählt und unterstützt werden. Die Funktionäre haben erst neulich bei einer Regionalversammlung versichert, dass sie hart and der Sache dranbleiben.
    Was der PhV sonst noch erreicht hat, kann man nur einschätzen, wenn man weiß, was von oben eigentlich noch alles geplant war.
    Ich bin übrigens der Meinung, dass es nicht entscheidend ist, welchem Verband man angehört, sondern, dass man sich, wie andere Berufsgruppen auch verbandspolitisch organisiert. Wenn die Lokomotivführer genau so wenig Interesse an Gewerkschaftspolitik hätten wie wir, dann wären ihre Forderungen schon längst Schnee von gestern.

    schrieb Alfred am

  • #83

    Frage an Alfred: Ok, vielleicht bin ich da uninformiert, aber dürfte ich kurz die Liste der größten Erfolge erfahren?
    Günstige Schlüsselversicherung mal ausgeklammert?
    Ich glaube, wenn ich die H&M-Kundenkarte nehme, hab ich schon fast größere Vorteile…
    Aber mal ernsthaft: Wenn EIN Lehrer sein Arbeitszimmer durchbekommen würde, wäre das nicht ein Vorzeige-Fall, auf den man sich dann in JEDER Lehrer-Steuererklärung berufen könnte?
    Dann müssten es doch ALLE mit der selben Begründung durchbekommen?
    ====> Ich erbitte konstruktive Ratschläge, gejammert ham wer ja nu genug!

    schrieb stroehli am

  • #84

    Ihr müsst gegen eure Einkommensteuerbescheide Einspruch einlegen und begründen. Wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt, könnt ihr immer noch Klagen. Allerdings braucht ihr dafür einen Rechtsanwalt, der euch vor dem Finanzgericht vertritt. Vielleicht kommt ihr ja bis zum BFH.

    Lieber Grüße Knut

    P.S. Ich würde allen Lehrern empfehlen, die Steuererklärung von einem Steuerberater machen zu lassen und selbst daran rum doktern. Das kann nämlich in die Hose gehen.

    schrieb Knut am

  • #85

    Das genau wäre die falsche Reaktion. Die Verbände setzen sich sehr für das Arbeitszimmer ein. Hätten die Verbände mehr Mitglieder, das heißt würden die Lehrer ein bisschen mehr Solidarität zeigen, dann hätten sie auch mehr politisches Gewicht.
    Stattdessen sparen sich die meisten Kollegen die Mitgliedsgebühren, nehmen mit, was die Verbände für sie erkämpfen, und tun das was sie am besten können: labern und lamentieren.

    schrieb Alfred am

  • #86

    Sagt mal, sollten nicht alle aus den gebührenpflichten Lehrerverbänden austreten, wenn sich solche Verbände NICHT EINMAL in dieser Sache einsetzen können?
    Offenbar hat sich keine Gruppe ausreichend gewehrt, jetzt sind wir also diesen Pseudo-Vorteil auch los, oder?

    schrieb stroehli am

  • #87

    hallo, liebe kollegen,
    ich habe gehört, dass man bei der steuererklärung widerspruch einlegen soll, da das mit der unabsetzbarkeit des arbeitszimmers wohl evt. wieder gekippt werden könnte. ist da was dran? da ich gerade bei der steuer 2006 sitze: galt die unabsetzbarkeit schon für 2006 oder erst ab 2007?
    schöne grüße,
    elesof

    schrieb elesof am

  • #88

    Zurück zum Arbeitszimmer. Nur mit der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers hat es sich ja zum größten Teil erledigt. Aber dafür gibt es noch viele andere Möglichkeiten die sich steuerlich gelten machen lassen. Ich persönlich lasse mich immer von meinem Steuerberater ausführlich beraten.
    Lasst ihr eure Einkommensteuererklärung auch von einem Steuerberater erstellen oder macht ihr die Erklärung selber?

    Knut

    schrieb Knut am

  • #89

    Hallo Eva,

    Hochdeutsch ist wohl nicht deine Stärke.

    Beleidigungen sind auf dieser Site nicht erwünscht. Im Folgefall sehe ich mich gezwungen, zukünftige Kommentare (egal von wem) nicht freizuschalten.
    Anmerkung Der Lehrerfreund, 10.10.2007

    Nee, was gescheites habe ich nicht gelernt. Ich wollte ja BWL auf Lehramt studieren, habe mich aber für den schwereren Part entschieden und das Diplom in BWL gemacht.

    schrieb Knut am

  • #90

    Hallo Knut,
    hast wohl nix ordentliches gelernt
    und nun bisse sauer auffe Lehrer!
    *g*

    schrieb Eva am

  • #91

    @Knut: Okay, das mit den 5qm war missverständlich. Ich fühlte mich ja auch persönlich angegriffen, Immerhin ist mein Regal ungefähr genau 5qm groß und es steht in einem Raum, der ca. 14 qm groß ist.

    Aber genug der persönlichen Infos. Ich möchte hiermit nur noch festhalten, dass es zu nichts führt, anderen vorschreiben zu wollen, wann zu jammern angemessen und ziemlich ist. Ich zum Beispiel fühle mich überhaupt nicht kompetent, deine Arbeitssituation einschätzen zu können.

    schrieb Stephan Diedrich am

  • #92

    Hallo Stephan,

    Mathe-Pauker bist du nicht. Oder? Wer ein Regal hat, das 5m breit ist, kann schlecht einen Raum von nur 5qm haben. Es sein denn,der Raum ist nur 1m breit und 5m lang. Aber in solch einem “Schlauch” wird die Sylvia wohl nicht ihr Arbeitszimmer haben.

    Zu meinem Beruf. Ich bin Börsenmakler.

    schrieb Knut am

  • #93

    Ach Knut,

    Wenn du schulpflichtige Kinder hast, wirst du froh sein, wenn sie Lehrer haben, die auch ab und zu mal ein Buch lesen und vielleicht sogar kaufen.

    Wieso nimmt ein Buch, das steht, weniger Platz weg? Ist das Buch nicht immer gleich groß?

    Also, wer ein Wohnzimer hat, das weniger als 5qm groß ist, der sollte sich fragen, warum er in einem Dixie-Klo wohnt. Knut, 2mx2,5m, jetzt mal ehrlich, das ist nicht viel, glaubs mir. Ein Doppelbett hat z. B. 4qm, aber, ja, ich weiß, das kann sich ja auch nicht jeder leisten…

    Nein, niemand zwingt einen dazu, Lehramt zu studieren. Aber Verhältnisse können sich ändern, und ich denke, dann hat man allen Grund, dies auch beim Namen zu nennen. Mit deinem Argument ist jeder Arbeitskampf kompletter Blödsinn. Es wird ja schließlich niemand dazu gezwungen, Sachbearbeiter, Bäckereifachverkäufer oder Gebäudemanager zu werden.

