Arbeiten wie im 20. Jahrhundert
Moodle-Verbot für eingescannte Unterrichtsmaterialien
Lehrer/innen dürfen Unterrichtsmaterialien nun zwar einscannen, sie allerdings nicht über Netzwerke wie Moodle verteilen - das Moodle-Verbot. An Schüler/innen dürfen Dateien nur auf 90er-Jahre-Medien wie CDs oder USB-Sticks weitergegeben werden.
