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Finanzamt

Überblick: Reaktionen auf die neue Arbeitszimmer-Regelung 20.08.2008, 20:35

Viele KollegInnen haben inzwischen von den Finanzämtern Reaktionen auf die Steuererklärung für 2007 erhalten, Ergebnis: Arbeitszimmer absetzen ist nicht. In den Kommentaren zu unseren einschlägigen Artikeln wurden nun entsprechende Aktionsmöglichkeiten erörtert; die wichtigsten finden Sie hier zusammengefasst und bewertet.

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  • (geändert: )

Im Lehrerfreund-Bereich Lehrerarbeitszimmer finden sich verschiedene Beiträge zur Thematik; zu den meisten gibt es eine Menge Kommentare von LehrerfreundInnen - vor allem in den letzten Wochen, wo viele einen negativen Bescheid zur versuchten Arbeitszimmerabsetzung in der Steuererklärung 2007 erhalten haben.

Die meisten KollegInnen sind zornig; in vielen Fällen geht es wohl weniger um das Geld als um die Bedeutung dieser Entscheidung: Lehrer arbeiten zuhause nichts. Viele zucken mit den Achseln, sind die abwertende Behandlung durch ihren Arbeitgeber (der sie ja eigentlich auch selbst sind: der Staat in Form regierender Parteien) gewohnt. Viele jedoch reagieren aktiv. Wir stellen die häufigsten Reaktionen vor (siehe auch diese Sammlung von Vorschlägen).

1. Keine zusätzlichen Materialien mehr besitzen und einsetzen

Ich mache jetzt nur noch unvorbereitet Unterricht aus dem Buch, da ich offensichtlich kein Arbeitszimmer zur Vorbereitung und Lagerung brauche.

Diese Argumentation ist nachvollziehbar, dürfte sich allerdings als Schuss ins eigene Knie erweisen. Denn durch dieses Verhalten wird die Unterrichtsqualität sinken. Dadurch bestraft man nicht den Arbeitgeber (dem die eigentliche Unterrichtsqualität, wie man leider zur Genüge weiß, weniger wichtig ist als die eigene Popularität), sondern die SchülerInnen und damit sich selbst. Lehrer/innen werden weiterhin zum Buhmann der Nation ("Seht ihn an - er spielt mittags Tennis, hat kein eigenes vorbereitetes Arbeitsblatt, faules Stück."). Ein Lehrerfreund drückt das so aus:

Einfach einen "schlechteren" oder nicht mehr zeitgemäßen Unterricht zu machen, trifft natürlich die Schüler und widerstrebt unserem eigenen Anspruch. Den Verantwortlichen ist es egal.

joschi zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'

Bewertung dieser Reaktion:
Veränderungspotenzial- - -
Unterrichtsqualität- - -
Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit- - -
Geld+ / + +
Kommentar: Eine Trotzreaktion, die eher schadet als nützt.

2. Einfach weitermachen wie bisher

Diese Ansicht wird in unseren Kommentaren am seltensten geäußert, dürfte aber in der Realität zu den häufigsten Reaktionen gehören.

Bewertung dieser Reaktion:
Veränderungspotenzial- -
Unterrichtsqualität0
Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit0
Geld- - -
Kommentar: Resignation angesichts vieler Windmühlen = Warten auf die nächste Kürzung

3. Zusätzliche (Fahrt!-)Kosten absetzen

"Wenn der Staat mir Geld wegnimmt, dann hole ich es mir wieder an anderer Stelle!" Eine nachvollziehbare Argumentation, die u.U. steuerrechtlich bedenklich ist. Dabei dürften sich für LehrerInnen gerade bezüglich der Fahrtkosten eine Menge möglicher Punkte auftun: Fahrten zu Bibiliotheken, Fahrten zu Fort- und Weiterbildungsmeetings mit anderen Lehrer/innen, Fahrten zu Konferenzen, zur Kreisbildstelle etc. Akribischer denn je könnte man Aufwendungen für Büromaterial sammeln und einreichen; weiterhin könnte man von nun an ganz genau darauf achten, welche Materialien für den Unterricht relevant sind (mal ehrlich: Welcher Deutschlehrer hat noch nie seinen Grammatikunterricht durch Beispiele aus dem Spanischen bereichert? Welcher Physiklehrer hat noch nie 15 Lichtschalter aus dem Baumarkt für eine Partnerarbeit in der Unterrichtseinheit "Reihen- und Parallelschaltungen" benutzt?). Bitte benutzen Sie nur Ihre eigenen Belege - Beleghandel kann als Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 4 Abgabenordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden (Steuergefährdung).