    Wieso hast du eigentlich Zeit und Muße dazu, als ausgewiesener Nichtkenner der Lehrersituation ellenlange Diskussionsbeiträge von Lehrern in einem Lehrerforum zu lesen UND zu kommentieren. Was machst DU denn den ganzen Tag?

    schrieb Stephan Diedrich am

  • #94

    Hallo Sylvia.

    Wofür braucht man 10qm Regal. Für Deutsch und Kunst?
    Kann ich nicht glauben. Du solltest die Bücher aufrecht hinstellen und nicht hinlegen. Dann reicht auch der Platz.

    An alle Pauker:

    Warum fordert ihr nicht an den Schulen mehr Raum zum Vorbereiten.

    Euer Einkommen muss ja ziemlich hoch sein, wenn ihr in euren Wohnungen oder Häusern Arbeitszimmer habt in denen eine Regalwand von 5m passt.

    Andere haben nicht einmal so große Wohnzimmer.

    Ja Ja immer stöhnen.

    Ich frage mich, wieso habt ihr auf Lehramt studiert. Es hat euch kein Mensch gezwungen.

    Wie es an den Schulen zugeht müßtet ihr aus eurer eigenen Schulzeit ja wissen.

    LG Knut

    schrieb Knut am

  • #95

    Hallo Knut, das Arbeitszimmer an Schulen ist eine längst überfällige Notwendigkeit, um die Kommunikation an Schulen zu verbessern. Andere Leistungen wurden ebenfalls gestrichen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) und die Arbeitszeit wurde mehrfach erhöht. 12 Wochen Ferien? Eine Woche kann aufgrund der Feiertagen abgezogen werden, da haben andere auch frei.Klar, ich habe gerade Herbstferien. Ich bereite drei Unterrichtsreihen und eine Fortbildung vor. Das hätte ich gerne auch in der Schule gemacht, aber dort müsste ich mir mit 5 Kollegen vier Stühle und 2 halbe Tische teilen, da kann ich wirklich nicht arbeiten…

    schrieb Marcel am

  • #96

    Hallo Knut,
    wo sind sie denn alle, die motivierten Quereinsteiger aus der freien Wirtschaft, die doch immer soooooo gerne auch mal lange Sommerferien haben wollten? Ich kenne keinen, der geblieben ist. Woran mag das wohl liegen?
    Mfg
    Anja

    schrieb Anja am

  • #97

    Hallo ihr Lehrer!

    Ich verstehe die ganze Aufregung um das Arbeitszimmer nicht. Wenn in der privaten Wirtschaft der Arbeitgeber keine Gewinne erzielt, werden die Löhne und Gehälter nicht erhöht bzw. andere Leistungen gestrichen (z.B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge etc.).
    Falls ihr Lehrer es vergessen habt: Ihr werdet aus Steuergeldern bezahlt. Eure Arbeitgeber macht jedes Jahr neue Schulden. Da muss auch mal bei euch Lehrern gespart werden.
    Wer bekommt schon 12 Wochen Ferien im Jahr?
    Jetzt kann man das Arbeitszimmer nich mehr absetzen und ihr schreit gleich.
    Denkt mal darüber nach. Wieso bekommt ihr eine höhere Pension und braucht nicht in die Rentenkasse einzahlen.
    Ich könnte noch mehr Beispiele aufführen. Aber die kennt ihr ja selbst.
    Aber es ist immer schon so gewesen. Die meisten Lehrer sind fühlen sich immer benachteiligt und wissen alles besser.

    Mit freundlichen Grüßen

    Knut

    schrieb Knut am

  • #98

    Hat eigentlich schon mal einer richtig nachgerechnet ? 26 Wochenstunden Unterricht je 45min ergeben 19,5h. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit (während des Schuljahres !) von 40h (Was uns der Dienstherr als Mindestarbeitszeit regelmäßig unterstellt) sind das schon mal weniger als 50% purer Unterricht. Kommt hinzu die “Unterrichtsfreie Zeit” in den Ferien, die ebenfalls der Vorbereitung etc. dienen soll, was den Prozentsatz logischerweise noch weiter nach unten treibt.
    Übrigens: Die berufsspezifische Arbeit eines Richters ist das Richten. Sollte dann nicht auch seine Arbeit außerhalb des Gerichtssaales entsprechend gewertet werden. Richter dürfen ihre häuslichen Arbeitszimmer natürlich absetzen.

    schrieb pepeschneider am

  • #99

    Hallo Frank,
    soweit ich weiß, dürfen verbeamtete Lehrer den Unterricht von streikenden angestellten Lehrern nicht vertreten und können dies auch ihrem Direktor gegenüber rechtlich durchsetzen.
    Gruß,
    Grit.

    schrieb Grit am

  • #100

    Welchen Sinn hätte denn ein Streik angestellter Lehrer, wenn doch die beamteten Kollegen seinen Unterricht übernehmen?
    De facto sind angestellte Lehrer Angestellte ohne Streikrecht.

    schrieb Frank Stützel am

  • #101

    “Haben aber angestellte Lehrer schon mal gestreikt? - na??? Ich glaube, auch nicht ...!!!”
    Doch, ich zum Beispiel! (ich bin Angestellte)
    Und mir ist zumindest ein verbeamteter Lehrer bekannt, der auch gestreikt hat und bei einem weiteren Streik und Demonstrationstag sogar mit seinen Schülern(organisiert als Wandertag, aktiver Unterricht in Demokratie) teilgenommen hat.
    Nur über solche Aktionen wird nicht so ausführlich und überall auf den Sendern berichtet, wie über Prügeleien vorm Fußballstadion….
    Gruß,
    Eva.

    schrieb Grit am

  • #102

    “Ein Lehrer ohne Arbeitszimmer ist, ich nenns mal, undenkbar. Es geht einfach nicht.”

    Richtig, endlich sagt es mal einer! Eigentlich sollte die auf dieser Feststellung aufbauende Argumentation genügen, um unsere Feudalbürokraten davon zu überzeugen, dass ein Lehrer sein Arbeitszimmer absetzen können muss!

    Und was soll überhaupt die scheinheilige und Pseudo-Differenzierung hinsichtlich des Schwerpunktes der beruflichen Tätigkeit?????

