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Finanztest sieht Chancen in den Musterprozessen ums Arbeitszimmer 22.10.2008, 23:43

Der "Finanztest" (Heft 11/2008) rät LehrerInnen dazu, bei der Einkommenssteuererklärung (2007, 2008 ...) das Arbeitszimmer anzugeben, da in den Musterprozessen Aussicht auf Erfolg bestünde:

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  • (geändert: )

Tipp: Rechnen Sie Ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung ab. Lehnt das Finanzamt ab, legen Sie Einspruch ein und beantragen Ruhen des Verfahrens. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Finanzämter bereits angewiesen, dem stattzugeben (Schreiben vom 12. 7. 2008 - S 2353 - 7- V B 3).

test.de 22.10.2008: Steuererklärung - Chance für Arbeitszimmer

Das von der Stiftung Warentest herausgegebene Blatt “Finanztest” (Versicherungen, Geldanlage, Recht) rät im aktuellen Heft 11/2008 explizit dazu, diesen schon mehrfach vorgeschlagenen Weg zu beschreiten. Man sieht offensichtlich Chancen, dass zumindest einer der sechs laufenden Musterprozesse das neue Gesetz kippen wird. In diesem Falle würde nur die/der Geld erhalten, die/der den Tipp befolgt; die gewonnene Summe dürfte sich grob gerechnet zwischen 300 und 1.500 Euro bewegen (abhängig von Größe/Mietpreis usw. des Arbeitszimmers + weiteren steuerlich relevanten Parametern wie Gesamteinkommen etc.). Bereits abgeschlossene Steuererklärungen, in denen das Arbeitszimmer nicht angegeben wurde, werden bei einer nachträglichen Gesetzesänderung nicht berücksichtigt.

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Kommentare

3

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  • #1

    Ist es nicht bedauerlich, dass unsere hochgelobten Lehrerverbände bis dato aber auch rein gar nichts erreicht haben? Ist die Macht dieser Verbände gleich NULL ?? Machen Beitragszahlungen in diesem Zusammenhang überhaupt Sinn (abgesehen von Mega-Vorteilen bei der Schlüsselversicherung!)

    Rein in die Rezession - aber bitte mit gleichzeitigen Steuererhöhungen und Streichungen von steuerlichen Minimalvorteilen - damits auch wirklich klappt…

    Ich bin froh, im Lehrerzimmer einen eigenen Stuhl zu besitzen (mit 85% Wahrscheinlichkeit immerhin) - ich habe ein Schuhkartonfach, darin kann man natürlich ein komplettes Büro unterbringen. Mit etwas Mühe kann ich mir eine DinA3-Arbeitsfläche freischaufeln und mit viel Glück sitzt keiner meiner 14 Kollegen gerade vor dem einzigen PC, um auch mal meine Noten in das Notenprogramm zu klopfen…

    schrieb kummerkasten am

  • #2

    Alle Selbständigen und gewerblich tätigen Berufsgruppen können die Kosten für häusliche Büros selbstverständlich als Betriebsausgaben absetzen. Ich selbst bin Steuerberater und erlebe immer, daß meine Frau täglich viele Stunden nachmittags und abends arbeitet. Das Zimmer ist vollgepackt mit Büchern und Materialien, dazu PC, Drucker, Scanner etc., somit in keinster Weise der privaten Lebensführung zuzuordnen. Solange in der Schule keine ruhigen, gut ausgestatteten Büros zur Verfügung gestellt werden, sollten die Lehrer Sturm gegen das Abzugsverbot laufen. Büros in der Schule sind allerdings auch keine adäquate Alternative, denn bis ca. 17:00 sind die Arbeiten nicht zu schaffen. (Viele Parlamentarier sind Lehrer und sollten Verständnis haben.) Die Lehrer lassen sich einfach zu viel gefallen.

    schrieb Armin am

  • #3

    Nicht nur Lehrer, sondern viele andere Berufsgruppen (im besonderen auch selbstständige im allgemeinen) benötigen mehr oder weniger zwingend ein Arbeitszimmer. Mit Sicherheit würde kaum jemand freiwillig einen Raum der Wohnung für den normalen Lebenszweck untauglich machen und mit wissenschaftlichen Büchern, Akten und Ordnern vollstellen.

    Traurig, dass der Gesetzgeber ein solchen Vorgehen nicht pauschal anerkennt - gerade bei der aktuellen Bildungsdiskussion. Wo, wenn nicht im eigenen Arbeitszimmer findet wohl die von allen Seiten geforderte Weiterbildung statt.

    schrieb Optimum am

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