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Arbeitszimmer

Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar 01.07.2006, 09:07

Der Beschluss ist gefasst: LehrerInnen können ihr Arbeitszimmer ab 2007 nicht mehr absetzen. Haben wir uns nicht genügend gewehrt?

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  • (geändert: )

Beschluss: Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich absetzbar

Vorgestern (29.06.2006) hat die schwarz-rote Regierungskoalition das Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen. Neben Streichungen z.B. bei der Pendlerpauschale oder beim Sparerfreibetrag sind auch berufsrelevante Arbeitszimmer betroffen: Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer werden steuerlich nur noch dann berücksichtigt (Achtung, jetzt kommt's:) "wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet”. Deutlich mitgemeint sind Lehrer/innen - sie können ab sofort ihr Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich absetzen. Es werden bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr mehr Steuereinnahmen erwartet (Wiesbadener Kurier 30.06.2006: Kürzungen für Pendler, Kleinsparer und Familien).

Die Unterschriften-Aktion der GEW, die von der Lehrerfreund-Redaktion maßgeblich gestützt wurde, hat wirklich überhaupt nichts gebracht.

Lehrerschaft ist politisch impotent

Das Schwert der BeamtInnen gleicht einem stumpfen Zahnstocher. Das konnte man zuletzt deutlich bei den gut gemeinten Demonstrationen gegen diverse Deputatserhöhungen sehen: Fäuste reckend und Trillerpfeifen blasend versammelten sich hier regelmäßig zahllose Lehrpersonen. Die Politiker nahmen diese Aktionen bestenfalls schulterzuckend zur Kenntnis, während die breite Öffentlichkeit sich in geheimer Schadenfreude übte.

Entsprechend verschnupft gibt sich die GEW, der ein weiteres Mal vor Augen geführt wurde, dass sie die wesentlichste Funktion einer Gewerkschaft zu erfüllen nicht in der Lage ist - nämlich die Durchsetzung der Interessen ihrer Klientel.
Die Lehrergewerkschaften haben an dieser Durchsetzungsunfähigkeit keine Schuld, da Lehrpersonen in vielen Bundesländern verbeamtet sind und ihnen somit die politischen Mittel für offensive Druckbildung (wie z.B. Streik) verwehrt sind.

Interessanterweise zeigt sich hier, wie sehr das gesamte deutsche Schulsystem von hierarchischen Zwängen durchwuchert ist. Kultusministerien - Oberschulämter/Regierungspräsidien - Direktionen - LehrerInnen - SchülerInnen: Der Boss gibt den Ton an. Gibt der Klassensprecher der Klassenlehrerin eine Unterschriftenliste, auf der sämtliche SchülerInnen für sofortiges hitzefrei unterschrieben haben, so wird die gute Frau müde lächeln, die Kinder recht süß finden und mit den Lateinvokabeln fortfahren. Die totale Analogie zur Unterschriftenaktion der GEW.

Und nun?

Es wäre nicht schön, sich an dieser Missachtung zu rächen, indem man die fehlenden Kohlen durch illegale Modifikationen der nächsten Steuererklärung zurückgewinnt.
Es wäre nicht schön, den Frust an den SchülerInnen auszulassen und einfach eine Arbeit pro Klasse und Halbjahr weniger zu schreiben.
Es wäre nicht schön, einfach vier Tage pro Jahr krankzumachen und in diesen vier Tagen das Gelddefizit durch Schwarzarbeit auf dem Bau wettzumachen.

Frage an unsere LeserInnen: Was wäre denn eine schöne Reaktion?

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Kommentare

107

Zum Artikel "Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar".

  • #1

    @ Franky
    Als reine Korrekturfachlehrerin würde mich brennend interessieren, wie man “nur” 45,5 Stunden/Woche arbeiten kann bzw. was man so liegen lassen kann. Die Korrekturen jedenfalls nicht. Leider!

    schrieb yulara am

  • #2

    Ich handhabe es so, dass ich keine Blätter mehr kaufe und meinen PC nicht mehr für schulisches benutze. Ich schreibe die Klassenarbeiten handschriftlich (weil unser alter Schul-PC meist entweder belegt oder defekt ist) und kopiere die Blätter dann. Gearbeitet wird nur noch 45,5 Stunden/Woche. Was nicht erledigt ist, bleibt liegen.
    Folie usw. gibts nicht mehr…wäre ja mein Privatvergnügen

    schrieb Franky am

  • #3

    Ich bin/Wir sind mit der von Ihnen vorgeschlagenen Änderung einverstanden un schränke(n) meine(n)/unsere(n) Einspruch/Einsprüche entsprechend ein.

    schrieb Andreas am

  • #4

    Neueste Entwicklung:
    Lehrerfreund 22.03.2009: Erste Arbeitszimmerklage abgelehnt. Alle Beiträge zum Arbeitszimmer hier.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #5

    @ jeden hier in diesem Thread:

    Und, wie geht’s weiter?
    Weiß jemand, ob es seit Januar 2009 inzwischen neue Entwicklungen gegeben hat?
    Hat gar jemand vor, auf Anmietung seines Arbeitszimmer durch den Schulträger zu klagen?

    Bitte, lassen Sie diesen Diskussionsfaden nicht abreißen.

    schrieb N. Mann am

  • #6

    @ Michael Schmidt

    Ich betrachte das Mannheimer Urteil keinesfalls als “Schlag ins Gesicht”. Schließlich bestreitet es lediglich die Abhängigkeit der notwendigen Zurverfügungstellung eines Arbeitszimmers von der Abschaffung der Absetzbarkeit.

    Ausdrücklich wird ja darauf hingewiesen, dass die finanzielle Belastung durch die Bereitstellung des Arbeitszimmers (Miete, Kaufpreis der Wohnung) durchaus ein Grund dafür sein könnte, dass der Dienstherr ein Arbeitszimmer zur Verfügung stellen oder (z.B. durch Mietzahlungen) finanzieren muss. Nur war das leider nicht Gegenstand der Klage - deshalb macht das Gericht darüber auch keine verbindlichen Aussage.

    Also, mir persönlich wäre eine Anmietung meines Arbeitszimmers durch meinen Dienstherrn oder den Schulträger sogar lieber als ein Arbeitszimmer in der Schule. Mit Sicherheit wäre das für die öffentliche Hand auch billiger! Unterm Strich könnte für manch einen sogar mehr herauskommen als durch die Absetzbarkeit.

    schrieb Frank Meyer am

  • #7

    In der verlinkten Urteilsbegründung steht:

    “Unterstellt, der Dienstherr wäre zu einer Kompensation verpflichtet - was der VGH mangels Darlegungen des Klägers nicht zu entscheiden hatte -, stünde ihm bei der Bestimmung der Art und Weise der Kompensation ein weites Ermessen zu. Statt der Bereitstellung des begehrten Arbeitszimmers in der Schule käme insoweit auch ein finanzieller Ausgleich in Betracht.”

    Da gibt das Gericht doch einen deutlichen Hinweis, in welche Richtung man gehen muss: Finanzieller Ausgleich durch den Dienstherrn. Darauf müssen die nächsten Klagen abziehlen!

    schrieb Mister M. am

  • #8

    Hallo,
    auf jeden Fall ansetzen, auch wenn man sich nicht allzu große Hoffnungen machen sollte, da, wie ich schon ausgeführt habe, die Materialien ja noch immer geltend gemacht werden können. Das heißt, der Raum nicht, aber die Ausstattung zu einem Großteil schon noch, daher wahrscheinlich auch das Urteil des VGH. Der Kläger hat etwas verlangt, was er anscheinend zumindenstens teilweise ja noch immer durfte, nämlich Arbeitsmaterial geltend machen, ergo darf ich das auch nicht unbedingt zwigend von meinem Dienstherrn verlangen.
    In der Praxis ist das natürlich eigenartig bzw. wie ich behaupte ja auch geschickt gemacht.
    Übrigens, die Verbände halten Musterbriefe für Widersprüche gegen Steuerbescheide im Netz bereit. Ich warte allerdings schon seit fast drei Monaten auf eine Antwort, obwohl das Finanzministerium NRW sich mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden erklärt hat.
    Trotzdem: Immer bei der Steuer angeben, zumal der Aufwand ja eher gering ist.
    Markus

    schrieb Markus am

  • #9

    Hallo,

    auf alle Fälle solte man das Arbeitszimmer ansetzen. Schon allein, wegen diesem Urteil des VGH Mannheim, das man nur als Schlag in`s Gesicht betrachten kann:
    http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1231473/index.html?ROOT=1153033

    Ich werde das Arbeitszimmer garantiert ansetzen.

    schrieb Michael Schmidt am

  • #10

    Sie sollten in jedem Fall das Arbeitszimmer abrechnen und bei Ablehnung Einspruch + Ruhe des Verfahrens beantragen (s.a.: Lehrerfreund:// Finanztest sieht Chancen in den Musterprozessen ums Arbeitszimmer). Auch bei der (nun wieder vollständig hergestellten) Pendlerpauschale war dieses Verfahren nicht verkehrt.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #11

    Wann ist denn mit der Entscheidung bei den laufenden Verfahren zu rechnen? Ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2008 und überlege, ob ich die Kosten für das Arbeitszimmer überhaupt noch angeben soll.

    schrieb jpb am

  • #12

    Hallo!
    Das Urteil selber habe ich so schnell jetzt gerade nicht gefunden, aber einfach mal googlen, wobei ich inzwischen festgestellt habe, dass angeblich das BVG und BundesVerwaltungsgericht anders entschieden hätten, wobei ich mich dann frage, warum alle Beihilfebeschiede bis heute noch immer nur vorläufig in diesem Punkt sind, denn wenn es odch höchstrichterlich entschieden ist, kann man doch sofort alle Bescheide für gültig erklären?! Oder?
    Ich reiche zwar weiter Widersprüche ein, aber ich glaube, dass der Tenor hier eher besser wäre, zu protestieren, aber wie sagte heute ein Kollege : Bring doch eh nichts?
    Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage dieser Diskussion wären: Wehren wir uns zu wenig bzw. haben wir uns zu wenig zur Wehr gesetzt? Ich sage eindeutig ja!

    Markus

    schrieb Markus am

  • #13

    Hallo Markus,

    hast Du mal die Fundstelle für das OVG-Urteil für uns?

    Gruß, Nordlicht

    schrieb Nordlicht am

  • #14

    Ich hatte mich schon einmal vor geraumer Zeit gemeldet und möchte doch einmal meine Beobachtungen hier zuammenstellen:
    1. In meinem Kollegium interessiert es die wenigsten, da die Mehrzahl entweder in wenigen Jahren pensioniert wird (demenstprechend sieht es auch mit ihrer Bereitschaft aus, sich für die Schule einzusetzen) oder schlicht und einfach deratig wenig Zeit zu Hause mit der Arbeit (keine Klassenleitung, keine Korrekturen, keine FAchvorsitz, ...) verbringt, dass es auch nicht wirklich stört. Die wenigen verbliebenen stört es , aber man weiß nicht so wirklich was man tun soll, vor allem anegsichts der Lethargie der vielen anderen.
    2. Ich persönlich hätte kein Problem in der Schule zu arbeiten, jedoch sind die Gegebeneheiten bei uns derartig schlecht, dass man definitiv am Arbeitsplatz krank würde (Heizung wird ab 14.00 Uhr runtergefahren z.B., wir haben schon manchmal gefroren, wenn der Hausmeister gepennt hatte). Des Weieterne verlange ich gar kein Einzelbüro, jedoch vernünftige Bedingungen, wie sie an jedem Büroarbeitsplatz auch gelten. Und heir hat der Gesetzgeber sich ja wirklich etwas Cleveres einfallen lassen: nur das Arbeistzimmer ist nicht mehr absetzbar, die Arbeitsmittel schon. Ein Schelm wer jetzt Böses denkt.
    3. Die Diskussion wäre mit Sicherheit nicht so intensiv, wenn die sonstigen Einschränkungen nicht so wären (Wegfall Urlaubsgeld, Reduzierung der Sonderzahlung auf 30%, Anhebung der Kostendämpfungspauschale, geringfügige Lohnanhebungen in den letzten Jahren, gestiegene Arbeitsbelastung). Ich bleibe auch dabei, wenn man die völlige Kürzung der Steuersubventionen mit einer sinnvollen Stuerreform verknüpft hätte, wäre der Eindruck ein anderer gewesen. So jedoch bleibt der Eindruck, dass man auf Kosten einer Gruppe den Haushalt saniert, die wenig Druck entwickeln kann.
    Im Ergebnis bin auch ich gespannt, wie die juristische Auseinandersetzung ausgehen wird, jedoch gehe ich derzeit davon aus, dass es dabei bleiben wird. Was mich jedoch immer aufregt, ist die Tatsache, dass man inzwischen einen eigenen Ordner Widersprüche führen darf, wel man inzwischen ja jedes Jahr neue Verfahren hinzukommen. Inzwischen führe ich gegen 4 Sachverhalte Widersprüche und das jedes Jahr. Es ist mittlerweile ein Mittel der Politik geworden, Entscheidungen per Gesetz durchzusetzen und dann sich im Bewußtsein jahrelanger Prozesse sanft zurückzulehnen und abzuwarten. Im Fall der Kostendämpfungspauschale hat das OVG Münster z.B. rechtsgültig und ohner Möglichkeit der Revision zugunsten aller Landesbeamten entschieden. Trotzdem weigert sich das Land unter Verweis auf eine Beschwerdemöglichkeit das Urteil zu befolgen.
    Markus

    schrieb Markus am

  • #15

    Liebe Lehrkörper!
    jetzt möchte ich Euch noch einen weiteren Hinweis in Sachen häusliches Arbeitszimmer geben.
    Die trickreiche Argumentation der Finanzverwaltung, die zur Abschaffung der Absetzbarkeit letzterer geführt hat, bestand im Wesentlichen darin, dass diese Zimmer bei Lehrpersonen nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen, da dieser eindeutig in der Schule läge. Ein Indiz hierfür wäre etwa der insgesamt im Arbeitszimmer zugebrachte Anteil der gesamten Arbeitszeit, der regelmäßig weniger als die Hälfte derselben ausmacht.
    Diese Argumentation ist jedoch nicht wirklich stichhaltig, sondern willkürlich, da es gemäß EKStG für die Absetzbarkeit von Aufwändungen für die berufliche Tätigkeit, insoweit diese zur Erzielung steuerpflichtigen Einkommens führt, lediglich darauf ankommt, ob diese Aufwändungen ausschließlich für den angegebenen Zweck getätigt wurden. Letzteres liegt jedoch in einem weiten Rahmen im Ermessen des Steuerpflichtigen. Das häusliche Arbeitszimmer ist in diesem Sinne ein “Arbeitsmittel” wie jedes andere, über dessen Notwendigkeit der Steuerpflichtige grundsätzlich selbst entscheidet. Es genügt hierfür, dass der Steuerpflichtige den Aufwand für erforderlich halten kann, um seinen Beruf auszuüben und die Aufwändungen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum erzielten Einkommen stehen (also z.B. in Höhe von 10% des Einkommens). Beispielsweise werden nach diesem jahrzehntealten Grundprinzip des deutschen Steuerrechts Computer dann in voller Höhe des Aufwands steuerlich als Arbeitsmittel anerkannt, wenn diese “ausschließlich” beruflichen Zwecken dienen. Inzwischen wird sogar die teilweise berufliche Nutzung mit entsprechendem Anteil anerkannt!
    Mit dem Jahressteuergesetz 2007 hat der Gesetzgeber versucht, zum Schaden einzelner Gruppen von Steuerzahlern und unter Schaffung innerer Widersprüche im gesamten Gesetzeswerk , die zitierten Grundprinzipien des Steuerrechts auszuhebeln, damit der Fiskus mehr Kasse machen kann.
    Hiergegen kann massenhafte Klage ein Mittel sein, diesen Schwachsinn rückgängig zu machen, aber bitte “vor” den kommenden Bundestagswahlen und bitte bedenken, dass man gegen geltende Gesetze nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht per Verfassungsbeschwerde vorgehen kann!!!
    Evt. kommt auch eine Normenkontrollklage vor dem europäischen Gerichtshof in Frage, weil der Gesetzgeber einzelne Berufsgruppen unangemessen benachteiligt.
    Auch sollte man bedenken, dass bei Lehrern der Anscheinsbeweis für die tatsächlich anfallende häusliche Berufstätigkeit in erheblichem Zeitumfang leicht geführt werden kann.

    Mut und Erfolg wünsche ich denen, die sich gegen Willkür aller Arten mit zivilen Mitteln zur Wehr setzen,

    Euer Alchemix

    schrieb ALCHEMIX am

  • #16

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    dass die Einsprüche gegen den Steuerbescheid abgewiesen wurden, hat doch wohl keinen ernsthaft gewundert.

    Dass jeder Lehrer ein eigenes Arbeitszimmer bekommt ist genauso wenig realistisch.

    Jedoch:
    Wir haben unsere Schule etwas “durchgesehen” und festgestellt, dass man bestimmte Räume zusammenfassen kann z.B. verschiedene Büchereien zu einer. Plötzlich existieren im Hause einige kleine Räume, die man sich gut mit anderen Kollegen teilen kann.

    Den Internetanschluss bekommt man vom Schulnetz und Strom ist auch vorhanden. Jetzt nur noch die wichtigen Arbeitsmittel von zu Hause eingepackt und in der Schule in einen geeigneten Schrank in diesem Raum gestellt - schon kann man dort gut arbeiten.

