Steuer
Lehrerarbeitszimmer und Steuererklärung 2007 25.03.2008, 02:43
Die GEW rät: LehrerInnen sollen bei der Steuererklärung 2007 ihr Arbeitszimmer absetzen. Sie finden hierzu die notwendigen Kontaktdaten Ihres Kultusministeriums und weitere (Steuererklärungs-)Verhaltensvorschläge, gesammelt aus verschiedenen Lehrerfreund/innen-Kommentaren.
GEW: Bei Steuererklärung für 2007 die Kosten für häusliches Arbeitszimmer angeben!
Wer bei seiner Steuererklärung für 2007 sein Arbeitszimmer abzusetzen versucht, wird wohl einen ablehnenden Bescheid vom Finanzamt erhalten. Warum alle Lehrer/innen es trotzdem tun sollten:
- Die GEW wird Musterprozesse führen. Diese haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die breite Basis der Lehrerschaft entsprechend gehandelt hat.
- Sollte sich durch die Musterprozesse der gesetzliche Status Quo ändern, kriegt nur der/die sein Arbeitszimmergeld, der/die es auch in der Steuererklärung geltend gemacht hat.
Die GEW rät dazu, dass sofort nach Eingang des rechtskräftigen Steuerbescheids für 2007 Einspruch gegen die Nicht-Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers eingelegt werden sollte. Musterbriefe stehen zur Verfügung.
Wenn dieses Vorgehen nichts bringt, wird die GEW Musterprozesse finanzieren. Darüberhinaus:
Viele Lehrer/innen haben bereits bei den Schulaufsichtsbehörden für ihre Steuererklärung 2007 Bescheinigungen darüber beantragt, dass es an ihren Schulen keine individuell ausgestatteten Arbeitsplätze gibt. Derzeit prüft das Kultusministerium, wie diese Bescheinigungen über die sächliche Ausstattung ihrer Schulen mit möglichst wenig Aufwand erstellt werden können. Wer für seine Steuererklärung eine solche Bescheinigung braucht, sollte sie formlos beim Kultusministerium beantragen.
GEW BW 03.03.2008: GEW rät: Arbeitszimmer weiter von der Steuer absetzen
Kontaktdaten Ihres Kultusministeriums
Wenn Sie beim Kultusministerium die erwähnte Bescheinigung anfordern wollen, tun Sie das wahrscheinlich am einfachsten per Mail an das Kultusministerium Ihres Bundeslandes. Hier zu Ihrer Entlastung die Links direkt ins jeweilige Impressum. Tipp: Am besten alle dort vorhandenen relevanten E-Mail-Adressen anschreiben, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg.
Alternative Handlungsmöglichkeiten
Zum Thema wurde auf Dem Lehrerfreund im Bereich Lehrerarbeitszimmer schon viel diskutiert, gelegentlich auch Vorschläge für sinnvolle Reaktionen auf die neue Gesetzeslage geäußert. Sie finden hier eine Sammlung relevanter Kommentare:
Beim Schulträger Anträge stellen
Man kann das System nur mit den eigenen Waffen schlagen. Die Anfrage an den Schulträger, wann er mir die abschließbare Regalwand für die regelmäßig zur Vor- und Nachbereitung benötigten Bücher zur Verfügung stellen kann und wo das aufgabengerecht eingerichtete Arbeitszimmer mit PC etc. bezugsfertig ist, liegt bereits in der Schulblade… [Musterbriefe in Kommentar #6, Kommentar #16 und Kommentar #38]
Rechnungen schreiben; drohen
Arbeitszimmer + Weg zur Arbeit in der Steuererklärung angeben
[..M]eine Einkommensteuererklärung für 2007 ist beim Finanzamt und ich habe sowohl mein Arbeitszimmer als auch den Weg zum Kolleg angegeben.
Ich denke,jeder Kollege sollte das so machen,denn es sind ja Musterverfahren am Laufen und ich denke nur nach Angabe und Widerspruch bei der z.Zt. erwarteten Ablehnung bleiben meine/unsere Rechte erhalten!