    Wenn ein Angehöriger gleich welcher Berufsgruppe Arbeitsmittel, von der Klarsichthülle bis zu einer angemessenen Räumlichkeit, benötigt, um seine berufliche Tätigkeit ausüben zu können, diese aber aus eigener Tasche finanzieren muss, so haben solche Aufwendungen gefälligst absetzbar zu sein, und zwar ohne Einschränkung!!!

    Und noch etwas: Immer wieder wurde hier die Überzeugungskraft von Argumenten mit dem Hinweis auf noch schlimmere Zustände im Ausland eingeschränkt. Typisch deutsch, finde ich, denn wieso wird eine Ungerechtigkeit gegenüber Hundertausenden hierzulande, zumal solchen, die die Jugend im Sinne von Staatstreue erziehen (!) sollen, geringer, nur weil es irgendwo auf der Welt vermeintlich oder tatsächlich noch schlimmer zugeht????????????? Unrecht bleibt Unrecht.

    Ein Letztes (auch in diesem “Thread” angesprochen): Solidarität und Lehrer - das sind zwei Begriffe, die einander meist ausschließen! Wir sind uns wahrscheinlich, vermutlich aus einem akademischen Berufsverständnis heraus, zu fein zu massenhaftem Protest, denn Beamte dürfen ja nicht streiken. Haben aber angestellte Lehrer schon mal gestreikt? - na??? Ich glaube, auch nicht ...!!!

    Es liegt schon an uns selbst: Die Klassen sind zu voll; die Belastung mit Korrekturen ist absurd ungleich; die allgemeinen Arbeitsbedingungen sind, gemessen am gesellschaftlichen Status dieses Staates, beschämend (ich rechne auch die Verhaltensverwahrlosung bei vielen Kindern und Jugendlichen dazu - sollte man nicht mal dagegen klagen dürfen, wenn viele Hauptverantwortliche, nämlich Eltern, sich ihrer Pflicht entziehen und die Lösung der Probleme einem eigentlich anderen Zwecken dienenden System, der Schule, aufzwingen?) usw. usw.

    Wann tut es uns Lehrern endlich so weh, dass wir aufschreien?

    Alexander

    schrieb Alexander am

  • #103

    Der “Arbeitsschwerpunkt” bemisst sich ja steuerrechtlich meines Wissens nach dem Anteil der Arbeitsstunden, Schwerpunkt wäre demnach eine Nutzung zu mehr als 50%. Gemessen an einer Unterrichtsverpflichtung von ca. 26 Std./Woche müsste dann also eine Wochenstundenzahl von weit über 50 Stunden vorliegen. Nun ja.

    Aber:

    Ein Lehrer ohne Arbeitszimmer ist, ich nenns mal, undenkbar. Es geht einfach nicht. Und niemand, nicht mal sog. “Lehrerhasser” wollen, dass ihre Kinder von Lehrern unterrichtet und erzogen werden, die ihren Unterricht nicht angemessen vor- und nachbereiten. SO gesehen, ist der Arbeitsschwerpunkt eines Lehrers sehr wohl im Arbeitszimmer, denn nur sehr naive Menschen gehen davon aus, dass Lehrer außerhalb der Schule nur Tennis spielen oder im Baumarkt sind.

    Wenn dagegen z. B. Architekten nicht nur im Büro, sondern auch zu Hause arbeiten wollen, können sie das gern tun. Sie MÜSSEN es aber nur, wenn ihnen ihr Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Und DANN kann ein Architekt sein Arbeitszimmer absetzen, im Dachgeschoss oder in einem anderen Haus. Ein Lehrer aber nicht - auch nicht im Dachgeschoss…

    schrieb Diedrich am

  • #104

    “gegenüber welchen Berufsgruppen sehen Sie sich steuerrechtlich im Bezug auf das häusliche Arbeitszimmer benachteiligt”

    Keine Ahnung.

    “Liegt Ihrer Meinung nach der Arbeitschwerpunkt eines Lehrers im häuslichen Arbeitzimmers?”

    Ja, durchaus.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #105

    @diedierich: gemeinsames Leid ist geteiltes Leid :-)

    @lehrerfreund:
    gegenüber welchen Berufsgruppen sehen Sie sich steuerrechtlich im Bezug auf das häusliche Arbeitszimmer benachteiligt benachteiligt? Könnten Sie mir mal bitte konkrete Berufe nennen.
    Liegt Ihrer Meinung nach der Arbeitschwerpunkt eines Lehrers im häuslichen Arbeitzimmers?

    schrieb Grege am

  • #106

    @Gisbert

    “Die LehrerInnen wären in meinen Augen nur dann benachteiligt, wenn ihr Tätigkeitsschwerpunkt tatsächlich im häuslichen Arbeitszimmer läge.”

    Eben - deshalb habe ich im Artikel ja gejammert.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #107

    Jeder liest, was er lesen möchte, aber es bleibt dabei: Erklären oder verstehen kann es keiner. Nur gut oder schlecht finden. Das geht mir an der Sache vorbei. Steuerungerechtigkeiten werden nicht dadurch besser, dass auch andere davon betroffen sind.

    schrieb Diedrich am

  • #108

    Hallo Lehrerfreund,

    die im Erlass zitierten Beispiele sind spezifische Urteilsbegründungen, die in meinen Augen eine absolut identische Aussage enthalten, und zwar für alle genannten Berufsgruppen, nämlich, wenn der Tätigkeitsschwerpunkt sich außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers befindet, kann das Arbeitszimmer nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das sich die Formulierungen im Einzelnen unterscheiden, ändert aber nichts an der Grundaussage, die für alle Berufsgruppen gleichermaßen gilt. Die LehrerInnen wären in meinen Augen nur dann benachteiligt, wenn ihr Tätigkeitsschwerpunkt tatsächlich im häuslichen Arbeitszimmer läge. Dass dies nicht so ist, wird ja selbst hier nicht bestritten.

    schrieb Gisbert am

  • #109

    Danke für den Hinweis auf die Stelle.

    In dem von dir angesprochenen Abschnitt geht es um Personen, die vorrangig außerhalb ihres Arbeitszimmers arbeiten. Begründet wird bei all diesen Berufsbildern damit, dass der Tätigkeitsschwerpunkt außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers liegt (und wie mir scheint: zu Recht). Ich gehe intuitiv davon aus, dass es sich dabei um Fälle handelt, die vor der Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz Grauzonenfälle waren. Nur bei LehrerInnen ist die Begründung anders, nämlich: “weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen”.

