Arbeiten wie im 20. Jahrhundert
Moodle-Verbot für eingescannte Unterrichtsmaterialien 03.01.2013, 10:07
Lehrer/innen dürfen Unterrichtsmaterialien nun zwar einscannen, sie allerdings nicht über Netzwerke wie Moodle verteilen - das Moodle-Verbot. An Schüler/innen dürfen Dateien nur auf 90er-Jahre-Medien wie CDs oder USB-Sticks weitergegeben werden.
Update 08/2013: Inzwischen gibt es detaillierte Aussagen zur Thematik. Lesen Sie hier: Lehrerfreund 31.07.2013: Eingescannte Unterrichtsmaterialien - Was darf man, was nicht?
Ach, was haben wir uns gefreut, als die Kultusministerkonferenz und der Verband Bildungsmedien (=Schulbuchverlage) uns mitgeteilt haben, dass uns niemand mehr die Hände abhackt, wenn wir ein Bild aus dem Schulbuch einscannen und in einem Word-Arbeitsblatt verwenden! (Hintergrund dazu: Lehrer/innen dürfen Unterrichtsmaterialien einscannen)
Diese vernünftige Lösung ist geregelt im Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) und der zugehörigen Ergänzungsvereinbarung. Auf dem Schulbuchurheberrechtsportal schulbuchkopie.de findet sich darüberhinaus bisher lediglich der Hinweis, dass in Kürze "ausführliche Informationen zu den neuen Kopierregeln" zu finden seien (Stand: 03.01.2013).
Die Pressemitteilungen klangen auf jeden Fall so, als könne man die Digitalisate endlich für unterrichtliche Zwecke verwenden:
Lehrerinnen und Lehrer können diese digitalisierten Materialien ebenfalls für den eigenen Unterrichtsgebrauch vervielfältigen und an ihre Schüler weitergeben [...]
Die eingescannten Materialien können zudem für die Schülerinnen und Schüler ausgedruckt werden [...]
schulbuchkopie.de, ebenso KMK 06.12.2012
Die Formulierung ist so nicht eindeutig, ein Schelm, wer dahinter niedere Absichten vermutet. Denn inzwischen zeigt sich, dass die Kultusminister/innen und der Verband Bildungsmedien den Lehrer/innen die Arbeit mit digitalen Materialien massiv erschweren. Das ist schade.
Das Moodle-Verbot
Unter dem Titel Neue Regeln für das Kopieren ab 1.1.2013 werden auf dem Lehrerfortbildungsserver Baden-Württemberg die wichtigsten Neuregelungen beschrieben (Hinweis darauf von Steffi im Kommentar - danke!). Unter anderem ist zu lesen:
Die eingescannten Materialien können ausgedruckt und an die Schüler verteilt werden. [...] Die zur Veranschaulichung des individuellen Unterrichts hergestellten digitalisierten Materialien dürfen daneben in digitaler Form (beispielsweise per USB-Stick oder auf CD) an ihre Schüler für den Unterrichtsgebrauch weitergegeben werden [...]. Die Schüler können die digital übermittelten Materialien ausdrucken. Die Vervielfältigungsstücke dürfen von den Schülern anschließend jedoch nicht weiter verbreitet werden, weder in analoger noch digitaler Form. [...]
Die Regelungen für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken oder Werkteilen für Zwecke des Unterrichts an den Schulen auf Lernplattformen mit passwortgeschütztem Zugang für Unterrichtsteilnehmer bleiben unverändert. Dies bedeutet, dass es auch künftig nicht erlaubt ist, Teile von Werken, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind (Schulbücher) beispielsweise in eine Lernplattform (Moodle) einzustellen.
Lehrerfortbildungsserver Baden-Württemberg: Neue Regeln für das Kopieren ab 1.1.2013, Hervorhebung Lehrerfreund
Moodle ist also verboten. Moodle steht hier für die Verteilung und Nutzung von Materialien in Netzwerken.
Die Unterrichtsorganisation wird massiv behindert, wenn man bei jeder Computernutzung 30 CDs brennen, sie hinterher wieder einsammeln und vielleicht gleich noch fachgerecht entsorgen muss. Möglicherweise verbringen Lehrer/innen im Jahr 2025 ihre Abende nicht mehr vor dem Korrekturschreibtisch, sondern vor der Mikrowelle:
Kurz: Während Schüler/innen sich mit dem Smartphone abfotografierte Klausurblätter auf Facebook zuposten, brennen ihre Lehrer/innen CDs und rennen mit USB-Sticks durch die Gegend.
Da stimmt was nicht.
Update 08/2013: Inzwischen gibt es detaillierte Aussagen zur Thematik. Lesen Sie hier: Lehrerfreund 31.07.2013: Eingescannte Unterrichtsmaterialien - Was darf man, was nicht?