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Entscheidung

Bundesverfassungsgericht: Arbeitszimmer für Lehrer/innen wieder absetzbar 29.07.2010, 22:52

Richter/innen des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
Bild: Wikimedia Commons

Früher als erwartet hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers gefällt: Die Änderung von 2007 war grundgesetzwidrig. Damit können Lehrer/innen ihr Arbeitszimmer wieder absetzen. Wer sein Arbeitszimmer in den Steuererklärungen 2007-2009 hartnäckig angegeben hat, darf sich nun auf eine dicke Nachzahlung freuen.

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  • (geändert: )

Wir erinnern uns ein letztes Mal: Im Juni 2006 wurde (unter Schwarz-Rot) beschlossen, dass das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich abgesetzt werden kann, wenn es “den Mittelpunkt der gesamten ... beruflichen Tätigkeit bildet”. Davon waren auch Lehrer/innen betroffen. Verschiedene Musterprozesse wurden von den Landgerichten unterschiedlich bewertet, so dass nach der Entscheidung des Finanzgerichts Münsters das Bundesverfassungsgericht als höchste Instanz angerufen wurde.

Unerwartet zügig hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Angelegenheit befasst und am 29.07.2010 sein Urteil veröffentlicht (2 BvL 13/09 (Wortlaut)). In der zugehörigen Pressemitteilung “Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig” des BVG heißt es:

Der Kläger des Ausgangsverfahrens, der beruflich als Hauptschullehrer tätig ist, nutzte täglich für zwei Stunden ein ausschließlich beruflich genutztes häusliches Arbeitszimmer. Die von ihm beantragte Zuweisung eines Arbeitsplatzes in der Schule zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts war vom Schulträger abgelehnt worden. Das Finanzamt ließ die vom Kläger in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 geltend gemachten Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer unberücksichtigt. [...]

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einer Mehrheit von 5:3 Stimmen entschieden, dass die Neuregelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den 1. Januar 2007 durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. [...]

Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 55/2010 vom 29. Juli 2010: Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig, Hervorhebung Lehrerfreund

Damit hat die Lehrerschaft vom obersten Gericht der BRD Genugtuung erhalten. Wer sein Arbeitszimmer wie häufig geraten weiterhin in der Steuererklärung angegeben hat, darf nun für die Jahre 2007 bis 2009 mit einer zünftigen Nachzahlung rechnen (je nach steuerlicher und häuslicher Situation: zwischen 500 und 2000 Euro). Wer sich pessimistisch auf einen negativen Ausgang des Verfahrens eingestellt hat und sein Arbeitszimmer in der Steuererklärung nicht angegeben hat, hat keinen Anspruch auf nachträgliche Erstattung. Der Steuerberater von FOCUS online weiß darüber hinaus, dass sich auch die freuen können,

die ihre Bescheide ab dem 1. April 2009 erhalten haben. Ab diesem Datum hat die Finanzverwaltung die Schreiben mit einem sogenannten Vorläufigkeitsvermerk versehen. „Wer einen solchen Passus in seinem Bescheid hat, darf darauf vertrauen, dass die zu zahlende Summe automatisch korrigiert wird, wenn sich die Rechtslage rückwirkend zu seinen Gunsten ändert“, so Steuerberater Lauscher.

FOCUS online 29.07.2010: Arbeitszimmer - Wie erhalten Betroffene zu viel gezahlte Steuern zurück?

Damit ist das Affentheater endlich zu Ende. So viele Worte, so viel Energie, so viel Hass - nur weil der Staat an denen sparen wollte, die er besser bei Laune halten sollte. Zeit für ein abschließendes Elfchen:

rot
der kopf
des bösen ministers
der wollte lehrer bestehlen
vorbei

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Kommentare

37

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  • #1

    Ich habe gestern mit meiner Sachbearbeiterin vom FA gesprochen und die gleiche Antwort wie Joschi bekommen, leider bekomme ich nichts für 2007 zurück, da keine Vorläufigkeit vorlag. Sie hat da keinen Spielraum.
    Für 2008-2009 ist alles problemlos durchgegangen, nach Widerspruch meinerseits.

    schrieb Sturmvogel am

  • #2

    Ist doch eigentlich auch völlig klar. Die Bescheide, gegen die nicht Einspruch eingelegt wurden, sind bestands- (rechts-) kräftig geworden. Da hilft auch die Entscheidung des Gerichts nichts. Wenn einzelne Finanzämter die rechtsverbindlichen Bescheide wieder aufheben und die Steuer neu festsetzen, so liegt das in ihrem Ermessen.