    Ich finde also nicht, dass meine Darstellung einseitig war.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #110

    Hallo Lehrerfreund,

    die relevante Stelle findest du über den o.g. Link ab Seite 5, letzter Abschnitt.

    schrieb Gisbert am

  • #111

    Hallo Gisbert,

    könntest du bitte die relevanten Stellen zitieren? So habe ich den Erlass nämlich nicht gelesen.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #112

    Ich habe mir den Erlass des Bundesfinanzministeriums, auf den hier verwiesen wird, durchgelesen. Neben den LehrerInnen ist in diesem Zusammenhang auch die Rede von Handelsvertretern, kaufm. Angestellten, Ärztinnen und Architekten. Von einer alleinigen Benachteiligung von Lehrern zu sprechen, trifft den Sachverhalt also nicht. Es gibt offensichtlich eine Reihe anderer Berufsgruppen, die in gleicher Weise betroffen sind. Die einseitige Darstellung in diesem Beitrag zeigt mir vor allem wo die Jammerneigung mal wieder am größten ist.

    schrieb Gisbert am

  • #113

    @ Marcel

    was steuerlich abzugsfähig ist, hängt nicht von dem Beschäftigungsstatus ab. Sobald eine Ausgabe als beruflicher Aufwand angesehen wird, kann jeder diese absetzen, egal ob Beamter, Arbeiter, Unternehmer, Angestellter oder wer auch immer. Von daher braucht man nicht zwischen diesen Beschäftigungsgruppen zu unterscheiden.

    Im übrigen gehört der Lehrerberuf zu den Tätigkeiten, die sowohl von Beamten als auch von Angestellten ausgeübt werden. Ihrer Logik zufolge dürfte sich ein angestellter Lehrer nicht mit den von Ihnen aufgeführten Beamtengruppen vergleichen, wenn es z.B. um die steuerliche Absetzung berufsbedingter Ausgaben geht.

    Umgekehrt gibt es immer wieder Leute und Beschäftigungsgruppen, denen man sich gegenüber benachteiligt fühlt. Wenn man nur diese im Auge behält, könnten wir alle den ganzen Tag nur jammern und wehklagen….........

    Um weniger Beachtung findet diese Jammerei von Leuten, die ansonsten mit reichlichen Privilegien gesegnet sind. Der Streik der Entlassung bedrohten von Opelmitarbeitern hat in der Öffentlichkeit z.B. ein großes Solidaritätsgefühl hervorgerufen, während die Arbeitsniederlegungen der gut bezahlten Fluglotsen eher auf Ablehnung stieß.

    schrieb Grege am

  • #114

    Dachte schon, ich steh allein auf weiter Flur…

    schrieb Diedrich am

  • #115

    @Grege

    Nicht nur Lehrer sind Beamte im höheren Dienst, sondern auch Polizeiräte, Amtsräte, Regierungsräte, Akademische Räte usw. und die müssen sich ihre Büros auch nicht zu Hause aus eigenen Mitteln einrichten.

    Meine Mutter ist Hauptschullehrerin und mein Vater war Finanzbeamter (beide im gehobenen Dienst). Mein Vater bekam nicht nur ein Büro, sondern auch jedes Arbeitsmaterial, vom Kugelschreiber bis zum Laptop + Drucker, gestellt. Natürlich bekam er auch seine Dienstreisen bezahlt. Meine Mutter erhält nichts und unterhält sich zu Hause ein Arbeitszimmer, in dem die aus eigenen Mitteln + finanzierten Arbeitsmaterialen stehen…
    Gerecht?

    Vergleiche mit anderen sind schwierig. Man kann auf andere verweisen, die auch das ein oder andere aus eigenen Mitteln kaufen und man kann auch auf Fluglotsen und andere verweisen, die trotz einer sehr guten Bezahlung Arbeitskämpfe führen. Daher halte ich den Vergleich mit anderen Beamten am sinnvollsten.

    Wenn wir uns immer nach unten orientieren, dann sollten wir alle von morgens 6 bis nachts um 4 für 5€ die Stunde arbeiten, weil irgendwo auf der Welt das einer tut.

    schrieb Marcel am

  • #116

    @Grege

    Nicht nur Lehrer sind Beamte im höheren Dienst, sondern auch Polizeiräte, Amtsräte, Regierungsräte, Akademische Räte usw. und die müssen sich ihre Büros auch nicht zu Hause aus eigenen Mitteln einrichten.

    Meine Mutter ist Hauptschullehrerin und mein Vater war Finanzbeamter (beide im gehobenen Dienst). Mein Vater bekam nicht nur ein Büro, sondern auch jedes Arbeitsmaterial, vom Kugelschreiber bis zum Laptop Drucker, gestellt. Natürlich bekam er auch seine Dienstreisen bezahlt. Meine Mutter erhält nichts und unterhält sich zu Hause ein Arbeitszimmer, in dem die aus eigenen Mitteln + finanzierten Arbeitsmaterialen stehen…
    Gerecht?

    Vergleiche mit anderen sind schwierig. Man kann auf andere verweisen, die auch das ein oder andere aus eigenen Mitteln kaufen und man kann auch auf Fluglotsen und andere verweisen, die trotz einer sehr guten Bezahlung Arbeitskämpfe führen. Daher halte ich den Vergleich mit anderen Beamten am sinnvollsten.

    Wenn wir uns immer nach unten orientieren, dann sollten wir alle von morgens 6 bis nachts um 4 für 5€ die Stunde arbeiten, weil irgendwo auf der Welt das einer tut.

    schrieb Marcel am

  • #117

    Als Trost kann ich Ihnen mitteilen, daß die von mir erwähnten Benachteilungen anderer Arbeitnehmer(z.B. diefehlende Absetzbarkeit der Reinigungs- und Anschaffungskosten von beruflich getragener Kleidung) hier und in der Öffentlichkeit ebenfalls kaum registriert werden.

    Den Vergleich mit den Telekommitarbeitern finde ich zutreffend, da Beamte im höheren Dienst auch großzügige Privilegien genießen. Daher halten sich wohl verständlicherweise die Beileidskundgebungen außenstehender Personen in Grenzen, wenn ansonsten privilegierten Gruppen eine Steuervergünstigung (ob zu Recht oder zu Unrecht) gestrichen wird….....

