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»originelle Idee«

US-Filmindustrie: Lehrer sollen DVDs »abfilmen« dürfen 15.05.2009, 14:38

Ausschnitt aus dem Video-Demonstration der MPAA, wo das Abfilmen einer DVD vom Fernseher gezeigt wird
Bild: Video der MPAA

Der Verband der US-Filmindustrie (MPAA) möchte es Lehrer/innen erlauben, Filmausschnitte von DVDs im Unterricht zu zeigen. Damit die Lehrer/innen den Kopierschutz der DVDs dabei nicht umgehen müssen, sollen sie die DVDs direkt vom Fernsehschirm abfilmen - mit einer Videokamera. Zur Anleitung findet man im Netz auch eine Demonstration der MPAA, wie das Abfilmen funktioniert.

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  • (geändert: )

Dieser Artikel wurde am 27.05.2009 geändert, vgl. dazu unten die Kommentare.

DVDs mit aktuellen Filmen haben einen Kopierschutz. Wer diesen Kopierschutz vorsätzlich umgeht, macht sich strafbar. Als Lehrer/in darf man zwar sowohl in den USA als auch in Deutschland privat gekaufte DVDs mit Filmen, die nicht explizit zur schulischen Vorführung bestimmt sind, im Unterricht zeigen. Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen ist in jedem Fall verboten. Allerdings dürfen US-Hochschullehrer seit “der letzten DMCA-Anhörung 2006 [...] den Kopierschutz auf DVDs [...] umgehen” (ebd.), “normale” Lehrer/innen müssen sich jedoch nach wie vor in den Sumpf der Kriminalität begeben oder saftige Lizenzgebühren berappen. Durch die Lockerungsmaßnahmen für Einrichtungen aus dem universitären Sektor wird der Umgang mit dem Kopierschutz aufgeweicht - auch im Bewusstsein der Lehrer/innen an Regelschulen.

Aus diesem Anlass ist der Verband der US-Filmindustrie (MPAA) auf eine besonders originelle Idee verfallen. Lehrer, die Filmausschnitte von DVDs für Unterrichtszwecke einsetzen wollen, sollen diese mit einer Videokamera vom Fernseher abfilmen. Dazu bräuchten sie die Schutzmaßnahmen auf der DVD nicht zu umgehen. Um zu demonstrieren, wie das Abfilmen funktioniert, hat die MPAA auf der Anhörung ein entsprechendes Video vorgeführt. Die Vorführung wurde abgefilmt und steht bei Vimeo zur Verfügung.

golem.de 08.05.2009: Hollywood will Lehrer DVDs abfilmen lassen

Das besagte Video ist dieses:

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YouTube: MPAA shows how to videorecord a TV set

Die US-Filmindustrie in Gestalt der MPAA (Motion Picutre Association of America) versucht nun halbherzig den Spagat zwischen Bewahrung der Urheberrechte einerseits und notwendiger Unterstützung von Bildungsinstitutionen andererseits. Dabei legalisiert man eine atavistische Technik, nur um - nach wie vor erfolglos - die Distribution digitaler Dateien zu verhindern. Wie golem.de treffend formuliert: “eine besonders originelle Idee”.

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Kommentare

4

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  • #1

    filmwerkstatt hat schon Recht: Es ist von der Produzenten- und GEMA-Seite alles andere als klar, ob die Vorführung im Klassenverband öffentlich oder nichtöffentlich ist - aus verschiedenen Gründen.

    Nur die Bundesangaben als Masstab zu nehmen, ist nicht 100% rechtssicher, denn die sind auch politisch motiviert. Und da steht derzeit offensive Bildungsförderung hoch im Kurs.
    Klar ist: In einem betreuten Wohnen (somit privat motiviert) dürfen Mitbewohner gemeinsam einen Film anschauen. Das ist auch zusammen mit der (professionellen)Betreuung zusammen “nichtöffentlich”.
    Eine Schulklasse ist zwar nicht “öffentlich”, aber genauso wenig “privat” wie wenn 2 oder 3 Klassen gemeinsam einen Film ansehen.

    Also: Wer es tut: Sollen die anderen es kontrollieren. Aber bitte im Wissen, dass man sich zumindest im Graubereich bewegt, da die Angelegenheit alles andere als klar definiert und somit auch nicht rechts- geschweige denn gerichtssicher ist.

    schrieb zelluloid am

  • #2

    Gemeint war das Vorführungsrecht in den USA, aber tatsächlich sind die Gesetze dort noch deutlicher als in Deutschland und erlauben (bei gewissen Einschränkungen) die Vorführung privater DVDs im Klassenverband (Artikel oben wurde entsprechend angeglichen, danke für den Hinweis!):

    Section 110(1) of Title 17 of the United States Code grants a specific exemption from the copyright laws for:
    performance or display of a work by instructors or pupils in the course of face-to-face teaching activities of a nonprofit educational institution, in a classroom or similar place devoted to instruction, unless, in the case of a motion picture or other audiovisual work, the performance, or the display of individual images, is given by means of a copy that was not lawfully made under this title, and that the person responsible for the performance knew or had reason to believe was not lawfully made ....
    This means that no license from the copyright holder is required when a teacher at a public school or non-profit educational institution uses a lawfully purchased or rented copy of a movie in classroom instruction. It doesn’t matter who purchased or rented the film, so long as it was legally obtained. The exemption is granted for “face-to-face” teaching activities only. This means that the teacher (or a substitute teacher) must be present. The exemption covers a “classroom or similar place devoted to instruction”.
    http://www.teachwithmovies.org/copyright.html

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #3

    Also, ich fand die Nachricht aus den USA grotesk, aber interessant. In Deutschland geht man ohnehin davon aus, dass man private DVDs im Klassenverband zeigen darf, auch wenn das oben anders steht. (http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-02-06.php)

    schrieb Herr Rau am

  • #4

    Liebe KollegInnen
    Hat schon jemand von Euch allen Ernstes sich um die Lizenzierung von DVDs gekümmert?
    Sollen wir uns um den Sch… kümmern, während wir unsere leidlich wenig medienkompetenten SchülerInnen fit für verantwortungsvolle Mediennutzung machen?
    Ausserdem ist das “Abfilmen” ein alter Hut. Wenn ich meine DVD am PC (ggf. mit externem DVD-Player) abspiele, wird sie analogisiert. Mit gängigen Videoprogrammen (im Handel deutlich unter EUR 100.- erhältlich) lässt sich das “vom Bildschirm aufnehmen” problemlos machen. Da kann man dann sogar individuelle Marker setzen, die man unterrichtsbezogen anwählen kann. Einfach nur paradiesisch.
    Oder es lassen sich bei fremdsprachigen Filmen individuelle Untertitel einrichten ...

    Liebe KollegInnen: Macht Euch doch einmal fit in diesem Medium, statt Euch um derlei hirnrissigen (und kaum überprüfbaren) Rechtsjunk zu kümmern.

    schrieb filmwerkstatt am

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