    Die meisten Kollegen wollen das gar nicht - für die, die wollen reicht der Platz aus.

    Übrigens - die Gewerkschaft hat immer noch keinen ungestörten ARBEITSPLATZ eingeklagt.
    Bei dem könnte ich mir gut vorstellen, dass man ihn bekommen könnte - ein Arbeitszimmer wäre zwar nett, ist aber nicht angemessen.

    schrieb Nordlicht am

  • #17

    @ Frank Meyer

    Ich gebe dir Recht Frank. Die meisten Kollegen warten tatsächlich auf den Ausgang laufender Verfahren. Aber genau darin liegt das Problem. Auch in einer solchen Wartezeit können die Verbände durch Signale aus den Schulen Unterstützung gebrauchen. Genau das machen wir Lehrer doch immer wieder falsch. Wir warten darauf, dass etwas entschieden wird. Und nach der Entscheidung beklagen wir uns in unserem Umfeld über das Ergebnis. Die Öffentlichkeit bekommt davon kaum etwas mit.

    Natürlich kann man sich immer über den zusätzlichen Aufwand beklagen, den es braucht, um sich gegen irgendwelche neuen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen zu erheben. Aber genau das versuchen ja die “besonders engagierten Kollegen”, die sich für ihre eigene Situation einsetzen. Nach meiner Erfahrung sind das im Regelfall auch diejenigen, die sich für ihre Schüler einbringen (und nicht nur für ihr Arbeitszimmer) und dabei zudem versuchen jene Kollegen zu mobilisieren, die für beide Bereiche nicht mehr die Energie aufbringen wollen/können. Denn aus meiner Sicht gehört beides zusammen. Verschlechterung der Arbeitsbedingungen haben nun einmal einen Qualitätsverlust im Unterricht zur Folge.
    Die Lehrer versuchen das abzufangen, indem sie sich trotz schlechterer Rahmenbedingungen um eine gleichbleibenende Qualität bemühen (durch weiteres privates Engagement), und das seit Jahren. In der Folge werden die unvermeidlichen Qualitätsverluste stückchenweise an die Schüler weitergereicht. Die Öffentlichkeit nimmt das im Regelfall nur in Form von schlechteren Ergebnissen bei zentralen Prüfungen und PISA-Spielereien wahr.
    Wer sich gegen eine solche Politik wendet und dabei weitere private Einschränkungen bekämpft (Arbeitszimmer), kann sehr wohl um die Belange seiner Schüler interessiert sein, ist dies aus meiner Sicht mehr als viele der abwartenden Kollegen!

    schrieb Daniel am

  • #18

    @ Daniel

    Die meisten Kollegen warten nicht auf das Engagemant von Lehrerverbänden, sondern auf den Ausgang der laufenden Verfahren. Angeblich stehen die Chancen ja gar nicht so schlecht auf die steuerliche Wiederanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten. Angesichts der zeitlichen Belastung gerade besonders engagierter Kollegen (für ihre Schüler, nicht für ihr Arbeitszimmer!) ist das mehr als verständlich.

    Dass öffentlichkeitswirksame Aktionen - wenn überhaupt - wohl die einzige Möglichkeit darstellen, mehr zu bewegen - etwa die Zurverfügungstellung eines angemessenen Arbeitsplatzes durch Arbeitgeber oder Schulträger - mag stimmen. Wenn das aber mal hier und mal da auf eng begrenztem Raum stattfindet, werden die Reaktionen über die von Martin (#53) beschriebenen (ein wohlwollender Presseartikel, vielleicht ein Zeitungskommentar und zwei bis drei Leserbriefe) nie hinausgehen. Dafür bedürfte es schon einer organisierten Aktion wirklich vieler Schulen - und damit eines erheblichen Organisationsaufwandes. Welcher Lehrer bitte hat dafür Kapazitäten? Sind nicht gerade dafür die Verbände da?

    Zum Thema Streik und der geringen Beteiligung braucht angesichts des hohen Prozentsatzes verbeamteter Lehrer ja nicht viel gesagt werden.

    schrieb Frank Meyer am

  • #19

    Liebe Leidensgenossen,

    viele Kollegen warten auf das Engagement von Lehrerverbänden. Aber wie ernst werden diese Verbände genommen, wenn bei einem Streik wenige 100 angestellte Lehrer vor dem Ministerium auftauchen und in ihre Trillerpfeifen blasen?
    Da lacht sich die Ministerin hinter ihrem Fenster doch kaputt.

    Aus meiner Sicht geht es wirklich nur über die lokalen Medien. Denn nur dort ist den Menschen das schulische Umfelt der jeweiligen Bildungseinrichtung bekannt. Wenn in den Schulen ein Umzugskarton neben dem anderen steht und die Schulleitung mit Anfragen bezüglich Schränken und Regalen für das Unterrichtsmaterial überhäuft wird, wenn solche Aktionen wie von Martin ((#53) Martin) in Regelmäßigkeit und vielleicht sogar in Absprache mit anderen Schulen stattfinden, dann kann man vielleicht eine Öffentlichkeit für die Situation bekommen. Regelmäßige Einladungen an die lokale Presse sollten hier ein wirklsames Mittel sein.

    Der Haken daran ist und bleibt die Lethargie des Kollegiums.
    Nur wenige engagierte Lehrkräfte trauen sich, regelmäßig auf Missstände aufmerksam zu machen und stellvertretend für den großen Rest der Belegschaft wieder einmal die unbequemen Fragen zu stellen.
    Hat man dann noch eine schwache Schulleitung, gilt man schnell als Querulant, selbst wenn es sich bei den Anfragen um Selbstverständlichkeiten handelt.

    Ich denke, dass man also an dieser Stelle vielmehr darüber diskutieren sollte, wie man seine Kollegen mobilisiert. Denn gerade in Punkto Arbeitszimmer sind schließlich einmal beamte und angestellte Lehrer gleichsam betroffen.
    Ich frage mich also, wie wir es schaffen, von einzelnen engagierten Lehrern den Querulanten-Druck zu nehmen und stattdessen gemeinsam Druck auf die Verantwortlichen auszuüben.

    schrieb Daniel am

  • #20

    Hi Kollegen,
    die Einspruchentscheidung ist abschlägig entschieden worden. Schade!!!Begründung :Lagerung von Schulmaterialien für die Arbeit mit Grundschulkindern weist trotz Angabe eines weiteren Arbeitszimmers auf eine Nutzung eines Archivs hin mit einem fließenden Übergang zum häuslichen Arbeitszimmer. Aus welchen Gründen ich mir den Lagerraum (ist angeblich ein Archiv) eingerichtet habe (keine eigene Klasse mehr, keine Unterbringungsmöglichkeit der Materialien im Schulgebäude, daher zu Hause)ist für die Entscheidungsfindung unerheblich.
    Ich habe 1 Monat Zeit zur Überlegung und Stellung einer Klage.
    Also “archiviere” ich eben 30 Kunststoffablagefächer u.a. mehr.

    Schade! Ich bin hin und hergerissen zwischen Krempel eben wegschmeißen, in den Keller räumen, obwohl die Sachen dort wegen leichter Feuchtigkeit Mief annehmen und leicht gammeln oder Klage erheben.
    Einen schönen Sonntag!
    Gruß      Ise

    schrieb Ise am

  • #21

    Wo finde ich denn nun was noch absetzbar ist für 2007?

    Sonder - Fahrten außerhalb der Unterrichtszeit habe ich bislang immer abgesetzt

    als “Dienstfahrten”, z.B.:
    (hier Text-Kopie aus EKSTErkl. 2006)
    zusätzliche Fahrten nachmittags und abends an das H.- Gymnasium und das H.- Gymnasium Junior:
    zu Zeugniskonferenzen, Fahrten zum Eintragen von Halb- und Ganzjahres-Zeugnisnoten, Proben für Schulkonzerte, Schulkonzerte,  Ordnungsmaßnahme-Konferenzen, Unterrichts-Nachbesprechungen, Gesamtkonferenzen in Deutsch, Musik, Geschichte, Englisch, Elternabende, Dienstbesprechungen, Planungstreffen, Pädagogische Runden, zur Kreisbildstelle, zum Schulamt, zu Elternsprechnachmittagen, Gutachtenkonferenzen , Arbeitsgemeinschaften, Mentorentätigkeit für Praktikandenausbildung, Vorbereitung Projekttage,  Projekttage, für Fachkonferenzen Geschichte, Englisch, Deutsch , Musik,
    37 Besorgungsfahrten zur Kreisbildstelle, Buchhandlung Schwarz, Buchladen Laura, zur städtischen Druckerei, Wiederholdt zur Bestellung und Sichtung von Unterrichtsmaterial wie Büchern und Filmen in Freistunden der Unterrichtszeit , Abholung vorbestellten Unterrichtsmaterials für Tag der offenen Tür und für Projekttage,  Fotokopierladen, Saatzen; Deuerlich, Besorgungsfahrten Bücherkauf, Wiederholdt, Karstadt, 
    außerdem: Fahrten am Dienstort G. und in die Umgebung zu den Eltern und Zusammentreffen mit schülerbetreuenden Sozialarbeitern und Praktikum zwecks Besprechung pädagogischer Fragen außerhalb der Unterrichtszeit
    zusammen = 2300 KM x 0.30 Euro/KM = 690 Euro
    Parkgebühren pauschal 60 euro

    was sagt Ihr dazu? Ging bisher durch. Nur so mal als Anregung. Gruß!

    schrieb Jutta am

  • #22

    @Ise:
    Viel Glück und halte uns bitte auf dem Laufenden!

    Gruß!

    schrieb Mister M. am

  • #23

    Hi Kollegen,
    jetzt bin ich aber langsam richtig zornig und versuche mit aller Macht mich durchzusetzen.
    Laut Steuertipps für Lehrer sind “Lager” in voller Höhe absetzbar. Und das will ich auch erreichen.
    Wenn ich schon mein Arbeitszimmer z.Zt. nicht absetzen kann, und ein Zimmer mit Schreitbtisch und Regalen ist natürlich vorhanden - wurde aber im Steuerbescheid 2007 nicht abgesetzt, so will ich aber die Kosten für das Lager haben.
    Z.Zt. sitze ich an dem Brief mit einer schlüssigen Begründung, warum ich all diese Materialien bei mir zu Hause lagere.
    Alten Schulkrempel habe ich auch im letzten Sommer aus Frust über das “verlorene” Arbeitszimmer weggeschmissen und deutlich ausgedünnt,weil gilt: kein Arbeitszimmer anerkannt, dann kein Wohnraum dafür verschwendet.
    Möglichst kein Geld mehr für Schuldinge ausgeben, Schulleitung dafür anspitzen oder mit den ollen Karmellen der Schule eben auskommen. Wenn kein Kopierpapier in der Schule mehr da, dann eben Unterricht nach alt bewährter Manier an der Tafel.
    O ja, das kenne und praktiziere ich in weiten Teilen auch.

    Trotzdem war meine Frage : Ob jemand bereits versucht hat, ein “Lager” als Lehrer abzusetzen.
    Wenn es mir gelingt, schreibe ich, wie es funktioniert. Können ja andere auch von profitieren.
    Bislang ist die Abgrenzung zwischen Archiv und Lager mein Problem, denn das Finanzamt versucht, mir einzureden, ich hätte ein Archiv (nicht absetzbar).
    Das wollen wir erst mal sehen.
    Bis demnächst.
    MfG

    schrieb Ise am

  • #24

    @Alchemix hat im Prinzip alles gesagt, was es zu sagen gibt. Wer darauf hofft, dass die Finanzbehörden, das Kultusministerium oder die Schulträger ein Einsehen haben, ist NAIV (muss man mal ganz klar so sagen). Dass einzige was helfen kann, sind Klagen, notfalls bis zu den obersten Bundesgerichten. Ich hoffe, dass die Lehrerverbände dies endlich einmal auf die Reihe bekommen anstatt sich mit sinnloser Bildungsideologie zu beschäftigen. Es sind halt leider (noch) keine Berufsverbände, denn dann würden sie konsequent für die Interessen der Beschäftigten eintreten und nicht für irgendwelche Ideologien. Aber wer als vom Unterricht freigestellter Verbandsvertreter im Kultusministerium im bequemen Büro sitzt, interessiert sich wahrscheinlich nicht mehr für die Probleme der Kollegen in den Schulen.
    Solange die Klagen nicht stattfinden oder nicht erfolgreich sind, hat man nur wenige Optionen:

    1) Man finanziert alles Extraausgaben (inkl. Arbeitszimmer) aus seiner Privatschatulle (“den Schülern zu Liebe”, worauf der Dienstherr natürlich spekuliert)

    2) Man macht es so, wie es offentsichtlich vorgesehen ist: Keine privaten Extraausgaben mehr, Unterricht nach Lehrbuch, Arbeit möglichst in der Schule erledigen und dort auch das Material lagern.

    schrieb Mister M. am

  • #25

    Hallo.Ich melde mich noch einmal.
    Was sich bei mir in meinem “Lager” befindet, welches meiner Meinung nach nur zu Teilen ein Archiv ist, sind alle die Materialien, die ich für meinen Unterricht an der Grundschule im Laufe der Jahre angeschafft habe, weil die Materialien, die die Schule gestellt hatte, nicht ausreichen, überaltert sind usw.Es tat mir damals nicht leid, die Arbeitsmittel beschafft zu haben. Nur möchte ich sie nicht frei in der Schule herumliegen sehen, weil sie dann “Beine bekommen”. Also habe ich hier in meinem Lager Spiele für die Regenpause, wenige Spiele für die Hofpause, eine Klassenbücherei mit Büchern mit verschiedenen Kompetenzstufen, einen Klassensatz Geobretter,Somawürfel, Holzleisten für Freiarbeit, verschiedene teils selbst angefertigte Werkstätten, Pappen, Farben, verschiedene Prüfexemplare von Unterrichtsbüchern
    samt Zusatzmaterialien, Klammerkarten und Karteien zum Lernen in der Freiarbeit in Sprache, Mathe, Sachunterricht,Schablonen für Kunst. Materialien in großer Stückzahl um den Schülern zu leihen, was sie vergessen haben : Scheren, Buntstifte, Farbkästen, Pinsel, Zeichenblockpapier. Lernspiele für Mathe, Sprache, zum Leseerwerb…,2 Schubladenschränke und einen kleinen Beistelltisch zuletzt in meiner Klasse benutzt als Ausstellungstisch,einen billigen Teppich. Das Sofa in der Leseecke habe ich dort gelassen. 30 Ablagefächer sind aber bei mirim Lager.Der Raum ist wirklich gut voll.
    Die Unterichtsbücher, die Werkstätten mag ich ja noch als Archiv mit fließendem Übergang zum Arbeitszimmer akzeptieren. Aber Möbel, Ablagefächer, Klassenbüchereien, Holzleisten usw. warten wirklich auf einen neuen Klassenraum bei neuer Klassenführung meinerseits. Vorher sind sie eingelagert.
    Mich ärgert die sture Haltung des Finanzamtes!!!
    Wer hat auch probiert, ein Lager abzusetzen ?
    Inzwischen weiß ich, dass ein Lager ein Raum sein muss, der keine andere Teilfunktion erfüllt, am besten per Türe zu schließen ist und günstigerweise sich nicht in der Wohnung befinden sollte.
    MfG       Ise

    schrieb Ise am

  • #26

    @Ise: Was “archivierst” du denn alles?

    Ich bin jetzt zu folgendem Verfahren übergegangen:
    Ich versuche, möglichst viel digital zu halten (z.B. durch Einscannen wichtiger Sachen). Alte (Papier-)Materialien werden entsorgt, wenn ich etwas noch einmal brauche, wird es in der Schule wieder ausgedruckt. Veraltete Lehrbücher werden entsorgt, neue kaufe ich nicht mehr von meinem Privatgeld, notfalls kopiere ich mir in der Schule ein paar aktuell wichtige Seiten, wenn ich kein Lehrbuch bekomme. Klassenarbeiten und Klausuren werden generell nur noch in der Schule deponiert.