    schrieb lehrerehepartner am

  • #3

    Inzwischen habe ich einen Quelle, die belegt, dass man leider nichts machen kann, wenn man 2007 keinen Einspruch eingelegt hat:

    http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/009.html

    schrieb joschi am

  • #4

    @Joschi
    Auch wenn da wieder jemand etwas “Oberlehrerhaftes” heraushören möchte, das stand bei uns monatelang am Schwarzen Brett im Kopierraum: “Legt bitte Widerspruch ein, wenn Euer Steuerbescheid bezüglich des Arbeitszimmers nicht für vorläufig erklärt wurde!”
    Wer damals keinen Einspruch eingelegt hatte, hat eben Pech gehabt.
    Das die Finanzämter in den einzelnen Bundesländern hier eventuell verschieden vorfahren, das mag es durchaus geben ...

    schrieb Hugo Schuster am

  • #5

    Kannst du diese Rechtsauffassung belegen? Ich habe mehrfach mit dem Finanzamt telefoniert und auch schriftlich gefordert, den Bescheid von 2007 zu ändern. Mir wurde immer wieder von verschiedenen Personen gesagt, dass der Bescheid durch fehlenden Widerspruch meinerseits rechtskräftig wurde, da zumindest 2007 keine Vorläufigkeit wegen eines Verfahrens da war, hat derjenige Pech, der 2007 nicht widersprochen hat.

    Wenn du andere Informationen hast, dann bitte belegen, damit ich und andere sich darauf berufen können

    schrieb joschi am

  • #6

    Folgendes ist Fakt : Hat man in der Steuererklärung das Arbeitszimmer für 07/08/09 angegeben, muss das Finanzamt zahlen. Das muss es aber nicht automatisch tun, sonder man muss formlos das Finanzamt anschreiben und darum bitten, die Steuererklärungen nachzurechnen, um das Arbeitszimmer zu berücksichtigen. Dann muss das Finanzamt tätig werden. Es reicht, wenn man das Arbeitszimmer jeweils in der Steuererklärung angegeben hat. Ein eigener Widerspruch ist dann nicht notwendig. Habe vor meinem Lehramtsstudium eine Ausbildung zum Beamten durchlaufen. Exakt -  wie beschrieben - ist es bei mir gelaufen.

    schrieb Martin am

  • #7

    Kann man eigentlich vom Finanzamt Verzugszinsen verlangen, wenn die Erstattung immer noch nicht erfolgt ist? Das Verfassungsgerichtsurteil ist ja nun sieben Monate alt.

    schrieb hinwyk am

  • #8

    @hella
    Falls Sie da etwas “Oberlehrerhaftes” heraushören, dann kann ich Sie nur bedauern.
    Ich wollte sagen: “Leute, lasst Euch nicht so über den Tisch ziehen”, und zwar weder vom Chef noch vom Finanzamt!
    Hugo Schuster

    schrieb Hugo Schuster am

  • #9

    zurück zum Thema: Hat jemand für 2007 das AZ anerkannt bekommen, obwohl er dem damaligen Ablehnungsbescheid nicht wiedersprochen hat?

    schrieb joschi am

  • #10

    Hallo Hugo, höre ich bei Ihnen etwas oberlehrerhaftes heraus? :)
    hella

    schrieb hella am

  • #11

    Die Unkenntnis vieler Lehrer und Schulleiter in rechtlichen/steuerlichen Fragen ist für mich erschreckend. Ein Kollege macht zur Zeit an zwei Tagen Dienst an einer Schule, die 40 km entfernt von seiner Stammschule liegt. Man sagte ihm, dass er die Fahrkosten “ja bei der Einkommensteuererklärung komplett erstattet” bekäme. Erstens ist das eine Teilabordnung und für die Erstattung der Reisekosten ist der Dienstherr zuständig. Zweitens mindern die gefahrenen Kilometer bestenfalls sein steuerpflichtiges Einkommen, nicht aber die Einkommensteuer. Es gibt da eine sehr hilfreiche Loseblattsammlung: “Steuertipps für Lehrer”.
    Die Ergänzungslieferungen sind teuer, so dass wohl einige Kollegen diese Veröffentlichung gemeinsam anschaffen sollten.
    Drittens: “Ich mache mir diese Arbeit nicht, sondern übergebe das einem Steuerberater!”
    Gerade bei einem Lehrer ist es wichtig, dass die Belege aufbewahrt werden und steuerrelevante Anschaffungen in der richtigen Höhe vorgenommen werden.
    Hugo Schuster

    schrieb Hugo Schuster am

  • #12

    das ist kein pauschbetrag, das ist ein höchstbetrag!!

