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Geheimwissen Elternabend

Elternabend: Elternvertreter/innen stressfrei wählen 18.09.2021, 07:13

Abstimmung zum Elternvertreter
Bild: pixabay/Kaz [CC0 (Public Domain)]

Zu den ätzenden Vorgängen auf dem Elternabend gehört die Wahl der Elternvertreter/innen. Dabei kann das ganz entspannt laufen: Gehen Sie einfach raus.

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Originalartikel vom 15.09.2019, Korrekturen 18.09.2021

Am ersten Elternabend im Schuljahr werden aus der Masse der anwesenden Eltern zwei Elternvertreter/innen gewählt (auch: Elternbeirat, Elternpflegschaft o.ä.). Vorgehen und Modalitäten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, eine gute Übersicht über die Unterschiede hat Wikipedia: Elternvertretung

Das ist ein Job, den nicht viele Eltern machen möchten, da er mit einem gewissen Arbeitspensum verbunden ist (Schulleitungsmails an alle Eltern weiterleiten, Salat-Büfett für den Abschlusshock organisieren, Geschenke für scheidende Lehrer/innen kaufen, evtl. Teilnahme an der Schulkonferenz etc.). Bisweilen gibt es Probleme, am Elternabend Kandidat/innen für das Amt zu finden.

Traditionelles Vorgehen: Die Klassenlehrer/in organisiert die Wahl, indem er/sie Kandidat/innen sucht, an die Tafel schreibt und dann eine Abstimmung durchführt. Das hat den Nachteil, dass Sie als Lehrer/in verantwortlich für den erfolgreichen Wahlausgang sind.

Entsprechend kam es bei Elternabenden schon zu unschönen Szenen:

Lehrer/in: Und jetzt möchten wir noch den Elternbeirat wählen. Wer würde sich denn zur Verfügung stellen?

Eltern: (Schweigen) (Konzentriert auf die Tischplatte schauen) (Den Lehrer mit Pokerface anstarren)

Lehrer/in: Sie wissen, dass wir zwei Elternvertreter/innen brauchen. Das ist eigentlich gar nicht so viel Arbeit. Gibt es jemanden, der sich das vorstellen könnte?

Eltern: (Kopfschütteln) (Auf dem Smartphone operieren) (Der Sitznachbarin etwas zutuscheln)

Lehrer/in: Also, liebe Eltern, bevor wir nicht … (etc.)

Anstrengend wir das vor allem bei kleinen Klassen bzw. wenn wenig Elternmasse anwesend ist (gerne an Brennpunktschulen und bestimmten beruflichen Schulformen der Fall). Gar nicht so selten ist der Fall, wo die Lehrer/in in ihrer Verzweiflung die Eltern bedroht:

Lehrer/in: Es tut mir leid, wir brauchen zwei Elternvertreter. Und sie kommen hier nicht raus, bevor die Wahl nicht gelaufen ist. Also wer kandidiert nun?

Seit einigen Jahren ist jedoch folgendes Vorgehen elternabendfähig geworden:

Lehrer/in: Und jetzt möchten wir noch den Elternbeirat wählen. Ich möchte Sie nicht beeinflussen und würde Ihnen, liebe Eltern, nun das Feld überlassen. (gewinnendes Lächeln) Holen Sie mich einfach, wenn Sie sich einigen konnten, ich warte vor der Tür.

Und zack - ist er/sie draußen und gewaltig aus dem Schneider.

An diesem Vorgehen gibt es nichts zu kritisieren. Die Eltern sind erwachsene Leute, die sich in einer demokratischen Gesellschaft befinden und diesbezüglich also keine Betreuung benötigen.

Dabei geht es weniger um die Entspannung der Lehrer/in als um die Effizienz. Tatsächlich kommen die Eltern schneller zu Potte, wenn die Lehrer/in draußen ist. In der Regel bevorzugen Elterngruppen informelle Findungsverfahren ("Kommt Leute, ich mach's halt."). Steht die Lehrperson angespannt zitternd vorne und wartet darauf, dass sich jemand meldet, bekommt die Wahl einen bürokratischen Touch, was ein Händeheben nicht gerade provoziert.