    Gruß !

    schrieb Mister M. am

  • #27

    Ich habe im Steuerbescheid versucht einen Lagerraum geltend zu machen, weil ich in einem meiner Wohnräume nach dem Auszug meiner Kinder Platz genug hatte, alle Schulmaterialien einzulagern. Ich habe ab dem nächsten Schuljahr keine eigene Klasse mehr und demzufolge alle meine Materialien nach Hause geschafft.
    Die Dame am Finanzamt fand diesen Raum zu häuslich und zu Arbeitszimmermäßig und meinte ich könne ja einen Widerspruch einlegen. Was ich tat unter Beilegung einiger Fotos, auf denen man gut erkennen konnte, dass ich in meinem “Lager” Kartons noch und nöcher stapele. Als Antwort vom Finanzamt erhielt ich ein Schreiben, dass mir belegt, ich hätte dort ein Archiv. Und ein Archiv ist ja wohl bekanntlich nicht absetzbar.
    Ich habe jetzt noch 10 tage Zeit mich zu entscheiden, ob ich bei meinem Widerspruch bleiben will oder ihn zurückziehe.
    Wer hat auch probiert, einen Lagerraum abzusetzen ? Wer kann mir mit der Argumentation weiterhelfen. Bis jetzt bekam ich nur den Tipp, alles was ich in dem Raum habe einmal dem Finanzamt aufzulisten.
    Ich archiviere doch keine 30 Ablagefächer u.a. mehr. Es ist dort wirklich mein ganzer Schulkrempel “eingelagert”.
    Ich hoffe auf eure/Ihre Tipps.
    Gruß

    schrieb Ise am

  • #28

    Liebe gebeutelte Lehrpersonen!
    Auch ich war in der Vergangenheit für 10 Jahre lang Euer nebenberuflicher Kollege, bis ich es dank Zweitstudium geschafft habe, mich aus einem zunehmend irrationalen System in die Wirtschaft abzumelden. Dort ist auch vieles irrational, aber die Idee, dass Angestellte einen Teil Ihres Arbeitsplatzes regelmäßig aus eigener Tasche finanzieren, ist mir dort bislang noch nicht begegnet.
    Lehrer jedoch sind aus vielerlei Gründen erpressbar. So ist es nur folgerichtig, dass die Politik im Rahmen des seit längerer Zeit begonnenen fiskalischen Großangriffs auf das Geld der Bürger, sich die faktische Wehrlosigkeit ganzer Gruppen zu Nutze macht, um die Staatsquote weiter zu erhöhen. Die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers war für Lehrer/innen in der Vergangenheit sozusagen ein Trostpflaster, mit dem der private Finanzbedarf für die Ausübung des Amtes um den dafür erstatteten Steueranteil abgemildert wurde. An der zu Grunde liegenden gesetzlichen Regelung waren übrigens seinerzeit zahlreiche als Abgeordnete im Parlament sitzende Lehrer beteiligt. Jahrzehnte lang haben sich alle stillschweigend mit dieser an sich schon sehr fragwürdigen Regelung abgefunden. Die Abschaffung der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers trifft in erster Linie Lehrer/innen. Selbständige setzen weiterhin ALLES und JEDES von der Steuer ab. Hinsichtlich des Arbeitszimmers genügt es dabei, dieses zum Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit zu deklarieren, was umso leichter gelingt, je mehr steuerpflichtiges Einkommen man darin erzielt. Selbständige setzen auch jeden beruflich gefahrenen Kilometer, auch den Ersten, nach dem Vollkostenprinzip - und manch anderen dazu - von der Steuer ab, im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die nur einen kleinen Teil der Kosten und das auch nur für den “Entfernungskilometer ab Nummmer 21” (eine irrwitzige Reduktion der steuerlichen Anerkennung berufsbedingter Kosten) geltend machen können. Letzteres trifft ebenfalls die meisten Lehrkräfte, mit der Folge von beachtlichem Verlust an Realeinkommen.
    Da liegt m. E. überall viel Potenzial für Verfassungsbeschwerden wegen Verstosses gegen das Gleichheitsprinzip drin und das ist auch der einzige verbliebene Weg, mit dessen Hilfe man dem aus Haushaltsdebakel geborenen finanzpolitischen Amoklauf vielleicht noch gelegentlich Einhalt gebieten kann.
    Also liebe Leute: setzt Euch zusammen, holt fachkundige Juristen ins Boot und schickt handfeste gut formulierte Beschwerden nach Karlsruhe. Keine Hilfe für Euch ist von vorgesetzten Behörden, Ministerien, Schulträgern etc. und zuallerletzt von den Finanzbehörden zu erwarten. Diese sind alle zusammen dank unzähliger “Rechtsverordnungen” mit ihrer aktuellen Interpretation des Jahressteuergesetzes 2007 auf der formal sicheren Seite.
    Übrigens ist das mit dem AZ nur ein kleines Steinchen in dem großen Mosaik der politischen Abzockkunst.

    Viele liebe Grüße,

    Euer

    ALCHEMIX

    schrieb Alchemix am

  • #29

    Im Grunde ist es richtig, die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers für Lehrer zu streichen, denn: Es ist völlig idiotisch, dass ein Beamter seinen Arbeitsplatz selbst finanziert um dann einen Teil des Geldes über die Steuer zurückzuholen.
    Das wäre bei anderen Beamten unvorstellbar. Man stelle sich vor, ein Polizist müsste seine Dienstwaffe selbst bezahlen…

    Auf steuerlicher Seite halte ich eine Klage deshalb für unsinnig.
    Richtig und konsequent wäre es, die direkte Übernahme der Kosten für das Arbeitszimmer vom Arbeitgeber einzuklagen, zumindest in den Fällen, wo kein Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung steht. Genauso müsste man es mit den Kosten für PCs, Drucker, Verbrauchsmaterialien usw. handhaben.

    Man müsste nur irgendeine Ausführungsverordnung, Dienstvorschrift oder sonstwas finden, aus der hervorgeht, dass der Lehrer diese Dinge (PC, Drucker, Arbeitsplatz) benötigt, dann könnte man imo einen Rechtsanspruch auf die entsprechende Ausstattung des Arbeitsplatzes ableiten.

    Es wird zumindest erwartet, dass man seinen Unterricht mit guten Arbeitsblättern, moderen Medien usw. gestaltet und vorbereitet, und nicht wie vor hundert Jahren mit Tafel, Kreide und Schulbuch.

    Entweder man leitet aus dieser Forderung den Anspruch ab, diese Art von Unterricht auch vorbereiten zu können, oder man müsste eben den Unterricht wie vor 100 Jahren machen. Nur mit Schulbüchern und Tafelanschrieb.

    Einfach einen “schlechteren” oder nicht mehr zeitgemäßen Unterricht zu machen, trifft natürlich die Schüler und widerstrebt unserem eigenen Anspruch. Den Verantwortlichen ist es egal. Deshalb wäre es wichtig, die Erwartung, wie ein gut vorbereiteter Unterricht auszusehen hat, irgendwo schriflich zu haben. Evtl lässt sich ja auch was aus den Bildungsplänen oder aus den Schulprofilen rausziehen.
    Dann kann der Leher sagen: “Hier steht es, wie ich zu arbeiten habe, also stellt mir den Arbeitsplatz zur Verfügung”. Dann wäre es sicherlich auch einklagbar.

    schrieb joschi am

  • #30

    Das Karlsruher Urteil zum Arbeitszimmer macht wieder deutlich, wie weltfremd einige Juristen sind und sich nur in ihrer eigenen Sprachwelt bewegen.
    Lassen sich doch bitte alle Kollegen/innen einen der Unterrichtsräume als Arbeitszimmer zuweisen, gerne auch zu zweit. Bittet den Schulträger, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, die Sicherheit der dort befindlichen Sachen ( z.T. mit Schülerdaten ) zu gewährleisten. Fordert den Schulträger auf, bis mindestens 19.00 Uhr im Winter ausreichende Heizung zu gewährleisten! Ab wann herrscht Arbeitsruhe bei den Ganztagsschulen???
    Geputzt werden muss dann zu anderen Zeiten!
    Fremdnutzung der Arbeitsräume muss aus Gründen der   Sicherheit unterbleiben ( VHS und andere Nutzer mögen sich bitte umsehen).
    Steht doch komplett mit dem häuslichen Arbeitsmaterial vor der Schule und fragt nach dem Raum!
    Dienstliche Nutzung privater PKW zum Transport in Zusammenhang mit schulischen veranstaltungen entfällt vollständig ( Musik, Sport etc.) ( Höre schon:” ... wieder auf dem Rücken der Schü..!”)
    Macht doch mal eine Umfrage in Kollegium, wie viel € jede Lehrkraft pro Jahr aus einener Tasche investiert, damit Schule funktioniert und rechtnet das dann hoch!
    Klassenfahrten finden nur noch bei voller Kostenerstattung statt.
    Versucht einmal dies in einem Kollegium durchzusetzen und ihr werdet erfahren, warum das alles mit Lehrkräften nicht machbar ist.

    MfG

    schrieb Carsten am

  • #31

    Hallo afi,

    klar, kann ich machen:

    An die dienstvorgesetzte Stelle
    -Bezirksregierung X -
    auf dem Dienstweg


                           
    Antrag auf Zuweisung eines Arbeitszimmers

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da durch das Steueränderungsgesetz 2007 – jetzt nochmals bestätigt durch das Bundesfinanzministerium – die steuerliche Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers für Lehrkräfte entfällt, werde ich spätestens zum 01. Januar 2007 mein bislang steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer unter den ab 2007 geltenden Bedingungen nicht mehr für dienstliche Belange bereithalten.

    Aus diesem Grunde beantrage ich, mir im Schulgebäude ein nach den geltenden arbeitsschutzrechtlichen Regelungen ausgebautes und eingerichtetes Arbeitszimmer zur Erledigung meiner Dienstgeschäfte zur Verfügung zu stellen.

    Die Einrichtung dieses Zimmers müsste mindestens umfassen:

    •  einen abschließbaren Schreibtisch mit entsprechender Ablagefläche,
    •  eine Schreibtischlampe
    •  einen Schreibtischstuhl,
    •  einen Stromanschluss mit mehreren Anschlussmöglichkeiten,
    •  einen PC mit Drucker und Scanner und der im Unterricht eingesetzten Software (zur Unterrichtsvorbereitung und Anfertigung von Unterrichtsmaterialien)
    •  einen Internetzugang,
    •  eine Regalfläche von mindestens 12 m Länge,
    •  einen großen abschließbaren Schrank zur Aufbewahrung von privat angeschafften Unterrichtsmaterialien.

    Zudem gehe ich davon aus, dass mir ab dem 01. Januar 2007 sämtliche Büromaterialien – wie in anderen Einrichtungen und Betrieben üblich –  sowie alle für mich notwendigen eingeführten und im Unterricht eingesetzten Lehrbücher und das dazugehörige Lehrermaterial kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

    Ich bitte Sie um eine fristgerechte Entscheidung über meinen Antrag. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, mir ein entsprechend ausgestattetes Arbeitszimmer zur Verfügung zu stellen, so schlage ich Ihnen die Anmietung meines bisherigen Arbeitszimmers zum ortsüblichen Mietzins durch Ihre Behörde vor. Das ist auch möbliert möglich.


    Mit freundlichen Grüßen


    Von uns hat übrigens niemand eine Antwort bekommen…

    Grüße!

    yulara

    schrieb yulara am

  • #32

    Hallo, Yulara,
    könntest Du Dir vorstellen, den Brief hier zu posten? Ich würde es gerne mal in meinem Kollegium probieren (und ihn entsprechend abändern, bzw. anpassen, damit er nicht zu Massenware wird). Wenn nicht, ist es auch völlig Ok - soll nur eine Anfrage sein :-)
    Merci
    afi

    schrieb afi am

  • #33

    @ Max

    Hallo,

    ich stimme voll und ganz zu!!!

    Auch ich erlebe immer wieder, wie wenig “Nicht-Lehrer” von unseren Arbeitsbedingungen wissen, aber vermeintlich zu wissen vorgeben. Wie das nervt, die ganzen Sprüche zum “Halbtagsjob”, “den vielen Ferien”, “dem vielen Geld”, “den staatlichen Vergünstigungen” etc. etc. Merkwürdig, dass nicht noch mehr Leute Lehrer geworden sind, wo es doch soooo ein attraktiver Job ist!
    Ich bin mittlerweile der Meinung, dass die Wahl des Lehrerberufs DER Fehler meines Lebens war/ist (und ich möchte betonen, dass das nicht an den Schülern liegt, sondern an der verflixten Bürokratisierung, Institutionalisierung, dem Aufpfropfen immer weiterer Repressalien - für weniger Geld, versteht sich)!
    Was mich auch nervt, ist der bei Lehrern weit verbreitete “vorauseilende Gehorsam”. Stimmt, warum wehren wir uns nicht vehementer???????? Es war doch hinlänglich bekannt, dass die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ab 2007 wegfällt. 
    Warum also hat man nicht deutlich früher angefangen, sich lautstark zu wehren??? In meinem Kollegium hat es noch nicht einmal die Hälfte der Kollegen geschafft, einen Brief an Herrn Steinbrück zu unterschreiben, den ich formuliert habe (DIE Arbeit mache ich mir schon noch) - selbst DAS war anscheinend zu viel Arbeit. So lange ein Großteil der Lehrerschaft so passiv bleibt und sich immer weiter übervorteilen lässt,
    kann die jeweilige Bezirksregierung bzw. der Staat auch weiterhin “den Molli” mit uns machen!!!!
    Es ist frustrierend!!!
    Entnervte Grüße von
    yulara

    schrieb yulara am

  • #34

    Hallo,

    hab´ mich gerade mal durch alle Beiträge gelesen. Wohl noch zu wenige machen ihrem Unmut hier Luft!!

    Bin Lehrer an einer Hauptschule. Bei den vielen in der HS zu unterrichtenden Fächer sammelt sich so einiges an Literatur an.

    (U. a.) als Techniklehrer mit laufender Fortbildung sammeln sich außerdem eine ganze Reihe von verschiedensten Fortbildungsergebnissen an, die allesamt PLATZ benötigen.
    Platz ist aber auch in unserer Schule Mangelware.

    Jetzt werd´ ich mich mal etwas “auskotzen”, denn außer an Platz fehlt´s in unserer Schule auch an finanziellen Mitteln.

    So unterrichten wir Schüler im Technikbereich (eigentlich eine wichtige Grundlage für Hauptschüler) mit Werkzeugen und Materialien, die man größtenteils getrost in die Tonne hauen sollte.

    Als ich mir kürzlich das Paper unserer Ministerin zur “Qualitätsoffensive Hauptschule” durchgelesen habe, ist mir beinahe schlecht geworden: Da liegen doch die Vorgaben/Ansprüche/Heucheleien dieses Papers und die (zumindest die unsrige) Realität so weit auseinander, dass es zum Himmel schreit.

    Aber warum schreibe ich das? Ist das nicht am Thema hier vorbei? 

    Komme mal ganz pragmatisch darauf zurück:

    Die Möglichkeit der Absetzung eines Arbeitszimmers ist uns derzeit gesetzlich genommen - eine Gesetzesänderung diesbezüglich wohl noch lange ungewiss. Vielleicht möchte man sogar erst einmal abwarten wie groß der Widerstand der Lehrerschaft/ anderer Betroffener dieser Gesetzesänderung tatsächlich ist. Wenn ich mich hier so durchlese dann ist der Widerstand viel zu gering!! 

    Die Möglichkeit, auf Missstände per Streik aufmerksam zu machen, gibt es für Beamte nicht. 

    Was bleibt uns also aktiv zu tun?

    1. ganz pragmatisch: Ist nicht ein Lagerraum / Lager nach wie vor absetzbar?? Sitze gerade bei meiner Steuererklärung für 2007. Bedingt durch Umbau- /Renovierungsmaßnahmen (richtiges Arbeitszimmer fiel aus Platzgründen weg) und Platzmangel in der Schule habe ich einen Großteil meines Eigenheims zumindest als Lager nutzen müssen. Bitte um Ratschläge/ Infos, wie und wo dieser in der Steuererklärung anzusetzen ist!

    2. Komme auf den o.g. Unmut über die “Qualitätsoffensive Hauptschule” zurück. Vermutlich nämlich gibt es in anderen Bundesländern ebenfalls ähnliche Papiere, die sich eben auf dem Papier super anhören, aber mit unserer Realität genau so wenig zu tun haben, wie die Aussage, dass ein Lehrer kein Arbeitszimmer benötigt.

    Grundgedanke ist einfach: Wenn Politiker so viel unrealistischen Blödsinn verzapfen, dann sollten sie dafür gerade stehen bzw. dafür sorgen, dass Ralität und (schön zu lesendes) Papier sich annähern.

    Und genau hier hätten wir in jedem Fall auch unsere Elternschaft, die sich über eine Streichung der Absetzungsmöglichkeit für ein (Lehrer)Arbeitszimmer sicherlich noch immer eher freuen, sicher auf unserer Seite!

    Viele wollen was verbessern - fast monatlich wird ´ne neue Sau durchs (Schul)Dorf getrieben. Ja haben denn die in Psycholigie nicht aufgepasst: JEDES Tun bedarf einer gewissen Motivation! 

    Wie sollen aber Lehrer ohnehin schon schwierige/ demotivierte Schüler zum Lernen/ Arbeiten motivieren, wenn Ihnen selbst manchmal dermaßen unrealistisch (demotivierend) begegnet wird?

    Lehrer benötigen zwingend ein Arbeitszimmer. Alles andere geht wie vieles in dem Bild unserer Gesellschaft von unserer Arbeit völlig vorbei!!

    Dass Lehrer das all die Jahre trotz Absetzbarkeit (je nach Steuersatz ja letztlich nur einige Prozent Rückerstattung) selbst finanziert haben, das kann man gar nicht genug deutlich machen. Glaub´ Außenstehenden ist das nicht einmal so richtig klar.

    Dass aber nunmehr diese zumindest (eher mindere) anteilige Mitfinanzierung auch noch genommen wird, ist ein Schlag ins Gesicht für ALLE Lehrkräfte. Lehrkräfte, die sich tagtäglich zwischen “nicht ganz leichten” Schülern, irgendwelchen Listen, sonsteinem bürokratischem Kram, faktischen Gehaltskürzungen und beinahe unerfüllbaren Ansprüchen aus verschiedensten Richtungen bewegen.

    Für die Absetzbarkeit unserer notwendigen Arbeitszimmer wird zunächst außer ein paar von uns Lehrern in dieser Gesellschaft wohl niemand richtig eintreten. Die verschiedensten Verbände scheinen da bis jetzt wohl nicht genug getan zu haben - wenn die ihre Daseinsberechtigung behalten wollen, muss da bei so einer einschneidenden Gesetzesänderung viel mehr kommen!!