    schrieb hab halsweh am

  • #13

    @issok
    Hab ich auch gekriegt; würde mich auch interessieren!!!

    schrieb Marie am

  • #14

    Wir haben heute den Bescheid bekommen, dass unser Arbeitszimmer für die Jahre 2007-2009 berücksichtigt wird. Wir sollen jetzt Grundriss und Unterlagen zu den Kosten einreichen. Wie immer haben wir den Pauschbetrag eingesetzt. Muß ich jetzt Einzelbelege einreichen? Oder kann ich mich auf den angegebenen Pauschbetrag berufen?

    schrieb Issok am

  • #15

    Haben letzte Woche die Antwort vom Finanzamt bekommen. Negativ. Ich denke,dass die einfach die Anweisung haben alles abzulehnen. Es ist trotzdem eine Sauerei, da wir ja alle das Arbeitszimmer angegeben haben. Wahrscheinlich benötigt man einen Anwalt.
    hella

    schrieb hella am

  • #16

    Habe heute meinen Bescheid für 2009 bekommen. Habe das Arbeitszimmer auch in der Steuererklärung 07/08 angegeben, aber keinen Widerspruch eingelegt. Ich ging davon aus, dass ich das Geld automatisch erstattet bekomme. Kann ich jetzt noch Widerspruch einlegen? Gibt es dafür einen Stichtag?

    schrieb neuulme am

  • #17

    Ich bin gespannt, wie unser erneuter Widerspruch bearbeitet wird. Wir warten jetzt erst mal ab und werden dann auch noch einmal persönlich beim Finanzamt vorsprechen.

    schrieb hella am

  • #18

    Habe vor 3 Wochen beim Finanzamt (in SH) angerufen; der Sachbearbeiter zickte rum und erzählte was von ‘Ermessensspielraum’! Ich ließ mich aber nicht abwürgen und habe gestern das Arbeitszimmer für 2007,08,09 erstattet bekommen.Ich hatte es für 07 beantragt, aber kein Widerspruch eingelegt. Ich habe auch für 08 und 09 kein Widerpruch eingelegt, aber diese Steuerbescheide waren expliziz vorläufig.
    Also: es geht!

    schrieb Josef am

  • #19

    genau vor dieser Frage stehen wir jetzt auch. Wir haben unsere Bescheide am 13.10.2010 für 2008 und 2009 erhalten. Für 2007 haben wir erst Anfang 2009 verspätet Widerspruch gelegt (% Monate nach Bescheid). Zu diesem Zeitpunkt stand eine Notiz in der Zeitung, dass man das tun sollte. Wir reichen jetzt vorsichtshalber noch einmal einen Widerspruch beim Finazamt ein. Kann ja nicht schaden.
    Hat jemand das Gleiche erlebt?48

    schrieb hella am

  • #20

    Ich hab mein Geld schon für 2008 und 2009 bekommen (FA in BW). Die waren ja sowieso vorläufig. Interessant wird 2007, wenn man nicht widersprochen hat.

    schrieb joschi am

  • #21

    Hm, eben mit dem FA gesprochen. Wann die Bescheide im Hinblick auf die Anerkennung des Arbeitszimmers rückwirkend zugunsten des “Steuerbürgers” geändert werden, ist noch völlig unklar. Zumindest in Niedersachsen ist das offensichtlich noch nicht geklärt. Ich werde das FA jetzt anschreiben und um Korrektur für die Jahre 2007 bis 2009 bitten. NMal sehen, wann da etwas passiert ..

    Übrigens: Wir haben für die Jahre 2007-2009 zwar immer Widerspruch eingelegt, mussten jedoch irgendwann erklären, warum wir dieses tun und begründen. Dann wurden die Einsprüche aber seitens des FA regelmäßig abgelehnt - mit Bezug auf die aktuelle Rechtssprechung. Frage nun: Bekommt man trotzdem sein Geld für die vergangenen Jahre zurück?

    schrieb friese am

  • #22

    Für 2008 und 2009 habe ich es auch schon bekommen. Nur eben 2007 nicht.