Eine Lehrerfreundin macht es vor:

Sonder - Fahrten außerhalb der Unterrichtszeit habe ich bislang immer abgesetzt als "Dienstfahrten", z.B.:
(hier Text-Kopie aus Einkommenssteuererklärung 2006)
zusätzliche Fahrten nachmittags und abends an das XY-Gymnasium und das XY-Gymnasium Junior: zu Zeugniskonferenzen, Fahrten zum Eintragen von Halb- und Ganzjahres-Zeugnisnoten, Proben für Schulkonzerte, Schulkonzerte, Ordnungsmaßnahme-Konferenzen, Unterrichts-Nachbesprechungen, Gesamtkonferenzen in Deutsch, Musik, Geschichte, Englisch, Elternabende, Dienstbesprechungen, Planungstreffen, Pädagogische Runden, zur Kreisbildstelle, zum Schulamt, zu Elternsprechnachmittagen, Gutachtenkonferenzen , Arbeitsgemeinschaften, Mentorentätigkeit für Praktikandenausbildung, Vorbereitung Projekttage, Projekttage, für Fachkonferenzen Geschichte, Englisch, Deutsch , Musik, 37 Besorgungsfahrten zur Kreisbildstelle, Buchhandlung XY, Buchladen Z, zur städtischen Druckerei, Buchhandlung N zur Bestellung und Sichtung von Unterrichtsmaterial wie Büchern und Filmen in Freistunden der Unterrichtszeit, Abholung vorbestellten Unterrichtsmaterials für Tag der offenen Tür und für Projekttage, Fotokopierladen, Besorgungsfahrten Bücherkauf, Karstadt, außerdem: Fahrten am Dienstort D. und in die Umgebung zu den Eltern und Zusammentreffen mit schülerbetreuenden Sozialarbeitern und Praktikum zwecks Besprechung pädagogischer Fragen außerhalb der Unterrichtszeit
zusammen = 2300 km x 0.30 Euro/ km = 690 Euro
Parkgebühren pauschal 60 euro

Jutta zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar', gekürzt/leicht geändert

Bewertung dieser Reaktion:
Veränderungspotenzial0
Unterrichtsqualität0
Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit0
Geld+ / + +
 Kommentar: Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott.

4. Antrag auf Zuweisung eines Arbeitszimmers stellen

Mehrere KollegInnen haben bereits entsprechende (Muster-)Briefe an zuständige Stellen (Schulamt, Kultusministerum etc.) formuliert und abgeschickt. Insgesamt waren es jedoch wohl noch nicht besonders viele.Wir veröffentlichen auf Dem Lehrerfreund in Kürze einen Musterbrief und entsprechende Hinweise. Auf dem Lehrerfreund finden Sie inzwischen einen solchen Musterbrief.

Bewertung dieser Reaktion:
Veränderungspotenzial+ + / + + +
Unterrichtsqualität0
Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit+ / + +
Geld0
 Kommentar: Wer Änderungen von der Politik erwartet, muss Lobbyarbeit leisten und den Verwaltungsapparat unter Druck setzen. Briefliche Anträge mit Kopien an Presse und Politik sind ein unaufwändiges, effektives Mittel.

5. Kosten für Arbeitszimmer einklagen

Verschiedene Lehrergewerkschaften/-verbände haben vollmundig angekündigt, "Musterklagen" führen zu wollen. Es ist fraglich, ob damit ein Blumentopf gewonnen wird; drei Musterklagen, die dann letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht abgeschmettert werden, sind einfach nur Publicity für die Lehrerverbände (im Erfolgsfall jedoch wäre der Triumph groß, deshalb lohnt sich die Unterstützung allemal).

Täten sich die Lehrer/innen einmal alle zusammen und würden zeitpunktgenau eine Klageschwemme verursachen (eine erste anwaltliche Anfrage dürfte unter 100 Euro kosten), würde das verantwortliche System einfach zusammenbrechen und müsste wohl kapitulieren. Erst vor wenigen Tagen hat die Meldung die Runde gemacht, dass die Staatsanwälte/Gerichte der Flut von Anzeigen wegen illegaler Filesharingaktivitäten nicht mehr Herr werden und sich eine Entwicklung abzeichnet, nach der "private" (= nicht gewerbliche) Urheberrechtsverletzungen nicht mehr verfolgt werden (tecchannel.de 18.08.2008).

Wesentlich ist in jedem Fall der richtige Ansatz der Klage. Ein Lehrerfreund schreibt:

Richtig und konsequent wäre es, die direkte Übernahme der Kosten für das Arbeitszimmer vom Arbeitgeber einzuklagen, zumindest in den Fällen, wo kein Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung steht. Genauso müsste man es mit den Kosten für PCs, Drucker, Verbrauchsmaterialien usw. handhaben.