    Jedenfalls für anspruchsgerechte und realistische Arbeitsbedingungen für Schüler UND Lehrer gäbe es aber vermutlich schon mehr gesellschaftlichen Rückhalt. Zu diesen realistischen Arbeitsbedingungen gehört eigentlich sogar der VOLLE Ersatz der Kosten für ein zwingend notwendiges Arbeitszimmer, sofern dieses selbst bereit gestellt werden muss.

    So genug des Tipperns - jetzt wieder zur Steuererklärung - vielleicht melden sich ja mal wieder welche zu Wort.

    Max

    schrieb Max HS NRW am

  • #35

    Hallo,

    als Lehrerehepartner kann ich den meisten Kommentaren nur zustimmen. Ich wundere mich über die Lethargie und den Gehorsam aller Lehrer (und deren Leidensfähigkeit).
    Als Beamter ist man anscheinend wehrlos. Der dbb (Beamtenbund) und angeschlossene Organisationen sind offensichtlich allesamt zahnlose Tiger - das scheint mir das Hauptproblem zu sein…..

    schrieb Manfred am

  • #36

    Muster- oder Sammelklagen können - so wurde mir das von einem GEW-Mitarbeiter erklärt - erst geführt werden, wenn der erste Steuerbescheid ergangen ist, also erst nächstes Jahr. Die Gewerkschaften wollen meines Wissens diese Klagen unterstützen bzw. führen.

    schrieb Frank Meyer am

  • #37

    Es wäre noch nachzutragen, dass die Abschaffung von Subventionen sicherlich sinnvoll ist, aber gleichzeitig auch die Steuerlast gesenkt werden muss. Mein Freund in Luxemburg zahlt als Single weniger Steuern als ich Alleinverdiener mit Kind und Frau. Wenn also hier die Tatsachen auf den Tisch kommen, dann auch bitte alle.
    Bezüglich des Arbeitszimmers würde mich noch interessieren, ob jetzt eigentlich geklagt wird. Ich bin letztes Jahr aus dem Verband ausgetreten, weil ich absolut unzufrieden bin, wie die Verbände die Sache behandeln. Mehr als lautes Klagen und selbst das nur manchmal, war da nicht zu vernehmen. Ich denke, dass man die Sache mal wieder unterschätzt hat und jetzt nicht weiß, wie man es den Lehrern verkaufen soll.

    schrieb Markus am

  • #38

    http://www.herr-rau.de/wordpress/2007/08/kostenerstattung-bei-schulischen-fahrten.htm
    Die “freiwillige” Kürzung der Reisekosten zu Lasten der Lehrkräfte ist rechtswidrig und verstößt “deutlich und stark” gegen die Fürsorgepflicht des Staates, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. (siehe Artikel in der SZ 3.8.07 S.37 und o.a. Link)

    schrieb Max am

  • #39

    Lieber Smile,

    im Grunde haben Sie ja Recht: Wenn es darum ginge, sich althergebrachte Steuerprivilegien zu sichern, wäre das das St.-Florians-Prinzip und als solches unlauter.

    Was mich betrifft, bin ich absolut für eine grundlegende Steuerreform nach dem Kirchhoff-Prinzip: Abschaffung aller Absetzungsmöglichkeiten für alle. Erstens aber handelt es sich bei der jetzigen Vorgehensweise des Gesetzgebers um eine partielle und damit zwangsweise um eine ungleiche Abschaffung von Absetzungsmöglichkeiten. Die Formulierung “Mittelpunkt der berufliche Tätigkeit” ist eigentlich eine Frechheit, da sie weder den Zeitfaktor noch den Grad der Notwendigkeit eines Arbeitszimmers berücksichtigt.

    Zum zweiten - und das ist das Entscheidende - stellt die bisherige Absetzbarkeit ja lediglich einen Ausgleich für die eigentlich skandalöse Situation dar, dass wir alle unseren eigenen Arbeitsplatz zu einem ganz wesentlichen Teil selbst finanzieren, um diesen dann unentgeltlich (!) unserem Arbeitgeber bzw. Schulträger zur Verfügung zu stellen. Und ich spreche hier nicht von einem Raum meiner Wohnung, der sonst zu nichts nütze wäre. Ich spreche davon, dass jeder Lehrer bei der Wohnungssuche darauf achtet, ein Arbeitszimmer einrichten zu können und eine Wohnung in der entsprechenden Größe mietet oder kauft. (Und so ein Zimmer mehr gibt’s nicht kostenlos!) Der Staat besaß bisher wenigstens so viel Anstand, die letztlich enormen Kosten hierfür wenigstens nicht zu besteuern.

    Konkret heißt der Beschluss für mich, das ich möglicherweise ab nächstem Jahr sehen muss, woher ich das Geld für die drohende Steuernachzahlung nehme, da ich bei der Kalkulation meiner Wohnungsfinanzierung selbstverständlich eingerechnet habe, dass ich das für die Finanzierung meines Arbeitszimmers aufgewendete Geld nicht versteuern muss.

    Lieber Smile, ich glaube, wir sind uns gar nicht so uneinig: Das Problem dürfte eigentlich nicht die Steuererstattung sein, sondern der fehlende bzw. nicht durch einen angemessenen Betrag vergütete Arbeitsplatz - gerne pauschal, wie von Ihnen vorgeschlagen, wenn die Pauschale die Kosten eines der Arbeit halbwegs angemessenen Arbeitsplatzes abdeckt.

    Das Problem dabei scheint mir zu sein, dass an der ganzen Angelegenheit - außer den Lehrern selbst - drei Parteien mit ganz unterschiedlichen Interessen beteiligt sind:

    Der Schulträger - in der Regel die Gemeinde - müsste eigentlich den Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Dies hat er aber bisher nicht getan, und die Neueinrichtung solcher Arbeitsplätze erscheint für die meisten Städte praktisch nicht finanzierbar.

    Das Land als Arbeitgeber hat mit dem konkreten Arbeitsplatz überhaupt nichts zu tun, legt aber die Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer die Lehrer zu arbeiten haben. Da lässt es sich leicht jenseits aller Realitäts- und Sachkenntnis behaupten, Lehrer bräuchten überhaupt kein Arbeitszimmer (!). Sicher steckt dahinter aber auch die Angst, infolge der vorgesehenen Streichung Steuergelder an die Gemeinden zur Ausstattung der Schulen weitergeben zu müssen.

    Der Staat schließlich sieht sich als Gewährer eines Steuerprivilegs - schließlich sind es die Länder und Gemeinden, die ihren Lehrern keine adäquaten Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Den Ländern die Bildungshoheit überlassen, aber die materiellen Voraussetzungen für die Bildungspolitik der Länder aus Steuereinnahmen des Bundes finanzieren?

    Bleibt wohl tatsächlich nur der Weg, das eigene Arbeitszimmer aufzulösen und dem Schulträger die Kartons vor die Nase zu stellen - und die Angst vor einer Steuernachzahlung im nächsten Jahr und des möglicherweise daraus resultierenden Verzichts auf ein paar Tage Familienurlaub, aber dann hab’ ich ja schon mehr Zeit, das nächste Schuljahr zu planen…

    schrieb Frank Meyer am

  • #40

    Um diese Diskussion mal aus einer ganz anderen Richtung zu betrachten:

    Ich erkenne hier in den Beiträgen leider vor allem das St. Floriansprinzip. Der böse Staat nimmt MIR etwas worauf ich ein Anrecht habe. Die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers oder sonstiger Dinge ist generell eine ungerechte Lösung, da Sie diejenigen belohnt die Lügen und Betrügen sowie man der offensichtlichen Willkür (oder manchmal auch dem Nasenfaktor) des Steuerbeamten ausgesetzt ist (oder warum wird immer weniger Steuer bezahlt je exorbitanter die Reichtümer von Privatpersonen sowie von Gesellschaften).  Die Steuerreform ist ein Schritt in die richtige Richtung – Abschaffung von Steuervorteilen, das schließen von Steuerschlupflöchern.

    Ein Heer von (zu vielen) Steuerbeamten und Steuerberatern die Ihre „Arbeit“ auch noch entlohnt haben möchten und somit die Volkswirtschaft bremsen. Diese „Arbeit“ welchen Nutzen hat Sie denn außer am Ende Geld hin und herzuschieben – es wird nichts produziert was man gebrauchen oder an dem man sich erfreuen könnte (auch kein Wissen – zumindest außerhalb des Steuerdschungels).

    Wenn es hier nur um das Geld geht, dann sollte doch bitte die Vergütung von Anfang an korrekt sein und nicht erst durch Steuerrückerstattungen vom Finanzamt aufgepebbelt werden. Dies würde dann übrigens auch für Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen verschieden Jobs sorgen. Über eine Pauschale (ja alle kriegen das gleiche egal ob die Arbeit in der 1-Zimmer-WG oder in der Jugendstilvilla gemacht wird) könnte Heimarbeit abgegolten werden oder aber es wird alternativ ein adäquater Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.
    Oder es gibt gar nichts und es wird vorausgesetzt, daß man die Heimarbeit trotzdem durchführt. Dies ist doch nichts anderes als dass man von einem Bäcker erwartet, dass er früh aufsteht, vom Manager dass er allzeit >= 80 Stunden die Woche für die Firma arbeitet, das die Altenpflegerin sich liebevoll um ihre Pflegebedürftigen kümmert, der Pfarrer nahezu 24h - 365Tage Ansprechpartner für seine Schäfchen ist. Ich meine wer sich über ein offensichtliches und vor allem bekanntes Jobspezifika aufregt, der hat leider den falschen Job gewählt. Na ja, träumen darf man sicherlich z.B. dass die Schulausstattung oder die Entlohnung verbessert wird. Aber auch hier gilt klar haben alle hart studiert… aber ein 1-Eurojobber arbeit eventuell auch hart und erhält so gut wie nichts. Es geht noch extremer – was ist mit dem Bauer in Äthiopien, dem Flaschensammler in Rio…

    Jetzt sind wir wieder Rund. Es geht um Gerechtigkeit – die Abschaffung von Steuerprivilegien ist ein Richtiger Weg zu mehr Gerechtigkeit.

    Gruss

    schrieb Smile am

  • #41

    Mein privates Arbeitsmaterial stht in Kartons bei mir im Keller. In der Schule kann ich nur auf die Sammlungen zugreifen. Der Koffer mit meinem direkten Unterrichtsmaterial parkt in der Schule.

    schrieb Nordlicht am

  • #42

    @Nordlicht
    Recht so!
    Kleine Nachfrage: Wo haben Sie ihr Arbeitsmaterial gelagert? Schleppen Sie das immer hin und her?

    schrieb yulara am

  • #43

    Hallo Kolleginnen und Kollgen,
    ich bin nun ganz aus dem Norden (SH), aber bei uns läuft es so ähnlich:
    Antrag ans Ministerium: - tut uns Leid, da können wir nicht helfen.
    Antrag an den Schulträger: - tut uns Leid, wir sind laut Schulgesetz nicht zuständig.
    SH hat ein neues (2007) Schulgesetz - Arbeitszimmer für Lehrer werden ausgeschwiegen.
    Mein Chef: - wenn Sie Ihre Kartons herbringen, lasse ich sie vor die Tür stellen.

    Konsequenz: - seit dem 1.2.07 arbeite ich nur noch in der Schule. Arbeitszeit 07:00 bis 17:00 Uhr (incl. Pausen). Es ist nett. Ich treffe meinen Chef regelmäßig, weil er auch lange arbeitet. Er ist jedesmal recht überrascht gewesen, aber jetzt gewöhnt er sich langsam daran.
    An die neue Arbeitsdauer musste ich mich auch erst gewöhnen, die Kondition war auf einen anderen Rhythmus ausgelegt.
    Meine Zeitplanung musste ich verbessern, denn schnell noch einmal Sonntag Nacht zu Ende korrigieren geht jetzt nicht mehr.
    In den Ferien sieht man mich jetzt einen bis zwei Tage zum Korrigieren in der Schule.

    Aber das freie Wochenende ist jetzt wirklich gut!

    schrieb Nordlicht am

  • #44

    @Xaver und “Präsenzzeiten am Nachmittag”: Dagegen hätte ich überhaupt nichts einzuwenden - vorausgesetzt, ich habe in der Schule einen vernünftigen Arbeitsplatz. Am besten von acht bis fünf. Und ab fünf lasse ich dann im wahrsten Sinne des Wortes alles hinter mir. Klappt bestimmt besser, als das “Mal eben noch was erledigen” zu Hause! Warum nicht auch eine Stechuhr einrichten?
    Und vielleicht hört dann endlich das dumme Geschwätz der Nachbarn und diverser anderer Ignoranten auf, Lehrer hätten nur einen Halbtagsjob!
    Ach ja, die “Ferien” müssten natürlich noch erfasst werden. Das holen hinreichend engagierte Lehrer aber sicherlich zum größten Teil schon während der normalen Arbeitswochen raus. Und wenn es eine Stechuhr gäbe, könnte man ja auch nachweisen, wie oft/lange man in den “Ferien” in der Schule ist, um zu kopieren, neue Lerneinheiten mit Kollegen vorzubereiten, Klassenräume zu verschönern (oder zu renovieren…) etc. Dazu kämen dann ja noch die Korrekturen und Vorbeitung der neuen Unterrichtsreihen, die in den “Ferien” zu erledigen sind.
    Und aus meinem Arbeitszimmer hier zu Hause mache ich mir dann einen super gemütlichen Raum zum Relaxen, den ich dann ja aufsuchen kann, wenn ich aus der Schule nach Hause komme - oder eben in den “Restferien”.
    To sum it up: Ich fänd’s super!

    schrieb yulara am

  • #45

    Ein kleiner Ausflug ins Beamtenrecht:

    Beamte erhalten eine Alimentation (Geld) diese Alimentation dient dazu einen Amtsangemessenen Lebensstandard zu pflegen. Daher Verheirateten und Kinderzuschläge, Dienstkleidungszuschläge für Polizisten.
    Die Alimentation dienst nicht dazu, die Arbeitsplatzausstattung zu finanzieren.

    Art. 90 Bay. Beamtengesetz
    Besoldung, Versorgung und sonstige Leistungen
    (1) Der Beamte hat Anspruch auf die Leistungen des Dienstherrn (Besoldung, Versorgung und sonstige Leistungen) im Rahmen der besonderen Vorschriften.

    (2) Die Besoldung der Beamten wird durch das Bundesbesoldungsgesetz und das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt.

    (3) 1 Die Versorgung der Beamten wird durch das Beamtenversorgungsgesetz geregelt. 2 Die Ruhestandsbeamten erhalten lebenslang Ruhegehalt nach den Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes. 3 Die Vorschriften über die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten bleiben unberührt. 4 Die Hinterbliebenen eines Beamten oder Ruhestandsbeamten erhalten Versorgung nach den Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes.

    (4) Sonstige Leistungen sind Kostenerstattungen und Fürsorgeleistungen, soweit sie nicht zur Besoldung oder Versorgung gehören.

    Die Kosten des Arbeitszimmers gehören zu den Kostenerstattungen. Wenn der Dienstherr die notwendigkeit eines häuslichen Arbeitsplatzes bestätigt und keinen anderen den Arbeitsplatzvorschriften genügenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, sind Kosten hierfür zu erstatten.

    Jeder verbeamtete Förster in Bayern hat in der Regel ein Wohnhaus. Er ist im Staatswald unterwegs (sein Arbeitsplatz) und hat ein Dienstzimmer im Wohnhaus, soweit im Forstamt keines zur Verfügung steht. Dieses Dienstzimmer wird bezahlt.

    Wieso das bei verbeamteten Lehrern anders sein soll, müsste das Finanzministerium schon erklären.

    Die steuerliche Absetzbarkeit war doch eigentlich die billigste Lösung für den Dienstherrn, die nur funktionierte weil Teile der Lehrerschaft Angst davor hatten, dass Ihnen jemand in die Gestaltung und Aufteilung der unterrichtsfreien Zeit reinredet.

    Präsenzzeiten am Nachmittag in der Schule und Präsenzzeiten zu Hause könnten dann die Folge sein.

    Kein Vorteil ohne Nachteil.

    schrieb xaver am

  • #46

    @ Kornelia
    Vielleicht findet sich unter dem folgenden Link das Richtige?
    http://www.gew.de/Binaries/Binary20537/GEW_Gutachten.pdf

    schrieb yulara am

  • #47

    Hallo, wie ich in der Presse gelesen habe, gibt es nun ein von Lehrerverbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das die Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer nachweist. Wo kann ich das bekommen?

    schrieb Kornelia am

  • #48

    Ich find´s zum KOTZEN.
    Ich selbst bin kein Lehrer aber meine Frau.
    Das Büro ist voller Ordner und Bücher auf Staat´s kosten.
    Wir laßen uns das nicht gefallen und bringen das ganze Lehrmaterial zur Schule auch wenn kein Platz ist.
    Am liebsten hätte ich Lust das unserem hessischen Minister Roland Koch vor die Tür zu stellen.