    Mir geht es nicht um die Finanzbeamtin an sich, sondern an diese Regelung, dass quasi der Bescheid rechtskräftig wird, wenn man nicht Einspruch einlegt, und das dann dazu führen soll, dass man auch bei rückwirkender Gesetzesänderung kein Geld mehr bekommt. Das ist schlichtweg ungerecht, da sich ja der eigentliche Sachverhalt nicht ändert, ob man nun Einspruch erhoben hat oder nicht.

    schrieb joschi am

  • #23

    Ich habe inzwischen das geld für 2009 rückerstattet
    bekommen, ging also recht schnell.
    Mal sehen, ob ich das geld für 2008 und 2010 jetzt automatisch kriege, denn da habe ich natürlich auch Widerspruch eingelegt. Ein Rat an joschi und alle anderen : im Zweifel immer widerspruch beim FA einlegen, das kostet nichts, kannn aber etwas bringen. Warum sollte der verlängerte Arm des Staates in Form einer finanzbeamtin den Bürger objektiv beraten?
    Das kann man bestenfalls hoffen, nicht erwarten!

    schrieb Sturmvogel am

  • #24

    Vielleicht stimmt ja mit mir was nicht, aber das verstößt massiv gegen mein Rechtsempfinden.
    Ich habe das Arbeitszimmer richtig angegeben. Das Finanzamt hat es unberechtigt abgelehnt. Es wird rückwirkend auf 2007 wieder anerkannt und ich bekomme nichts, weil ich nicht widersprochen habe?
    Ich werde bestraft obwohl die anderen den Fehler gemacht haben?

    Das ist ja wie beim Fußball. Tatsachenentscheidung -  war zwar gar kein Foul, das Elfmetertor gilt aber trotzem.

    Eigentlich sollte man die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern für Lehrer ganz abschaffen, aber aus einem anderen Grund:

    Ich will nicht den Grenzsteuersatz meiner Kosten des Arbeitszimmers, PSs usw über die Steuer haben, das ist nämlich nicht mal die Hälfte der Kosten. Ich will die Kosten direkt von meinem Dienstherrn erstattet bekommen.
    Kein Polizist zahlt seine Uniform und seine Dienstwaffe selber und setzt sie dann von der Steuer ab. Kein Finanzbeamter bearbeitet unsere Steuererklärungen auf seinem privaten Laptop.

    Hat eingenlich jemand schon mal in diese Richtung Klage erhoben. Würde mich mal Interessieren, was das Verfassungsgericht dazu sagen würde.

    Ich bin mir sicher, dass irgendwo im Beamtengesetz drinsteht, dass dem Beamten seine Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

    schrieb joschi am

  • #25

    joschi, so leid es mir tut. Ich fürchte, du bekommst das Geld nicht.

    Es ist eine Krux. Die Finanzbeamtin hat dich aus damaliger Sicht nicht falsch beraten. Sie muss nicht wissen, dass das Gesetz gegen das Grundgesetz verstösst. Wenn das schon die Politiker, die das Gesetz erschaffen hatten nicht wussten (wobei ich anzweifele, dass die das nicht wussten. Die haben doch nur gepokert), kann das die kleine Finanzbeamtin erst recht nicht wissen. Wüsste sie es, bräuchten wir kein Verfassungsgericht - zumindest wäre die offizielle Erklärung inhaltlich so ähnlich. Verklagen kannst du sie gern, du wirst nur nicht weit damit kommen.

    schrieb Schülerfreund am

  • #26

    Ich habe mein Arbeitszimmer 2007 eingetragen, habe dann auf Raten der Finanzbeamtin keinen Einspruch eingelegt, sinngemäß: “Lassen Sie den Einspruch, das bringt nichts”.
    Deshalb war dann der Bescheid nicht vorläufg. Heißt das, dass ich jetzt das Geld für 2007 nicht bekomme, obwohl ich das Arbeitszimmer angegeben hatte und obwohl das Gesetz grundgesetzwidrig war und das Gesetz rückwirkend zu 2007 geändert wurde?

    Muss ich dann die Finanzbeamtin, bei der ich die Erklärung damals abgegeben hatte, wegen Falschberatung auf Schadensersatz verklagen?

    schrieb joschi am

  • #27

    Bei mir hat das FA vor ca 3 Wochen eine Bescheinigung vom Arbeitgeber angefordert, dass er mir für 2009 keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte . Diesen Bescheid habe ich eingereicht und warte nun auf Antwort.

    schrieb Sturmvogel am

  • #28

    Wann zahlt das FA denn das Geld?
    BEi der Steuererklärung für 209 wurde es wieder abgelehnt, obwohl das Urteil schon rechtskräftig war.