Man müsste nur irgendeine Ausführungsverordnung, Dienstvorschrift oder sonstwas finden, aus der hervorgeht, dass der Lehrer diese Dinge (PC, Drucker, Arbeitsplatz) benötigt, dann könnte man imo einen Rechtsanspruch auf die entsprechende Ausstattung des Arbeitsplatzes ableiten.

joschi zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'

Bewertung dieser Reaktion:
Veränderungspotenzial+ + +
Unterrichtsqualität0
Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit0
Geld?
 Kommentar: Die druckvollste Variante, die dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn möglichst viele mitmachen. Leider mit viel Stress (Gang zum Anwalt ...) und moderater Geldaufwendung verbunden.

6. Das "Arbeitszimmer" ist tot - es lebe das "Lager"!

Vielfach wurde schon der Versuch gestartet, das heimische Arbeitszimmer einfach umzudeuten. Hier am Beispiel des "Lagers", das allerdings nach momentanem Stand als "Archiv" nicht absetzbar sein dürfte:

 Ich habe im Steuerbescheid versucht einen Lagerraum geltend zu machen, weil ich in einem meiner Wohnräume nach dem Auszug meiner Kinder Platz genug hatte, alle Schulmaterialien einzulagern. Ich habe ab dem nächsten Schuljahr keine eigene Klasse mehr und demzufolge alle meine Materialien nach Hause geschafft. Die Dame am Finanzamt fand diesen Raum zu häuslich und zu Arbeitszimmermäßig und meinte ich könne ja einen Widerspruch einlegen. Was ich tat unter Beilegung einiger Fotos, auf denen man gut erkennen konnte, dass ich in meinem "Lager" Kartons noch und nöcher stapele. Als Antwort vom Finanzamt erhielt ich ein Schreiben, dass mir belegt, ich hätte dort ein Archiv. Und ein Archiv ist ja wohl bekanntlich nicht absetzbar. Ich habe jetzt noch 10 tage Zeit mich zu entscheiden, ob ich bei meinem Widerspruch bleiben will oder ihn zurückziehe. Wer hat auch probiert, einen Lagerraum abzusetzen ? Wer kann mir mit der Argumentation weiterhelfen. Bis jetzt bekam ich nur den Tipp, alles was ich in dem Raum habe einmal dem Finanzamt aufzulisten.

Ise zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'

Inzwischen weiß ich, dass ein Lager ein Raum sein muss, der keine andere Teilfunktion erfüllt, am besten per Türe zu schließen ist und günstigerweise sich nicht in der Wohnung befinden sollte.

Ise zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'

Laut Steuertipps für Lehrer sind "Lager" in voller Höhe absetzbar. Und das will ich auch erreichen. ... Trotzdem war meine Frage : Ob jemand bereits versucht hat, ein "Lager" als Lehrer abzusetzen. Wenn es mir gelingt, schreibe ich, wie es funktioniert. Können ja andere auch von profitieren. Bislang ist die Abgrenzung zwischen Archiv und Lager mein Problem, denn das Finanzamt versucht, mir einzureden, ich hätte ein Archiv (nicht absetzbar).

Ise zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'

[... D]ie Einspruchentscheidung ist abschlägig entschieden worden. Schade!!! Begründung :Lagerung von Schulmaterialien für die Arbeit mit Grundschulkindern weist trotz Angabe eines weiteren Arbeitszimmers auf eine Nutzung eines Archivs hin mit einem fließenden Übergang zum häuslichen Arbeitszimmer. Aus welchen Gründen ich mir den Lagerraum (ist angeblich ein Archiv) eingerichtet habe (keine eigene Klasse mehr, keine Unterbringungsmöglichkeit der Materialien im Schulgebäude, daher zu Hause) ist für die Entscheidungsfindung unerheblich. Ich habe 1 Monat Zeit zur Überlegung und Stellung einer Klage.
Also "archiviere" ich eben 30 Kunststoffablagefächer u.a. mehr.


Schade! Ich bin hin und hergerissen zwischen Krempel eben wegschmeißen, in den Keller räumen, obwohl die Sachen dort wegen leichter Feuchtigkeit Mief annehmen und leicht gammeln oder Klage erheben.

Ise zu 'Lehrer-Arbeitszimmer ab 2007 steuerlich nicht mehr absetzbar'

Bewertung dieser Reaktion:
Veränderungspotenzial0 / +
Unterrichtsqualität0
Ansehen der Lehrer in der Öffentlichkeit0
Geld+ / + +
 Kommentar: Eine gute Idee, die im Erfolgsfall die neue steuerliche Regelung unterminieren könnte.