    Herr Ackermann (Deutsche Bank) archiviert ja auch nicht seine Akten zu hause.
    Außer manche;-)

    Bald knallt´s

    schrieb Lars am

  • #49

    Nun mal eine Betrachtung des Problems aus einem anderen Winkel:

    Bei dem “Antrag auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung” in München ist ein Formular “ergänzende Angaben der Personalstelle” nötig. Das ist im Fall einer Lehrerin an einer staatlichen Schule die Regierung von Oberbayern. Auf diesem Vorduck ist ein Punkt hinischtlich der Notwendigkeit eines Arbeitszimmers vorhanden. Bejaht oder verneint werden kann folgendes: “Es wird bestätigt, dass die Antragstellerin/der Antragsteller aus dienstlichen Gründen ein häusliches Arbeitszimmer benötigt, weil ständig ein erheblicher Teil der Dienstaufgaben zu Hause erledig werden muss”
    Nun… auf Nachfrage beim zuständigen Bearbeiter wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass der Dienstherr grundsätzlich die Notwendigkeit des häuslichen Arbeitszimmers bei Lehrern verneint.
    Diese Aussage bezieht sich nicht auf die steuerliche Auswirkung ( da die Notwendigkeit bereits seit Jahren negiert wird ) sondern wohl eher auf die Annahme der Regierung, dass Lehrer grundsätzlich wenig bis nichts zu Hause arbeiten. Ich finde, DAS sollte zu denken geben.

    schrieb lehrerinnengatte am

  • #50

    “LEHRER HABEN IN DER SCHULE KEINEN FESTEN ARBEITSPLATZ!!!!!!”

    HIER NUN SCHWARZ AUF WEIß DIE BESTÄTIGUNG DER LANDESREGIERUNG:

    Lehrkräfte können nach derzeitigem [Anm.: alten]Recht die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
    bis zu einem Höchstbetrag von 1 250 € als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt erhalten, sofern ihnen

    – was die Regel ist – in der Schule kein vollwertiger Arbeitsplatz zur
    Verfügung steht.

    Nach der zum 1. Januar 2007 beabsichtigten Neuregelung entfällt dieser beschränkte Werbungskostenabzug.

    FRAGE: WO SOLLEN WIR DENN DIE ANFALLENDEN ARBEITEN IN ZUKUNFT ERLEDIGEN? - IN DEN PRIVATRÄUMEN?


    aus:

    Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4969
    13. Wahlperiode 14. 12. 2005
    Kleine Anfrage
    der Abg. Renate Rastätter GRÜNE und
    Antwort
    des Finanzministeriums

    schrieb GYMLEHRER in BAWÜ am

  • #51

    @ Biene

    Ein wesentliches Problem ist, dass die Formulierung “Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit” nicht unbedingt eindeutig die zeitliche Komponente bezeichnet. Welche(r) halbwegs engagierte Lehrer(in) sieht in seinem Arbeitszimmer ernsthaft den Mittelpunkt (!) seiner Tätigkeit???

    Dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen, dass ich mein Arbeitszimmer zeitlich gesehen mehr für meinen Beruf nutze als die Schule, ist - spätestens seit ich (seit Jahresbeginn) über meine Arbeitszeit Buch führe - relativ einfach.

    Der Mittelpunkt aber - also das, wofür ich so viel arbeite - ist mein Unterricht, sind die Projekte (ich unterrichte Musik), ist eineutig die Zeit, die ich mit meinen Schülerinnen und Schülern verbringe.

    Die Frechheit des neuen Gesetzes besteht eben darin, dass die Notwendigkeit des Arbeitszimmers (egal ob zeitlich viel oder wenig genutzt) einfach ignoriert wird.

    schrieb Frank Meyer am

  • #52

    @stinksauerer Lehrer,

    von welchen Berufen in der freien Wirtschaft reden Sie denn? Wie hoch sind dort die Gehälter nach Ihren Informationen?

    schrieb grege am

  • #53

    @ Stinksaurer Lehrer
    Ich kann da nur voll und ganz zustimmen. Mich würde allerdings interessieren, was unter “harten Kurs fahren” verstanden wird. Kündigen? ;-(

    Wenn ich Schüler nach ihren Berufswünschen frage, und jemand sagt “Lehrer”, warne ich sie davor, diesen Beruf zu ergreifen, indem ich sie auf die einschneidenden Veränderungen (= Verschlechterungen) der letzten Jahre hinweise. In der Regel reagieren die Schüler völlig überrascht (“Das wusste ich ja gar nicht, wie viel Arbeit das ist - und Lehrer werden nicht nach Leistung bezahlt???”) und auch empört (“Das ist ja unfair!”). Ist ja auch schon was.
    Für mich steht jedenfalls fest: Lehrer zu werden war der größte Fehler meines Lebens! Und das liegt nicht an den Schülern! “Stinksaurer Lehrer” hat schon Recht: Wir Lehrer sind erpressbar, weil wir unsere Schüler ja schließlich nicht hängen lassen wollen. Das würde ich auch nicht tun. Aber ich frage mich schon, wie es in einigen Jahren aussieht, uns wird ja sicherlich noch mehr draufgepackt - ist das alles dann noch zu schaffen??? Hält man das so lange durch, oder gehört man dann auch zu den Leuten im Kollegium, die innerlich komplett emigriert sind und vom Rest “mitgezogen” werden müssen und die nur noch auf die Pensionierung warten? DAS wäre ja schrecklich!

    schrieb yulara am

  • #54

    🧛 Ich freue mich, dass es noch Kollegen wie Martin gibt, die genügend Mumm haben, sich gegen die Ausbeutung der Lehrer zu wehren. Arbeitszeiterhöhung, Wegfall von Urlaubsgeld, Verminderung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld), Erhöhungen der Zuzahlungen bei der Beihilfe bei gleichzeitiger Verschlechterung der Leistungen, und jetzt noch der Wegfall der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers- wann werden sich die Lehrer endlich gegen diese Schmarotzerei wehren? Die Politik spielt mit der Öffentlichkeit, weil man weiß, dass Vorhaben, die Lehrern schaden, immer versteckte Zustimmung hervorrufen.

    Es wird Zeit, dass wir Grenzen aufzeigen!

    Das Problem ist, dass wir keine direkten Maßnahmen treffen können, die unserem Dienstherrn schaden. Das haben unsere Volksvertreter mittlerweile erkannt und nutzen es schamlos aus.
    Die Konsequenzen, die wir aus dem Ganzen ziehen können würden im Wesentlichen unsere Schüler treffen, was einem guten Lehrer sein pädagogischer Pathos verbietet. So stecken wir immer in einem Dilemma und werden uns in der Regel für unsere pädagogische Verantwortung entscheiden.

    Ich für meinen Teil habe beschlossen, ab nun den harten Kurs zu fahren. Ich kennen keinen Angestellten in der so bewunderten “freien” Wirtschaft, der als Akademiker für ein Beamtengehalt arbeiten würde -Praktikanten in irgendwelchen brotlosen Studiengängen vielleicht ausgenommen- und dazu noch ein Arbeitszimmer in dem täglich 4-5 Stunden Arbeit abgeleistet werden vorhält(was es von einem Privatarbeitszimmer, in dem man ab und zu einen Brief schreibt und private Akten sortiert unterscheidet)und dazu Stifte, Papier, Folien, Druckerpatronen, Computer etc. selber finanziert.

    In meinem Fall- ich habe neu gebaut- haben mich die Arbeitszimmer meiner Frau und mir anteilig ca- 60.000 Euro gekostet, die Ausstattung gar nicht eingerechnet. Von laufenden Kosten spreche ich erst gar nicht.

    Wenn ich die monatlichen Kosten für mein Arbeitszimmer und sonstiger Kosten von meinem monatlichen Gehalt abziehe (Krankenkassenkosten ebenfalls abgezogen, um eine Vergleichbarkeit herzustellen), bleibt mir netto weniger als einem gleichalten Mechatronikergesellen im Autohaus.

    Mein Beruf erfüllt mich und macht mir Freude, aus rein wirtschlaftlicher Sicht jedoch ist der Lehrerberuf heutzutage aber völlig uninteressant.

    In diesem Sinne noch frohes Diskutieren!

    schrieb ****Stinksaurer Lehrer am

  • #55

    Ich habe zusammen mit 10 anderen Lehrern mein Arbeitszimmer in den Weihnachtsferien in die Aula unserer Schule verlegt und dann am ersten Schultag (8.1.) zwei Vertreter der örtlichen Presse eingeladen (Heidenheimer Zeitung, Heidenheimer Neue Presse). Für die war es interessant genug, einen großen Artikel, z.T. mit Farbbild, zu bringen. Darauf folgten 2 Leserbriefe und eine Glosse.
    Nach einer Woche haben wir dann unser neues Arbeitszimmer geräumt, da ein Arbeiten in der zugigen Aula eh nur symbolischen Charakter haben kann.
    Dem vorausgegangen war ein Schriftwechsel mit dem Schulträger (der Gemeinde Giengen), die mein Problem nicht beheben konnte. Zwei Schreiben an das Regierungspräsidium sind nun schon über 6 Wochen unbeantwortet.
    Dafür bekam mein Schulleiter den Auftrag vom Regierungspräsidium, den Vorfall zu dokumentieren. Ich bin gespannt, ob die Schulbehörde jetzt Wege sucht, mich mundtot zu machen (als Beamter Flucht in die Öffentlichkeit). Was bleibt mir als Beamter ohne Streikrecht noch übrig außer smbolischen Aktionen, um auf einen schreienden Mißstand aufmerksam zu machen!

    schrieb Martin am

  • #56

    Ca 10 Lehrer der ERS I Saarlouis haben beim Schulträger einen Antrag auf Zuweisung eines Arbeitszimmers gestellt. Jetzt kam die Antwort zurück, dass der Schulträger für solche Sachkosten nicht zuständig ist….“dass der Schulträger nur solche Sachkosten zu tragen hat, die die äußeren Rahmenbedingungen des Schulbetriebes sselbst betreffen. Nicht zu diesen Sachkosten gehören Lehrerarbeitszimmer in Schulgebäuden”. Da stehen einem doch die Haare zu Berge. Eine rechtliche Prüfung und weitere Schritte stehen noch aus. Ein erster Schritt wäre doch z.B. keine Zeugnisse zu schreiben, so dass die Schüler keine Halbjahreszeugnisse erhalten können.

    schrieb Wirtz Günther am

  • #57

    Hallo, vielleicht noch weitere Anregungen.
    Was bedeutet eigentlich die Aussage “wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet”.
    Das Lehrer-Entgeld wird ja anteilig auf 26 Unterrichtsstunden (ersetzt 42 h in Hessen) umgerechnet. Da haben wir doch locker 50%, oder?
    Und wie wäre es, wenn jeder ein Tagebuch führt: anwesend im Arbeitszimmer von .. bis .. Uhr; mit der Aufgabe ...; Das gibt zumindest ein Menge Papier fürs Finanzamt.

    schrieb Biene am

  • #58

    Hallo, ich bin seit dem Sommer in NRW in Sachen Lehrerarbeitszimmer aktiv, habe Schulträger, , den Deutschen Städtetag, Lehrerverbände, Parteien und das Schulministerium angeschrieben.
    Resonanz nahe Null. Wegen des Schweigens der Landesregierung und der Parteien habe ich mich schließlich auch an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt.
    Vom Ministerpräsidenten schließlich eine auch teilweise im unten stehenden Musterschreiben wiedergegebene Antwort. Sie gipfelt in Sätzen wie:
    “Im Allgemeinen finden die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die Korrektur der schriftlichen Arbeiten im häuslichen Bereich statt. Dabei ist es jedem unbenommen, wo er diese Arbeiten erledigt. Die Arbeit selbst erfordert nicht zwingend ein eigenes Arbeitszimmer.”
    Ein weiteres Schreiben mit konkreten Vorschlägen bezüglich einer Kostenerstattung blieb trotz Fristsetzung bisher unbeantwortet.
    Am 24.12.06 habe ich bei der Landesregierung eine zu versteuernde Kostenpauschale von 115 € je Arbeitszimmer eingefordert und werde dies im Januar noch zusätzlich auf dem Dienstweg tun und möglichst viele Kolleginnen und Kollegen animieren , mitzumachen.
    Nach meiner Einschätzung befindet sich das Land in einer misslicheren Situation als bei den Klassenfahrtkosten. Hier wurde der Vorwurf der Erpressung und Nötigung dadurch umgangen, dass es keine Verpflichtung zu Klassenfahrten gibt, bei “freiwilligem” Verzicht auf die Kostenerstattung aber gefahren werden kann. Für Angestellte ist das Land selbst mit dieser Variante vor Gericht gescheitert.
    Nun sind Land und Träger aber auf die häuslichen Arbeitsräume angewiesen, ohne dass man den Lehrern anheim stellen könnte, bei fehlender Kostenerstattung auf die notwendigen Bürotätigkeiten - schließlich ca. 35 - 40 % unserer Arbeitszeit - zu verzichten.
    Man darf gespannt sein, was man sich einfallen lässt!
    Hier nun endlich das Musterschreiben:

     

    Musterfrau oder -mann                 Musterdorf, im Januar 2007
    Musterstr.999
    99999 Musterstadt

    An die Landesregierung des Landes              
    Nordrhein – Westfalen

    - auf dem Dienstweg


    Antrag auf Erstattung der Kosten des Arbeitszimmers


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit Beginn des Jahres 2007 sind häusliche Arbeitszimmer für Lehrkräfte nicht mehr steuerlich absetzbar.
    Meine Schule kann mir zur Zeit kein Arbeitszimmer zur Verfügung stellen.

    Die Landesregierung hat unter anderem mit Schreiben vom 13.11.2006
    – Aktenzeichen 222.6.08.01 Nr. 44427/06 – die Einrichtung von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte in Schulen erst zu dem Zeitpunkt angekündigt, wenn Lehrkräfte ihre gesamte Arbeitszeit in der Schule verbringen. Sie hat weiter ausgeführt, dass die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die Korrektur der schriftlichen Arbeiten im häuslichen Bereich stattzufinden haben.
    Auf Grund von Vorgaben das Landes zum Datenschutz und auf Grund einer Vielzahl von Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie wird es daher für Lehrkräfte erforderlich sein, ein häusliches Arbeitszimmer oder zumindest entsprechende häusliche Wohnflächen bereit zu halten.
    Dazu gibt es keine Dienstvereinbarung. Ich bin aber bereit, Ihrem Wunsch nachzukommen.
    Allerdings muss ich Ihnen die für den häuslichen Arbeitsplatz anfallenden Kosten hiermit in Rechnung stellen.
    Ab 01.01.2007 fordere ich eine zu versteuernde monatliche Pauschale in Höhe von 115 € (*). Ersatzweise können jederzeit die realen Kosten nachgewiesen werden.
    Ich bitte um Verständnis, dass ich auf Grund der ständig steigenden Belastungen durch staatliche Abgaben und erneute Kürzungen des Gehalts zu diesem Schritt gezwungen bin. 

    Mit freundlichen Grüßen

     

     

    (*)
    Die Pauschale berechnet sich wie folgt:
    12 m2 Arbeitsfläche, örtliche Vergleichsmiete 5 €/m2,  anteilige Nebenkosten für Heizung, Strom/Wasser, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Städt. Abgaben, Schornsteinfeger
    pauschal 300 €.  Gesamtkosten somit 1020 € .  Der Steuersatz ist im angenommenen Progressionsbereich nur mit ca. 26% angesetzt.

    schrieb Andreas am

  • #59

    I have a dream
    den Traum nämlich, dass alle Kollegen geschlossen demonstrativ einen Monat lang täglich von 8 bis 17 Uhr - eine angemessene Mittagspause eingeschlosen! - in der Schule das tun, was sie sonst auch tun. Wir sind 100 Kollegen. Ich stelle mir das Gedränge vor! Beteiligung der Presse natürlich inbegriffen. Aber das wird wohl nicht möglich sein. Vor allem, wenn man sich diese Menge an Kollegen an drei(!) PC-Arbeitsplätzen vorstellt.
    @ yulara: umlegen geht nicht, da spielt auch noch der geldwerte Vorteil mit, der dann steuerlich auch noch berücksichtigt werden muss. Aber der Staat wird so lange die Kuh zu schlachten versuchen, die er dauernd - arbeitskraftmäßig - melkt, bis die Lehrerschaft sich endlich mal dazu hinreißen lässt, ihren Einzelkämpferstatus zu änern. Daraus warte ich nun schon seit über 25 Jahren ohne Erfolg.
    Einen guten Rutsch für alle und - wir heißen euch hoffen!

    schrieb doro am

  • #60

    Bin heute erst auf die Seite gestossen. Ich kann einen Grundtenor, der hier genannt wird nur bestätigen: Man erfährt von den Verbänden wenig Unterstützung und die Schulleiter sind eher hilflos oder sagen einem, dass man dann doch in die Klassenräume gehen könne. Aber man solle nicht erwarten, dass die Schule oder der Träger oder wer auch immer, für Schäden, die an seinem Eigentum auftreten, aufkommen würde. Bei meiner Erfahrung mit den Schülern und ihrem Umgang mit der Schullausstattung, darf man getrost davon ausgehen, dass die Sachen nur kurze Zeit in einwandfreiem Zustand verbleiben würden. Die abschließbare Reaglwand kann man sich erhoffen, geben wird es die aber nicht.
    Bezüglich der Klassenfahrten kann ich nur sagen, dass ich keine mehr durchführe: Die Kosten sind von jedem Lehrer in voller Höhe (auch Freiplätze sind auf alle umzulegen) zu zahlen, um sich nicht dem Vorwurf der “Bestechlichkeit” auszusetzen. Im Klartext: Die Klassenfahrt nach Borkum kostet 220,-, dann hat der Lehrer diesen Betrag auch zu zahlen, jedoch erhält er bei der Steuerrückerstattung nur einen Bruchteil wieder. Gleiches gilt bzw. galt ja auch für die Unterrichtsmaterialien und das Arbeitszimmer, von daher gesehen kann ich nicht nachvollziehen, warum einige Leute der Meinung sind, dass wir Lehrer uns nicht beschweren sollten. Wir arbeiten zu Hause und bekommen die Kosten für das Arbeitszimmer und die Materialien, die wir für diese Arbeit benötigen nur zum Teil wieder. Das sollte man mal von den Industriekaufleuten in den Firmen oder den Finanzbeamten im Amt erwarten.
    Warum gibt es so wenig Protest?
    a) Letztlich werden es nur die Gerichte entscheiden können, denn der Staat oder das Land werden sich auf die gültige Gesetzgebung berufen.
    b) Manch Steuerberater hat angeblich Schlupflöcher gefunden, wie z.B. Zimmer beim Kollegen anmieten und die Mietkosten ansetzen.  (Keine Ahnung, ob das geht.)
    c) Manche Kollegen haben ihren persönlichen Entschluß schon gefasst: Keine Fahrten mehr, keine Arbeitsmaterialien mehr. So lässt sich die Mehrbelastung im kommenden Jahr senken. Und
    eventuell erhebt sich dann der Elternprotest, angesichts der fehlenden Fahrten und dem schlechteren Unterricht. Das wäre dann allerdings ein Druckmittel, denn da wollen ja bestimmte Leute wiedergewählt werden.