    Daß mir die angestellten Lehrer in dieser Angelegenheit leid tun, habe ich schon mehrfach erwähnt….....

    schrieb grege am

  • #118

    Keine Angst, ich freue mich. Wirklich. Meistens bin ich sogar ein recht gut gelaunter Geselle. Aber argumentativ kann ich nicht zustimmen.
    Man findet immer andere, denen es schlechter geht, man kann sich immer darüber freuen, dass man wenigstens gesund ist, man kann sich aber auch darüber wundern, dass jeder Protest, der von Lehrerseite kommt, belächelt oder ignoriert wird. Geht das den streikenden Telekommitarbeitern dieser Tage eigentlich genauso? Immerhin haben die, im Vergleich zu vielen anderen Arbeitskräften im Servicebereich, deutliche bessere Arbeitsverhältnisse gehabt.

    schrieb Diedrich am

  • #119

    Wieso sollte ein Gehaltsvergleich mit ausländischen Erwerbseinkommen nicht möglich sein? Durch Kenntnisse über die Randbedingungen wie Steuer- und Sozialversicherungssysteme sowie die Kaufkraft kann die Gehaltstabellen in ein rechtes Licht rücken.

    Wenn ich Sie im letzten Beitrag richtig verstanden habe, sind Sie weniger über die Einkommenskürzungen als vielmehr über deren unlogische Begründung verärgert. Diese stellt für mich jedoch kein Einzelfall dar.

    Das gesamte Steuer- und Sozialversicherungssystem in Deutschland ist mit sämtlichen, abenteurlich begründeten Ungerechtigkeiten gespickt, über die ich mich 24 Stunden mein restliches Leben aufregen könnte.

    Um jedoch nicht die Lebenslust zu verlieren, sollte man sich vielleicht zur Abwechslung auch mal über seine Privilegien freuen….Um so mehr, wenn diese überwiegen…......

    schrieb grege am

  • #120

    Lehrer im Ausland? Ich kenne die Gehaltstabellen nicht. Vergleichsversuche bleiben allerdings immer Äpfel/Birnen-Vergleiche. Aber da es in diesem Thread um die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers geht, ist dies nicht der Punkt.
    Der Gesetzgeber hätte doch sinngemäß schreiben können, “Lehrer können das Arbeitszimmer ab 2007 nicht mehr absetzen, die verhältnismäßig hohe Netto-Bezahlung deckt eventuelle Zusatzkosten bereits vollständig ab”, oder vielleicht “da die Entwicklung insgesamt zu Ganztagsschulen tendiert, sind die Träger angehalten, nach und nach Arbeitsplätze und Unterrichtsmaterial in ausreichender Menge für den Lehrkörper bereitzustellen. Dies macht die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers für Lehrer überflüssig.”
    Stattdessen heißt es, dass das Arbeitszimmer absetzbar bleibt, selbst wenn die Hauptarbeit dort gar nicht verrichtet wird, außer für Lehrer, WEIL dort die Hauptarbeit nicht verrichtet wird. Wer kann DAS verstehen?

    schrieb Diedrich am

  • #121

    @diederich
    mein letzter Beitrag sollte nicht als Gesetzesvorlage für Herrn Steinbrück verstanden werden. Auf die vermeindliche Ungerechtigkeit über die fehlende Absetzbarkeit des Arbeitszimmers habe ich mich dabei nicht eingelassen.
    Ich wollte lediglich betonen, daß ich die Klagen von angestellten Lehrern in dieser Ansicht nachvollziehen kann. Hingegen sollten Die Beamten des höheren Dienstes diesen Einkommensverlust ihren Stauts bedingten Privilegien (Nettovorteil beim Gehalt sowie großzügige Alters- und Gesundheitsversorgung, usw.) gegenüberstellen, die nicht wenige Steuerzahler auch als Ungerechtigkeit empfinden. Selbst bei Anwendung dieses neuen Steuergesetztes können solche Beamte immer noch ein dickes Saldo auf der Habenseite ihrer Privilegien verbuchen. Von daher sollte sich die Empörung der zuletzt genannten Gruppe von Lehrern in Grenzen halten…....

    Mich würde nach wie vor interessieren, in welchem Ausland Lehrer besser dran sind. Oder habe ich Aussage in Ihrem vorletzten Beitrag falsch verstanden?

    @Fred: die oben erwähnten Privilegien stellen schon für sich alleine eine hohe, wenn auch vom Finanzamt erzwungene Wertschätzung dieses Berufes dar.

    schrieb grege am

  • #122

    “Diese Argumentation verstehe wer will - ich jedenfalls nicht!”
    Volle Zustimmung!

    schrieb Diedrich am

  • #123

    Für die “normalen Arbeitnehmer” scheint Folgendes zur steuerlichen Absetzbarkeit eines zusätzlich angemieteten Arbeitszimmers zu gelten:

    “Das gilt selbst dann, wenn im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Job von dort aus überwiegend erledigt wird.”


    Für die Lehrer wird aber genau DAS als Argument dagegen benutzt!!!:

    “Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Beta?tigung regelma?ßig nicht im ha?uslichen Arbeitszimmer [sic], weil die berufspra?genden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o.a?. erbracht werden (>BFH-Urteil vom 26. Februar 2003, - VI R 125/01 -, BStBl II 2004 S. 72)”

    Diese Argumentation verstehe wer will - ich jedenfalls nicht!

    schrieb Dörthe am

  • #124

    Viele haben doch gerade wegen der freien Zeiteinteilung diesen Beruf gewählt (für eine Großteil der Bevölkerung die einzige Möglichkeit, Kinder ordentlich groß zu ziehen), auch wenn jetzt alle in die Schule immigrieren. -  Welcher Lehrer wohnt den neben der Schule?
    Wer kümmert sich dann um die Familien?
    Muss jede/r etwas entfernt wohnende Lehrer/in die/der auch noch Mutter oder Vater ist beispielsweise 3mal am Tag hin und her fahren (ohne km-Pauschale)?
    Denn dass es mit 40 Stunden nicht getan ist, dürfte sogar schon im Ministerium angekommen sein.

