Arbeitszeit Lehrer
Deputatserhöhung/Streichung der Altersermäßigung in BW 2003 war rechtswidrig 27.04.2006, 15:19
Die Deputatserhöhung am gehobenen Schuldienst (Gymnasien, Berufsbildende Schulen) auf 25 Stunden und die Streichung der Altersermäßigung für 55-59-Jährige war rechtswidrig. Bei der GEW gibt es Anträge auf Nachgewährung.
Da hat Frau Schavan ja einen ganz schönen Bock in Form eines klassischen Formfehlers geschossen. Sie hat nämlich vor dem - wirklich umstrittenen Beschluss - auf die Hauptpersonalräte von Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen (GHRS) sowie Gymnasien gepfiffen und das Drama einfach erzwungen. Laut Bundesverwaltungsgericht (BVwG) war das rechtswidrig.
Die GEW fordert alle betroffenen Lehrpersonen dazu auf, einen Antrag auf Nachgewährung zu stellen, da das Kultusministerium Baden-Württemberg eine pauschale Entschädigung natürlich erst mal pauschal abgelehnt hat. Musteranträge und Informationen dazu (pdf) finden Sie auf der GEW-Homepage.
“Schavans Alleingang war rechtswidrig” - Pressemeldung GEW 07.04.2006
von gew-bw.de
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Kürzungen im Jahr 2003
Stuttgart – Das Verfahren zur Streichung der Altersermäßigung für die 55-59-jährigen Lehrer/innen und die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung an Gymnasien und beruflichen Schulen in Baden-Württemberg war laut Bundesverwaltungsgericht (BVwG) rechtswidrig. „Wir erwarten, dass Kultusminister Helmut Rau nicht die Fehler seiner Vorgängerin Annette Schavan wiederholt und in Zukunft die Personalräte an solchen Entscheidungen beteiligt”, sagte Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg am Freitag (07.04) in Stuttgart. Gleichzeitig setzt sich die GEW dafür ein, dass die Verschlechterungen zurückgenommen werden. „Gerade die Debatte über die Hauptschulen zeigt, dass Lehrerinnen und Lehrer dringend Entlastung benötigen“, so Dahlem.
Das BVwG in Leipzig entschied im Januar 2006 zugunsten der Personalräte. Die Nichtbeteiligung der Hauptpersonalräte von Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen (GHRS) sowie Gymnasien war rechtswidrig. Das Kultusministerium verweigerte jetzt der GEW eine pauschale Entschädigung.
Mit Unterstützung des GEW-Rechtsschutzes werden inzwischen Musterklagen geführt, in denen rückwirkend bis 2003 eine sogenannte Nachgewährung erreicht werden soll. Damit die etwa 50.000 Betroffenen vom möglichen positiven Ausgang der Musterverfahren profitieren, müssen sie jetzt Anträge an das Regierungspräsidium stellen. Die Texte der Musteranträge sind auf der Homepage der GEW abrufbar. „Eine Wiedergutmachung ist in Hinblick auf den Mehraufwand der Lehrerinnen und Lehrer notwendig“, sagte Dahlem.
Hintergründe:
Ursprünglich mussten die 55-59-jährigen Lehrer/innen an GHRS sowie an Gymnasien und beruflichen Schulen zwei Stunden weniger unterrichten. Die Landesregierung reduzierte dies 1995 auf eine Stunde und strich die Altersermäßigung 2003 an GHRS komplett. Vor jeder Änderung der Verwaltungsvorschrift „Arbeitszeit der Lehrkräfte, Regelstundenmaßerlass“ hätten die Hauptpersonalräte der GHRS sowie der Gymnasien beteiligt werden müssen.
Die Hauptpersonalräte der GHRS sowie Gymnasien mit GEW-Mehrheit legten Rechtsbeschwerde gegen ihre Nichtbeteiligung am Verfahren beim BVwG ein und erhielten in vollem Umfang Recht. Das Kultusministerium hätte die Personalräte bei dieser Entscheidung nicht übergehen dürfen.
Derzeit erhalten Lehrer/innen ab 55 Jahren an Gymnasien und beruflichen Schulen eine Stunde Altersermäßigung und alle Lehrer/innen ab dem 60. Lebensjahr zwei Stunden. Die Deputate an den Gymnasien und beruflichen Schulen wurden 1997 von 23 auf 24 und 2003 von 24 auf 25 Stunden erhöht.
In den Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen verhinderte das von der GEW unterstützte Vorgriffsstundenmodell eine Arbeitszeiterhöhung. Dort unterrichteten seit 1998 die Mehrheit der Lehrer/innen eine Stunde mehr, derzeit haben sie das Regel-Deputat und ab 2008 müssen sie für fünf Jahre eine Stunde weniger unterrichten. Die Verträge mit den einzelnen Lehrer/innen schützen diese vor willkürlichen Arbeitszeiterhöhungen der Arbeitgeber. Bei den Gymnasien und Beruflichen Schulen hatten die Lehrerverbände des Beamtenbunds eine ähnliche Lösung boykottiert.
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