    Schade ist an der ganzen Sache nur, dass die Qualität von Schule und der Arbeit von Lehrern eigentlich gar nicht mehr wichtig ist. An diesem Punkt wird nicht mehr konstruktiv und positiv gearbeitet, siehe z.B. Fortbildungsangebote sind massiv gekürzt worden.

    schrieb Markus am

  • #61

    @Manfred

    Kann man denn die Teilnahme an einer Klassenfahrt so “einfach” ablehnen? Bin ich als (Klassen)Lehrer nicht dazu verpflichtet? Es gibt ja Schulen, die zumindest die Fahrt- und Unterbringungskosten für die Lehrer auf die teilnehmenden Schüler umlegen. Die Kostenfrage wäre dann quasi geklärt. Bliebe dann noch zu überlegen, ob man überhaupt noch bereit ist, seine Freizeit (vor allem die Nächte…) und jede Menge Nerven für derartige Fahrten zu opfern - aber das ist eine andere Baustelle.

    schrieb yulara am

  • #62

    Die Konsequenzen für fehlende Anerkennung der Lehrerarbeit hat wohl niemand bedacht.
    Diese Politik ist die einfachste Art, persönliches Engagement im Bildungsbereich zunichte zu machen.
    Auf der einen Seite, wird versucht, Lehrer zu neuen Anstrengungen anzuregen - auf der anderen Seite zieht man ihnen den Boden unter den Füßen weg. Seht doch mal auf die obige Homepage (http://www.gesamtschule-scharnhorst.de).

    schrieb U. Moeller am

  • #63

    Die Problematik der gestrichenen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ist ja nur ein Aspekt der Verschlechterungen durch das Steueränderungsgesetz. Auch die Entfernungspauschale wurde drastisch gekürzt. Das hat z.B. für mich zur Folge, dass ca. 1000 € Werbungskosten für Arbeitszimmer und Fahrtkosten im Jahr nicht mehr geltend gemacht werden können. Durch den Werbungskosten-Freibetrag in Höhe von 920 € müssen also auch mehr Arbeitsmittel selbst finanziert werden, bevor man auch nur einen Euro an Steuererstattung erhält. Da ich nicht vor habe, ca. 2000 € Werbungskosten für nix zu inverstieren, kürze ich drastisch an den Arbeitsmitteln: Keine Lehrbücher, Weiterbildungen, Klassenfahrten, Ausflüge usw. ohne Erstattungen der Kosten! Wenn sich darin viele Lehrer einig wären, könnten wir bei PISA locker den allerletzten Platz einnehmen.

    schrieb Manfred am

  • #64

    Jürgen:
    “Was tun wir, was tun die Verbände??? Man hat den Eindruck “nichts”. Leider bezahlen wir alle, egal welchem Verband wir angehören, nur unsere Beiträge, bekommen in der “Arbeitszimmer-Problematik” aber keinerlei konkrete Hilfestellung, die uns vor Ort helfen kann.”

    Hallo Jürgen,

    vom Philologenverband weiß ich, dass sie nach Kollegen suchen, die bereit sind, eine Musterklage anzustrengen (geht natürlich nur für Verbandsmitglieder). Ob die GEW oder die anderen Verbände ähnliches anstreben, kann ich Dir nicht sagen.

    Gruß,
    Corinna

    schrieb Corinna am

  • #65

    tipp stoni (20.12.)

    reiche doch deinen antrag “auf dem dienstweg” an deinen chef “mit der bitte um weiterleitung” an die stadt. parallel dazu schicke deinen identischen antrag auch direkt an die stadt - mit dem vermerk “vorab”. d.h. die stadt erhält das schreiben dann “auf dem dienstweg” nochmals von deinem chef.

    p.s. besonders interessant wird es natürlich, wenn du auf deinem schreiben an den chef noch vermerkst “kopie vorab an die Stadt” - er wird sich bestimmt freuen, dass du ihn ausgetrickst hast…

    schrieb tom am

  • #66

    Unsere Schulleitung verweigert die Weiterleitung des Arbeitszimmer-Antrages an den Schulträger auf dem Dienstweg. Also selbst an die Stadt schicken?
    Gruß stoni

    schrieb stoni am

  • #67

    Dieses Forum für Lehrer gefällt mir, da es endlich einmal Gleichgesinnte / “Leidensgenossinnen / -en” aus der Lehrerschaft gibt, die ihren Unmut und ihre Probleme bekennen. Zu mir selbst ist zu sagen, dass mich die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers immens ärgert, in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen meiner Schule kommt aber nur ein mäßiges bis kein Feedback zur Problematik. Schon letztes Jahr sagte mir mein Steuerberater, was in punkto Arbeitszimmer auf uns Lehrer (ich komme aus NRW) zukäme. Und es kommt! Was tun wir, was tun die Verbände??? Man hat den Eindruck “nichts”. Leider bezahlen wir alle, egal welchem Verband wir angehören, nur unsere Beiträge, bekommen in der “Arbeitszimmer-Problematik” aber keinerlei konkrete Hilfestellung, die uns vor Ort helfen kann. Ein breiter Aufschrei, ziviler Ungehorsam, all das müsste von unserer Seite kommen. Was kommt? Leider auch bei mir nichts oder nur sehr wenig. Ich arbeite an einer katholischen Privatschule, wo die Situation eh noch problematischer ist. Wir haben im Ort gleich gegenüber ein zweites privates Gymnasium, also einen “vollen Wettbewerb”, so dass jegliche Aktion im Zusammenhang mit der “Arbeitszimmerproblematik” unserem Schulträger gegenüber eher kontraproduktiv wäre und wir als “Privatschullehrer” eher den Ast absägen würden, auf dem wir sitzen, als dass sich unser Schulträger in der Sache bewegen würde und vermutlich auch könnte. Hinzu kommt, dass wir bei über 50 Kolleginnen und Kollegen räumliche Probleme mit so vielen Arbeitszimmern in der Schule bekommen würden.Ich weiß also nicht, wie wir an unserer Schule in dieser Situation und Sache vorgehen sollen. Wahrscheinlich heißt die Devise: auf ein Gerichtsurteil in der Sache warten, hoffen, dass endlich einmal auch zugunsten von Lehrern entschieden wird. Ein Problem sehe ich aber darin, wenn wir Lehrer daruf bestehen, dass die Schulen uns Arbeitszimmer zur Verfügung stellen. Das könnte für die Befürworter der verpflichtenden Ganztagsschulen in Deutschland “Wasser auf die Mühlen” sein, da man dann einen Grund hat, uns “zwangsverpflichten” zu können, also “Präsenzpflicht” auch nachmittags im “schuleigenen Arbeitszimmer” bis 16 Uhr oder später besteht. Ob wir das alle wollen? Es gibt in mehreren Bundesländern Hinweise darauf, dass die Politik die Sache durchaus so sieht und ausnutzen könnte. Falls jemand weitere konstruktive Ideen in der Sache hat (außer dem Schreiben an den Bürgermeister und den Kommentaren) würde ich mich freuen.
    Gruß Jürgen

    schrieb Jürgen am

  • #68

    Ich bin Gymnasiallehrer in Niedersachsen und habe einen Antrag an meinen Schulträger gestellt, mir in der Schule einen Arbeitsplatz einzurichten. Dieser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der Nds. Ministerpräsident über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund mitgeteilt hat, dass Lehrkräfte keinen Anspruch auf einen büromäßig ausgestatteten Arbeitsplatz herleiten können. Dies ist auch im Schulverwaltungsblatt 11/2006 als Mitteilung aus dem MK entsprechend dargestellt worden.
    Wer allerdings diese Rechtsauffassung für verfassungsmäßig hält, kann daher jegliche Aktionen unterlassen, denn nur eine Klage gegen diese Rechtsgrundlage könnte die Schulträger zwingen, uns Lehrkräften einen Arbeitsplatz einrichten zu müssen. Ich hoffe, dass sich die Lehrergewerkschaften GEW und Philologenverband endlich einmal aus ihrer Verfeindung lösen können, um für ihre Klientel das zu tun, was wir von ihnen erwarten, nämlich so massiven Druck flächenweit zu starten, dass den Politikern, die diesen Schwachsinn verzapft haben, Hören und Sehen vergeht.

    schrieb Manfred am

  • #69

    @GYMLEHRER in BAWÜ:

    Gute Idee. Normalerweise bekommen Mitarbeiter mit Rückenleiden in Behörden auch noch einen variablen Schreibtisch, den man als Sitz- und Steharbeitsplatz (Pult) nutzen kann. Ist sicher auch sehr teuer und kann bestimmt auch, so wie der Arbeitsstuhl, vom Arzt verschrieben werden. Mich würde die Reaktion der Behörde interessieren. Bitte hier posten…

    Viel Glück!

    schrieb lehrerehepartner am

  • #70

    Was haltet Ihr von dieser Argumentation? - Ich habe vor, mich mal an die betreffenden Herren Politiker in Stuttgart zu wenden. Oder auch mal an den Schulträger.


    Sehr geehrter…


    ich bin als Gymnasiallehrer X-Gymnasium tätig. Da ab dem Jahr 2007 die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen für mein Arbeitszimmer nicht mehr gegeben ist, bin ich nicht mehr bereit, diesen Raum vorzuhalten, d.h. u.a. die Kosten für die Beheizung und die Beleuchtung aufzubringen.

    Stattdessen werde ich meine dienstlich veranlassten Tätigkeiten in Zukunft im Schulgebäude erledigen.

    Da ich aus gesundheitlichen Gründen nach einer Bandscheibenoperation dringend auf eine ergonomische Sitzgelegenheit angewiesen bin, nicht zuletzt aus Vorsorgegründen, stelle ich hiermit den Antrag, mir zumindest einen geeigneten Bürostuhl bereitzustellen, wie es schließlich jedem Mitarbeiter einer Behörde zusteht.

    Nach eingehender fachlicher Beratung muß für die Beschaffung eines guten Bürostuhls mit einem Betrag in Höhe von 1000-2000€ gerechnet werden.

    Bitte um Rücksprache bezüglich der weiteren Vorgehensweise.

    Mit freundlichen Grüßen

    schrieb GYMLEHRER in BAWÜ am

  • #71

    Hat inzwischen schon jemand Erfahrungen sammeln können mit dem Vorhaben “ich pack der Schule einfach meine Kisten mit Arbeitsmaterial von zu Hause in den Flur”? Gibt es mittlerweile Arbeitgeber/Dienstherren, die Arbeitsräume in den Schulen oder sonst wo eingerichtet haben?

    In Berlin gibt es einige Privatschulen, die halten tatsächlich Arbeitsräume für Lehrer vor (mit täglicher Anwesenheitspflicht von 7.45 - 17.00 Uhr).

    Der Vorschlag, die Klassenzimmer zu nutzen ist ja schön und gut. Aber es gibt auch Nicht-Klassenlehrer; die haben kein festes Klassenzimmer. In Berlin werden jetzt die “verlässlichen Ganztags(grund)schulen” eingerichtet. Nach dem Unterricht werden die Räume für marodierende Hort-Gangs zur Verfügung gestellt…

    Offtopic:
    Noch ein Berliner Sparwahnsinn: Klassenräume dürfen bis 20 Grad geheizt werden; Flure und Nebennutzflächen nur bis 15 Grad! Unterricht findet aber auch auf den Fluren statt… Und das in Zeiten, in denen wieder einmal die Politiker fordern, die vorhandenen Räumlichkeiten sollten umfassend und sinnvoll genutzt werden…

    schrieb lehrerehepartner am

  • #72

    Hallo,
    bin gerade auf die Seite gestoßen und kann vieles bestätigen. Habe noch ein paar Anmerkungen:
    Man sollte gegen die Steuererklärung für 2007 auf jeden Fall Widerspruch einlegen - wegen des nicht mehr absatzfähigen Arbeitszimmers. Vielleicht werden ja Musterprozesse geführt?
    Auch ich habe Herrn Steinbrück geschrieben und natürlich keine Antwort erhalten.
    Mein Schulleiter reagierte lediglich mit einem Schulterzucken und den Worten “Das klappt sowieso nicht.” auf mein Ansinnen, beim Schulträger die Einrichtung eines vernünftigen Arbeitsplatzes zu beantragen (mache ich aber trotzdem…).
    Auch in meinem Kollegium gibt es Leute, die in ihrer Lethargie verharren, und es gibt sogar welche, die das “alles gar nicht so schlimm” finden. Ignoranten!
    Bei einem entsprechenden Arbeitsplatz in der Schule wäre ich auch gerne dazu bereit, vom 8 bis 17 Uhr dort zu arbeiten - vielleicht hört das wirklich überflüssige und dämliche Gequatsche diverser Mitmenschen dann endlich auf! Und ja - endlich hätte man dann das Gefühl, richtigen Feierabend zu haben und würde zu Hause hoffentlich nicht mehr nach dem Prinzip “Das mach ich auch mal noch mal eben” verfahren (um dann wieder für eine ganze Weile im Arbeitszimmer zu verschwinden).
    Aber auf einen vernünftigen Arbeitsplatz in der Schule zu hoffen, ist wohl wirklich konkrete Utopie!
    Entnervte Grüße!
    yulara

    schrieb yulara am

  • #73

    Endlich ein richtig freies Wochenende - ohne Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen; und dann wieder gut erholt in die Arbeitswoche - ein herrlicher Gedanke!!

    schrieb jotka am

  • #74

    In Baden-Württemberg haben Beamte eine Jahresarbeitszeit von 1805 Stunden, was auch für Lehrer gilt. Unter Berücksichtigung der Ferien bedeutet das für Lehrer eine Wochenarbeitszeit von 45,x Stunden. Darin enthalten sind Unterrichtsstunden, Vorbereitung, Nachbereitung Aufsicht,Elterngespräche, Konferenzen .... Ich bin sehr dafür alle diese Arbeiten an der Schule zu verrichten, dann brauche ich kein häusl. Arbeitszimmer und der Auffassung, dass Lehrer nachmittags frei haben kann damit effiktiv begegnet werden. Für mich hat es zudem den Vorteil, dass ich nach verlassen der Schule eher ohne evtl. schlechtem Gewissen sagen kann. Arbeit getan-Freizeit

    schrieb Walter am

  • #75

    In NRW diskutieren die politischen Gremien (wie ich aus gewäöhnlich gut unterrichteten Kreisen erfahren habe), jeder/m Kolleg/in de facto einen Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung zu stellen und zwar soll jeder Lehrer einen Klassenraum erhalten in seiner Verantwortung und Gestaltung, den er nach Unterrichtsschluss selbst nutzen kann/soll. Die Schüler müssen dann von Stunde zu Stunde wandern und haben keinen eigenen Klassenraum mehr. Dafür sollen im Gegenzug alle Vollzeit-Lehrer zu einer Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht (!) von 8 - 17 Uhr verpflichtet werden.

    schrieb Dirk am

  • #76

    Anfrage: Welche Berufsgenossenschaft ist für uns Lehrer(innen) eigentlich zuständig?
    Ich benötige dringend eine Beratung, ob mein Arbeitsplatz zuhause gängigen Arbeitssicherheits-standards etc. genügt. Oder ist das wieder meine Privatangelegenheit? - Irgendwie ist das alles verwirrend! *lach

    schrieb jotka am

  • #77

    Zwei weitere – wie ich denke - spannende Fragen:

    Ist das Lehrerzimmer ein Arbeitsplatz im Sinne des § 2, Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung
    oder ein Pausenraum im Sinne des § 6, Abs. 3 der ArbStättV oder beides?

    Wenn es ein Arbeitsplatz sein sollte, dann bedürfte es auch der entsprechenden Ausstattung und Atmosphäre (besonders Ruhe!)
    Wenn es ein Pausenraum ist, dann sollten arbeitsbedingte Störungen unterbleiben.