Fazit

Tja.

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Kommentare

8

Zum Artikel "Überblick: Reaktionen auf die neue Arbeitszimmer-Regelung".

  • #1

    @kleinstunternehmer: Haben wir auch schon versucht. Vielleicht war die freiberufliche Tätigkeit zu klein, jedenfalls argumentierte das FA, dass dennoch die Lehrertätigkeit den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Nachzuweisen, dass das nicht so ist, war mir (vorerst zu dumm); da müsste man wohl Stundenvergleiche führen…

    schrieb lehrerehepartner am

  • #2

    Arbeitszimmer bleiben dann absetzbar, wenn jemand ein Kleinstunternehmen im eigenen Haus betreibt und dies damit den Mittelpunkt seiner geschäftlichen Tätigkeit darstellt. Beispiele sind Dienstleistungen jeder Art oder - ein sehr einfacher Fall - die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach!

    schrieb Kleinstunternehmer am

  • #3

    So wie in Nr. 3 des Eingangstextes (belege sammeln und Fahrten abrechnen) haben wir das sowieso immer schon gemacht. Warum sollte man in der Vergangenheit oder Zukunft für die Schule durch die Gegend fahren, ohne das bei den Werbungskosten anzugeben? Eine wirkliche Kompensationsmöglichkeit ist das daher nicht!

    Ich habe in irgendeinem Kommentar neulich mal gelesen, dass man nur 1 Fahrt pro Tag zur Arbeitsstelle ansetzen darf. Abendeinsatz an der Schule dürfte daher wohl auch nicht absetzbar sein. Geben wir allerdings immer an und es wurde noch nie gestrichen. Entweder schauen sich die Finanzämtler die Auflistung nicht richtig an oder sie drücken beide Augen zu.

    schrieb Lehrerehepartner am

  • #4

    @Michael: So wie die Kollegin habe ich es bei meiner Frau auch versucht. Abgelehnt mit der Begründung, dass nicht die Zeit zähle, wo man arbeite, sondern der Sinn und Zweck des berufes (Unterrichten in der Schule) das Wesentliche sei.

    Entweder het das Finanzamt deiner Kollegin eine falsche Entscheidung getroffen oder aber es gibt doch Ermessensspielräume…

    Mein Einspruch liegt nun beim Finanzgericht (mit Unterstützung der GEW).

    schrieb Lehrerehepartner am

  • #5

    Bei uns Außendienstler ist es auch sehr ärgerlich, weil wir nun gar kein Rückzugsgebiet haben. Wir sind im Schnitt 7-9h/Tag draußen und 3-4h/Tag abends im Büro. Bei uns ist lt. FA das Auto das Büro. Absurd! Auch die Kosten für zusätzliche Engiekosten, Lagerkosten für Werbematerialen und ähnliches sind auch nicht absetzbar. Ich bezahle für meinen Arbeitgeber quasi diese Kosten aus meiner eigenen Tasche. Mehrere Einsprüche gegen die Steuerbescheide wurde trotzdem abgelehnt. Was ist das für ein Verhalten gegenüber den Steuerzahlern? Einfach nur käsequark!!!

    schrieb Ron am

  • #6

    Hallo,

    genau diese Kosten hatte ich in Abzug gebracht (Strom Heizung) und wurden wie erwartet abgelehnt. Habe Einspruch eigelegt, das Verfahren ruht nun.

    Eine Kollegin hat übrigens - mit Formulierungshilfe ihres Mannes wohl - nach zunächst Ablehnung nun das Arbeitszimmer anerkannt bekommen. Sie sagte mir sie habe aufgelistet, dass sie zeitlich mehr zu Hause als in der Schule arbeitet.

    schrieb Michael am

  • #7

    Hallo,

    auch wenn das Az. nicht mehr absetzbar ist, ist doch unbestritten, dass lehrer zu hause arbeiten. Nach wie vor kann man die benötigten Arbeitsmaterialien absetzen… Wie steht es also mit Bewirtschaftungskosten (z.B. Strom- und Heizug) die nur deshalb anfallen, weil ich zu Hause arbeite und die ich brauche, um die Arbeit ausführen zu können??? Hat darauf jemand Antwort?

    schrieb lehrerehepartner am

  • #8

    Hallo,
    die Idee Sonder-Fahrten außerhalb der Unterrichtszeit als “Dienstfahrten” abzusetzen finde ich gut. Geht das auch, wenn man keine normalen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz absetzen kann?
    Gruß Renate Braun

    schrieb Renate Braun am

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