Es stellt sich lediglich die Frage, wie viele Informationen zu Wahl und Aufgaben des Elternvertreters Sie im Vorfeld geben. In einem Elternabend der 8. Klasse ist davon auszugehen, dass die meisten Eltern schon bei mehreren Elternabenden gewesen sind und über den Job des Elternvertreters informiert sind. Beim Elternabend der ersten Klasse sollte man die Aufgaben der Elternvertreter/innen und das Procedere der Wahl vielleicht erklären, bevor man den Raum verlässt.

Gehen Sie also raus, genießen Sie die Stille. In aller Regel werden Sie nach wenigen Minuten hineingebeten und dürfen den glücklichen neuen Elternvertreter/innen gratulieren. Und siehe da, es hat geklappt - auch ohne Sie.

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Kommentare

3

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  • #1

    Ein witziger Beitrag von jemandem ohne Kenntnis der Faktenlage. Fakt ist, dass es weder eine Verpflichtung als Elternteil gibt sich eine Elternvertretung aufschwatzen zu lassen, noch das man als Klassenlehrer durch das Verlassen des Klassenraumes den Eltern das Feld mal eben nach dem Motto “geht mich ja nichts an, ich komme zurück wenn Ihr fertig seid” überlassen kann. Schon gar nicht kann man als Lehrer die Eltern bis zu Vollendung einer Wahl in Geiselhaft nehmen. Es zeugt schon von großer Dummheit, sowas anzunehmen und zu publizieren. Wird keine Elternvertretung gewählt ist der Klassenlehrer mal so richtig am A…, weil er viele Dinge selbst organisieren kann und muss. Unrichtig ist auch, dann man nach der Wahl eines EV aus der Sache raus. Jeder “gewählte” Elternvertreter kann ohne Angabe von Gründen auch unterjährig das Amt niederlegen und dann steht man wieder am Anfang. Viel wichtiger ist es, sich möglichst im Vorgriff auf solche eine Wahl mit “geeigneten” Eltern zu besprechen und sie von der Notwendigkeit eines solchen Amtes zu überzeugen.  Mit dem richtigen Engagement und den richtigen Argumenten finden sich in der Regel immer Eltern, die sich der Sache annehmen. Das sind dann zumeist auch zuverlässige und engagierte Vertreter.

    schrieb Micha am

  • #2

    Guten Tag,
    in Niedersachsen zählen zu den Aufgaben der ElternvertreterInnen das Organisieren und Gestalten der Elternabende, eine Vermittlerrolle zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern und darüber hinaus ein mehr oder weniger großes Engagement in Schulgremien. Das Kuchenbacken, Festeorganisieren und Geschenke kaufen gehört nicht zu den Aufgaben (auch wenn es häufig noch so praktiziert wird).
    Sehr hilfreich erweist es sich, wenn in Klassen neuer Eltern (z.B. 5. Klassen) erfahrene ElternvertreterInnen zu Gast sind und über die Rolle der Elternmitwirkung an Schulen informieren, die Schulgremien vorstellen und über die Gestaltungsmöglichkeiten von Elternabenden sprechen. Diese können z.B. durch die Einladung von externen Fachleuten (z.B. Buchhändler zur Leseförderung, Kinderarzt zu Impfungen, Sozialpädagogen zur Mobbingprävention usw.) sehr anregend und bereichernd gestaltet werden.
    Die erfahrenen ElternvertreterInnen könnten dann z.B. auch das Wahlprozedere - in Niedersachsen nach Elternwahlordnung - anleiten und so der Lehrkraft den Abend erleichtern.
    Eine von Schulleitung und Lehrkräften aktiv unterstützte und deshalb lebendige Elternmitwirkung an der Schule wirkt positiv und fruchtbar. Ich bin der Ansicht, dass eine solche Schulkultur den Lehrerinnen und Lehrern nicht nur beim ersten Elternabend Sorgen und Mühen abnehmen kann.
    In Niedersachsen informieren Elterntrainer Elternvertretungen über Möglichkeiten der Elternmitwirkung (siehe Landeselternrat Niedersachsen). Da Eltern, anders als Lehrerinnen und Lehrer, eine deutlich kürzere Zeit an Schulen verbringen, bedarf es einer gewissen Stetigkeit, um eine aktive Elternmitwirkung zu erhalten. Eine lohnende Investition!

    schrieb Jan am

  • #3

    Geht so nicht. Die Lehrkraft ist bis zur Wahl der/des Elternvertretenden für die Durchführung der konst. EV zuständig. Ab dann ist jede Versammlung dieser Art EV-Sache…

    schrieb Geht Nicht am

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