    Diese Fragestellung bekommt noch eine besondere Bedeutung angesichts der vielen Springstunden, die wir an unseren Schulen verbringen.
    Ich kann meine Springstunden selten produktiv nutzen aufgrund ständiger Störungen und durch das Fehlen eines angemessenen Arbeitsplatzes mit entsprechender Ausstattung.

    So führt jede Verlängerung der Präsenzzeit dazu, dass die Zeit für die regelmäßige Vor-/Nach-bereitung des Unterrichts sich verkürzt, wenn ich sie nicht nach hinten, also in die Freizeit verschiebe und dadurch Mehrarbeit leiste. Letzteres ist leider zu oft der Fall!

    Ich habe daher aufgrund meiner zur Zeit bestehenden fünf Springstunden die Schulleitung aufgefordert, mir – und natürlich auch den anderen Kollegen – einen angemessenen Arbeitsraum und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen – natürlich mit Fristsetzung.


    Zur Frage, ob Springstunden Arbeitszeit sind vgl. u.a.:

    http://www.gew-hb.de/Binaries/Binary200/GEW-Berlin_Bereitschaftsdiens%20in%20der%20Schule.doc?SID=d89c215b66700d2d177535aab15a0d0f

    schrieb jotka am

  • #78

    Hallo Marcus (23.07.2006)
    Hast Du eine Antwort vom Bürgermeister bekommen?

    An GUNVOR: viel Erfolg für Eure Aktion!

    schrieb jotka am

  • #79

    Im November- kurz vor den Verhandlungen übers Az. geht`s los: Einige KollegInnen packen die Umzugskartons und ziehen mit dem Arbeitszimmer in dei Schule. Die Presse wird geladen, einen Brief an den Schulträger. Wir hoffen auf genervte Kollegen, die über Kartons stolpern, Verlegtes, weil die Ablagefläche fehlt und Arbeitsblätter kann es auch nicht mehr geben, wil uns kein Computer zur Verfügung steht, der den Text gespeichert hat.

    Besser als gar nichts tun!

    schrieb gunvor am

  • #80

    Mich wundert gar nichts mehr. Als 5-köpfige Familie mit einem Lehrereinkommen sind wir in jeder Hinsicht die Verlierer. Für uns wird ab 2007 sowieso alles teurer, egal welcher Lebensbereich. Wahrscheinlich sind in Bayern die Wähler aber auch bei der nächsten Landtagswahl so ***, und wählen wieder ***, damit die machen können, was sie wollen…...

    schrieb Andi am

  • #81

    Ich finde es eine Frechheit, die Möglichkeit des Absetzens eines Arbeitszimmers zu streichen. Nach 15 Jahren Lehrertätigkeit bekomme ich 1400 Euro Netto - als Angestellter in den neuen Bundesländern. Ich habe also keine “Privilegien” als Beamter, weil ich erst gar nicht aus landespolitischer Sicht hier in den “Genuss” kommen werde. Als Beamter im westlichen Teil haben sicherlich andere finanzielle Spielräume als unsereins, denn die anderen üblichen Kosten sind gleich, teilweise sogar höher.

    Würde ich also das Gehalt eines Westbeamten bekommen, dann würde ich ja eventuell noch nicht mal meckern. Aber es ist einfach nicht in Ordnung pauschal ein System über das ganze Land zu stülpen, ohne mal an der Basis nachzufragen.

    schrieb tk69 am

  • #82

    Lieber info-student mit Lehrerinnen-Freundin!

    Aus ökonomischer Sicht handelt es sich bei Ihren Eltern um unbezahlte Mehrarbeit.
    Bei Ihrem Vater als Leitendem Angestellten scheint sie ja nach Ihrer Darstellung abgegolten (“Dafür ist das Gehalt auch dementsprechend!”).

    Wie ist diese unbezahlte Mehrarbeit aber im Falle Ihrer Mutter zu bewerten? Ist es in Ordnung, dass Ihre Mutter unbezahlte Mehrarbeit leistet? Ist es in Ordnung, dass eine Verkäuferin im Einzelhandel nach Geschäftsschluss in den meisten Unternehmen unbezahlte Mehrarbeit leisten muss? (z. B. für das Zuendebedienen von Kunden, Kassenabrechnung an der Hauptkasse).

    Auch bei Ihrer Schwester handelt sich um unbezahlte Mehrarbeit, wenn sie sich neben ihrer Arbeitszeit fortbildet und diese Fortbildung vielleicht sogar noch selbstfinanziert.
    Das ist aufgrund der gegebenen gesellschaftlichen Verhältnisse und des geltenden Rechtssystems selbstverständlich nicht der Standpunkt des Arbeitsrechts. Diese Sichtweise ergibt sich erst aus dem Rückgriff auf - hier aufgrund ihres Umfangs leider nicht darlegbare - gesellschafts- und bildungstheoretische, insbesondere aber (bildungs)ökonomische Zusammenhänge. Ich verweise in dem Zusammenhang auf kritische Positionen zur Forderung des sog. “Lebenslangen Lernens” wie auch auf aktuelle Bemühungen der Gewerkschaften insb. der IG Metall zur Tarifierung der beruflichen Fortbildung.

    Die selbstfinanzierte Fortbildung und die Nichtzurverfügungstellung eines angemessenen Arbeitsplatzes in der Schule haben etwas gemeinsam. Es handelt sich hier schlicht um die Externalisierung von Kosten.

    Diese Externalisierung wie auch die Einforderung von unbezahlter Mehrarbeit dienen den Unternehmen zur Erhöhung des Gewinns, dem Staat zur Senkung der Staatsausgaben.
    Die Externalisierung geschieht einmal dadurch, dass Kosten auf die Gemeinschaft abgewälzt werden (Sozialisierung von Kosten, Soziale Kosten) und/oder durch die Privatisierung von Kosten, in dem sie den einzelnen Beschäftigten auferlegt werden (z. B. Fortbildungskosten, die ja nicht nur dem Verkäufer der Arbeitskraft nutzen sondern auch dem Unternehmen).
    Die Legitimität dieses Vorgehens hängt davon ab, ob Gesetze oder alternative Regelungswerke wie z.B. Tarifverträge existieren oder nicht. Die Existenz dieser Regelungswerke und deren inhalt-liche Ausformulierung ist abhängig von gesell-schaftlichen Machtkonstellationen und –kämpfen. (vgl. z. B. die Durchsetzung des Verursacher-prinzips in der Umweltschutzgesetzgebung).

    Warum muss ein Friseurgeselle seine Schere selbst bezahlen, während der Elektrikergeselle seinen Schraubenzieher nicht selbst finanzieren muss? Warum muss ich als Lehrer meine Büromaterialien selbst kaufen (kostet Geld und (!) Arbeitszeit), der Beamte im Ordnungsamt aber nicht?

    Vom Standpunkt des Arbeitsrechts gälte es als unbillig, wenn ein Elektriker oder Schlosser ihre Werkzeuge selbst bezahlen müssten! Der Beamte im Ordnungsamt einer Stadt wäre wohl zu recht empört, wenn er die defekte Glühbirne in seinem Büro von seinem Gehalt bezahlen müsste.

    Im wachsenden Sektor der Telearbeit bzw. des Homeworkings sind die dort Beschäftigten gezwungen, Räume und Technik weitestgehend selbst zu finanzieren. Ein rechtlicher Zwang besteht hier nicht; vielmehr ergibt sich diese Situation aus der gegebenen Machtasymmetrie zwischen den Telearbeitern und den Unternehmen. Eine positive Veränderung wird sich dann erst ergeben, wenn es den Gewerkschaften gelingt, die Beschäftigten in diesem Bereich zu organisieren und eine angemessenere Entlohnung durchzusetzen.

    Zurück zur Arbeitszimmerdiskussion: Wie auch die Beschäftigten in anderen Branchen sollten wir Lehrer uns zunächst um eine klare Sichtweise der ökonomischen und juristischen Gegebenheiten bemühen und diese nach außen vertreten.
    Nur weil wir als Beamte tatsächlich oder scheinbar über Privilegien verfügen, lässt sich doch daraus nicht schlussfolgern, dass es ökonomisch vertretbar und juristisch legitim ist, uns die Kosten für unsere Tätigkeit offen oder auf verstecktem Wege aufzubürden.

    schrieb jotka am

  • #83

    Hi,

    eine leidenschaftliche Diskussion wie mir scheint…
    Meine Freundin ist ebenfall Lehrerin und wir hatten heute (mal wieder) eine kleine Auseinandersetzung gerade zu diesem Thema.

    Standpunkt 1 (vereinfacht):
    * Wenn ich 42 Stunden bezahlt bekomme, brauch ich auch einen Arbeitsplatz für 42 Stunden. Wenn mir dies nicht bereitsteht, habe ich Geld dafür zu bekommen, es mir einzurichten.

    Standpunkt 2 (meiner):
    * Das Arbeitszimmer besteht zu 90% sowieso, denn heutzutage besitzt nahezu jeder einen Schreibtisch mit PC. Ob und wieviel dieser benutzt wird, juckt im Allgemeinen den Vermieter wenig, daher bleibt mir der Grund einer “Veranschlagung beruflicher MEHRkosten” verschlossen.
    Darüber hinaus die Tatsache, dass z.B. meine Mutter, ihres Zeichens Erzieherin, nicht nur einen wesentlich geringeren Tarif bezahlt bekommt (“zurecht”, hat ja nicht studiert), aber eben auch   keine “Heimarbeit” bezahlt bekommt - sondern nur ihre wirklichen Stunden am Kind. Elternabende und Elterngespräche nach Kindergartenschluss gehen wie bei Lehrern “von der Freizeit ab”. Diese “unbezahlte” Vorbereitung von 1, 2 Stunden am Tag (ja weniger als bei Lehrern, gleicht sich aber vielleicht dadurch aus, dass sie eben keine Schulferien oder unterrichtsfreie Zeit hat) werden bei ihr vorrausgesetzt, Abschreibung eines Arbeitszimmers ebenfalls - natürlich - nicht zu erdenken.
    Mein Vater - Personalchef in einer Bank - stapelt ebenso ein Zimmer voll mit Akten, die er ausserhalb seiner Arbeit liest, um auf dem Stand zu bleiben. Arbeitszimmer vom Fiskus? Nein. Bezahlte Überstunden? Nein, dies wird von ihm verlangt. Dafür ist das Gehalt auch dementsprechend.
    Meine Schwester schafft auf dem Kathasteramt oder wie man das schreibt. Sie hat ebenfalls in ihrem Zimmer ein riesiges Regal voll mit allen mögliche Gesetzbüchern und Unterlagen ihrer Fortbildungen. Sie kam ebenfalls noch nie über 50% und war nie Lehrerin. Arbeitszimmer? Sowieso nicht.

    Nein, ich habe nichts gegen Lehrer. Ich liebe sogar eine davon. Und ich finde es scheisse, wie der Staat in den letzten Jahren versucht, seine eigene Zukunft (Deutschland hat ja neben ein bisschen Ruhrpott-Kohle einzig seine Bildung…) versucht, durch die richtige Erkenntnis “Bildungssytem ist im Arsch” und die falsche Reaktion (z.B. “Punktesystem bei Weiterbildungen” in Hessen) zu zerstören - auf Kosten der Lehrer-Individuen. Das kann nicht der Weg sein.

    Leute. Wenn ihr wirklich von eurem schlechten “Image” als Lehrer in der Gesellschaft runterkommen wollt - dann tut was. Und zwar nicht immer nur weinen, wenn euch Geld weggenommen wird. An heulende Lehrer hat man sich einfach zu sehr gewöhnt, das schockiert nicht mehr.
    Schlagt euch auf die einzige Seite, die euch bleibt: Spielt das Spiel mit, gründet Bewegungen FÜR Kontrolle in eurem Beruf, FÜR Eigenmanagement der Schulen - nicht dagegen. Denn erst wenn ihrs geschafft habt, endlich aller Welt zu zeigen, dass ihr auch unter “ECHTEM” Leistungsdruck perfekte Schüler ausbilden zu könnt und euch nicht nur auf eurer Verbeamtung auf Lebenszeit ausruht - dann habt ihr auch wesentlich weniger Problem mit Eltern, die in euch eh nur nutzlose, nichtskönnende, faule Beamte sehen…

    Also… lange Rede, kurzer Sinn:
    “Illegale” Aktionen mit Trillerpfeiffe und Plakat wird niemanden umhauen. Langweilig.
    Setzt den Frust über die Politiker da oben (grad z.B. Darling Roland Koch) mal in genau das Gegenteil von Frust um. Wieso? Weil dann irgendwan die Lobby stimmt. Und dann wird das was.

    Cheerio.

    schrieb Info-Student mit Lehrerinnen-Freundin am

  • #84

    Wieso regen sich eigentlich alle so über dieses Thema auf? Jeder weiß es doch ohnehin: “Lehrer haben vormittags recht und nachmittags frei!” Wofür brauchen wir denn ein häusliches Arbeitszimmer, wenn wir nachmittags doch sowieso nicht arbeiten? (In Hessen müssen jetzt auch noch die Fortbildungen auf die Nachmittage, Wochenden und Ferien verlegt werden.) 
    Anders gefragt: Wo steht geschrieben, dass man als Lehrer verpflichtet ist, ein Arbeitszimmer bereit zu stellen?! Wenn das Zimmer nun nicht mehr steuerlich absetzbar ist, heißt das für mich, dass diese Gesellschaft unsere häusliche Arbeit einfach nicht zur Kenntnis nehmen will. Da wäre es doch logisch, diese häusliche Arbeit - wenigstens für eine begrenzten Zeitraum -  einmal einzustellen. Sollen sich doch die Hefte in der Schule stapeln!! Vielleicht wäre der Zeitpunkt um die Zeugnisausgabe für so eine Atkion sogar strategisch am günstigsten.
    Soweit ich weiß, ist die steuerliche Absetzbarkeit des häusl. Arbeitszimmers erst zum kommenden Kalenderjahr abgeschaftt. Bis dahin hätten wir noch genug Zeit uns zu überlegen,wie wir etwas organisieren können. Wir müssten es nur wollen!!!
    Wenn in ganz Deutschland die Zeugnisse nicht rechtzeitig ausgegeben würden, würde das sicher mehr Aufsehen erregen, als wenn wir einen Streik organisieren, bei dem ein paar Stunden Unterricht ausfallen.

    schrieb Conny am

  • #85

    @ nocheinlehrerehepartner:

    Sicherlich gibt es auch unter Lehrern schwarze Schafe, die - wie in allen anderen Branchen auch - steuerliche Vergünstigen zweckfremd ausnutzen. Das bestreitet auch niemand.

    Aber mir ist kein Betrieb und keine Behörde bekannt, in denen Beschäftigte einen solch hohen Anteil der notwendigen Arbeitsmitteln aus Privatvermögen stellen, wie dies bei Lehrern der Fall ist: Man denke nur an die Schulbücher, zusätzliche Unterrichtsmaterialien, eine adäquate Büroausstattung und, und, und… Und dass die Kosten für Dienstreisen (z. B. Klassenfahrt) auch selbst getragen werden, ist - zumindest in RLP - eine Besonderheit des Reisekostengesetztes, die explizit und ausschließlich für die Lehrer unter der Beamtenschaft gilt.

    Diese Punkte sind oftmals gar nicht bekannt, obwohl sich jeder kompetent fühlt, ein Urteil über die Lehrerschaft abzugeben. Dies gilt leider auch für zuständige Politiker, die es eigentlich besser wissen sollten.

    Solangesich dies nicht ändert, halte ich es für richtig und notwendig, auf diesen Sachverhalten aufmerksam zu machen und eine entsprechende Berücksichtigtung bei Veränderungen wie jetzt der Arbeitszimmerabsetzbarkeit einzufordern. Wenn man das “Jammern auf hohem Niveau” nennen mag, bitte…

    schrieb Marcus am

  • #86

    Hallo zusammen,

    nun baut die Bundesregierung Vergünstigungen ab, um Haushaltslöcher zu stopfen. Und - auch (!) bei den Lehrern - herrscht eine gewisse Gleichgültigkeit darüber, wie ja vielleicht die wenigen Reaktionen in diesem Forum zeigen. Vielleicht protestieren nur deshalb so wenige, weil sie froh sind, noch in der Vergangenheit die (in anderer Form schlechte) Gesetzgebung ausgenutzt zu haben? Ich möchte nicht wissen, wie viele Quittungen das Finanzamt für Dinge akzeptiert hat, die nur mal am Arbeitszimmer vorbeigetragen wurden…

    Na klar darf man jetzt erstmal losheulen, dass die Vergünstigungen abgebaut werden, aber irgendwie klingt das für mich nach einem Jammern auf hohem Niveau.

    Nur weil übrigens keine steuerliche Absetzbarkeit mehr gegeben ist, folgt daraus noch lange nicht die Notwendigkeit des Gesetzgebers einen - für den Steuerpflichtigen kostenlosen - Ersatz zu beschaffen.

    Aber wer weiß, was noch passiert…

    Gruß

    schrieb nocheinlehrerehepartner am

  • #87

    Hallo miteinander,

    ich rege mich auch seit einiger Zeit sehr über die Umgangsweise mit diesem Thema auf.
    Vor ca. 1/2 Jahr habe ich an alle Ministerpräsidenten in Deutschland, an die Bundestagsparteien und die Fraktionsvorsitzenden eine E-Mail geschrieben, mit der Bitte, sich mit diesem Thema sachlich auseinander zu setzen (Text ist in meinem PC leider verloren gegangen). Wie sich manch einer von Ihnen schon gedacht haben mag: Geantwortet haben gerade mal 2. Und raten Sie einmal, wie der Antworttext der beiden aussah: “Wir haben Ihre E-Mail zuständigkietshalber weitergeleitet an das Finanzministerium”. - Ha, ha!