    Habe wieder (wie in beiden Jahren zuvor) Einspruch eingelegt.
    ISt nun aber auch schon wieder Wochen her.

    schrieb Fragender am

  • #29

    Hallo,
    mit Freude habe ich gelesen, dass wieder das Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden kann. Dies betrifft für die vergangenen Jahre das Arb.zi. in meinem Haus. Wenn ich nun weiter weg versetzt werde und mir eine Wohnung nehmen muss: wie kann ich dann dies geltend machen und an welche Voraussetzungen ist man gebunden (Zimmer-/ Wohnungsgröße, qm, Anzahl der Räume/Zimmer, Wochenende im eigenen Haus etc?  Wer kann mir da detailliert Auskunft geben?

    schrieb Carlito Beker am

  • #30

    @BFM_Freund:

    Gegen die Bescheide des FA musste man rechtezitig Einspruch einlegen. Hat man das nicht getan, wurden die Bescheide bestandskräftig und das FA zahlt auch nichts zurück. Ausnahme: Bei den Bescheiden, die unter Vorbehalt erlassen wurden.

    schrieb lehrerehepartner am

  • #31

    Bei aller Freude bleibt unklar, warum die Absetzbarkeitnur gelten soll, wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz stellt.Ich werde als Lehrer immer viele Tätigkeiten am häuslichen Arbeitsplatz verrichten, z. B.  am Wochenende, Ferien , Brückentagen usw.Das gilt völlig unabhängig von der Bereitstellung eines schulischen Arbeitsplatzes. Wie ist der überhaupt definiert: reicht da ei Raum für mehrere Kollegen, muss er abgeschlossen sein, bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen( PC, Internet, Drucker, Kopierer) ?
    Hier sind m. E. noch Fragen offen, bzw. einiges nicht stringent.

    schrieb Thomas Möller am

  • #32

    Hallo,
    ich hätte da eine Frage:
    ich habe mich auf eigenen Wunsch versetzen lassen in eine andere Stadt. Dort muss ich nun ein Zimmer oder eine Wohnung nehmen. Ich habe gehört, dass Schlafraum und Arbeitszimmer räumlich getrennt sein müssen (ich also mindestens eine Zweizimmerwohnung nehmen muss), damit ich mein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann. Stimmt das? Sind auch Quadratmetervoraussetzungen festgelegt?
    Wenn ich mein bisheriges Zuhause, wo ich ein Arbeitszimmer habe / hatte, weiterhin als 1.Wohnsitz erhalte, kann ich ja das bisherige Arbeitszimmer nur bis zum Wechsel der Dienststelle und des Dienstortes geltend machen..?
    Gibt es Vorschriften diesbezüglich (1. vs 2. Wohnsitz)?
    Danke   carlito

    schrieb Carlito am

  • #33

    Das Urteil ist erfreulich und nach meiner Auffassung von Gerechtigkeit auch das einzig mögliche Urteil.
    Es erstaunt mich aber, dass dennoch 3 Richter gegen die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers waren.

    Egal, das Ergebnis zählt :-)

    schrieb Schülerfreund am

  • #34

    Vielen Dank für die Information. Das klingt ja gut.

    schrieb Überforderter am

  • #35

    ja,
    anschaffungskosten und anschaffungsnebenkosten kann man über die abschreibung mit 2% ansetzten. in ihrem fall für das jahr 2010 mit 9/12 anteilig. außerdem können sie alle laufenden kosten ab april geltend machen.

    schrieb addi am

  • #36

    Hallo,
    weiß von Ihnen jemand wie es sich mit folgendem Sachverhalt verhält:
    Wohnung Oktober 2009 gekauft, bis März 2010 vermietet, ab April 2010 selber bewohnt und arbeitszimmer eingerichtet.

    Kann ich dann 2011 bei der Steuererklärung 2010 noch anteilig Kaufpreis und Nebenkosten für das Arbeitszimmer geltend machen?

    Viele Dank

    schrieb Überforderter am

  • #37

    Bekommt jetzt JEDER sein Geld zurück, der beharrlich sein Arbeitszimmer seit 2007 weiterhin in der Steuererklärung angegeben hat, oder nur der, der es SOWOHL angegeben hat, ALS AUCH gegen die Bescheide in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Einspruch erhoben hat?
    Das geht aus den Meldungen meiner Ansicht nach nicht klar hervor?

    schrieb BFM_Freund am

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