    PS.: Übrigens,- Kann bzw. muss das schulinterne Büro dann als Zweitwohnsitz angegeben werden?!

    schrieb mb am

  • #125

    Für mich und für viele meiner Kollegen ist es weniger eine Frage des Verdienstes als ein offenkundiger Mangel an Wertschätzung unserer Arbeit. Ansonsten stimme ich Grit zu. Wenn mehr Lehrer gewerkschaftlich organisiert und nicht nur Trittbrettfahrer wären, hätten wir auch mehr politischen Einfluss.

    schrieb Fred am

  • #126

    Hallo zusammen,

    meine Frau ist auch Lehrerin, und ich denke an das Problem sollte man anders rangehen.
    Es ist nicht Sache des Steuerrechts notwendige Arbeitgeberaufwendungen zu ersetzten. Es ist Aufgabe des Dienstherrn, Arbeitsplätze auszustatten.
    Die beamtenbesoldung dient laut Beamtengesetz der amtsangemessenen Lebensführung, deshalb Verheirateten und Kinderzuschläge, da damit der Aufwand steigt. Eine Bezahlung der Aufwendungen des Dienstherrn aus der Alimentation kommt inhaltlich einem Verzicht gleich, der gemäß § 2 Abs. 3 Bundesbesoldungsgesetz nicht zulässig ist.

    Wenn der Dienstherr bestätigt, dass ein Lehrer einen Arbeitsplatz braucht - wo auch immer - der den Sicherheitsvorschriften entspricht, dann muss er ihn bezahlen.
    Ein kleiner Tipp: Förster (auch Beamte) haben den Wald aus Arbeitsplatz. Für die Büroarbeit gibt es ein Büro am Forstamt. Leider reicht der Platz dort meist nicht. Deshalb mietet der Dienstherr im Privathaus des Försters ein Büro an.
    Die Lehrergewerkschaft sollte sich einen Termin beim Finanzminister geben lassen und die beamtenrechtliche Situation erklären lassen.

    Schöne Grüße

    schrieb Xaver am

  • #127

    @grege
    Die Frage nach der Steuergerechtigkeit lässt sich nicht mit dem Hinweis auf üppige Nettogehälter oder durch internationale Vergleiche beantworten.
    Wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, dass Lehrer zuviel verdienen, muss er die Gehälter ändern und nicht willkürlich das Steuerrecht “zurechtzimmern”.
    Es stellt sich allein die Frage, mit welcher Begründung Lehrer jahrelang i.S.d. Steuerrechts ein absetzbares Arbeitszimmer hatten und jetzt plötzlich nicht mehr - im Gegensatz zu den Berufsgruppen, die das AZ weiterhin absetzen können.

    schrieb Diedrich am

  • #128

    den Unmut der angestellten Lehrer kann ich verstehen, da sie netto wirklich nicht viel im Portemonnaie haben.

    Die verbeamteten Kollegen auf den Gymnasien sollten sich bei Ihrem üppigen Nettogehältern mit der Empörung zurückhalten. Auch Angestellte in der freien Wirtschaft können einige beruflich bedingte Aufwendungen (Anschaffungs- und Reinigungskosten für Krawatten, Hemden und Anzüge) ebenfalls nicht von der Steuer absetzen….........

    @Diedrich
    im welchem Ausland gehts denn den Lehrern besser als in Deutschland?

    schrieb grege am

  • #129

    NN meinte am 07.05.2007 dazu:
    ” mad Wo sind denn unsere Gewerkschaften, die einmal Landesweit (Bundesweit) eine Aktion zur Arbeitszimmerverlagerung in Schule vorbereiten und durchführen?

    Du scheinst in keiner Gewerkschaft zu sein, sonst wüsstest du, wo sie sind und müsstest nicht so polemisch danach fragen.
    Gewerkschaften können nur durch hohe Mitgliederzahlen auch entsprechenden Druck ausüben!
    Leider wird aber eben mehr gejammert als tatsächlich (gewerkschaftlich/politisch) aktiv etwas unternommen. Und damit meine ich: Mitglied werden und sich rühren, mitmachen bei Streiks und anderen Aktionen. Ohne Mitglieder läuft nämlich NIX!

    schrieb Grit am

  • #130

    Habe da mal eine Frage:
    Gilt diese Regelung schon für die Steuererklärung 2006? Ich selbst war fest überzeugt, dass es ab dem 01.01.07 diese Nichtabsetzbarkeit des Arbeitszimmers als Gesetz gibt (also erst mit Steuererklärung 2008) Heute sagte mir eine Steuerfachfrau, dass dies schon für die Steuererklärung 2006 gilt. Mein Mann ist Religionspädagoge (in einer Grundschule)und Katechet (Diakon), angestellt in mehreren Kirchgemeinden.
    Das übervolle Arbeitszimmer mit Unmengen von Materialien für die Kinder-Jugend und Familienarbeit könnte ich ja als Beweis gern filmen. Hat irgend wer eine Ahnung, wie es sich in solchen Fällen mit der Absetzbarkeit verhält?
    Vielen Dank!
    Christine

    schrieb Christine Großer am

  • #131

    @Eva: 500€ monatlich, und man soll nicht sagen, dass dort (wo?) die Lebenshaltung günstiger war? Was hat die Wohnnung gekostet? 600 €? Wohl kaum. Verheiratet? Kinder? Warum zurückgekommen? 45 Schüler/pro Klasse? Aha…

    Zwei Gruppen Lehrer werde ich nie verstehen:
    Gruppe 1: “Im Ausland ists noch schlimmer.”
    Gruppe 2: “Geht erstmal in die freie Wirtschaft.”

    schrieb Diedrich am

  • #132

    🐛 nicht verbeamtet: Es gibt ein altes russisches Sprichwort:

    “Im Durchschnitt war der Teich einen Meter tief und trotzdem ist die Kuh ersoffen.”

    Das nur zum Thema Vergleichen - Äpfel und Birnen?

    schrieb Sylvia am

  • #133

    Ihr lieben deutschen Lehrer,
    stellt euch doch nicht so an, es geht euch doch finanziell sooo gut!
    Ich habe 17 Jahre lang an einem Gymnasium außerhalb Europas Deutsch und Ethik unterrichtet, war dort sogar “verbeamtet” (professeur certifié, fonctionnaire, hieß das dort) für einen “Spitzenverdienst” von umgerechnet 500 € monatlich. (Da komme bloß niemand und sage, dass man dafür sicherlich mehr kaufen kann als hier!!)Ich habe mir auch die Nächte um die Ohren geschlagen mit Vorbereitungen und Korrigieren, 45 Schüler und mehr pro Klasse, hatte meine Bücherwand und Schreibtisch, Stromrechnungen etc. Unterrichtsmaterial für die Schüler habe ich teilweise noch selbst bezahlt. Solche Probleme wie ihr möchte ich gerne haben, ich würde dem Finanzamt freiwillig noch was dazu geben!

