Mobbing
Gewalt-/Pornovideos per Handy getauscht: Schulverweis möglich 20.03.2006, 00:16
Gerne mal befördern Jugendliche auf ihren Mobiltelefonen pornografische oder gewalthaltige Filme/Bilder durch die Gegend. Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun entschieden hat, kann die Verbreitung solcherlei Materials mit Schulverweis geahndet werden.
Das Urteil traf einige 14-jährige Schüler/innen, die für eine Woche vom Unterricht ausgeschlossen wurden. Sie hatten entsprechende Porno- und Gewaltvideos an andere Schüler/innen verteilt.
Selbstverständlich ist die Verbreitung von pornografischen und gewaltverherrlichenden Inhalten strafrechtlich relevant - was aber (noch) überhaupt nicht im Bewusstsein der Jugendlichen angekommen ist:
Auf dem Schulhof gelte die Verbreitung jedoch häufig als dummer Scherz oder Mutprobe, sagt Gutknecht. “Die meisten Jugendlichen haben überhaupt kein Unrechtsbewusstsein.” Es sei Aufgabe der Eltern und der Schule, dies zu ändern.
teltarif.de 17.03.2006: Schul-Suspendierung bei Gewaltvideo-Tausch möglich
Interessant ist die Aussage dieses Juristen der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen, “dass ein Lehrer bei Verdacht ein Mobiltelefon kontrolliert oder sogar einzieht” (ebd.). Ob das juristisch korrekt ist, in den SMS einer SchülerIn herumzuwühlen? Ich weiß es nicht.
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