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Abitur

Korrekturzeichen Deutsch (Kultusministerium BW) 04.04.2006, 13:02

Anlässlich des gestrigen Deutsch-Abiturs in Baden-Württemberg: Die verbindliche Liste der Korrekturzeichen für das Fach Deutsch vom Kultusministerium Baden-Württemberg.

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  • (geändert: )

Die folgende Liste können Sie auch als PDF-Datei “Korrekturzeichen für das Fach Deutsch” herunterladen und ausdrucken.

Korrekturzeichen für Korrektur der Abitursaufsätze Deutsch

In den Korrektur- und Bewertungshinweisen des Kultusministeriums Baden-Württemberg (2004, immer noch gültig) werden folgende Korrekturzeichen als verbindlich festgelegt:

Sprachlich-formale Mängel:

A = Ausdruck
St = Stil
Sb = Satzbau
G = Grammatik
R = Rechtschreibung
Z = Zeichensetzung
Whs = Wiederholung
F = Form
Zit = Zitierweise

Mängel inhaltlicher Art:

I = Inhalt
Log = Logik
T = Abweichung bzw. falsches Verständnis vom Thema bzw. der Textvorlage
Bgr = Fehlende/falsche Begründung oder Argumentation; unzutreffendes Beispiel
Zs = Zusammenhang
Whi = Wiederholung
Fs = Fachsprache
Bl = Fehlender Beleg (aus dem Arbeitsmaterial)
Bz = Fehlender/falscher Bezug

Wo es nötig erscheint, können die Korrekturzeichen durch ein Stichwort ergänzt werden, z.B.:
- I (Paraphrase)
- A (Umgangssprache)
- St (Nominalstil)
- Bgr (Logik)

Wertende Zusätze zu den Korrekturzeichen sind unzulässig.


Diese Liste können Sie auch als PDF-Datei “Korrekturzeichen für das Fach Deutsch” herunterladen und ausdrucken.
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Kommentare

10

Zum Artikel "Korrekturzeichen Deutsch (Kultusministerium BW)".

  • #1

    Wenn etwas nicht den eigenen Ansprüchen genügt, was ist es dann?
    Falsch? Fehlerhaft?

    Ein typischer Lehrereffekt: Kritik wird gleich abgebügelt?
    Darum geht es doch gar nicht!
    Schade!

    schrieb Künstle am

  • #2

    Die Liste ist nicht fehlerhaft, siehe Kommentar #2.

    Die aktuellen, offiziellen Dokumente finden Sie hier: http://www.deutsch-gymnasium.de/abitur/abitur_deutsch.htm

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #3

    Schade, dass Sie die fehlerhafte Liste immer noch nicht überarbeitet haben.
    Wenn wir Ihre Fassung mit der richtigen Version (Kommentar 1) vergleichen, dann sind doch einige Unterschiede zu erkennen.

    schrieb Künstle am

  • #4

    Der zweite Link in #2 funktioniert nicht (mehr).
    Kann es sein, dass sie beim diesjährigen Abitur die sonst beiliegenden Hinweise zu den Korrekturzeichen vergessen haben?

    schrieb J. Wirth am

  • #5

    Nun ja, das Fugen-S ist nicht irrelevant, denn es weist in einigen Fällen philosophische Dimensionen auf. Nach 39 (!) Abitur(s?)korrekturen, in einem Stadium zunehmender Verzweiflung, tendiere ich dazu, “Abituraufsätze” zukünftig mit einem Fugen-S zu schreiben. “Abitur-Saufsätze” trifft die Sache und meine Wünsche nämlich viel genauer. Es lebe die Präzision der deutschen Sprache! Prost!

    schrieb Korrekturmonster am

  • #6

    Also, bitte, die Herren und Damen Studienräte/INNen und ähnliche: nicht mal wissen, wie man “korriegieren” (sic!) schreibt, aber über das Fugen-S diskutieren. Würde es Sie sehr verletzen, wenn ich Ihnen - bei allem gebotenen Respekt - sage, dass Sie sich der Lächerlichkeit preisgeben?

    schrieb Germanistenelse am

  • #7

    Bitte klicken Sie zur Klärung Ihrer Fragen auf die Links in #2.

    Das Fugen-S ist im Falle der “Abitursprüfung” erlaubt, streichen Sie es Ihren Schüler/innen also bitte nicht mit dem Korrekturzeichen “R” (Rechtschreibung) an.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #8

    Ihre Antwort hat mich enttäuscht, da ich die Quelle Ihrer Begründung vermisst habe. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die von mir genannten Zeichen aus den Korrekturrichtlinien der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Deutsch an den allgemein bildenden Gymnasien in Baden Württemberg stammen. Recherchieren Sie bitte unter dem Aktenzeichen 36-6615.31/453 des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und korriegieren Sie bitte dementsprechend Ihre Homepage. Im Übrigen lautet die Sprachregelung “Abiturprüfung” und nicht “Abitursprüfung”, wie Sie schreiben.
    Mit freundlichen Grüßen
    georg biehl

    schrieb Georg Biehl am

  • #9

    Die auf der Seite aufgeführten Korrekturzeichen sind Die Korrektur- und Bewertungshinweise vom Kultusministerium Baden-Württemberg, Abitur an beruflichen Gymnasien, gültig ab 2004/05.

    Die von Ihnen zitierten Korrekturzeichen sind die BW-Korrekturrichtlinien für das Abitur ab 2010 (Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien für die Abiturprüfung an den allgemein bildenden Gymnasien).

    Aber so sehr unterschiedlich sind sie ja ohnehin nicht.

    2010

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #10

    Ihre Information über die Korrekturzeichen ist falsch und irreführend.
    Die korrekten Zeichen lauten:


    Fehler sind mit folgenden Korrekturzeichen zu versehen (wo es nötig erscheint, können die Korrekturzeichen in Klammern ergänzt werden):
    Sprachlich-formale Mängel sind wie folgt zu kennzeichnen:
    A Ausdruck
    St Stil
    Sb Satzbau
    Gr Grammatik
    R Rechtschreibung
    Z Zeichensetzung

    Mängel inhaltlicher Art sind wie folgt zu kennzeichnen:
    I Inhalt
    Log Verstoß gegen die Logik
    Th Thema bzw. Aufgabenstellung nicht beachtet
    Bg Fehlende/falsche Begründung
    Zshg Zusammenhang
    W Wiederholung
    Bl Fehlender Beleg (auch fehlerhaftes Zitat)
    Bsp Beispiel
    Def Falsche Definition

    Quelle:
    Ministerium für Kultus Jugend und Sport Baden-Württemberg 45-6615.31/415
    Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien an den allgemein bildenden 11.07.2002
    Gymnasien (gültig ab der Abiturprüfung 2004)

    schrieb Georg Biehl am

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