    schrieb Eva am

  • #134

    Der Erlass hinsichtlich der Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers nur für eine Berufsgruppe dürfte vor einem unvoreingenimmenen Bundesverferfassungsgericht keinen Bestand haben. Es ist nur eine Maßnahme von vielen, die diesen berufsstand benachteiligt. Ich habe für mich die Konsequenzen gezogen: Ich scheide vorzeitig aus dem Schuldienst aus und werde die Fronten wechseln und freiberuflich noch etliche Jahre arbeiten; das habe ich von langer Hand vorbereitet. Ich rate jedem Abiturienten ab, diesen beruf zu ergreifen.

    schrieb raio am

  • #135

    @Kollege

    Ich habe damit nicht gemeint, dass jetzt jedes beliebige Arbeitszimmer in jeder beliebigen Situation abgesetzt werden kann, da hast du meine hyperbolische Schreibweise missinterpretiert. Aber durch den Erlass wird der Status Quo von früher quasi wieder hergestellt, wenn man auch dafür tricksen muss (-> Dachgeschoss beim Nachbarn anmieten) - außer eben für die LehrerInnen.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #136

    😠 Wo sind denn unsere Gewerkschaften, die einmal Landesweit (Bundesweit) eine Aktion zur Arbeitszimmerverlagerung in Schule vorbereiten und durchführen?

    Wo bleibt die Sammelklage aller Lehrer gegen diese Regelungen?
    Es ist sehr einfach sich mit den LehrerInnen anzulegen ... eine Gegenwehr ist nicht zu erwarten.

    Solange ein Stück Kreide an der Tafel liegt und die Heizung funktioniert geht kein Lehrer auf die Barrikaden!!

    Wir sind selbst Schuld!!

    schrieb NN am

  • #137

    Liebe Kollegen und Kolleginnen, wenn ihr es so macht wie die Schüler, nämlich auf Informationen aus zweiter Hand zurückzugreifen, müsst ihr euch natürlich verschaukelt vorkommen.
    Was steht denn nun im Erlass der Finanzbehörde - nicht aus dem Zusammenhang gerissen?

    1. Das häusliche Arbeitszimmer kann nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn es “den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.”
    Deswegen ist der Kommentar des Lehrerfreunds schlichtweg falsch und irreführend:

    “Letztendlich impliziert dieser Erlass, dass eigentlich jede/r das Arbeitszimmer absetzen kann. Frecherweise sind jedoch LehrerInnen von diesen Regelungen ausgenommen. Verblüffenderweise nicht deshalb, weil sie so wenig zuhause arbeiten, sondern weil sie eben LehrerInnen sind.”

    Nein, das häusliche Arbeitszimmer im Einfamlienhaus kann nicht jeder absetzten außer den Lehrern. Der Erlass bemerkt ausdrücklich, dass es sich bei der Arbeit im Arbeitszimmer um künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit handeln kann. Ok, J.K. Rowlings käme in Probleme, da sie ihre Bücher in Cafes schreibt. Aber die anderen? O ungerechte Welt, die hungerleidenden Schriftsteller (Durchschnitteinkommen in Deutschland unter 1200 Euro) dürfen es.
    Finanzbeamte können ihr Arbeitszimmer übrigens auch nicht absetzen.

    Zudem definiert der Erlass genau, welche weiteren Berufgruppen (z.B. Handelsvertreter) und welchen Umständen kein Arbeitszimmer absetzen dürfen (es kann auch Ärzte und Architekten treffen).

    Und das Arbeitszimmer im Dachgeschoss? Den Erlass lesen! Da ist vom Dachgeschoss eines Mehrfamlienhauses die Rede, und das Arbeitszimmer dort muss angemietet worden sein. Also keine Ungerechtigkeit gegenüber dem Arbeitszimmer im Einfamilienhaus von Lehrer Häuslebauer.

    Ist der Erlass nun besonders böse, weil er die Lehrer nennt als Gruppe, bei der das häusliche Arbeitszimmer nicht anerkannt werden darf?

    Nein. Der Erlass zitiert nur ein BFH-Urteil vom 26.2.2003. Ok, die Richter waren böse.

    Also: ordentlich lesen - und zwar das Original. Dann kann man es sich immer noch überlegen, ob man sich aufregen möchte.

    Mich wundert es nicht, das unsere Beruftgruppe so ein jammervolles Bild in der Öffentlichkeit abgibt.

    Gruß,
    der Kollege

    schrieb Kollege am

  • #138

    St. Richard schreibt:
    “Ich habe es in unserem Kollegium angeboten - niemand kommt.
    Achtung: Kein Kubus, stiller, schattiger Raum, 16 oder 8 Arbeitsplätze, Regalwände, WLAN incl. Laptops, Telefon, keine Mogelpackung - niemand wollte!!! Es kam nur die Frage: Und was mache ich mit meiner Klage vor dem Finanzgericht???”

    Zur Horizont-Erweiterung:
    Ein Raum mit 8 oder 16 (was soll das heißen? je nach Lehrergröße?) Arbeitsplätzen ist eigentlich sowieso schon lächerlich (wo sollen die anderen 80 Kollegen arbeiten?), käme uns aber wie das reine Paradies vor.
    An meiner Schule herrscht immer noch große Raumnot, so dass wir Schichtunterricht fahren müssen, d.h. neben den sowieso anfallenden Nachmittagsstunden (G(!) sind auch noch zahlreiche Klassenzimmer von Klassen im Schichtunterricht besetzt; die wenigen freien Räume werden von den Putzfrauen nach ausgefeilten Plänen gereinigt. 
    ich habe übrigens noch nie ein Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt, einfach weil ich mir keine größere Wohnung leisten kann und tatsächlich in meinem Arbeitszimmer campiere - höllisch, kann ich euch sagen.
    Wenn ich wüsste, wohin mit meinem Kram, würde ich gerne mit meinen Kartons in der Schule antanzen - aber außer auf den Gängen könnte ich die dort nicht einmal aufeinandergestapelt irgendwo abstellen.
    So sieht die Realität aus!

    schrieb Ute am

  • #139

    ... Und von einem Kollegium auf die Lehrer allgemein zu schliessen, scheint doch richtig zu sein, denn:
    1. wird hier und andernorts unendlich diskutiert anstatt zu handeln
    2. wäre genau der richtige Weg des Handelns, dass ein x-beliebiges Kollegium oder auch nur 10 oder 20 KollegInnen damit beginnen und ein Zeichen setzen würden. Weitere würden sich vielleicht anschliessen - wahrscheinlich aber nur darüber diskutieren, ob die gehandelt habenden nun abtrünnige Beamte seien oder ob und unter welchen Bedingungen sie evtl. Recht oder aber auch weniger oder gar nicht Recht gehabt haben könnten…..