    Sachlichkeit? Ernsthaftigkeit? Fehlanzeige…

    Gruß
    lehrerehepartner

    schrieb lehrerehepartner am

  • #88

    Wenn auch spät- lese heute zum ersten Mal in diesem Forum- will ich die Anzahl der Unwilligen und an Aktionen Interessierten vergrößern.
    Die Lethargie unseres Berufsstandes ist wirklich erschreckend. Aber an unsereer Schule gibt es ein Häuflein Unverzagter, die über Streik- als illesgales Mittel- nachdenken. Bin auf unsere Personalversammlung zum Thema gespannt.

    schrieb Fox am

  • #89

    Nein, natürlich nicht, niemand wird von dir erwarten, dass du auf dem Klo deine Tunwörterkärtchen laminierst. Deshalb sprichst du schon den nächsten Schritt an: NICHTS mehr ist steuerlich absetzbar (ab 2009). Dafür wird der Steuersatz auf Büromaterialien um 30% angehoben (ab 2010). Richtig gemütlich wird es, wenn wir im Jahr 2012 unser Kopierpapier selber mitbringen müssen.

    schrieb Steuerfuchs am

  • #90

    Wenn ich steuerrechtlich gesehen kein Arbeitszimmer zuhause habe, kann ich doch auch - wiederum steuerrechtlich gesehen - keine Büromaterialien, PC, Software etc. zuhause nutzen und daher in Zukunft auch nicht absetzen. Oder sehe ich das falsch?

    schrieb jotka am

  • #91

    Zum Briefauszug von Hans

    da zeigt sich doch ganz deutlich, dass unser berufliches Dasein und die Ansprüche, die - aus bildungspolitischer Sicht zu Recht - an uns gestellt werden (Aktualität, neue Medien, Computerintegration ...)bei den für die Ausstattung der schulen zuständigen Gemeinden entweder nicht bekannt sind oder ignoriert werden. Der sarkastische Unterton zu der Nachts- Wochenend- und Ferienschichten der Lehrer zeugt auch davon, dass man hier nichts von unserer Situation weiß. Ich glaube, auf diesem Weg erreicht man nichts.
    Ich hörte, dass auch an eine Verfassungsklage wegen Verletzung des Gebots der Gleichberechtigung eingereicht werden sollte. Weiß jemand etwas davon? Da hätte man vielleicht eine Initiative, bei der die Unterstützung mehr Erfolg verspräche.

    schrieb Frank am

  • #92

    Ich habe an meiner Berufsschule ein Arbeitszimmer beantragt. Bisher aber vom Schulaufwandsträger nur ablehnende stellungnahmen des Lndkreistages erhalten.
    Ich werde trotzdem weiter daran arbeiten. Gut dass ich dieses Forum gefunden habe.

    Stellungnahme des Landkreistages zur Kenntnisnahme:
    An die Landräte der bayerischen Landkreise   BAYERISCHERLANDKREISTAGKörperschaft des öffentlichen Rechts
    1. August 2006
    AZ. III-901-241/ho

    Steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bei Lehrkräften


    Sehr geehrte Frau Landrätin,
    sehr geehrter Herr Landrat,

    in jüngster Zeit sind teilweise von Lehrern, in einem Fall auch von einer Obfrau des Bayerischen Philologenverbandes gleichlautende Schreiben wie das beiliegende von Lehrkräften des Gymnasiums Gars an Landräte gerichtet worden. Vordergründig scheint es den auf der jeweiligen Unterschriftenliste unterzeichnenden Personen darum zu gehen, als Ausgleich für den Wegfall steuerlicher Vergünstigungen für das häusliche Arbeitszimmer einen komplett eingerichteten Arbeitsraum in der Schule zu erhalten. Der letzte Absatz des Einheitsschreibens erweckt dagegen den Eindruck, als sollten die Landkreise sich für die Beibehaltung der steuerlichen Vergünstigung einsetzen, um „große finanzielle Belastungen für die Sachaufwandsträger“ zu vermeiden.

    Gleichzeitig in Beantwortung von Anfragen der Landkreise Dachau (24.7.2006), Landsberg a. Lech (13.7.2006) und Mühldorf a. Inn (6.7.2006) stellen wir auf der Grundlage eines einstimmigen Votums des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Kulturfragen beim Bayerischen Landkreistag vom 18.7.2006 und nach heutiger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus fest, dass bei allem Verständnis für die steuerliche Situation (nicht nur) der Lehrkräfte das diesem Schreiben beiliegende Einheitsschreiben nach unserer Auffassung insgesamt nicht schlüssig geschweige denn rechtlich begründet erscheint:

    Der von den Landkreisen i.S.  von Art. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz zu leistende Sachaufwand umfasst nicht die Einrichtung separater Arbeitszimmer für alle Lehrkräfte. Der Sachaufwand bezieht sich gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG auf den „ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht“. Beispielsweise ein durch das G 8 bedingter zusätzlicher Nachmittagsunterricht erfordert aber nicht die Bereitstellung von einzelnen Lehrerzimmern, sondern je nach örtlicher Situation ein verstärktes Management bei der Verwendung von Klassenzimmern und Fachräumen und im Einzelfall auch die Schaffung zusätzlicher solcher Räume.

     

    Ein Kausalzusammenhang zwischen dem Wegfall der steuerlichen Vergünstigung für häusliche Arbeitszimmer und der Notwendigkeit einer Einrichtung zusätzlicher Einzellehrerzimmer in der Schule ist nicht erkennbar. Das häusliche Arbeitszimmer stellt für die Lehrkräfte nicht nur eine im Einzelfall denkbare Belastung dar, sondern vermittelt auch erhebliche Vorteile bei der individuellen Arbeitseinteilung und Freizeitgestaltung. Es erscheint auch schwer vorstellbar, dass die Lehrkräfte die in dem Einheitsschreiben herausgestellte Arbeit „abends, nachts, an Wochenenden und in den Ferien“ künftig in der Schule verrichten wollen, weil sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen können.

    Aus den vorstehenden Gründen sehen wir keinen Anlass, entsprechend dem vorletzten Absatz im beiliegenden Einheitsschreiben „eine Kostenabschätzung durchzuführen und diese Ergebnisse mit dem sogenannten ‚Einsparvolumen beim Arbeitszimmer’ zu vergleichen.“


    Mit freundlichen Grüßen

     


    Hiltl

    schrieb Hans am

  • #93

    Hallo Stephan,

    ich kann Dir nur beipflichten: In unserem Lehrerzimmer (Sek I) hing für 2 Wochen eine Unterschriftensammlung der GEW, die sich gegen die Abschaffung der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers richtete, direkt neben dem Vertretungsplan. Nur zwei von 35 Kollegen haben sich eingetragen. Mehr muss man nicht sagen…

    “… ob man seine Schüler nicht zum zivilen Ungehorsam erziehen sollte!” (Stephan)

    Und dieser Ungehorsam sollte zu aller erst gegen all die gleichgültigen Kollegen gerichtet sein, die sich stets über die Antriebslosigkeit ihrer Schüler beklagen, aber 1. nichts dagegen tun (wollen / können) und 2. selbst keinen Deut besser sind - im Gegenteil.

    Traurig!

    Aber zurück zum Thema: Unlängst las ich (ich glaube in der WELT), dass eine Verfassungsklage geplant ist, sofern die Absetzbarkeit des AZ wirklich eingeschränkt wird, wie es unlängst beschlossen wurde. Begründung: Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Stift (Bürobedarf) kann nach wie vor abgesetzt werden, ohne dass die Frage gestellt wird, zu wie viel Prozent man damit auch private Notizen anfertigt. Dies müsse, so hieß es, entsprechend auch für Arbeitszimmer gelten.

    schrieb Marcus am

  • #94

    Moin Gabi,

    wir schaffen es nicht, weil es keinen interessiert. Dass es die Sachaufwandsträger nicht interessiert ist klar (sie müssten ja blechen), den “Staat” interessiert es auch nicht (er muss uns ja das Geld nicht mehr zurück zahlen) und die Öffentlichkeit eh nicht (Lehrer haben ja sowieso nur einen Halbtagsjob).
    Jetzt kommt allerdings das größte Problem: es interessiert uns selbst nicht! Schau dich doch nur mal hier im Forum um. Das Thema ist am 29.06. eingestellt worden und hat bisher 13 Kommentare bekommen, von sechs verschiedenen Betroffenen. Die leidige Debatte um Gerlinde Unverzagt, bei der es im Grunde ja um nichts geht (jedenfalls nicht um mein Geld) hat innnerhalb von ein paar Tagen 94 Kommentare bekommen. Das überzeugt dich nicht? Der Artikel ist knapp 2150 mal gelesen worden, der Artikel über “schlechte Einleitungen in der Erörterung! über 10000mal! Es ist uns egal, die Lehrerverbände haben bisher auch nur gepennt. “Wir” sind eben nicht “wir”, sondern lauter kleine Einzelkämpfer die sich permanent an der Nase herumführen lassen und denen man als “Totschlagargument” die Sicherheit des Arbeitsplatzes vor die Füße wirft. Sofort sind wir still, brav und bescheiden und vergessen die Angelegenheit.
    Es gibt so kurze Momente im Jahr (ca. drei Sekunden) in denen ich mir überlege, ob man seine Schüler nicht zum zivilen Ungehorsam erziehen sollte!

    schrieb Stephan am

  • #95

    Ich bin platt, dass ich genau die Idee, die ich seit Wochen mit mir herumtrage, hier schon gereift vorfinde! Danke für die Anregungen zur Verschriftlichung, Marcus. Warum, zum Teufel, schaffen wir Lehrer es nicht über dieses Forum hinaus zu einer wirklich öffentlichkeitswirksamen Aktion zu kommen? Wie wäre es mit einem Aktionsbündnis, damit solche Schreiben tausendfach an die Kommunen und die Länderregierungen ergehen? Ich wäre sofort dabei, BI -Erfahrung vorhanden!

    schrieb Gabi am

  • #96

    Hi,
    ich bin froh, dass ich dieses Forum hier gefunden habe. Auch ich hatte dieselbe Idee wie Marcus und werde auch einen solchen Brief an meinen Bürgermeister schreiben. Bin mal gespannt.

    schrieb nils am

  • #97

    Meine OB schrieb dieser Tage (nach Brief an sie mit der Bitte, sich für uns einzusetzen) , dass sie uns Lehrer verstehe…usw. Dann hieß es:(...)“Eigene Arbeitsplätze stehen wohl nirgends an den Schulen zur Verfügung und sind seitens des Landes nie in den Anforderungen zum Schulhausbau aufgenommen worden. Falls die Beschlüsse tatsächlich umgesetzt werden sollten, ist die Situation, hauptsächlich seitens des Landes Baden-Württemberg, zu klären (...)” und jetzt??

    schrieb Thomas am

  • #98

    :-) Ich bin auch davon betroffen und habe die gleiche Spontanreaktion wie Stephan gehabt und auch den diskutierten Briefentwurf finde ich treffend. Mal sehen, was draus wird. Ich bleib dran.
    Gruß- Ernst

    schrieb ernst am

  • #99

    Super! ;-)
    Ich freue mich schon auf die Antwort des Schulträgers.
    Ach ja, man muss auf die DIN EN ISO 9241 für Bildschirmarbeitsplätze verweisen…

    Gruss
    Ingo

    schrieb ingo am

  • #100

    Hallo Stefan,
    der Schulträger ist für die Ausstattung der Arbeitsplätze zuständig. Bei uns ist das eine Gemeinde.

    schrieb Marcus am

  • #101

    Perfekt… :-) werde ich so weiterleiten, aber ist der Bürgermeister der richtige Adressat?

    VG

    Stefan

    schrieb S. Freitag am

  • #102

    Sorry, die Benachrichtigung vom 01.07. landete wohl im Spam-Ordner. Hier der Briefentwurf:

    <—- schnipp—->

    Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
    bislang habe ich in meiner gemieteten Wohnung ein 15 qm großes, im Winter auch beheiztes Arbeitszimmer für die tägliche Unterrichtsvor- und -nachbereitung kostenlos bereitgehalten.
    Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 hat die Bundesregierung Lehrkräften die Möglichkeit genommen, die für das Arbeitszimmer anfallenden Kosten zumindest steuerlich geltend zu machen. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, die so genannte “ungebundene Arbeitszeit” künftig in die Schule zu verlagern.
    Sie haben sicherlich wie ich ein großes Interesse daran, dass die Unterrichtsqualität unter dieser Maßnahme nicht leidet. Um dies sicherzustellen, bitte ich Sie möglichst umgehend eine den geltenden Richtlinien entsprechende Büroausstattung inkl. PC mit uneingeschränktem Internetzugang (der in der Schule kostenlos verfügbare T@School-Zugang darf ausschließlich für unterrichtliche Zwecke genutzt werden, nicht jedoch für Verwaltungstätigkeiten wie z. B. der Recherche im Fortbildungskatalog, in aktuellen Schulrechtssammlungen etc. genutrzt werden), Scanner und Drucker sowie einem Telefon zur Verfügung zu stellen. Da ich im Unterricht auf zahlreiche Unterrichtsmaterialien aus der privat erworbenen Sekundärliteratur (Lehrerhandbücher, Arbeitshefte, pädagogische Fachzeitschriften…) zurückgreife, ist insbesondere eine abschließbare (!) Aufbewahrungsmöglichkeit für ca. 25 laufende Meter Bücher und Aktenordner (Mindesthöhe für Regalböden: Aktenordner A4) zwingend notwendig.
    Bei der Auswahl des Büroraumes bitte ich zu beachten, dass insbesondere Korrekturen nur an einem sehr ruhigen Arbeitsplatz mit der notwendigen Sorgfalt möglich sind.
    Bitte teilen Sie mir möglichst bald mit, welche Räumlichkeit Sie für meinen Arbeitsplatz vorgesehen haben und wann sie bezugsfertig ist.
    Sollte die notwendige Einrichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt werden können, bin ich gerne bereit, Ihnen mein Arbeitszimmer zu den ortsüblichen Konditionen zu vermieten. Das Inventar stelle ich unentgeltlich zur Verfügung, da die steuerliche Absetzbarkeit für diese Gegenstände weiterhin besteht.

    <—- schnapp—->

    schrieb Marcus am

  • #103

    Wäre auch interessiert :-))

    VG

    Stefan

    schrieb S. Freitag am

  • #104

    Sehr schön zu lesen, dass noch andere ihren Arbeitsplatz in die Schule verlagern wollen. Bevor ich nun selber eine Anfrage entwickel: Marcus, kannst du deine nicht mal hier posten? Danke.

    schrieb ingo am

  • #105

    Schicken Sie mir doch einfach solche Anfragen zu (.(JavaScript must be enabled to view this email address)), damit ich sie hier veröffentlichen kann. Vielleicht wollen noch mehr KollegInnen einen solchen Antrag stellen ...

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #106

    Ich kann Stephan nur zustimmen: Man kann das System nur mit den eigenen Waffen schlagen. Die Anfrage an den Schulträger, wann er mir die abschließbare Regalwand für die regelmäßig zur Vor- und Nachbereitung benötigten Bücher zur Verfügung stellen kann und wo das aufgabengerecht eingerichtete Arbeitszimmer mit PC etc. bezugsfertig ist, liegt bereits in der Schulblade…

    schrieb Marcus am

  • #107

    Ehrlich, die GEW (die in meinem Bundesland eher UGEW für “Unbekannt” heißen sollte) und alle anderen Lehrerverbände haben in meinen Augen ihre Daseinsberechtigung verspielt. An meiner Schule “herrscht” der VLB (Verband der Lehrer an beruflichen Schulen in Bayern). Der Vertreter hat mir auf meine Nachfrage in der letzten Konferenz gesagt: da ist doch noch gar nichts entschieden, mach dir mal keine Sorgen. Soviel dazu.

    Im Grunde habe ich mich über diese Entscheidung gefreut, habe ich doch jetzt ein Zimmer mehr in meiner Wohnung frei. Denn ich werde mein Arbeitszimmer in die Schule verlegen. Ich freue mich jetzt schon auf das Gesicht meines Chefs, wenn ich ihn fragen werde, wohin ich meine Hängeregisterschränke und meine Bücher stellen darf (die Umzugskosten setze ich natürlich von der Steuer ab!) Interessant werden auch die Antworten auf die Fragen nach einem eigenen PC (Scanner und Drucker), einem eigenen Schreibtisch (höhenverstellbar, ich bin rückengeschädigt), einem Bürostuhl, einem Telephon und v.a. nach einem Schulschlüssel. Sollte ich keine Gelegenheit bekommen meine Arbeit auch in den Ferien, am Wochenende oder am späten Abend zu erledigen, dann müssen meine Schüler eben länger auf Korrekturen warten, denn zuhause werde ich keinen Strich mehr machen!

    Diese Gesetzgebung ist erst der Anfang, man sollte mal ein Stück weiterdenken. Wer nicht zuhause arbeitet (wer kein Arbeitszimmer absetzen kann hat auch keines und arbeitet daher auch nicht in den eigenen vier Wänden) wird bald auch keinen PC mehr absetzen können, von Telephon, Fax und Internet ganz zu schweigen.

    schrieb Stephan am

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