    Klar, was ich meine?

    schrieb Beamtenschreck am

  • #140

    Ich habe es in unserem Kollegium angeboten - niemand kommt.

    Löblich, aber von einem Kollegium auf die gesamte Lehrerschaft zu schließen, ist nicht besonders hilfreich. Das Entscheidende ist doch nicht, ob ein Arbeitszimmer nun absetzbar ist oder nicht, sondern nach welchen Maßstäben der Gesetzgeber handelt. Und hier versagt er eben.
    Auch das Angebot von St. Richard ist es hilfreich. Es ist doch nicht mit einem Schreibtisch getan. Freie Tische und Stühle gibt es nachmittags genug in den Schulen. Aber wenn 100 Lehrer ihre kompletten Unterrichtsmaterialien in die Schulen bringen, sind eben ca. 100x15m2 belegt. Wo sollen die herkommen?

    schrieb Diedrich am

  • #141

    Leherinnen und Lehrer müssen i.d.R. eien Teil ihrer Arbeit unvermeidbar zu Hause verrichten, bei Termindruck manchmal auch nachts.Dadurch ergeben sich zusätzliche Kosten für Licht und Heizung. Auch wenn das Arbeitszimmer zu einem Teil für private Zwecke genutzt wird, bleibt ein Teil der Nutzung für dienstliche Zwecke. Alle damit verbundenen Kosten müssten absetzbar sein, falls anderen Arbeitnehmern dies ermöglicht wird- unter der Bedingung der “außerhäuslichen Lage”.Welche Lehrer können eine solche “Anmietung ” realisiern und ggf. bezahlen?

    schrieb henri am

  • #142

    Tach,

    jetzt geht das geknatsche schon wieder los (siehe Diskussion Arbeitsplatzkubus).

    Ich mache es darum kurz: Nehment endlich eure Bücher, Hefte, Kartons, Arbeitsplatten, Kopierer, Drucker, Plattenspieler, Webrahmen, Malkästen und was weiß ich nicht noch und geht in die Schule - und hört dafür auf zu heulen!

    Ich habe es in unserem Kollegium angeboten - niemand kommt.

    Achtung: Kein Kubus, stiller, schattiger Raum, 16 oder 8 Arbeitsplätze, Regalwände, WLAN incl. Laptops, Telefon, keine Mogelpackung - niemand wollte!!! Es kam nur die Frage: Und was mache ich mit meiner Klage vor dem Finanzgericht???

    Lieber Lehrerinnen und Lehrer - seit doch endlich wieder solidarisch und nicht so satt!

    schrieb St. Richard am

  • #143

    Na dann wirds mal Zeit, dass sich die Lehrer ausschließlich im Schulhaus auf den Unterricht vorbereiten und ihn dort auch nachbereiten.

    Die Hausmeister dürfen dann das Schulhaus so gegen 23:00Uhr abschließen?

    Die Kosten für Wasser und Strom würden im Schulhaus enorme Werte annhemen, denn essen und trinken muss man ja auch irgendwann-irgendwo, wenn man arbeitet.

    Mich würde es nicht wundern, wenn mal ein Kollege durchdreht wenn wir weiterhin für blöd verkauft werden.

    schrieb Str am

  • #144

    Wenn wir Lehrer nicht so blauäugig und idealistisch wären, wäre “Dienst nach Vorschrift” die korrekte Antwort auf die geringe Wertschätzung durch Gesellschaft und bornierte Politiker. Was muss noch alles geschehen, damit wir selber auch mal merken, dass wir eigentlich auch Einflussmöglichkeiten hätten? Die diesjährigen Abiturskorrekturen in BW, beispielsweise,  wären ohne einen gewaltigen Mehraufwand an privater Arbeitszeit nicht in der gegebenen Zeit zu bewältigen gewesen.

    schrieb Fred am

  • #145

    Der Zustand ist entwürdigend!!!

    Leider ist aber eine Mehrzahl der Lehrer an diesem Machtmissbrauch des Staates Schuld!
    Schliesslich würde es jedem Lehrer offen stehen, mit seinem gesamten Krempel in die Schule zu ziehen. Würden das je Schule auch nur 5-10 Lehrer gleichzeitig (abgesprochen) und unter Einbezug der regionalen Presse tun, wäre das für die Schulleitungen und deren Obrigkeiten ein unleistbarer Stressor, der ganz bestimmt - besonders in unserer deutschen Lobbykratie - zu schnellen Korrekturen ganz oben käme.
    Oder aber: Deutschlands Lehrer würden schneller auswandern - denn sie sind weltweit herzlich willkommen!
    N.B. Ich kenne Familien, die schon wegen der Schulbildung ihrer Kinder ausgewandert sind.

    schrieb Beamtenschreck am

  • #146

    Mein Arbeitszimmer besteht aus einer Regalwand von 2,10 m Höhe, 5,00 m Breite und 0,60 m Tiefe, in der ist Fachliteratur für die Fächer Kunst und Deutsch ge"lagert”. Warum soviel: Nun die Ausstattung mit Unterrichtsmitteln seitens der Schule ist sehr bescheiden!!, vor allem für Kunst. Zwei Schreibtische, einer für den Computer und eine Arbeitsplatte, um den Kunstunterricht praktisch vorzubereiten, gehören auch noch dazu. Und nun würde ich gerne mit all diesem in den Vorbereitungsraum der Schule umziehen, nur habe ich dort nur einen Schrank, in dem Farbe und entsprechende Schulbücher lagern.
    Nun bald ist dieses Arbeitszimmer nun mein Privatraum und ich kann ein Bett hinein stellen und entspannen?!
    Nur soviel, es ist für mich verfassungswidrig, frech und unsozial!
    Aber vielleicht würde eine konkrete Arbeitszeitregelung helfen: Arbeite deine gesetzlich vorgeschriebene Zeit (40 Stunden) in der Schule ab, (mit den Unterrichtsmitteln, die du dort unterbringen kannst) - eine wunderbare Aussicht für mich, nur nicht für meine Schüler. (Denke da an abendfüllende Korrekturen, Herstellen von Schautafeln für den Kunstunterricht)
    So ist es eben: Idealismus für den Beruf wird bestraft. (Zusatz: 33 Dienstjahre bisher und mit sehr viel Enthusiasmus)

    schrieb Sylvia am

  • #147

    Eine einzige Gruppe von Arbeitnehmern ausdrücklich ausschließen - ist das nicht verfassungswidrig, frech und unsozial?

    schrieb Diedrich am

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